Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Außerordentliche Kündigung:... / 10 Falschaussage

Die Bereitschaft eines Arbeitnehmers, in einem Rechtsstreit gegen seinen Arbeitgeber vorsätzlich falsch auszusagen, ist an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.[1] mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 18 Urlaub

Tritt der Arbeitnehmer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub an, so verletzt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten; ein solches Verhalten ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darzustellen.[1] mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 11 Führerscheinentziehung

Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann bei einem Berufskraftfahrer zur außerordentlichen Kündigung führen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen unmöglich oder unzumutbar ist.[1] mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 25 Verschwiegenheitspflicht

Zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitnehmers gehört auch die Verschwiegenheitspflicht, die es dem Arbeitnehmer untersagt, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse unbefugt an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten. Verletzungen gegen die Verschwiegenheitspflichten können je nach den Umständen des Einzelfalls auch ohne vorangegangene Abmahnung zur ordentlichen, unter Ums... mehr

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Außerordentliche Kündigung: Voraussetzungen

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag zur außerordentlichen Kündigung legt die einzelnen allgemeinen Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung dar. Die Interessenabwägung, die auch bei Vorliegen eines "an sich" geeigneten wichtigen Grundes die Kündigung dennoch unwirksam sein lassen kann, ist immer eine Einzelfallentscheidung, weshalb der Beitrag hierfür lediglich di... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 6 Ausländerfeindliche Äußerung

Eine ausländerfeindliche Äußerung im Betrieb kann im Einzelfall ohne vorherige Abmahnung das Recht zur außerordentlichen Kündigung begründen. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und seine Pflicht aus § 12 Abs. 3 AGG gebieten es, massiven Ehrverletzungen von Mitarbeitern gegenüber Kollegen entgegenzutreten, und zwar je nach Gewicht der Ehrverletzung auch durch eine außerorde... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 3 Mitteilung des Kündigungsgrunds

Außer bei einem Berufsausbildungsverhältnis und der Kündigung einer Schwangeren ist die Angabe des Kündigungsgrunds keine Wirksamkeitsvoraussetzung der außerordentlichen Kündigung. Der Verstoß gegen die Verpflichtung in § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, auf Verlangen den Kündigungsgrund mitzuteilen, führt deshalb nicht zur Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung. Unter Umstände... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 21 Straftat

Straftaten gegen den Arbeitgeber berechtigen in aller Regel zur außerordentlichen Kündigung.[1] Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, stellen nur ausnahmsweise einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar, wenn sie sich konkret auf das Arbeitsverhältnis auswirken können (z. B. Vermögensstraftat eines Kassierers). Nicht entscheidend für die Fra... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 4 Hinweispflichten

Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III "sollen" Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses über deren Verpflichtung zur Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit[1] informieren. Auch wenn das Unterlassen einer solchen Unterrichtung grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers begründet, ist für die Praxis zu empfehlen, Arbeitnehme... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 24 Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers

Bei einem Vermögensdelikt des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers, wie z. B. Betrug oder Unterschlagung, bedarf es grundsätzlich vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung keiner vergeblichen Abmahnung, weil – wie regelmäßig bei einer Störung im Vertrauensbereich – dem Arbeitgeber ein Wiederholungsfall nicht zuzumuten ist. Dabei kommt es nicht a... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 7 Beleidigung und Bedrohung

Beleidigung gegenüber Arbeitgeber und Vorgesetzten Beleidigungen oder üble Nachrede gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber Vorgesetzten berechtigen grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung. Grobe Beleidigungen können auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung rechtfertigen. Dies gilt ebenso für Bedrohungen des Arbeitgebers oder von V... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 2.3 Einhaltung der Ausschlussfrist

Nach § 626 Abs. 2 BGB kann die außerordentliche Kündigung nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen erfolgen. Innerhalb dieser Ausschlussfrist muss die Kündigungserklärung zugehen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Vermutungen, selbst grob fahrlässige Unkenntnis, reichen nicht ... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 4 Arbeitsverweigerung

Nicht jede Arbeitsverweigerung stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. In der Regel ist eine Abmahnung erforderlich. Eine beharrliche Arbeitsverweigerung berechtigt jedoch grundsätzlich zur außerordentlichen Kündigung.[1] Beharrlichkeit der Arbeitsverweigerung Eine beharrliche Arbeitsverweigerung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer die ihm übertragene Arbeit bewuss... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 17 Politische Agitation

Wiederholte politische Agitation des Arbeitnehmers im Betrieb, die den Betriebsfrieden ernstlich und schwer gefährdet, kann die ordentliche Kündigung und unter Umständen die außerordentliche Kündigung rechtfertigen.[1] Die politische Betätigung eines Arbeitnehmers im Betrieb muss jedoch zu einer konkreten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses führen. Das Verbot der parte... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 2.1 Wichtiger Grund

Der unbestimmte Rechtsbegriff "wichtiger Grund" für eine außerordentliche Kündigung wird vom Bundesarbeitsgericht dann angenommen, wenn dem einen Vertragsteil nicht zugemutet werden könne, unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben das Arbeitsverhältnis mit dem anderen Vertragsteil weiter fortzuführen, und zwar auch nicht bis zum Ablauf der ordentlichen Künd... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 26 Verweigerung eines Mitarbeitergesprächs

Die grundlose Weigerung eines Arbeitnehmers, zu einer vom Arbeitgeber angeordneten Rücksprache zu erscheinen, kann zu einer verhaltensbedingten Kündigung nach vorangegangener Abmahnung berechtigen, wenn dem Arbeitnehmer das Erscheinen zumutbar und möglich ist. In schwerwiegenden Fällen, z. B. bei einer hartnäckigen Weigerung an einer wichtigen Unterredung mit einem Kunden te... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 22 Unentschuldigtes Fehlen, Zuspätkommen, vorzeitiges Verlassen

Die wiederholte verspätete oder völlig unterlassene Arbeitsaufnahme oder das vorzeitige Verlassen der Arbeit seitens des Arbeitnehmers rechtfertigt in der Regel nur eine ordentliche Kündigung.[1] Eine außerordentliche Kündigung kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn die Unpünktlichkeit des Arbeitnehmers oder die völlig unterlassene Arbeitsaufnahme seitens des Arbeitn... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 9 Betriebsfrieden und betriebliche Ordnung

Wird der Betriebsfrieden durch Handlungen gestört, die das friedliche Zusammenarbeiten der Arbeitnehmer untereinander oder mit dem Arbeitgeber erschüttern oder nachhaltig beeinträchtigen und die nachteilige betriebliche Auswirkungen (z. B. Störungen des Arbeitsablaufs) haben, kann dies eine ordentliche, in Ausnahmefällen sogar außerordentliche, Kündigung rechtfertigen.[1] Pr... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 23 Verdacht einer schwerwiegenden Verfehlung

Der Verdacht einer strafbaren Handlung oder sonstiger schwerwiegender Verfehlungen kann selbstständig einen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen, wenn es gerade der Verdacht ist, der das für das Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen in die Rechtschaffenheit des Arbeitnehmers zerstört oder der Verdacht in anderer Hinsicht eine unerträgliche Belastung des Arbeitsv... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 19 Schmiergeldannahme

Die Entgegennahme von Schmiergeldern stellt in der Regel eine schwerwiegende Pflichtwidrigkeit dar, die je nach den Umständen des Einzelfalls eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung rechtfertigen kann.[1] Die Annahme von geringfügigen Geschenken, die branchenüblich sind (z. B. Kugelschreiber, Kalender), stellt dagegen keine Pflicht... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 27 Vollmachtüberschreitung und Vertrauensmissbrauch

Eine Vollmachtüberschreitung oder ein Vertrauensmissbrauch berechtigt in schweren Fällen auch ohne Abmahnung zur ordentlichen Kündigung. Je nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere wenn der Arbeitnehmer sich durch die Vollmachtüberschreitung oder den Vertrauensmissbrauch einen persönlichen Vorteil verschafft, kann auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt s... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 20 Sexuelle Belästigung

Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann nach den Umständen des Einzelfalls auch ohne vorherige Abmahnung eine Kündigung, u. U. auch eine außerordentliche Kündigung, rechtfertigen.[1] Der Begriff wird definiert in § 3 Abs. 4 AGG. Der Arbeitgeber hat schon wegen § 12 Abs. 3 AGG die Pflicht zu handeln und die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der ... mehr

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Außerordentliche Kündigung: Einzelne Kündigungsgründe

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag zur außerordentlichen Kündigung stellt in einer lexikalischen Übersicht die häufigsten Kündigungssituationen dar. Auch auf betriebliche und krankheitsbedingte Kündigungsmöglichkeiten, in erster Linie bei ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern, wird eingegangen, weil die außerordentliche Kündigung keine ausschließlich verhaltensbedingte Kü... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 14 Konkurrenztätigkeit

Verletzt ein Arbeitnehmer durch unerlaubte Konkurrenztätigkeit seine arbeitsvertraglichen Pflichten, rechtfertigt dies je nach den Umständen des Einzelfalls eine ordentliche oder auch eine außerordentliche Kündigung, wobei im Einzelfall auch eine Abmahnung nicht erforderlich ist, wenn dem Arbeitnehmer von vornherein bekannt sein musste, dass die Konkurrenztätigkeit seinen Ve... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 5 Arbeitszeitbetrug

Macht ein Arbeitnehmer zum Nachteil des Arbeitgebers vorsätzlich falsche Angaben zu Beginn und Ende seiner Arbeit, liegt ein wichtiger Grund an sich für eine außerordentliche Kündigung vor. Praxis-Beispiel Ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, die Arbeitszeit selbst zu erfassen, notiert aber regelwidrig jeweils den Zeitpunkt der Durchfahrt der Parkplatzeinfahrt, ist ein vorsätzl... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 2 Alkoholkonsum

Der Verstoß gegen ein Alkoholverbot berechtigt in schwerwiegenden Ausnahmefällen zu einer außerordentlichen Kündigung, insbesondere bei konkreter Gefährdung erheblicher Rechtsgüter [1] oder bei einem alkoholisiert fahrenden Busfahrer.[2] Das Alkoholverbot muss allerdings deutlich formuliert sein. Es muss nicht nur das Trinken während der Arbeitszeit und den Arbeitspausen, sond... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 1 Abwerben von Mitarbeitern

Eine Abwerbung rechtfertigt wegen der grundrechtlich geschützten Freiheit der Berufsausübung nur unter besonderen Umständen die außerordentliche Kündigung des abwerbenden Arbeitnehmers. Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn die Abwerbung zugleich eine grobe Verletzung der Treuepflicht darstellt, insbesondere, wenn der Arbeitnehmer Kollegen zu verleiten sucht, unt... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 3 Anzeige gegen Arbeitgeber

Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber konnten nach früherer Rechtsprechung kündigungsrelevant sein, wenn sie wissentlich falsche oder leichtfertig falsche Angaben enthielten oder wenn sie eine unverhältnismäßige Reaktion auf das Verhalten des Arbeitgebers oder seines Repräsentanten darstellten und eine innerbetriebliche Klärung nicht zumutbar war.[1] Seit Inkrafttreten des Hin... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 13 Private Internet- und E-Mail-Nutzung

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Gestattung nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.5 Nichtbefolgung einer durch das Weisungsrecht gedeckten Anordnung des Arbeitgebers

Die Nichtbefolgung einer durch das Weisungsrecht gedeckten Anordnung des Arbeitgebers stellt eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar. Dieses Verhalten des Beschäftigten kann abgemahnt werden und bei Wiederholung zur Kündigung führen. Diesem Risiko muss sich der Beschäftigte grundsätzlich nicht aussetzen.[1] Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber weist den Beschäftigten an, di... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.8 Rechte Dritter

Die Ausübung des Weisungsrechts erfordert grundsätzlich nur eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des jeweiligen Beschäftigten. In Sondersituationen kann sich jedoch auch ein Weisungsrecht durch die Rechte eines Dritten konkretisieren. Praxis-Beispiel Aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung ist der Beschäftigte nicht mehr in der Lage, seine geschuldete ... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.9 Billiges Ermessen

Im Normalfall ergibt sich die Wahrung billigen Ermessens schon daraus, dass sich der Arbeitgeber im Rahmen des gesetzlich Vorgesehenen bewegt und lediglich den vom Gesetzgeber bezweckten Schutz verwirklicht hat. Dabei darf der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der Gesetzgeber bei seiner Normsetzung die Interessen der betroffenen Beschäftigten ausreichend abgewogen hat. Besond... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.4 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 192 Der Zeitpunkt, zu dem zu beurteilen ist, ob sich der Geschäftsleiter an den Rahmen der genannten Maßstäbe gehalten hat, ist der des Abschlusses des Geschäfts bzw. der der Vornahme der Maßnahme, nicht der Erfüllungszeitpunkt. Es ist zu prüfen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter in diesem Zeitpunkt ebenso gehandelt hätte.[1] Berücksichtigt werden mü... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.5 Arten der Weisungserteilung

Weisungen können entweder individuell durch Einzelweisungen gegenüber einzelnen Beschäftigten oder kollektiv durch Dienst- oder Betriebsanweisungen gegenüber allen Beschäftigten erteilt werden. Bei Dienst- und Betriebsanweisungen bestehen höhere Anforderungen an die Ausübung des Ermessens, da nicht nur die Interessen einzelner Beschäftigter, sondern die einer gesamten Beschä... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.7 Haftung des Arbeitgebers bei schuldhaften Handlungen

Arbeitgeber üben das Weisungsrecht in aller Regel nicht als eigene Person aus. Insbesondere bei juristischen Personen ist es erforderlich, dass dazu bestellte Vertreter dies im Einzelfall für den Arbeitgeber übernehmen. Diese Vertreter sind im Verhältnis zum Arbeitgeber haftungsrechtlich Erfüllungsgehilfen i. S. d. § 278 BGB.[1] Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einem gesch... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4.6 Mitbestimmung bei Abordnung, Überlassung und Arbeitnehmerüberlassung

Werden Beschäftigte einem anderen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung überlassen oder für bestimmte Aufgaben abgestellt, geht regelmäßig zumindest die fachliche Weisungsbefugnis auf den aufnehmenden Arbeitgeber über. In diesen Fällen stellt sich die Frage, welche Arbeitnehmervertretung zuständig ist. Maßgeblich sind: der Zweck des jeweiligen Beteiligungsrechts, die betroffenen Inte... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.3 Überschreitung der Grenzen des Weisungsrechts

Die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen (§ 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB) verlangt eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit.[1] Die Grenzen des Weisungsrechts können auf unterschiedlich... mehr

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Leistungsentgelt / 8.5 Unterjährige Veränderungen – besondere Situationen (§ 11 LeistungsTV-Bund)

In § 11 LeistungsTV-Bund werden Auswirkungen unterjähriger Veränderungen bzw. sonstiger besonderer Situationen auf die Leistungsfeststellung bzw. das Leistungsentgelt geregelt. → Karenzzeit Nach § 11 Abs. 1 LeistungsTV-Bund findet eine Leistungsfeststellung nicht statt, wenn der Beschäftigte während des Feststellungszeitraums weniger als 2 Kalendermonate tätig war. Maßgeblich i... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.11 Übertragung des Weisungsrechts auf Dritte

Im Rahmen einer Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung gemäß § 4 TVöD können Beschäftigte dazu verpflichtet werden, ihrer vertragsmäßigen Arbeitsverpflichtung bei einem anderen Arbeitgeber auch außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD nachzukommen. Durch diese Maßnahme ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags nicht, insbesondere tritt der andere Arbeitgeber nicht in d... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.6 Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag konkretisieren Arbeitgeber und Beschäftigte im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts und ihres rechtlichen Könnens im Rahmen der Rechtsordnung die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Arbeitsvertrag). Je genauer die einzelnen Pflichten des Beschäftigten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden, desto weniger Raum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebe... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.1 Begriff des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters

Rz. 174 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zur Konkretisierung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung besagt, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wenn das Handeln des Geschäftsleiters im konkreten Einzelfall dem eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entsprochen hat. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass es Aufg... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.2 Gesetz und Verordnung

Ganz allgemein ist kein Beschäftigter verpflichtet, gesetzlich verbotene oder sittenwidrige Arbeitsleistungen zu erbringen. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten aufgrund des Weisungsrechts zugewiesen werden. Der Arbeitgeber hat gesetzliche Beschränkungen bei der Ausübung seines Weisungsrechts zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschri... mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 2.3 Entlassungsbegriff

Eine Entlassung erfolgt meist durch ordentliche Arbeitgeberkündigung. Aber auch Aufhebungsverträge und Änderungskündigungen fallen unter den Begriff der Entlassung, wenn sie vom Arbeitgeber veranlasst werden.[1] Bei Änderungskündigungen ist zwar möglich, dass einige Arbeitnehmer das Änderungsangebot annehmen, ohne sich gegen die Kündigung zu wehren, oder eine Annahme unter V... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Massenentlassung / 5 Auswirkungen von Fehlern im Konsultations- und Anzeigeverfahren

Bei Fehlern im Konsultations- und im Massenentlassungsanzeigeverfahren droht die Unwirksamkeit der in der Folge ausgesprochenen Kündigungen. Es gibt also 2 Ansatzpunkte für die Unwirksamkeit einer Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung: Die nicht erfolgte oder nicht ordnungsgemäße Unterrichtung und Beratung mit dem Betriebsrat. Die nicht vorgenommene oder fehlerhafte Anzeig... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Massenentlassungen und Anze... / 4.4 Folgen eines unrichtigen Konsultationsverfahrens oder einer fehlerhaften Anzeige

Unwirksame Entlassungen bei Missachtung zwingender Vorschriften Werden die zwingenden Vorschriften über das Konsultationsverfahren[1] oder über die Anzeige bei der Agentur für Arbeit[2] missachtet, sind die entsprechenden Kündigungen unwirksam.[3] Der Sechste Senat des BAG hatte zwar am 14.12.2023 seine Absicht mitgeteilt, seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Kündigunge... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Massenentlassung / 4 Zeitpunkt, Inhalt und Form der Anzeige

Nach der Rechtsprechung des EuGH dürfen im Rahmen einer nach § 17 KSchG anzeigepflichtigen Massenentlassung Kündigungen erst dann ausgesprochen werden, wenn vorher die Massenentlassungsanzeige erstattet und das nach § 17 Abs. 2 KSchG vorgesehene Unterrichtungs- und Beratungsverfahren mit dem Betriebsrat durchgeführt wurde.[1] Die Anzeige bei der Agentur für Arbeit muss recht... mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 4.3 Wirksamkeit der Entlassungen

Die anzeigepflichtigen Entlassungen werden nach § 18 KSchG erst nach Ablauf eines Monats ab der Anzeige wirksam, sofern die Agentur für Arbeit nicht ihre Zustimmung zum früheren Wirksamwerden gibt (Sperrfrist). Bei Nichteinhaltung dieser von der Agentur für Arbeit auf 2 Monate verlängerbaren Sperrfrist und Fehlens einer früheren Zustimmung der Agentur für Arbeit wird die Ent... mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 4.1 Inhalt und Form der Entlassungsanzeige

Wirksamwerden der Anzeige mit Eingang bei der zuständigen Agentur für Arbeit Wirksam wird die Anzeige mit Eingang bei der zuständigen Arbeitsagentur. Die Zuständigkeit hängt von der örtlichen Lage des Betriebs im unionsrechtlichen Sinne ab. Zuständig ist die Arbeitsagentur, in deren Bezirk der Betrieb liegt. Der Sitz des Unternehmens ist nicht maßgeblich. Eine bei einer unzust... mehr

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Massenentlassungen und Anze... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag befasst sich mit der Pflicht des Arbeitgebers, Massenentlassungen gegenüber der Agentur für Arbeit anzuzeigen und den Betriebsrat zu konsultieren. Da eine nicht ordnungsgemäß erstattete Massenentlassungsanzeige wie auch die nicht regelgemäß durchgeführte Konsultation des Betriebsrats die Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen zur Folge haben, ... mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 3.2 Abschrift der Unterrichtung des Betriebsrats an Agentur für Arbeit

Zeitgleich mit der Unterrichtung des Betriebsrats hat der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit eine Abschrift seiner Mitteilung an den Betriebsrat zukommen zu lassen. Diese muss mindestens die Angaben aus § 17 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1–5 KSchG enthalten. Diese Abschrift ist nicht identisch mit der späteren Massenentlassungsanzeige. Die Unterlassung der Übersendung dieser Abschrift ... mehr