Fachbeiträge & Kommentare zu Liebhaberei

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.2 Liebhaberei der Stiftung

Tz. 108 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Sowohl die rechtsfähige als auch die nicht rechtsfähige Stiftung unterliegen nicht § 8 Abs 2 KStG. Die Rspr des BFH, die Liebhaberei bei KSt-Subjekten ausschließt, findet keine Berücksichtigung auf Stiftungen (ausführlich zu Liebhaberei bei St-Subjekten, die unter § 8 Abs 2 KStG fallen, s § 8 Abs 2 KStG Tz 34ff). Dem Grundsatz nach ist Lieb...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Rz. 15 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist folgendes Vermögen begünstigungsfähig: der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens i. S. d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG mit Ausnahme der Stückländereien § 160 Abs. 7 BewG selbst bewirtschaftete Grundstücke nach § 159 BewG sowie entsprechendes land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das einer Betriebsstät...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Freie Berufe

Rz. 3 Das BewG enthält keine eigenständige Definition der freien Berufe. Inhaltlich maßgeblich ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und die dazu ergangene Rechtsprechung, insb. zu den Kriterien für die freiberuflichen Tätigkeiten, die nicht zu den Katalogberufen gehören. Indem § 96 BewG für die Gleichstellung mit dem Gewerbebetrieb bei den freien Berufen ausdrücklich auf § 18 Abs. 1 N...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Mitunternehmerschaften (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 14 Zu den von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG erfassten PersG gehören: die gewerblich tätigen PersG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), die nur teilweise gewerblich tätigen PersG, die infolge Abfärbung vollumfänglich Gewerbebetrieb sind (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG), die gewerblich geprägten PersG (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), die freiberuflich tätigen PersG (§ 18 Abs. 4 Satz 2 EStG), Pers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 61 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach hier vertretener Ansicht und hM (BFH BStBl II 1968, 406; 1992, 290; 1992, 293; 2001, 338; 2018, 230; K. Heger in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 33 EStG Rz 51, März 2021; Arndt in K/S/M, § 33 Rz C 36) folgt aus § 33 Abs 2 S 2 EStG, dass Aufwendungen, die ihrer Natur nach zu den SA, BA oder WK gehören, nicht als ag Belastungen be...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG

Rz. 12 Durch Verweis auf den Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG übernimmt § 95 Abs. 1 BewG zum einen in sachlicher Hinsicht die einkommensteuerliche Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebs in § 15 Abs. 2 EStG und zum anderen in personeller Hinsicht den in § 15 Abs. 1 EStG genannten Kreis der Gewerbetreibenden (s. Kreutziger in K/S/S, § 95 Rz. 7). Daher ist bei Anw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Insbesondere Unfallkosten und Schadensersatzzahlungen

Rn. 140 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aufwendungen zur Beschaffung eines Pkw, weil der bisherige durch einen Unfall schwer beschädigt wurde, sind nach Ansicht des BFH nicht zwangsläufig entstanden (BFH BStBl II 1974, 104; vgl auch BFH BFH/NV 2006, 1468 mwN). Ähnlich urteilt der BFH BStBl II 1974, 105 zu Reparaturkosten eines geliehenen Pkw, den der StPfl auf einer Privatreise d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deichläufer

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Deichläufer, die als freiwillige Helfer zur Katastrophenabwehr das Deichsystem der Oder kontrollieren, stehen in keinem Dienstverhältnis zu einem öffentlich-rechtlichen Katastrophenhelfer und sind damit keine > Arbeitnehmer (EFG 2001, 1280; > Katastrophenschutz). Mangels Gewinnerzielungsabsicht handelte es sich im Urteilsfall nicht um besteuerbare ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dachdecker

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Arbeitnehmer, die als Dachdecker beschäftigt werden, haben – soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld (> Kurzarbeitergeld Rz 58 ff) sowie > Wintergeld als Mehraufwands-Wintergeld (> Kurzarbeitergeld Rz 73 ff) oder Zuschuss-Wintergeld (> Kurzarbeitergeld Rz 71 f). Diese Leistungen sind steuerf...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Einkünfte, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben

Rz. 47 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Sonderausgaben dürfen insoweit nicht abgezogen werden, als sie mit Einkünften im Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (vgl § 10 Abs 1a Nr 2 Satz 1 EStG; > R 10.3 EStR). Dazu gehören > Einnahmen aus einer Tätigkeit ohne Einkünfte- oder Gewinnerzielungsabsicht – > Liebhaberei – (BMF vom 11.02.2010, Rz 23, BStBl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verbindliche Zusage nach Lohnsteuer-Außenprüfung (§§ 204–207 AO)

Rz. 65 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Auskünfte des FA zu Rechtsfragen sind grundsätzlich unverbindlich. Dem Stpfl wird mitgeteilt, wie künftig nach derzeitiger Auffassung zu entscheiden sein wird (vgl H/H/Sp/Schallmoser, vor §§ 204–207 AO Rz 3). Neben der lohnsteuerlichen Anrufungsauskunft nach § 42e EStG (> Rz 5 ff) und der allgemeinen verbindlichen Auskunft (§ 89 Abs 2 AO; > ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Ausreichend Ertrag bringende Wirtschaftseinheit

Rz. 52 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Übergabe existenzsichernder Wirtschaftseinheiten ohne ausreichende Nettoerträge, aus denen die wiederkehrenden Versorgungsleistungen geleistet werden können, sind nicht geeignet, um den SA-Abzug zu begründen (vgl BFH 202, 464 = BStBl 2004 II, 95 [GrS 1/00]; Brandenberg, DB 2005, 1812; Kempermann, DStR 2003, 1736). Rz. 53 Stand: EL 130 – E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben nach EStG / 3.4 Nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 35 Nach einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe getätigte Aufwendungen sind i. d. R. nicht mehr betrieblich veranlasst, da regelmäßig die bestehenden Verbindlichkeiten im Rahmen des Veräußerungsgewinnes erfasst werden. Gleichwohl folgt aus § 24 Nr. 2 EStG, dass nachträgliche Einkünfte und damit notwendigerweise auch Verluste entstehen können, sofern BA anfallen, die als ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustausgleich und Verlus... / 1.5.1 Abweichungen im Einkommensteuerrecht

Rz. 10 § 10d EStG ist durch Sonderregelungen ausgeschlossen für: Verluste aus sog. Liebhaberei, da diese Einkünfte nicht steuerbar sind; Verluste, die bei der Ermittlung der Einkünfte außer Ansatz bleiben, z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 i. V. m. §§ 32d, 43 Abs. 5 EStG; bei pauschaliertem Arbeitslohn, § 40 Abs. 3 Satz 3 EStG; Verluste, die im Fall eines Gewinns steuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Besteuerung der Testame... / 1. Einkünfteerzielung

Rz. 2 Einkommensteuerlich ist die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker nur relevant, wenn sie gegen Entgelt erfolgt. Die Entgeltlichkeit muss nicht zwingend in Geld bestehen, hier können auch Nutzungen oder Duldungen gemeint sein. Weiter muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen, auch wenn dies nur ein Nebenzweck ist (§ 15 Abs. 2 S. 1 und 3 EStG). Liegt eine solche Gewinner...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Liebhaberei

Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Liebhabereiobjekt stehen, können nicht als WK abgezogen werden. Ab dem Zeitpunkt, ab dem nicht mehr von einem Liebhabereiobjekt auszugehen ist, kommt ein WK-Abzug in Betracht. Dabei ist zu prüfen, ob die vorher entstandenen Aufwendungen zum Teil als vorweggenommene WK anzusehen sind.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsicht verzicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Strukturelle Vermietungshindernisse

Rn. 263 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der BFH hat in seiner neueren Rspr insbesondere Stellung dazu bezogen, wie bei Leerständen wegen struktureller Vermietungshindernisse zu verfahren ist. Dieser Bereich betrifft vor allem ostdeutsche Wohngebiete und auch immer mehr westdeutsche strukturschwache Regionen. Durch ein "Überangebot" von Wohnobjekten in diesen Gebieten ist eine Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / 2. Degressive AfA

Ein Wechsel von in Anspruch genommener degressiver AfA i.S.d. § 7 Abs. 5 EStG zur AfA nach der tatsächlichen ND gem. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ist allerdings nicht möglich, da die Wahl der degressiven AfA unabänderlich ist.[32] Die Möglichkeit eines geringeren AfA-Satzes wird durch den eindeutigen Wortlaut der Vorschrift indessen nicht eröffnet.[33]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 2.3 Kausalität zwischen Unrentabilität und öffentlichen Erhaltungsinteresse

Rz. 19 Des Weiteren muss für einen Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG die Ertragslosigkeit des Grundbesitzes darauf beruhen, dass zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse (Kulturguteigenschaft; siehe Rz. 15) und der Unrentabilität (siehe Rz. 17) ein Kausalzusammenhang besteht.[1] Darin liegt weder ein Verstoß gegen die steuerliche Belastungsgleichheit noch g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei

Zusammenfassung Begriff Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, die ohne Absicht zur Erzielung von einkommensteuerbaren Einkünften (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG) durchgeführt wird und deshalb der steuerlich unerheblichen Privatsphäre zugerechnet wird (Valta, FR 2020 S. 586). Daraus erzielte Einkünfte sind nicht zu versteuern; insoweit entstandene Verluste werden s...mehr

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Liebhaberei – ABC / Strukturwandel zur Liebhaberei

Der Strukturwandel zur Liebhaberei stellt keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar. Die weiterhin in dem – nun nicht mehr einkommensteuerrelevanten – Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Wertänderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, sind einkommensteuerrechtlich allerdings irrelevant.[1] Die Veräußerung ...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 2.2.1 Maßnahmen zur Vermeidung der Liebhaberei

Daraus werden folgende Empfehlungen abgeleitet[1]: In allen gewerblichen Liebhabereifällen, die nicht eindeutig dem Lebensführungsbereich zuzuordnen sind, sollten Rechtsbehelfsverfahren betrieben und dem BFH dadurch Gelegenheit zur Überprüfung oder Konkretisierung seiner Liebhabereirechtsprechung gegeben werden. Liebhabereiverdächtige Verluste sollten möglichst untrennbar mit ...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 3.2 Liebhaberei bei schriftstellerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender oder künstlerischer Tätigkeit

Liebhaberei im Bereich der selbstständigen, insbesondere freiberuflichen Arbeit verwirklicht sich meist in schriftstellerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender[1] oder künstlerischer[2] Tätigkeit von Personen, die auf die Einnahmen hieraus nicht angewiesen sind, weil sie sonst ein gesichertes Einkommen aufzuweisen haben. Dies gilt insbesondere für eine schriftstellerisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.3 Beginn und Ende der Liebhaberei

Eine Tätigkeit kann von Anfang an Liebhaberei im steuerlichen Sinne sein. Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht erst später vor oder entfällt sie zu einem späteren Zeitpunkt, ist erst dann eine einkommensteuerrechtlich relevante Tätigkeit zu bejahen oder zu verneinen. Danach können auch nur einzelne Verlustphasen zur Liebhaberei führen, wenn der Steuerpflichtige in diesem Zeitr...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / Zusammenfassung

Überblick Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, die ohne die Absicht der Erzielung von einkommensteuerbaren Einkünften durchgeführt wird (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG). Daraus erzielte Einkünfte sind nicht zu versteuern; insoweit entstandene Verluste werden steuerlich nicht anerkannt. Liebhaberei liegt nur vor, wenn bei längeren Verlustperioden aus weiteren Bew...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 1.2 Langjährige Anlaufverluste

Langjährige Anlaufverluste müssen aus der besonderen Struktur der Land- und Forstwirtschaft heraus in besonderer Weise zugestanden werden. Ferner entspricht es bäuerlicher Mentalität, ererbte land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht aufzugeben, sondern unter Einsatz der gesamten Arbeitskraft der Familienangehörigen und u. U. auch unter Zusetzung von außerlandwirtschaftl...mehr

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Liebhaberei – ABC / Bauernhaus

Liebhaberei liegt vor, wenn der Erwerber das Bauernhaus ausbaut und zu einem Mietzins vermietet, der niemals die Kosten decken kann.mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 3.1 Ausübung einer Tätigkeit aus persönlich motivierten Gründen

Wird die Tätigkeit aber nur aus im Bereich der Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeübt, liegt eine Liebhaberei vor.[1] Dafür sprechen z. B. langjährige Verluste eines selbstständig tätigen Rechtsanwalts, dessen Einnahmen ohne plausible Gründe auf niedrigstem Niveau stagnieren und der seinen Lebensunterhalt aus erheblichen anderweitigen Einkünften...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei – ABC / Bildhauerei

Bildhauerei, z. B. als selbstständige Nebentätigkeit eines Lehrers, ist Liebhaberei.mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 1.3 Veräußerungsgewinne aus Forstwirtschaft

Bei einem Forstbetrieb ist die Totalgewinnprognose grundsätzlich generationenübergreifend über den Zeitraum der durchschnittlichen Umtriebszeit des darin vorherrschenden Baumbestands zu erstrecken. Dies gilt zugleich betriebsübergreifend auch dann, wenn der Forstbetrieb zunächst unter Nießbrauchsvorbehalt an die nächste Generation übertragen wird. Die Totalgewinnprognose ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Ob ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb im Wege des Anscheinsbeweises trotz erzielter Verluste bei objektiver Betrachtung nach seiner Art der Betriebsführung und den gegebenen Ertragsaussichten einen "Totalgewinn" erwarten lässt oder als steuerunerhebliche Liebhaberei anzusehen ist, bestimmt sich danach, ob er nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 6 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

6.1 Einkunftserzielungsabsicht Die Einkunftserzielungsabsicht ist bei Vermietungseinkünften nur bei Gesamtüberlassung eines Grundstücks, im Übrigen aber vermietungsobjektbezogen zu prüfen.[1] Werden verschiedene, auf einem Grundstück gelegene Gebäudeteile (einzeln) vermietet, bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht mithin jeweils nur auf das entsprechende Objekt; fällt si...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

2.1 Anscheinsbeweis Liegt ein Gewerbebetrieb – und nicht etwa eine davon abzugrenzende steuerunerhebliche private Vermögensverwaltung[1] — vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für Gewinnerzielungsabsicht und gegen Liebhaberei[2], insbesondere, wenn über mehrere Jahre Gewinne erzielt wurden.[3] Dabei sind im Rahmen einer vorzunehmenden Totalgewinnprognose auch Veräußer...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Regelmäßig ist bei einer ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit, die üblicherweise mit Gewinnstreben ausgeübt wird, nicht allein wegen langjährig erzielter Verluste von Liebhaberei auszugehen. Ein Unternehmen dieser Art ist regelmäßig nicht dazu bestimmt und geeignet, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenss...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 4 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Nichtselbstständige Arbeit ist als Liebhaberei zu qualifizieren, wenn ein Arbeitnehmer unter Inkaufnahme von Verlusten, aus reinem Interesse an der Arbeit tätig wird, sie aus Geltungsbedürfnis ausübt, sich als Rentner noch beschäftigen möchte, seinen langjährigen, in Not geratenen Arbeitgeber durch die Arbeit unterstützen möchte oder eine gemeinnützige Körperschaft als Arbei...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 7 Sonstige Einkünfte und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

Die Grundsätze zur Liebhaberei sind auch auf sonstige Einkünfte und Spekulationsgewinne anzuwenden.[1] Bei der Beurteilung der Frage, ob der Steuerpflichtige beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung mit Einkunftserzielungsabsicht gehandelt hat, sind in die gebotene Prognose der insgesamt anfallenden steuerpflichtigen Einnahmen auch solche künftigen Rentenzahlungen ein...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten bei den einzelnen Einkunftsarten

Zusammenfassung Überblick Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, die ohne die Absicht der Erzielung von einkommensteuerbaren Einkünften durchgeführt wird (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG). Daraus erzielte Einkünfte sind nicht zu versteuern; insoweit entstandene Verluste werden steuerlich nicht anerkannt. Liebhaberei liegt nur vor, wenn bei längeren Verlustperioden a...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Auch auf dem Gebiet der Einkünfte aus Kapitalvermögen kommt steuerliche Liebhaberei vor. So sind Schuldzinsen, die z. B. für einen Kredit zur Anschaffung von Wertpapieren gezahlt werden, keine Werbungskosten, wenn bei der Anschaffung oder beim Halten der Kapitalanlage nicht die Absicht zur Erzielung eines Gesamtüberschusses besteht. Ob der Steuerpflichtige in Bezug auf die Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei – ABC

Zusammenfassung Überblick Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, die ohne die Absicht der Erzielung von einkommensteuerbaren Einkünften durchgeführt wird (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG). Daraus erzielte Einkünfte sind nicht zu versteuern; insoweit entstandene Verluste werden steuerlich nicht anerkannt. Liebhaberei liegt nur vor, wenn bei längeren Verlustperioden a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei – ABC / Zusammenfassung

Überblick Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, die ohne die Absicht der Erzielung von einkommensteuerbaren Einkünften durchgeführt wird (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG). Daraus erzielte Einkünfte sind nicht zu versteuern; insoweit entstandene Verluste werden steuerlich nicht anerkannt. Liebhaberei liegt nur vor, wenn bei längeren Verlustperioden aus weiteren Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.1 Steuerfolgen

Dienen Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen auf eine größere Zahl von Jahren gesehen nicht der Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse ­fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse selbst dann nicht unter eine Einkunftsart, wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 1 EStG einordnen ließen. Insbesondere für die Annahme eines Gewerbebetriebs ist die Gewinnerzielungsabsicht n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 2.1 Anscheinsbeweis

Liegt ein Gewerbebetrieb – und nicht etwa eine davon abzugrenzende steuerunerhebliche private Vermögensverwaltung[1] — vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für Gewinnerzielungsabsicht und gegen Liebhaberei[2], insbesondere, wenn über mehrere Jahre Gewinne erzielt wurden.[3] Dabei sind im Rahmen einer vorzunehmenden Totalgewinnprognose auch Veräußerungsgewinne einzube...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / Zusammenfassung

Begriff Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, die ohne Absicht zur Erzielung von einkommensteuerbaren Einkünften (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG) durchgeführt wird und deshalb der steuerlich unerheblichen Privatsphäre zugerechnet wird (Valta, FR 2020 S. 586). Daraus erzielte Einkünfte sind nicht zu versteuern; insoweit entstandene Verluste werden steuerlich nicht...mehr

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Liebhaberei – ABC / Podcaster

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Liebhaberei – ABC / YouTuber

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Liebhaberei – ABC / Social-Media

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Liebhaberei – ABC / Photovoltaik-Anlagen

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Liebhaberei – ABC / Blogger

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Liebhaberei – ABC / Gewerblicher Grundstückshandel

Er setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus, die nachträglich entfallen kann.[1] So ist er nach längerer Verlustperiode und wegen fehlender Umstrukturierungsmaßnahmen als Liebhaberei anzusehen .[2]mehr