Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.3 Duldung der Besichtigung/des Zutritts durch Vermieter

Rz. 120a Im Rahmen der Pflicht, Erhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmen zu dulden (§§ 555a Abs. 1,555d Abs. 1), hat der Mieter erforderlichenfalls dem Vermieter und den von ihm beauftragten Personen das Betreten der Mieträume zu gestatten (LG Berlin II, Urteil v. 22.10.2024, 65 S 139/24, GE 2025,591; AG Berlin-Spandau Urteil v. 17.10.2022 – 6 C 217/21, GE 2023,301). Ein Zutr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.3.1 Vertragskündigung des Mieters

Rz. 52 Gegenüber Vermieter Vertragliche Beziehungen zwischen den Mietvertragsparteien gibt es bezüglich des Fernsehens bei einem Empfang über die Hausantenne und über einen Kabelanschluss. Bei allen anderen Empfangsquellen holt sich der Mieter die Fernsehprogramme in eigener Regie aus dem Äther. Bei der Gemeinschafts-Hausantenne gibt der Vermieter dem Mieter nur Gelegenheit, v...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.1.4 Leistung unter Vorbehalt

Rz. 108 Mit Zahlung der Miete erlischt die Mietforderung für den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt (§ 362). Bei der Zahlung unter Vorbehalt ist es problematisch, ob auch Erfüllung eintritt, was z. B. bei einer Zahlung unter Vorbehalt innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 weitreichende Folgen haben kann. Zu unterscheiden ist zwischen dem schlichten und dem qualifizier...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 2.3.4 Besonderheiten bei der Wohnraummiete

Nach § 551 Abs. 1 BGB darf eine Sicherheit das Dreifache einer Monatsmiete nicht übersteigen. Diese Vorschrift gilt auch für die Bürgschaft. Leistet der Bürge eine unbeschränkte Bürgschaft, so kann er gleichwohl nur bis zur Höhe einer dreifachen Monatsmiete in Anspruch genommen werden. Hinweis Addition von Sicherheiten Mehrere Sicherheiten sind zusammenzurechnen; sie dürfen in...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 6.1.4 "Rosenkrieg"

Eine besondere Herausforderung entsteht, wenn beide Beteiligten nach der Trennung wechselseitig Vorwürfe erheben. In solchen Situationen gilt: Neutralität: Das Unternehmen darf keine vorschnelle Partei ergreifen. Getrennte Anhörung: Beide Beteiligten sind separat, durch eine neutrale Person, anzuhören. Sorgfältige Dokumentation: Alle Vorfälle, Gespräche und Maßnahmen sind schriftl...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 2.5 Gefährdung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Eine in der Praxis häufig unterschätzte Gefahr liegt in der Weitergabe vertraulicher betrieblicher Informationen zwischen Beziehungspartnern. Beschäftigte in einer persönlichen Beziehung neigen dazu, berufliche Erlebnisse, Projekte oder Entscheidungen – oft ohne böse Absicht – mit dem Partner zu teilen. Befindet sich der Partner ebenfalls im selben Unternehmen, kann dies zur...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.7 Tierhaltung

Rz. 69 Die Rechtsprechung zur Tierhaltung in Mieträumen ist ausgesprochen vielfältig und beinahe unübersehbar (vgl. nur Sternel, Mietrecht aktuell, Rn. 235 ff.). Sie wird durch die Rechtsprechung der Instanzgerichte geprägt, wobei im Hinblick auf die Berufungssumme es vielfach bei Entscheidungen der AG verbleibt. Überdies ist die Rechtsprechung der OLG und des BGH in Mietsac...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 5.4 Maßnahmen bei sexueller Belästigung nach dem AGG

Stellt das Verhalten eines Arbeitnehmers eine sexuelle Belästigung dar, ist dies zugleich eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten im Sinne des AGG. Der Arbeitgeber hat nach § 12 Abs. 3 AGG die geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen.[1] Je nach Schwere des Verstoßes kommen Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung in Betracht. Eine Vers...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 5.2 Vorrangige arbeitsrechtliche Reaktion

Bei steuerbarem Verhalten ist die Abmahnung regelmäßig das vorrangige Mittel. Dies gilt insbesondere bei erstmaligen oder weniger schwerwiegenden Pflichtverletzungen; wenn eine Abmahnung erfolgversprechend ist.[1] Die Abmahnung erfüllt dabei eine Hinweis- und Warnfunktion und versetzt den Arbeitnehmer in die Lage, sein Verhalten künftig vertragsgerecht auszurichten. Ohne vor...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 6.1.1 Ausgangspunkt

Das Ende einer Liebesbeziehung zwischen Beschäftigten ist für den Arbeitgeber kein Anlass für unmittelbares arbeitsrechtliches Handeln. Die Trennung oder Scheidung als solche berechtigt den Arbeitgeber im Regelfall nicht zur Kündigung eines oder gar beider Arbeitsverhältnisse.[1] Gleichwohl ist die Trennungssituation erfahrungsgemäß das größte Risikopotenzial für den Betrieb...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 2.2 Machtmissbrauch und Abhängigkeitsverhältnisse

Besonders konfliktträchtig sind Liebesbeziehungen zwischen Personen unterschiedlicher Hierarchieebenen. In solchen Konstellationen besteht ein erhöhtes Risiko des Machtmissbrauchs sowie der Ausnutzung struktureller Abhängigkeitsverhältnisse. Vorgesetzte dürfen ihre arbeitsrechtliche Stellung weder dazu verwenden, sexuelle Beziehungen zu begründen oder aufrechtzuerhalten, noc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Mitvermietete Sachen

Rz. 35 Innerhalb der Wohnung Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag erstrecken sich auf alle wesentlichen Bestandteile der Sache/Wohnung sowie auf sämtliches Zubehör (§ 311c), das sich zur Zeit der Überlassung in den Räumen befindet, es sei denn, die Parteien nehmen dies ausdrücklich aus der Vereinbarung heraus. Zur Gebrauchsgewährung gehört die Überlassung von Schlüsseln, u...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 3.2.1 Diskriminierungs- und Gleichbehandlungsgrundsätze

Arbeitgeber sind verpflichtet, Diskriminierung und insbesondere sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu verhindern. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt Diskriminierung und insbesondere sexuelle Belästigung explizit[1] und schreibt in § 12 AGG Präventions-, Organisations- und Reaktionspflichten vor. Verstößt eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter gegen ei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Mieter

Rz. 23 Wie beim Vermieter ergibt sich auch die Mieterstellung aus dem Mietvertragsrubrum in Verbindung mit der späteren Unterschrift unter dem Vertrag. Mieter ist jedenfalls zunächst nur der, der im Mietvertragskopf auch als Mieter vorgesehen ist. Sollen mehrere Personen Mieter werden, müssen diese ebenfalls dort aufgeführt sein, unabhängig von der Frage, ob andere Personen ...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 2.3 Störung des Betriebsfriedens

Bereits während des Bestehens einer Beziehung können erhebliche Spannungen im Team entstehen, die den Betriebsfrieden und die Zusammenarbeit beeinträchtigen. Demonstrative Zuneigungsbekundungen oder übermäßige körperliche Nähe zwischen den Beziehungspartnern können bei Kollegen Unbehagen hervorrufen. Zudem entsteht schnell der Eindruck, ein Beschäftigter habe sich berufliche...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.4 Formularklauseln in Geschäftsraummietverträgen

Rz. 115 Während die Bestimmungen der §§ 307–309 auf formularmäßig vereinbarte Wohnraummietverhältnisse vollständig anzuwenden sind, gilt dies im Geschäftsraummietverhältnis nur eingeschränkt, weil § 310 Abs. 1 Satz 1 die Klauselverbote der §§ 308, 309 nur mittelbar im Rahmen der Generalklausel der §§ 307 Abs. 1 und 2 für anwendbar erklärt. Die Voraussetzungen für die Annahme...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.1 Gebrauchspflicht

Rz. 117 Grundsätzlich ist der Mieter nicht verpflichtet, die gemieteten Räume zu nutzen. Dies gilt auch für Geschäftsräume, es sei denn, dass sich eine Verpflichtung aus den Umständen des Einzelfalles ergibt (wobei selbst die Vereinbarung einer am Umsatz orientierten Miete allein nicht als ausreichend angesehen wird, vgl. Bub/Treier/Kraemer, III A Rn. 937; vgl. ferner OLG Kö...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557b lehnt sich an den bis zum 1.9.2001 geltenden § 10a MHG an, allerdings in geänderter Form, die die Indexmiete für den Vermieter attraktiver macht. Wie bis zum 1.9.2001 darf die Gleitklausel nur verknüpft werden mit dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Gesamtlebenshaltung, der nunmehr in Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) umbenann...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die unmittelbar für Wohnraum geltende Bestimmung ist entsprechend anwendbar auf Grundstücke (§ 578 Abs. 1) und auf Geschäftsräume (§ 578 Abs. 2); für Pachtverhältnisse findet sich eine Abs. 1 entsprechende Regelung in § 585a. Nach § 578 Abs. 1 Satz 2 in der ab 1.1.2025 geltenden Fassung ist § 550 mit der Maßgabe anzuwenden, dass ein Mietvertrag, der für längere Zeit al...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Abschluss des Mietvertrags

Rz. 2 Der Mietvertrag kommt zustande, indem ein entsprechendes Angebot – in der Regel des Vermieters- von demjenigen, gegenüber dem Angebot erfolgt, in der Regel der Mieter – angenommen wird. Das Angebot muss grundsätzlich Angaben über den Mietgegenstand, Nutzungsart, Mietzeit und die Miete enthalten (BGH XII ZR 51/19, NJW 2020, 1507 Rn. 19). Hinweis Abwesender Mieter Handelt ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.1.2 Rechtzeitigkeitsklausel

Rz. 106 Gemäß § 269 Abs. 1, § 270 Abs. 4 ist grundsätzlich der Leistungsort der Wohnsitz des Schuldners/Mieters. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung kommt es daher darauf an, wann der Mieter das zur Übermittlung der Miete seinerseits Erforderliche getan hat. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr genügt es, dass der Mieter – bei ausreichend gedeck...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 6.2 Stalking

Was zunächst als harmlose Kontakte und Annäherungsversuche beginnt, kann sich binnen kurzer Zeit zu einem Albtraum bis hin zu einer gesundheitlichen Schädigung für die betroffene Person entwickeln: Das Telefon klingelt pausenlos, der Kollege, Vorgesetzte oder Ex-Partner wartet morgens vor dem Firmengebäude, abends steht er vor der Wohnung. Sog. "Stalking" ist auch am Arbeits...mehr

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§ 9 Rückstufungsschaden / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 38 Das Berufungsgericht hatte mit Recht die Grundsätze des Senatsurteils vom 5.11.1991 (VI ZR 145/91, BGHZ 116, 22) zum Haftungsumfang bei einem Totalschaden an einem geleasten Kraftfahrzeug auf den vorliegenden Fall eines Totalschadens eines darlehensfinanzierten Unfallfahrzeugs übertragen. Rz. 39 Nach dem vorgenannten Senatsurteil stellt die fortbestehende Belastung mit...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.2 Obhuts- und Anzeigepflichten

Rz. 118 In Erfüllung seiner Obhutspflicht hat der Mieter dafür zu sorgen, dass die gemietete Sache einschließlich der Einrichtungen, die er im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs (mit)nutzt (Gemeinschaftseinrichtungen, Zugänge, Zufahrtswege), keinen Schaden nimmt (BGH, Urteil v. 14.12.2016, VIII ZR 49/16, WuM 2017, 10 – Betäubungsmittel in der Wohnung; LG Berlin, Urteil v. ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.2 Anspruchsinhalt

Rz. 124 Der Anspruch des Mieters bezieht sich auf die (Wieder-)Herstellung der vermieteten Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch. Gefordert ist ein Handeln des Vermieters, das über §§ 887, 888 ZPO vollstreckungsmäßig durchzusetzen ist, wie z. B. die Verpflichtung des Vermieters zur Teppicherneuerung (LG Lüneburg, Beschluss v. 22.9.2014, 6 T 88/14, ZMR 2015, 318) oder bei vom Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beziehungen am Arbeitsplatz / 3.2.2 Umgang mit Konflikten und Beschwerden

Den Arbeitgeber trifft im korrekten Umgang mit Konflikten, Beschwerden oder insbesondere zu Vorwürfen sexueller Belästigung bzw. Stalking im Betrieb die Verpflichtung, bekannt gewordene Vorfälle ordnungsgemäß aufzuklären. Diese Pflichten stehen im Zusammenhang mit der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie seiner Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beziehungen am Arbeitsplatz / 3.1.2 Weisungsrecht des Arbeitgebers

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers[1] stellt eine einseitige Gestaltungsmöglichkeit dar; auf einen Konsens der Parteien kommt es nicht an.[2] Es erlaubt dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen festzulegen, soweit keine höherrangigen Regelungen entgegenstehen. Das Weisungsrecht umfasst auch Ordnung und Verhalten im Betrieb.[3] Das bed...mehr

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Arbeitszeit / 1.12 Straf- und Bußgeldvorschriften, §§ 22 und 23 ArbZG

Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes missachtet, mithin gegen die Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG und/oder die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 22 ArbZG). Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR geahndet werden (Verjährungsfrist: 2 ...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / V. Kündigung

1. Ordentliche Zahlungsverzugskündigung und Schonfristzahlung Zu einer unendlichen Geschichte hat sich der Streit zwischen der 66. ZK des LG Berlin II und dem VIII. Senat des BGH über die Frage der Bedeutung einer Schonfristzahlung bei – hilfsweise – erklärter ordentlicher Kündigung wegen Zahlungsverzugs entwickelt (dazu Börstinghaus, ZMR 2025, 483). Beide Seiten beharren auf...mehr

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ZAP 4/2026, Rechtsprechungs... / II. Kündigung und Kündigungsschutz

1. Fehlerhafte oder unvollständige Massenentlassungsanzeige – Wirksamkeit der Entlassung – Sanktionen Der Ausgangspunkt: Im Jahr 2022 hatte der Sechste Senat Zweifel an der starren Unwirksamkeitsrechtsfolge geäußert (BAG, EuGH-Vorlage v. 27.1.2022 – 6 AZR 155/21 [A], BAGE 177, 74 ff., NZA 2022, 491). Konkret hatte der AG den Betriebsrat zwar schriftlich unterrichtet, aber kein...mehr

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ZAP 4/2026, Rechtsprechungs... / 2. Wiederholungskündigung – Versäumnisurteil – Nichtzulassungsbeschwerde

Das BAG (Beschl. v. 11.12.2025 – 6 AZN 349/25, juris) beantwortet die Frage: Gibt es eine unzulässige Trotzkündigung/Wiederholungskündigung nach einem Versäumnisurteil über eine Erstkündigung? Oder erwächst der Kündigungsgrund bei einem Versäumnisurteil gegen die Beklagte in Rechtskraft? Die Parteien streiten zuletzt noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedi...mehr

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ZAP 4/2026, Rechtsprechungs... / 1. Fehlerhafte oder unvollständige Massenentlassungsanzeige – Wirksamkeit der Entlassung – Sanktionen

Der Ausgangspunkt: Im Jahr 2022 hatte der Sechste Senat Zweifel an der starren Unwirksamkeitsrechtsfolge geäußert (BAG, EuGH-Vorlage v. 27.1.2022 – 6 AZR 155/21 [A], BAGE 177, 74 ff., NZA 2022, 491). Konkret hatte der AG den Betriebsrat zwar schriftlich unterrichtet, aber keine Abschrift der Mitteilung der Agentur für Arbeit gem. § 17 Abs. 3 S. 1 KSchG zugeleitet. Der EuGH (U...mehr

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ZAP 4/2026, Rechtsprechungs... / III. Befristung: Angemessene Probezeit bei einem befristeten Arbeitsvertrag

Grundsatz: Die Vereinbarung einer Probezeit ist allein für die anzuwendende Kündigungsfrist maßgebend. Die Probezeitvereinbarung ist nun zweigeteilt: Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis richtet sie sich seit dem 1.8.2022 ausschließlich nach § 15 Abs. 3 TzBfG. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gilt nach wie vor § 622 Abs. 3 BGB. Das BAG hat mit zwei Urteilen erste Gr...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / 1. Ordentliche Zahlungsverzugskündigung und Schonfristzahlung

Zu einer unendlichen Geschichte hat sich der Streit zwischen der 66. ZK des LG Berlin II und dem VIII. Senat des BGH über die Frage der Bedeutung einer Schonfristzahlung bei – hilfsweise – erklärter ordentlicher Kündigung wegen Zahlungsverzugs entwickelt (dazu Börstinghaus, ZMR 2025, 483). Beide Seiten beharren auf ihrer Rechtsansicht. Nach ständiger auch im Berichtszeitraum...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / 3. Eigenbedarfskündigung der neuen GbR

Eine Personengesellschaft wie die GbR hat keinen eigenen Wohnbedarf. Deshalb ist eine Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB wegen des Eigenbedarfs der Gesellschaft ausgeschlossen (BGH, Urt. v. 23.5.2007 – VIII ZR 122/06, NZM 2007, 639 (für KG); umfassend Palmen, Eigenbedarfsähnliche Kündigungsgründe, S. 127). Eine andere Frage ist, ob eine Personengesellschaft wegen Eigenbed...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 2 Massenentlassungen

Hinweis Keine Änderung der BAG-Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern der Massenentlassungsanzeige Nachdem das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung zur Auswirkung unterlassener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeigen aufgeben wollte[1], entschied der EuGH in Auslegung der Massenentlassungs-Richtlinie, dass Kündigungen weiterhin bei unt...mehr

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ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 7. Verbraucherkreditverträge

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (BT-Drucks 21/1851) soll die sog. Verbraucherkreditrichtlinie vollharmonisierend in nationales Recht umgesetzt werden (die Umsetzung hätte an sich bis zum 20.11.2025 erfolgen müssen; vgl. auch ZAP 2025, 1074). Dies führt zu Änderungen vor allem im BGB und EGBGB, flankier...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / 2. Eigenbedarf oder Verwertung?

In einem weiteren Fall musste sich der VIII. Senat mit einer abweichenden Rechtsauffassung des LG Berlin II, dieses Mal der 64. ZK, beschäftigen. Es ging um die Unterscheidung zwischen einer Eigenbedarfskündigung gem. § 573 Abs. 2 Ziff. 2 BGB und einer Verwertungskündigung gem. § 573 Abs. 2 Ziff. 3 BGB. Das ist deshalb bedeutsam, weil die Anforderungen an die Tatbestandsvora...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Überblick über ... / VI. Umwandlung

Werden vermietete Wohnungen in Wohnungseigentum umgewandelt, besteht das Risiko, dass dem Mietwohnungsmarkt, insb. in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, in erheblichem Umfang Wohnungen entzogen werden. Das beruht darauf, dass für die Mieter nach einer solchen Umwandlung das Risiko einer Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen wirtschaftlicher Verwertung deutlich stei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Anwaltsmagazin / 2 Nachbesserungen an geplanter Mietrechtsnovelle gefordert

Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Geschäfts- und Wohnraummiete (s. näher zu dem Vorhaben ZAP 2026, 147 ff. sowie ZAP 2026, 277 in diesem Heft) ist bei den Verbänden der Anwaltschaft auf ein mit Blick auf die verfolgten Ziele positives, hinsichtlich der konkreten Lösungsvorschläge aber sehr unterschiedliches Echo gestoßen. Währen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Vermieter-Bashing par ordre du mufti de luxe?

Was sich derzeit als Mietrechtsreform ankündigt, wirkt aus Vermietersicht absolut nicht wie ein ausgewogener Interessenausgleich, den man vom Gesetzgeber erwarten muss, sondern wie ein weiterer Beleg dafür, wie tief das politische Misstrauen gegenüber Vermietern und Eigentümern inzwischen verankert ist. Dabei verkörpern die enthaltenen gewerberaummietrechtlichen Eingriffe in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Überblick über ... / IX. Ausblick

Schon im Januar hat der BGH zwei bedeutsame Entscheidungen verkündet, nämlich die Frage, ob der Mieter einen Anspruch auf Genehmigung einer sog. gewinnbringenden Untervermietung hat und ob ein Makler Schadensersatz schuldet, wenn er eine Mietinteressentin offensichtlich wegen des ausländisch klingenden Namens nicht berücksichtigt. Erwartet wird auch eine Revisionsentscheidun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / 2.1.1 Sachliche Voraussetzungen

Für eine Betriebsverpachtung im Ganzen ist Voraussetzung, dass in sachlicher Hinsicht ein Betrieb oder Teilbetrieb verpachtet wird und der Pächter den Betrieb fortsetzen kann. Dies erfordert, dass ein Betrieb im Ganzen als "geschlossener Organismus" überlassen wird. Für die Praxis ist hierbei vor allem darauf abzustellen, ob dem Pächter alle wesentlichen Betriebsgrundlagen zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Webseitengestaltung: Irreführende Gestaltung des Kündigungsbuttons

(OLG Schleswig, Urt. v. 4.3.2026 – 6 U 42/25) • Ein Hinweis auf einer den Vorgaben des § 312k Abs. 2 BGB unterliegenden Kündigungswebseite, der den Kündigungswilligen darüber informiert, dass der Eingang seines Kündigungswunsches bestätigt und der Auftrag sodann geprüft werde, ist irreführend i.S.d. § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 7 UWG. Durch den Hinweis wird dem kündigungswilligen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Überblick über ... / 4. Der Fortsetzungsanspruch gem. § 574 BGB

Das soziale Mietrecht beruht auf zwei Säulen, nämlich dem Bestandsschutz und der Beschränkung der Miethöhe. Der Bestandsschutz ist wiederum zweistufig ausgestaltet. Zunächst benötigt der Vermieter ein berechtigtes Interesse, um das Mietverhältnis überhaupt kündigen zu können. In diesem Stadium werden Mieterinteressen nicht berücksichtigt. Hat der Vermieter ein berechtigtes I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Rechtsprechungs... / 1. Behinderung und Schutz vor mittelbarer Diskriminierung

Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV hatte der EuGH die ihm von einem italienischen Gericht vorgelegten Fragen bei folgendem Sachverhalt zu beantworten: Die als Aufsicht in einer U-Bahn-Station beschäftigte Klägerin hatte ihren AG wiederholt aufgefordert, sie dauerhaft an einem Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten einzusetzen, der ggf. eine geringe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 3 Schwerbehinderte Menschen

Arbeitgeber, die zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind, haben die im SGB IX [1] normierten Anzeigepflichten zu beachten.[2] Nach § 163 Abs. 2 SGB IX hat der Arbeitgeber eine umfassende Anzeigepflicht gegenüber der für seinen Geschäfts- oder Unternehmenssitz zuständigen Agentur für Arbeit (und mittelbar dem Integrationsamt) bezüglich seiner Beschäftigu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Überblick über ... / I. Einleitung

Das 2. Halbjahr 2025 war mietrechtlich hauptsächlich das Halbjahr der Erwartungen. Die neue Bundesregierung hatte angekündigt, bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vereinbarungen zum Mietrecht umsetzt. Hierzu zählte zunächst die „Abschaffung” des Heizungsgesetzes. Davon war schon bald nichts mehr zu hören. Es hieß dann, das Gesetz solle „in jetziger Fo...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.4 Gründe für Ablehnung durch den Arbeitgeber

Rz. 45 Der Arbeitgeber hat bei der Frage, ob er einem Teilzeitverlangen zustimmt, keine Entscheidungsfreiheit, sondern der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn ihm keine "dringende betriebliche Gründe" entgegenstehen. Überblick Der Arbeitgeber hat dem Verringerungsantrag des Arbeitnehmers zuzustimmen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Für das Bestehen s...mehr