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Warum ein BEM? / 2 FAQs

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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1) Wer ist am BEM beteiligt?

Das BEM ist eine Teamaufgabe. Der Arbeitgeber nimmt zunächst Kontakt mit dem Betroffenen auf, klärt mit ihm die Situation, holt seine Zustimmung zur Durchführung des BEM schriftlich ein und bespricht mit ihm die Ziele. Mit Zustimmung des Betroffenen schaltet der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung sowie bei Bedarf den Betriebsarzt ein. Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen. Mit diesen Partnern klärt der Arbeitgeber, mit welchen Hilfen eine schnelle Rückkehr in den Betrieb möglich ist.

An externen Partnern kann der Arbeitgeber die Rentenversicherungsträger, die Berufsgenossenschaften, die Krankenkassen, den Unfallversicherungsträger, die Agentur für Arbeit und bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen das Integrationsamt und den Integrationsfachdienst hinzuziehen. Je nach Bedarf kann auch eine der gemeinsamen Servicestellen (Reha-Servicestellen) eingeschaltet werden, die in allen Landkreisen und kreisfreien Städten existieren. Sie stehen jedem Rat- und Hilfesuchenden in allen Fragen der Rehabilitation als Anlaufstelle zur Verfügung.

2) Für wen gilt das BEM, umfasst § 167 Abs. 2 SGB IX auch Aushilfskräfte?

BEM gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten, also für Angestellte, außertariflich Angestellte, Beamte, befristet Beschäftigte, Aushilfskräfte, Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten sowie Voll- oder Teilzeitbeschäftigte. Nur bei Kündigung innerhalb der Probezeit muss der Arbeitgeber kein BEM anbieten.

3) Lohnt sich Betriebliches Eingliederungsmanagement?

Vom BEM profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Arbeitgeber. Gesunde, motivierte und gut qualifizierte Mitarbeiter...

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