Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsort

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / 6 Pauschalreisen ins Ausland: Die richtige umsatzsteuerliche Behandlung

Aufteilung eines Leistungspakets in in- und ausländischen Streckenanteil Ein Busreiseunternehmen verkauft Pauschalreisen an Endkunden. Eine dieser Pauschalreisen für Endkunden geht nach Meran (Italien). Die Reise kostet pro Person 678 EUR. Davon entfallen auf die Busfahrt von Köln nach Meran 200 EUR, von der Gesamtstrecke von 820 km entfallen auf die Strecke Köln-Basel 488 km ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ort der sonstigen Leistung bei Pauschalreisen

Eine GmbH stellt Leistungspakete zusammen, die sie an Busreiseunternehmer verkauft, die Pauschalreisen an Endkunden anbieten. U. a. bietet die GmbH ein Leistungspakt an, das Übernachtungsleistungen mit Halb- oder Vollpension in Meran (Italien) umfasst. Da sich das Hotel in Italien befindet, ist die gesamte Leistung der GmbH an den Busreiseunternehmer nicht steuerbar, weil Ha...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / 7.3 Reisevorleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU

Ein inländischer Reiseveranstalter kann bei Reisevorleistungen, die er von einem Unternehmen in einem anderen EU-Land bezieht, die Margenbesteuerung wählen. Konsequenz ist, dass für ihn das Reverse-Chargeverfahren entfällt, sodass er als Leistungsempfänger nicht die Umsatzsteuer schuldet. Hierbei kann sich dabei unmittelbar auf die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie über die Ma...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 95 Neben den Landwirten sind die selbständigen Künstler und Publizisten die einzigen Selbständigen, für die Krankenversicherungspflicht besteht. Grund und Hintergrund für die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflichtversicherung ist eine Absicherung des Risikos der Krankheit zu tragbaren Beiträgen. Insbesondere durch die Aufbringung der Beiträge für Künstler dur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Steuerbarkeit

Rz. 25 Die Steuerfreiheit für einen Umsatz nach § 4 Nr. 8 UStG setzt u. a. voraus, dass die Leistung steuerbar, also von einem Unternehmer im Inland gegen Entgelt erbracht wird. Auf die Art des Unternehmers kommt es nicht an. Die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 UStG werden ohne Rücksicht darauf gewährt, ob der jeweilige Umsatz durch ein Kreditinstitut (Bank) oder durch eine...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
eBay-Verkäufe und Verkäufe ... / 5.2.3 Ausnahmeregelung

Für die in den Anwendungsbereich der Sonderregelung One-Stop-Shop, EU-Regelung fallenden Umsätze gilt dieser Grundsatz: Der Ort der Leistung bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder bei auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen richtet sich nach dem Wohnsitz des (privaten) Leistungsempfängers bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen nach d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Keine Erstattu... / II. Kein Anfall der deutschen Umsatzsteuer

Das OLG Brandenburg hat die Auffassung des Rechtspflegers des LG Potsdam geteilt, die von der Beklagten geltend gemachte Liechtensteinische Bezugssteuer für die nach deutschem Recht nicht umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung ihrer in Deutschland ansässigen Prozessbevollmächtigten sei nicht nach Nr. 7008 VV festsetzungsfähig. Das OLG hat darauf verwiesen, dass für die berufss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Keine Erstattu... / Leitsatz

Für die berufsspezifischen Leistungen, die ein Rechtsanwalt für einen Mandanten mit Auslandssitz (hier: Fürstentum Liechtenstein) erbringt, ist dieser Sitz als Leistungsort nach § 3a Abs. 2 S. 1 UStG anzusehen. Dies hat zur Folge, dass die anwaltliche Tätigkeit nicht der deutschen Umsatzsteuer unterliegt, der in Deutschland ansässige Rechtsanwalt seinem ausländischen Mandant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Scheckzahlung

Rz. 996 Die Scheckzahlung erfolgt erfüllungshalber; Erfüllung tritt mit Einlösung ein (vgl. § 364 Abs. 2 BGB). Erfüllt der Schuldner eine Zahlungsverpflichtung mittels Scheck, ist für die Frage der Rechtzeitigkeit der Leistung nicht auf den Zeitpunkt des Leistungserfolges, sondern auf den der Leistungshandlung abzustellen.[1067] Rz. 997 Leistungsort bleibt der Wohnsitz des Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Keine Erstattu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Begründung des OLG Brandenburg überzeugt mich nicht. Für die Erstattung von Umsatzsteuer auf die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten der obsiegenden Partei muss unterschieden werden zwischen dem Anfall der Umsatzsteuer und deren Erstattungsfähigkeit. Diese Unterscheidung ist dem OLG Brandenburg in den Gründen seines Beschlusses nicht gelungen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 4. § 193 BGB

Rz. 307 Hinweis Ergänzend Rdn 239; § 3 Rdn 305. Rz. 308 § 193 BGB – Sonn- und Feiertag; Sonnabend Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag od...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Montage- und Installationslieferungen (Art. 17 Abs. 2 Buchst. b MwStSystRL)

Rz. 138 Art. 17 Abs. 2 Buchst. b MwStSystRL erfasst Lieferungen eines Gegenstands durch den Unternehmer zum Zwecke seiner Installation oder Montage durch den Lieferer oder für dessen Rechnung im Gebiet des Mitgliedstaats der Beendigung der Versendung oder Beförderung. Die Bezugnahme auf Art. 36 MwStSystRL betrifft Gegenstände, die mit oder ohne probeweise Inbetriebnahme durc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.1 Bauunternehmen

Die Gruppe der Bauunternehmen umfasst grundsätzlich den Hoch- und Tiefbau. Als Nebengewerbe können Gerüstbau sowie das Maler- und Lackiererhandwerk genannt werden; verwandte Berufe sind Architekten und Bauingenieure. Folgende branchenspezifische Besonderheiten können bei einer Betriebsprüfung in dieser Branche geprüft werden: Bilanzierung Um einen besseren Überblick über den St...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Innerbetriebliches Kontroll... / 2.3 Umsatzsteuerspezifische Anforderungen an ein IKS

Für umsatzsteuerliche Zwecke sind insbesondere die umsatzsteuerrelevanten Risikofelder des betreffenden Unternehmens in den Blick zu nehmen. Wie bereits geschildert, bedeutet dies zunächst relevante Geschäftsvorfälle zu kennen, zu identifizieren und einer Bewertung zuzuführen. Hierfür ist entscheidend, dass sichergestellt wird, dass die dafür verantwortlichen (Steuer-)Funktio...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Fremdkosten, Weiterbelastun... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Nimmt ein inländischer Unternehmer Dienstleistungen eines ausländischen Unternehmers in A...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Fremdkosten, Weiterbelastun... / 6 Zusammenfassende Meldung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen in der EU

Wird das Reverse-Charge-Verfahren in einem EU-Land nicht angewandt, müssen Unternehmer, wenn der Leistungsort im anderen EU-Land liegt, die Umsatzsteuer in diesem EU-Land anmelden und zahlen. Werden innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und/oder grenzüberschreitende Dienstleistungen ausgeführt, müssen beim Bundeszentralamt für Steuern (...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Online-Dienstleistungsangebote (zu § 3a und § 4 Nr. 20 ff. UStG)

Kommentar Im Zuge der Corona-Pandemie hat das Angebot an Veranstaltungen, die über das Internet ausgeführt werden, schlagartig zugenommen. Auch nach dem Abklingen der Pandemie sind diese Angebote nicht mehr wegzudenken. Insbesondere betrifft das kulturelle Angebote aber auch Angebote der Aus- und Fortbildung und der Freizeitgestaltung. Da die Art der Ausführung von Veranstal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung – auf d... / 2.3 Lösung

Die Rechtsanwältin ist Unternehmerin nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie mit ihrer Tätigkeit selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Der Rahmen ihres Unternehmens ist die Tätigkeit als Rechtsanwältin. Soweit sie noch eine Eigentumswohnung besitzt, die sie vermietet, gehört auch diese Leistung in den Rahmen ihres einheitlichen Unternehmens, da ein Unte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leasingunternehmen / 5 Bemessungsgrundlage und Besteuerung

Ist die Übergabe des Leasing-Gegenstands eine Lieferung, wird das Entgelt nach der Summe sämtlicher Leasingraten bis zum Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen.[1] Dazu gehören auch: der für den Fall einer Kaufoption vereinbarte Kaufpreis oder im Fall einer Mietverlängerungsoption die vereinbarten Verlängerungsraten. Wichtig Aufteilung der Leasingraten unzulässig Ei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerung von Gutscheinen in Vertriebsketten

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 3.11.2022[1] ging es um die Besteuerung von Gutscheinen. Der BFH fragte den EuGH: 1. Liegt ein Einzweck-Gutschein i. S. v. Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL vor, wenn zwar der Ort der Erbringung von Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, insoweit feststeht, als diese Dienstleistungen im Gebiet eines Mitgliedstaa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die feste Niederlassung im ... / 5. Zusammenfassende Betrachtung zum Niederlassungsbegriff

Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, die den Letztverbrauch besteuern soll.[50] Für Unternehmen ("Steuerpflichtige" in der MwStSystRL) soll sie hingegen neutral sein.[51] Grundsätzlich sollte die Besteuerung systematisch am Verbrauchsort stattfinden. Entsprechende Regelungen finden sich dementsprechend an zahlreichen Stellen der MwStSystRL. So werden grenzü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die feste Niederlassung im ... / 2. Schlussantrag in der Rechtssache "Adient"

Die Rechtssache stellt im Kern auf die Frage ab, ob und wann eine rechtlich selbstständige Gesellschaft eine feste Niederlassung eines anderen, ausländischen Unternehmens im Steuergebiet begründen kann. Der Urteilssachverhalt betrifft konkret Leistungen, die eine rumänische Konzerngesellschaft ("Adient RO") an eine deutsche Konzerngesellschaft ("Adient DE") erbringt, und die...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Leistungsort

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der Bestimmung des Leistungsortes wird im MWStG zwischen Warenlieferungen und der Gewährung von Dienstleistungen unterschieden. Der Leistungsort für den Eigenverbrauch ist analog zu bestimmen. 4.1 Warenlieferungen (§§ 7ff. MWStG) Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Leistungsort bei der Warenlieferung, sofern diese ohne Beförderung...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Leistungsort (§§ 3ff. dUStG)

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der Ort einer Lieferung dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Allerdings gilt bei Beförderungs- oder Versendungslieferungen die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn der Lieferant die Ware auch montie...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.2 Leistungsort der Dienstleistungen, die für ein "Nicht-Steuersubjekt" erbracht werden (B2C)

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Falle von Dienstleistungen, die für "Nicht-Steuersubjekte" erbracht werden, folgt die Hauptregel gem. MwStSystRL; d. h. im Falle von für "Nicht-Steuersubjekte" erbrachten Dienstleistungen (business to consumer, also B2C) bestimmt sich gem. § 37 Abs. 2 uUStG der Leistungsort primär nach dem Niederlassungsort des Leistungserbringers (Sitz, f...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Rechnungsstellung bei Leistungsort im Drittland

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das deutsche und auch das europäische Umsatzsteuerrecht besteuern keine Leistungen, deren Leistungsort außerhalb Deutschlands/Europas liegt. Daher gibt es dafür auch keine besondere Rechnungspflichtangabe (Weimann, ASR 2/2022, 11 und PIStB 2022, 66). TIPP (1) Der Umsatzsteuersatz beträgt daher nicht 0 %, sondern es fällt keine Umsatzsteuer an....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.1 Leistungsort der an ein Steuersubjekt erbrachten Dienstleistungen (B2B)

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Laut den Regelungen bestimmt sich der Leistungsort bei Dienstleistungen zwischen Steuersubjekten (abgekürzt B2B nach der englischen Formulierung business to business) gem. § 37 Abs. 1 uUStG nach der Niederlassung des Leistungsempfängers (Sitz, feste Niederlassung, ständiger Wohnsitz oder üblicher Aufenthaltsort). Falls das Steuersubjekt über ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Leistungsort

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Bestimmung des Leistungsortes für Lieferungen und sonstige Leistungen wird im uUStG unterschiedlich geregelt. 5.1 Lieferungen (§ 3 Abs. 5 ff. dUStG) Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach den Umsatzsteuervorschriften ist der Ort der Lieferung dort, wo sich der Gegenstand zu Beginn der Beförderung oder Versendung befindet. Dies gilt auch für ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Leistungsort (§§ 3a–3g ff. dUStG)

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der Bestimmung des Leistungsortes wird im MwStG zwischen Lieferungen von Waren und sonstigen Leistungen bzw. Dienstleistungen unterschieden. 4.1 Lieferungen von Waren Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der Ort einer Lieferung dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. R...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Leistungsort im Inland

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG setzt eine im Inland steuerbare Leistung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) voraus (vgl. Rz. 16 ff. zur Neufassung der Ortsvorschriften). Praxis-Beispiel Der ukrainische Unternehmer P lässt eine Maschine durch den in Görlitz ansässigen Unternehmer U warten, U verwendet dabei keine Hauptstoffe. P transporti...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Leistungsort: Bestimmung nach § 3a Abs. 1 UStG (§ 25 Abs. 1 S. 4 UStG)

Rz. 100 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die sonstige Leistung wird nach § 3a Abs. 1 UStG an dem Ort ausgeführt, an dem der Unternehmer seinen Sitz hat. Das gilt auch für die Erbringung sonstiger Leistungen nach § 25 UStG an andere Unternehmer für deren Unternehmen (Abschn. 25.1. Abs. 7 Satz 1 UStAE). Hinweis Damit entfallen bei Reiseleistungen die sich im Regelfall für B2B-Leistung...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Leistungsort

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der Bestimmung des Leistungsortes wird im UStG zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen unterschieden. Aufgrund der Gleichstellung des Eigenverbrauches mit der Lieferung bzw. sonstigen Leistung, ist auch der Ort für den Eigenverbrauch in analoger Anwendung der für Lieferungen und sonstige Leistungen geltenden Regeln zu besti...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Leistungsort

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der Bestimmung des Leistungsortes wird im UStG zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen unterschieden. Aufgrund der Gleichstellung des Eigenverbrauches mit der Lieferung bzw. sonstigen Leistung ist auch der Ort für den Eigenverbrauch in analoger Anwendung der für Lieferungen und sonstige Leistungen geltenden Regeln zu bestim...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.3 Leistungsort

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die in § 4 Nr. 10 UStG genannten Leistungen bestimmt sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6 Buchst. a, Abs. 2, Abs. 1 UStG wie folgt (vgl. Abschn. 3a.8. UStAE): Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmer, wird die Versicherungsleistung dort ausgeführt, wo er sein Unternehmen betreibt bzw. die Betriebsstätte liegt (§ 3a Abs. 2 U...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5 Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 2009 auf den Leistungsort

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 7 Nr. 2 des JStG 2009 (Gesetz vom 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794) wurde der Ort der sonstigen Leistung in § 3a UStG und § 3b UStG neu geregelt. Die Regelungen treten nach Art. 39 Abs. 9 des JStG 2009 am 01.01.2010 in Kraft. Zu beachten sein wird hier insbesondere auch die Regelung des § 3a Abs. 2 UStG (wegen weiterer Einzelheiten vg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.8 Leistungsort der Notare

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Notare kommen folgende Leistungsorte in Betracht: Leistungen bei der Beurkundung von Grundstücksgeschäften: Belegenheitsort des Grundstücks(§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG, Abschn. 3a.3. Abs. 7 S. 1, Abs. 9 Nr. 1 UStAE); so schon das Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009, BMF vom 04.09.2009, Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5 Auswirkungen des Jahressteuergesetz 2009 auf den Leistungsort

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 7 Nr. 2 des JStG 2009 (Gesetz vom 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794) wurde der Ort der sonstigen Leistung in § 3a UStG und § 3b UStG grundlegend neu geregelt. Die Regelungen traten nach Art. 39 Abs. 9 des JStG 2009 am 01.01.2010 in Kraft. Durch spätere Gesetze, insbesondere das JStG 2010 (Gesetz vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768), habe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.9 Leistungsort der Rechtsanwälte

Rz. 70a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das BMF hat mit Schreiben vom 05.12.2017 (III C 3 – S 7117-a/16/10001, 2017/1004344, BStBl I 2017, 1658) den Katalog der in Abschn. 3a.3. Abs. 8 UStAE enumerativ benannten Grundstücksleistungen um die neue Nr. 9 erweitert (Änderung der Verwaltungsauffassung). Zu den Grundstücksleistungen gehören danach auch sonstige Leistungen juristischer A...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Lieferungen von sonstigen Leistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zwischen den sog. B2B-Leistungen ("Business to Business"-Leistungen an eine steuerpflichtige Person) und sog. B2C-Leistungen ("Business to Consumer"-Leistungen an eine nichtsteuerpflichtige Person) zu unterscheiden. Für Zwecke der Beurteilung des Leistungsortes gilt auch: ein steuerp...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 5 ff. öUStG; § 3a dUStG)

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Bestimmung des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsortes der Dienstleistung gelten neben dem Unternehmer i. S. d. § 2 UStG (vgl. Rz. 3) auch ein Unternehmer, der n...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 16–26 kroUStG)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts der Dienstleistung gilt neben dem Unternehmer i. S. d. § 6 kroUStG (vgl. Rz. 4 ff.) auch ein Unternehmer, de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Hammerl, Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts für E-Dienstleistungen / BFH-Urteil XI R 36/19 als herber Dämpfer für die deutsche Finanzverwaltung, NWB 2023, 894. Bader/Sodenkamp, Umsatzsteuerlicher Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten/Konsequenzen aus dem BMF-Schreiben vom 10.06.2013 für sog. Zwischenhändler, NWB 2013, 2859. Broderson/von Loeffelho...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.1 Warenlieferungen (§§ 7ff. MWStG)

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Leistungsort bei der Warenlieferung, sofern diese ohne Beförderung bzw. Versendung stattfindet, ist der Ort, an dem sich die Waren zu dem Zeitpunkt befinden, an dem die Lieferung verwirklicht wird, also die Verfügungsmacht übergeht. Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Beförderungs- oder Versendungslieferungen gilt die Lieferung dort als a...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Dienstleistungen (§ 9, 9a und §§ 10–10i MWStG)

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Novellierung zum 1. Januar 2010 wurden auch die Änderungen hinsichtlich des Ortes der Dienstleistung (RL 2008/8/EG) umgesetzt. Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dementsprechend ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Dienstleistungen, die an steuerpflichtige Personen (sog. B2B-Leistungen) und solchen, die an nicht steuerpflichtige...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.11.3 EuGH zur Ortsbestimmung bei Leistungsketten

Rz. 166 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Urteil erging zum bis zum 31.12.2009 gültigen Recht: Für Katalogleistungen i. S. d. § 3a Abs. 4 UStG ergibt sich der Leistungsort im Regelfall aus § 3a Abs. 3 UStG. Letzterer beruht auf Art 56 MwStSystRL und ordnet wie dieser das Empfängerortsprinzip an. Rz. 167 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lange Zeit war fraglich, wer maßgebender Empfänger ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2 Sonstige Leistungen (§ 3a dUStG)

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aufgrund der Umsetzung der RL 2008/8/EG ist ab 01.01.2010 auch beim Leistungsort der sonstigen Leistungen zu unterschieden, ob der Dienstleistungsempfänger ein Steuersubjekt (Unternehmer) ist oder nicht. 5.2.1 Leistungsort der an ein Steuersubjekt erbrachten Dienstleistungen (B2B) Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Laut den Regelungen bestimmt si...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.1 Lieferungen von Waren

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der Ort einer Lieferung dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Allerdings gilt bei Beförderungs- oder Versendungslieferungen die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn di...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die für Leistungen an einen Steuerzahler in Tschechien in Rechnung gestellten Mehrwertsteuerbeträge und die Mehrwertsteuer, die mit i. g. Warenerwerben, Warenimporten oder dem Reverse Charge Verfahren unterliegenden Leistungen zusammenhängt, werden i. R. d. Mehrwertsteuererklärung von der eigenen Steuerschuld des Steuerzahlers abgezogen bzw. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.3.2.2 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

Rz. 97 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gelten die Ausführungen zu den kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, sportlichen u. ä. Leistungen (vgl. Rz. 89 ff.) entsprechend. Rz. 98 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Besonderheiten ergeben sich nunmehr daraus, dass die Veranstalter gegenüber den Ausstellern Leistungspakete erbringen, innerhalb derer es theoretisch eigentl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.10.8.4 Umsetzung des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets durch das JStG 2020

Rz. 151 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Änderung des § 3a UStG wird Art. 2 Nr. 6 u. 7 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7), mit dem Ar...mehr