Fachbeiträge & Kommentare zu Liebhaberei

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leingärnter, Die Jagd als Liebhaberei, INF 1977, 73; Schindler, Eigenjagdrecht als immaterielles WG, BB 1981, 405; Böhme, Die Jagd im Steuerrecht, DStZ 1985, 612; Kleeberg, Die Besteuerung der Gehegehaltung von Wildtieren, INF 1988, 370; Schulze-Temming, Sind Aufwendungen für die Jagd steuerlich abzusetzen?, INF 1989, 322 und INF 1990, 433; Schindler, Eigenjagdrechtverpachtung in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der Gewinn aus Sondernutzungen (§ 13a Abs 6 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei der Ermittlung eines (Teil-)Gewinns für die Sondernutzungen ist danach zu unterscheiden, ob es sich um solche handelt, die in der Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG namentlich aufgeführt sind, bzw um solche, die dort nicht genannt sind. Rn. 185 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird eine in Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG aufgeführte Sondernutzung selbs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begünstigte Betriebe, begünstigte WG

Rn. 301 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Investitionsabzugsbeträge (IAB) können – unter den weiteren Voraussetzungen – nur LuF in Anspruch nehmen, die ihren Betrieb selbst bewirtschaften und ihren Gewinn nach § 4 Abs 1 oder 3 EStG ermitteln. Ausgeschlossen sind somit LuF mit Gewinnermittlung nach § 13a EStG (BMF v 10.11.2015, BStBl I 2015, 877 Rz 85) sowie verpachtete luf Betriebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition des "Totalgewinns"

Rn. 283 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Als Gewinn im Sinne einer Gewinnerzielungsabsicht ist eine Vermögensmehrung zu verstehen, die sich in einer nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelten BV-Mehrung oder in einem sonstigen allg wirtschaftlichen Vorteil zeigen kann (BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751 unter C.4.2.a.), wobei eine durch die Betätigung verursachte Minderung d...mehr

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AGS 01/2026, Erwerbstätigen... / II. Bewertung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

1. Allgemeines Eine Partei erhält gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO – ungeachtet weiterer Voraussetzungen zur Gewährung von VKH wie vorliegender hinreichender Erfolgsaussicht und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig erscheint – VKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zweite Fallgruppe

Rn. 289 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Es handelt sich hier um landw Betriebe, die, obwohl anfänglich Verluste erzielend, dennoch von Hause aus als Erwerbsbetrieb einzustufen sind, weil erstens die Ertragsvorschau ein positives Ergebnis erwarten lässt u weil zweitens der Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gründen geführt wird. Als Aufbau- bzw Anlaufphase ist derartigen Betrieben...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.5 Berücksichtigung von Werbungskosten

Bei Steuerpflichtigen, die eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben und deren Einnahmen hieraus den Übungsleiterfreibetrag von 3.300 EUR jährlich überschreiten, ist der Abzug von Werbungskosten aufgrund ausdrücklicher Regelung nur zulässig, wenn die Ausgaben für diese Tätigkeit den steuerfreien Betrag von 3.300 EUR überschreiten.[1] Werbungskosten beim Ehrenamtsfreibetrag Für di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Landwirtschaft

Rn. 8 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Im Gegensatz zum Begriff des Gewerbebetriebs, der nach § 2 Abs 1 GewStG iVm § 1 GewStDV und nach § 15 Abs 2 EStG über die Betätigung des Gewerbetreibenden definiert ist, hat der Gesetzgeber eine solche Begriffsbestimmung für den Bereich der LuF nicht vorgenommen; die einzelnen luf Tätigkeiten sind in § 13 EStG lediglich beispielhaft aufgeführ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Forstwirtschaftliche Tätigkeit und forstwirtschaftliche Flächen Unter Forstwirtschaft ist die Ausnutzung der Fruchtbarkeit des Waldbodens zur Gewinnung von Walderzeugnissen, ihre unmittelbare Verwertung durch Veräußerung oder Verbrauch (für eigene betriebliche wie private Zwecke) sowie ihre mittelbare Verwertung durch Veredelung (zB in einem e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung

Rn. 20 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Entsprechend dem Regelungsgefüge des § 13 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG und § 13 Abs 1 Nr 2 EStG gehört die Zucht und Haltung von Tieren nur dann zur Landwirtschaft, wenn die Tiere dort entweder als Arbeitstiere (zB Zugpferde und -ochsen) gehalten bzw bodenunabhängig sind und der menschlichen Ernährung dienen (s Rn 20b und 42 ff) oder bodenabhängig si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gemeinschaftliche Jagdbezirke

Rn. 46d Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bilden die luf genutzten Grundflächen keinen Eigenjagdbezirk (Streubesitz bzw nicht ausreichende Flächen für die Bildung einer Eigenjagd), werden sie gem § 8 BJagdG zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk (sog Gemeindejagd) zusammengefasst; das Jagdrecht steht dann der aus den verschiedenen Grundstückseigentümern gebildeten Jagdgenossenschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bichel, Fragen zu Mitunternehmerschaften in der LuF, StBp 1982, 132; Bichel, Das steuerliche BV bei Mitunternehmerschaften im Bereich der LuF, INF 1984, 1 und 145; Fuchs/Schröder, PersGes in der LuF, INF 1984, 409; Hiller, Die Familiengesellschaft in der Landwirtschaft, INF 1985, 224; Lindberg, § 15b EStG – das endgültige Aus für Steuersparmodelle?, INF 2006, 269; Fleischmann/May...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 In Betracht kommende Gesellschaften

Tz. 75 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 OG kann nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nur eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Europäische Gesellschaft ist sowohl die SE, die der AG vergleichbar ist, als auch die SCE (Europäische Genossenschaft). Da als OG nur eine Kap-Ges in Betracht kommt, kann mit der Erwähnung des § 14 Abs 1 S 1 KStG nur die SE gemeint sein (glA s Frotsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Altenteilsleistungen

Verwaltungsanweisungen: BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Al...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.1 "Liebhaberei-Test"

Bei ausländischen Objekten prüft die Finanzverwaltung noch mehr als bei im Inland belegenen Objekten die Frage der Einkunftserzielungsabsicht. Hier gelten dieselben Grundsätze wie für inländische Vermietungsobjekte (Stichwort "Liebhaberei"). Hinsichtlich Einzelheiten vgl. den Fachbeitrag von Prof. Dr. Jürgen Brandt, dortige Ziffer 6[1] sowie[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Umfang der Folgeänderung

Rz. 32 Der Umfang der Folgeänderung bestimmt sich nach dem bindenden Inhalt Grundlagenbescheid; es erfolgt keine Gesamtaufrollung (vgl. den Ausdruck "soweit" in Nr. 1).[1] Die Finanzbehörde ist zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit berechtigt und verpflichtet, als die Bindungswirkung des Folgebescheids reicht. Daher wird die Bestandskraft des Folgebescheids nur insowe...mehr

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Sportler / 1 Steuerliche Beurteilung von Entgeltzahlungen

Bei Berufs- und Amateursportlern ist zu unterscheiden, ob die sportliche Tätigkeit mit dem Ziel der Einkünfteerzielung erfolgt oder ob es sich wegen des überwiegenden Privatinteresses doch eher um Liebhaberei handelt, also um nicht steuerbare Einkünfte. Dies ist stets nach den Gesamtumständen des Einzelfalles zu entscheiden, insbesondere nach den konkreten vertraglichen Vere...mehr

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Sportler / 3 Arbeitnehmereigenschaft bei Berufssportlern

Grundsätzlich kann auch die Ausübung von Sport Gegenstand eines Dienstverhältnisses sein. Soweit ein Berufssportler seine Tätigkeit nicht selbstständig ausübt, ist er als Arbeitnehmer anzusehen. Erhält ein Sportler im Zusammenhang mit seiner sportlichen Betätigung Zahlungen, die nicht nur unwesentlich höher sind, als die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen, ist der Schluss...mehr

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Sportler / 2 Arbeitnehmereigenschaft bei Amateursportlern

Sport wird meist zum Selbstzweck betrieben, also mehr oder weniger zur Freizeitgestaltung; regelmäßig steht die Stärkung der allgemeinen Leistungsfähigkeit im Vordergrund. Die Zahlung eines Entgelts spielt dann eine Nebenrolle. In diesen Fällen stellt das Entgelt lediglich Aufwendungsersatz und somit eine nicht steuerbare Leistung dar, sog. Liebhaberei; Lohnsteuer ist nicht ...mehr

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Nachbarschaftshilfe / 1 Echte Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe im eigentlichen Sinn führt zu keinen steuerlichen Verpflichtungen, wenn sie ohne Gegenleistung [1] erbracht wird (z. B. Gefälligkeiten). Steuerlich ist es regelmäßig schwierig, Nachbarschaftshilfe von Schwarzarbeit abzugrenzen. Richtig verstanden ist Nachbarschaftshilfe eine ohne Gegenleistung unter Nachbarn gewährte Hilfe in Sachleistungen oder Unterstütz...mehr

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Sportler / Zusammenfassung

Begriff Sportler können grundsätzlich sowohl selbstständig Tätige wie auch Arbeitnehmer in einer abhängigen Beschäftigung sein. Bei Sportlern – egal ob Berufs- oder Amateursportler – sind steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Berufssportler unterscheiden sich von Amateursportlern dadurch, dass sie ihren Sport überwiegend vor dem Hintergrund ei...mehr

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Handelsvertreter / 1.3 Gewinnerzielungsabsicht

Gewinnerzielungsabsicht ist als Streben nach Erzielung eines Totalgewinns, d. h. eines positiven Gesamtergebnisses des Betriebs, von der Gründung bis zur Einstellung, zu verstehen. Bei längeren Verlustperioden muss für das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die Tätigkeit nur aus im Bereich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 314 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4 S 1 EStG regelt die lineare Gebäude-AfA nicht umfassend, sondern gibt nur Prozentsätze an, die "abweichend von Abs 1" anzuwenden sind. Diese Prozentsätze können abweichen von der "Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung" (§ 7 Abs 1 S 1 EStG) der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" (§ 7 Abs 1 S 2 EStG). Es handelt sich um gesetzlich ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 15 § 7 GewStG setzt einen inl. Gewerbebetrieb voraus (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG). Es kann sich dabei sowohl um einen stehenden Gewerbebetrieb als auch um einen Reisegewerbebetrieb handeln. Bei Mitunternehmerschaften gilt § 7 GewStG auch hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens. Geltung hat dies auch für das Sonderbetriebsvermögen II.[1] Rz. 16 Grundlage des Gewerbeertrags is...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.3 Besonderheiten bei Einzelunternehmen

Rz. 47 Besitzt ein Gewerbetreibender mehrere Gewerbebetriebe, ist zu prüfen, ob diese Gewerbebetriebe eine wirtschaftliche Einheit bilden oder ob es sich um nebeneinander stehende selbstständige Gewerbebetriebe handelt. Gewerbesteuerlich wird im ersteren Fall der Gewinn für die wirtschaftliche Einheit und im letzteren Fall für jeden Gewerbebetrieb ermittelt.[1] Von Bedeutung...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / Hintergrund

Ein Ehepaar wurde gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann erzielte neben anderen Einkünften auch Einnahmen aus Beteiligungen an Windparks und plante, eine Burg gewerblich zu vermieten. Die Ehefrau hatte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung stellte das Finanzamt fest, dass bei der geplanten Vermietung der Burg von Anfa...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.5 Einkünfteerzielungsabsicht/Liebhaberei

Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Folglich liegen keine Einkünfte aus V+V vor, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt (Liebhaberei). Bei den Einkünften aus V+V geht der BFH nach ständiger Rspr. bei einer auf Dauer angeleg...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 10 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ein Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinn ist in die Totalgewinnprognose einzube...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.1 Betriebseinnahmen → Zeilen 12–17

In den Zeilen 12–17 sind die Betriebseinnahmen einzutragen. Diese sind grds. im Wirtschaftsjahr des Zuflusses zu erfassen. Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen. Bei Überweisungen liegt eine Vereinnahmung auch dann erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 58-98

Grundlagen Der Gewinn oder Verlust, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften. Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragt wird Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.1 Liebhaberei

Rz. 174 Hinter der Figur der sog. Liebhaberei verbirgt sich die Frage, ob der Steuerpflichtige mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Fehlt es an dieser, liegt eine steuerlich irrelevante Betätigung im privaten Bereich vor. Wird z. B. eine unternehmerische Betätigung (z. B. Mitunternehmer einer Verlustzuweisungsgesellschaft) als Liebhaberei qualifiziert, fallen die Verluste im...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4 Hinzurechnung durch eingeschränkte Verlustberücksichtigung

Rz. 173 Die steuerlichen Vorschriften, welche die Berücksichtigung von Verlusten einschränken,[1] sind außerhalb der Bilanz zu berücksichtigen. Sie sind von den Vorschriften, die den Verlustvortrag und -rücktrag beschränken, zu unterscheiden, da diese nur auf der Ebene der Einkommensermittlung wirken. 3.4.1 Liebhaberei Rz. 174 Hinter der Figur der sog. Liebhaberei verbirgt sic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / f) Schätzung des gemeinen Werts

Rz. 94 Theoretisch entspricht der gemeine Wert dem Normalverkaufspreis.[384] Dessen Feststellung ist aber, soweit ein tatsächlicher Verkauf nicht stattfindet, in der Praxis nicht ohne weiteres möglich. Dass die Wertermittlung im Wesentlichen durch entsprechend qualifizierte Sachverständige erfolgen muss, versteht sich von selbst. Das ändert allerdings nichts daran, dass auch ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Investitionsabzugsbetrag und privater Eigenverbrauch bei einer PV-Anlage

Leitsatz Die Nutzung einer betrieblichen PV-Anlage stellt sich nicht als betriebliche Nutzung im Sinne von § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG dar, soweit mit der PV-Anlage Strom für den privaten Haushalt produziert wird. Sachverhalt Der Kläger gründete 2021 einen Einzelgewerbebetrieb mit dem Geschäftszweck des Verkaufs selbsterzeugten Stroms aus einer PV-Anlage mit einer installierten Leistung von 14 kW/peak, die dann im Jahr 2022 erworben wurde. Die Anlage umfasst außerdem einen Stromspeicher und zwei Wall...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 8 Volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden

Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a EStG ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf. In Berufsausbildung[2] befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet.[3] Den Grundtatbestand der Vorschrift erfassen insbesondere folgende Maßnahmen[4]: der Besuch von allgemeinbildenden Schulen wie Haupt- und Oberschulen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Verbindliche Zusage nach Lohnsteuer-Außenprüfung (§§ 204–207 AO)

Rz. 65 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auskünfte des FA zu Rechtsfragen sind grundsätzlich unverbindlich. Dem Stpfl wird mitgeteilt, wie künftig nach derzeitiger Auffassung zu entscheiden sein wird (vgl H/H/Sp/Schallmoser, vor §§ 204–207 AO Rz 3). Neben der lohnsteuerlichen Anrufungsauskunft nach § 42e EStG (> Rz 5 ff) und der allgemeinen verbindlichen Auskunft (§ 89 Abs 2 AO; > ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten

Rz. 155 [Autor/Stand] Abgrenzung zum Gewerbebetrieb. Der Unterscheidung zwischen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und Einkünften aus Gewerbebetrieb, der im Rahmen der Ertragbesteuerung große praktische Bedeutung zukommt, ist ein entsprechendes Gewicht im Rahmen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 nicht beizumessen.[2] Denn die Unterscheidung ist im Ertragsteuerrecht vor allem bei d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Vorderwülbecke, Die Spendenkompetenz der Geschäftsführung, BB 1989, 505; Zeller, Stliche Beurteilung der Spenden von Sparkassen, DB 1989, 1991; Graf, Das Verfahren bei Durchlaufspenden über die Gemeinde als Durchlaufstelle, ZKF 1991, 4; Kreppel, Keine "Spende", wenn ein St-Strafverfahren auch ohne die dem Beschuldigten auferlegte Zahlung hätte eingestellt werden müssen?, DStR 1...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Mitunternehmerschaften (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 14 Zu den von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG erfassten PersG gehören: die gewerblich tätigen PersG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), die nur teilweise gewerblich tätigen PersG, die infolge Abfärbung vollumfänglich Gewerbebetrieb sind (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG), die gewerblich geprägten PersG (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), die freiberuflich tätigen PersG (§ 18 Abs. 4 Satz 2 EStG), Pers...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG

Rz. 12 Durch den Verweis auf den Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG übernimmt § 95 Abs. 1 BewG zum einen in sachlicher Hinsicht die einkommensteuerliche Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebs in § 15 Abs. 2 EStG und zum anderen in personeller Hinsicht den in § 15 Abs. 1 EStG genannten Kreis der Gewerbetreibenden (s. Kreutziger in K/S/S, § 95 Rz. 7). Daher ist bei...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.2 Ausschluss der Beratungsbefugnis

In einer 2. Stufe definiert das Gesetz die für die Beratungsbefugnis schädlichen Einkünfte. Es handelt sich dabei um die sog. Gewinneinkunftsarten, nämlich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [1], Einkünfte aus Gewerbebetrieb [2] sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit [3] deren Vorhandensein die Beratungsbefugnis, abgesehen von § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG und d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Rz. 15 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist folgendes Vermögen begünstigungsfähig: der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens i. S. d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG mit Ausnahme der Stückländereien § 160 Abs. 7 BewG, selbst bewirtschaftete Grundstücke nach § 159 BewG, sowie entsprechendes land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das einer Betriebsst...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Freie Berufe

Rz. 3 Das BewG enthält keine eigenständige Definition der freien Berufe. Inhaltlich maßgeblich ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und die dazu ergangene Rechtsprechung, insb. zu den Kriterien für die freiberuflichen Tätigkeiten, die nicht zu den Katalogberufen gehören. Indem § 96 BewG für die Gleichstellung mit dem Gewerbebetrieb bei den freien Berufen ausdrücklich auf § 18 Abs. 1 N...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werbungskosten Vermietung u... / 1.3.2 Nicht auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit

Hat sich der Steuerpflichtige nur für eine vorübergehende Vermietung entschieden, bildet dies ein gegen die Einkunftserzielungsabsicht sprechendes Beweisanzeichen, wenn voraussichtlich Werbungskostenüberschüsse erzielt werden. Allein der Abschluss eines Mietvertrags auf eine bestimmte Zeit rechtfertigt noch nicht den Schluss, auch die Vermietungstätigkeit sei nicht auf Dauer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Steuerfestsetzung / 1.1 Ungewisse Tatsachen

Ein Bescheid kann gem. § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig ergehen, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer eingetreten sind. Die Ungewissheit bezieht sich aber nur auf die Tatsachengrundlage eines Steuertatbestands; eine Unsicherheit in der steuerrechtlichen Beurteilung eines feststehenden Sachverhalts rechtfertigt die Anordnung der Vorläufi...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzung / 2 Umfang

In der Regel bezieht sich die Ungewissheit von Tatsachen oder die Frage der Verfassungsmäßigkeit nur auf einen Teil der für die Besteuerung maßgeblichen Voraussetzungen. In diesen Fällen kann und muss das Finanzamt die Vorläufigkeit auf diesen Teil beschränken. Praxis-Beispiel Vorläufigkeit nur teilweise Das Finanzamt hält geltend gemachte umfangreiche Aufwendungen für doppelt...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 5 Liebhaberei

Hängen Aufwendungen mit einer steuerrechtlich als Liebhaberei zu beurteilenden Tätigkeit zusammen, kommt ein Werbungskostenabzug nicht in Betracht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkunftsarten / 8 Abgrenzung zur Liebhaberei

Im Bereich der steuerrechtlichen Liebhaberei gibt es ­immer wieder Streitigkeiten, wann von einer Einkunftserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen – und damit der steuerrechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit der Werbungskostenüberschüsse – ausgegangen werden kann. Im Bereich der nichtselbstständigen Tätigkeit zur steuerrechtlich unbeachtlichen Liebhaberei zu gelangen, ist nah...mehr