Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsort

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (reverse charge) (§§ 13b ff. dUStG)

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Abweichend von obigen Grundsätzen sieht das MwStG in bestimmten Fällen einen Übergang der Steuerschuld vom Leistenden auf den Leistungsempfänger vor, wenn dieser eine steuerpflichtige Person ist (reverse charge). Ein solcher Übergang der Steuerschuld dient der Steuersicherung und kommt in folgenden Fällen zur Anwendung: wenn der Lieferant eine...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Malta von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Schedule 2, Art. 1 bis Art. 4 Mehrwertsteuerg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.9.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 192 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ziel des ab dem 01.01.2015 geltenden § 3 Abs. 11a UStG (vgl. Rz. 4) ist die Beibehaltung des Regelungsgehalts des mit Inkrafttreten dieser Vorschrift zeitgleich aufgehobenen § 45h Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG). Rz. 193 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gem. § 45h Abs. 4 TKG in der Fassung bis zum 31.12.2014 wird bei Leistungen für umsatzsteue...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Luxemburg von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Art. 9 und Art. 11 Mehrwertsteuergesetz)....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.5 Sonderproblem Vorsteuererstattung

Rz. 78 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In Italien werden Vorsteuerüberschüsse nicht unmittelbar an den Steuerpflichtigen erstattet. Vielmehr gilt der Grundsatz der Verrechnung mit Steuerverbindlichkeiten. Der Steuerpflichtige hat allerdings die Möglichkeit, einen gesonderten Erstattungsantrag entweder auf Vierteljahres- oder auf Jahresbasis zu stellen. Ein jährlicher Erstattungsant...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Griechenland von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 5 Mehrwertsteuergesetz)....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.2.2 Mehrzweckgutscheine

Rz. 75 Stand: 06/03 – 07/2025 Die entgeltliche Ausgabe von sog. Wertgutscheinen, die den Mehrzweck-Gutscheinen nach Art. 30a Nr. 3 MwStSystRL bzw. § 3 Abs. 15 UStG entsprechen, wurde in Deutschland einhellig als bloßer Austausch von Zahlungsmitteln (d. h. Geld gegen Gutschein als besondere Form des Zahlungsmittels) angesehen, der nicht der USt zu unterwerfen ist (BFH vom 24.0...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.4.1 Allgemeines

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Begriff der "unentgeltlichen Wertabgaben" ist zum 01.04.1999 durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2001 in das Umsatzsteuerrecht eingeführt worden. Er umfasst im Wesentlichen die Tatbestände, die bis zum 31.03.1999 als Eigenverbrauch (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. a und b UStG a. F.), als sog. Gesellschafterverbrauch (§ 1 Abs. 1 Nr....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Estland von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 2 und Art. 4 Mehrwertsteuerge...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Rumänien von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Art. 266 und Art. 270 Steuergesetz). Mietk...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Bulgarien von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wasser, Wärme und Kälte (vgl. Art. 6 Mehrwertsteuerges...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Anwendungsbeispiele

Rz. 20 Stand: 06/03 – 07/2025 Nach Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung liegt ein unrichtiger (zu hoher) Steuerausweis insbesondere in folgenden Fällen vor: Der Unternehmer weist für eine steuerpflichtige Leistung eine höhere als dafür gesetzlich geschuldete Steuer aus (z. B. Ausweis des Regelsteuersatzes nach § 12 Abs. 1 UStG i. H. v. 19 %, obwohl der ermäßigte Steuersatz...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Restaurationsumsätze

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Art. 4 Gesetz zur Datenermittlung für den Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen und zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 23.06.1998 hat im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH zu den Restaurationsumsätzen m. W. v. 27.06.1998 die Legaldefinition des § 3 Abs. 9 UStG so geändert, dass die Abgabe von Speisen u...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Zypern von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Art. 7 ff. Mehrwertsteuergesetz). Mietkauf g...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Finnland von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 17 Mehrwertsteuergesetz). Mi...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.2.6 Besonderheiten beim Einfuhrfernverkauf über eine elektronische Schnittstelle

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 3c Abs. 3 S. 3 UStG enthält Sonderbestimmungen für Einfuhrfernverkäufe, die durch Betreiber elektronischer Schnittstellen (zum Begriff vgl. § 25e Rz. 30) ausgeführt werden. Er steht i. Z. m. der ebenfalls zum 01.07.2021 eingeführten Lieferkettenfiktion nach § 3 Abs. 3a S. 2 UStG, die eingreift, wenn ein Unternehmer mittels seiner elektronis...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Vorrangig dient die Regelung der einfachen und möglichst vollständigen Erfassung bestimmter steuerpflichtiger Umsätze, die im Ausland ansässige Unternehmer im Inland erbringen. Neben der Durchsetzung der deutschen Besteuerungshoheit für diese Umsätze soll durch die Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger der Aufwand für den au...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Sollversteuerung: Leistungszeitpunkt bei sonstigen Leistungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 UStG)

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das UStG selbst lässt – wie schon für Lieferungen – auch die Frage unbeantwortet, wann eine sonstige Leistung erbracht wird. Das mag insbesondere darauf zurückzuführen sein, dass sonstige Leistungen in den unterschiedlichsten Ausprägungen vorkommen und sich daher nicht exakt positiv definieren lassen. Nach dem UStAE sind sonstige Leistungen "...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.5.1 Einführungsschreiben des BMF

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das BMF führt hierzu aus (Abschn. 3a.2. Abs. 10 UStAE): "(10) Verwendet der Leistungsempfänger eine USt-IdNr., soll dies grundsätzlich vor Ausführung der Leistung erfolgen und in dem jeweiligen Auftragsdokument schriftlich festgehalten werden. 2Der Begriff "Verwendung" einer USt-IdNr. setzt ein positives Tun des Leistungsempfängers, in der Re...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3 Werklieferungen/Werkleistungen

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Werklieferungen und Werkleistungen sind in dem uUStG nicht definiert und nicht vorgesehen, sodass dies in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann. Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Überwiegen bei gemischten Leistungen nicht die Lieferelemente, werden sie nach Praxis der Finanzverwaltung durch die indirekte Bestimmung ihres Leistungs...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3 Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für sich betrachtet wäre die Nachricht von der grundsätzlichen Verlagerung des Leistungsorts von B2B-Umsätzen ins Bestimmungsland eine schlechte für die Dienstleister, da bei Erbringung von Umsätzen an andere Unternehmer im EU-Ausland ebendort eine (de facto teure) Registrierung erforderlich würde. Letztere wird aber durch eine flankierende A...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Backes, Tauschähnlicher Umsatz bei der Entsorgung werthaltiger Abfälle – ein Problem für die Mülltonne?, MwStR 2017, 222. Beiser, Leasing in der Umsatzsteuer, UVR 2007, 182. Bonertz, Sicherungsübereignung und Verwertung durch Insolvenzverwalter, Sicherungsnehmer oder Sicherungsgeber aus umsatzsteuerlicher Sicht, UR 2007, 241. Bosche, Umsatzsteuerlicher Lieferort bei Warentra...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Einfuhr oder Erwerb

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 7 Abs. 1 S. 1 UStG ist die Erbringung einer Werkleistung an einem Gegenstand, der anschließend ins Drittlandsgebiet gelangt, für sich allein nicht ausreichend. Zusätzlich muss der Gegenstand durch den Auftraggeber zum Zweck der Be- oder Verarbeitung in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt oder zu diesem Zweck im Gemeinschaftsgebiet erwor...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Fahrausweise als Rechnung

Rz. 182 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 UStDV gelten Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden, als Rechnungen, wenn zwar nicht sämtliche in § 14 Abs. 4 UStG geforderten Angaben enthalten sind, mindestens aber: § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStDV: der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Unternehmers, der die Beförderung ausführt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das nationale Umsatzsteuerrecht stand in der Vergangenheit hinsichtlich des Leistungsortes von Strom und Gas nicht im Einklang mit EU-Recht. Zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vgl. auch Rz. 22 ff. Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für Lieferungen bis zum 31.12.2004 ging das BMF davon aus, dass es sich bei der Lieferung von Gas um eine beweg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Grambeck, Umsatzsteuer auf Reiseleistungen – B2B- und Einzelmarge ab 1.1.2022 am Start, NWB 2021, 3133. Heim, Vorsicht: Margenbesteuerung seit 18.12.19 auch bei Geschäftskunden zwingend anzuwenden, GStB 2020, 123. Hoss/Tauer, Reiseleistungen vs. Veranstaltungsleistungen in der Umsatzsteuer, NWB 2023, 1954 u. 2159. Nieskoven, BMF erlässt ergänzende Weisungen zur Bestimmung des L...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge) (§ 19 Abs. 1 ff. öUStG; § 13b dUStG)

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Abweichend von obigen Grundsätzen sieht das UStG in bestimmten Fällen einen Übergang der Steuerschuld vom Leistenden auf den Leistungsempfänger vor, wenn dieser Unternehmer gem. § 2 UStG (vgl. Rz. 3) bzw. Unternehmer i. S. d. Definition für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen (vgl. Rz. 32) oder eine juristische Pe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abnahme von Wohnungseigentum / 3.7.4 Muster: Zustandsfeststellung gem. § 650g BGB

Musterschreiben: Zustandsfeststellung gem. § 650g BGBmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführung und Haftun... / 2.3 Lösung

Gesellschafter A als Geschäftsführer bei der A & B OHG A kann grundsätzlich als natürliche Person Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG sein. Voraussetzung ist, dass er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht am Markt Leistungen erbringt. Mit der Tätigkeit als Geschäftsführer bei der OHG wird er selbstständig tätig, eine weisungsgebundene Tätigkeit gegenüber de...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Franchise: Alle Kosten rich... / 7 Ausländischer Franchisegeber: Besonderheit

Hat der Franchisegeber seinen Sitz und seine Geschäftsleitung im Ausland, muss der inländische Franchisenehmer nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG i. V. m. § 20a Abs. 2 Satz 1 EstG 15 % der an den ausländischen Franchisegeber gezahlten Gebühren als Steuern einbehalten und abführen. Die Steuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung dem Gläubiger zufließt. Der Schuldner der V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
DigiTax2Go (Teil 2): Besteu... / c) Umsatzsteuer

Es gelten die allgemeinen Regeln. Die Vorschriften über die Dienstleistungskommission kommen im Verhältnis Agentur/Model nicht zur Anwendung. Die Agentur erbringt sonstige Leistungen gegenüber dem Model (§ 3 Abs. 9 UStG). Da beide Unternehmer i.S.d. § 2 UStG sind, bestimmt sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
DigiTax2Go (Teil 2): Besteu... / c) Umsatzsteuer

Die Fenix-Entscheidung [10] des EuGH wird oft als "Segen"[11] für OnlyFans-Influencer bezeichnet, was teilweise zutrifft. Denn der EuGH geht von einer Dienstleistungskommission aus (§ 3 Abs. 11a UStG), wonach das Model eine B2B-Dienstleistung gegenüber Fenix erbringt (§ 3a Abs. 2 UStG), Fenix wiederum eine elektronische Dienstleistung gegenüber den Fans. Folge: Die Umsätze de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 40 Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ist ab dem 1.1.2025 gem. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, 2. Hs. UStG regelmäßig eine E-Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 UStG (Rz. 23) auszustellen. Hinweis Wurde der Umsatz vor dem 1.1.2025 ausgeführt, kann eine Rechnung auch dann noch nach den alten Regelungen ausgestellt werden, wenn sie erst im Jahr 2025 gestellt wird.[1] Die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.2 Ständig unpünktliche Mietzahlung

Rz. 20 Eine ständige unpünktliche Mietzahlung, d. h. Zahlung jeweils erst nach dem Fälligkeitstermin, kann zur fristlosen Kündigung nach § 543 führen, auch wenn kein die fristlose Kündigung nach § 543 rechtfertigender Rückstand erreicht wird. Neben der Möglichkeit der fristlosen Kündigung besteht aber auch das Recht der fristgemäßen Kündigung wegen ständig unpünktlicher Miet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 1.4 Vorsteuerabzug

Für Eingangsleistungen, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Gegenstände stehen, hat der Unternehmer nach § 15 Abs. 1 UStG den Vorsteuerabzug. Da grds. keine allgemeinen Steuerbefreiungen bei solchen Vermietungsumsätzen vorhanden sind, ergeben sich auch keine Ausschlussgründe nach § 15 Abs. 2 UStG für den Vorsteuerabzug; lediglich wenn der leistende Unternehmer Kleinun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 1.1 Steuerbarkeit der Umsätze

Bei der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände kommen insbesondere Maschinen, Bürogeräte und Beförderungsmittel in Betracht. Vermieter dieser Gegenstände sind grds. Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG unabhängig von der Rechtsform, in der die Tätigkeit ausgeübt wird. Voraussetzung für eine Vermietungsleistung (sonstige Leistung) ist, dass der leistende Unternehmer dem L...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Baugewerbe / 1.1.2 Ort der Leistung bei einer Werklieferung

Der Ort einer Werklieferung bestimmt sich grds. nach den Vorschriften, die für die Bestimmung eines Orts der Lieferung anzuwenden sind. Im Baugewerbe wird sich der Ort einer solchen Werklieferung im Regelfall immer nach den Grundsätzen über unbewegte ("ruhende") Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG bestimmen, da bei einer Bauleistung der Gegenstand der Lieferung nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.8 Überblick

Digitale Veranstaltungen: Auf Unionsebene wurden Anpassungen bei den Regelungen zur Leistungsortbestimmung vorgenommen.[1] Art. 53, 54 MwStSystRL wurden dahingehend angepasst, dass Online-Seminare berücksichtigt wurden und die Leistungsorte grds. nunmehr am Sitz oder Wohnsitz des Empfängers belegen sein sollen. Dies wurde auch im deutschen UStG nachvollzogen. Das BMF-Schreibe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.2.1 Präsenzseminare

Ist der Leistungsempfänger Nichtunternehmer bzw. handelt er nicht für sein Unternehmen (B2C), bestimmt sich der Leistungsort grds. danach, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (Unternehmensortprinzip).[1] Dies greift jedoch nicht, sofern eine Ausnahme (hier § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG) einschlägig ist. Die Regelung spricht allgemein von Veranstaltungsle...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.5 Steuerschuldner

Besonderheiten können sich ergeben, wenn der Sachverhalt einen Auslandsbezug aufweist. Findet bei einem grenzüberschreitenden Umsatz bzw. ausländischen Leistungsort kein Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, muss sich derjenige, der die Veranstaltungsleistung erbringt bzw. die Eintrittsberechtigung einräumt, dort umsatzsteuerlich registrieren. Grundsätzlich ist der leistende Un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.2.2 Online-Seminare

Anders ist dies bei Onlineseminaren (Webinare usw.). Es mangelt an der physischen Zusammenkunft und der Unternehmer kann die Leistung von einem beliebigen Standort aus erbringen. Der Kunde muss sich lediglich in das Seminar einwählen. Einen konkreten Veranstaltungsort festzustellen, würde mitunter schwierig bis unmöglich sein und erhebliche Gestaltungsspielräume eröffnen. So...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / Zusammenfassung

Die Umsatzsteuerbesteuerung von Seminaren und Veranstaltungen berührt (mindestens als Leistungsempfänger) nahezu jedes Unternehmen. Aus umsatzsteuerrechtlicher Perspektive ist dabei vor allem die Bestimmung des Leistungsorts von Bedeutung, die in den letzten Jahren einem erheblichen Wandel in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung sowie in der Folge der Verwaltungsauffassung u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.3 B2B-Konstellationen

In B2B-Konstellationen greift grds. das Empfängerortprinzip. Diese Grundregel gilt auch für Online-Seminare und Veranstaltungsleistungen, die nicht in der Einräumung einer Eintrittsberechtigung bestehen. Die Steuerbarkeit richtet sich demnach nach dem Sitz des Unternehmens, das die Leistung empfängt. Liegt in einer B2B-Beziehung ein Präsenzseminar vor, gilt nach § 3a Abs. 3 Nr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.4 Hybrid-Veranstaltungen

Eine besondere Seminarvariante bilden Hybrid-Veranstaltungen. Das bedeutet, dass bei einem Seminar der Vortragende bzw. Veranstalter und das Auditorium aufgeteilt sind, d. h. ein Teil der Teilnehmer befindet sich am Veranstaltungsort während der andere Teil lediglich virtuell teilnimmt. Die beiden BMF-Schreiben vom 9.6.2021 [1] und 19.8.2021[2] gingen auf diese Konstellation ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 1 Problematik

Bei der Einräumung von Eintrittsberechtigungen zu einer Veranstaltung richtet sich der Leistungsort grundsätzlich nach dem Veranstaltungsort, d. h. dem Ort, an dem die Veranstaltung tatsächlich stattfindet (sog. Veranstaltungsortprinzip). Dieses Prinzip findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt, der die Veranstaltun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2 Gestaltungsempfehlungen

Bei der Prüfung des Leistungsortes und daran anschließend der Steuerbarkeit, ist zu differenzieren, ob es sich um eine physische oder virtuelle Veranstaltung handelt. Im Falle einer Präsenzveranstaltung ist weiter entscheidend, an welchem Ort die Veranstaltung tatsächlich stattfindet. Anzuraten ist weiter eine Differenzierung von B2C- und B2B-Konstellationen. Seit 2022 erübri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reiseleistungen nach § 25 U... / bb) Zweck der Regelung

Zum Zweck der Sonderregelung für Reiseleistungen liegt umfangreiche Rechtsprechung des EuGH vor.[17] Die Sonderregelung soll in erster Linie Schwierigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer abhelfen, die sich aus der Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Mehrwertsteuersystems auf Reiseleistungen ergäben. Dies bezieht sich auf Probleme, die sich aus den Vorschriften über den Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonstige Leistung / Zusammenfassung

Begriff Der Leistungstatbestand der sonstigen Leistung beschreibt neben dem Begriff der Lieferung den Haupttatbestand der Leistung im Umsatzsteuerrecht. Eine sonstige Leistung liegt nach der Grunddefinition des § 3 Abs. 9 UStG immer dann vor, wenn der Unternehmer eine Leistung im wirtschaftlichen Sinne ausführt, die keine Lieferung darstellt. Erst wenn festgestellt ist, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.13 Ausstellung und Einlösen von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen

Rz. 67a Die Umsatzbesteuerung bei der Ausgabe und dem Einlösen von Gutscheinen ist mWv 1.1.2019 neu geregelt worden.[1] Es handelt sich um Gutscheine, für die der Gutscheinerwerber bei der Ausgabe des Gutscheins den auf dem Gutschein beschriebenen Wert bezahlt. Die neuen Regelungen finden sich in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG. Danach ist bei der Ausgabe derartiger Gutscheine durch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 4 Leistungsort von Restaurationsleistungen im Zusammenhang mit Reiseleistungen

4.1 Restaurationsleistungen als Reisevorleistungen Nimmt der Reiseveranstalter Restaurationsleistungen eines Dritten als Vorleistungen in Anspruch, wird die Vorleistung dort bewirkt, wo der Dritte die Restaurationsleistung tatsächlich erbringt.[1] Erbringt der Dritte die Restaurationsleistung an Bord eines Schiffs in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn während einer Beför...mehr