Fachbeiträge & Kommentare zu Kur

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Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 3 Beitragsrechtliche Bewertung der Kostenübernahme für Bade-/Heil-/Vorsorgekuren durch den Arbeitgeber

Es kommt vor, dass der Arbeitgeber die Durchführung einer Vorsorgekur seines Arbeitnehmers ganz oder teilweise (mit-)finanziert. Dies kann dadurch geschehen, dass er die dem Arbeitnehmer entstandenen Kurkosten ganz oder teilweise ersetzt oder für den Zeitraum der Kurmaßnahme eine bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung einräumt. 3.1 Vollständige/teilweise Übernahme von Kur...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 5 Unterstützungsleistungen

Unterstützungen, die der Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer zahlt (z. B. für Krankheits- oder Unglücksfälle) und die steuerfrei[1] bleiben, sind gleichermaßen auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.[2] Überschreiten die vom Arbeitgeber erbrachten Unterstützungsleistungen den für die Steuerfreiheit zulässigen Rahmen, unterliegen sie insoweit auch der Beitragspflicht zur Sozia...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 2.3 Maßnahmen nach dem Recht der sozialen Entschädigung (SGB XIV)

Stationäre Behandlung zur medizinischen Rehabilitation nach dem SGB XIV [1] erhalten Beschädigte zur Behandlung der anerkannten Schädigungsfolgen. Andere Leiden, die den Kurerfolg beeinträchtigen könnten, werden dabei mitbehandelt. Angehörige (Ehegatten sowie Kinder und Eltern) von Geschädigten nach den im SGB XIV getroffenen Voraussetzungen. Hinterbliebene (Witwen/Witwer/Waisen...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 5.2 Leistungen zur Verbesserung des Gesundheitszustands

Steuerfrei sind auch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung des Arbeitnehmers. Die Steuerfreiheit ist begrenzt auf 600 EUR jährlich.[1] Grundlage für die steuerliche Förderung sind die arbeitgebergeförderten Präventions- und betrieblic...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

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Sauer, SGB IX § 31 Leistung... / 2.2.3 Gleiche Leistungswirksamkeit

Rz. 12 Wirksam ist eine Rehabilitationsleistung dann, wenn das geplante Rehabilitationsziel erreicht wird – also der Rehabilitand dauerhaft in seiner Teilhabe nicht mehr gestört ist. Dabei hat der Rehabilitationsträger bei der in- als auch bei der ausländischen Leistung immer die Einrichtung zu wählen, die zur Erreichung des Rehabilitations-/Teilhabeziels am besten geeignet ...mehr

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Sauer, SGB IX § 31 Leistung... / 2.2.1 Überblick

Rz. 8 Die Rehabilitationseinrichtungen und -dienste haben gemäß den §§ 36 bis 38 eine hohe Struktur-, Qualitäts- und Ergebnisqualität nachzuweisen, bevor sie zur Erbringung von Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen anerkannt bzw. zugelassen werden (Einzelheiten: vgl. Komm. zu den § 36 bis 38). Das gilt auch für die im Ausland ansässigen Rehabilitationseinrichtungen und Di...mehr

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Sauer, SGB IX § 36 Rehabili... / 2.2.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 6 Nach § 36 Abs. 1 haben alle Rehabilitationsträger (§ 6) darauf hinzuwirken, dass die fachlich und regional erforderlichen Rehabilitationsdienste (vgl. Rz. 7) und Rehabilitationseinrichtungen (vgl. Rz. 8) in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung stehen, und zwar auch in ländlichen Gebieten. Gleichzeitig verpflichtet § 36 Abs. 1 die Rehabilitationsträger, bei der En...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 6.1.1 Örtliche Zuständigkeit

Im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit regelt die Bestimmung des § 29a ZPO einen ausschließlichen Gerichtsstand für Mietstreitigkeiten – und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Wohnraum-, ein Gewerberaummietverhältnis oder ein Pachtverhältnis handelt. Ist ein ausschließlicher Gerichtsstand geregelt, können die Klageparteien keinen hiervon abweichenden Gerichtsstand ...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 1.1 Allgemeines

Der § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umfasst die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen dieser Tätigkeit von den o. g. Katalogberufen ausgeübt werden. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG beinhaltet die Befreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen. Steuerfreie Leistungen von Ärzten Leistungen eines Arztes aus dem Betrieb ein...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 3.1.2 Zulassung nach § 124 Abs. 2 SGB V, Aufnahme in den Leistungskatalog des § 92 SGB V

Sinn der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG ist die Entlastung der Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger.[1] Deshalb kann die o. g. Vergleichbarkeit mit einem Katalogberuf als "Befähigungsnachweis" nicht allein ausschlaggebend sein. Praxis-Tipp Krankenkassenzulassung als Indiz für das Vorliegen einer heilberuflich ähnlichen Tätigkeit Fehlt es an einer berufsrechtlichen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 6 Krankenhausbehandlung und ärztliche Heilbehandlung, Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe, Hospizleistungen

Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe und Hospizleistungen sowie damit eng verbundene Umsätze sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG steuerfrei, wenn sie erbracht werden von [2] Einrichtungen des öffentlichen Rechts[3] oder den in § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. aa – gg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 4 Steuerermäßigung für die Vermietung – § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt auch die Vermietung von Gegenständen, die in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG aufgeführt sind und für welche die Steuerermäßigung für Lieferungen (einschließlich der den Lieferungen gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben), Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe in Betracht kommt. Ausgenommen von der Steuere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 5.2 Freiwillige Beiträge bei irrtümlicher Pflichtbeitragszahlung

Für zu Unrecht gezahlte Pflichtbeiträge können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: die Pflichtbeiträge als solche in der irrtümlichen Annahme einer Versicherungspflicht gezahlt worden; sie wurden nicht vom Rentenversicherungsträger beanstandet und erstattet. Die Nachzahlung kann innerhalb von 3 Monaten erfolgen, nachdem die Beanstan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Betriebsvorrichtungen

Rn. 162 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Betriebsvorrichtungen sind gem § 68 Abs 2 BewG Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Die Annahme eines bilanziell selbstständigen WG Betriebsvorrichtung setzt voraus, dass die Vorrichtung/Anlage nicht der Funktion Gebäude, sondern der Betriebsführung dient, dh diese in so enger Beziehung zu der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzzeitpflege / 3 Leistungsumfang

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf 8 Wochen im Kalenderjahr begrenzt, wobei die Aufwendungen der Pflegekasse hierfür gemeinsam mit der Verhinderungspflege den Gesamtleistungsbetrag bis zu 3.539 EUR (bis 31.12.2024: 1.774 EUR; bis 30.6.2025: 1.854 EUR) im Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen. Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Kurzzeitpflege die pflegebedingten Aufwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufwendungen / 1.4.2 Was zu den Sozialabgaben zählt

Zu den Sozialabgaben zählen die Arbeitgeberanteile zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträgen, darunter fallen vornehmlich: Rentenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung Hierunter sind auch eventuelle Beiträge des Unternehmens zu befreienden Lebensversicherungen auszuweisen, wenn diese anstelle der sonst zu zahlenden Sozia...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gewöhnlicher Aufenthalt – A... / 2 Inhalt

Gem. § 9 AO begründet der Stpfl. einen gewöhnlichen Aufenthalt, wenn er sich an einem Ort oder in einem Gebiet u. U. aufhält, die darauf schließen lassen, dass er sich dort nicht nur vorübergehend aufhält (§ 9 S. 1 AO). Dies ist durch die Gesamtumstände im Einzelfall zu bestimmen, wobei die Gründe für den Aufenthalt, die Bindung zum In- bzw. Ausland (z. B. die familiären Ver...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.6 Besonderheiten bei neurologischen Erkrankungen

Rz. 43 Bei neurologischen Erkrankungen sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation möglichst früh einzusetzen, da sich bei einer zu spät einsetzenden Rehabilitation/Frührehabilitation die Rehabilitationschancen häufig verschlechtern und der Rehabilitationsprozess insgesamt verzögert wird. Deshalb gibt es im Bereich der neurologischen Rehabilitation zwischen der Erstvers...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.12 Drittangegangener Rehabilitationsträger und dessen Aufgaben (Abs. 3)

Rz. 95 Ist der Rehabilitationsträger, an den der Antrag nach 14 Abs. 1 Satz 2 weitergeleitet worden ist (= zweitangegangener Rehabilitationsträger), für die beantragten Leistungen nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz (z. B. SGB V) insgesamt nicht zuständig, kann er den Antrag im Einvernehmen mit dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger weiterleiten....mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.1 Leistungsabgrenzung SGB IX zu den anderen Büchern des SGB (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 § 7 ist für alle Rehabilitationsträger i. S. d. § 6 anzuwenden, wenn Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe i. S. der Leistungsgruppen nach § 5 Nr. 1, 2 4 und 5 gestellt werden. Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 gelten bei Leistungen zur Teilhabe die Vorschriften des Teils 1 des SGB IX (§§ 1 bis 89), soweit sich aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltende...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor Inkrafttreten des § 14 wurden die Entscheidungen über die Bewilligung von Rehabilitationsleistungen nicht selten mehrere Monate hinausgezögert. Der Grund hierfür waren insbesondere Arbeitsrückstände oder Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Rehabilitationsträgern. § 14 brachte zum 1.7.2001 für alle Rehabilitationsträger (§ 6) erstmals eine konkrete Verpflichtun...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.6.1 Grundsatz

Rz. 70 Stellt der zuerst angegangene Rehabilitationsträger fest, dass er für keine der beantragten Leistungen zuständig ist, hat er den Antrag auf Teilhabeleistungen (§ 5) dem seiner Auffassung nach zuständigen Rehabilitationsträger (§ 6 Abs. 1) unverzüglich nach Ablauf der 14-Tage-Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 weiterzuleiten. In diesen Fällen wird der zweitangegangene Rehabi...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.10 Erstangegangener Rehabilitationsträger und dessen Aufgaben (Abs. 2 Satz 1, 2, 3)

Rz. 80 Sobald der erstangegangene Rehabilitationsträger als leistender Rehabilitationsträger nach § 14 feststeht, hat dieser den individuellen Teilhabebedarf unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB), festzustellen und über die Leistung als solche zu entscheiden. Diese Entscheidung ist zu treffen spätestens 21 Tage nach Eingang des Antrags bei ihm (Abs. 2 Satz 2...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.5.1.1 Überblick

Rz. 51 Gemäß § 19 Abs. 2 der GE Reha-Prozess beginnt die 14-Tage-Frist zur Klärung der Zuständigkeit nach § 14 Abs. 1 Satz 1 am Tag nach Eingang des Antrags beim Rehabilitationsträger. Ein die Frist auslösender Antrag auf Leistungen zur Teilhabe liegt vor, wenn Unterlagen vorliegen, die eine Beurteilung der Zuständigkeit ermöglichen. Hierzu gehört insbesondere, dass die Ident...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.5.3 Spätester Zeitpunkt der Weiterleitung

Rz. 64 Nach dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 hat der erstangegangene Rehabilitationsträger seine Zuständigkeit innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag des Eingangs des Antrags zu prüfen. Der erstangegangene Rehabilitationsträger kann die Prüfungsfrist von 2 Wochen voll ausnutzen. Ergibt die Prüfung, dass der Antrag weitergeleitet werden muss, hat dieses unverzüglich nach Ablauf des ...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.3 Aufgaben des erstangegangenen Rehabilitationsträgers (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 31 Die Trägerzuständigkeit für den Rehabilitations-/Teilhabeantrag ist unter jedem denkbar rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (BSG, Urteil v. 25.9.2014, B 8 SO 7/13 R). Im Zweifel will der behinderte Mensch die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen, sodass der gestellte Teilhabeantrag umfassend, d. h. auf alle nach Lage des Falles in Betracht komm...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 103 Reha-Recht – Die Onlineplattform für Rehabilitationsrecht und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR): www.reha-recht.de. Auf der Website der BAR (www.bar-frankfurt.de) sind unter "Service/Publikationen" u. a. folgende Empfehlungen, Vereinbarungen usw. veröffentlicht: Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung u...mehr

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Sauer, SGB IX § 28 Ausführu... / 2.3 Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 9 § 28 Abs. 1 Satz 3 betont den Grundsatz der Wirksamkeit der notwendigen Leistungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit: Der Rehabilitationsträger soll die Versorgungs-/Ausführungsform bei den Rehabilitations-/Teilhabeleistungen wählen, die – gemessen am jeweiligen Teilhabebedarf und den geplanten Teilhabezielen – wirksam ist. Das ist dann der Fall, wenn die e...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.3 Übergangsgeld und Mutterschaft

Rz. 8 Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld bringen den Anspruch auf Alg stets zum Ruhen. Das gilt nicht für Sonderunterstützung nach dem MuSchG. Bei Zuerkennung von Übergangsgeld kommt es auf den Grund oder den zuerkennenden Träger nicht an (z. B. medizinische oder berufliche Rehabilitation, stationäre oder ambulante Leistung). Ausnahmsweise bringt die Zuerkennung von Übergan...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.5.2 Fristenberechnung

Rz. 63 Die 14-Tage-Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, an dem die Information über das konkrete Teilhabeleistungsbegehren des Antragstellers in den Verantwortungsbereich des Rehabilitationsträgers gelangt (vgl. Rz. 51 ff.). Der Eingang des Antrags auf eine Teilhabeleistung beim erstangegangenen Rehabilitationsträger gilt als "Ereignistag" i. S. ...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.2 Erkrankungen

Rz. 7 Der Anspruch ruht auch im Falle der Zuerkennung von Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung (seit dem 1.1.2024, zuvor: Versorgungskrankengeld für erkrankte Versorgungsberechtigte nach § 16 BVG), Krankengeld der Soldatenentschädigung (ab 1.1.2025 als Folge der Regelung des Soldatenentschädigungsrechts) oder Verletztengeld (§§ 45 ff. SGB VII) an Arbeitsunfähi...mehr

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Sauer, SGB III § 161 Erlösc... / 2.3 Erlöschen wegen wiederholten Sperrzeitanlasses

Rz. 8 Ein Anspruch auf Alg erlischt nach Abs. 1 Nr. 2, wenn der Arbeitslose wiederholt unbegründet Arbeitslosigkeit leichtfertig herbeiführt bzw. unbegründet nicht mithilft, seine Arbeitslosigkeit zu beseitigen (versicherungswidriges Verhalten) und er deshalb Anlass für den Eintritt von Sperrzeiten gemäß § 159 gibt. Rz. 9 Die zum Erlöschen des Anspruchs führende Sperrzeit nac...mehr

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Sauer, SGB IX § 28 Ausführu... / 2.1 Ausführung von Leistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 § 28 Abs. 1 regelt die Ausführung von Leistungen zur Teilhabe durch den zuständigen Rehabilitationsträger – also durch wen er die Leistungen für den Rehabilitanden erbringen lässt. Nach Abs. 1 kann der zuständige Rehabilitationsträger die Leistungen zur Teilhabe allein (Rz. 4), gemeinsam mit anderen in § 6 aufgeführten Rehabilitationsträgern (Rz. 5), durch andere Leistungs...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.13 Verlängerung der Entscheidungsfrist wegen der Notwendigkeit eines Gutachtens (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 96 Ist für die Feststellung des Teilhabebedarfs ein Gutachten erforderlich, wird die Entscheidung über die beantragte Leistung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 3 innerhalb von 2 Wochen nach Vorliegen des Gutachtens getroffen. Bei der Frist ist der Tag der Entscheidung über die Teilhabeleistung maßgebend, nicht dagegen der Tag, an dem der Rehabilitand z. B. bei postalischer Zustell...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.2.4 Rehabilitationsträger ist nicht Adressat des Antrags

Rz. 27 Teilweise werden die Anträge auf Rehabilitations-/Teilhabeleistungen vom Antragsteller nicht in den Briefkasten des adressierten Rehabilitationsträgers, sondern in den Briefkasten eines unzuständigen, aber wohnortnahen Rehabilitationsträgers geworfen. Der Antragsteller will sich dann Portokosten ersparen. In diesen Fällen ist der Rehabilitationsträger, der den Rehabil...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.8 "Nochmalige" Weiterleitung (Abs. 3)

Rz. 77 Anträge auf Teilhabeleistungen können grundsätzlich nur einmal weitergeleitet werden (vgl. § 14 Abs. 1 und 2). Deshalb ist es dem zweitangegangen Rehabilitationsträger bis auf wenige Ausnahmefälle (vgl. Rz. 78) untersagt, den Antrag an einen anderen Rehabilitationsträger weiterzuleiten, wenn er sich unzuständig fühlt. Er hat in diesen Fällen unter Berücksichtigung des...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.1 Systematik des § 14

Rz. 8 § 14 zielt darauf ab, zwischen den betroffenen behinderten Menschen und Rehabilitationsträgern die Zuständigkeit schnell zu klären und über den Antrag möglichst zügig zu entscheiden (BT-Drs. 14/5074 S. 102 f. zu § 14; vgl. auch BSG, Urteil v. 20.10.2009, B 5 R 5/07 R, sowie BGH, Urteil v. 27.1.2015, VI ZR 54/14). Die Zuständigkeitsklärung nach § 14 muss vom Rehabilitati...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.3 Auswirkungen auf den § 14, wenn beim Antrag medizinische Unterlagen fehlen

Rz. 40 Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass die 14-Tage-Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 erst dann ausgelöst wird, wenn neben dem eigentlichen Rehabilitationsantrag die standardmäßig eingeforderten medizinischen Unterlagen eingegangen sind. Nur dann sei eine Zuständigkeitsklärung möglich. Dem ist aber so nicht; der Lauf der 14-Tage-Frist des § 14 wird durch noch notwend...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.2.3 Eigenschaft des erstangegangenen Trägers bei speziellen Trägern

Rz. 22 Als Rehabilitationsträger gelten alle in § 6 aufgeführten Rehabilitationsträger. Soweit allerdings ein Träger der Kinder- und Jugendhilfe Leistungen in Form von (normaler) Hilfe zur Erziehung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) – also nicht als Teilhabeleistung – erbringt, ist er kein Rehabilitationsträger. § 14 SGB IX greift in diesen Fällen nicht. Anmerkung: Teilhabeleistung...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.7 Ungeklärte Zuständigkeit wegen nicht geklärter Ursache der Behinderung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 75 Ist die Ursache für die Behinderung/drohende Behinderung nicht bekannt (es ist z. B. unklar, ob es sich um die Folgen eines Arbeitsunfalls handelt), ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 dem Grunde nach der Rehabilitationsträger zuständig, der die Leistung ohne Berücksichtigung der Vorschrift des § 14 und ohne Rücksicht auf die Ursache der Behinderung zu erbringen hat. Dies is...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.2 Früherkennung und Frühförderung, Kinderrehabilitation, Nach- und Festigungskuren, Mutter-(Vater-)Kind-Leistungen, Selbsthilfeleistungen

Rz. 47 Die interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung (§ 46) ist nur für Kinder bis zum Schuleintritt bestimmt und wird vorwiegend in interdisziplinären Frühförderstellen erbracht. Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern dienen, um in interdisziplinärer Zu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.1 Beschäftigungslosigkeit

Rz. 395 Der Begriff der Beschäftigungslosigkeit ist nicht gleichzusetzen mit demjenigen der Arbeitslosigkeit. Die Beschäftigungslosigkeit ist nur eines von mehreren in § 138 SGB III bestimmten Tatbestandsmerkmalen der Arbeitslosigkeit. Durch das Abstellen auf die Beschäftigungslosigkeit statt auf die Arbeitslosigkeit in § 14 Abs. 3 TzBfG soll einem größeren Personenkreis arb...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Dienste höherer Art

Rz. 6 Erforderlich sind Dienste höherer Art. Hierzu zählen Tätigkeiten, die ein überdurchschnittliches Maß an Fachkenntnissen, Kunstfertigkeit oder wissenschaftlicher Bildung, eine hohe geistige Fantasie oder Flexibilität voraussetzen oder die den persönlichen Lebensbereich betreffen, sodass sie ein erhöhtes Maß an Diskretion erfordern.[1] Darunter fallen insbesondere Ärzte,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telematik im Gesundheitswesen / 1.6 Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Arztbriefe werden digital zwischen Praxen ausgetauscht. Der sichere Datenaustausch wird durch die Anwendung "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) ermöglicht. Die entsprechende Software wird von durch die gematik zertifizierten Anbietern bezogen. Nutzer des Gesundheitswesens werden in das KIM-Adressverzeichnis übernommen und können aus ihrem Praxisinformationssystem heraus pe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telematik im Gesundheitswesen / 1.3 Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Der Vertragsarzt übermittelt die Daten einer Arbeitsunfähigkeit und ihre Fortsetzung elektronisch an die Krankenkasse. Die Daten werden aus dem Praxisverwaltungssystem über die TI an die Krankenkasse gegeben. Die Regelung gilt auch für Krankenhäuser und stationäre Reha-Einrichtungen. Der Versicherte ist aufgrund der elektronischen Übermittlung davon befreit, der Krankenkasse...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Disability Management / 2 Disability Manager

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bildet mit weiteren Partnern Disability Manager aus und verleiht geprüften Managern die Zulassung. Das Zertifikat gilt für ein Jahr, regelmäßige Weiterbildungen sind Pflicht. Inzwischen gibt es viele sog. "Certified Disability Management Professionals" (CDMP), meist Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsrä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ein BEM? / 2 FAQs

1) Wer ist am BEM beteiligt? Das BEM ist eine Teamaufgabe. Der Arbeitgeber nimmt zunächst Kontakt mit dem Betroffenen auf, klärt mit ihm die Situation, holt seine Zustimmung zur Durchführung des BEM schriftlich ein und bespricht mit ihm die Ziele. Mit Zustimmung des Betroffenen schaltet der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung von So... / Café

Die vereinbarte Zweckbestimmung eines "Cafés" (in München-Schwabing/Maxvorstadt) muss nicht nur im Sinne eines Tages-Café-Betriebs verstanden werden.[1] Die Bezeichnung eines Teileigentums als "Café" in einer Teilungserklärung von 1985 definiert trotz eines möglichen zwischenzeitlichen Begriffswandels den "Angebotsschwerpunkt Kaffee und Kuchen" sowie Öffnungszeiten bis höchs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Reha-Managemen... / IV. Reha-Management als freiwillige Leistung

Bieten VR ein Reha-Management als freiwillige Leistung an, dann gelten grundsätzlich nicht die Voraussetzungen oder Beschränkungen der Leistungsart Reha-Management. Im Grunde ist das Handeln des VR hier dem Handeln eines Haftpflichtversicherers gleichzusetzen. Sinn und Zweck des freiwilligen Reha-Managements können zum einen Aspekte einer möglichen Reduktion der Invaliditätsl...mehr