Fachbeiträge & Kommentare zu Kur

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.5.4 Wegen der Behinderung erforderliche Grundausbildungen

Rz. 21 Förderfähig sind Grundausbildungen für Menschen mit einer Sinnesbehinderung, insbesondere einer starken Sehbehinderung oder Blindheit und Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit. Bei Sinneseinschränkungen ist eine spezielle Grundausbildung regelmäßig unerlässlich. Die blindentechnische Grundausbildung richtet sich an Jugendliche oder Erwachsene, die erblindet sind oder dere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Tätigkeit als Physiotherapeut

Rz. 97 Physiotherapeuten (Krankengymnasten) sind Personen, die durch Maßnahmen der Bewegungstherapie, der physikalischen Therapie und durch Massagen verschiedene Krankheitsbilder behandeln. Die Tätigkeit eines Physiotherapeuten i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG besteht darin, Störungen des Bewegungssystems zu beheben und die sensomotorische Entwicklung zu fördern. Ein Teil...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.3 Reisekosten (§ 73 SGB IX)

Rz. 15 Reisekosten werden in der Verwaltungspraxis regelmäßig mit begünstigendem Verwaltungsakt dem Menschen mit Behinderungen bewilligt und mit einem monatlichen (ggf. unterschiedlichen) Betrag festgelegt und ausgezahlt. Insbesondere Fahrkosten sind für die (tägliche) Anreise zum Maßnahmeort (einschließlich Praktikumsplatz) und die Abreise zur Wohnung relevant. Die Reisekos...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat ihren gedanklichen Ursprung in § 58 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), in der geltenden Fassung bis zum 31.12.1997. Dort war als Ausnahme von der Regel normiert, dass für die Fortbildung und Umschulung von behinderten Menschen die §§ 41 bis 47 AFG keine Anwendung finden. Die Zugangsvoraussetzungen wurden stattdessen für den Bereich der beru...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) waren vergleichbare Regelungen verankert, die bis zum 31.12.1997 galten. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurden mit Art. 1 die bisherigen Regelungen des AFG in § 102 a. F. wie folgt überfü...mehr

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Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der Gesetzgeber hatte mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) in Kraft ab 1.1.1997 die ursprüngliche Pflichtleistung, mit erheblicher Kritik, weitestgehend in einen Ermessensanspruch umgewandelt. Ein Rechtsanspruch bestand nur noch für anerkannte Schwerbehinderte und Rehabilit...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.9 Budget für Ausbildung

Rz. 40 Als Alternative zum Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich einer WfbM oder bei einem anderen vergleichbaren Leistungsanbieter wurde zum 1.1.2020 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) geschaffen (ergänzend wird auf die Komm. zu § 61a SGB IX verwiesen). Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM ha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Liste der Berufe mit steuerfreien Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 112 Insbesondere folgende Tätigkeiten bzw. Berufe sind bislang als ähnliche heilberufliche Tätigkeiten i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG anerkannt: Rz. 113 Altenpfleger: Heilberufliche Leistungen von Altenpflegern/Altenpflegerinnen, denen die Erlaubnis nach § 1 Nr. 1 AltPflG erteilt worden ist oder nach § 29 AltPflG als erteilt gilt, sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei,...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / cc) Anordnung von Testamentsvollstreckung

Rz. 163 Schließlich wird für den Erbteil und das Vorvermächtnis des behinderten Sohnes noch Testamentsvollstreckung angeordnet. Es ist dabei darauf zu achten, dass die Person des Testamentsvollstreckers und des Betreuers nicht identisch sind, da sonst eine Interessenkollision vorliegt und die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers erforderlich wird. Rz. 164 Muster in Ihr Textve...mehr

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Personalakten richtig führen / 5.2 Register für die digitale Personalakte

1. Bewerbungsunterlagen Lichtbild, Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsbogen, Einladung, Vorstellungsgespräch, Fahrgelderstattung Vorstellungsgespräch; 2. Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag, Zusatzvertrag, Ende Probezeit, Darlehen, Rückzahlungsverpflichtung, Handlungsvollmacht/Prokura, Versetzung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Arbeitsgerichtsunterlagen; 3. Entgelt Lohn- und Gehaltsve...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 3.1.2 Zeitarbeit

[1]. Während Großunternehmen in Deutschland regelmäßig Zeitarbeit als strategisches Instrument der Personalpolitik nutzen, sind mittelständische und vor allem Kleinbetriebe hierbei noch zurückhaltend. Zeitarbeit gibt den Unternehmen die Möglichkeit, kurzfristig auf Personalbedarfe zu reagieren, ohne dass die eigene Belegschaft erhöht werden muss. Klassische Einsatzmöglichkeit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2.2 Aufwendungen für Unterstützung

Rz. 113 Bei Aufwendungen für Unterstützung handelt es sich um aus sozialen Gründen gewährte Zuwendungen an aktive und ehemalige Betriebsangehörige sowie deren Hinterbliebene, die in einer Sondersituation Ausgleichsbedürfnisse decken und ohne konkrete Gegenleistung des Zahlungsempfängers oder seines Rechtsvorgängers gezahlt werden. Diese Ausweiskriterien werden v. a. von frei...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / Zusammenfassung

Überblick Der größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer Fälle, in denen Arbeit nicht geleistet wird und sich daher die Frage der Entgeltfortzahlung stellt. Neben Annahmeverzug, Kuren und anderen Freistellungsgründen kommt der persönlichen Verhinderung als Arbeitsausfall ei...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.3.2 Allgemeine pflegebedingte Aufwendungen

Neben den Aufwendungen für Pflege- und Hilfskräfte sind alle pflegebedingten Aufwendungen unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar, d. h. sie wirken sich erst aus, wenn die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten ist.[1] Krankheitskosten sind regelmäßig aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig und daher zu berücksichtigen. Für ...mehr

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Sauer, SGB IX § 12 Maßnahme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zweck dieser Vorschrift ist es, die Rehabilitationsträger mehr als bisher zur Beratung von potenziellen Leistungsempfängern zu veranlassen, und sie darüber hinaus zu verpflichten, auch organisatorisch mehr als bisher dafür Sorge zu tragen, dass das Ziel einer rechtzeitigen und umfassenden Antragstellung durch die Leistungsberechtigten erreicht wird. Insoweit handelt es...mehr

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Sauer, SGB IX § 13 Instrume... / 2.2 Gesetzliche Mindeststandards für den Einsatzbereich der Instrumente

Rz. 5 Die gesetzlichen Mindeststandards für die Instrumente nach Abs. 1 Satz 1, welche die individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung sicherstellen sollen, werden abstrakt-generell durch Abs. 2 definiert. Sie sollen hauptsächlich die Dokumentation und Nachprüfbarkeit der Bedarfsermittlung sicherstellen, indem erfasst wird: ob eine Behinderung vorliegt oder einzutrete...mehr

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Sauer, SGB IX § 13 Instrume... / 2.1 Systematische Arbeitsprozesse und standardisierte Arbeitsmittel als Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfes

Rz. 3 Die Norm schreibt § 12 fort, indem nach einer frühzeitigen Bedarfserkennung im zweiten Schritt der Rehabilitationsbedarf zu ermitteln ist. § 13 fordert die Rehabilitationsträger auf, sich zu systematischen Arbeitsprozessen und standardisierten Arbeitsmitteln (Instrumenten) gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 7 zu verabreden. Dabei sollen die Instrumente einheitlich und nachprüfbar s...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.2 Nachweis der Pflegebedürftigkeit

Die Finanzverwaltung[1] erkennt bisher die Pflegeaufwendungen nur an, wenn die Pflegebedürftigkeit durch eine Bescheinigung des Versicherers bzw. eine Bescheinigung über die Einstufung in einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) nachgewiesen wird[2], d. h. durch einen Ausweis nach dem Sozialgesetzbuch XI (Merkzeichen "H" – hilflos oder "Bl" – blind) oder durch einen Besche...mehr

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Sauer, SGB IX § 12 Maßnahme... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 BT-Drs. 18/9522; BT-Drs. 18/10523; BR-Drs. 428/16; BT-Drs. 20/9792 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von ...mehr

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Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 2.5 Einheitliche Grundsätze (Abs. 3)

Rz. 17 Damit die Rehabilitationseinrichtungen und -dienste nicht mit gegensätzlichen Anforderungen/Vorstellungen der Rehabilitationsträger konfrontiert werden, verpflichtet Abs. 3 die Rehabilitationsträger, die Verträge nach einheitlichen Grundsätzen zu gestalten. Aus diesem Grund haben sich die Rehabilitationsträger inhaltlich untereinander abzustimmen und auf eine nach Mög...mehr

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Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 3 Materialien

Rz. 24 Basis-Informationen zu den Regelungen im Beschaffungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung. Konzept "Strukturqualität von Reha-Einrichtungen – Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung".mehr

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Sauer, SGB IX § 221 Rechtss... / 2.4 Rechtsstellung der Teilnehmer im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich

Rz. 19 Das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis gilt ausdrücklich nur für die im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen, nicht dagegen für die Teilnehmer an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich. Für die Regelung der Rechtsstellung dieses Personenkreises gegenüber der Werkstatt gilt § 52. Diese für Teilnehmer an Maßnahmen zur...mehr

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Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 2.8 Eigeneinrichtungen (Abs. 4)

Rz. 22 Zur Erreichung einer gleichbleibend hohen Qualität aller Rehabilitationsdienste und -einrichtungen überträgt Abs. 4 die in den Verträgen zu vereinbarenden Regelungsbereiche des Abs. 1 Nr. 1 – Qualitätsanforderungen, Nr. 3 – Rechte und Pflichten der Rehabilitanden, Nr. 4 – angemessene Mitwirkungsmöglichkeiten der Rehabilitanden, Nr. 5 – personenbezogener Datenschutz und Nr....mehr

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Sauer, SGB IX § 13 Instrume... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 BT-Drs. 18/9522. Luthe, in: jurisPK-SGB IX, 4. Aufl. Stand 1/2025, § 13. Stevens-Bartol, in: Feldes/Kohte/Stevens-Bartol, SGB IX, 5. Aufl. 2023, § 13. Zinsmeister, in: LPK-SGB IX, 6. Aufl. 2022, § 13. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (e...mehr

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Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 2.2 Verpflichtung zum Abschluss von Verträgen (Abs. 1)

Rz. 7 Nach § 36 Abs. 1 sind die Rehabilitationsträger dazu verpflichtet, die zur Ausübung von Rehabilitationsleistungen erforderlichen Rehabilitationsdienste und -einrichtungen in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung zu stellen. Zur Erreichung dieser beiden Ziele verpflichtet § 38 Abs. 1 die Rehabilitationsträger zum Abschluss von Verträgen mit Rehabilitationsdienste...mehr

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Sauer, SGB IX § 12 Maßnahme... / 2.1 Maßnahmen zur Erkennung des Rehabilitationsbedarfes (Abs. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger werden durch § 12 Abs. 1 verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung eines Rehabilitationsbedarfes zu ergreifen. Die Hinwirkungspflicht sowie die Pflicht zur frühzeitigen Bedarfserkennung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 begründen ein subjektives Recht des Leistungsberechtigten, da es sich um individualisierte Amts- und Beratungspflic...mehr

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Sauer, SGB IX § 12 Maßnahme... / 2.3 Pflichten nach Abs. 1 gelten zugleich für Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen

Rz. 10 Abs. 2 bezieht auch die Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen in die Hinwirkungspflicht nach Abs. 1 ein. Die Norm wurde mit Wirkung zum 1.1.2025 durch Art. 6 Nr. 3 des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 (HFinG 2024) in Bezug auf die Jobcenter durch Streichung des Satzteiles "im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Leistungen zur beruflichen Teilhabe nach § 6 Absatz...mehr

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Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 38 stellt sicher, dass nur solche Rehabilitationsdienste und -einrichtungen in Anspruch genommen werden, die den Qualitätsanforderungen nach § 37 genügen. Als Rehabilitationsdienste und -einrichtungen gelten alle Leistungserbringer, die den Rehabilitanden mit Rehabilitationsleistungen oder Teilhabeleistungen nach dem SGB IX gegen Zahlung eines Honorars bzw. einer Ver...mehr

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Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 2.3 Inhalte, die in den Verträgen zu regeln sind (Abs. 1)

Rz. 14 § 38 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 nennt die notwendigen Inhalte, die in den Verträgen über die Ausführung von Leistungen durch Rehabilitationseinrichtungen und -dienste zu regeln sind. Die notwendigen Regelungen betreffen Qualitätsanforderungen in Bezug auf die Ausführung der Leistungen, das beteiligte Personal und die begleitenden Fachdienste (§ 38 Abs. 1 Nr. 1). Zu den Qualität...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

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ZErb 09/2025, Testamentsges... / 4. Gestaltungsvorschlag

Die vorgeschlagene Reparatur könnte wie folgt in der Verfügung des längerlebenden Elternteils umgesetzt werden. Sie dient ausschließlich der Ergänzung eines zu gestaltenden Behindertentestaments. Sie kann nicht isoliert stehen. Zitat Meinen Sohn/meine Tochter (mit Behinderung) belastete ich bei meinem Erbfall mit folgendem Verschaffungsvermächtnis zugunsten des in diesem Testa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maß des Familienunterhalts.

Rn 2 Jeder Ehegatte hat seinen Beitrag zum Familienunterhalt entspr seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion zu leisten. Der Anspruch umfasst den gesamten Lebensbedarf der Familie, nicht nur der Ehegatten, sondern auch der gemeinsamen Kinder und der ihnen gleichstehenden Personen, soweit sie unterhaltsberechtigt sind (eingehend Graba NZFam 19, 49). Aus § 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungsregeln.

Rn 4 Art 8 I kodifiziert für einzelstaatliche Schutzrechte den international weit verbreiteten (gleichwohl nicht überall anerkannten, s nur Boschiero YbPrIntL 07, 87, 94 ff; Schack FS Kropholler 651, 655) Grundsatz der lex loci protectionis (s.a. Art 3:102 der Principles der European Max-Planck-Group for Conflict of Laws in Intellectual Property, http://www.ip.mpg.de/en/rese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Art 8 bezieht sich auf Rechte des geistigen Eigentums. Das können nach Erw 26 zB Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, das Schutzrecht sui generis für Datenbanken sowie gewerbliche Schutzrechte sein (ausf Sack WRP 08, 1405, 1406 f; Grünberger ZVglRWiss 09, 134, 140 ff). Unerheblich ist die Entstehung des Schutzes (durch staatlichen Hoheitsakt oder formlos, zB durch Erf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rehabilitationsgrundsatz (VI).

Rn 7 Innerhalb seiner Aufgabenbereiche hat der Betreuer die Verpflichtung, auf die Beseitigung aller Gründe hinzuwirken, die eine Betreuung erforderlich gemacht haben, wobei neben den medizinischen auch die sozialen oder sonstigen Umstände Berücksichtigung finden sollen. Insgesamt soll der Betreute befähigt werden, trotz Krankheit und Behinderung, seine rechtlichen Angelegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Öffentliche Gebäude und Einrichtungen.

Rn 149 Bei Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sind die Regeln über Verkehrspflichten ggü Kindern und Jugendlichen (s.o. Rn 121) zu beachten. Zu vermeiden sind insb Gefahren, die für die konkret in Betracht kommenden Altersgruppen nicht erkennbar sind. Dabei sind die Vorkehrungen an der jeweils jüngsten Altersstufe zu orientieren (BGHZ 103, 338, 340). Zu berücksichtigen s...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. ABC der Einzelentscheidungen

Rz. 80 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ambulante Pflegedienste > Rz 24. Arbeitsgemeinschaften In der Referendarausbildung können Vergütungen nach § 3 Nr 26 EStG begünstigt sein (vgl BYLfSt vom 08.07.2011, HaufeIndex 2 739 066; OFD Frankfurt/M vom 01.08.2013, HaufeIndex 5 695 883). Ärzte Zur Aufsicht im Rehabilitations- und Coronarsport, zu Notärzten im Rettungsdienst sowie zu Notfallf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 87a Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG umfasst ab 1.1.2020 eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen insbesondere an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen zur Überwindung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit. Hierunter fallen z. B.[1] Leistungen der Schuldnerberatung im außergerichtlichen Insolvenzverfahren,[2] der "Tafeln", der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 3.1 Beginn der Antragspflichtversicherung

Die Versicherungspflicht beginnt für Sozialleistungsbezieher mit dem Beginn der Sozialleistung oder dem Bezug von Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang mit Organ-, Gewebe- oder Blutspenden, Arbeitsunfähige/Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch mit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Reha-Maßnahme, wenn der Antrag auf Versicherungspflicht inn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 3.2 Ende der Antragspflichtversicherung

Im Gegensatz zur freiwilligen Versicherung kann eine Antragspflichtversicherung nicht jederzeit und beliebig beendet werden. Die Versicherungspflicht auf Antrag endet nur, wenn ihre Voraussetzungen entfallen sind, d. h. bei Sozialleistungsbezug oder bei Bezug von Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang mit Organ-, Gewebe- oder Blutspenden mit dem Tage...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.2.2 Stationäre Behandlung auf Kosten der Krankenkasse

Rz. 10 Im Falle einer stationären Behandlung wird Arbeitsunfähigkeit unterstellt, weil in dieser Zeit Arbeit faktisch nicht verrichtet werden kann; Arbeitsunfähigkeit i. S. d. § 44 SGB V bzw. der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie wird jedoch nicht vorausgesetzt. § 146 erfasst auch die stationäre Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung. Bei unvorhergesehene...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.1 Bezug von Arbeitslosengeld

Rz. 3 Die Begünstigung des § 146 erfahren nur Leistungsbezieher, d. h., das die Leistungsfortzahlung begründende Ereignis muss in den Bezug von Alg fallen. Daran ist ein strenger Maßstab anzulegen. Bezug von Alg liegt nur vor, wenn die Agentur für Arbeit zur Leistung verpflichtet ist (realisierbarer Anspruch s. BSG, Urteil v. 2.11.2000, B 11 AL 25/00 R; vgl. auch BSG, Urteil...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.10 Arbeitsunfähige oder Rehabilitanden ohne Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 10 Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 2 Satz 1 RVO, § 112b Abs. 1 Satz 2 AVG und § 130b Abs. 2 RKG. Versicherungspflichtig Versicherte, die während einer Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitationsmaßnahme keinen Anspruch auf Krankengeld haben (wegen des betroffenen Personenkreises vgl. Komm. zu § 166 und die Vorschrift des § 4 Abs. 3 Nr. 2), tragen ihre Beiträge selbst...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.4.2.3.2 Längerfristige übermonatige Unterbrechung der Tätigkeit

Rz. 131 Sofern eine Unterbrechung der Tätigkeit länger als einen Monat dauert, ist es eine Frage der Einzelfallprüfung, ob bis zur (Wieder-)Aufnahme der (selben) selbstständigen Tätigkeit die Versicherungspflicht entfällt. Diese Einzellfallprüfung hat sich am Schutzzwecks der Norm in § 2 zu orientieren, der die besondere soziale Schutzbedürftigkeit der in § 2 genannten Selbs...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.3 Antrag beim Rentenversicherungsträger (Abs. 2)

Rz. 11 Abs. 2 stellt sicher, dass das Nahtlosigkeitsverfahren forciert wird. Mit der Bewilligung von Alg wird die Aufforderung verbunden, innerhalb eines Monats beim Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Auch Anträge bei einem anderen Rehabilitationsträger genügen (z. B. Unfallversicherungsträge...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.2 Regelanwartschaftszeit nach Abs. 1

Rz. 7 Die Zeitkomponente erfordert 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenfrist von grundsätzlich 2 Jahren, die im Einzelfall nach § 143 zu bestimmen ist. Dabei entspricht ein Monat 30 Kalendertagen (§ 339 Satz 2). § 339 Satz 1 und die §§ 187 ff. BGB sind nicht einschlägig. Zur Erfüllung der Anwartschaftszeit sind daher nicht zurückgelegte Versicherungspflichtzei...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

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Urlaub / 7.3.4 Folgen für die Praxis

Bei dauererkrankten Beschäftigten, aber auch solchen, die erst zum Ende des Urlaubsjahres längerfristig erkranken, gilt nunmehr, dass der Urlaubsanspruch in die Zukunft übertragen wird. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Urlaub unbefristet übertragen wird. Dauert die Erkrankung mehrere Jahre an, würde der Beschäftigte also einen ständig anwachsenden "Berg" von Urlaubstage...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 1 Zusatzleistungen als Benefits – ein Überblick

Zusatzleistungen können angefangen bei A, wie Arbeitszeit, bspw. in Form von Sonderurlaubstagen, bis hin zu Z, wie Zusatzversicherungen für die Mitarbeiter, z. B. in Form einer privaten Unfallversicherung, viele verschiedene Aspekte umfassen. Der Kreativität des Angebots sind kaum Grenzen gesetzt. So ist für manche Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer eine Pet Policy, also das M...mehr