Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsort

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Telekommunikationsunternehmen / 3.1 Leistungsort nach Sitz oder Wohnsitz des Vertragspartners

Als Leistungsort bei Telekommunikationsleistungen sowie bei Rundfunk- und Fernsehleistungen und bei auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen an Nichtunternehmer gilt grds.[1] der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Sitz, seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.[2] Der Ort einer Telekommunikationsdienstleistung bestimmt sich somit entweder nach §...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 3.2 Verlagerung des Leistungsorts ins Inland

Erbringt ein Telekommunikationsanbieter mit Sitz in einem Drittland die Leistung weder an einen Unternehmer für dessen Unternehmen noch an eine einem Unternehmer gleichgestellte juristische Person, gilt sie als im Inland ausgeführt, wenn sie dort genutzt oder ausgewertet wird. Das gilt entsprechend für Telekommunikationsdienstleistungen von einer Betriebstätte im Drittlandsg...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 3.5 Ort der Telekommunikationsleistungen ab 1.1.2019 bzw. ab 1.7.2021

Bagatellgrenze von 10.000 EUR Seit 1.1.2019 galt, dass nur noch bei Unternehmen mit einem Umsatz (ohne MwSt) in anderen Mitgliedstaaten über 10.000 EUR (Schwellenwert) sich der Leistungsort bei den in Art. 58 MwStSystRL genannten Dienstleistungen (Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, elektronische Dienstleistungen – im Folgenden E-Leistun...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / Zusammenfassung

Überblick Die Umsatzbesteuerung von Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation und auch bei elektronischen Dienstleistungen sowie bei Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen richtet sich bei B2B-Umsätzen oder Leistungen an Nichtunternehmer (§ 3a Abs. 5 UStG i. d. F. ab 1.1.2015 bzw. modifiziert i. d. F. ab 1.1.2019 und erneut modifiziert i. d. F. ab 1.7.2021) grds. danach, w...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 5 Besteuerungsverfahren nach dem sog. Mini-One-Stop-Shop – Rechtslage ab 1.1.2019 bzw. nach dem One-Stop-Shop (OSS) – Rechtslage ab 1.7.2021

Das MOSS-System wurde ab dem 1.1.2019 insofern modifiziert, als sich nur noch bei Unternehmen mit einem Umsatz (ohne MwSt) in anderen Mitgliedstaaten über 10.000 EUR (Schwellenwert) der Leistungsort bei den in Art. 58 MwStSystRL genannten Dienstleistungen (Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, elektronische Dienstleistungen – im Folgenden...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Leistungsort

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hinsichtlich der Bestimmung des Leistungsortes wird im MWStG zwischen Warenlieferungen und der Gewährung von Dienstleistungen unterschieden. Der Leistungsort für den Eigenverbrauch ist analog zu bestimmen. 4.1 Warenlieferungen (§§ 7ff. MWStG) Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Leistungsort bei der Warenlieferung, sofern diese ohne Beförderung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Leistungsort (§§ 3ff. dUStG)

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der Ort einer Lieferung dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Allerdings gilt bei Beförderungs- oder Versendungslieferungen die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wenn der Lieferant die Ware auch montie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.2 Leistungsort der Dienstleistungen, die für ein "Nicht-Steuersubjekt" erbracht werden (B2C)

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Falle von Dienstleistungen, die für "Nicht-Steuersubjekte" erbracht werden, folgt die Hauptregel gem. MwStSystRL; d. h. im Falle von für "Nicht-Steuersubjekte" erbrachten Dienstleistungen (business to consumer, also B2C) bestimmt sich gem. § 37 Abs. 2 uUStG der Leistungsort primär nach dem Niederlassungsort des Leistungserbringers (Sitz, f...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Rechnungsstellung bei Leistungsort im Drittland

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das deutsche und auch das europäische Umsatzsteuerrecht besteuern keine Leistungen, deren Leistungsort außerhalb Deutschlands/Europas liegt. Daher gibt es dafür auch keine besondere Rechnungspflichtangabe (Weimann, ASR 2/2022, 11 und PIStB 2022, 66). TIPP (1) Der Umsatzsteuersatz beträgt daher nicht 0 %, sondern es fällt keine Umsatzsteuer an....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.1 Leistungsort der an ein Steuersubjekt erbrachten Dienstleistungen (B2B)

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Laut den Regelungen bestimmt sich der Leistungsort bei Dienstleistungen zwischen Steuersubjekten (abgekürzt B2B nach der englischen Formulierung business to business) gem. § 37 Abs. 1 uUStG nach der Niederlassung des Leistungsempfängers (Sitz, feste Niederlassung, ständiger Wohnsitz oder üblicher Aufenthaltsort). Falls das Steuersubjekt über ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Leistungsort (§§ 3a–3g ff. dUStG)

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hinsichtlich der Bestimmung des Leistungsortes wird im MwStG zwischen Lieferungen von Waren und sonstigen Leistungen bzw. Dienstleistungen unterschieden. 4.1 Lieferungen von Waren Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der Ort einer Lieferung dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. R...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Leistungsort

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Bestimmung des Leistungsortes für Lieferungen und sonstige Leistungen wird im uUStG unterschiedlich geregelt. 5.1 Lieferungen (§ 3 Abs. 5 ff. dUStG) Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach den Umsatzsteuervorschriften ist der Ort der Lieferung dort, wo sich der Gegenstand zu Beginn der Beförderung oder Versendung befindet. Dies gilt auch für ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Leistungsort im Inland

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG setzt eine im Inland steuerbare Leistung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) voraus (vgl. Rz. 16 ff. zur Neufassung der Ortsvorschriften). Praxis-Beispiel Der ukrainische Unternehmer P lässt eine Maschine durch den in Görlitz ansässigen Unternehmer U warten, U verwendet dabei keine Hauptstoffe. P transporti...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Leistungsort: Bestimmung nach § 3a Abs. 1 UStG (§ 25 Abs. 1 S. 4 UStG)

Rz. 100 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die sonstige Leistung wird nach § 3a Abs. 1 UStG an dem Ort ausgeführt, an dem der Unternehmer seinen Sitz hat. Das gilt auch für die Erbringung sonstiger Leistungen nach § 25 UStG an andere Unternehmer für deren Unternehmen (Abschn. 25.1. Abs. 7 Satz 1 UStAE). Hinweis Damit entfallen bei Reiseleistungen die sich im Regelfall für B2B-Leistung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Leistungsort

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hinsichtlich der Bestimmung des Leistungsortes wird im UStG zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen unterschieden. Aufgrund der Gleichstellung des Eigenverbrauches mit der Lieferung bzw. sonstigen Leistung, ist auch der Ort für den Eigenverbrauch in analoger Anwendung der für Lieferungen und sonstige Leistungen geltenden Regeln zu besti...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Leistungsort

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hinsichtlich der Bestimmung des Leistungsortes wird im UStG zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen unterschieden. Aufgrund der Gleichstellung des Eigenverbrauches mit der Lieferung bzw. sonstigen Leistung ist auch der Ort für den Eigenverbrauch in analoger Anwendung der für Lieferungen und sonstige Leistungen geltenden Regeln zu bestim...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.3 Leistungsort

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für die in § 4 Nr. 10 UStG genannten Leistungen bestimmt sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6 Buchst. a, Abs. 2, Abs. 1 UStG wie folgt (vgl. Abschn. 3a.8. UStAE): Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmer, wird die Versicherungsleistung dort ausgeführt, wo er sein Unternehmen betreibt bzw. die Betriebsstätte liegt (§ 3a Abs. 2 U...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5 Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 2009 auf den Leistungsort

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch Art. 7 Nr. 2 des JStG 2009 (Gesetz vom 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794) wurde der Ort der sonstigen Leistung in § 3a UStG und § 3b UStG neu geregelt. Die Regelungen treten nach Art. 39 Abs. 9 des JStG 2009 am 01.01.2010 in Kraft. Zu beachten sein wird hier insbesondere auch die Regelung des § 3a Abs. 2 UStG (wegen weiterer Einzelheiten vg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.8 Leistungsort der Notare

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für Notare kommen folgende Leistungsorte in Betracht: Leistungen bei der Beurkundung von Grundstücksgeschäften: Belegenheitsort des Grundstücks(§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG, Abschn. 3a.3. Abs. 7 S. 1, Abs. 9 Nr. 1 UStAE); so schon das Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009, BMF vom 04.09.2009, Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5 Auswirkungen des Jahressteuergesetz 2009 auf den Leistungsort

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch Art. 7 Nr. 2 des JStG 2009 (Gesetz vom 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794) wurde der Ort der sonstigen Leistung in § 3a UStG und § 3b UStG grundlegend neu geregelt. Die Regelungen traten nach Art. 39 Abs. 9 des JStG 2009 am 01.01.2010 in Kraft. Durch spätere Gesetze, insbesondere das JStG 2010 (Gesetz vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768), habe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.9 Leistungsort der Rechtsanwälte

Rz. 70a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das BMF hat mit Schreiben vom 05.12.2017 (III C 3 – S 7117-a/16/10001, 2017/1004344, BStBl I 2017, 1658) den Katalog der in Abschn. 3a.3. Abs. 8 UStAE enumerativ benannten Grundstücksleistungen um die neue Nr. 9 erweitert (Änderung der Verwaltungsauffassung). Zu den Grundstücksleistungen gehören danach auch sonstige Leistungen juristischer A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Lieferungen von sonstigen Leistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hinsichtlich des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zwischen den sog. B2B-Leistungen ("Business to Business"-Leistungen an eine steuerpflichtige Person) und sog. B2C-Leistungen ("Business to Consumer"-Leistungen an eine nichtsteuerpflichtige Person) zu unterscheiden. Für Zwecke der Beurteilung des Leistungsortes gilt auch: ein steuerp...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 5 ff. öUStG; § 3a dUStG)

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zur Bestimmung des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsortes der Dienstleistung gelten neben dem Unternehmer i. S. d. § 2 UStG (vgl. Rz. 3) auch ein Unternehmer, der n...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Hammerl, Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts für E-Dienstleistungen / BFH-Urteil XI R 36/19 als herber Dämpfer für die deutsche Finanzverwaltung, NWB 2023, 894. Bader/Sodenkamp, Umsatzsteuerlicher Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten/Konsequenzen aus dem BMF-Schreiben vom 10.06.2013 für sog. Zwischenhändler, NWB 2013, 2859. Broderson/von Loeffelho...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 16–26 kroUStG)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zur Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts der Dienstleistung gilt neben dem Unternehmer i. S. d. § 6 kroUStG (vgl. Rz. 4 ff.) auch ein Unternehmer, de...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.1 Warenlieferungen (§§ 7ff. MWStG)

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Leistungsort bei der Warenlieferung, sofern diese ohne Beförderung bzw. Versendung stattfindet, ist der Ort, an dem sich die Waren zu dem Zeitpunkt befinden, an dem die Lieferung verwirklicht wird, also die Verfügungsmacht übergeht. Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Beförderungs- oder Versendungslieferungen gilt die Lieferung dort als a...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Dienstleistungen (§ 9, 9a und §§ 10–10i MWStG)

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die Novellierung zum 1. Januar 2010 wurden auch die Änderungen hinsichtlich des Ortes der Dienstleistung (RL 2008/8/EG) umgesetzt. Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Dementsprechend ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Dienstleistungen, die an steuerpflichtige Personen (sog. B2B-Leistungen) und solchen, die an nicht steuerpflichtige...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.11.3 EuGH zur Ortsbestimmung bei Leistungsketten

Rz. 166 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das Urteil erging zum bis zum 31.12.2009 gültigen Recht: Für Katalogleistungen i. S. d. § 3a Abs. 4 UStG ergibt sich der Leistungsort im Regelfall aus § 3a Abs. 3 UStG. Letzterer beruht auf Art 56 MwStSystRL und ordnet wie dieser das Empfängerortsprinzip an. Rz. 167 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Lange Zeit war fraglich, wer maßgebender Empfänger ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2 Sonstige Leistungen (§ 3a dUStG)

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Aufgrund der Umsetzung der RL 2008/8/EG ist ab 01.01.2010 auch beim Leistungsort der sonstigen Leistungen zu unterschieden, ob der Dienstleistungsempfänger ein Steuersubjekt (Unternehmer) ist oder nicht. 5.2.1 Leistungsort der an ein Steuersubjekt erbrachten Dienstleistungen (B2B) Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Laut den Regelungen bestimmt si...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.3.2.2 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

Rz. 97 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gelten die Ausführungen zu den kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, sportlichen u. ä. Leistungen (vgl. Rz. 89 ff.) entsprechend. Rz. 98 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Besonderheiten ergeben sich nunmehr daraus, dass die Veranstalter gegenüber den Ausstellern Leistungspakete erbringen, innerhalb derer es theoretisch eigentl...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.1 Lieferungen von Waren

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der Ort einer Lieferung dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Allerdings gilt bei Beförderungs- oder Versendungslieferungen die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wenn di...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die für Leistungen an einen Steuerzahler in Tschechien in Rechnung gestellten Mehrwertsteuerbeträge und die Mehrwertsteuer, die mit i. g. Warenerwerben, Warenimporten oder dem Reverse Charge Verfahren unterliegenden Leistungen zusammenhängt, werden i. R. d. Mehrwertsteuererklärung von der eigenen Steuerschuld des Steuerzahlers abgezogen bzw. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.10.8.4 Umsetzung des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets durch das JStG 2020

Rz. 151 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die Änderung des § 3a UStG wird Art. 2 Nr. 6 u. 7 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7), mit dem Ar...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG sind die Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) fallen, steuerfrei (S. 1). Nicht befreit sind allerdings die unter das RennwLottG fallenden Umsätze, die von der Rennwett- und Lotteriesteuer befreit sind oder von denen diese Steuer allgemein nicht erhoben wird (S. 2). Grundlage für die ste...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.6.4 Fallstudien: Vereinfachung des EU-Geschäfts ab 01.01.2010

Rz. 112 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die Neuregelung des Dienstleistungsorts zum 01.01.2010 wurde vieles anders – und grundsätzlich besser. Das gilt zumindest für die Leistungsarten, bei denen Leistungen an Unternehmenskunden der neuen "B2B-Vorschrift" (§ 3a Abs. 2 UStG) unterliegen, und hier insbesondere für Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begut...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.2.2.2 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bis zum 31.12.2010 ist § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG eine der wenigen Leistungen, auf die die B2B-Regel des § 3a Abs. 2 UStG keine Anwendung findet. Leistungsort war grundsätzlich der Ort, an dem der leistende Unternehmer die Leistung tatsächlich erbringt. Die Regelung galt unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder e...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.4 Fallstudien

Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die erfreulichen Praxisfolgen der Neuregelung zeigt die Fallstudie. Beispiel (Vermittlungen): Ein deutscher Agent (A) vermittelt eine Lieferung des deutschen Lieferanten (D) aus Dortmund an den italienischen Kunden (I) in Rom im Auftrag des D und erhält von diesem eine Provision (Variante 1); im Auftrag des I und erhält von diesem eine Provisio...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach Art. 58 MwStSystRL in der ab dem 01.01.2015 geltenden Fassung von Art. 5 Nr. 1 der RL 2008/8/EG des Rates vom 12.02.2008 zur Änderung der RL 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistung (ABl. EU 2008 Nr. L 44, 11) gilt als Leistungsort bei Telekommunikationsleistungen, Rundfunk- und Fernsehleistungen und auf elektronischem Weg erbracht...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.4.2 Umsätze nach dem 29.06.2013

Rz. 82 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Vgl. Abschn. 3a.5. Abs. 7 ff. UStAE und das BMF vom 12.09.2013 (BStBl I 2013, 1176). Durch Art. 10 Nr. 2 Buchst. b AmtshilfeRLUmsG wurde der Leistungsort bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer in § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG an Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL angepasst. Der Leistungsort befindet sich danach an dem Or...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Das europäische "Doppelbesteuerungsabkommen"

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der umsatzsteuerliche Grundtatbestand ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG . Danach unterliegen der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt (vgl. Rz. 74). Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Zuweisung eines (einzigen) Leistungsorts zu jede...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.6 Leistungsempfänger im Drittlandsgebiet

Rz. 42a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ist der Leistungsempfänger im Drittlandsgebiet ansässig, kann der Nachweis der Unternehmereigenschaft durch eine Bescheinigung einer Behörde des Sitzstaates geführt werden, in der diese bescheinigt, dass der Leistungsempfänger dort als Unternehmer erfasst ist. Die Bescheinigung sollte inhaltlich der Unternehmerbescheinigung nach § 61a Abs. 4...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Becker, Steuerbefreiung der Verwaltung von Investmentvermögen, UStB 2010, 278. Behrens, Vorsteuerabzug aus Transaktionskosten auch dann möglich, wenn der Anteilsverkauf umsatzsteuerbar und nach § 4 Nr. 8e) bzw. f) steuerfrei ist, BB 2010, 229. Behrens, Vorsteuerabzug beim Beteiligungsverkauf, UVR 2010, 174. Bustorff, Umsatzsteuer bei Finanzdienstleistern, 1. Auflage, 2019. Busto...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.3 "Kurzfristige" Vermietung

Rz. 78 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hinweis auf Abschn. 3a.5. Abs. 5 und 6 UStAE. Die sicherlich weniger erfreulichen Praxisfolgen der Neuregelung möge folgende Fallstudie verdeutlichen: Praxis-Beispiel Ein Kölner Mandant (M) vermietet kleinere Segelboote, mit denen Touristen (T) – vorwiegend im Mittelmeer – "schippern" können. Die Vermietung erfolgt in der Weise, dass die T den...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.2.2 Güterbeförderungen aus der Sicht des Transportunternehmers (= Mandant)

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Aus der Sicht des Transportunternehmers ergeben sich bei der Ortsbestimmung einer Güterbeförderung folgende Sachverhalte. Praxis-Beispiel Der deutsche Frachtführer D mit Sitz in Dortmund transportiert im Auftrag von Kunde K Ware von Dortmund nach Köln (innerdeutsche Güterbeförderung); von Dortmund nach Wien (i. g. Güterbeförderung); von Rom nach ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.5.2.2 "Insellösung"

Rz. 103 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Eine Restaurationsleistung wird dort ausgeführt, wo sie tatsächlich erbracht wird – bildlich gesprochen also bei der "Essenausgabe" (§ 3a Abs. 3 Einleitungssatz UStG). Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Dabei ist die Person des Leistungsempfängers ohne Bedeutung. Die Vorschrift gilt sowohl für Restaurationsleistungen an Nichtunternehmer als au...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.6 Aufzeichnungspflichten für im Ausland ausgeführte Umsätze

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Umsätze, deren umsatzsteuerlicher Liefer- bzw. Leistungsort im Ausland liegt, die also in Deutschland nicht steuerbar sind, unterliegen nicht den Regelungen des deutschen UStG. Folglich finden sich in § 22 UStG auch keine (konkreten) Aufzeichnungspflichten bezüglich der im Ausland ausgeführten Umsätze. Indirekt werden jedoch auch die nicht ste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9.2.4 Reisevorleistungen teilweise im Drittlandgebiet

Rz. 152 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Werden die Reisevorleistungen nur zum Teil im Drittlandsgebiet, im Übrigen aber im Gemeinschaftsgebiet erbracht, ist die Reiseleistung insoweit steuerfrei, als die Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden (Abschn. 25.2. Abs. 3 UStAE). Rz. 153 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Dies gilt auch für Reisevorleistungen, die in der Beförderung ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.2.1 Güterbeförderungen aus der Sicht des Auftraggebers (= Mandant)

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das folgende Beispiel verdeutlicht den Sachverhalt aus Sicht des Auftraggebers einer Güterbeförderung. Praxis-Beispiel Der deutsche Lieferant D mit Sitz in Dortmund beauftragt einen Frachtführer (F) zum Transport von Ware von Dortmund nach Köln (innerdeutsche Güterbeförderung); von Dortmund nach Wien (i. g. Güterbeförderung); von Rom nach Dortmun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.5 Neues Praxisproblem ab 01.01.2010: Ortsgebundene Montagen

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zu praktischen Schwierigkeiten führen ortsgebundene Montagen (so auch Monfort, DStR 2008, 297): Bis zum 31.12.2009 konnte in der Regel offenbleiben, ob es sich insoweit um Grundstücksleistungen oder Arbeiten an Mobilien handelte. Der Leistungsort war sowohl bei Beurteilung nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG a. F. als auch nach § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchs...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.10.8.3.3 Ein erster Überblick über die Neuregelung

Rz. 148 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Änderung von § 3a Abs. 5 UStG führt dazu, dass bei Telekommunikationsdienstleistungen, bei Rundfunk‐ und Fernsehdienstleistungen und bei auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen, die von einem Unternehmer, der über eine Ansässigkeit in nur einem Mitgliedstaat verfügt, an Nichtunternehmer erbracht werden, die in anderen Mitgli...mehr