Fachbeiträge & Kommentare zu Liebhaberei

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.2 Selbstständig Tätige (Abs. 2)

Rz. 50 Allen selbstständig Tätigen (Gewerbetreibende und Freiberufler), die nicht gemäß §§ 2, 229a kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind, wird nach Abs. 2 die Möglichkeit gegeben, auf Antrag in die Versicherungspflicht aufgenommen zu werden. Rz. 51 Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist negativ abzugrenzen von der weisungsabhängigen Beschäftigung. Anhaltspun...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 86 Dau, Altruismus ist Privatsache: Elterngeldbemessung bei Entwicklungshelfern, jurisPR-SozR 20/2022 Anm. 4. Dombrowsky, Ruhen der Regelaltersrente bei Bezug einer Abgeordnetendiät verfassungsgemäß – Anmerkung zu dem Urteil des BSG vom 18.10.2023 – B 5 R 49/21 R, NZS 2024, 469 . ders., Rentenversicherungspflicht von Verletztengeld eines selbstständigen Unternehmers – Anm. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.1 Eigennutzung

Rz. 6 Da sich § 10f EStG nicht auf Wohnungen, sondern auf Gebäude bzw. Gebäudeteile bezieht, ist es nicht erforderlich, dass der eigengenutzte Teil des Gebäudes begrifflich eine Wohnung darstellt. Es reicht aus, wenn ein Raum oder eine Zusammenfassung von Räumen eigenen Wohnzwecken dient, ohne dass diese die Voraussetzungen einer Wohnung erfüllen. Andererseits kann der eigen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 2 Zu öffentlich bestellten SV s § 404 Rn 11. Eine Wissenschaft etc wird dann öffentlich ausgeübt, wenn die Ausübung dem Publikum ggü erfolgt (RGZ 50, 391). Diese muss dem Erwerb dienen, dh nicht unentgeltlich aus Liebhaberei oder Idealismus. Ob selbstständig, für eigene Rechnung oder gg Entgelt, in fremdem Geschäftsbetrieb, ist ohne Bedeutung (RGZ 50, 391). Der Begriff de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zahlungen an Amateursportler und Lohnsteuer

Tz. 17 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Amateursportler, die als Vereinsmitglieder auf vereinsrechtlicher Basis sportliche Leistungen erbringen, sind keine Arbeitnehmer bzw. Beschäftigte, da sie lediglich ihrem Hobby nachgehen und dafür einen Aufwendungsersatz erhalten, der ihre tatsächlichen Aufwendungen nur unwesentlich übersteigen darf. Amateursportler, die ohne gesonderte Vert...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Einzelfälle für Arbeits-(Dienst-)verhältnisse und Selbständigkeit

Tz. 15 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Amateursportler Die Finanzverwaltung bejaht grundsätzlich bei Amateursportlern das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, da der Sportler in den mannschaftlichen Spiel- und Trainingsbetrieb des Vereins eingegliedert und den Weisungen des Trainers zu folgen verpflichtet ist. Jedoch sind Amateursportler nicht Arbeitnehmer des Vereins, wenn ihnen l...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Arbeitnehmer eines Vereins

Tz. 13 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Als Arbeitnehmer sind z. B. anzusehen (s. auch Tz. 15): Amateursportler, wenn die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Arbeitslohn zu beurteilen sind (s. BFH vom 23.10.1992, BStBl II 1993, 303). Zahlungen eines Vereins, die nur den tatsächlichen Aufwand des Sportlers abdecken sollen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft von Amateurfußballspielern

Tz. 8 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Amateurfußballspieler, die als Vereinsmitglieder auf vereinsrechtlicher Basis sportliche Leistungen erbringen, sind keine Arbeitnehmer bzw. Beschäftigte, da sie lediglich ihrem Hobby nachgehen und dafür einen Aufwendungsersatz erhalten, der ihre tatsächlichen Aufwendungen nur unwesentlich übersteigen darf. Amateursportler, die ohne gesonderte...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 3. Wegfall von testamentarischen Beschränkungen

Rz. 101 Vordergründig liegt es nahe, dass die Nacherbschaft sowie die Dauertestamentsvollstreckung mit den einschränkenden Verwaltungsanweisungen auflösend bedingt angeordnet werden. Der Bedürftige würde dann zum unbeschränkten Vollerben. Die Bedingung tritt etwa mit Eintritt der Restschuldbefreiung und Ablauf der Frist des § 303 Abs. 2 InsO ein. Jedoch ist das Anwartschafts...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / VI. Muster

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 26.3: Vor- und Nacherbschaft bei behinderten Erben § 1 Erbeinsetzung Ich, _________________________, bestimme _________________________ [behindertes Kind] und _________________________ [gesundes Kind] jeweils zu Miterben. Die Erbquote von _________________________ [behindertes Kind] beträgt 60 % seines gesetzlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.6.4.1 Angabe des Umfangs der Vorläufigkeit

Rz. 81 Das Erfordernis, den Umfang der Vorläufigkeit zu benennen, ergibt sich bereits aus dem Bestimmtheitserfordernis des § 119 Abs. 1 AO.[1] Der Stpfl. muss erkennen können, wegen welcher im Einzelnen genannter tatsächlicher Sachverhaltsmerkmale oder rechtlicher Tatbestandsmerkmale die abschließende Klärung und endgültige Steuerfestsetzung noch aussteht.[2] Es genügt desha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.6.4.2 Angabe des Grundes der Vorläufigkeit

Rz. 88 Die nach § 165 Abs. 1 S. 3 AO erforderliche Angabe des Grundes der Vorläufigkeit meint die Begründung der Vorläufigkeitserklärung nach § 121 Abs. 1 AO. Die Finanzbehörde hat zu erklären, aus welchem Grund in Bezug auf ein bestimmtes Sachverhalts- oder Rechtsmerkmal eine Ungewissheit besteht, also welche tatsächliche oder rechtliche Ungewissheit einer endgültigen Steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.4.1 Einkommensteuer

Rz. 29 Unsicherheit im Tatsächlichen liegt beim gewerblichen Grundstückshandel darin, ob der Stpfl. die Drei-Objekte-Grenze überschreitet.[1] Soweit Oellerich [2] beim gewerblichen Grundstückshandel einen in der Vergangenheit objektiv noch nicht verwirklichten Sachverhalt (und damit eine rückwirkende Rechtsanwendung auf einen ohne Ungewissheiten behafteten Sachverhalt) annimm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.4 Entnahme zu betriebsfremden Zwecken

Rz. 336 Die Wertabgabe des Betriebs muss zu "betriebsfremden" Zwecken erfolgen. Der Gegenstand der Entnahme (einschl. Nutzungen und Leistungen) muss also den betrieblichen Bereich verlassen, wodurch der sachliche und/oder persönliche Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Dabei ist der Begriff der "betriebsfremden Zwecke" der Oberbegriff, der die Entnahme für Zwecke des S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

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Erfindertätigkeit (estb 202... / VI. Liebhaberei

Auch bei einer Tätigkeit als Erfinder kann einkommensteuerlich irrelevante Liebhaberei vorliegen. Dabei ist – damit keine Liebhaberei vorliegt – erforderlich, dass beim Erfinder bereits zu Beginn seiner Tätigkeit die Absicht besteht, einen Totalgewinn zu erzielen. Jedoch wird man in diesem Zusammenhang ggf. eine längere Phase von Anlaufverlusten zugestehen müssen. Allerdings...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 61 Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen.[1] Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse nicht unter eine Einkunftsart, selbst wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 3 EStG einordnen lassen. Verluste, die dem Stpfl. durch ein solches unter keine Einkunftsa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.3 Gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG)

Rz. 291 Aufgrund der Aufgabe der Gepräge-Rspr.[1] hat der Gesetzgeber mit Einfügung des Abs. 3 Nr. 2 in § 15 EStG reagiert. Mit dieser Gesetzesänderung ist die vormalige Rechtslage von Gesetzes wegen wieder eingeführt worden.[2] Demnach gilt die Tätigkeit der dort näher definierten gewerblich geprägten Personengesellschaften auch dann als Gewerbebetrieb, wenn sie nicht origi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.3 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 505 Tierzucht ist die nachhaltige Auswahl von Elterntieren zur Fortpflanzung, deren Paarung und erneute Auswahl von Elterntieren aus den so entstandenen Nachkommen zur weiteren Fortpflanzung. Zweck ist die Steigerung der tierischen Leistung einschließlich der Fleischerzeugung auf ein gestecktes Zuchtziel hin durch Zusammenführen wirtschaftlich wertvoller und Ausmerzen wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.10 Beendigung der gewerblichen Betätigung

Rz. 204 Im Bereich der Ertragsteuern gehören auch Gewinne und Verluste, die anlässlich der Beendigung der gewerblichen Betätigung entstehen, zu den gewerblichen Einkünften. Das bestätigt der Wortlaut des § 16 Abs. 1 S. 1 EStG ausdrücklich. Diese Erkenntnis (§ 16 EStG Rz. 1) soll allerdings für die GewSt bei natürlichen Personen und Personengemeinschaften nicht gelten (§ 16 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.3 Vermietung und Verpachtung von beweglichen Gegenständen und Sachinbegriffen

Rz. 121 Die Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände geht i. d. R. nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinaus[1] und führt somit grundsätzlich zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG (§ 22 EStG Rz. 169) bzw., wenn der Gegenstand in ein öffentliches Register eingetragen ist, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Letzteres b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2251 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zur Zulässigkeit eines Wechsels der Gewinnermittlungsart s Rn 1503. Wechsel der Gewinnermittlungsart heißt Wechsel von der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs 1, 5 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG und umgekehrt. Zum Wechsel von der Einnahme-Überschussrechnung nach § 13a EStG und von § 13a EStG nach § 4 Abs 1 EStG ausführlich s Erläu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Entnahmen

Rn. 274 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abfall insb von Edelmetallen oder Edelmetallegierungen (zB Gold, Amalgam, Silber) und Schrottmetalle, die bei der betrieblichen Tätigkeit entstehen, werden nicht bereits mit ihrer Entstehung ins PV entnommen, sondern bleiben bis zur entgeltlichen Veräußerung oder einer Entnahmehandlung BV, selbst wenn durch metallurgische Umformung (Umguss ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Nachträgliche Betriebsausgaben

Rn. 1635 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Aufwendungen, die nach der Betriebsaufgabe entstanden sind, sind idR nicht mehr betrieblich veranlasst. Die Betriebsbeendigung soll einen Schlussstrich unter die betrieblichen Geschäftsvorfälle setzen. Jedoch können nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit Aufwendungen entstehen, die noch im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit standen. So...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Beendigung der BV-Eigenschaft

Rn. 93 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ein WG scheidet aus dem BV aus, wenn das einzelne WG o der Betrieb dem Unternehmer (Betriebsinhaber) persönlich nicht mehr zuzurechnen ist, das WG aus dem BV ausscheidet, die Unternehmenstätigkeit nicht mehr als betrieblich iSd §§ 13–18 EStG anzusehen ist. Die wichtigsten Fälle des Ausscheidens aus dem BV sind in s Rn 52 aufgezählt. Rn. 94 Stand:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Typische Entnahmehandlungen

Rn. 208 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nutzungsänderung: Ändert sich die Nutzung eines WG auf Dauer derart, dass die weitere Zugehörigkeit des WG zum BV ausgeschlossen ist (Wechsel ins notwendige PV), liegt eine (schlüssige) Entnahmehandlung vor. Das ist dann der Fall, wenn ein betriebliches Grundstück zu privaten Wohnzwecken verwendet wird, zB bei Bebauung eines im BV befindlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Finaler Entnahmebegriff/betriebsfremde Zwecke

Rn. 235 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ziel des Entnahmetatbestands ist – neben der Korrektur- und Neutralisationsfunktion zur zutreffenden Ermittlung des Gewinns – die Erfassung der stillen Reserven eines WG, wenn dieses den betrieblichen Bereich des StPfl verlässt (s Rn 200), dh der sachliche und/oder personelle Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Aus der Steuerverstrick...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung

Rn. 1060 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Mietkaufverträge verbinden mietvertragliche (§§ 535ff BGB) mit kaufvertraglichen Elementen (§§ 433ff BGB). Im Rahmen eines Mietkaufvertrages wird dem Mieter das Recht eingeräumt, die Mietsache (Fahrzeuge, Maschinen, Wohnungen, Gewerbeimmobilien usw) unter (Teil-)Anrechnung der gezahlten Miete auf den Kaufpreis zu erwerben. Die Verträge kön...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Übergang von der Überschussrechnung zum Vermögensvergleich

Rn. 2269 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Voraussetzung ist, dass der Gewinn – zu Recht oder zu Unrecht – tatsächlich nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt wurde. Zu Beginn des ersten Wj mit Bestandsvergleich ist eine Anfangsbilanz in Form einer Übergangsbilanz aufzustellen, in der das bisherige BV und die Schulden aufgenommen werden (BFH BFH/NV 2006, 276; vgl auch Schoor, StuB 2007, 221,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe

Rn. 1550 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Gesellschaftsanteil veräußert oder aufgegeben, dann ist gemäß § 16 Abs 2 EStG der Veräußerungsgewinn zu ermitteln. Der Veräußerungsgewinn wird durch Vergleich des Veräußerungspreises, abzüglich der Veräußerungskosten, mit dem Wert des BV oder dem Wert des Anteils am BV ermittelt. Der Grund hierfür ist di...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 2.2 Bodenunabhängige Tiere

Die flächenunabhängigen Sonderformen der Tiererzeugung und -haltung, die bewertungsrechtlich zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehören[1], sind auch dann Land- und Forstwirtschaft, wenn daneben keine Bodenflächen bewirtschaftet werden. Ihre Erzeugnisse müssen aber der menschlichen Ernährung dienen. Binnenfischerei, Teichwirtschaft sowie Fischzucht zur Erze...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 2 Steuerliche Relevanz der Einkünfte von Influencern

Sofern der Bereich der Liebhaberei sowie Freibeträge und Freigrenzen überschritten sind, ergeben sich Fragestellungen im Bereich der Einkommensteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer und vor allem auch im internationalen Steuerrecht. Der Fokus soll im Folgenden auf der einkommensteuerliche Fragestellungen sowie im Besonderen auf ausgewählten Aspekten des internationalen Steuerrechts lie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 2.1 Ertragsteuern: Aus Hobby werden einkommensteuerpflichtige Einkünfte

Die Tätigkeit eines Influencers beginnt regelmäßig als ein Hobby und gewinnt erst nach einiger Zeit steuerliche Relevanz.[1] Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, werden der einkommensteuerliche Grundfreibetrag[2] (2025: 12.096 EUR (Einzelveranlagung)[3], 24.192 EUR[4] (Zusammenveranlagung)) sowie der gewerbesteuerliche Freibetrag (2025: 24.500 EUR)[5] überschritten, unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Streck, Liebhaberei bei den Einkünften aus KapVerm: Ab Veranlagungsjahr 2007 nur noch in Ausnahmefällen zu bejahen, NWB 2007, 2445; Stöber, Die subjektübergreifende Einkünfteerzielungsabsicht, FR 2017, 801; Jachmann-Michel, Nach fast 100 Jahren anders: Verluste unter dem Regime der AbgSt, BB 2018, 2329. Rn. 41 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Vorliegen können stpfl Einkünfte aus KapV...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff der Leistung

Rn. 413 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Was Leistungen iSd § 22 Nr 3 S 1 EStG sind, ist im Gesetz nicht näher definiert. Nach früherer st Rspr des BFH fiel darunter "jedes Tun, Unterlassen oder Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das um des Entgelts willen erbracht wird" (vgl BFH BStBl II 2001, 391; GrS BFH 1/64, BStBl III 1964, 500). Mit Urt BFH v 21...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Freiwillige Leistung eines Dritten an einen Arbeitnehmer

Rz. 14 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Das Trinkgeld in Form eines kleineren Geldgeschenkes (> Rz 22 ff) muss ein Dritter (Leistungsempfänger/Kunde) geben. Er gibt es als eine typischerweise persönliche Zuwendung an den ArbN zur Anerkennung seiner Leistung. Die Rechtsprechung des BFH zusammenfassend BFH 250, 159 = BStBl 2016 II, 751, dort Rz 16. Der Dritte gibt das Trinkgeld frei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 1.1 Vorliegen von Gewinneinkünften

Bei den steuerpflichtigen Einkünften von Selbstständigen unterscheidet das Einkommensteuerrecht zwischen 3 Einkunftsarten, die unter dem Oberbegriff Gewinneinkünfte zusammengefasst werden. Im Einzelnen handelt es sich um die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit sowie aus Land- und Forstwirtschaft. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen vor allem Fr...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei langjährigen gewerblichen Verlusten

Leitsatz Die Berücksichtigung eines möglichen zukünftigen Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinns im Rahmen einer Totalgewinnprognose setzt nicht voraus, dass die betreffenden stillen Reserven in einem schon bei Betriebsbeginn vorliegenden Betriebskonzept erfasst worden sind. Dies gilt bei Einkünften aus Gewerbebetrieb ebenso wie bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.12.2023 – VI R 3/22, BFHE 283, 324, BStBl II 2024, 823). Normenk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 3.2 Berücksichtigung von Verlusten

Ein Ausfluss des objektiven Nettoprinzips sind der Verlustausgleich und Verlustabzug (Verlustrücktrag/-vortrag). Verluste mindern die Bemessungsgrundlage. Sie sind negative Einkünfte. Der Verlustausgleich[1] stellt die Saldierung der negativen mit den positiven Einkünften innerhalb eines Steuerjahres dar. Der Verlustabzug[2] ist die jahresübergreifende Fortführung der Verlus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 3.1 Ermittlung des Einkommens

Wesentliches Kernstück ist der progressive Steuertarif. Die Bemessungsgrundlage “Einkommen” ist bestimmbar, der Tarif hingegen repräsentiert die Umverteilungsgerechtigkeit. Der finanziellen Leistungsfähigkeit trägt der Gesetzgeber durch Berücksichtigung sach- und personenbezogener Verhältnisse des Steuerpflichtigen Rechnung. Nach der sog. Markteinkommenstheorie sind Einkünfte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. BGH, Beschluss v. 25.2.2025, VI ZB 36/24, NJW-Spezial 2025 S. 286: Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hat sie einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen. Der Vortrag, in der Kanzlei des P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.4.2 Einkünfteerzielungsabsicht

Rz. 94 Wie in Rz. 80 herausgestellt, kann eine Personengesellschaft die gewerbliche Prägung i. S. v. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG nur erreichen, wenn sie eine Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht unternimmt. Fehlt diese, gelten für alle Beteiligten grundsätzlich die normalen Rechtsfolgen des Ertragsteuerrechts. Regelmäßig fehlt es dann am Vorliegen von Einkünften i. S. v. § 2 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.7 Fiktion eines Gewerbebetriebs

Rz. 79 Eine GmbH & Co. unterhält oftmals ein Gewerbe i. S. d. HGB und zugleich auch ein gewerbliches Unternehmen i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG. Aus diesem Grund erzielen ihre Gesellschafter, soweit sie zugleich als Mitunternehmer anzusehen sind, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Rz. 79a Nach ständiger Rspr. besteht bei einer Personengesellschaft d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.1 Subjektive Tatbestandsmerkmale der verdeckten Gewinnausschüttung?

Tz. 164 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Subjektive Elemente wie Wissen und Wollen gehören nicht zu den Wesensmerkmalen der vGA (s Urt des BFH v 14.10.1992, BStBl II 1993, 351 und 353). Zwar tauchen gelegentlich Passagen in der Rspr auf, die auf Willenselemente als Voraussetzung der vGA hindeuten können. So wird neben dem objektiven Merkmal der Vorteilszuwendung auf gesellschaftsre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 200 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 51 BewG verwiesen. Dort ist auch ausgeführt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht kom...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Liebhaberei

Aufwendungen für das persönliche Hobby sind nicht abziehbare Lebenshaltungskosten. Das gilt auch bei nur gelegentlicher Einnahmeerzielung, z. B. für den Hobbysegler, der für die Vermittlung von Segelverkäufen steuerpflichtige[1] Provisionseinnahmen bezieht.[2] Darüber hinaus sind nach ständiger Praxis auch in den Rahmen einer Einkunftsart fallende Aufwendungen wegen sog. Lieb...mehr