Fachbeiträge & Kommentare zu Kur

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.2.7 Grundsätze der Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs (Abs. 2 Nr. 7)

Rz. 41 Damit Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung im frühestmöglichen Stadium die für sie erforderlichen Leistungen zur Teilhabe erhalten, ist es erforderlich, dass Anzeichen eines Bedarfs an Leistungen zur Teilhabe frühzeitig erkannt werden. Das Erkennen und Ermitteln solcher Anzeichen ist gemeinsame Aufgabe aller Rehabilitationsträger, die potenziell am Reha...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 77 Auf der Website der BAR (https://www.bar-frankfurt.de) sind unter dem Stichwort "Publikationen" folgende Dokumente veröffentlicht: die Gemeinsamen Empfehlungen (auch die Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess"), die (Rahmen-)Empfehlungen/Vereinbarungen, die Jahresberichte über die Erfahrungen mit den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 26 Abs. 8 SGB IX (bis 31.12.2017: § 13), ...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.1 Verpflichtungen/Verantwortlichkeiten der Rehabilitationsträger (Abs. 1)

Rz. 4 Bereits nach § 86 SGB X sind sowohl die Leistungsträger i. S. d. SGB als auch ihre Verbände und öffentlich-rechtlichen Vereinigungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften i. S. d. § 94 SGB X) verpflichtet, bei der rehabilitationsübergreifenden Leistungserbringung eng zusammenzuarbeiten. Damit sollen z. B. Schnittstellenprobleme vermieden, Strukturen, Zuständigkeiten vereinheitlic...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.5 Verfahren zur Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen einschließlich Vorbereitung (Abs. 5)

Rz. 57 Die BAR hat die Aufgabe, die Teilhabeleistungen (§ 5) im Rahmen des geltenden Rechts zu koordinieren und zu fördern und bietet die Plattform für rehabilitationsträgerübergreifende Abstimmung und Verständigung. Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung hat die BAR u. a. darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitationsträger nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der Menschen ...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.3 Beratung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 11 In Ergänzung zu den §§ 13 bis 15 SGB I sowie § 12 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB IX verpflichtet § 25 Abs. 1 Nr. 3 alle Rehabilitationsträger (§ 6) – also auch die Träger der öffentlichen Jugend- und der Eingliederungshilfe – zur Sicherstellung einer umfassenden, trägerübergreifenden Beratung des Menschen mit Behinderung oder drohenden Behinderung sowie eines jeden Bürgers, de...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.1 Nahtlose, zügige und einheitliche Leistungsgewährung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 sind die Rehabilitationsträger gemeinsam dafür verantwortlich, dass die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe nahtlos, zügig sowie nach Gegenstand, Umfang und Ausführung der Leistungen einheitlich "wie aus einer Hand" erbracht werden. Welche Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen im Einzelfall erforderlich sind, ist von den Rehabi...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 3 Materialien

Rz. 28 Gemeinsame Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation – BAR (z. B. Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess" bzw. Gemeinsame Empfehlung "Prävention nach § 3 SGB IX".mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.4 Begutachtungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 14 Die Begutachtung nach § 17 spielt eine zentrale Rolle in der umfassenden Ermittlung des individuellen Rehabilitations- bzw. Teilhabebedarfs. Inhaltlich haben die Gutachten auf die Frage einzugehen, inwieweit und wie die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 angesprochenen Ziele für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen im Einzelfall verwirklicht werden können. Hierfür...mehr

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Schell, SGB IX § 24 Vorläuf... / 2.3 Satz 2 – Keine Bindung des Rehabilitationsträgers hinsichtlich der Feststellung des Rehabilitationsbedarfs

Rz. 5 Der leistende Rehabilitationsträger ist nach den §§ 14 Abs. 2 und 15 dafür verantwortlich, dass der Rehabilitationsbedarf umfassend und ggf. auch trägerübergreifend innerhalb der Fristen der §§ 14 und 15 Abs. 4 festgestellt wird. Hierzu ermittelt der leistende Rehabilitationsträger den Rehabilitationsbedarf nach dem eigenen Leistungsgesetz vertieft insbesondere mithilf...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers im Bereich von Rehabilitation und Teilhabe ist die Koordinierung der Leistungen und die Kooperation der Rehabilitationsträger. Ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die Verpflichtung der Rehabilitationsträger (mit Ausnahme der Träger der Eingliederungshilfe und der öffentlichen Jugendhilfe), Gemeinsame Empfehlu...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 14 Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 7 ...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.6 Zuständigkeit bei Trägerübergang (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 21 Nach Abs. 1 Nr. 6 sind die Rehabilitationsträger dafür verantwortlich, dass andere Rehabilitationsträger rechtzeitig informiert und eingebunden werden, wenn die Zuständigkeit zur Leistungsgewährung von dem einen auf den anderen Rehabilitationsträger übergeht. Damit stellt der Gesetzgeber klar, dass die Verantwortung der Rehabilitationsträger zur Zusammenarbeit auch de...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.1 Sicherstellung der Koordination der Teilhabeleistungen und der Kooperation der Rehabilitationsträger (Abs. 1)

Rz. 10 § 25 verpflichtet die unterschiedlichen Rehabilitationsträger, ihre Zusammenarbeit untereinander zu stärken. Dadurch soll eine reibungslose und koordinierte Zusammenarbeit und bei Zuständigkeit von mehreren, unterschiedlichen Rehabilitationsträgern eine zügige Leistungsgewährung "wie aus einer Hand" gewährleistet werden. Wie dieses geschehen soll, lässt § 25 offen, den...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.2 Abgrenzungsfragen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 sind die Rehabilitationsträger gemeinsam dafür verantwortlich, dass Abgrenzungsfragen einvernehmlich geklärt werden. Die Vorschrift zielt insbesondere auf eine schnelle Klärung der Zuständigkeit zwischen den Rehabilitationsträgern sowohl bei speziellen Leistungen (Leistungsspektrum) als auch generell nach der Antragstellung (spezielle Zuständigkeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kinder mit Behinderungen (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

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Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 2.4 Eintritt von Arbeitslosigkeit

Rz. 14 Nr. 3 verlangt, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos wird. Damit grenzt der Gesetzgeber das Versicherungsrisiko ab. Evtl. Förderleistungen sollen nicht für Personen in Betracht kommen, bei denen mit dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung gerechnet werden muss, die aber in diesem Fall gar nicht arbeitslos werde...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.1 Einordnung und Überblick über das Erste Kapitel

Rz. 18c Das Erste Kapitel enthält die Grundsätze zur Arbeitsförderung, definiert den Kreis der Berechtigten und ordnet die Leistungen der Arbeitsförderung nach Prioritäten. Ziel des Gesetzgebers war insbesondere, die Rolle der Bundesagentur für Arbeit näher zu beschreiben und die Verantwortlichkeiten der an den Geschehnissen auf dem Arbeitsmarkt unmittelbar Beteiligten herau...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Am 1.1.2023 und 1.7.2023 sind die Regelungen der Bürgergeld-Gesetzgebung in Kraft getreten. Im SGB II hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und das frühere Sozialgeld ersetzt. Insbesondere wurde auch der Eingliederungsprozess reformiert, die Eingliederungsvereinbarung weicht ab dem 1.7.2023 dem Kooperationsplan (vgl. § 15 SGB II). Weiterentwickelt wurde au...mehr

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Urlaub / 7.3.4 Folgen für die Praxis

Beispielsfall[1] Der schwerbehinderte Arbeitnehmer war arbeitsunfähig vom 23.11.1997–30.9.2009. Das Arbeitsverhältnis wurde beendet durch Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung i. H. v. 15.000 EUR. Mit der Klage machte der Arbeitnehmer Urlaubsabgeltung i. H. v. 29.198,24 EUR geltend. Das Urteil (nach alter Rechtslage): Der Urlaubsanspruch verjährt nicht. Anspruch au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Menschen mit Behinderung, V... / 4 Allgemeine außergewöhnliche Belastungen

Menschen mit Behinderung können ihre behinderungsbedingten Aufwendungen insgesamt unter dem Gesichtspunkt der Krankheitskosten als allgemeine außergewöhnliche Belastung – unter Anrechnung der zumutbaren Belastung – geltend machen.[2] Stattdessen können sie auch für die laufenden und typischen unmittelbar behinderungsbedingten Kosten den Pauschbetrag in Anspruch nehmen und da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Menschen mit Behinderung, V... / 1.4.1 Abgeltungswirkung

Der Behinderten-Pauschbetrag entspricht lediglich den Mindestaufwendungen, die nach der Lebenserfahrung entsprechend der Art und Schwere der Behinderung zusätzlich anfallen. Der Pauschbetrag soll die unmittelbar infolge der Behinderung entstehenden laufenden und typischen außergewöhnlichen Belastungen abdecken. Nur für diese Aufwendungen wird der Pauschbetrag statt eines Abz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Menschen mit Behinderung, V... / 1.4.3 Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung neben dem Pauschbetrag

Menschen mit Behinderung können aber auch einerseits für die unmittelbar behinderungsbedingten Aufwendungen den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen und daneben die nicht laufenden und untypischen mit dem Leiden zusammenhängenden (einzeln nachgewiesenen) Kosten als allgemeine außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Bei diesen Aufwendungen ist wiederum die zumutba...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 8 Bäder

Bäder, die der Körperpflege dienen, rechnen zum Gebäude. Das gilt auch für die Bäder und Duschen in einem Hotel.[1] Bäder, die Heilzwecken dienen, z. B. in Kur- und Krankenhäusern, sind Betriebsvorrichtungen.[2] Schwimmbecken in Hotels sind unselbstständige Gebäudeteile und keine Betriebsvorrichtungen.[3]mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3 Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 18 Nach § 47 Abs. 1 Nr. 3 kann der Leistungsberechtigte auch dann ein Hilfsmittel beanspruchen, wenn es seinem Zweck entsprechend die Auswirkungen der Behinderung beseitigt oder mindert (Rz. 18a) und dadurch die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beeinflusst (Rz. 19). Der Mensch mit Behinderung wird im Rahmen des § 47 den Erfordernissen der Umwelt a...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1 Begriff

Rz. 7 § 47 definiert den Begriff des Hilfsmittels i. S. d. medizinischen Rehabilitation und grenzt diese insbesondere im Verhältnis zu den Hilfsmitteln im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (insbesondere § 49 Abs. 8), zur Teilhabe an Bildung (§ 75) und zur Sozialen Teilhabe (Eingliederungshilfe, §§ 76 ff.) ab. Die gesetzliche Krankenversicherung, die nur für die ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3.2 Hilfsmittel zum mittelbaren Behindertenausgleich

Rz. 22 Neben dem unmittelbaren Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion können Hilfsmittel den Zweck haben, die Folgen der Behinderung indirekt auszugleichen. Hier spricht man vom sog. mittelbaren Behinderungsausgleich. Der mittelbare Behinderungsausgleich setzt da an, wo ein unmittelbarer Ausgleich der Körperfunktion etc. (Rz. 21) nicht möglich ist o...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.3 Rehabilitationsträgerübergreifender Hilfsmittelbedarf

Rz. 40 Die Ermittlung und Konkretisierung des Begehrens des Antragstellers muss sich an dem Ziel der umfassenden Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (§ 1) i. S. d. Herbeiführung des Gesamterfolges orientieren. Für den Gesamterfolg kann oft ein Bündel von einzelnen Leistungen zur Teilhabe erforderlich sein. Bei der Beantragung einer Teilhabeleistung müssen die Rehabilitatio...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.8 Eigenanteile/Eigenbeteiligung

Rz. 57 In der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich bei Erhalt des Hilfsmittels eine Zuzahlung von dem volljährigen Versicherten zu leisten (vgl. § 33 Abs. 8 SGB V). Diese beträgt bei einer Versorgung im Rahmen des § 33 SGB V je Hilfsmittel 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR. Die Zuzahlungsverpflichtung besteht bis zur Err...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 60 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln v. 18.12.2007 (GR v. 18.12.2007) Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie) Hilfsmittelverzeichnis (Homepage des GKV-Spitzenverbandes) Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Team Retrospektive: Pflicht... / 7 Team Retrospektive: Kür oder Pflicht

Dass Teams die eigene Zusammenarbeit reflektieren sollten, steht außer Frage. Retrospektiven sind heute Pflicht. Sobald eine Organisation Teamwork aber wirklich stärker professionalisieren will, sollte sich das entsprechende Setup dafür angesehen und ggf. optimiert werden. Dazu bieten sich Scrum und OKR als Framework an – beide Arbeitsweisen bringen Teams in der Entwicklung ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 12 Fuhrmann/Heine, Wunsch- und Wahlrechte contra Bedarfsplanung in der medizinischen Rehabilitation, SGb 2014, 297. Jabben, Wunsch- und Wahlrechte in der Rehabilitation contra Rehabilitationsbudget am Beispiel der Rentenversicherung, NZS 2003, 529. Neumann, Selbstbestimmte Leistungsgestaltung im SGB IX: Wunsch und Wahlrechte, Geldleistungsoption und persönliches Budget, Zf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 2.1 Anwendungsbereich (Satz 1)

Rz. 3 Die Vorschrift setzt das Bestehen von Rechten (sozialrechtlichen Ansprüchen) oder Pflichten (bestimmte Verhaltensgebote) voraus und enthält ein Individualisierungsgebot, indem bei deren Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse, der Bedarf und die Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Unter Ausgestaltung ist dabei die Art und We...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I, 388 = BStBl 1999 I, 302) ist zum 01.04.1999 (vgl § 52 Abs 7 EStG aF) § 3 Nr 39 aF EStG eingefügt worden. Damit wurde der > Arbeitslohn steuerfrei gestellt, wenn der ArbN bei einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nach der ersten Instanz / 5. Berufungsbegründungsfrist

Rz. 31 Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate. Sie beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils (spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung). Die Fristennotierung hat mit der Zustellung zu erfolgen. Rz. 32 Der Antrag auf Verlängerung sollte wirklich nur ausnahmsweise gestellt werden. Der Vorsitzende verlängert die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 2.2 KG, Beschl. v. 7.3.204 – 16 UF 112/23

Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann aus Anlass eines einzelnen, außergewöhnlich schwerwiegenden, rein vermögensbezogenen Vorfalls in Betracht kommen, wenn es sich bei dem betreffenden ehelichen Fehlverhalten um eine schuldhaft begangene Handlung von erheblichem Gewicht handelt. Das kann der Fall sein, wenn sich das betreffende Handeln und dessen Begleitumstände als...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche Betreuung... / 2.7 Gesundheitsfördernde Maßnahmen

Ein Gesundheitstag mit vielfältigen Angeboten zu Themen rund um die Gesundheit, eine freie "Sprechstunde" mit Möglichkeit zum persönlichen Gesundheitscoaching, Augengymnastik am Bildschirmarbeitsplatz, die Präsentation zum Thema Sitzen in Beruf und Alltag, gesunde Ernährung im Außendienst, Präventionskurse in Muttersprache für Beschäftigte mit Migrationshintergrund – es gibt...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.1 Durchführung einer Heilbehandlung (Abs. 1 Nr. 1 1. Alternative)

Rz. 16 Zur versicherten Heilbehandlung gehören alle Maßnahmen nach § 27 (vgl. BSG, Urteil v. 24.6.1981, 2 RU 87/80). Erfasst sind daher diagnostische Eingriffe (BSG, Urteil v. 27.6.1982, 2 RU 20/78) und ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen, gleich ob diese ambulant oder stationär in einem Krankenhaus oder einer Spezialeinrichtung erfolgen, weiterhin vom Arzt angeordnete...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.37 Rehabilitationsmaßnahme

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.19 Essen und Trinken

Rz. 77 Essen und Trinken ist grundsätzlich eine unversicherte eigenwirtschaftliche Verrichtung; es reicht nicht, dass es der Erhaltung der Arbeitskraft dient. Ebenso wenig begründet es den Versicherungsschutz, dass die Mahlzeit bzw. das Getränk an der Arbeitsstelle eingenommen wird. Auch die Nahrungseinnahme in der Kantine des Betriebes ist grundsätzlich unversichert. Daher ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.7 Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen

Rz. 34 Mit der Inanspruchnahme der Behinderten-Pauschbeträge des § 33b EStG ist der Stpfl. insoweit vom Nachweis der einzelnen Aufwendungen befreit. Eine Inanspruchnahme des § 33 EStG ist deshalb insoweit nicht möglich, als die entstandenen Aufwendungen mit dem Pauschbetrag des § 33b EStG abgegolten werden. Entstehen jedoch darüber hinaus Aufwendungen, die unter den Anwendun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.16 Kuren

Rz. 94 Aufwendungen für Kuren können nur dann abzugsfähig sein, sofern diese medizinisch notwendig sind (zu den Nachweispflichten s. Rz. 44a). Ein Rat des Arztes reicht hierzu nicht aus. Daher sollte regelmäßig vor Antritt der Kur ein entsprechendes amts- oder vertrauensärztliches Attest eingeholt werden.[1] Dies gilt m. E. auch aufgrund der aktuellen Rechtslage fort. Bei de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 6 Nachweise

Rz. 44a Die Erbringung von Nachweisen hat nach den allgemeinen Regelungen des Einkommensteuerrechts zu erfolgen, insbesondere ist die Zahlung durch den Stpfl. in Zweifelsfällen zu belegen. Sofern ergänzende Informationen einzuholen sind, kann dies ggf. im Gerichtsverfahren durch ein Gutachten erfolgen. Der BFH hatte im Hinblick auf Krankheitskosten entschieden, dass ein amtsä...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.2.1 Definition: Rehabilitationsleistung nach § 15

Rz. 10 § 32 Abs. 1 fordert vom Rehabilitanden, der zulasten der Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe erhält, lediglich eine Zuzahlung bei stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15. Diese stationären Leistungen lösen allerdings nur dann eine Zuzahlungsverpflichtung aus, wenn sie – und das ist der Sinn von Leistungen nach § 15 – unmittelbar der Fö...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.7 Verhältnis zu arbeitsrechtlichen Vorschriften (Abs. 5)

Rz. 44 Nach § 32 Abs. 5 gilt die stationäre Rehabilitationsleistung auch im Falle einer Zuzahlung als "volle Kostenübernahme" im Sinne arbeitsrechtlicher Vorschriften. Nach dem bis zum 31.5.1994 geltenden § 7 LFZG musste der Arbeitgeber während einer medizinischen Rehabilitationsleistung seinem bei ihm beschäftigten Arbeiter nur dann den Lohn fortzahlen, wenn der Rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.2.3 Dauer der Zuzahlung

Rz. 16 Die Zuzahlung ist grundsätzlich für jeden Tag der stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme zu leisten. Eine Ausnahme besteht für den Entlassungstag; hier gelten der Aufnahmetag und der Entlassungstag bei der Festsetzung der Zuzahlung als insgesamt 1 Tag (vgl. Rz. 17). Die Zuzahlung ist vom Versicherten auch für Samstage, Sonntage und Feiertage zu zahlen, sofer...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 32 Abs. 1 zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 15 in Anspruch nehmen, für jeden Kalendertag dieser Leistung den sich nach § 40 Abs. 5 SGB V ergebenden Betrag (10,00 EUR täglich). Diese Zuzahlung ist vom Rehabilitanden nicht nur bei stationären Leistungen zur medizinische...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.2.3.3 Anschlussrehabilitation (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 21 Grundsätzlich hat der Rehabilitand eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 EUR für jeden Tag der Rehabilitationsleistung an den Rentenversicherungsträger zu zahlen – längstens jedoch für 42 Kalendertage (vgl. Rz. 18 ff.). Dabei sind nach § 3 Satz 3 der Zuzahlungsrichtlinie (Rz. 43) der Aufnahme- und Entlassungstag als insgesamt ein Tag zu sehen. Von der (längstens) 42-tägigen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 2 Anspruchsberechtigung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG besteht ein Kindergeldanspruch, wenn ein Elternteil im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Territorialprinzip). Sind diese territorialen Voraussetzungen nur für einen Teil des Jahres erfüllt, besteht nur für die entsprechenden Monate ein Kindergeldanspruch. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eine...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.8 Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 133 Die Regelung ist mit Wirkung zum 14.9.2007 dahingehend geändert worden, dass der Verweis auf die "nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz anerkannten Blindenwerkstätten" durch den Verweis auf "Blindenwerkstätten i. S. d. § 143 SGB IX" ersetzt wurde. Hintergrund dafür ist, dass das Blindenwarenvertriebsgesetz mit dem besonderen Anerkennungsverfahren aufgehoben wurde, sod...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kindergeld für behinderte Kinder; Ermittlung der behinderungsbedingten Fahrtaufwendungen

Leitsatz 1. Werden im Rahmen der Prüfung der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, sondern wird der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angesetzt, können daneben nicht zusätzlich Aufwendungen angesetzt werden, die entweder bereits durch...mehr