Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsort

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 35a Abs. 2 und Abs. 3 EStG: Keine Begünstigung für die Reinigung einer öffentlichen Straße und für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten

Leitsatz 1. Die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße ist – anders als die Reinigung des öffentlichen Gehwegs vor dem Haus – nicht als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG begünstigt. 2. Soweit Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerkers erbracht werden, sind die darauf entfallenden Lohnkosten nicht nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt. Normenkette § 35a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Begriff der Betriebsstätte bzw. festen Niederlassung im Umsatzsteuerrecht

Leitsatz Der Unternehmer unterhält jedenfalls dann eine Betriebsstätte bzw. feste Niederlassung, wenn er umfassenden Zugriff auf eine Einrichtung hat, die einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur aufweist, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistung ermöglicht. Normenkette § 3a UStG 2005...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 1 Bis zum 31.12.1967 enthielt § 3 des UStG lediglich die Bestimmung der Begriffe "Lieferung" und "Werklieferung", während die Sonderfälle der Lieferung (Reihen- und Kommissionsgeschäfte), der Ort der Lieferung und der sonstigen Leistung sowie die Tauschgeschäfte in den §§ 2 bis 9 und 17 der Durchführungsbestimmungen zum UStG 1951 (UStDB 1951) geregelt waren. Zum 1.1.1968...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.1 Kriterien für Umsatzsteuer-Sonderprüfungen

Grundsätzlich wird ein Unternehmer nicht "zufällig" einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung unterworfen. Die Finanzbehörde ordnet eine solche Prüfung an, wenn sie aufgrund bestimmter Merkmale und Informationen aus dem zu prüfenden Unternehmen dazu Anlass sieht. Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen sog. Erstprüfungen und Bedarfsprüfungen. Unter Erstprüfung versteht das Finanzamt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 2.3 Leistungsort (Satz 3)

Rz. 8 Nach Satz 3 kann die Leistung in nach dem SGB XI zugelassenen Einrichtungen oder in einer anderen geeigneten Einrichtung erbracht werden. Die bestehenden Strukturen einer qualitätsgesicherten Leistungserbringung können und sollen genutzt werden. Für geeignete Einrichtungen besteht zudem die Möglichkeit zum Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 132h.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Behandlung von In-App-Käufen

Leitsatz Die Grundsätze der sogenannten Ladenrechtsprechung sind auch auf In-App-Käufe aus Spielen auf mobilen Endgeräten (insbesondere Smartphones) anwendbar. Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerliche Behandlung von sogenannten In-App-Käufen in den Jahren 2012 bis 2014. Die Klägerin ist eine in Deutschland ansässige GmbH, die Spiele-Apps für mobile Endg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.4 Dienstleistungsbetriebsstätten

Abweichend vom UN-Muster-DBA, das von Entwicklungsstaaten bestimmt ist, enthalten die deutschen DBA i. d. R. keine Regelung über Dienstleistungsbetriebsstätten. Wenn ein Dienstleister im Ausland längere Zeit vor Ort tätig ist, ergibt sich nicht bereits aus der Zeitkomponente eine Betriebsstättenbegründung. Eine Betriebsstättenbegründung erfordert auch hier nach deutscher Auff...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verfahren nach Absatz 1

Rz. 2 Der Drittschuldner kann nach Mehrfachpfändung des Herausgabeanspruchs von sich aus den Gegenstand unter Anzeige der Sachlage und Übergabe der Ausfertigungen der an ihn zugestellten Beschlüsse an den Gerichtsvollzieher herausgeben, der ihm als zur Empfangnahme befugt in dem ersten ihm zugestellten Beschluss benannt worden war. Fehlte in diesem Beschluss die Benennung ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Hinterlegungsverfahren

Rz. 5 Der Drittschuldner, der sich mehreren Pfändungsgläubigern gegenüber sieht, hat bei Unsicherheit zwei Möglichkeiten: entweder er hinterlegt freiwillig (1. Alt; "kann") oder er hinterlegt auf Verlangen – verpflichtend – eines Gläubigers, dem die Forderung überwiesen wurde (2. Alt.). In diesem Fall bedarf es für das Hinterlegungsverlangen eines Gläubigers keiner bestimmten ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Leistung durch Verpflichteten

Rz. 4 Der Leistungsort ändert sich durch den Erbfall nicht.[10] Gerät nur einer der Miterben in Annahmeverzug, § 293 BGB, führt dies zum Annahmeverzug sämtlicher Miterben.[11]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Geltungsdauer, Entstehungsgeschichte und Regelungsanliegen der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift des § 3f UStG galt vom 1.4.1999 bis zum 18.12.2019, denn zu diesem Zeitpunkt wurde sie durch Art. 11 Nr. 5 i. V. m. Art. 39 Abs. 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobiltät und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12. 2019[1] ersatzlos aufgehoben. Rz. 1a Der Regierungsentwurf zu diesem Gesetz[2] wies zur Begrün...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrechtliche Fragen

Rz. 5 Schon die 6. EG-RL kannte keine Vorschrift, aus der sich die Regelung des § 3f UStG unmittelbar ableiten lässt. Auch die MwStSystRL enthält keine Regelung zum Ort der in Art. 16 und Art. 26 den entgeltlichen Umsätzen gleichgestellten unentgeltlichen Umsätzen. Man muss das so verstehen, dass nach dem Plan der MwStSystRL die Gleichstellung auch hinsichtlich der vielfälti...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Brennen einer CD-ROM mit Buchhaltungs- und Lohndaten abrechnen?

Frage: Mein gekündigter Mandant möchte seine Buchhaltungs- und Lohndaten haben. Er möchte, dass ich die Fibu-Daten von Addison auf Datev ­umwandle und ihm dann für jedes Jahr eine eigene CD-ROM brenne und ihm diese kostenlos überlasse. Ich bin der Meinung, dass ich das Umwandeln der Daten aus meinem System auf seines und das Brennen auf CD-ROM abrechnen kann, mit 50 EUR für ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Vergütungsprozess

Rz. 430 Wird in einem anwaltlichen Honorarrechtsstreit die Erteilung des Mandats bestritten, so muss der Rechtsanwalt das rechtsgeschäftliche Handeln der Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht so darlegen, dass sich der Vertragsschluss – im Regelfall gem. §§ 145 ff. BGB – rechtlich prüfen lässt. Bei konkludentem Verhalten des Vertragspartners darf nicht lediglich die angeblic...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Vertragsinhalt

Rz. 56 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien.[163] Für den Umfang des Mandats kommt es maßgebend auf den dem Rechtsanwalt erkennbar gewordenen Willen des Mandanten an. Aus dem Umfang einer gleichzeitig erteilten (Prozess-)Vollmacht lassen sich keine Rückschlüsse auf den Inhalt des Mandats ziehen. Zwar werden sich der Inhalt des Auftrags und der ...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / 1. Leistungsort

Rz. 45 § 269 BGB bestimmt, dass eine Schuld an dem Ort zu erfüllen ist, der vereinbart ist. Ist kein Ort vereinbart und ist auch den Umständen des Geschäftes ein Erfüllungsort nicht zu entnehmen, so hat die Leistung im Zweifel an dem Ort zu erfolgen, an dem der Schuldner zum Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hat. Wenn jedoch der Transport von W...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / II. Leistungsort und -zeit

Rz. 44 Neben der Frage, welche Pflicht zu erfüllen ist, ist auch die Frage von Interesse, wo und wann sie zu erfüllen ist. Hieran knüpft später zum einen möglicherweise der Gerichtsstand, an dem ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden kann, zum anderen ist eine Schuld nur dann erfüllt, wenn auf sie am rechten Ort zur rechten Zeit geleistet wird. Die Frage, ob am richt...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / 2. Leistungszeit

Rz. 47 Die Leistungszeit wird sich regelmäßig aus dem Schuldverhältnis unmittelbar ergeben. Tut sie dies nicht und lässt sie sich aus den Umständen des Geschäfts nicht entnehmen, so gilt § 271 BGB, wonach Leistungen im Zweifel sofort verlangt werden können. Ist eine Zeit bestimmt, geht das Gesetz davon aus, dass der Gläubiger vor Ablauf der Zeit die Leistung nicht verlangen,...mehr

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zfs 11/2019, Herstellerhaft... / 2 Aus den Gründen:

"[29] … Nach Art. 5 Abs. 1 VO 715/2007/EG hat der Hersteller von ihm gefertigte Neufahrzeuge dergestalt auszurüsten, dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen den Vorgaben der Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht. Damit soll si...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.12.5 Im Inland nicht steuerbare Leistungen

Führt der Unternehmer Leistungen aus, deren Ort nicht im Inland ist, ist der Umsatz nicht steuerbar und eigentlich gegenüber der deutschen Finanzverwaltung aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht meldepflichtig. Aus Gründen der Verprobung (z. B. stehen die Vorsteuerabzugsbeträge in einem sinnvollen Verhältnis zu den Ausgangsleistungen), sind auch im Inland nicht steuerbare...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses Besteuerungszeitraum...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.8 Leistungsort der Notare

Rz. 70 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Für Notare kommen folgende Leistungsorte in Betracht: Leistungen bei der Beurkundung von Grundstücksgeschäften: Belegenheitsort des Grundstücks(§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG, Abschn. 3a.3 Abs. 7 Satz 1, Abs. 9 Nr. 1 UStAE); so schon das Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009, BMF vom 04.09.2009, Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/058033...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.9 Leistungsort der Rechtsanwälte

Rz. 70a Das BMF hat mit Schreiben vom 05.12.2017 (III C 3 – S 7117-a/16/10001, 2017/1004344, BStBl I 2017, 1658) den Katalog der in Abschn. 3a.3 Abs. 8 UStAE enumerativ benannten Grundstücksleistungen um die neue Nr. 9 erweitert (Änderung der Verwaltungsauffassung). Zu den Grundstücksleistungen gehören danach auch sonstige Leistungen juristischer Art im Zusammenhang mit Grun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bader/Sodenkamp, Umsatzsteuerlicher Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten/Konsequenzen aus dem BMF-Schreiben vom 10.06.2013 für sog. Zwischenhändler, NWB 2013, 2859. Broderson/von Loeffelholz, Änderungen in der Umsatzbesteuerung für Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, BB 2010, 800. Duscha, Abgrenzungskriterien bei der Abgabe von Speisen und Ge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.11.3 EuGH zur Ortsbestimmung bei Leistungsketten

Rz. 147 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Das Urteil erging zum bis zum 31.12.2009 gültigen Recht: Für Katalogleistungen i. S. d. § 3a Abs. 4 UStG ergibt sich der Leistungsort im Regelfall aus § 3a Abs. 3 UStG. Letzterer beruht auf Art 56 MwStSystRL und ordnet wie dieser das Empfängerortsprinzip an. Rz. 148 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Lange Zeit war fraglich, wer maßg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.3.2.2 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

Rz. 97 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Grundsätzlich gelten die Ausführungen zu den kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, sportlichen u. ä. Leistungen (vgl. Rn. 89 ff.) entsprechend. Rz. 98 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Besonderheiten ergeben sich nunmehr daraus, dass die Veranstalter gegenüber den Ausstellern Leistungspakete erbringen, innerhalb derer es t...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.6.4 Fallstudien: Vereinfachung des EU-Geschäfts ab 01.01.2010

Rz. 112 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Durch die Neuregelung des Dienstleistungsorts zum 01.01.2010 wurde vieles anders – und grundsätzlich besser. Das gilt zumindest für die Leistungsarten, bei denen Leistungen an Unternehmenskunden der neuen "B2B-Vorschrift" (§ 3a Abs. 2 UStG) unterliegen, und hier insbesondere für Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.2.2.2 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

Rz. 91 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Bis zum 31.12.2010 ist § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG eine der wenigen Leistungen, auf die die B2B-Regel des § 3a Abs. 2 UStG keine Anwendung findet. Leistungsort war grundsätzlich der Ort, an dem der leistende Unternehmer die Leistung tatsächlich erbringt. Die Regelung galt unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger ein Unternehm...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.4 Fallstudien

Rz. 121 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Die erfreulichen Praxisfolgen der Neuregelung zeigt die Fallstudie. Beispiel (Vermittlungen): Ein deutscher Agent (A) vermittelt eine Lieferung des deutschen Lieferanten (D) aus Dortmund an den italienischen Kunden (I) in Rom im Auftrag des D und erhält von diesem eine Provision (Variante 1); im Auftrag des I und erhält von diesem eine...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.4.2 Umsätze nach dem 29.06.2013

Rz. 82 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Vgl. Abschn. 3a.5 Abs. 7 ff. UStAE und das BMF vom 12.09.2013 (BStBl I 2013, 1176). Durch Art. 10 Nr. 2 Buchst. b AmtshilfeRLUmsG wurde der Leistungsort bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer in § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG an Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL angepasst. Der Leistungsort befindet sich danach a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.6 Leistungsempfänger im Drittlandsgebiet

Rz. 42a Ist der Leistungsempfänger im Drittlandsgebiet ansässig, kann der Nachweis der Unternehmereigenschaft durch eine Bescheinigung einer Behörde des Sitzstaates geführt werden, in der diese bescheinigt, dass der Leistungsempfänger dort als Unternehmer erfasst ist. Die Bescheinigung sollte inhaltlich der Unternehmerbescheinigung nach § 61a Abs. 4 UStDV entsprechen (vgl. A...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.5.2.2 "Insellösung"

Rz. 103 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Eine Restaurationsleistung wird dort ausgeführt, wo sie tatsächlich erbracht wird – bildlich gesprochen also bei der "Essenausgabe" (§ 3a Abs. 3 Einleitungssatz UStG). Rz. 104 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Dabei ist die Person des Leistungsempfängers ohne Bedeutung. Die Vorschrift gilt sowohl für Restaurationsleistungen an Nicht...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.3 "Kurzfristige" Vermietung

Rz. 78 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Hinweis auf Abschn. 3a.5 Abs. 5 und 6 UStAE. Die sicherlich weniger erfreulichen Praxisfolgen der Neuregelung möge folgende Fallstudie verdeutlichen: Praxis-Beispiel Ein Kölner Mandant (M) vermietet kleinere Segelboote, mit denen Touristen (T) – vorwiegend im Mittelmeer – "shippern" können. Die Vermietung erfolgt in der Weise, dass di...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.10.8.3.3 Ein erster Überblick über die Neuregelung

Rz. 144d Die Änderung von § 3a Abs. 5 UStG führt dazu, dass bei Telekommunikationsdienstleistungen, bei Rundfunk‐ und Fernsehdienstleistungen und bei auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen, die von einem Unternehmer, der über eine Ansässigkeit in nur einem Mitgliedstaat verfügt, an Nichtunternehmer erbracht werden, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.5 Neues Praxisproblem ab 01.01.2010: Ortsgebundene Montagen

Rz. 62 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Zu praktischen Schwierigkeiten führen ortsgebundene Montagen (so auch Monfort, DStR 2008, 297): Bis zum 31.12.2009 konnte in der Regel offenbleiben, ob es sich insoweit um Grundstücksleistungen oder Arbeiten an Mobilien handelte. Der Leistungsort war sowohl bei Beurteilung nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG a. F. als auch nach § 3a Abs. 2 Nr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.13.2 Neuregelung der E-Dienstleistungen ab 01.01.2015

Rz. 165 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Zum 01.01.2015 kommt das "Mehrwertsteuerpaket Teil II": die Besteuerung der elektronischen Dienstleistungen wird durch Einführung des "Mini-One-Stop-Shop – MOSS" für die leistungserbringenden Unternehmen erheblich vereinfacht (vgl. die Kommentierung zu § 18h UStG). Rz. 166 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Als Folgeänderung musste d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.1 Statt einem Auffangtatbestand nunmehr zwei Auffangtatbestände

Rz. 17 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Bis zum 31.12.2009 kennt das Recht neben den besonderen Ortbestimmungen einen Auffangtatbestand, der immer dann zur Anwendung kommt, wenn keine der besonderen Vorschriften greift. Gem. § 3a Abs. 1 UStG a. F. ist der Leistungsort dann dort, wo der (leistende) Unternehmer sein Unternehmen betreibt, oder an der Betriebsstätte, von der d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1a Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 § 3 UStG regelt in den Abs. 1–5 sowie 9–12 den Steuergegenstand der USt für die Fälle des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Abs. 5a–8 den Leistungsort für Lieferumsätze. Rz. 2 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Die Vorschrift hat damit zentrale Bedeutung für die Prüfung der Steuerbarkeit unternehmerischen Verhaltens.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.2.2.1 Die Verwaltungsauffassung

Rz. 90 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Das BMF erläutert seine Rechtsauffassung im Wesentlichen in Abschn. 3a.6 Abs. 2–7 UStAE. Zum Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen durch einen anderen Unternehmer als den Veranstalter vgl. BMF vom 10.06.2013 (BStBl I 2013, 780) sowie Bader/Sodenkamp (NWB 2013, 2859).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.1 Ergänzende Vorgaben aus Europa

Rz. 75 In der MwStVO (EU-Verordnung 282/2011) finden sich folgende Durchführungsvorschriften, die bei der Auslegung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG zu berücksichtigen sind: Art. 24e (Beweismittel für den Leistungsort bei der Vermietung von Beförderungsmitteln), Art. 38 (Definition Beförderungsmittel), Art. 39 (Kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittels – Maßgeblichkeit der ve...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.10.8.4 Ergänzende Vorgaben aus Europa

Rz. 144g In der MwStVO (EU-Verordnung 282/2011) finden sich folgende Durchführungsvorschriften, die bei der Auslegung des § 3a Abs. 5 UStG zu berücksichtigen sind: Art. 24a (Telekommunikations-, Rundfunk- oder elektronisch erbrachte Dienstleistungen an besonderen Orten – Vermutung des Ansässigkeitsorts des Leistungsempfängers), Art. 24b (Telekommunikations-, Rundfunk- oder ele...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.9.1 Die Verwaltungsauffassung

Rz. 125 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Das BMF erläutert seine Rechtsauffassung im Wesentlichen in Abschn. 3a.7 UStAE . Zum Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen durch einen anderen Unternehmer als den Veranstalter vgl. BMF vom 10.06.2013 (BStBl I 2013, 780) sowie Bader/Sodenkamp (NWB 2013, 2859).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.12.3 Neuregelung der E-Dienstleistungen ab 01.01.2015

Rz. 152 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Zum 01.01.2015 ist das "Mehrwertsteuerpaket Teil II" umgesetzt worden: Die Besteuerung der elektronischen Dienstleistungen wird durch Einführung des "Mini-One-Stop-Shop – MOSS" für die leistungserbringenden Unternehmen erheblich vereinfacht (vgl. die Kommentierung zu § 18h UStG). Rz. 153 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Als redakti...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.5.1 Kurzfristige Beherbergung selbst ist Grundstücksleistung, deren Vermittlung aber nicht

Rz. 122 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Es gilt zu unterscheiden: Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer bereithält, um kurzfristig Fremde zu beherbergen, ist eine Grundstücksleistung (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG, Abschn. 3a.3 Abs. 4 S. 4 Nr. 1 UStAE). Die Vermittlung dieser Vermietungen ist keine Grundstücksleistung (Abschn. 3a.3 Abs. 9 Nr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.10.8.2 Neufassung des § 3a Abs. 5 UStG

Rz. 143 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Als weitere Folgeänderung sieht § 3a Abs. 5 UStG nunmehr vor, dass sich bei den nämlichen Leistungen der Leistungsort stets an dem Ort befindet, an dem der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder seinen Sitz hat. Auf die Nutzung oder Auswertung kommt es grundsätzlich nicht an (aber vgl. Rn. 156 ff...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.4.1 Allgemeines

Rz. 54 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Der Begriff der "unentgeltlichen Wertabgaben" ist zum 01.04.1999 durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2001 in das Umsatzsteuerrecht eingeführt worden. Er umfasst im Wesentlichen die Tatbestände, die bis zum 31.03.1999 als Eigenverbrauch (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. a und b UStG a. F.), als sog. Gesellschafterverbrauch (§ 1 A...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.7 Anwendung der B2B-Regel auch bei "Mischbezügen"

Rz. 43 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Hinweis auf die Durchführungsbestimmungen in Art. 19 MwStVO Rz. 14 des Einführungsschreibens zum Mehrwertsteuerpaket (BMF vom 04.09.2009, BStBl I 2010, 1005) lautete ursprünglich (s. o.): "(8) Voraussetzung für die Anwendung der Ortsbestimmung nach § 3a Abs. 2 Satz 1 UStG ist, dass die Leistung für den unternehmerischen Bereich des Le...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.2.2.2 BFH zu Lieferort und Leistungszeitpunkt beim Kauf auf Probe

Rz. 118 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Der BFH hat in einem Grundsatzurteil den insbesondere für den Versandhandel typischen "Kauf auf Probe" umsatzsteuerlich eingeordnet: Sachverhalt: Ein in den USA ansässiges Unternehmen (U) handelte mit Damenfeinstrumpfhosen, die es über ein besonderes Vertriebssystem direkt an die Kunden in Deutschland verkaufte. U warb für ihre Produ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.13.1 Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2014

Rz. 156 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Seit dem 01.01.2010 bestimmt sich im B2B-Bereich der Leistungsort bei Güterbeförderungen (Leistungen i. S. d. § 3b Abs. 1 S. 3 und Abs. 3 UStG), selbständigen Güterbeförderungsnebenleistungen (Beladen, Entladen, Umschlagen oder bei ähnlichen mit der Beförderung eines Gegenstandes im Zusammenhang stehenden Leistungen i. S. d. § 3b Abs....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.9.1 Sinn und Zweck der Neuregelung

Rz. 192 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Ziel des ab dem 01.01.2015 geltenden § 3 Abs. 11a UStG (vgl. Rn. 4) ist die Beibehaltung des Regelungsgehalts des mit Inkrafttreten dieser Vorschrift zeitgleich aufgehobenen § 45h Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG). Rz. 193 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Gem. § 45h Abs. 4 TKG in der Fassung bis zum 31.12.2014 wird bei Leistung...mehr