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Telemedizin – Besserer Zugang zur betriebsärztlichen Bet ... / 3.1.6 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Dipl.-Inform. Jörg Schiemann
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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine Aufgabe des Arbeitgebers, um für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach ihrer Abwesenheit wieder in den Betrieb einzugliedern sowie einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

Während es oft schwierig ist, alternative Arbeitsplätze und Tätigkeiten für Betroffene per Telemedizin zu identifizieren, gibt es gerade für die regelmäßige Betreuung während des Wiedereingliederungsprozesses durch den Betriebsarzt gute Ansätze für telemedizinische Methoden.

So werden noch während eines Krankenhausaufenthaltes, beispielsweise nach Operationen oder einem Herzinfarkt, geeignete Rehabilitationsmaßnahmen begonnen. Endet aber der stationäre Aufenthalt des Betroffenen, so gehen Planung und Struktur dieser Maßnahmen typischerweise verloren. Der Betroffene ist nun auf sich allein gestellt und er verliert, insbesondere wenn der Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag erfolgt, auch die Motivation, die Rehabilitationsmaßnahmen fortzuführen.

Um jedoch erneuten Verletzungen und Krankheiten vorzubeugen, müssten diese Vorsorgeübungen in seinen Alltag integriert und selbstständig vom Betroffenen fortgeführt werden.

Mithilfe der Telemedizin können regelmäßige Sprechstunden zur Sicherstellung der Durchführung der Maßnahmen im Alltag führen und die Verfolgung des Fortschritts zwischen Betriebsarzt und Patient ermöglichen.

Als Unterstützung zur Erinnerung an die Maßnahmen, die Motivation zur Durchführung und die Verbesserung der Ergebnisse können beispielsweise eine geeignete Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) oder passende Gesundheits-Apps in den Prozess integriert werden. Hierbei wird zukünftig auch ein Datenaustausch z. B. von Wearables mit dem Arzt zur Fortschrittsbewertung erfolgen können.

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