Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Personenbedingte Kündigung:... / 2.1 Beispiele für Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Folgende nicht abschließend aufgeführte Gründe können für eine personenbedingte Kündigung in Betracht kommen[1]: Aids/HIV Alkoholsucht Alter Arbeitserlaubnis Arbeitsunfall Berufskrankheit Drogensucht Druckkündigung Eheschließung, Ehescheidung Ehrenamt/politische Betätigung Fehlende oder mangelhafte Eignung Freiheitsstrafe Führerscheinentzug Krankheit Untersuchungshaft In all diesen Fällen k...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 2.2 Negative Prognose

Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung wird für den Zeitpunkt ihres Zugangs untersucht. Die Kündigungsgründe sind aber ihrer Natur nach zukunftsbezogen, sie müssen auch für die Zukunft gelten. Denn § 1 Abs. 2 KSchG stellt darauf ab, ob die geltend gemachten Gründe einer "Weiterbeschäftigung" des Arbeitnehmers "entgegenstehen" (sog. negative Prognose). Es kommt damit darauf an, o...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 2.3 Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen

Die Gründe in der Person müssen konkrete Auswirkungen auf den Betrieb haben. Es müssen bereits konkrete und erhebliche Störungen eingetreten sein, die im Zeitpunkt der Kündigung noch andauern und wegen des Prognoseprinzips auch künftig zu erwarten sind. Praxis-Beispiel Beispiele So kann die mangelnde Eignung zur deutlich vermehrten und nicht hinnehmbaren Ausschussproduktion, z...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 2.5 Interessenabwägung

Bei der Interessenabwägung ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Störung im Arbeitsverhältnis billigerweise hinnehmen muss oder ob die Kündigung aus der Sicht eines verständigen Arbeitgebers als billigenswert und angemessen erscheint. Bei der personenbedingten Kündigung sind nach herrschender Meinung strenge Maßstäbe anzulegen.[1] Schließlich ist dem Arbeitnehmer in der Rege...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 2.4.3 Umschulung und Fortbildungsmaßnahmen

Die Umschulung hat das Ziel, dem Arbeitnehmer die notwendige fachliche Qualifikation für die Ausübung eines anderen Berufs zu vermitteln. Fortbildungsmaßnahmen bezwecken dagegen, den Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, den gestiegenen Anforderungen in seinem Beruf durch die Vermittlung der dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gerecht zu werden. Der Arbeitgeber muss...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 2.4.2 Besonderheiten bei der Änderungskündigung

Besteht für einen Arbeitnehmer, der an seinem Arbeitsplatz aus personenbedingten Gründen nicht mehr oder nicht mehr in bisherigem Umfang weiterbeschäftigt werden kann, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz, der Tätigkeiten voraussetzt, die arbeitsvertraglich nicht geschuldet sind, und ist eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags nicht z...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.3 Geltendmachung (Abs. 2)

Rz. 12 Die Anpassung für die Zukunft erfolgt mit einer neuen Vereinbarung. Bei Weigerung der Gegenseite kann diese durch eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde oder durch Urteil nach § 173 VwGO, § 198 SGG i. V. m. § 894 ZPO ersetzt werden. Auch das Kündigungsverlangen kann durch die Verwaltungs- bzw. Sozialgerichte überprüft werden. Anpassung und Kündigung sind öffentlich-re...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.4 Folgen

Rz. 13 Die Kündigung bewirkt rechtsgestaltend, dass der Vertrag vom Zugangszeitpunkt an unwirksam ist. Die weiteren Rechtsfolgen der Kündigung sind bewusst nicht normiert worden. Es soll dem Einzelfall überlassen bleiben, wie sich die Abwicklung des Interessenausgleichs zwischen den Vertragspartnern zu gestalten hat (BT-Drs. 7/910 S. 82). Eine Schadensersatzpflicht tritt nic...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.2 Besonderes Kündigungsrecht der Behörde (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Die Behörde hat unabhängig von Satz 1 ein besonderes Kündigungsrecht, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen. Es ist nicht erforderlich, dass die Kündigung allein den Nachteil verhüten oder beseitigen würde, sondern ausreichend, dass sie zusammen mit anderen Maßnahmen dazu beitragen kann. Ein schwerer Nachteil ist nur dann anzunehmen, we...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.1.2 Unzumutbarkeit

Rz. 6 Einem Vertragspartner ist das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung dann nicht zumutbar, wenn der Rahmen des Risikos überschritten wird, den der Vertragspartner bei Abwägung aller Umstände einschließlich der Interessen des anderen Vertragspartners nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) hinzunehmen hat. Eine Kündigung scheidet aus, wenn der Kündigende einer...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.1 Geänderte Geschäftsgrundlage (Abs. 1 Satz 1)

2.1.1 Wesentliche Änderung Rz. 3 Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse ist entsprechend den Grundsätzen der Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage dann anzunehmen, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, die für die Vertragsinhalte maßgeblich waren, mit denen die Vertragspartner aber beim Abschluss des Vertrags nicht gerechnet haben. Die Änderung muss bei objektiver...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Geänderte Geschäftsgrundlage (Abs. 1 Satz 1) 2.1.1 Wesentliche Änderung Rz. 3 Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse ist entsprechend den Grundsätzen der Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage dann anzunehmen, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, die für die Vertragsinhalte maßgeblich waren, mit denen die Vertragspartner aber beim Abschluss des Vertrags nicht g...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) mit Wirkung zum 1.1.2001 bekanntgemacht und seitdem nicht geändert worden. Rz. 2 Die Grundsätze, ...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.1.1 Wesentliche Änderung

Rz. 3 Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse ist entsprechend den Grundsätzen der Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage dann anzunehmen, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, die für die Vertragsinhalte maßgeblich waren, mit denen die Vertragspartner aber beim Abschluss des Vertrags nicht gerechnet haben. Die Änderung muss bei objektiver Betrachtung so erheblich ...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 3 Literatur

Rz. 15 Bleckmann, Verfassungsrechtliche Probleme des Verwaltungsvertrages, NVwZ 1990, 601. Horn, Zur Wirksamkeit von Anpassungsregelungen in langfristigen Verträgen, NJW 1985, 1118. Knispel, Rechtsfragen der Versorgungsverträge nach SGB V, NZS 2006, 120. Mannes/Peters-Lange, Anpassungsmöglichkeiten von Vergleichsverträgen mit Versicherten bei wesentlicher Änderung der Verhältni...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 2.3 Beispiele

Rz. 7 Darüber hinaus finden folgende Vorschriften des BGB entsprechende Anwendung: § 140 BGB (Umdeutung), BVerwG, NVwZ 1990, 677, §§ 154, 155 BGB (Einigungsmangel), § 157, § 133 BGB (Auslegung von Verträgen), BSG, SGb 2008, 106, § 242 BGB (Treu und Glauben), BVerwG, NJW 1974, 2247, 2248; BFH, NJW 1977, 728, § 273 BGB (Zurückbehaltungsrecht), § 276 BGB (Haftung für eigenes Verschul...mehr

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Gesetzesradar Öffentlicher ... / 3.5 Bürokratieentlastung

Gesetzestitel: Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Erleichterung des Schriftformerfordernisses: für den Nachweis über die wesentlichen ...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 1 Krankheitsbedingte Kündigung als Sonderfall der personenbedingten Kündigung

Betriebliche Auswirkungen der Krankheit als Kündigungsgrund Das Kündigungsschutzgesetz kennt keine "krankheitsbedingte" Kündigung. Sie ist jedoch als Sonderfall der personenbedingten Kündigung i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG anerkannt. Häufig wird die Ansicht vertreten, während der Krankheit könne nicht gekündigt werden. Das stimmt nicht (es sei denn, ein anwendbarer Tarifvertrag r...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 2 Ordentliche oder außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung?

Grundsätzlich: Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung Die krankheitsbedingte Kündigung wird in aller Regel als ordentliche Kündigung ausgesprochen. Ausnahmsweise: Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung Ist eine ordentliche Kündigung durch Tarifvertrag ausgeschlossen, kann der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ausnahmsweise in Betracht kommen. Gleiches gilt, w...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.2 Kündigung wegen langandauernder Erkrankung

5.2.1 Negative Prognose Dauert zum Kündigungszeitpunkt eine Arbeitsunfähigkeit an und ist der Zeitpunkt der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit objektiv nicht absehbar? Prognosegrundlage Streitig ist, ob die bisherige Dauer der Arbeitsunfähigkeit hier eine Rolle spielt. Denn der Schwerpunkt des Kündigungsgrunds liegt in den betrieblichen Beeinträchtigungen durch künftige lan...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.1 Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

5.1.1 Negative Prognose Im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung müssen objektive Tatsachen vorliegen, die die ernsthafte Besorgnis von erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Zukunft begründen.[1] Dabei kommt es auf den subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers oder seine eigene Einschätzung nicht an.[2] Deshalb stellt die Prognoseentscheidung für den Arbeitgeber ein...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.5 Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

Hier ist der Arbeitnehmer nur noch imstande, einen Teil seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben zu erfüllen. Die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit kann einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen.[1] Genau wie bei der krankheitsbedingten Kündigung ist in 3 Stufen zu prüfen: 5.5.1 Negative Prognose Ist im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung davon auszugehen...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.4 Kündigung wegen völliger Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit

Die völlige Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit wird der dauernden Leistungsunfähigkeit gleichgestellt, weil auch hier der Arbeitgeber auf unabsehbare Zeit daran gehindert ist, sein Direktionsrecht auszuüben. Negative Prognose Auch hier ist wieder streitig, ob die frühere Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein Indiz für weitere Arbeitsunfähigkeit darstellt. Bei e...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 3 Kündigung als letztes Mittel

Milderes Mittel Die Kündigung des krankheitsbedingt beeinträchtigten Arbeitsverhältnisses kommt nur in Betracht, wenn sie die Ultima Ratio ist, es also kein milderes Mittel zur Behebung der Beeinträchtigung gibt. Ein solches milderes Mittel liegt vor, wenn für den Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unterneh...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5 Einzelfälle der krankheitsbedingten Kündigung

5.1 Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen 5.1.1 Negative Prognose Im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung müssen objektive Tatsachen vorliegen, die die ernsthafte Besorgnis von erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Zukunft begründen.[1] Dabei kommt es auf den subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers oder seine eigene Einschätzung nicht an.[2] Deshalb stellt die...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.3 Kündigung wegen krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit

Die dauerhafte Leistungsunfähigkeit kann sich aus körperlichen (z. B. Blindheit) oder psychischen Gründen ergeben. Dabei ist jedoch der rentenversicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsminderung nicht deckungsgleich mit dem arbeitsrechtlichen Begriff der Arbeitsunfähigkeit. Erhält ein Arbeitnehmer befristet Rente wegen Erwerbsminderung, ist damit noch keine unwiderlegliche V...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4 Prüfungsschritte für die krankheitsbedingte Kündigung

Es kommt auf folgende Prüfungsschritte an: Krankheitsbedingter völliger oder teilweiser Ausfall der vertragsmäßigen Arbeitsleistung Negative Prognose: Ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft seine Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht mehr erbringen kann? Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher Interessen durch die krankheitsbedin...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.5.3 Interessensabwägung

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Krankheitsbedingte Kündigung: Voraussetzungen

Zusammenfassung Überblick Der Beitrag stellt die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung dar. Nach Beschreibung der allgemeinen Voraussetzungen wird auf die einzelnen Arten des krankheitsbedingten Leistungsausfalls eingegangen. Hierbei wird die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers im Kündigungsschutzverfahren betont, da sie den Maßstab für die Kündigungsentsc...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.5.1 Negative Prognose

Ist im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer auch künftig dauernd und in erheblichem Umfang Minderleistungen erbringt? Prognosegrundlage Zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung müssen objektive Tatsachen vorliegen, die die ernsthafte Besorgnis einer erheblichen Minderung der Leistungsfähigkeit in der Zukunft begründen. Bei der krankheitsbed...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4 Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Die Kündigung ist letztes Mittel (Ultima Ratio). Deshalb muss zuerst eine Weiterbeschäftigung an einem freien Arbeitsplatz im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens, gegebenenfalls auch nach zumutbarer Umschulung oder Fortbildung geprüft werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung, ob mildere Mittel vorliegen, ist der Zugang der Kündigung.[1] 4.4.1 Weiterb...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.2.1 Negative Prognose

Dauert zum Kündigungszeitpunkt eine Arbeitsunfähigkeit an und ist der Zeitpunkt der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit objektiv nicht absehbar? Prognosegrundlage Streitig ist, ob die bisherige Dauer der Arbeitsunfähigkeit hier eine Rolle spielt. Denn der Schwerpunkt des Kündigungsgrunds liegt in den betrieblichen Beeinträchtigungen durch künftige lange Arbeitsunfähigkeit.[...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.5 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt nach § 167 Abs. 2 SGB IX der Arbeitgeber mit Zustimmung des Arbeitnehmers mit Behinderung gemeinsam mit der betrieblichen Interessenvertretung, gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung, Integrationsamt, gemeinsamen Servicestellen sowie Werks- oder Betriebsärzte...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.6 Interessenabwägung

Bei der Interessenabwägung ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Störung im Arbeitsverhältnis billigerweise hinnehmen muss oder ob die Kündigung aus der Sicht eines verständigen Arbeitgebers als billigenswert und angemessen erscheint. Bei der krankheitsbedingten Kündigung sind nach herrschender Meinung strenge Maßstäbe anzulegen. Schließlich ist dem Arbeitnehmer in der Rege...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.1.3 Interessensabwägung

Praxis-Beispiel Häufige Kurzerkrankungen Der Arbeitnehmer war im ersten Jahr an 18 %, im zweiten an 20 %, im dritten an 30 % der Arbeitstage erkrankt. Im vierten Jahr ist er wieder krank. Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit. Der Arbeitgeber erklärt, es sei mit weiter steigenden Fehlzeiten zu rechnen. Der Arbeitnehmer legt Folgendes dar: Im ersten J...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4.2 Weiterbeschäftigung durch Änderungskündigung

Besteht für einen Arbeitnehmer, der an seinem Arbeitsplatz aus krankheitsbedingten Gründen nicht mehr oder nicht mehr in bisherigem Umfang weiterbeschäftigt werden kann, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz, der Tätigkeiten voraussetzt, die arbeitsvertraglich nicht geschuldet sind, und ist eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags nicht...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.2 Negative Prognose

Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung wird für den Zeitpunkt ihres Zugangs untersucht. Die Kündigungsgründe sind aber ihrer Natur nach zukunftsbezogen, sie müssen auch für die Zukunft gelten. Denn § 1 Abs. 2 KSchG stellt darauf ab, ob die geltend gemachten Gründe einer "Weiterbeschäftigung" des Arbeitnehmers "entgegenstehen" (sog. negative Prognose). Es kommt damit darauf an, o...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung dar. Nach Beschreibung der allgemeinen Voraussetzungen wird auf die einzelnen Arten des krankheitsbedingten Leistungsausfalls eingegangen. Hierbei wird die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers im Kündigungsschutzverfahren betont, da sie den Maßstab für die Kündigungsentscheidung des Arb...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4.1 Weiterbeschäftigung durch Versetzung

Ist ein Arbeitnehmer auf Dauer krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage, die geschuldete Arbeit auf seinem bisherigen Arbeitsplatz zu leisten, so ist er zur Vermeidung einer Kündigung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen weiterzubeschäftigen, falls ein solch gleichwertiger oder jedenfalls zumutbarer Arbeitsplatz frei und der Arbeitnehmer für di...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.3 Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen

Siehe dazu im Einzelnen Abschn. 5.1.2. Die Gründe in der Person müssen konkrete Auswirkungen auf den Betrieb haben. Es müssen bereits konkrete und erhebliche Störungen eingetreten sein, die im Zeitpunkt der Kündigung noch andauern und wegen des Prognoseprinzips auch künftig zu erwarten sind. Zu den kündigungsrelevanten wirtschaftlichen Belastungen zählen etwa zu erwartende una...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4.3 Weiterbeschäftigung nach Umschulung und Fortbildungsmaßnahme

Umschulungen und Fortbildungsmaßnahmen kommen im Rahmen einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses nur dann in Betracht, wenn der aktuelle Arbeitsplatz des Arbeitnehmers mitursächlich für die Erkrankung ist und damit gerechnet werden kann, dass der Wechsel auf einen anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz zu einer Beendigung, jedenfalls aber zu einer...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.5.2 Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen

Hier ist die Frage zu beantworten, wie groß die Leistungsminderung sein muss, um eine solche Beeinträchtigung annehmen zu können. Klar ist, dass eine geringe Leistungsminderung nicht ausreicht, sie kann die Interessen des Betriebs nicht "erheblich" beeinträchtigen. Das BAG[1] hat eine Leistungsminderung auf 2/8 der Normalleistung als erhebliche Beeinträchtigung der betriebli...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.1.1 Negative Prognose

Im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung müssen objektive Tatsachen vorliegen, die die ernsthafte Besorgnis von erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Zukunft begründen.[1] Dabei kommt es auf den subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers oder seine eigene Einschätzung nicht an.[2] Deshalb stellt die Prognoseentscheidung für den Arbeitgeber einen hohen Unsicherheitsf...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.1.2 Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen

Erheblichkeitsgrenze laut Bundesarbeitsgericht Hohe Entgeltfortzahlungskosten können zu einer solchen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen.[1] Gerade hierauf wird man zunächst personenbedingte Kündigungen stützen. Hier stellte das BAG in seiner Entscheidung vom 29.7.1993 klar[2]: "Allein die entstandenen und künftig zu erwartenden Lohnfortzahlungskosten, die jäh...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.1 Krankheitsbedingter Leistungsausfall

Der Arbeitnehmer erbringt seine Leistung infolge einer Erkrankung vollständig oder teilweise nicht. Dieser Leistungsausfall kann sich ganz unterschiedlich darstellen. Es kann sich um häufige Kurzerkrankungen handeln oder um eine langandauernde Erkrankung. Es kann aber auch eine krankheitsbedingte dauernde Leistungsunfähigkeit vorliegen. Dabei kann, je nachdem, ob die Wiederh...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.2.2 Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen

Dabei geht das BAG zunächst davon aus, dass bei dauernder Unfähigkeit des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung zu erbringen, die betrieblichen Beeinträchtigungen auf der Hand lägen. Der Arbeitgeber sei auf unabsehbare Zeit gehindert, sein Direktionsrecht ausüben zu können und die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abzurufen.[1] Hohe Entgeltfortzahlungskosten werden hier regelm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.2 Vorzeitige Beendigung der bAV

Sonstige Einkünfte liegen auch vor, wenn die betriebliche Altersversorgung vorzeitig mit Wirkung für die Zukunft beendet wird (z. B. durch eine Abfindung oder ggf. auch in Form der Beitragserstattung). Lediglich im Fall der kompletten Rückabwicklung eines Vertragsverhältnisses mit Wirkung für die Vergangenheit handelt es sich bei der Zahlung der Versorgungseinrichtung an den...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 13 Die Zukunft des Beschäftigtentransfers und Weiterentwicklung des Instruments

Der Beschäftigtentransfer bleibt ein zentrales Instrument des sozialverträglichen Personalabbaus – nicht trotz, sondern wegen der Transformation (Digitalisierung, Dekarbonisierung, demografische Engpässe). Aber er wird sich in den kommenden Jahren vom reaktiven „Abfederungsinstrument“ (Personalabbau begleiten) hin zu einem proaktiven Transformationsinstrument entwickeln müss...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 3 Sozialverträglicher Personalabbau – Sozialpläne und Interessenausgleich als Grundlage für Transfermaßnahmen

Traditionelle Sozialpläne konzentrieren sich in der Regel auf die Höhe von Abfindungen. Die Höhe der Abfindungen wird häufig von Arbeitnehmervertretern als Erfolg gefeiert, jedoch wird dabei oft übersehen, dass Abfindungen allein nicht den Weg in eine neue Beschäftigung ebnen. Zwar mildern sie kurzfristig die finanziellen Einbußen, tragen jedoch nicht zur langfristigen Integ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Verfahren

Rz. 11 Das arbeitsgerichtliche Bestellungsverfahren wird im Beschlussverfahren auf Antrag entschieden.[1] Zuständig für das Verfahren ist ausschließlich das Arbeitsgericht am Betriebssitz.[2] Antragsberechtigt sind mindestens 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs.[3] Diese Arbeitnehmer müssen während des Verfahrens antragsberechtigt bleiben. Insofern unterscheidet sich...mehr