Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsort

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Innergemeinschaftlicher Fernverkauf

Rz. 20 Stand: 6/01 – 02/2025 Bei den durch § 3c Abs. 1 UStG betroffenen Fällen handelt es sich um den sog. i. g. Fernverkauf (bis 30.06.2021: i. g. Versandhandel). Hauptanwendungsfall des § 3c Abs. 1 UStG ist die Lieferung an Privatpersonen (vgl. Definition des Erwerbers i. S. d. Vorschrift, § 3a Abs. 5 S. 1 UStG). Im Ergebnis führt § 3c Abs. 1 UStG zu einer Verlegung des Ort...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Innergemeinschaftliche Beförderung eines Gegenstandes

Rz. 28 Stand: 6/01 – 02/2025 Eine i. g. Beförderung liegt nach der Definition des § 3b Abs. 3 S. 1 UStG vor, wenn die Beförderung eines Gegenstandes im Gebiet von zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beginnt und endet (vgl. Abschn. 3b.3. Abs. 2 UStAE). Nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG müssen sich sowohl die Beförderungsleistung als auch die anderen sonstigen Leistungen auf Gegenst...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Anwendungsbeispiele

Rz. 20 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung liegt ein unrichtiger (zu hoher) Steuerausweis insbesondere in folgenden Fällen vor: Der Unternehmer weist für eine steuerpflichtige Leistung eine höhere als dafür gesetzlich geschuldete Steuer aus (z. B. Ausweis des Regelsteuersatzes nach § 12 Abs. 1 UStG i. H. v. 19 %, obwohl der ermäßigte Steuersatz ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Fahrausweise als Rechnung

Rz. 182 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 UStDV gelten Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden, als Rechnungen, wenn zwar nicht sämtliche in § 14 Abs. 4 UStG geforderten Angaben enthalten sind, mindestens aber: § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStDV: der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Unternehmers, der die Beförderung ausführt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wertabgaben ... / 4 Ort der Wertabgabe

Die Leistungsentnahme nach § 3 Abs. 9a UStG ist steuerbar, wenn sie im Inland erfolgt. Bis zum 18.12.2019 galt die Leistungsentnahme nach § 3f UStG als an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt bzw. die Betriebsstätte, falls die Leistungsentnahme von dort aus erfolgte; deshalb unterlag die Wertabgabe i. d. R. der deutschen Umsatzsteuer. Ab de...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Bauabzugsteuer korrekt einb... / 9 Wie die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug zu ermitteln ist

Bemessungsgrundlage für die Bauabzugsteuer ist die Gegenleistung, die der Auftraggeber zu erbringen hat. Darunter ist das Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer zu verstehen.[1] Die Umsatzsteuer ist auch dann einzubeziehen, wenn der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.[2] Maßgebend ist letztendlich, welche Gegenleistung tatsächlich erbracht wird. Zu beurteilen ist dies i. d....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.26 § 27 Abs. 24 UStG: Anwendung des § 3a Abs. 5, § 14 Abs. 7 UStG und § 18 Abs. 4c und 4d UStG

Rz. 106 Die Regelung des § 27 Abs. 24 UStG wurde gleichfalls mWv 1.1.2019 eingefügt.[1] Der neue § 27 Abs. 24 S. 1 UStG bestimmt, dass die Änderungen des § 3a Abs. 5 UStG und des § 14 Abs. 7 UStG erstmals auf Umsätze anzuwenden waren, die nach dem 31.12.2018 ausgeführt wurden. Der neue § 27 Abs. 24 S. 2 UStG bestimmte, dass die Änderung des § 18 Abs. 4c S. 1 und Abs. 4d UStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 § 27 Abs. 1 UStG: Gesetzesänderungen

Rz. 22 Der im Zusammenhang mit der (erstmaligen) Erhöhung der Steuersätze gem. § 12 UStG mWv 1.7.1983 in § 27 UStG geschaffene Abs. 1[1] regelt für alle zukünftigen Änderungen des Gesetzes, sofern jeweils nichts anderes durch das Änderungsgesetz bestimmt wird, deren Anwendung in der Weise, dass die Gesetzesänderungen auf die Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG anzuw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Ausstellung von Sichtvermerken in den Bescheinigungen nach EU-einheitlichem Muster

Rz. 149 Sind Einrichtungen und Personen i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b bis d UStG in Deutschland ansässig, ist Deutschland also Aufnahmemitgliedstaat, richtet sich die Steuerbefreiung einer Leistung an diese Empfänger, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat bewirkt wird, nach deutschem Recht. Hier gilt also das auf das Recht eines anderen Mitgliedstaats abstellende Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines – Anwendbarkeit des Verfahrens

Rz. 144 Erbringt ein Unternehmer im Inland Leistungen an die nach Art. 151 MwStSystRL begünstigten Einrichtungen und Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat (Gastmitgliedstaat) ansässig sind, kennt er regelmäßig nicht die im Gastmitgliedstaat geltenden Voraussetzungen und Beschränkungen, die für eine etwaige Steuerbefreiung seiner Leistungen im Inland maßgebend sind. In...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Betroffene Leistungen

Rz. 19 Im Verhältnis zur Vorgängerregelung des § 18h UStG, die nur sog. TRFE-Leistungen (Rz. 1) an Nichtunternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet erfasst hat, gilt der OSS gem. § 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG nunmehr für sämtliche sonstige Leistungen, die aus Ansässigkeitssicht des leistenden Unternehmers an in § 3a Abs. 5 S. 1 genannte Empfänger (B2C-Umsätze) mit Leistungsort...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 14 Die Teilnahme an dem Verfahren ist gem. § 18k Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer bzw. dessen Vertreter (Rz. 5) die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18k Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wobei die entsprechende Behörde im Inland das BZSt ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Einordnung des § 18j UStG in das System der USt

Rz. 1 § 18j UStG ist eine mit Wirkung vom 1.4.2021[1] neu in das UStG eingefügte Regelung. Sie ersetzt für seit dem 1.7.2021 getätigte Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- sowie auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen (TRFE-Leistungen) das bisherige besondere Besteuerungsverfahren gem. §§ 18 Abs. 4e, 18h UStG, dem sog. "Mini-One-Stop-Shop" (MOSS). § 18j UStG ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 22 Die Teilnahme an dem Verfahren[1] ist gem. § 18j Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18j Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wobei die entsprechende Behörde im Inland das BZSt ist. Anders als bei § 18i UStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Betroffene Leistungen

Rz. 6 Folgende Leistungen des im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmers fallen unter diese Vorschrift: Alle sonstigen Leistungen im Gemeinschaftsgebiet, die in einem beliebigen Mitgliedstaat steuerpflichtig sind und an in § 3a Abs. 5 S. 1 UStG genannte Empfänger erbringt (B2C-Umsätze[1]) und für die der im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer Steuerschuldner und zur Abgabe ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 3.3 Ort der Einsichtnahme

Aus § 269 Abs. 1, Abs. 2 BGB folgt, dass das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen grundsätzlich am Ort der Wohnanlage auszuüben ist. Allerdings fungiert der Verwalter als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und als deren Ausführungsorgan. Insoweit ist das Recht auf Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben.[1] Ve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 5 Rechtsprechungsübersicht

Abberufung bei verweigerter Einsicht Verweigert der Verwalter den Wohnungseigentümern die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, stellt dies einen wichtigen Grund zu dessen Abberufung dar.[1] Anmerkung: Der Verwalter kann jederzeit grundlos von seinem Amt abberufen werden. Allerdings endet der Verwaltervertrag nach § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG erst spätestens 6 Monate nach der Abber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Verteilungsverfahren / 1. Beginn und Zuständigkeit für das Verteilungsverfahren

Rz. 19 Das Verteilungsverfahren wird von Amts wegen nach der Hinterlegung durch den Gerichtsvollzieher bzw. den Drittschuldner eingeleitet. Eines besonderen Antrages eines der beteiligten Gläubiger bedarf es mithin nicht. Voraussetzung ist damit allein, dass:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / Literaturtipps

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Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.10 Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Zeile 33 Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft [1] werden grundsätzlich folgende Umsätze ausgeführt: Eine innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt[2] ein innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenst...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 6.2 Leistungsort

Die ambulante Rehabilitation wird in Rehabilitationseinrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111c SGB V besteht (einschl. mobile Rehabilitation in wohnortnahen Einrichtungen), oder in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 1 SGB XI (zugelassene Pflegeeinrichtungen) durchgeführt. Hinweis Mobile Rehabilitation Die mobile Rehabilitation ist nicht auf das häusli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spediteure / 4.2 Leistungsort "Beginn der Beförderung" als Ausnahme bei Leistungen an Nichtsteuerpflichtige

Gem. § 3 b Abs. 3 Satz 1 UStG gilt die innergemeinschaftliche Güterbeförderung an einen Leistungsempfänger, der weder Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine USt-IdNr. erteilt wurde, grundsätzlich an dem Ort als bewirkt, wo sie beginnt. Demnach muss diese Ortsbestimmung aus der Sic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spediteure / 2.1 Inländischer Streckenanteil

Der Leistungsort für Beförderungsleistungen ist grundsätzlich gem. § 3 b Abs. 1 UStG dort, wo die Beförderung bewirkt wird. Beförderungsleistungen sind mit dem auf das Inland entfallenden Streckenanteil steuerbar und, wenn keine Steuerbefreiung für eine grenzüberschreitende Güterbeförderung vorliegt, auch steuerpflichtig. Dieses Prinzip wurde schon mit Beginn des EU-Binnenma...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spediteure / 3.4 Güterbeförderungen, die ausschließlich im Drittlandsgebiet genutzt werden

Werden Güterbeförderungsleistungen und im Zusammenhang mit einer Güterbeförderung stehende Leistungen, wie Beladen, Entladen, Umschlagen oder ähnliche mit der Beförderung eines Gegenstands im Zusammenhang stehende Tätigkeiten[1] an einen im Inland ansässigen unternehmerischen Leistungsempfänger erbracht, liegt der Leistungsort abweichend von § 3 a Abs. 2 UStG ausnahmsweise i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 3.3 Lösung

S ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Er bezieht von einem anderen Unternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat einen Gegenstand für Zwecke seines Unternehmens. Grundsätzlich unterliegen Einkäufe, die ein Unternehmer für sein Unternehmen von einem anderen Unternehmer bezieht, im Bestimmung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 3.11 Elektronische Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen und Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer

Der Ort von elektronischen Dienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen, die gegenüber einem Nichtunternehmer ausgeführt werden, ist mit Ausnahme einer Bagatellregelung dort, wo der Leistungsempfänger ansässig ist (Bestimmungslandprinzip).[1] Praxis-Tipp Unterschiede bei der Steuerschuldnerschaft beachten! Da bei diesen Leistun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 3.9 Einräumung von Eintrittsberechtigungen

Eine Sonderregelung besteht für die Einräumung von Eintrittsberechtigungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche oder ähnliche Leistungen. Werden Eintrittsberechtigungen gegenüber einem Unternehmer für dessen Unternehmen oder einer nichtunternehmerisch tätigen juristischen Person, der aber eine USt-IdNr. erteilt worden ist, ausgeführt, ist der Ort der Leistung reg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 3.3 Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück ist immer dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt (sog. Belegenheitsprinzip). Der Grundstücksbegriff bestimmt sich dabei nicht nach nationalen zivilrechtlichen Grundsätzen, sondern ist unionsrechtlich auszulegen.[1] Grundstücke i. S. d. Regelung sind: ein bestimmter über- oder unterirdischer Teil der Erdoberfläche, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spediteure / 4.3 Leistungen an steuerpflichtige Auftraggeber

Sobald der Auftraggeber bei der Bestellung einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderungsleistung eines sog. Vor- und Nachlaufes einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung einer damit zusammenhängenden Umschlags- und Lagerleistung oder der Vermittlung einer der o. g. Leistungen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet oder als Unternehmer im Drittlandsgebiet ansässi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 3.4 Kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln sowie langfristige Vermietung an Nichtunternehmer

Die kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln führt nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG zu einem von den Grundregelungen des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 UStG abweichenden Leistungsort. Als kurzfristige Vermietung gilt eine Vermietung von bis zu 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, in allen anderen Fällen von bis zu 30 Tagen. Werden diese Fristen überschritten, ist dies unbeachtlich, wenn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spediteure / Zusammenfassung

Überblick Die Leistungen der Spediteure umfassen die Besorgung des Gütertransports durch Frachtführer, Verfrachter oder Selbsteintritt sowie diverse Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lagerung, Erhaltung, dem Umschlag und der Zollabfertigung der transportierten Güter. Charakteristisch ist das Angebot eines Leistungsbündels und der Ankauf von oftmals hochspezialisierten Einz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spediteure / 3.1 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 3 UStG gilt für die Beförderung von Gegenständen der Ausfuhr in das Drittlandsgebiet, einschließlich der Beförderungen im externen Versandverfahren; die Beförderung von Gegenständen der Einfuhr bis zum ersten Bestimmungsort in der Gemeinschaft bzw. einem weiteren verfügten Bestimmungsort, wenn die Kosten für diese Leistung in der Bemessungsgrund...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.2 Ort der sonstigen Leistung bei kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Leistungen (§ 3a Abs. 3 UStG)

Mit den Änderungen der Leistungsortbestimmung sollen insbesondere Leistungen, die per Streaming übertragen oder anderweitig virtuell verfügbar gemacht werden, dort besteuert werden, wo der nicht-unternehmerische Leistungsempfänger ansässig ist bzw. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Hinweis: Im Regierungsentwurf neu hinzugefügt wurde die (Ausnahme-)Regelung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Dienstleister / 2.4 Leistungseinkauf aus dem Ausland

Werden elektronische Dienstleistungen durch einen im Inland ansässigen Unternehmer aus dem Ausland bezogen, liegt der Leistungsort im Inland. Die Steuer schuldet der deutsche Auftraggeber gem. § 13 b UStG (Reverse-Charge-Verfahren). Häufig wird es vorkommen, dass z. B. bei der Entwicklung von Softwareprogrammen Teilleistungen aus dem Ausland von anderen Unternehmen bezogen w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 7 Branchenlösung weiter anwendbar

Branchenlösung Telekommunikation: Nimmt ein Endnutzer über seinen Teilnehmernetzbetreiber Leistungen vorgelagerter Unternehmer in Anspruch, konnte schon bisher für umsatzsteuerliche Zwecke eine Dienstleistungskommission angenommen werden. Dies regelt mit Wirkung ab dem 1.1.2015 die neue Vorschrift des § 3 Abs. 11a UStG. Diese häufig als Branchenlösung bezeichnete Gestaltung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Dienstleister / 1.3 Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen

Elektronisch erbrachte Dienstleistungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie über das Internet oder ein anderes elektronisches Netz im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erbracht werden. Voraussetzung ist, dass ihre Erbringung ohne Informationstechnologie nicht möglich wäre. Der Inhalt elektronischer Dienstleistungen, der mittels Telekom...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.3 B2C-Geschäfte

Werden die Leistungen an Nichtunternehmer erbracht (B2C, Business to Consumer), unterliegen diese gem. § 3 a Abs. 5 UStG generell am Sitzort des nichtsteuerpflichtigen Abnehmers der Besteuerung (Ausnahme: Bagatellregelung für in der EU ansässige Privatpersonen ab 1.1.2019).[1] Leistungsverkauf:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Dienstleister / 2.3 Leistungen an in der EU ansässige Nichtsteuerpflichtige

Gem. § 3 a Abs. 5 UStG werden online erbrachte Umsätze an Privatpersonen seit dem 1.1.2015 generell am Sitzort des nichtsteuerpflichtigen Abnehmers besteuert.[1] Im Inland ansässige Unternehmen, die Umsätze auf elektronischem Weg an Privatpersonen in der EU erbringen, wären somit grundsätzlich verpflichtet, sich für diese Zwecke in allen EU-Mitgliedstaaten umsatzsteuerlich r...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 4.1 Rechtsentwicklung

Die Finanzverwaltung ging – gestützt auf entsprechende Abstimmungen in der OECD und auf EU-Ebene – bereits seit dem Ende der 90er Jahre einheitlich von der Zuordnung dieses Leistungsspektrums in den Bereich der sonstigen Leistungen aus. Dies geschah mehr oder weniger schon deshalb, weil eine körperliche Kontrolle virtueller oder elektronischer "Güter", wie bei Lieferungen, n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.2 B2B-Geschäfte

Für Leistungen im unternehmerischen Bereich (B2B, Business to Business) ist zur Bestimmung des Leistungsorts generell § 3 a Abs. 2 UStG anzuwenden. Somit sind lediglich Leistungen an im Inland ansässige Unternehmen auch im Inland steuerbar und steuerpflichtig. Dagegen können die Leistungen ohne Umsatzsteuerbelastung an im Ausland ansässige Unternehmen berechnet und ohne Umsa...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 14.2 Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die Steuerart, bei der das Finanzamt sehr streng reagiert, wenn der Unternehmer Fehler macht, z. B. Umsatzsteuer zu spät anmeldet, abführt, Rechnungen falsch ausstellt etc. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und eine Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG)[1] sind daher bei Existenzgründern üblich. Bei einer unangemeldeten Umsatzsteuer-Nachschau wird das Finanzamt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Richtlinien zum Leistungsort bei elektronischen Dienstleistungen und entsprechende Verordnung

Rz. 468 Der Rat hatte am 7.5.2002 folgende Rechtsakte zu elektronischen Dienstleistungen verabschiedet: Richtlinie 2002/38/EG [1] – sog. E-commerce-Richtlinie; Verordnung (EG) Nr. 792/2002.[2] Rz. 469 Durch die Änderungsrichtlinie wurden für EU-Unternehmer und Drittlandsunternehmer, die elektronische Dienstleistungen erbringen, gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Primär g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7.2 Dienstleistungen

Rz. 147 Nach Art. 43ff. MwStSystRL gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für den Ort einer Dienstleistung (zu der ab 1.1.2010 geltenden Neuausrichtung der Ortsprinzipien vgl. Abschn. 4.10), wie z. B.: Art. 45 regelt den Grundsatz, dass der Ort der Dienstleistung sich bei B2C-Leistungen danach bestimmt, wo der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13 Steuerschuldner

Rz. 307 Steuerschulder ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen steuerpflichtigen Umsatz bewirkt.[1] Rz. 308 Die EU-Mitgliedstaaten können Regelungen treffen, nach denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (sog. Reverse-Charge-System), wenn der Umsatz von einem nicht im Inland ansässigen Unternehmer erbracht wird.[2] Zu den ab 1.1.2010 geltenden Neuregelungen aufgr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10 Richtlinie 2008/8/EG – Neubestimmungen des Orts der Dienstleistungen

Rz. 575 Der Rat hatte am 12.2.2008 insgesamt drei Rechtsakte verabschiedet, die auf EU-Ebene unter dem Arbeitstitel "Mehrwertsteuerpaket" beraten worden waren. Mit der Richtlinie 2008/8/EG wurden im Wesentlichen die Vorschriften über den Ort der Dienstleistungen revidiert, der Anwendungsbereich der zwingenden Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse C...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.5 Maßgebliches Recht für die Rechnungsausstellung

Rz. 621 Das für die Rechnungsausstellung maßgebliche Recht enthält Art. 219a MwStSystRL. Zu beachten ist, dass diese Vorschrift nicht für die Aufbewahrung von Rechnungen gilt. Hier gelten besondere Regelungen in Art. 244 bis 248 MwStSystRL. In Art. 219a MwStSystRL ist der Grundsatz verankert, dass sich das maßgebliche Recht für die Rechnungsstellung nach den Vorschriften des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3.2 Richtlinienvorschlag der EU-Kommission

Rz. 1116 Die Kommission hatte am 5.5.2003 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der 6. EG-Richtlinie in Bezug auf die mehrwertsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen im Postsektor vorgelegt[1]; auch liegt ein Änderungsvorschlag v. 8.7.2004 dazu vor (Abschn. 6.1.3.3). Der Richtlinienvorschlag enthält drei zentrale Elemente: Änderungen der Regelungen über...mehr