Fachbeiträge & Kommentare zu Kur

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / c) Kein vorübergehendes Verweilen

Zum gewöhnlichen Aufenthalt gehört neben dem tatsächlichen Aufenthalt, dass Umstände objektiv erkennen lassen, dass der Aufenthalt andauernd und nicht nur vorübergehender Natur ist. Dies erfordert keine ununterbrochene Anwesenheit, sondern ist i.S.v. nicht nur vorübergehend zu verstehen (BFH v. 30.8.1989 – I R 215/85, BStBl. II 1989, 956). Bei Unterbrechungen der Anwesenheit...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / e) Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts

Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland endet i.d.R., wenn der Stpfl. seinen Aufenthalt für mehr als 6 Monate ins Ausland verlegt, es sei denn, aus den fallspezifischen Umständen ergibt sich ein Rückkehrwille. Diese müssen darauf schließen lassen, dass die Beziehungen zum Inland bestehen bleiben. Entscheidend ist, ob der Steuerpflichtige den persönlichen und geschäftlichen Lebe...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.8 Beteiligung von Haus-, Fach-, Betriebs- und Werksärzten (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 43 Haus- bzw. Fachärzte haben wegen des persönlichen Kontakts zum Leistungsberechtigten regelmäßig eine hohe Kompetenz zur Beurteilung von Krankheiten und Behinderungen sowie in der Rehabilitationssteuerung. Der Arbeitsbereich der Allgemeinmedizin beinhaltet die Grundversorgung aller Patienten mit körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Akut- und Langzeit...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.2 Vermeidung einer Behinderung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 20 § 26 Abs. 2 Nr. 2 hat das Ziel, durch Gemeinsame Empfehlungen sich bereits im Frühstadium abzeichnende, zukünftige Beeinträchtigungen (gesundheitliche Barrieren) zu erkennen. Dadurch kann dem Fortschreiten gesundheitsgefährdender Prozesse, die durch chronische Erkrankungen und gleichzeitige gesundheitsbelastende Kontextfaktoren begünstigt werden, entgegengewirkt werde...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.3 Teilhabeplanverfahren (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 25 Die Minderung von Schnittstellenproblemen zwischen den Rehabilitationsträgern bei rehabilitationsträgerübergreifenden Leistungen und die zügige Versorgung mit notwendigen Teilhabeleistungen ist eines der wichtigsten Anliegen des Gesetzgebers bei der Implementierung des SGB IX. Rz. 26 Damit bei rehabilitationsträgerübergreifenden oder leistungsgruppenübergreifenden Teil...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.9 Informationsaustausch zur Integration von Menschen mit schwerer Behinderung auf der betrieblichen Ebene (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 50 Die Rehabilitationsträger haben neben den Werks- und Betriebsärzten auch mit weiteren Akteuren des "betrieblichen" Bereichs zusammenzuarbeiten, damit Menschen mit schwerer Behinderung in das Arbeitsleben integriert werden (§§ 10, 163 ff.). Wichtig ist u. a., dass die "betrieblichen" Akteure einen möglichen Rehabilitations- bzw. Teilhabebedarf frühzeitig erkennen und d...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.6 Beteiligung von Verbänden für Menschen mit Behinderungen und von Dritten (Abs. 6)

Rz. 67 Abs. 6 stellt sicher, dass bei der Vorbereitung der Gemeinsamen Empfehlungen die Erfahrungen und die Kompetenz von Verbänden der Menschen mit Behinderungen einschließlich der Verbände ihrer Angehörigen, von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, von Verbänden der Selbsthilfegruppen, von Interessenvertretungen von Frauen mit Behinderung, von den für die Wahrnehmung der ...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.5 Koordination der Leistungen nach den §§ 14 und 15 (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 31 Die Koordination der Teilhabeleistungen durch die Rehabilitationsträger zur Erfassung eines ggf. bestehenden Teilhabebedarfs, zur zügigen und wenn möglich nahtlosen Einleitung von Leistungen zur Teilhabe sowie zur Erreichung eines schnellen und dauerhaften Rehabilitationserfolgs ist eines der wichtigsten Ziele des SGB IX. Deshalb verpflichtet bereits § 26 Abs. 1 die Rehab...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.7 Grundsätze der Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs (Abs. 2 Nr. 7)

Rz. 41 Damit Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung im frühestmöglichen Stadium die für sie erforderlichen Leistungen zur Teilhabe erhalten, ist es erforderlich, dass Anzeichen eines Bedarfs an Leistungen zur Teilhabe frühzeitig erkannt werden. Das Erkennen und Ermitteln solcher Anzeichen ist gemeinsame Aufgabe aller Rehabilitationsträger, die potenziell am Reha...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.3 Beratung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 11 In Ergänzung zu den §§ 13 bis 15 SGB I sowie § 12 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB IX verpflichtet § 25 Abs. 1 Nr. 3 alle Rehabilitationsträger (§ 6) – also auch die Träger der öffentlichen Jugend- und der Eingliederungshilfe – zur Sicherstellung einer umfassenden, trägerübergreifenden Beratung des Menschen mit Behinderung oder drohenden Behinderung sowie eines jeden Bürgers, de...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.1 Nahtlose, zügige und einheitliche Leistungsgewährung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 sind die Rehabilitationsträger gemeinsam dafür verantwortlich, dass die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe nahtlos, zügig sowie nach Gegenstand, Umfang und Ausführung der Leistungen einheitlich "wie aus einer Hand" erbracht werden. Welche Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen im Einzelfall erforderlich sind, ist von den Rehabi...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 77 Auf der Website der BAR (https://www.bar-frankfurt.de) sind unter dem Stichwort "Publikationen" folgende Dokumente veröffentlicht: die Gemeinsamen Empfehlungen (auch die Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess"), die (Rahmen-)Empfehlungen/Vereinbarungen, die Jahresberichte über die Erfahrungen mit den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 26 Abs. 8 SGB IX (bis 31.12.2017: § 13), ...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.1 Verpflichtungen/Verantwortlichkeiten der Rehabilitationsträger (Abs. 1)

Rz. 4 Bereits nach § 86 SGB X sind sowohl die Leistungsträger i. S. d. SGB als auch ihre Verbände und öffentlich-rechtlichen Vereinigungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften i. S. d. § 94 SGB X) verpflichtet, bei der rehabilitationsübergreifenden Leistungserbringung eng zusammenzuarbeiten. Damit sollen z. B. Schnittstellenprobleme vermieden, Strukturen, Zuständigkeiten vereinheitlic...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.5 Verfahren zur Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen einschließlich Vorbereitung (Abs. 5)

Rz. 57 Die BAR hat die Aufgabe, die Teilhabeleistungen (§ 5) im Rahmen des geltenden Rechts zu koordinieren und zu fördern und bietet die Plattform für rehabilitationsträgerübergreifende Abstimmung und Verständigung. Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung hat die BAR u. a. darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitationsträger nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der Menschen ...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.4 Begutachtungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 14 Die Begutachtung nach § 17 spielt eine zentrale Rolle in der umfassenden Ermittlung des individuellen Rehabilitations- bzw. Teilhabebedarfs. Inhaltlich haben die Gutachten auf die Frage einzugehen, inwieweit und wie die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 angesprochenen Ziele für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen im Einzelfall verwirklicht werden können. Hierfür...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 3 Materialien

Rz. 28 Gemeinsame Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation – BAR (z. B. Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess" bzw. Gemeinsame Empfehlung "Prävention nach § 3 SGB IX".mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers im Bereich von Rehabilitation und Teilhabe ist die Koordinierung der Leistungen und die Kooperation der Rehabilitationsträger. Ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die Verpflichtung der Rehabilitationsträger (mit Ausnahme der Träger der Eingliederungshilfe und der öffentlichen Jugendhilfe), Gemeinsame Empfehlu...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.6 Zuständigkeit bei Trägerübergang (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 21 Nach Abs. 1 Nr. 6 sind die Rehabilitationsträger dafür verantwortlich, dass andere Rehabilitationsträger rechtzeitig informiert und eingebunden werden, wenn die Zuständigkeit zur Leistungsgewährung von dem einen auf den anderen Rehabilitationsträger übergeht. Damit stellt der Gesetzgeber klar, dass die Verantwortung der Rehabilitationsträger zur Zusammenarbeit auch de...mehr

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Schell, SGB IX § 24 Vorläuf... / 2.3 Satz 2 – Keine Bindung des Rehabilitationsträgers hinsichtlich der Feststellung des Rehabilitationsbedarfs

Rz. 5 Der leistende Rehabilitationsträger ist nach den §§ 14 Abs. 2 und 15 dafür verantwortlich, dass der Rehabilitationsbedarf umfassend und ggf. auch trägerübergreifend innerhalb der Fristen der §§ 14 und 15 Abs. 4 festgestellt wird. Hierzu ermittelt der leistende Rehabilitationsträger den Rehabilitationsbedarf nach dem eigenen Leistungsgesetz vertieft insbesondere mithilf...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 14 Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 7 ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.2 Abgrenzungsfragen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 sind die Rehabilitationsträger gemeinsam dafür verantwortlich, dass Abgrenzungsfragen einvernehmlich geklärt werden. Die Vorschrift zielt insbesondere auf eine schnelle Klärung der Zuständigkeit zwischen den Rehabilitationsträgern sowohl bei speziellen Leistungen (Leistungsspektrum) als auch generell nach der Antragstellung (spezielle Zuständigkeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.1 Sicherstellung der Koordination der Teilhabeleistungen und der Kooperation der Rehabilitationsträger (Abs. 1)

Rz. 10 § 25 verpflichtet die unterschiedlichen Rehabilitationsträger, ihre Zusammenarbeit untereinander zu stärken. Dadurch soll eine reibungslose und koordinierte Zusammenarbeit und bei Zuständigkeit von mehreren, unterschiedlichen Rehabilitationsträgern eine zügige Leistungsgewährung "wie aus einer Hand" gewährleistet werden. Wie dieses geschehen soll, lässt § 25 offen, den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kinder mit Behinderungen (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 2.4 Eintritt von Arbeitslosigkeit

Rz. 14 Nr. 3 verlangt, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos wird. Damit grenzt der Gesetzgeber das Versicherungsrisiko ab. Evtl. Förderleistungen sollen nicht für Personen in Betracht kommen, bei denen mit dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung gerechnet werden muss, die aber in diesem Fall gar nicht arbeitslos werde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.1 Einordnung und Überblick über das Erste Kapitel

Rz. 18c Das Erste Kapitel enthält die Grundsätze zur Arbeitsförderung, definiert den Kreis der Berechtigten und ordnet die Leistungen der Arbeitsförderung nach Prioritäten. Ziel des Gesetzgebers war insbesondere, die Rolle der Bundesagentur für Arbeit näher zu beschreiben und die Verantwortlichkeiten der an den Geschehnissen auf dem Arbeitsmarkt unmittelbar Beteiligten herau...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Am 1.1.2023 und 1.7.2023 sind die Regelungen der Bürgergeld-Gesetzgebung in Kraft getreten. Im SGB II hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und das frühere Sozialgeld ersetzt. Insbesondere wurde auch der Eingliederungsprozess reformiert, die Eingliederungsvereinbarung weicht ab dem 1.7.2023 dem Kooperationsplan (vgl. § 15 SGB II). Weiterentwickelt wurde au...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub / 7.3.4 Folgen für die Praxis

Beispielsfall[1] Der schwerbehinderte Arbeitnehmer war arbeitsunfähig vom 23.11.1997–30.9.2009. Das Arbeitsverhältnis wurde beendet durch Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung i. H. v. 15.000 EUR. Mit der Klage machte der Arbeitnehmer Urlaubsabgeltung i. H. v. 29.198,24 EUR geltend. Das Urteil (nach alter Rechtslage): Der Urlaubsanspruch verjährt nicht. Anspruch au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtungen-ABC / Schwimmhallen

auch in Hotels: nein[1]; dienen sie dagegen Heilzwecken, wie z. B. in Kur- oder Krankenhäusern: ja[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtungen-ABC / Bäder

Bäder und Duschräume, die der Körperpflege dienen, rechnen zum Gebäude. Das gilt auch für die Bäder und Duschen in einem Hotel.[1] Dagegen sind Bäder, die Heilzwecken dienen, z. B. in Kur- und Krankenhäusern, oder mit denen ein Gewerbe betrieben wird, z. B. in Badeanstalten, Betriebsvorrichtungen.[2] Schwimmbecken in Hotels sind unselbstständige Gebäudeteile und nicht Betrie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 8 Bäder

Bäder, die der Körperpflege dienen, rechnen zum Gebäude. Das gilt auch für die Bäder und Duschen in einem Hotel.[1] Bäder, die Heilzwecken dienen, z. B. in Kur- und Krankenhäusern, sind Betriebsvorrichtungen.[2] Schwimmbecken in Hotels sind unselbstständige Gebäudeteile und keine Betriebsvorrichtungen.[3]mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Telemedizin – Besserer Zuga... / 3.1.6 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine Aufgabe des Arbeitgebers, um für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach ihrer Abwesenheit wieder in den Betrieb einzugliedern sowie einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Während es oft schwierig ist, alternative Arbeitsplätze und Tätigkeiten für Betroffene per Telemedizin zu identifizieren, gibt es...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1 Begriff

Rz. 7 § 47 definiert den Begriff des Hilfsmittels i. S. d. medizinischen Rehabilitation und grenzt diese insbesondere im Verhältnis zu den Hilfsmitteln im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (insbesondere § 49 Abs. 8), zur Teilhabe an Bildung (§ 75) und zur Sozialen Teilhabe (Eingliederungshilfe, §§ 76 ff.) ab. Die gesetzliche Krankenversicherung, die nur für die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3 Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 18 Nach § 47 Abs. 1 Nr. 3 kann der Leistungsberechtigte auch dann ein Hilfsmittel beanspruchen, wenn es seinem Zweck entsprechend die Auswirkungen der Behinderung beseitigt oder mindert (Rz. 18a) und dadurch die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beeinflusst (Rz. 19). Der Mensch mit Behinderung wird im Rahmen des § 47 den Erfordernissen der Umwelt a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.3 Rehabilitationsträgerübergreifender Hilfsmittelbedarf

Rz. 40 Die Ermittlung und Konkretisierung des Begehrens des Antragstellers muss sich an dem Ziel der umfassenden Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (§ 1) i. S. d. Herbeiführung des Gesamterfolges orientieren. Für den Gesamterfolg kann oft ein Bündel von einzelnen Leistungen zur Teilhabe erforderlich sein. Bei der Beantragung einer Teilhabeleistung müssen die Rehabilitatio...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 60 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln v. 18.12.2007 (GR v. 18.12.2007) Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie) Hilfsmittelverzeichnis (Homepage des GKV-Spitzenverbandes) Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutis...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3.2 Hilfsmittel zum mittelbaren Behindertenausgleich

Rz. 22 Neben dem unmittelbaren Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion können Hilfsmittel den Zweck haben, die Folgen der Behinderung indirekt auszugleichen. Hier spricht man vom sog. mittelbaren Behinderungsausgleich. Der mittelbare Behinderungsausgleich setzt da an, wo ein unmittelbarer Ausgleich der Körperfunktion etc. (Rz. 21) nicht möglich ist o...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.8 Eigenanteile/Eigenbeteiligung

Rz. 57 In der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich bei Erhalt des Hilfsmittels eine Zuzahlung von dem volljährigen Versicherten zu leisten (vgl. § 33 Abs. 8 SGB V). Diese beträgt bei einer Versorgung im Rahmen des § 33 SGB V je Hilfsmittel 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR. Die Zuzahlungsverpflichtung besteht bis zur Err...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Team Retrospektive: Pflicht... / 7 Team Retrospektive: Kür oder Pflicht

Dass Teams die eigene Zusammenarbeit reflektieren sollten, steht außer Frage. Retrospektiven sind heute Pflicht. Sobald eine Organisation Teamwork aber wirklich stärker professionalisieren will, sollte sich das entsprechende Setup dafür angesehen und ggf. optimiert werden. Dazu bieten sich Scrum und OKR als Framework an – beide Arbeitsweisen bringen Teams in der Entwicklung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 12 Fuhrmann/Heine, Wunsch- und Wahlrechte contra Bedarfsplanung in der medizinischen Rehabilitation, SGb 2014, 297. Jabben, Wunsch- und Wahlrechte in der Rehabilitation contra Rehabilitationsbudget am Beispiel der Rentenversicherung, NZS 2003, 529. Neumann, Selbstbestimmte Leistungsgestaltung im SGB IX: Wunsch und Wahlrechte, Geldleistungsoption und persönliches Budget, Zf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 2.1 Anwendungsbereich (Satz 1)

Rz. 3 Die Vorschrift setzt das Bestehen von Rechten (sozialrechtlichen Ansprüchen) oder Pflichten (bestimmte Verhaltensgebote) voraus und enthält ein Individualisierungsgebot, indem bei deren Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse, der Bedarf und die Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Unter Ausgestaltung ist dabei die Art und We...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.3 Sachleistungsprinzip (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 legt das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung fest, der schon zuvor für die RVO galt (zur Entwicklung vgl. Fischer, SGb 2008, 461). Dabei war in der Vergangenheit umstritten und ist auch nie abschließend geklärt worden, ob und in welchem Umfang dieser Sachleistungsgrundsatz nur für Versicherungspflichtige und auch für Ersatzkassen galt und ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I, 388 = BStBl 1999 I, 302) ist zum 01.04.1999 (vgl § 52 Abs 7 EStG aF) § 3 Nr 39 aF EStG eingefügt worden. Damit wurde der > Arbeitslohn steuerfrei gestellt, wenn der ArbN bei einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nach der ersten Instanz / 5. Berufungsbegründungsfrist

Rz. 31 Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate. Sie beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils (spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung). Die Fristennotierung hat mit der Zustellung zu erfolgen. Rz. 32 Der Antrag auf Verlängerung sollte wirklich nur ausnahmsweise gestellt werden. Der Vorsitzende verlängert die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.2 Am Umwandlungsvorgang beteiligte natürliche Personen (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 154 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Natürliche Personen müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats der EU oder eines EWR-Staats haben und dürfen nicht auf Grund eines DBA außerhalb des Hoheitsgebiets dieser Staaten ansässig sein. Tz. 155 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Definition der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 2.2 KG, Beschl. v. 7.3.204 – 16 UF 112/23

Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann aus Anlass eines einzelnen, außergewöhnlich schwerwiegenden, rein vermögensbezogenen Vorfalls in Betracht kommen, wenn es sich bei dem betreffenden ehelichen Fehlverhalten um eine schuldhaft begangene Handlung von erheblichem Gewicht handelt. Das kann der Fall sein, wenn sich das betreffende Handeln und dessen Begleitumstände als...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche Betreuung... / 2.7 Gesundheitsfördernde Maßnahmen

Ein Gesundheitstag mit vielfältigen Angeboten zu Themen rund um die Gesundheit, eine freie "Sprechstunde" mit Möglichkeit zum persönlichen Gesundheitscoaching, Augengymnastik am Bildschirmarbeitsplatz, die Präsentation zum Thema Sitzen in Beruf und Alltag, gesunde Ernährung im Außendienst, Präventionskurse in Muttersprache für Beschäftigte mit Migrationshintergrund – es gibt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fehlzeitenmanagement

Begriff Wenn von Fehlzeiten gesprochen wird, muss zunächst unterschieden werden, ob es sich dabei um Krankheitszeiten (inkl. Unfälle, Kuren), Sonder- oder Zusatzurlaub oder um Absentismus handelt. Unter Absentismus sind die Zeiten zu verstehen, in denen der Mitarbeiter aufgrund seiner persönlichen Einstellung bzw. seiner (fehlenden) Motivation vom Arbeitsplatz fern bleibt. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.1 Durchführung einer Heilbehandlung (Abs. 1 Nr. 1 1. Alternative)

Rz. 16 Zur versicherten Heilbehandlung gehören alle Maßnahmen nach § 27 (vgl. BSG, Urteil v. 24.6.1981, 2 RU 87/80). Erfasst sind daher diagnostische Eingriffe (BSG, Urteil v. 27.6.1982, 2 RU 20/78) und ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen, gleich ob diese ambulant oder stationär in einem Krankenhaus oder einer Spezialeinrichtung erfolgen, weiterhin vom Arzt angeordnete...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.37 Rehabilitationsmaßnahme

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Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.19 Essen und Trinken

Rz. 77 Essen und Trinken ist grundsätzlich eine unversicherte eigenwirtschaftliche Verrichtung; es reicht nicht, dass es der Erhaltung der Arbeitskraft dient. Ebenso wenig begründet es den Versicherungsschutz, dass die Mahlzeit bzw. das Getränk an der Arbeitsstelle eingenommen wird. Auch die Nahrungseinnahme in der Kantine des Betriebes ist grundsätzlich unversichert. Daher ...mehr