Fachbeiträge & Kommentare zu Kur

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Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.2 Im Fokus: Benefits im betrieblichen Interesse nachhaltig gestalten

Neben diesen materiellen Fragen ist die Passung zu Strategie und Kultur des Unternehmens besonders wichtig. Besonders deutlich wird dies wiederum anhand von Negativbeispielen: Man stelle sich Luxus-Dienstwägen (auch zur privaten Nutzung) in nachhaltigkeitsorientierten Unternehmen oder eine extrem großzügige Ausstattung und Budgetierung für Telearbeitsplätze in Unternehmen mi...mehr

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Benefits im Trend: Nachhalt... / 3 Aspekte der Umsetzung mit Blick auf Recht, Organisation und Kommunikation

Meist wird eine Konzeption des Angebots von zusätzlichen Leistungen nicht auf der "grünen Wiese" erfolgen. In Abhängigkeit von einigen Faktoren wie Alter, Größe und Entwicklung in Form von an-/organischem Wachstum etc., gibt es im Unternehmen meist ein Sammelsurium an zusätzlichen Leistungen. Dies gilt insbesondere, wenn das Unternehmen tariflich gebunden und darüber hinaus ...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen / 1 Einleitung

In § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz ist bundeseinheitlich und für alle Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusammenfassend das Recht der "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation" geregelt. Bei den "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation" handelt es sich um Leistungen, die den Zielen und Grundsätzen, wie sie auch für die berufsförder...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen / 2.1 Pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Rehabilitationsmaßnahme muss durch einen Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, einer Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder eines sonstigen Sozialleistungsträgers bewilligt worden sein (§ 9 Abs. 1. Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Sie muss nicht stationär in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchge...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen

1 Einleitung In § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz ist bundeseinheitlich und für alle Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusammenfassend das Recht der "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation" geregelt. Bei den "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation" handelt es sich um Leistungen, die den Zielen und Grundsätzen, wie sie auch für die ...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen / 2.2 Nicht pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Da für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Bewilligung durch einen Sozialversicherungsträger ausscheidet, genügt die ärztliche Verordnung einer medizinischen Vorsorge oder Reha-Maßnahme (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz). Hat der Arbeitgeber Zweifel an der medizinischen Indikation der Kurmaßnahme, muss er dies durch konkrete Tatsachen untermauern. Die Rec...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen / 3 Fortsetzungserkrankung

Die Rehabilitationsmaßnahme gilt als Arbeitsverhinderung infolge von Arbeitsunfähigkeit. Daher gelten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und der Kur, die auf derselben Krankheit beruhen, als Fortsetzungserkrankung. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer war wegen eines Bandscheibenleidens vom 22. Mai bis 26. Juni (5 Wochen) arbeitsunfähig. Anschließend hat er seine Arbeit wieder aufgeno...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen / 5 Anzeige- und Nachweispflicht

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Kurmaßnahme, die voraussichtliche Dauer und eine etwaige Verlängerung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen (§ 9 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz). Dem Arbeitgeber ist ferner die Bescheinigung über die Bewilligung der Maßnahme durch den Sozialversicheru...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation sind in § 22 Abs. 1 Satz 3 TVöD auf der Grundlage von § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz einheitlich geregelt. Danach sind Arbeitsverhinderungen durch Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (Kurmaßnahmen) tarifrechtlich der unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt. Daher kommt die Zahlung von Kran...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen / 4 Anspruchsumfang

Der Beschäftigte hat Anspruch auf Entgelt im Krankheitsfall wie bei Vorliegen einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit. Danach hat er bis zur Dauer von 6 Wochen Anspruch auf Krankenentgelt (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Nach Ablauf der 6 Wochen erhält er nach § 22 Abs. 2, 3 TVöD einen Krankengeldzuschuss. Dabei wird Krankengeldzuschuss bei einer Beschäftigungszeit v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Geltung des § 8 Abs 1 S 2 EStG für bestimmte Gutscheine und Geldkarten (§ 8 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 302 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die durch das Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erfolgte Einfügung des § 8 Abs 1 S 3 EStG verfolgt das Ziel, bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die die Kriterien des § 2 Abs 1 Nr 10 ZahlungsdiensteaufsichtsG (ZAG) erfüllen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachbezug

Rn. 31 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Geldwerte Güter iSd § 8 Abs 1 EStG und damit auch Sachbezüge iSd § 8 Abs 2 EStG sind alle Güter, denen ein Geldeswert beigemessen wird, vgl BFH v 01.09.1998, VIII R 3/97, BStBl II 1999, 213: jeder geldwerte Vorteil. Dafür ist entscheidend, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers bei diesem einen vermögenswerten Vorteil iS...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufenthalt unter Verhältnissen, die ihrer Natur nach auf einen Aufenthalt von längerer Dauer hinweisen.

Rn 4 Der Wortlaut hebt auf die Verhältnisse zur Zeit der Aufenthaltsbegründung ab und stellt damit klar, dass die tatsächliche Dauer des Aufenthalts für die Anwendung des § 20 unerheblich, vielmehr die voraussichtliche Dauer ausschlaggebend ist. Die für die Begründung des Aufenthalts maßgeblichen Verhältnisse müssen auf mehr als nur auf einen vorübergehenden, kurzfristigen A...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Dem Grunde nach

Rz. 5 Von einer unbeschränkten Steuerpflicht ist die Rede, wenn entweder der Erblasser oder der Erwerber ein Inländer im Sinne des Gesetzes ist.[1] Es reicht also aus, wenn einer von beiden Inländer im Sinne des Gesetzes ist. Damit unterscheidet sich das deutsche Erbschaftsteuerrecht erheblich von dem anderer Staaten, die zumeist nur auf den Erblasser abstellen. Nach § 2 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Teilweiser Zusammenhang (Aufteilung)

Rn. 241 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Da sich aus § 12 Nr 1 S 2 EStG kein allg Aufteilungsverbot ergibt (vgl Beschluss des GrS des BFH v 21,09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, so zuvor schon für den Bereich der Einnahmen vgl BFH v 18.10.2005, VI R 32/03, BStBl II 2006, 30; BFH v 07.12.2004, VIII R 70/02, BStBl II 2005, 468; BFH v 28.01.2003, VI R 48/99, BStBl II 2003, 724), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erörterung mit den Beteiligten spätestens nach einem Monat.

Rn 8 Die Vorschrift des § 155 Abs 2 S 1 entspricht § 50e II FGG aF und begründet für das Gericht die Pflicht, in einer Kindschaftssache iSv Abs 1 mit den Beteiligten einen Erörterungstermin durchzuführen, der mit einem frühen ersten Termin in Familienstreitsachen gem § 113 I 2 iVm §§ 272 II, 275 ZPO vergleichbar ist. Ein ›schriftliches Vorverfahren‹ soll nicht stattfinden, u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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zfs 08/2025, Rechtsschutz f... / 2 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat dem Deckungsbegehren des Kl. zu Recht Folge gegeben. Der Rechtsschutzfall ist im Schadenersatz-Rechtsschutz nach Nr. 7.1.1, 4.1 ARB 2009 unstreitig eingetreten, der vom Umfang des vereinbarten Privat-, Berufs- und Familien-Verkehrs-Rechtsschutzes erfasst wird (Nr. 6.1.3 ARB 2009) … Die Bekl. kann sich nicht mit Erfolg gemäß Nr. 23.1.1 ARB 2009 auf das Fehlen hinrei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.1 Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 105 Bewegliche Wirtschaftsgüter sind Sachen i. S. d. § 90 BGB, Tiere gem. § 90a BGB, Scheinbestandteile[1], Schiffe und Flugzeuge, selbst wenn sie in ein Schiffsregister oder eine Flugzeugrolle eingetragen sind, also nur körperliche Gegenstände. Hierzu gehören insbesondere Maschinen, maschinelle Anlagen, Werkzeuge, Einrichtungsgegenstände sowie Betriebsvorrichtungen. [2] ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 2.2 Ursachen der Arbeitsunfähigkeit

In § 22 TVöD bzw. § 3 Abs. 2 und § 3a Abs. 1 EFZG sind die zur Gewährung von Entgeltfortzahlung führenden Gründe für die Arbeitsunfähigkeit abschließend aufgezählt. Es sind: Krankheit Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (vgl. hierzu "Kur") nicht rechtswidrige Sterilisation nicht rechtswidriger oder nicht strafbarer Schwangerschaftsabbruch Spende von Organen o...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 7 Kur- und Heilverfahren (vgl. Kur)

In § 22 Abs. 1 Satz 3 TVöD wird eine Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt und auf § 9 EFZG verwiesen. Somit enthält der TVöD keine diesbezüglichen eigenständigen Regelungen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beruht unmittelbar auf § 9 EFZG. Er setzt voraus, dass die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 10 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Nachweis- bzw. Feststellungspflicht

Unabhängig von der Mitteilungspflicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind alle Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 1a EFZG verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen bzw. feststellen zu lassen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage andauert (sogenannte Erstbescheinigu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 4 Schwangerschaftsabbruch/Organspende/In-vitro-Fertilisation

Nach § 3 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht eine Arbeitsunfähigkeit, die auf eine nichtrechtswidrige Sterilisation oder auf einen nichtrechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt zurückzuführen ist, einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gleich. Nach § 3a EFZG hat ein Beschäftigter, der infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.3 Arbeitgeberpflichten

Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch die mit einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis [1] zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben erledigen.[2] Damit können Arbeitnehmer auch dann auf die Beratung von Lohnsteuerhilfevereinen zurückgreifen, wenn sie die Möglichkeit einer haushaltsnahen Beschäftigung in Anspruch genommen haben. Die Arbeitgeberpflichten umfassen die Anmeldung un...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmedizin / 1 Inhalte der Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin dient der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Gefährdungen und Erkrankungen sowie von Berufskrankheiten. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht dabei die betriebliche und individuelle Gesundheitsberatung, die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und die rechtzeitige Einleitung berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 31 Leistung... / 2.2.3 Gleiche Leistungswirksamkeit

Rz. 12 Wirksam ist eine Rehabilitationsleistung dann, wenn das geplante Rehabilitationsziel erreicht wird – also der Rehabilitand dauerhaft in seiner Teilhabe nicht mehr gestört ist. Dabei hat der Rehabilitationsträger bei der in- als auch bei der ausländischen Leistung immer die Einrichtung zu wählen, die zur Erreichung des Rehabilitations-/Teilhabeziels am besten geeignet ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 31 Leistung... / 2.2.1 Überblick

Rz. 8 Die Rehabilitationseinrichtungen und -dienste haben gemäß den §§ 36 bis 38 eine hohe Struktur-, Qualitäts- und Ergebnisqualität nachzuweisen, bevor sie zur Erbringung von Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen anerkannt bzw. zugelassen werden (Einzelheiten: vgl. Komm. zu den § 36 bis 38). Das gilt auch für die im Ausland ansässigen Rehabilitationseinrichtungen und Di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 36 Rehabili... / 2.2.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 6 Nach § 36 Abs. 1 haben alle Rehabilitationsträger (§ 6) darauf hinzuwirken, dass die fachlich und regional erforderlichen Rehabilitationsdienste (vgl. Rz. 7) und Rehabilitationseinrichtungen (vgl. Rz. 8) in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung stehen, und zwar auch in ländlichen Gebieten. Gleichzeitig verpflichtet § 36 Abs. 1 die Rehabilitationsträger, bei der En...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 6.1.1 Örtliche Zuständigkeit

Im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit regelt die Bestimmung des § 29a ZPO einen ausschließlichen Gerichtsstand für Mietstreitigkeiten – und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Wohnraum-, ein Gewerberaummietverhältnis oder ein Pachtverhältnis handelt. Ist ein ausschließlicher Gerichtsstand geregelt, können die Klageparteien keinen hiervon abweichenden Gerichtsstand ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 1.1 Allgemeines

Der § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umfasst die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen dieser Tätigkeit von den o. g. Katalogberufen ausgeübt werden. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG beinhaltet die Befreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen. Steuerfreie Leistungen von Ärzten Leistungen eines Arztes aus dem Betrieb ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 3.1.2 Zulassung nach § 124 Abs. 2 SGB V, Aufnahme in den Leistungskatalog des § 92 SGB V

Sinn der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG ist die Entlastung der Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger.[1] Deshalb kann die o. g. Vergleichbarkeit mit einem Katalogberuf als "Befähigungsnachweis" nicht allein ausschlaggebend sein. Praxis-Tipp Krankenkassenzulassung als Indiz für das Vorliegen einer heilberuflich ähnlichen Tätigkeit Fehlt es an einer berufsrechtlichen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 6 Krankenhausbehandlung und ärztliche Heilbehandlung, Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe, Hospizleistungen

Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe und Hospizleistungen sowie damit eng verbundene Umsätze sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG steuerfrei, wenn sie erbracht werden von [2] Einrichtungen des öffentlichen Rechts[3] oder den in § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. aa – gg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 4 Steuerermäßigung für die Vermietung – § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt auch die Vermietung von Gegenständen, die in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG aufgeführt sind und für welche die Steuerermäßigung für Lieferungen (einschließlich der den Lieferungen gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben), Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe in Betracht kommt. Ausgenommen von der Steuere...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Sonderfälle / 5 Krankheit, Kuren und Heilverfahren

Beim Zusammenfallen von Urlaub und Krankheit gelten Besonderheiten. Details sind im Beitrag "Urlaub: Besonderheiten bei Krankheit" zu finden.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Betriebsvorrichtungen

Rn. 162 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Betriebsvorrichtungen sind gem § 68 Abs 2 BewG Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Die Annahme eines bilanziell selbstständigen WG Betriebsvorrichtung setzt voraus, dass die Vorrichtung/Anlage nicht der Funktion Gebäude, sondern der Betriebsführung dient, dh diese in so enger Beziehung zu de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufwendungen / 1.4.2 Was zu den Sozialabgaben zählt

Zu den Sozialabgaben zählen die Arbeitgeberanteile zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträgen, darunter fallen vornehmlich: Rentenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung Hierunter sind auch eventuelle Beiträge des Unternehmens zu befreienden Lebensversicherungen auszuweisen, wenn diese anstelle der sonst zu zahlenden Sozia...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gewöhnlicher Aufenthalt – A... / 2 Inhalt

Gem. § 9 AO begründet der Stpfl. einen gewöhnlichen Aufenthalt, wenn er sich an einem Ort oder in einem Gebiet u. U. aufhält, die darauf schließen lassen, dass er sich dort nicht nur vorübergehend aufhält (§ 9 S. 1 AO). Dies ist durch die Gesamtumstände im Einzelfall zu bestimmen, wobei die Gründe für den Aufenthalt, die Bindung zum In- bzw. Ausland (z. B. die familiären Ver...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.6 Besonderheiten bei neurologischen Erkrankungen

Rz. 43 Bei neurologischen Erkrankungen sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation möglichst früh einzusetzen, da sich bei einer zu spät einsetzenden Rehabilitation/Frührehabilitation die Rehabilitationschancen häufig verschlechtern und der Rehabilitationsprozess insgesamt verzögert wird. Deshalb gibt es im Bereich der neurologischen Rehabilitation zwischen der Erstvers...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.12 Drittangegangener Rehabilitationsträger und dessen Aufgaben (Abs. 3)

Rz. 95 Ist der Rehabilitationsträger, an den der Antrag nach 14 Abs. 1 Satz 2 weitergeleitet worden ist (= zweitangegangener Rehabilitationsträger), für die beantragten Leistungen nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz (z. B. SGB V) insgesamt nicht zuständig, kann er den Antrag im Einvernehmen mit dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger weiterleiten....mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.1 Leistungsabgrenzung SGB IX zu den anderen Büchern des SGB (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 § 7 ist für alle Rehabilitationsträger i. S. d. § 6 anzuwenden, wenn Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe i. S. der Leistungsgruppen nach § 5 Nr. 1, 2 4 und 5 gestellt werden. Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 gelten bei Leistungen zur Teilhabe die Vorschriften des Teils 1 des SGB IX (§§ 1 bis 89), soweit sich aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltende...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor Inkrafttreten des § 14 wurden die Entscheidungen über die Bewilligung von Rehabilitationsleistungen nicht selten mehrere Monate hinausgezögert. Der Grund hierfür waren insbesondere Arbeitsrückstände oder Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Rehabilitationsträgern. § 14 brachte zum 1.7.2001 für alle Rehabilitationsträger (§ 6) erstmals eine konkrete Verpflichtun...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.6.1 Grundsatz

Rz. 70 Stellt der zuerst angegangene Rehabilitationsträger fest, dass er für keine der beantragten Leistungen zuständig ist, hat er den Antrag auf Teilhabeleistungen (§ 5) dem seiner Auffassung nach zuständigen Rehabilitationsträger (§ 6 Abs. 1) unverzüglich nach Ablauf der 14-Tage-Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 weiterzuleiten. In diesen Fällen wird der zweitangegangene Rehabi...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.10 Erstangegangener Rehabilitationsträger und dessen Aufgaben (Abs. 2 Satz 1, 2, 3)

Rz. 80 Sobald der erstangegangene Rehabilitationsträger als leistender Rehabilitationsträger nach § 14 feststeht, hat dieser den individuellen Teilhabebedarf unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB), festzustellen und über die Leistung als solche zu entscheiden. Diese Entscheidung ist zu treffen spätestens 21 Tage nach Eingang des Antrags bei ihm (Abs. 2 Satz 2...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.5.3 Spätester Zeitpunkt der Weiterleitung

Rz. 64 Nach dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 hat der erstangegangene Rehabilitationsträger seine Zuständigkeit innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag des Eingangs des Antrags zu prüfen. Der erstangegangene Rehabilitationsträger kann die Prüfungsfrist von 2 Wochen voll ausnutzen. Ergibt die Prüfung, dass der Antrag weitergeleitet werden muss, hat dieses unverzüglich nach Ablauf des ...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 103 Reha-Recht – Die Onlineplattform für Rehabilitationsrecht und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR): www.reha-recht.de. Auf der Website der BAR (www.bar-frankfurt.de) sind unter "Service/Publikationen" u. a. folgende Empfehlungen, Vereinbarungen usw. veröffentlicht: Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung u...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.5.1.1 Überblick

Rz. 51 Gemäß § 19 Abs. 2 der GE Reha-Prozess beginnt die 14-Tage-Frist zur Klärung der Zuständigkeit nach § 14 Abs. 1 Satz 1 am Tag nach Eingang des Antrags beim Rehabilitationsträger. Ein die Frist auslösender Antrag auf Leistungen zur Teilhabe liegt vor, wenn Unterlagen vorliegen, die eine Beurteilung der Zuständigkeit ermöglichen. Hierzu gehört insbesondere, dass die Ident...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.3 Aufgaben des erstangegangenen Rehabilitationsträgers (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 31 Die Trägerzuständigkeit für den Rehabilitations-/Teilhabeantrag ist unter jedem denkbar rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (BSG, Urteil v. 25.9.2014, B 8 SO 7/13 R). Im Zweifel will der behinderte Mensch die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen, sodass der gestellte Teilhabeantrag umfassend, d. h. auf alle nach Lage des Falles in Betracht komm...mehr

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Sauer, SGB IX § 28 Ausführu... / 2.3 Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 9 § 28 Abs. 1 Satz 3 betont den Grundsatz der Wirksamkeit der notwendigen Leistungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit: Der Rehabilitationsträger soll die Versorgungs-/Ausführungsform bei den Rehabilitations-/Teilhabeleistungen wählen, die – gemessen am jeweiligen Teilhabebedarf und den geplanten Teilhabezielen – wirksam ist. Das ist dann der Fall, wenn die e...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.3 Übergangsgeld und Mutterschaft

Rz. 8 Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld bringen den Anspruch auf Alg stets zum Ruhen. Das gilt nicht für Sonderunterstützung nach dem MuSchG. Bei Zuerkennung von Übergangsgeld kommt es auf den Grund oder den zuerkennenden Träger nicht an (z. B. medizinische oder berufliche Rehabilitation, stationäre oder ambulante Leistung). Ausnahmsweise bringt die Zuerkennung von Übergan...mehr