Fachbeiträge & Kommentare zu Kur

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung (ab 1.1.2002)

Rz. 6 Durch das Steueränderungsgesetz 2001 (StÄndG 2001) war in § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG das Wort "Unkosten" durch "Kosten" ersetzt worden, und zwar mWv 1.1.2002. § 4 Nr. 22 UStG ist im Übrigen seit dem 1.1.1980 unverändert geblieben. Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Überblick

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer/Einrichtungen. Rz. 14 Steuerfrei sind na...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 17 Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind die genannten Vorträge usw. steuerfrei, wenn sie (überwiegende Kostendeckung durch die Einnahmen vorausgesetzt) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden. Die Steuerbefreiung kommt somit dann in Betracht, wenn die Umsätze im Rahmen eines Unternehmens i. S. v. § 2b UStG bewirkt werden. Umsätze im Hoheitsbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Einrichtungen, die dem Zweck eines Berufsverbands dienen

Rz. 27 Einrichtungen, die dem Zweck eines Berufsverbands dienen, sind solche, die von einem Berufsverband betrieben werden (erste Alternative) oder die ihre Lehr- und Unterrichtstätigkeit ausschließlich für einen Berufsverband ausüben (zweite Alternative).[1] Ein Berufsverband ist ein Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen zur Wahrnehmung allgemeiner, aus der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Überblick

Rz. 39 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG bestimmen sich ebenfalls nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Unternehmer bzw. Einrichtungen. Entgegen alt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Teilnehmergebühren

Rz. 62 Die Umsätze nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sind – unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift – nur steuerfrei, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. Teilnehmergebühren i. S. d. § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sind Entgelte, die aktive Sportler für ihre Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen zahlen. Teilnehmergebühren liegen nur vor, wenn sie allgemein f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der Begriff der Einrichtungen. Die in den Buchstaben b und g von Art. 132 Abs. 1 MwStSystRL enthaltenen Begriffe "andere ordnungsgemäß anerkannte Einrichtungen gleicher Art" und "andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 30 Begünstigt sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG nur Leistungen, die von den im Gesetz genannten Unternehmern erbracht werden und in Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art bestehen. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung, die nicht im Auslegungswege erweitert werden kann. Vergleichbare Tätigkeiten der bei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.5 Datenübermittlung durch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (Abs. 4)

Rz. 17 Zugelassene Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen (§§ 111, 111a, 111c) haben ähnlich wie Krankenhäuser oder Krankenhausträger nach Abs. 1 Satz 1 bestimmte Daten elektronisch oder maschinell lesbar auf Datenträgern zu übermitteln (Satz 1): die Stammdaten des Versicherten von der elektronischen Gesundheitskarte (§ 291a Abs. 2 Nr. 1 bis 10) sowie das interne Kennzei...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.7 IT-Anbindung der zugelassenen kommunalen Träger (Abs. 2c)

Rz. 12s Abs. 2c liegt die übergreifende Überlegung zugrunde, Grundlagen für den Datenaustausch zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den anderen Sozialleistungsträgern zu schaffen und damit die digitale Zusammenarbeit erheblich zu verbessern, die Digitalisierung voranzutreiben und die Digitalisierungsstrategie des Bundes zu unterstützen und im Regelungsbereich zu realisi...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 15a Übergangsvorschrift

Allgemeines Rz. 1 § 15a BUrlG hat als Übergangsvorschrift in Bezug auf die Anrechnung von Kuren auf den Urlaub heute keine praktische Bedeutung mehr, da er sich nur auf die Zeit vor dem 1.1.1999 bezieht.mehr

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§ 3 Personenschadensmanagement / F. Ablauf des Reha-Managements: Code of Conduct, Ziff. 3

Rz. 37 Das Verfahren des Reha-Managements wird ebenfalls maßgeblich bestimmt durch den Code of Conduct (Ziff. 3). Insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen von Höfle, MittBl. der ARGE VerkR 2006, 48 f. Rz. 38 Das Schadensmanagement erfolgt aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Haftpflichtversicherer und dem Anwalt des Geschädigten. Der Verständigung über das "ob" d...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 2.2 Zusammentreffen von Krankengeld und Leistungsfortzahlung in einem Entgeltabrechnungszeitraum

In einem Entgeltabrechnungszeitraum kann sich ein Zusammentreffen von Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes und Leistungsfortzahlung zulasten der Agentur für Arbeit ergeben. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind dann vom Arbeitgeber lediglich für das fiktive Entgelt der Ausfallstunden mit Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeiter...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 1 Kurzarbeit und Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer im Laufe der Beschäftigung arbeitsunfähig, erhält er grundsätzlich zunächst für 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Aufgrund von einzel- oder tarifvertraglichen Regelungen ist ein längerer Entgeltfortzahlungsanspruch möglich. Durch eine Anrechnung von Vorerkrankungen kann der Anspruch jedoch auch nur für eine kürzere Zeitdauer bestehen oder bereits ganz erschö...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / Zusammenfassung

Überblick Bei einem Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder durch ein unabwendbares Ereignis erhalten Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld. In der Schlechtwetterzeit gilt dies außerdem für Arbeitnehmer, die von saisonbedingtem Arbeitsausfall aus witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen betroffen sind. Sie erhalten dann für die Ausf...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 2.1 Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes

Ist die Arbeitsunfähigkeit vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld eingetreten, wird für die ansonsten aus wirtschaftlichen oder witterungsbedingten Gründen ausgefallenen Arbeitsstunden Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes gezahlt. Da es sich dabei um Krankengeld handelt, sind vom Arbeitgeber keine Beiträge für das aus diese...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / Sozialversicherung

1 Kurzarbeit und Arbeitsunfähigkeit Wird ein Arbeitnehmer im Laufe der Beschäftigung arbeitsunfähig, erhält er grundsätzlich zunächst für 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Aufgrund von einzel- oder tarifvertraglichen Regelungen ist ein längerer Entgeltfortzahlungsanspruch möglich. Durch eine Anrechnung von Vorerkrankungen kann der Anspruch jedoch auch nur für eine kürzere Zeitdaue...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 1.4 Krankengeld nach Ablauf der Entgeltfortzahlung

Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes oder Leistungsfortzahlung wird für die Dauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung gezahlt. Besteht dieser Anspruch aufgrund von Vorerkrankungen nicht oder endet der Anspruch vor dem Ende der Arbeitsunfähigkeit, wird Krankengeld gezahlt. Dieses Krankengeld wird nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt bemessen, ...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 2 Auswirkungen der Arbeitsunfähigkeit auf die Beitragsberechnung

Bei Bezug von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld bleibt in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt (Kurzlohn) Grundlage für die Berechnung der Beiträge. Diese Beiträge sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen. Zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung...mehr

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§ 3 Personenschadensmanagement / E. Fallerkennung: Welcher Sachverhalt ist für das Reha-Management geeignet?

Rz. 30 Aspekte, die einen Sachverhalt als geeignet für das Personenschadensmanagement erscheinen lassen, sind trotz des Unfallereignisses neben der beruflichen Qualifikation die physische und psychische Leistungsfähigkeit, Selbstvertrauen und Dynamik. Rz. 31 Im Bereich der medizinischen Rehabilitation ist die Erkennung des geeigneten Falls recht einfach: Bei schweren und schw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 1.4 Befristung bei Rehabilitationsmaßnahmen

Ist eine Erwerbsminderungsrente oder eine große Witwen-/Witwerrente aufgrund des Vorliegens von Erwerbsminderung zu leisten und sollten vor oder während der Entscheidung über den Rentenantrag Leistungen zur Rehabilitation bewilligt werden, deren Endzeitpunkt nicht feststeht, ist die Rente zu befristen. Die Befristung erfolgt abstrakt und ohne Angabe eines bestimmten Datums a...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 1.2 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld

Beginnt eine Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld, hat der betroffene Arbeitnehmer für die Zeit des Arbeitsausfalls aus witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen keinen Anspruch auf Leistungsfortzahlung. Dies ist der Fall, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn des Kalendermonats des Beginns der Kurzarbeit eintr...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 1.3 Unterschiedliche Ansprüche in einem Entgeltabrechnungszeitraum

Für den Arbeitnehmer ist es unbedeutend, ob die Arbeitsunfähigkeit vor oder während des Bezugs von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld eingetreten ist. In beiden Fällen erhält er für die bei Arbeitsfähigkeit aus witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen ausgefallenen Arbeitsstunden eine Vergütung in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes. Entweder...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 1.1 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld

Die persönlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld sind auch erfüllt, wenn der Arbeitnehmer während des Bezugs von Kurzarbeitergeld arbeitsunfähig wird. Dies gilt auch bei der Sonderform des Saison-Kurzarbeitergeldes.[1] Kurzarbeitergeld wird für den jeweiligen Kalendermonat gezahlt.[2] Eine Arbeitsunfähigkeit beginnt daher während des Bezugs von Kurzarbe...mehr

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§ 3 Personenschadensmanagement / G. Aufgaben des Rechtsanwalts und seine Vergütung

Rz. 45 Häufig ist es der Rechtsanwalt des Geschädigten, der den dringenden Handlungsbedarf für ein professionelles Schadensmanagement aufgrund der Schwere der Ausgangsverletzungen feststellt. Der Anwalt, der ein Schadensmanagement initiiert, bürdet sich ein gutes Stück an Mehrarbeit gegenüber dem "Normalfall" der bloßen Schadensregulierung aus einem Verkehrsunfall auf. Aktiv...mehr

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§ 3 Personenschadensmanagement / C. Zivilrechtliches Schadensmanagement

Rz. 10 Die Geburtsstunde des zivilrechtlichen Schadensmanagements ist auf die zweite Hälfte der 90er Jahre des vorherigen Jahrhunderts zu datieren. Das Personenschadensmanagement war mittlerweile viermal beim Verkehrsgerichtstag in Goslar Thema eines Arbeitskreises, nämlich beim 38. Verkehrsgerichtstag im Jahr 2000, beim 46. Verkehrsgerichtstag im Jahr 2008, beim 60. Verkehr...mehr

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Private Krankenversicherung... / 5.3 Stationäre Leistungen

Privat Versicherte haben grundsätzlich die freie Wahl unter allen Krankenhäusern, eine ärztliche Einweisung ist – außer bei Versicherten im Basistarif – nicht notwendig. Achtung Zustimmung der Versicherung bei Angebot von Kuren Eine Ausnahme ist zu beachten: Wenn eine Klinik neben Akuttherapien z. B. auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen anbietet, muss vor der Behandlung die ...mehr

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Private Krankenversicherung... / 5.1 Ambulante Leistungen

Privat Krankenversicherte haben grundsätzlich das Recht der freien Arztwahl. Auch Fachärzte können ohne Überweisung aufgesucht werden. Dies gilt ebenso für Klinikärzte, die ambulant tätig sind. Die Mediziner sind gegenüber Privatpatienten – im Unterschied zur GKV – keiner Budgetierung unterworfen. Für ambulante Leistungen ist die Direktabrechnung zwischen Arzt und Privatpatie...mehr

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§ 3 Personenschadensmanagement / D. Rechtsbeziehungen innerhalb des Schadensmanagements: Code of Conduct, Ziff. 2

Rz. 29 Das Personenschadensmanagement basiert auf einem Dreiecksverhältnis zwischen dem Versicherer, dem Reha-Dienstleister sowie dem Geschädigten, vertreten durch seinen Rechtsanwalt. Rechtlich von besonderem Interesse ist die Rechtsbeziehung zwischen dem Geschädigten und dem Reha-Dienstleister. Nachdem zuvor ein Vertrag zugunsten Dritter zwischen dem Haftpflichtversicherer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / d) Zeitfenster zur vereinfachten Berechnung

Rz. 219 Die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens erfolgt analog zum Genesungsverlauf. Meistens ist er in Schadensnähe höher als zu dem Zeitpunkt, zu dem die medizinische Wiederherstellung abgeschlossen ist. Die medizinische Wiederherstellung ist nicht gleichbedeutend mit der vollständigen Wiederherstellung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit vor dem Schaden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fristen und Termine / 2 Termine

Termine sind genau fixierte Zeitpunkte, z. B. für den Antritt einer Kur oder einer ärztlichen Untersuchung.[1] Ein Termin kann ein festgelegtes Datum sein (Uhrzeit), z. B. Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags für Monat April 2026 am 28.4.2026. Der von einer Behörde gesetzte Termin ist auch dann einzuhalten, wenn er auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonn...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Menschen mit Behinderung / 2 Krankheitskosten

Außerordentliche Krankheitskosten können neben den Pauschbeträgen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wie z. B. die Kosten einer Heilkur, wenn die Zwangsläufigkeit der Kur durch ein vor Kurantritt eingestelltes amtsärztliches Zeugnis nachgewiesen wird.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenantrag / 3 Umwandlung von Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation

Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation in der Rentenversicherung gelten als Antrag auf eine Rente, wenn der Versicherte teilweise oder voll erwerbsgemindert oder im Bergbau vermindert berufsfähig und die Maßnahme entweder nicht erfolgreich gewesen ist oder keinen Erfolg verspricht. Diese Fiktion ist insofern wesentlich, weil ein Krankengeldbezieher von der Krankenkasse aufge...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Lösung

Rz. 274 (anhand statistischer Durchschnittswerte ermittelt nach Schah Sedi, Praxishandbuch Haushaltsführungsschaden, 1. Aufl., 2017)mehr

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§ 3 Personenschadensmanagement / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Personenschadensmanagement – kurz: Reha-Management – ist aus der Regulierungspraxis des Personen(groß)schadens nicht mehr wegzudenken. Das Reha-Management ist mittlerweile fest etabliert in der Schadensregulierung. Ein Geschädigter, der über seinen Rechtsanwalt die Einschaltung eines Personenschadensmanagements beim Haftpflichtversicherer einfordert, läuft in der R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / V. Musterfall zur außergerichtlichen Geltendmachung vermehrter Bedürfnisse

Rz. 296 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.2: Außergerichtliche Geltendmachung vermehrter Bedürfnisse Kfz-Haftpflichtversicherer Postfach 12345 Musterstadt 2.9.2024 Mandant ./. Versicherer Schaden-Nr.: _________________________ Unser Zeichen: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf die bisher in obiger Sache geführte Korresp...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 1.4 Inhalt des Teilhabeplans

Der Teilhabeplan dokumentiert: den Tag des Antragseingangs beim leistenden Rehabilitationsträger und das Ergebnis der Zuständigkeitsklärung und Beteiligung der Rehabilitationsträger und weiterer Akteure, die Feststellungen über den individuellen Rehabilitationsbedarf auf Grundlage der Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX, die zur individuellen Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 5.2 Freiwillige Beiträge bei irrtümlicher Pflichtbeitragszahlung

Für zu Unrecht gezahlte Pflichtbeiträge können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: die Pflichtbeiträge als solche in der irrtümlichen Annahme einer Versicherungspflicht gezahlt worden; sie wurden nicht vom Rentenversicherungsträger beanstandet und erstattet. Die Nachzahlung kann innerhalb von 3 Monaten erfolgen, nachdem die Beanstan...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Krankenkassenwahl: Vor- und... / 1.1.4 Zuzahlungen

Bei einigen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung fallen für die Versicherten Zuzahlungen an. Zu nennen sind hier u. a. Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege, Haushaltshilfen, Soziotherapien, stationären Maßnahmen (Krankenhausbehandlung, Kuren) und Fahrtkosten. Eine Befreiung von den Zuzahlungen ist unter bestimmten Vorausset...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 1. Sachverhalt

Rz. 272 Frau M ist verheiratet und Mutter eines 19-jährigen Sohnes. Dieser lebt im Haushalt der Eltern. Das Familieneinkommen beträgt 3.100,00 EUR netto. Frau M wird bei einem Fahrradunfall am 2.5.2022 am rechten Fußgelenk (Bruch des oberen und unteren Sprunggelenks) verletzt, wobei die Versteifung des oberen und unteren Sprunggelenkes am 2.1.2023 erforderlich wird. Die erst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.12 Erwerbsminderungsrente/Rehabilitation

Vom Rentenversicherungsträger wird bei Anträgen auf Erwerbsminderungsrente zunächst geprüft, ob Rehabilitationsleistungen erfolgreich sein könnten ("Rehabilitation geht vor Rente"). Hält der Rentenversicherungsträger eine solche Maßnahme für erfolgversprechend, bietet er sie der versicherten Person an. Stimmt der Rentenantragsteller dem Angebot nicht zu, kann die beantragte ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3.4 Zuständigkeitsklärungsverfahren

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden die bisherigen Bestimmungen zur Koordinierung der Leistungen zur Teilhabe erheblich verändert. Mit dem Antrag (Eingang eines Antrags oder Antragsaufnahme beim Leistungsträger) auf Leistungen zur Teilhabe (in der gesetzlichen Unfallversicherung, der sozialen Entschädigung, der öffentlichen Jugendhilfe und der Sozialhilfe mit Kenntnis des Tr...mehr

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§ 7 Einwände des Versichere... / E. Verdienstausfall

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zfs 01/2026, Offenkundig üb... / 2 Aus den Gründen:

[3] II. 1. Die Nichtzulassungsbeschwerde hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg und führt insoweit gemäß § 544 Abs. 9 ZPO zur Aufhebung des angegriffenen Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Das Berufungsgericht ist unter entscheidungserheblichem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu der Annahme gelangt, der Klägerin stünde ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 3.3 Ausnahmen vom generellen Verbot der Kinderarbeit

Das JArbSchG regelt Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Kinderarbeit [1] bzw. der Beschäftigung von Jugendlichen in Vollzeitschulpflicht[2] in § 5 Abs. 2 ff. bis § 7 JArbSchG. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Ausnahmen zum Beschäftigungsverbot des § 5 Abs. 1 JArbSchG, die in § 5 Abs. 2–4 JArbSchG vorgesehen sind, und die von einer behördlichen Entscheidung abhängi...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 2. Umfang

Rz. 277 Der Begriff der "vermehrten Bedürfnisse" umfasst daher alle unfallbedingten Mehraufwendungen, die den Zweck haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten in Folge dauernder Beeinträchtigungen seines körperlichen Wohlbefindens entstehen. Es muss sich demnach grundsätzlich um Mehraufwendungen handeln, die dauernd und regelmäßig erforderlich sind und die...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Betriebsvereinbarung über die Einführung der elektronischen Zeiterfassung

Rz. 880 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.95: Betriebsvereinbarung über die Einführung der elektronischen Zeiterfassung Betriebsvereinbarung zwischen der Geschäftsführung der xy-GmbH _________________________ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ und dem Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch die/den Betriebsratsvorsi...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 4. Ausgewählte Hilfsmittel bei Pflegebedürftigkeit

Rz. 318 Neben den Ansprüchen auf Erstattung der Pflegekosten hat der pflegebedürftige Geschädigte eine Anzahl weiterer vermehrter Bedürfnisse, die im Einzelnen vom Rechtsanwalt zu regulieren sind. So kann zum Beispiel die behindertengerechte Ausstattung des bereits vorhandenen Wohnraums zum Tragen kommen. Im Einzelfall kann auch die Notwendigkeit des Umbaus von vorhandenem W...mehr