Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sucht: Betriebliche Prävent... / 3.3 Der Stufenplan

Der Stufenplan ist Bestandteil eines strukturierten Interventionsprozesses. Er regelt gestufte Interventionsschritte mit zunehmender arbeitsrechtlicher Konsequenz. Fürsorge- und Klärungsgespräch sind ihm vorgelagert: Sie dienen der frühzeitigen Ansprache von Auffälligkeiten, bevor eine Pflichtverletzung mit Suchtbezug feststeht und haben keinen disziplinarischen Charakter. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2 Beiträge für Direktversicherungen (Abs. 1 a. F.)

Rz. 32 Die Pauschalierung von Beiträgen für Direktversicherungen nach § 40b Abs. 1 EStG ist ab 2005 aufgehoben worden. An die Stelle der Pauschalierung ist die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG getreten (Rz. 2).[1] Für Beiträge aufgrund einer Versorgungszusage des Arbeitgebers, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurde (Altzusage, Rz. 20b), besteht eine Übergangsregelung zur wei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.1.2 Höchstbeträge (Abs. 2)

Rz. 22 Die Pauschalierung der Zuwendungen an eine Pensionskasse ist nach § 40b Abs. 2 S. 1 EStG für den einzelnen Arbeitnehmer nur bis zum Höchstbetrag von 1.752 EUR im Kalenderjahr möglich; darüber hinausgehende Zukunftssicherungsleistungen unterliegen dem individuellen LSt-Abzug.[1] Der Höchstbetrag kann für jeden Arbeitnehmer nur einmal ausgeschöpft werden. Die für den Ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 13 Bemessungsgrundlage für die Pauschalierung sind die vom Arbeitgeber für den einzelnen Arbeitnehmer im Kalenderjahr tatsächlich erbrachten Zukunftssicherungsleistungen.[1] Dabei kann es sich um Einmalbeiträge oder um laufende Beiträge handeln. Für die Zuordnung zu einem Kalenderjahr kommt es nach § 11 Abs. 2 S. 1 EStG darauf an, wann die zu diesem Zweck vorgenommenen Z...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Mitteilung

Rz. 5 Die Pflicht des Arbeitgebers beschränkt sich auf die reine Mitteilung. Der Betriebsrat hat daher nur ein Informationsrecht. Die Mitteilung hat "rechtzeitig" zu erfolgen, der Betriebsrat muss also die Möglichkeit haben, nach der Unterrichtung durch den Arbeitgeber noch Bedenken zu äußern und die Arbeitnehmer zu unterrichten.[1] Die Mitteilung ist als rechtzeitig anzusehe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.8 Weitere Aktiva

Rz. 14 Besonderheiten bzw. Diskussionspunkte in Bezug auf weitere Aktivpositionen könnten sich beispielsweise bei der Frage des Ansatzes von eigenen Anteilen ergeben, die nach HGB mit dem Eigenkapital zu saldieren sind. Die grundsätzliche Aktivierbarkeit im Überschuldungsstatus ist in der Literatur strittig. Nach wohl überwiegender Auffassung ist eine Aktivierung an das Erge...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Sanktionen

Rz. 14 Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen die Bestimmung des § 105 BetrVG führt nicht zur Unwirksamkeit der Maßnahme gegenüber einem leitendem Angestellten, insbesondere führt eine unterbliebene Information des Betriebsrats nicht zu einer Unwirksamkeit der Kündigung. Der Arbeitgeber kann auch nicht gem. § 101 BetrVG (auch nicht durch analoge Anwendung) gezwungen werden, eine...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Gegenstand der Mitteilungspflicht

Rz. 2 Die Mitteilungspflicht besteht bei Einstellungen und personellen Veränderungen. Der Begriff der Einstellung ist derselbe wie bei § 99 BetrVG (vgl. dort). Wird ein Arbeitnehmer zum leitenden Angestellten befördert, etwa durch Erteilung einer Prokura, dann richtet sich die Beteiligung des Betriebsrats nicht nach § 99 BetrVG, sondern nach dieser Vorschrift.[1] Rz. 3 Unter ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.1 Wirtschaftskriminalistische Feststellungsmethode

Rz. 15 Im Rahmen der wirtschaftskriminalistischen Methodik werden letztendlich Anzeichen gesucht, die einen sicheren Rückschluss auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erlauben. Ein Anwendungsbereich für diese Methodik ergibt sich insbesondere dann, wenn die Geschäftsunterlagen des Unternehmens unvollständig oder fragwürdig bzw. erst gar nicht zu erhalten sind. In diesen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 3.4 Verfahren und Verantwortlichkeiten benennen

In der Grundsatzerklärung ist zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 LkSG zu beschreiben, mit welchen Verfahren das Unternehmen seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und welche Stellen im Unternehmen dafür verantwortlich sind. Diese Verfahren umfassen sämtliche Prozesse, die darauf abzielen, nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen innerhalb der eigenen Geschä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Vereinbarungstreuhand (... / 8. Formulierungsbeispiel

Formulierungsbeispiel für einen Treuhandvertragmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Herausforderungen der virtu... / 4 Sonderfall: Onboarding aus dem Homeoffice

Zusammenarbeit aus dem Homeoffice heraus kann also gut funktionieren, wenn man die vorgestellten Verhaltensweisen beachtet und richtig umsetzt. Was aber ist mit Teammitgliedern, die man noch nie gesehen hat oder die gerade erst vor wenigen Tagen/Wochen neu ins Unternehmen gekommen sind, die sogenannten Onboardees? In großen meist international aufgestellten Unternehmen arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.3 Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital

Rz. 76 Für die Fähigkeit von Nutzungsrechten zur Einlage i. S. v. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wird in der Literatur[1] zwischen beschränkt dinglichen und obligatorischen Nutzungsrechten unterschieden. Beschränkt dingliche Nutzungsrechte können unter der Voraussetzung der Einlagefähigkeit, unabhängig davon, ob das Nutzungsrecht am Gegenstand des betreffenden Gesellschafters oder e...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 2 Fürsorge – Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung neu positioniert

Der Begriff "Care" hat eine ökologische Bedeutung. Aber in der Personalpolitik meint er auch "Fürsorge" – und zwar jenseits der klassischen Arbeitsmedizin mit den Angeboten zu Notfallbetreuung, Grippeschutzimpfungen, Sehtest, Krebsvorsorge, Durchführung der klassischen Befähigungsnachweise, Notfallversorgung und fachmedizinischer Beratung der Arbeitssicherheit. Das neue "Car...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Austrittsinterviews richtig... / 4.2 Der richtige Zeitpunkt

Führen Sie das Gespräch baldmöglichst nach Eingang der Kündigung bzw. Bekanntwerden der Trennung, spätestens jedoch am letzten Arbeitstag. Laden Sie den Mitarbeiter hierzu unter vier Augen ein, stellen Sie sicher, dass der Termin nicht "untergeht". Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer – insbesondere, wenn das Unternehmen damit "überrascht" wurde – ist es sehr wichtig, das Ge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Austrittsinterviews richtig... / 2 Ziele des Austrittsinterviews

Führungskräfte können aus einem Austrittsinterview wichtige Informationen gewinnen: den Austrittsgrund erfahren (familiäre Gründe, gesundheitliche Gründe, Fortbildung, fehlende Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Gehalt/Sozialleistungen, sonstige Gründe) Feedback vom Mitarbeiter erhalten (betriebliche Regelungen, Betriebs- und Abteilungsklima, Führungskompetenz der Vorge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mobbing im Unternehmen / 4.1 Betriebswirtschaftliche Kosten

Laut einer Studie von YouGov aus dem Jahr 2021 leiden 29 % aller Mitarbeiter – also etwa jeder dritte Mitarbeiter – unter dem Verhalten der Kollegen. Bei einer Studie in Schweden begründeten 60 % der Befragten ihre Kündigung mit Unbehagen oder Schikane am Arbeitsplatz. Mitarbeiter, die über Monate von anderen Mitarbeitern schikaniert werden, resignieren, werden mutlos oder de...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Austrittsinterviews richtig... / 4.1 Verantwortung

Die originäre Verantwortung trägt bei der Kündigung der direkte Vorgesetzte. Sie als Personaler verantworten diese jedoch indirekt mit (in Form der unternehmensweiten Fluktuationskennzahlen) und sind natürlich auch "Leidtragender" jeglichen Weggangs, da die Ersatzbeschaffung i. d. R. – zumindest administrativ – über Sie abgewickelt wird. Daher haben Sie ein großes Interesse ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mobbing im Unternehmen / 5.3 Innerbetriebliche Hilfe bei Mobbing

Innerbetriebliche Hilfe hat das Ziel, Maßnahmen gegen den Mobber einzuleiten und konsequent durchzusetzen. Dabei geht es u. a. um arbeitsrechtliche Mittel wie Rüge oder Ermahnung, Abmahnung, Versetzung oder Kündigung. Eine andere Verfahrensweise, die zu einer schnellen Auflösung einer akuten Mobbing-Problematik führen kann, ist der so genannte Shared Responsibility Approach ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Change Management / 1.2.3 Widerstand in Veränderungsprozessen

Widerstand akzeptieren Es gibt keine Veränderung ohne Widerstand. Wandel bewirkt Verunsicherung, weil gewohnte und geregelte Handlungs- und Interessenfelder durcheinander geraten. Sich an Neues zu gewöhnen, ist schwierig. Widerstand ist eine normale Begleiterscheinung von Veränderungsprozessen. Er hat eine Schutzfunktion für die Ausbildung und Sicherstellung von Identität und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mobbing im Unternehmen / 1.1 Mobbinghandlungen

"Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stärkung der HR-Rolle / 1 Wie wandelt sich das Bild der HR Rolle?

Schaut man auf die Vergangenheit, waren die klassischen, administrativen Aufgaben der meisten Personaler mit direkten Tätigkeiten der Mitarbeiter verbunden: Einstellung neuer Mitarbeiter, betriebsbedingte Kündigungen, Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Organisation der Dienst- und Urlaubspläne, das Schreiben von Zeugnissen oder weitere Verwaltungsaufgaben. Doch in Zeite...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.6.3 Umgang mit Audit-Ergebnissen

Die Ergebnisse des Social Engineering Audits sollten primär zur Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen und zur Sensibilisierung der Belegschaft genutzt werden. Eine individuelle Zuordnung von Fehlverhalten zu einzelnen Beschäftigten sollte nur dann erfolgen, wenn dies für die Erreichung des Audit-Zwecks zwingend erforderlich ist (z. B. bei gezielten Schulungsmaßnahmen für bes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.4 Behördliche Zulassung der Kündigung

Während der Dauer des Kündigungsschutzes nach § 18 BEEG ist eine Kündigung nur möglich, wenn die oberste Landesbehörde die Kündigung auf Antrag des Arbeitgebers zuvor für zulässig erklärt hat. Eine ohne vorherige Zulässigkeitserklärung ausgesprochene Kündigung ist rechtsunwirksam. In einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 18 BEEG hat die Bundesregierung festgelegt, unte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Besonderer Künd... / 1 Kündigung während der Elternzeit

Zu unterscheiden ist zwischen der Kündigung durch den Arbeitgeber und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich des Kündigungsschutzes bei arbeitgeberseitiger Kündigung Der Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich der zu ihrer Berufsbildung oder in Heimarbeit Beschäftigten sowie diesen Gleichgestellten[1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich des Kündigungsschutzes bei arbeitgeberseitiger Kündigung

Der Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich der zu ihrer Berufsbildung oder in Heimarbeit Beschäftigten sowie diesen Gleichgestellten[1], die sich in einer Elternzeit im Sinne des BEEG befinden. Er gilt sowohl für Vollzeit-, als auch für Teilzeitbeschäftigte. Üben Teilzeitbeschäftigte ihre Tätigkeit während der Kindererziehung aus, so gilt Folgendes: Leist...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.10 Kündigung des Prüfungsauftrags

Rz. 232 Erfolgt durch den Abschlussprüfer eine Kündigung des Prüfungsauftrags aus wichtigem Grund (§ 318 Abs. 6 und 7 HGB) hat er gem. § 318 Abs. 6 Satz 4 HGB über das Ergebnis der bisherigen Prüfung gegenüber den Organen der zu prüfenden Ges. zu berichten.[1] Zu Einzelheiten der Berichterstattung vgl. § 318 Rz. 89 ff. Rz. 233 Neben den gesetzlichen Vertretern hat der Abschlu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Besonderer Künd... / 2 Kündigung durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer bedarf für die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses keines Kündigungsgrundes. Er hat jedoch in der Regel die für ihn geltenden Kündigungsfristen einzuhalten. Dies gilt grundsätzlich auch im Fall der Inanspruchnahme von Elternzeit. Jedoch gilt während der Elternzeit eine Sonderregel: Will der Arbeitnehmer in Elternzeit das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Besonderer Künd... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitnehmer, die Elternzeit nehmen, werden vor Kündigungen durch den Arbeitgeber weitgehend geschützt. Ohne die Zulässigkeitserklärung der Kündigung durch Behörden kann eine Kündigung nicht ausgesprochen werden; sie ist unwirksam (§ 18 BEEG). Das Kündigungsverbot gilt für alle Kündigungen, die der Arbeitgeber ausspricht (ordentliche, außerordentliche Beendigungskü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.2 Voraussetzungen

Der Kündigungsschutz greift grundsätzlich nur, wenn die Voraussetzungen für die Elternzeit nach dem BEEG vorliegen und das Arbeitsverhältnis durch das Verlangen des Arbeitnehmers nach Elternzeit bzw. dessen Antritt modifiziert wurde. Bei anderen Freistellungen gilt der Kündigungsschutz grundsätzlich nicht.[1] Während des besonderen Kündigungsschutzes als Arbeitnehmer in der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.6 Beendigung aus sonstigen Gründen

Der Kündigungsschutz des § 18 BEEG erfasst jede Kündigung des Arbeitgebers. Nicht erfasst werden indes Befristungen. Befristete Arbeitsverhältnisse laufen grundsätzlich auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer zum Endzeitpunkt Elternzeit in Anspruch nimmt. Ebenfalls nicht vom Kündigungsschutz des § 18 BEEG erfasst werden Eigenkündigungen durch den Arbeitnehmer und Aufhebungsvertr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.5 Verhältnis zum sonstigen Kündigungsrecht

Neben dem Kündigungsschutz nach § 18 BEEG gelten die allgemeinen Vorschriften, aus denen sich ebenso und unabhängig vom Sonderkündigungsschutz die Unwirksamkeit einer Kündigung ergeben kann, z. B. nach den Regeln des Kündigungsschutzgesetzes. Außerdem greifen möglicherweise andere Sonderkündigungsbestimmungen, wenn deren Voraussetzungen vorliegen, z. B. wegen Schwerbehinderu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.3 Dauer

Der Kündigungsschutz nach § 18 BEEG beginnt bereits vor Antritt der Elternzeit, und zwar grundsätzlich ab dessen Geltendmachung durch den Arbeitnehmer ("Antragsschutzzeitraum"). Für dieses Verlangen kommt es auf den Zugang der Erklärung beim Arbeitgeber an. Die Vorverlegung des Kündigungsschutzes vor die Elternzeit ist allerdings zeitlich auf 8 Wochen (vor dem tatsächlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umgang mit Low Performance ... / 4 Kündigung als letztes Mittel

Arbeitsrecht spielt in schwierigen Arbeitsverhältnissen immer dann eine maßgebliche Rolle, wenn der Trennungswunsch in greifbare Nähe rückt. Im Vorfeld der Entwicklung eines Konfliktes wird es wenig beachtet. Arbeitsrecht steht für Konfrontation. Wesentliches Ziel ist es, das Arbeitsrecht mit dem Aspekt der Führung in einer Weise zu verbinden und frühzeitig zu beachten, so da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildung: Regelunge... / 2.10 Kündigung

Diese Vorschrift ist ebenfalls im Zuge von Änderungen des NachwG in § 11 BBiG aufgenommen worden. Die Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, ergeben sich aus § 22 BBiG. Bei Erfüllung dieser Vorgabe geht es daher nicht um eine tatsächlich zu treffende Vertragsabrede, sondern lediglich um Transparenz im Hinblick auf die zwingenden gese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umgang mit Low Performance – Kündigung als letztes Mittel

Zusammenfassung Überblick Jeder arbeitet so gut er kann. Diese Devise gilt leider nicht immer für alle Mitarbeiter. Beschäftigte, die es im Büro lieber gemütlich angehen lassen oder das Gespräch mit Kollegen ihrer eigentlichen Aufgabe vorziehen, verärgern nicht nur den Arbeitgeber, sondern auch die Kollegen. Minderleister, die so genannten "Low Performer", erbringen nicht die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Korrespondenz zwischen HR u... / 13 Kündigungen

Wenn Abmahnungen nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen fristgerecht kündigen. Kündigungen müssen schriftlich ausgesprochen werden. Dabei ist auf eine sachliche und rechtlich einwandfreie Schreibweise zu achten.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umgang mit Low Performance ... / 5 Zusammenfassung

Die Komplexität von Arbeitsverhältnissen lässt sich über die Anwendung der Methodik AZU strukturieren und systematisieren. Die Erfahrung in der Anwendung von AZU hat gezeigt, dass frühzeitiges Handeln wesentlich dafür ist, ob ein Arbeitsverhältnis positiv fortgesetzt werden kann oder ob eine Trennung die sinnvolle Lösung ist. Wesentlich ist es, die Probleme im Arbeitsverhält...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umgang mit Low Performance ... / Zusammenfassung

Überblick Jeder arbeitet so gut er kann. Diese Devise gilt leider nicht immer für alle Mitarbeiter. Beschäftigte, die es im Büro lieber gemütlich angehen lassen oder das Gespräch mit Kollegen ihrer eigentlichen Aufgabe vorziehen, verärgern nicht nur den Arbeitgeber, sondern auch die Kollegen. Minderleister, die so genannten "Low Performer", erbringen nicht die Arbeitsleistun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umgang mit Low Performance ... / 1 Einleitung

Low Performance gehört zu den regelmäßigen Herausforderungen im Unternehmen. Sie ist Teil des Arbeitsalltags und beschäftigt Führungskräfte und Personalverantwortliche in gleicher Weise. Nach den allgemeinen Erfahrungswerten in der Beratung gibt es im Unternehmen ca. 20 % herausragende Arbeitsverhältnisse, 70 % gute und solide Arbeitsverhältnisse und ca. 10 % problematische ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umgang mit Low Performance ... / 3 AZU – Analyse, Zielbestimmung, Umsetzung – als strukturierte Vorgehensweise

AZU klärt, welche Situation die Führungskraft im Arbeitsverhältnis vorfindet – Analyse – und wie das eigentliche Ziel – Fortsetzung als ausgeglichenes Arbeitsverhältnis oder Trennung – lautet. Auf der Ebene der Umsetzung – U – wird erarbeitet, wie das in Ebene Z definierte Ziel umgesetzt werden kann. Abb. 2: Methodik AZU Im Rahmen der Analyse werden in den fünf Feldern Arbeitsl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umgang mit Low Performance ... / 2 Begriff des schwierigen Arbeitsverhältnisses – "Low Performance"

Auf den ersten Blick scheint es einfach zu sein. Man weiß vermeintlich genau, was mit" Low Performance" gemeint ist. Einmal Low Performer – immer Low Performer. Erst auf den zweiten Blick erschließt sich, wie vielfältig, individuell und komplex der Begriff ist. Die Schlechtleistung kann zahlreiche Ursachen und Gründe haben, die jeweils ein unterschiedliches Vorgehen – persön...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildung: Vorausset... / 4.5 Charakterliche Förderung

Der Begriff "charakterliche Förderung" beschreibt das, was früher mit dem "Erziehungszweck" der Ausbildung bezeichnet wurde. Die Norm spielt normalerweise allenfalls eine Rolle bei der Frage, ob ein Verhalten, welches der Ausbildende zum Anlass für eine fristlose Kündigung gemäß § 22 BBiG genommen hat, eher noch Ausdruck einer bestimmten charakterlichen Unreife ist. In der F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildung: Vorausset... / 3.2 Pflichten aus anderen Gesetzen

Durch § 10 Abs. 2 BBiG wird festgelegt, dass arbeitsrechtliche Vorschriften auch für Auszubildende gelten. Darüber hinaus enthalten viele arbeitsrechtliche Gesetze in ihrem Anwendungsbereich die Bestimmung, dass das jeweilige Gesetz auch für Auszubildende gilt. Hieraus lässt sich schließen, dass Auszubildende an sich keine Arbeitnehmer sind, sonst hätte der Gesetzgeber nicht...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.3.5 Austrittsprozess

Austritt-Interviews für kontinuierliche Verbesserungen nutzen! Nicht immer gelingt es, einen Mitarbeiter zu halten. Dann sollte auf jeden Fall ein Austrittsinterview dafür genutzt werden, den ausscheidenden Mitarbeiter nach den Gründen für seinen Weggang zu befragen. Aus den Ergebnissen können Rückschlüsse gezogen werden, die Schwachpunkte beseitigen helfen. Auf dieser Grundl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Korrespondenz zwischen HR u... / 1 Anlässe für die Korrespondenz zwischen Unternehmen und Mitarbeitern

Die wichtigsten Anlässe sind: Bewerbung und Einstellung, Probezeit und Übernahme, Gehalts- und Prämienfragen; sonstige Leistungen, Vertragsänderungen, Erteilung von Vollmachten, Ernennungen und Beförderungen, disziplinarische Gründe (Abmahnung, Kündigung), Jubiläen, persönliche Anlässe (Geburtstage, Eheschließung, Todesfälle etc.), Vielen Schreiben gehen Gespräche, gegenseitige Inform...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Korrespondenz zwischen HR u... / 2.1 Psychologie in der Mitarbeiterkorrespondenz

Gerade in Schreiben an Mitarbeiter ist die Anwendung psychologischer Grundregeln besonders wichtig. Deshalb sollten die eigenen Mitarbeiter ebenso umworben werden wie Kunden. Und nach der Einstellung sollte ein Unternehmen seine Mitarbeiter mindestens eben so gut behandeln wie während der Bewerbungsphase. Korrespondenz mit Mitarbeitern sollte grundsätzlich als Mittel der Mot...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1 Pflichten aus dem BBiG

Zentrale Norm für die Pflichten des Auszubildenden im BBiG ist dessen § 13. Die Vorschrift lautet: Zitat Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, an Ausbil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Korrespondenz zwischen HR u... / 6 Versetzung/Interner Wechsel

Wechselt ein Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens seinen Job, wird diese Veränderung und die mit ihr verbundenen Vereinbarungen in der Regel schriftlich festgehalten. Für Versetzungen oder interne Wechsel gibt es verschiedene Gründe, zum Beispiel: Interner Wechsel des Arbeitsplatzes auf Wunsch des Mitarbeiters (z. B. interne Bewerbung), Versetzung aus betrieblichen Gründen i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Korrespondenz zwischen HR u... / 12 Disziplinarmaßnahmen

Ist das Unternehmen mit den Leistungen oder dem Verhalten eines Mitarbeiters nicht zufrieden, wird es zunächst versuchen, durch geeignete Führungsmaßnahmen wie Gespräche etc. auf eine Änderung hinzuwirken. Gelingt es der Führungskraft nicht, den Mitarbeiter positiv zu beeinflussen, folgt als nächste Stufe die schriftliche Ermahnung. Für schriftliche Missbilligungen gibt es vi...mehr