Fachbeiträge & Kommentare zu Kur

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.5.2 Fristenberechnung

Rz. 63 Die 14-Tage-Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, an dem die Information über das konkrete Teilhabeleistungsbegehren des Antragstellers in den Verantwortungsbereich des Rehabilitationsträgers gelangt (vgl. Rz. 51 ff.). Der Eingang des Antrags auf eine Teilhabeleistung beim erstangegangenen Rehabilitationsträger gilt als "Ereignistag" i. S. ...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.2 Erkrankungen

Rz. 7 Der Anspruch ruht auch im Falle der Zuerkennung von Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung (seit dem 1.1.2024, zuvor: Versorgungskrankengeld für erkrankte Versorgungsberechtigte nach § 16 BVG), Krankengeld der Soldatenentschädigung (ab 1.1.2025 als Folge der Regelung des Soldatenentschädigungsrechts) oder Verletztengeld (§§ 45 ff. SGB VII) an Arbeitsunfähi...mehr

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Sauer, SGB IX § 28 Ausführu... / 2.1 Ausführung von Leistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 § 28 Abs. 1 regelt die Ausführung von Leistungen zur Teilhabe durch den zuständigen Rehabilitationsträger – also durch wen er die Leistungen für den Rehabilitanden erbringen lässt. Nach Abs. 1 kann der zuständige Rehabilitationsträger die Leistungen zur Teilhabe allein (Rz. 4), gemeinsam mit anderen in § 6 aufgeführten Rehabilitationsträgern (Rz. 5), durch andere Leistungs...mehr

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Sauer, SGB III § 161 Erlösc... / 2.3 Erlöschen wegen wiederholten Sperrzeitanlasses

Rz. 8 Ein Anspruch auf Alg erlischt nach Abs. 1 Nr. 2, wenn der Arbeitslose wiederholt unbegründet Arbeitslosigkeit leichtfertig herbeiführt bzw. unbegründet nicht mithilft, seine Arbeitslosigkeit zu beseitigen (versicherungswidriges Verhalten) und er deshalb Anlass für den Eintritt von Sperrzeiten gemäß § 159 gibt. Rz. 9 Die zum Erlöschen des Anspruchs führende Sperrzeit nac...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.7 Ungeklärte Zuständigkeit wegen nicht geklärter Ursache der Behinderung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 75 Ist die Ursache für die Behinderung/drohende Behinderung nicht bekannt (es ist z. B. unklar, ob es sich um die Folgen eines Arbeitsunfalls handelt), ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 dem Grunde nach der Rehabilitationsträger zuständig, der die Leistung ohne Berücksichtigung der Vorschrift des § 14 und ohne Rücksicht auf die Ursache der Behinderung zu erbringen hat. Dies is...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.13 Verlängerung der Entscheidungsfrist wegen der Notwendigkeit eines Gutachtens (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 96 Ist für die Feststellung des Teilhabebedarfs ein Gutachten erforderlich, wird die Entscheidung über die beantragte Leistung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 3 innerhalb von 2 Wochen nach Vorliegen des Gutachtens getroffen. Bei der Frist ist der Tag der Entscheidung über die Teilhabeleistung maßgebend, nicht dagegen der Tag, an dem der Rehabilitand z. B. bei postalischer Zustell...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.2.4 Rehabilitationsträger ist nicht Adressat des Antrags

Rz. 27 Teilweise werden die Anträge auf Rehabilitations-/Teilhabeleistungen vom Antragsteller nicht in den Briefkasten des adressierten Rehabilitationsträgers, sondern in den Briefkasten eines unzuständigen, aber wohnortnahen Rehabilitationsträgers geworfen. Der Antragsteller will sich dann Portokosten ersparen. In diesen Fällen ist der Rehabilitationsträger, der den Rehabil...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.3 Auswirkungen auf den § 14, wenn beim Antrag medizinische Unterlagen fehlen

Rz. 40 Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass die 14-Tage-Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 erst dann ausgelöst wird, wenn neben dem eigentlichen Rehabilitationsantrag die standardmäßig eingeforderten medizinischen Unterlagen eingegangen sind. Nur dann sei eine Zuständigkeitsklärung möglich. Dem ist aber so nicht; der Lauf der 14-Tage-Frist des § 14 wird durch noch notwend...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.8 "Nochmalige" Weiterleitung (Abs. 3)

Rz. 77 Anträge auf Teilhabeleistungen können grundsätzlich nur einmal weitergeleitet werden (vgl. § 14 Abs. 1 und 2). Deshalb ist es dem zweitangegangen Rehabilitationsträger bis auf wenige Ausnahmefälle (vgl. Rz. 78) untersagt, den Antrag an einen anderen Rehabilitationsträger weiterzuleiten, wenn er sich unzuständig fühlt. Er hat in diesen Fällen unter Berücksichtigung des...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.1 Systematik des § 14

Rz. 8 § 14 zielt darauf ab, zwischen den betroffenen behinderten Menschen und Rehabilitationsträgern die Zuständigkeit schnell zu klären und über den Antrag möglichst zügig zu entscheiden (BT-Drs. 14/5074 S. 102 f. zu § 14; vgl. auch BSG, Urteil v. 20.10.2009, B 5 R 5/07 R, sowie BGH, Urteil v. 27.1.2015, VI ZR 54/14). Die Zuständigkeitsklärung nach § 14 muss vom Rehabilitati...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.2.3 Eigenschaft des erstangegangenen Trägers bei speziellen Trägern

Rz. 22 Als Rehabilitationsträger gelten alle in § 6 aufgeführten Rehabilitationsträger. Soweit allerdings ein Träger der Kinder- und Jugendhilfe Leistungen in Form von (normaler) Hilfe zur Erziehung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) – also nicht als Teilhabeleistung – erbringt, ist er kein Rehabilitationsträger. § 14 SGB IX greift in diesen Fällen nicht. Anmerkung: Teilhabeleistung...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.2 Früherkennung und Frühförderung, Kinderrehabilitation, Nach- und Festigungskuren, Mutter-(Vater-)Kind-Leistungen, Selbsthilfeleistungen

Rz. 47 Die interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung (§ 46) ist nur für Kinder bis zum Schuleintritt bestimmt und wird vorwiegend in interdisziplinären Frühförderstellen erbracht. Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern dienen, um in interdisziplinärer Zu...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Dienste höherer Art

Rz. 6 Erforderlich sind Dienste höherer Art. Hierzu zählen Tätigkeiten, die ein überdurchschnittliches Maß an Fachkenntnissen, Kunstfertigkeit oder wissenschaftlicher Bildung, eine hohe geistige Fantasie oder Flexibilität voraussetzen oder die den persönlichen Lebensbereich betreffen, sodass sie ein erhöhtes Maß an Diskretion erfordern.[1] Darunter fallen insbesondere Ärzte,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telematik im Gesundheitswesen / 1.6 Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Arztbriefe werden digital zwischen Praxen ausgetauscht. Der sichere Datenaustausch wird durch die Anwendung "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) ermöglicht. Die entsprechende Software wird von durch die gematik zertifizierten Anbietern bezogen. Nutzer des Gesundheitswesens werden in das KIM-Adressverzeichnis übernommen und können aus ihrem Praxisinformationssystem heraus pe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telematik im Gesundheitswesen / 1.3 Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Der Vertragsarzt übermittelt die Daten einer Arbeitsunfähigkeit und ihre Fortsetzung elektronisch an die Krankenkasse. Die Daten werden aus dem Praxisverwaltungssystem über die TI an die Krankenkasse gegeben. Die Regelung gilt auch für Krankenhäuser und stationäre Reha-Einrichtungen. Der Versicherte ist aufgrund der elektronischen Übermittlung davon befreit, der Krankenkasse...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Disability Management / 2 Disability Manager

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bildet mit weiteren Partnern Disability Manager aus und verleiht geprüften Managern die Zulassung. Das Zertifikat gilt für ein Jahr, regelmäßige Weiterbildungen sind Pflicht. Inzwischen gibt es viele sog. "Certified Disability Management Professionals" (CDMP), meist Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsrä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ein BEM? / 2 FAQs

1) Wer ist am BEM beteiligt? Das BEM ist eine Teamaufgabe. Der Arbeitgeber nimmt zunächst Kontakt mit dem Betroffenen auf, klärt mit ihm die Situation, holt seine Zustimmung zur Durchführung des BEM schriftlich ein und bespricht mit ihm die Ziele. Mit Zustimmung des Betroffenen schaltet der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung von So... / Café

Die vereinbarte Zweckbestimmung eines "Cafés" (in München-Schwabing/Maxvorstadt) muss nicht nur im Sinne eines Tages-Café-Betriebs verstanden werden.[1] Die Bezeichnung eines Teileigentums als "Café" in einer Teilungserklärung von 1985 definiert trotz eines möglichen zwischenzeitlichen Begriffswandels den "Angebotsschwerpunkt Kaffee und Kuchen" sowie Öffnungszeiten bis höchs...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / IV. Reha-Management als freiwillige Leistung

Bieten VR ein Reha-Management als freiwillige Leistung an, dann gelten grundsätzlich nicht die Voraussetzungen oder Beschränkungen der Leistungsart Reha-Management. Im Grunde ist das Handeln des VR hier dem Handeln eines Haftpflichtversicherers gleichzusetzen. Sinn und Zweck des freiwilligen Reha-Managements können zum einen Aspekte einer möglichen Reduktion der Invaliditätsl...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / 4. Art, Umfang und Dauer der Leistung

Ausgangspunkt des Reha-Managements ist die Beratung durch den Dienstleister. Dieser analysiert die Situation, erarbeitet Konzepte für die Unterstützung und vermittelt Therapieplätze. Dabei werden die vertraglichen Vereinbarungen zu finanzierten Reha-Maßnahmen berücksichtigt, ebenso wie die als Leistung der Sozialversicherungsträger ermöglichten Therapieangebote. Die Angehörig...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / 2. Bedingungsbeispiel

Sie erhalten Reha-Leistungen über einen von uns beauftragten Dienstleister entsprechend den nachfolgenden Bedingungen. 1. Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalls in ununterbrochener medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung, deren Dauer ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindestens 28 Tage beträgt. Kuren...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / II. Was versteht man unter Reha-Management?

Reha-Management bezeichnet den Prozess der koordinierten Planung, Durchführung und Überwachung von Rehabilitationseinheiten für Unfallverletzte. Es ist ein ganzheitlicher Ansatz, der darauf abzielt, die Genesung und die Lebensqualität von Menschen zu verbessern, die aufgrund einer Verletzung, einer Erkrankung oder einer Behinderung rehabilitative Maßnahmen benötigen. [1] Grund...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / III. Reha-Management als Leistungsart

1. Allgemeines Die private Unfallversicherung ist als Summenversicherung ausgestaltet und leistet grundsätzlich nur für Unfallfolgen im Rahmen vereinbarter Leistungsarten. Die Leistungsart Reha-Management wurde von einigen VR entwickelt und ist in deren Bedingungswerken seit vielen Jahren zu finden. Der GdV hat zwischenzeitlich mit der Besonderen Bedingung für die Versicherun...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / VII. Das Reha-Management ergänzende Leistungsarten der privaten Unfallversicherung

Das Leistungsspektrum der privaten Unfallversicherung ist insbesondere bei den Premium-Produkten der VR sehr umfangreich. Es stehen regelmäßig die einzelnen Leistungsarten nebeneinander und ergänzen sich zu einem sehr weitreichenden Leistungsversprechen.[7] Die Reha-Dienstleister kennen diese Möglichkeiten, dennoch ist ein Blick in den Versicherungsschein und die vereinbarte...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / 3. Voraussetzung der Leistung

Voraussetzung der Leistung ist zunächst ein versicherter Unfall. Dieser muss gem. Ziff. 2.4 des Beispiels nicht anerkannt sein, damit der VR mit der Erbringung der Leistung beginnt. Mit anderen Worten kann der VR das Reha-Management veranlassen, ohne z.B. Einblick in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft genommen zu haben und sich zum Versicherungsschutz zu erklären. Er...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Management im Rahmen der privaten Unfallversicherung

I. Einführung Rehabilitationsmanagement oder Reha-Management wurde im versicherungsrechtlichen Bereich durch (Kraftfahrt-)Haftpflichtversicherungen etabliert. Es dient dem Zweck, durch die Optimierung des Heilverlaufs und des Ausheilergebnisses der Verletzungen die wirtschaftlichen Folgen beim Geschädigten zu reduzieren. Die Ansprüche eines Dritten gegen die Versicherung (VR)...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / 5. Bedingungsvarianten

a. Leistungsvoraussetzungen Die Dauer des erforderlichen Krankenhausaufenthalts kann bei den jeweiligen Sonderbedingungen der VR variieren. Auch können andere Kriterien als anspruchsbegründende Voraussetzung vereinbart sein, wie z.B. bestimmte, konkret aufgezählte Unfallverletzungen oder ein zu erwartender Invaliditätsgrad. Sind Zeiträume und Verletzungsmuster einfach zu ermi...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / a. Leistungsvoraussetzungen

Die Dauer des erforderlichen Krankenhausaufenthalts kann bei den jeweiligen Sonderbedingungen der VR variieren. Auch können andere Kriterien als anspruchsbegründende Voraussetzung vereinbart sein, wie z.B. bestimmte, konkret aufgezählte Unfallverletzungen oder ein zu erwartender Invaliditätsgrad. Sind Zeiträume und Verletzungsmuster einfach zu ermitteln, so kann es bzgl. ein...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / X. Schlussbemerkung

Reha-Management im Rahmen der privaten Unfallversicherung bietet eine grundsätzlich positive Hilfestellung für die Unfallverletzten und deren Angehörige. Durch die vertragliche Vereinbarung dieser Leistungsart ist auch das Interesse des VR an einer gelungenen Leistungserbringung für den eigenen Kunden vorhanden. Verläuft das Reha-Management für die Gesundheit der VP positiv,...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / VI. Abgrenzung zu anderen Leistungsarten der privaten Unfallversicherung

Reha-Management wird häufig mit der Reha-Beihilfe in einem Zug genannt. Die Reha-Beihilfe ist eine andere, eigenständige Leistungsart, die eine Einmalzahlung verspricht für eine i.d.R. dreiwöchige stationär absolvierte Rehamaßnahme. Ebenfalls anders gelagert sind teilweise in Unfallversicherungen oder vom VR allgemein angebotene Assistance- oder Serviceleistungen. Diese sind ...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / V. Leistungen Dritter

Als vorleistungspflichtige Dritte sind zunächst Krankenversicherungen bzw. -kassen und die Berufsgenossenschaften zu nennen. Gerade die berufsgenossenschaftliche Versorgung bedarf vielfach keiner aufwendigen Ergänzung. Zu beachten ist stets eine mögliche Leistungspflicht eines Schädigers bzw. seiner Haftpflichtversicherung. Die Feststellung von laufenden Maßnahmen Dritter und...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / I. Einführung

Rehabilitationsmanagement oder Reha-Management wurde im versicherungsrechtlichen Bereich durch (Kraftfahrt-)Haftpflichtversicherungen etabliert. Es dient dem Zweck, durch die Optimierung des Heilverlaufs und des Ausheilergebnisses der Verletzungen die wirtschaftlichen Folgen beim Geschädigten zu reduzieren. Die Ansprüche eines Dritten gegen die Versicherung (VR) sollen minim...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / IX. Gebührenfragen für den Anwalt

Der VR muss im Rahmen der privaten Unfallversicherung nur dann die Rechtsanwaltsgebühren übernehmen, wenn er sich in Verzug befindet und die Rechtsanwaltskosten einen Verzugsschaden darstellen.[8] Dies wird man in der Praxis vermutlich nur im Fall einer vollständigen Ablehnung des Versicherungsschutzes oder der Leistungsart annehmen können, sofern sich dies dann als fehlerha...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / 1. Allgemeines

Die private Unfallversicherung ist als Summenversicherung ausgestaltet und leistet grundsätzlich nur für Unfallfolgen im Rahmen vereinbarter Leistungsarten. Die Leistungsart Reha-Management wurde von einigen VR entwickelt und ist in deren Bedingungswerken seit vielen Jahren zu finden. Der GdV hat zwischenzeitlich mit der Besonderen Bedingung für die Versicherung von Rehabili...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / VIII. Beweisfragen

Der VN muss den Unfall und die Leistungsvoraussetzung darlegen und beweisen, z.B. die mindestens 28-tägige vollstationäre Heilbehandlung. Der VN muss zudem den Nachweis erbringen, dass kein Dritter für die vom VR geplanten Maßnahmen leistungspflichtig ist.mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / b. Art, Umfang und Dauer der Leistung

Die AUB der VR sind nicht einheitlich, daran haben auch die sehr offen gestalteten Musterbedingungen des GdV nichts geändert. Teilweise sind große Leistungskataloge mit detaillierten Maßnahmenkatalogen hinterlegt. Beschrieben werden darin die möglichen Leistungen, die zu den jeweiligen Voraussetzungen angeboten werden. Ein Leistungsanspruch kann nur auf die Maßnahmen des Kat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbg) Einzelheiten zur Beitragsseite

Rn. 150 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der vom StPfl aus versteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen. Welche Aufwendungen in die Ermittlung dieser Summe ggf in welcher Höhe einfließen, ist mittlerweile für die Praxis weitgehend geklärt. R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Aufwendungen für Unterstützung

Rz. 123 [Autor/Zitation] Bei diesen Aufwendungen handelt es sich ausschließlich um solche Aufwendungen für tätige und nicht mehr tätige Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene, die nicht für eine Leistung des Unterstützungsempfängers gezahlt werden. Im Einzelnen kommen in Betracht: Krankheits- und Unfallunterstützungen, übernommene Kur- und Arztkosten, Erholungsbeihilfen, Heir...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 2.6.1 Mobbing als Arbeitsunfall

Arbeitnehmer, deren Gesundheit durch einen Arbeitsunfall geschädigt worden ist, haben nach Maßgabe der §§ 26 ff. SGB VII einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztenrente). Ein Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer bei der versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet.[1] Unfälle ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 32 Vorläuf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch die Vorschrift wird die an sich für Reha-Leistungen unzuständige Pflegekasse verpflichtet, Leistungen vorläufig zu erbringen, um einen für den Reha-Erfolg schädlichen Zeitverlust zu vermeiden. Dies gilt bei Leistungen, die erforderlich sind, um den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder das Ausmaß eingetretener Pflegebedürftigkeit zu beeinflussen (vgl...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsarzt / 5 Zusammenarbeit

Für eine erfolgreiche betriebsärztliche Tätigkeit ist die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl betrieblicher und externer Ansprechpartner unerlässlich. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Personalbetreuer, Betriebsrat, Führungskräfte, Behindertenvertretung, niedergelassene Ärzte, Krankenkassen, Rentenversicherung, Krankenhäuser, Sozialberater, Unfallversicherungsträger, Selbsthil...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 1 Von der Pflicht des Arbeitsschutzes zur Kür des BGM

§ 4 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz fordert: "Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen". Dieser präventive Ansatz des Arbeitsschutzes spiegelt sich u. a. auch im Namen des VDSI wider, nämlich "Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit" oder dem Titel der DIN EN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit". Elemente des betri...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgrößen: Von der Pflicht zur Kür

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag zeigt, wie betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) aus vorhandenen Strukturen und Ressourcen eingeführt und weiterentwickelt werden kann, die im Regelwerk für Arbeits- und Gesundheitsschutz gefordert werden. Das Motto "Tue erst das Notwendige, dann das Mögliche, und plötzlich schaffst Du das Unmögliche!" (Franz von Assisi) heißt hier...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 2.3 Betriebliche Gesundheitspolitik

Die betriebliche Gesundheitspolitik definiert Prioritäten zu Schutz und Förderung von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Sie formuliert das Verständnis von Gesundheit und legt die angenommenen Wirkungsketten fest. Als Teil der Unternehmenspolitik muss sie den Unternehmenszielen ebenso dienen wie dem Wohlbefinden und der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 5 Einbinden in bestehende Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme

Gesundheit im Unternehmen ist kein Thema, das isoliert betrachtet bzw. parallel zu bestehenden Systemen eingeführt werden kann. Sind bereits Managementsysteme für Qualität, Umwelt bzw. Arbeitsschutz (z. B. ISO 9001, EMAS/ISO 14001, ISO 45001) eingerichtet, kann ein BGM leicht integriert werden: Zentrale Prozesse sind Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzausschuss, ggf. er...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 7 Der Weg zum nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagement

Eine systematische Vorgehensweise führt zum Erfolg und wirkt nachhaltig. Die Anbindung an bestehende Managementsysteme oder die Einbindung in ein integriertes Managementsystem beginnt mit einer Bestandsaufnahme bereits bestehender Elemente bzw. Prozesse im Unternehmen. Ob z. B. GABEGS oder ISO 45001 geeignet sind, hängt von Unternehmensgröße und betrieblichen Gegebenheiten u...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 2 Betriebliche Gesundheitsförderung, Gesundheitsmanagement und Gesundheitspolitik

In vielen Projekten wird deutlich, dass die Akteure mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten arbeiten. Nachfolgend werden daher betriebliche Gesundheitsförderung, betriebliches Gesundheitsmanagement und betriebliche Gesundheitspolitik definiert, um eine gemeinsame Basis zu schaffen. 2.1 Betriebliche Gesundheitsförderung Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bezeichnet "alle A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 2.1 Betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bezeichnet "alle Aktivitäten zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz".[1] BGF kann entweder der Einstieg in ein BGM oder – in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – die Methode der Wahl sein, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Wichtig Deutsches Siegel Unternehmensgesundheit Die Zertifizierun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 3.2 Kleinunternehmen

In Kleinunternehmen (bis 20 Beschäftigte) liefert die Gefährdungsbeurteilung alle Informationen für mögliche Gefährdungen und erforderliche Maßnahmen, v. a. dann, wenn die Aspekte "altersgerecht" und "alternsgerecht" mitberücksichtigt werden. Im Rahmen der anlassbezogenen Betreuung können dann auch Informationen zu demografischem Wandel und Gesundheitsförderung vermittelt un...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 5.2 Große Unternehmen

Große Unternehmen haben häufig integrierte Managementsysteme für Qualität, Umwelt bzw. Arbeitsschutz eingerichtet. Ein BGM lässt sich – falls noch nicht vorhanden – auch hier mit relativ geringem Aufwand einbinden. Dies ermöglicht eine systematische Vorgehensweise mit dem für Managementsysteme typischen PDCA-Zyklus: Auf Planen (Plan) folgt Durchführen von Maßnahmen (Do), die...mehr