Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsort

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 24 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Vorrangig dient die Regelung der einfachen und möglichst vollständigen Erfassung bestimmter steuerpflichtiger Umsätze, die im Ausland ansässige Unternehmer im Inland erbringen. Neben der Durchsetzung der deutschen Besteuerungshoheit für diese Umsätze soll durch die Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger der Aufwand f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonstige Leistung / Zusammenfassung

Begriff Der Leistungstatbestand der sonstigen Leistung beschreibt neben dem Begriff der Lieferung den Haupttatbestand der Leistung im Umsatzsteuerrecht. Eine sonstige Leistung liegt nach der Grunddefinition des § 3 Abs. 9 UStG immer dann vor, wenn der Unternehmer eine Leistung im wirtschaftlichen Sinne ausführt, die keine Lieferung darstellt. Erst wenn festgestellt ist, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.13 Ausstellung und Einlösen von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen

Rz. 67a Die Umsatzbesteuerung bei der Ausgabe und dem Einlösen von Gutscheinen ist mWv 1.1.2019 neu geregelt worden.[1] Es handelt sich um Gutscheine, für die der Gutscheinerwerber bei der Ausgabe des Gutscheins den auf dem Gutschein beschriebenen Wert bezahlt. Die neuen Regelungen finden sich in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG. Danach ist bei der Ausgabe derartiger Gutscheine durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte: Überblick / 4 Umsatzsteuer

Betriebsstätte i. S. d. Umsatzsteuerrechts ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient.[1] Eine solche Einrichtung oder Anlage kann jedoch nur dann als Betriebsstätte angesehen werden, wenn sie über einen ausreichenden Mindestbestand an Personal- und Sachmitteln verfügt, der für die Erbringung der betreffenden Dienstleistungen er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Dienstleistun... / 2.2.1 Grundsatz: Ort des Leistungsempfängers

Sowohl für Telekommunikationsdienstleistungen als auch sonstige, elektronisch erbrachte Dienstleistungen, die an Privatkunden erbracht werden, richtet sich der Leistungsort nicht nach den Grundsätzen des „Unternehmersitzprinzips“,[1] sondern nach dem Wohnsitz oder Sitz des Leistungsempfängers.[2] Hintergrund dieser Regelung ist die Anknüpfung der Besteuerung an den Ort des Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Dienstleistun... / Zusammenfassung

Elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen sind regelmäßig am Wohnsitz des Empfängers zu versteuern. Befindet sich der Wohnsitz des Kunden in einem anderen EU-Staat, muss der Unternehmer entsprechend mit der Umsatzsteuer des betreffenden Mitgliedstaates kalkulieren, wobei die Steuersätze in der EU erheblich differieren. Folglich ist es für Unternehmen von erheblicher B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Dienstleistun... / 2.3.1 Hintergrund

Die Verlagerung des Leistungsorts an den (Wohn-)Sitz des Leistungsempfängers führt zu unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand für Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen an Verbraucher in verschiedenen EU-Staaten erbringen. Die Unternehmen müssen sich dann grundsätzlich in jedem betroffenen Land umsatzsteuerlich registrieren lassen, Umsatzsteueranmeldungen einreic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Kauf auf Probe/Auswahlsendungen bei Versandhäusern

Rz. 54 Die Geschäftsbedingungen inländischer Versandhandelsunternehmen gestatten es ihren Abnehmern häufig, Artikel zur Ansicht zu bestellen oder bestellte Artikel bei Nichtgefallen binnen einer bestimmten Frist zurückzusenden. Fraglich ist, ob und zu welchem Zeitpunkt aus umsatzsteuerlicher Sicht Lieferungen stattfinden: Beispiele: Kauf "auf Probe" Ein Versandhaus verschickt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 1. Nur Prüfung des Leistungsortes

Eigene Formulierung der Vorlagefrage: Der EuGH stellte dementsprechend in der Einleitung zu seiner Entscheidung vom 20.1.2021,[22] in der er sein Verständnis der Vorlagefrage wiedergab, klar, dass das vorlegende Gericht wissen wolle, ob Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL dahin auszulegen sei, dass die Überlassung eines dem Unternehmen des Steuerpflichtigen zugeordneten Fahrzeugs an d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 1. Unterschiedliche Sichtweise

Doppelbesteuerung: Schlecht ist, dass – mangels Klärung der Frage der Entgeltlichkeit durch den EuGH – auch nach den Entscheidungen in diesem Verfahren weiterhin die Gefahr der Doppelbesteuerung besteht. Sieht also ein anderer Mitgliedstaat (entsprechend den Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses[92]) die Überlassung als unentgeltlich an, wenn der Arbeitnehmer allein die A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / a) Steuerbarer Vorgang, obwohl kein Vorsteuerabzug?

Kein steuerbarer Vorgang in DE: Es wird aber bereits nicht klar, warum das FG auch für den Fall, dass keine entgeltliche Leistung vorliege, überhaupt die Frage nach dem Ort der Leistung stellte.[13] Bevor nämlich geprüft werden kann, wo ein Vorgang der Mehrwertsteuer unterfällt, muss erst einmal geprüft werden, ob er der Mehrwertsteuer unterfällt. Letzteres wäre aber bei ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 2. Umsatzsteuerbetrug

Das System der "Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug"[10] sieht die Entlastung des Unternehmers von der Umsatzsteuer vor, die er an seinen Vorlieferanten entrichtet hat (Vorsteuerabzug). Grenzüberschreitende Lieferungen (Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen) sind von der Umsatzsteuer befreit und sehen die Erstattung der Vorsteuern an den liefernden Unternehme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 3. Ort der Fahrzeugüberlassung

Leistungsort = Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL: Die Überlassung der Fahrzeuge an A und B war auch als entgeltliche Vermietungsleistung gem. Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG in Deutschland steuerbar. Mietzins nicht zwingend = Geldzahlung: Außerdem merkte der BFH an, der Mietzins, dessen Entrichtung Voraussetzung für das Vorliegen einer Vermietungsleistung im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 2. Keine Vermietungsleistung

Kein Mietzins "in Geld": Quasi hilfsweise führte das FG aus, dass sich der Leistungsort selbst bei Entgeltlichkeit nicht nach Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG richten könne. So stellte das FG fest, der EuGH habe im Urteil QM ausgeführt, der Begriff des Mietzinses könne nicht im Wege der Analogie ausgelegt werden, indem ihm ein geldwerter Vorteil gleic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / aa) Fahrzeugüberlassung an A

Auch mit A Vereinbarung über Gehaltsverzicht: Des Weiteren wies der BFH darauf hin, dass QM mit A auch eine Eigenbeteiligung vereinbart hatte, die von dessen Brutto-Tantieme in Abzug gebracht werden sollte. Damit sei für die Fahrzeugüberlassung an A (auch) ein Verzicht auf einen Teil des Gehalts vereinbart worden. Dass der vereinbarte Abzug aufgrund der vorzeitigen Auflösung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 2. Keine Neuigkeiten

Bestätigung des UStAE: Mit Blick auf die bisherige Sichtweise in Deutschland zur "Fahrzeugüberlassung gegen Arbeitsleistung" kann man wohl festhalten, dass sie zunächst einmal weiterhin Bestand hat. Tauschumsätze lt. EuGH: Die Überlassung eines Firmenfahrzeugs zur privaten Nutzung kann einen tauschähnlichen Umsatz u.a. dann darstellen, wenn der Arbeitnehmer hierfür seine Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 5. Aufgrund der Vorlagefrage: Begrenzung des Prüfungsumfangs des EuGH

Vorlagefrage betraf allein den Leistungsort: Vor dem Hintergrund dessen, dass das FG es für zweifelhaft hielt, dass mit der Überlassung des Fahrzeugs auch für private Zwecke an A überhaupt eine entgeltliche Leistung vorlag, ist es erstaunlich, dass es nicht fragte, ob die Überlassung im konkreten Fall eine entgeltliche Leistung i.S.d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL, § 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / b) Vorlage

Vorlagefrage: Das FG entschied zunächst nicht selbst, sondern wollte erst einmal vom EuGH wissen, ob Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL einschlägig sei (falls nämlich nicht, wäre die Steuerfestsetzung gegen QM nach seiner Auffassung mangels Leistungsortes im Inland aufzuheben gewesen). Daher fragte das FG den EuGH: „Ist Art. 56 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112 dahin auszulegen, dass mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / b) Anderer Sachverhalt?

Andere Rechtsfolge, wenn "Leistungseigenverbrauch": Möglich wäre allenfalls, dass QM das Fahrzeug nicht "anschaffte" (erwarb), sondern lediglich "mietete".[15] Dann hätte mit der Überlassung an A für private Zwecke (bei Unentgeltlichkeit) nicht "die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands" i.S.d. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG (Art. 26 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL) ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 224 Leistungsort, Tag der Zahlung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift im Überblick: § 224 AO regelt in den Abs. 1 und 2 die Modalitäten von Zahlungen an die Finanzbehörden, nämlich in welcher Weise (Zahlungsweg), wo (Zahlungsort) und an wen (Empfangsperson) diese Zahlungen zu leisten sind (s. dazu Rz. 2ff.). Abs. 2 regelt zudem – abhängig vom jeweils gewählten Zahlungsweg, wann Zahlungen als geleistet gelten (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2 Zahlungen an die Finanzbehörde (Abs. 1, 2, 4)

2.1 Zahlungen an die Finanzkasse (Abs. 1) Rz. 2 Nach § 224 Abs. 1 S. 1 AO sind Zahlungen an eine Finanzbehörde "an die zuständige Kasse" zu entrichten. Damit ist die Kasse der jeweils zuständigen Finanzbehörde gemeint. Allerdings muss nicht jede Finanzbehörde eine eigene Kasse einrichten. Vielmehr kann in einer Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 2 FVG auch die Zuständigkeit eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift im Überblick: § 224 AO regelt in den Abs. 1 und 2 die Modalitäten von Zahlungen an die Finanzbehörden, nämlich in welcher Weise (Zahlungsweg), wo (Zahlungsort) und an wen (Empfangsperson) diese Zahlungen zu leisten sind (s. dazu Rz. 2ff.). Abs. 2 regelt zudem – abhängig vom jeweils gewählten Zahlungsweg, wann Zahlungen als geleistet gelten (Zahlungszeitp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Zahlungen der Finanzbehörde (Abs. 3)

Rz. 12 Zahlungen der Finanzbehörde geschehen nach § 224 Abs. 3 S. 1 AO in aller Regel unbar, zumeist durch Überweisung. Weil niemand verpflichtet ist, ein Girokonto zu unterhalten, können das BMF und die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden für Sonderfälle und für ihre jeweiligen Geschäftsbereiche nach § 224 Abs. 3 S. 2 AO Ausnahmen (Barzahlung) zulas...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.3 Schließung von Kassen für Bareinzahlungen (Abs. 4)

Rz. 11 Nach § 224 Abs. 4 S. 1 AO kann die zuständige Kasse für die Übergabe von Zahlungsmitteln gegen Quittung geschlossen werden. Die Vorschrift trägt der abnehmenden Bedeutung des Barzahlungsverkehrs Rechnung und zielt auf die Einsparung von Verwaltungskosten ab. Die Schließungsmöglichkeit ist verfassungs- und europarechtlich unbedenklich.[1] Wenn die Behörde ihre Kasse für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.2 Zeitpunkt der Zahlungswirkung (Abs. 2)

Rz. 6 § 224 Abs. 2 AO bestimmt, zu welchem Zeitpunkt die Wirkungen der Zahlung eintreten. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen den einzelnen Zahlungswegen. Sinn und Zweck der Regelung ist es insbesondere, durch eine klare Regelung die Berechnung von Zinsen und Säumniszuschlägen zu erleichtern. Dies geschieht zum Teil durch Klarstellung, zum Teil – nämlich bei Zahlung per ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Zahlungen an die Finanzkasse (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 224 Abs. 1 S. 1 AO sind Zahlungen an eine Finanzbehörde "an die zuständige Kasse" zu entrichten. Damit ist die Kasse der jeweils zuständigen Finanzbehörde gemeint. Allerdings muss nicht jede Finanzbehörde eine eigene Kasse einrichten. Vielmehr kann in einer Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 2 FVG auch die Zuständigkeit einer zentralen Kasse für mehrere FÄ bestimmt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführung und Haftun... / 2.3 Lösung

Gesellschafter A als Geschäftsführer bei der A & B OHG A kann grundsätzlich als natürliche Person Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG sein. Voraussetzung ist, dass er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht am Markt Leistungen erbringt. Mit der Tätigkeit als Geschäftsführer bei der OHG wird er selbstständig tätig, eine weisungsgebundene Tätigkeit gegenüber de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.26 § 27 Abs. 24 UStG: Anwendung des § 3a Abs. 5, § 14 Abs. 7 UStG und § 18 Abs. 4c und 4d UStG

Rz. 78 Die Regelung des § 27 Abs. 24 UStG wurde gleichfalls mWv 1.1.2019 eingefügt.[1] Der neue § 27 Abs. 24 S. 1 UStG bestimmt, dass die Änderungen des § 3a Abs. 5 UStG und des § 14 Abs. 7 UStG erstmals auf Umsätze anzuwenden waren, die nach dem 31.12.2018 ausgeführt wurden. Der neue § 27 Abs. 24 S. 2 UStG bestimmte, dass die Änderung des § 18 Abs. 4c S. 1 und Abs. 4d UStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 § 27 Abs. 1 UStG: Gesetzesänderungen

Rz. 5 Der im Zusammenhang mit der (erstmaligen) Erhöhung der Steuersätze gem. § 12 UStG mWv 1.7.1983 in § 27 UStG geschaffene Abs. 1[1] regelt für alle zukünftigen Änderungen des Gesetzes, sofern jeweils nichts anderes durch das Änderungsgesetz bestimmt wird, deren Anwendung in der Weise, dass die Gesetzesänderungen auf die Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG anzuwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 5 Handel mit Emissionszertifikaten

Bei der Übertragung der Emissionszertifikate auf einen anderen Unternehmer befindet sich der Ort der sonstigen Leistung am Sitz des Leistungsempfängers.[1] Liegt der Leistungsort im Inland und ist der Leistende hier nicht ansässig, war schon bisher der Leistungsempfänger Steuerschuldner.[2] Ist der Leistende im Inland ansässig, war er bislang Steuerschuldner und der Leistungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 4.1 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer

Nach § 3g UStG gilt für die Bestimmung des Leistungsorts für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz (nicht jedoch in Gasflaschen) oder von Elektrizität[1] von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze[2] durch im Ausland ansässige Unternehmer [3] grundsätzlich das Bestimmungslandprinzip – verbunden mit der Überwälzung der Steuerschuld auf den unternehmerischen Leistungsemp...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift; Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 5 § 3b Abs. 1 UStG regelt zunächst den Ort einer Personenbeförderungsleistung. Danach wird eine solche Beförderungsleistung dort ausgeführt, wo die Beförderung tatsächlich bewirkt wird. Bei grenzüberschreitenden Beförderungsleistungen unterliegt nur der inländische Streckenanteil der deutschen Besteuerung (§ 3b Abs. 1 S. 1 und 2 UStG); jeder ausländische Streckenanteil i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Vorbemerkungen

Rz. 21 § 3b Abs. 1 UStG regelt den Ort einer Personenbeförderungsleistung an Unternehmer und Nichtunternehmer (§ 3b Abs. 1 S. 1 und 2 UStG) sowie den Ort einer Güterbeförderungsleistung, die keine innergemeinschaftliche Güterbeförderung ist, an Nichtunternehmer (§ 3b Abs. 1 S. 3 UStG). Der Ort dieser Beförderungsleistungen liegt dort, wo die Beförderung bewirkt wird. Damit i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Gebrochene innergemeinschaftliche Güterbeförderungen

Rz. 79 Eine gebrochene innergemeinschaftliche Güterbeförderung liegt vor, wenn einem Beförderungsunternehmer für eine Güterbeförderung über die gesamte Beförderungsstrecke ein Auftrag erteilt wird, jedoch bei der Durchführung der Beförderung mehrere Beförderungsunternehmer nacheinander mitwirken.[1] Liegen Beginn und Ende der gesamten Beförderung in den Gebieten verschiedene...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ort der innergemeinschaftlichen Güterbeförderung (§ 3b Abs. 3 UStG)

Rz. 58 § 3b Abs. 3 S. 1 UStG definiert die innergemeinschaftliche Beförderung eines Gegenstands als Beförderung, die in dem Gebiet eines Mitgliedstaats beginnt (Abgangsort) und in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats endet (Ankunftsort). Abgangsort ist der Ort, an dem die Güterbeförderung tatsächlich beginnt; Ankunftsort ist der Ort, an dem die Beförderung tatsächlich end...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

Rz. 1 Die durch Art. 1 Nr. 6 des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes (UStBG) v. 25.8.1992[1] m. W. v, 1.1.1993 in das UStG 1993 neu eingefügte Vorschrift des § 3b UStG (a. F.) regelte den Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden Leistungen, den Begriff der innergemeinschaftlichen Beförderung eines Gegenstands und den Ort dieser Leistung, den Ort der im Zus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ort der Leistung, die im Zusammenhang mit einer Güterbeförderung steht (§ 3b Abs. 2 UStG)

Rz. 52 Gem. § 3b Abs. 2 UStG werden das Beladen, Entladen, Umschlagen und ähnliche mit der Beförderung eines Gegenstands im Zusammenhang stehende Leistungen an einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person ist, der eine USt-IdNr. erteilt worden ist, dort ausgeführt, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Ort einer Personenbeförderung (§ 3b Abs. 1 S. 1 und 2 UStG)

Rz. 26 Gemäß § 3b Abs. 1 S. 1 UStG wird eine Beförderung einer Person dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird. Erstreckt sich eine solche Beförderung nicht nur auf das Inland, fällt gem. § 3b Abs. 1 S. 2 UStG nur der Teil der Leistung unter das UStG, der auf das Inland entfällt (Streckenprinzip bzw. Aufteilungsprinzip). Abgesehen davon, dass die S. 1 und 2 im Vergle...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Besorgung von innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen und damit zusammenhängenden Leistungen (sog. Leistungseinkaufskommission)

Rz. 103 Eine Besorgungsleistung liegt vor, wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen eine sonstige Leistung bei einem Dritten in Auftrag gibt. Der Dritte erbringt diese sonstige Leistung an den besorgenden Unternehmer. Güterbeförderungen werden insbesondere von Spediteuren[1] besorgt. Aber auch andere Unternehmer können sich als sog. Gelegenheitsspedite...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.10 Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Zeile 32 Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft [1] werden grundsätzlich folgende Umsätze ausgeführt: Eine innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt[2] ein innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechnungslegung (WEMoG) / 5 Rechtsprechungsübersicht

Amtsbeendigung Der Verwalter ist verpflichtet, den Wohnungseigentümern nach Beendigung seiner Tätigkeit Rechnung zu legen und Guthaben auf den Gemeinschaftskonten an sie herauszugeben.[1] Ausgeschiedener Verwalter Der Verwalter ist aufgrund des Verwaltervertrags grundsätzlich gemäß den §§ 259, 260, 666, 675 BGB verpflichtet, auf Verlangen Auskunft über den Stand seiner Verwaltu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abnahme von Wohnungseigentu... / 3.7.4 Muster: Zustandsfeststellung gem. § 650g BGB

Musterschreiben: Zustandsfeststellung gem. § 650g BGBmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2022 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.12.4 Im Inland nicht steuerbare Leistungen

Führt der Unternehmer Leistungen aus, deren Ort nicht im Inland ist, ist der Umsatz nicht steuerbar und eigentlich gegenüber der deutschen Finanzverwaltung aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht meldepflichtig. Dies gilt entsprechend auch für aus anderen Gründen nicht steuerbare Umsätze. Aus Gründen der Verprobung (z. B. stehen die Vorsteuerabzugsbeträge in einem sinnvoll...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Die Finanzverwaltung[1] hatte im l...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Auskunfts- und Offenbarungspflicht (Absatz 3 Satz 1 und 2)

Rz. 10 Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der gepfändeten Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen. Der Auskunftsanspruch besteht neben der Erklärungspflicht nach § 840 ZPO (LG Hagen, JurBüro 2016, 546; BGH, Vollstreckung effektiv 2012, 74 = ZBB 2012, 231 = LMK 2012, 333523 = DB 2012, 1507 = WM 2012, 542 = EBE/BGH 2012, 98 = NJW 2012, 1081 = ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Neustarthilfe 2022, FAQ / 3.5 Wie ist der Umsatz definiert? Welche weiteren Betriebseinnahmen können berücksichtigt werden?

Viele Soloselbstständige, deren Auftragslage unsicher und schwankend ist, haben neben ihrer selbstständigen Tätigkeit auch eine abhängige Beschäftigung. Solange die Selbstständigkeit im Vergleichszeitraum (in der Regel 2019) den überwiegenden Teil Ihrer Tätigkeiten ausmachte, ist eine ergänzende unselbständige Beschäftigung für Sie kein Nachteil bezüglich der Antragsberechti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Neustarthilfe Plus, FAQ / 3.5 Wie ist der Umsatz definiert? Welche weiteren Betriebseinnahmen können berücksichtigt werden?

Viele Soloselbstständige, deren Auftragslage unsicher und schwankend ist, haben neben ihrer selbstständigen Tätigkeit auch eine abhängige Beschäftigung. Solange die Selbstständigkeit im Vergleichszeitraum (in der Regel 2019) den überwiegenden Teil Ihrer Tätigkeiten ausmachte, ist eine ergänzende unselbständige Beschäftigung für Sie kein Nachteil bezüglich der Antragsberechti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neustarthilfe, FAQ / 3.5 Wie ist der Umsatz definiert? Welche weiteren Betriebseinnahmen können berücksichtigt werden?

Viele Soloselbstständige, deren Auftragslage unsicher und schwankend ist, haben neben ihrer selbstständigen Tätigkeit auch eine abhängige Beschäftigung. Solange die Selbstständigkeit im Vergleichszeitraum (in der Regel 2019) den überwiegenden Teil Ihrer Tätigkeiten ausmachte, ist eine ergänzende unselbständige Beschäftigung für Sie kein Nachteil bezüglich der Antragsberechti...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung eines vor dem 1.1.2019 ausgestellten Gutscheins über eine elektronische Dienstleistung in einer Leistungskette

Leitsatz Guthabenkarten über näher bezeichnete und im Inland zu erbringende Leistungen konnten wie eine Ware gehandelt werden und führten jedenfalls vor Inkrafttreten der § 3 Abs. 13 ff. UStG über die Anzahlungsbesteuerung zu einer Steuerentstehung. Normenkette § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4, § 3a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Nr. 3 UStG, Art. 65 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL...mehr