Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Urlaub: Dauer und Berechnung / 7 Doppelarbeitsverhältnisse

Ist der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, so hat er grundsätzlich gegen jeden seiner Arbeitgeber den vollen seiner Arbeitszeit entsprechenden Urlaubsanspruch. Kann er die Arbeitsleistung in beiden Arbeitsverhältnissen ohne Störung des jeweils anderen Arbeitsverhältnisses erbringen (arbeitet er insbesondere zeitversetzt in mehreren Teilzeitarbeitsverhältniss... mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.2.1 Verlängerter Übertragungszeitraum

Ist der Arbeitnehmer infolge Krankheit nicht in der Lage, seinen Urlaub bis zum Jahresende oder bis zum Ablauf des gesetzlich vorgesehenen Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres zu nehmen, so gilt nach der Rechtsprechung des EuGH ein verlängerter Übertragungszeitraum.[1] Das BAG hat mit Urteil vom 24.3.2009 als Reaktion auf die EuGH-Urteile aufgegeben, § 7 Abs. 3 BUrl... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.2 Ausgleichszeitraum

Rz. 19 Für eine Tätigkeit an einem Sonn- oder Feiertag muss der Ersatzruhetag in einem bestimmten Ausgleichszeitraum gewährt werden. Dabei differenziert § 11 Abs. 3 zwischen Sonntags- und Feiertagsarbeit. Arbeitet der Arbeitnehmer an einem Sonntag, so muss der Ersatzruhetag innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von 2 Wochen gewährt werden. Wurde die ... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.1 Freistellung

Der Begriff der Freistellung ist nicht gesetzlich definiert. Bei einer Freistellung wird der Arbeitnehmer – dauerhaft oder zeitweise, bezahlt oder unbezahlt – von seiner vertraglich festgelegten Arbeitspflicht entbunden. Im Arbeitsverhältnis existieren mehrere Möglichkeiten der Freistellung. Bei der Freistellung im weiteren Sinn werden auch gesetzlich vorgesehene Tatbestände ... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 4 Urlaub bei Arbeitgeberwechsel

Doppelurlaub Eng mit den Fragen um Teilurlaub hängt die Frage zusammen, wie der Urlaub bei einem Arbeitgeberwechsel zu behandeln ist. Denn grundsätzlich könnte der Arbeitnehmer im Kalenderjahr eines Arbeitgeberwechsels auch ohne Ansprüche auf tariflichen oder vertraglichen Zusatzurlaub deutlich mehr als den gesetzlichen Jahresurlaub erlangen: Scheidet er im ersten Halbjahr a... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Kündigung bei Abwicklung

Rz. 114 Soweit die Sanierungsfähigkeit (→ BTO 1.2.5 Tz. 4) nicht gegeben ist oder sich im Verlauf der Sanierung zeigen sollte, dass die geplanten Maßnahmen zu keinem positiven Ergebnis führen, verbleibt grundsätzlich nur noch die Möglichkeit der Abwicklung. Bei der Abwicklung geht es aus Sicht des Institutes regelmäßig darum, nach der Kündigung des Engagements einen optimale... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.12 Kündigungsrechte und -fristen (lit. l)

Rz. 340 Die Kündigung ist immer eine Option, mit der das auslagernde Institut und das Auslagerungsunternehmen rechnen müssen. Die einseitige, in die Zukunft wirkende Beendigung des Dauerschuldverhältnisses "Auslagerung" kann auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sein (→ AT 9 Tz. 6). Für das auslagernde Institut können schlecht oder sogar nicht erbrachte Leistungen des... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Beabsichtigte oder erwartete Beendigung einer Auslagerungsvereinbarung

Rz. 270 Im Kontext der Richtlinienvorgaben spielen die Regelungen der MaRisk allerdings nicht nur für den Fall der "beabsichtigten" Beendigung der Auslagerungsvereinbarung eine wichtige Rolle. Auch bei einer Beendigung der Vereinbarung aus anderen Gründen, die nicht zwingend auf die Initiative des auslagernden Institutes zurückgehen, sind entsprechende Vorkehrungen zu treffe... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, o... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.6 Personalfreisetzung

Rz. 20 Aus Entwicklungen des Umfeldes und betriebsinterner Faktoren und den daraus resultierenden Veränderungen des Aufgabenvolumens und/oder der Anforderungen an die Mitarbeiter können natürlich nicht nur positive Personalbedarfe, d. h. Beschaffungsbedarfe, resultieren, sondern auch negative, d. h., eine Freisetzung von Personal wird erforderlich. Dabei wird unter dem Termi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Mögliche Gründe für die Beendigung einer Auslagerungsvereinbarung

Rz. 263 Die "beabsichtigte" Beendigung einer Auslagerungsvereinbarung durch das auslagernde Institut kann auf verschiedene Gründe zurückzuführen sein. Zum überwiegenden Teil werden schlecht bzw. überhaupt nicht erbrachte Leistungen des Auslagerungsunternehmens oder günstigere Angebote von Wettbewerbern das maßgebliche Motiv sein. Ebenso kann z. B. von Seiten des auslagernden... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Art. 14 Abs. 2 lit. g der MiFID-Durchführungsrichtlinie

Rz. 268 Die Kontinuität und Qualität der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse im Fall der vom Institut beabsichtigten Beendigung der Auslagerung sicherzustellen, klingt zunächst nach einer Selbstverständlichkeit. Jedes Institut wird schon aus wohlverstandenem Eigeninteresse darauf achten, dass der Wechsel oder die Abwicklung einer Auslagerungsmaßnahme insbesondere mit Blic... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Erlebensfall oder Rückkauf

Rn. 579a Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG unterliegen nur der Erlebensfall oder der Rückkauf. Die Versicherungsleistung bei Eintritt des mit der Versicherung untrennbar verbundenen charakteristischen Hauptrisikos (Tod, Unfall) rechnet nicht zu den Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG. Alle Versicherungsleistungen, die vom Versicherungsunter... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Abwicklung

Rz. 5 Bei der Abwicklung geht es hingegen nur noch um die Eintreibung fälliger Forderungen bzw. die Verwertung verbleibender Sicherheiten nach Kündigung des Engagements. In der Regel entscheidet sich ein Institut für die Abwicklung, wenn die Prüfung der Sanierungsfähigkeit des Kreditnehmers negativ ausfällt (→ BTO 1.2.5 Tz. 4). Diese Aufgaben werden häufig von der Rechtsabte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Störungen der Betriebsabläufe

Rz. 51 Wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Organisation sind Mitarbeiter, die bereit sind, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse engagiert für das Institut einzusetzen. Die innerbetrieblichen Abläufe können jedoch gestört werden, wenn Mitarbeiter z. B. krankheits- bzw. urlaubsbedingt abwesend sind oder alters- bzw. kündigungsbedingt ausscheiden. Rz. 52 Es ist nicht auszus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.1 Gegenstand der EBA-Leitlinien

Rz. 53 Die EBA nennt verschiedene Regelwerke, auf deren Vorgaben sich ihre Leitlinien beziehen:[1] Regelungen, Verfahren und Mechanismen für die Unternehmensführung (Governance) gemäß Art. 74 Abs. 1 CRD IV, Anforderungen im Hinblick auf das Kreditrisiko und das Kontrahentenrisiko (Gegenparteiausfallrisiko) gemäß Art. 79 CRD IV, die unter dem Begriff Adressenausfallrisiko zusam... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6. Identitäts- und Rechtemanagement

Rz. 1 Ein Identitäts- und Rechtemanagement stellt sicher, dass den Benutzern eingeräumte Berechtigungen so ausgestaltet sind und genutzt werden, wie es den organisatorischen und fachlichen Vorgaben des Instituts entspricht. Das Identitäts- und Rechtemanagement hat die Anforderungen nach AT 4.3.1 Tz. 2, AT 7.2 Tz. 2 sowie BTO Tz. 9 der MaRisk zu erfüllen. Jegliche Zugriffs-, ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.6 Anordnungsbefugnis der BaFin bei Auslagerungen gegenüber dem Institut (§ 25b Abs. 4 KWG)

Rz. 68 § 25b Abs. 4 KWG erweitert die nach § 25a Abs. 2 Satz 2 KWG im Hinblick auf die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 Satz 3 und 6 KWG bestehende Anordnungsbefugnis der BaFin auf die Auslagerung.[1] Sind bei Auslagerungen die Prüfungsrechte und Kontrollmöglichkeiten der BaFin beeinträchtigt, kann diese gegenüber dem Institut die im Einzelfall geeigne... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10 IT-Berechtigungsvergabe

Rz. 98 Von den Instituten sind Prozesse für eine angemessene "IT-Berechtigungsvergabe" einzurichten, die sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter nur über jene Rechte verfügt, die er für seine Tätigkeit benötigt. Die eingerichteten Berechtigungen dürfen insbesondere nicht im Widerspruch zur organisatorischen Zuordnung von Mitarbeitern stehen (→ AT 7.2 Tz. 2, Erläuterung). Beide... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 9 Auslagerung

Rz. 1 Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen mit der Wahrnehmung von Aktivitäten und Prozessen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen beauftragt wird, die ansonsten vom Institut selbst erbracht würden. Zivilrechtliche Gestaltungen und Vereinbarungen können dabei das ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.1 Vermeidung von Interessenkonflikten

Rz. 35 Von Instituten mit hohem NPL-Bestand wird explizit erwartet, dass sie ihrer Größe, Art, Komplexität und ihrem Risikoprofil entsprechend spezialisierte "NPE-Abwicklungseinheiten" ("NPE-Workout Units" bzw. "NPE-WU") einrichten. Die Institute müssen sicherstellen, dass diese Einheiten grundsätzlich vom Kreditvergabeprozess getrennt sind. Sie müssen deshalb in einem Berei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Voraussetzungen

Rn. 493 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Grds sind die bürgerlich-rechtlichen Gestaltungen einer stillen Beteiligung auch der Besteuerung zugrunde zu legen, da der Interessengegensatz der Vertragsparteien idR eine Ausgewogenheit von Beiträgen und Rechten gewährleistet. Bei Verträgen mit nahen Angehörigen kann jedoch aufgrund einer Interessengleichheit das Prinzip des Ausgleiches g... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Betriebsstabilität

Rz. 176 Zwar sind mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowohl Chancen als auch Risiken verbunden. Die IKT-Risiken bleiben nach Einschätzung der EU-Kommission aber trotz zahlreicher regulatorischer Maßnahmen in erster Linie eine Herausforderung für die "Betriebsstabilität", die Leistungsfähigkeit der Institute und die Stabilität des Finanzsystems in der EU. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.1 Stresstests für Adressenausfallrisiken

Rz. 117 Im Rahmen der Stresstests für Adressenausfallrisiken werden das Kreditrisiko sowie das Gegenparteiausfallrisiko (Kontrahenten- und Emittentenrisiko) näher untersucht. Rz. 118 Zur Ermittlung des individuellen Gefährdungspotenzials in Stresssituationen sind für ein Institut vor allem die Abweichungen vom erwarteten Verlust ("Expected Loss", EL) von Interesse, die nicht ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.7 Anordnungsbefugnis der BaFin gegenüber dem Auslagerungsunternehmen (§ 25b Abs. 4a KWG)

Rz. 69 Auch wenn in erster Linie das auslagernde Institut der Adressat bankaufsichtlicher Maßnahmen ist, wurden im Zuge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) die Befugnisse der BaFin bei wesentlichen Auslagerungen dahingehend erweitert, dass diese nunmehr unter bestimmten Bedingungen auch unmittelbar gegenüber dem Auslagerungsunternehmen Anordnungen treffen kann... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Angemessene Validierung interner Modelle

Rz. 37 Grundsätzlich sind die Verfahren zur Beurteilung der Marktpreisrisiken regelmäßig zu überprüfen (→ BTR 2.1 Tz. 3). Die Leitlinien der EBA zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch enthalten in Abschnitt 4.2.6 auch Vorgaben zur "Modell-Governance", die über die reine Validierung hinausgehen und auch Gesichtspunkte zur Verwendung von Modellen betreff... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einlagen und Guthaben

Rn. 656 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zinsen aus Einlagen und Guthaben (Girokonto, Festgeldkonto, Sparguthaben, Sparpläne etc) bei Sparkassen, Banken und anderen Kreditanstalten gehören zu den Einnahmen gem § 20 Abs 1 Nr 7 EStG. Rn. 657 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei währungsgesicherten Festgeldanlagen gehören zu den stpfl Erträgen – neben den Zinsen – auch Kurswertgarantien un... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Vorhalten angemessener technischer Kapazitäten

Rz. 216 Die Institute müssen für die Generierung von Daten und Informationen zu den als wesentlich eingestuften Risikoarten angemessene technische Kapazitäten vorhalten sowie effektive Prozesse zur Sicherstellung der Datenqualität einrichten, mit denen die korrekte und vollständige Erfassung und der Ausweis der wesentlichen Komponenten dieser Risiken ermöglicht wird. Diese A... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Berichterstattung über Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 53 Bei der Bestimmung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) sind die Auswirkungen von Zinsänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Institutes, einschließlich zinsinduzierter Marktwertveränderungen, als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Institute sollten Zinsänderungsrisiken separat bewerten (→ BTR 2.3 Tz.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.2 Steuerung der Risiken

Rz. 375 Im Hinblick auf die Steuerung der auslagerungsspezifischen Risiken sind unterschiedliche Maßnahmen denkbar, deren Eignung nicht unwesentlich von der konkreten Ausgestaltung des Auslagerungsvertrages abhängt. Insbesondere die folgenden Maßnahmen können einen effektiven Beitrag zur Steuerung der Risiken leisten: Die Leistungsbeziehung zwischen auslagerndem Institut und ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Aufbauorganisatorische Anforderungen

Rz. 3 Im Vordergrund der aufbauorganisatorischen Vorgaben steht die Trennung zwischen den Vertriebseinheiten (Bereich Markt) und den vertriebsunabhängigen Einheiten (Bereich Marktfolge). Bei risikobehafteten Kreditgeschäften ist aus beiden Bereichen jeweils ein positives Votum einzuholen. Ohne positive Voten aus diesen beiden Bereichen darf, soweit nicht die Kompetenzen ein... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Relevanz für die Bankenaufsicht

Rz. 10 Die Risiken von Auslagerungen sind auch für die Bankenaufsicht von Bedeutung. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden können es nicht hinnehmen, wenn Institute die Kontrolle über ihre ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse verlieren. Die BaFin hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass Auslagerungen nicht zur Beaufsichtigung von "virtuellen Banken" oder "Parabanken" führen dür... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.6 Zusammenhang zur Risikokultur

Rz. 191 Wie die Mitarbeiter eines Institutes im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Risiken umgehen und ob sie dabei die Vorgaben der Geschäftsleitung zum Risikoappetit berücksichtigen, ist wiederum eine Frage der Risikokultur ("risk culture"). Die Risikokultur betrifft die Normen, die Einstellung und die Verhaltensweisen eines Institutes im Zusammenhang mit dem Risikobewusstsein, de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Personalbedarfsplanung

Rz. 9 Im Rahmen der Personalbedarfsplanung geht es vorrangig um die Ermittlung des gegenwärtigen und des zukünftigen Personal-Sollbestandes, insbesondere in quantitativer, qualitativer und zeitlicher Hinsicht. Hiermit soll sichergestellt werden, dass übergeordnete betriebliche (Teil-)Ziele erreichbar sind.[1] Eine solche Planung ist notwendig, um eine Über- oder Unterdeckung... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.2.2 Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter

Rz. 77 Für eine angemessene Risikokultur ist es wesentlich, dass die Mitglieder der Geschäftsleitung und die Mitarbeiter ihr eigenes Verhalten am Wertesystem des Institutes ausrichten und dabei die Vorgaben zum Risikoappetit und zu den Risikolimiten berücksichtigen. Sie sollten in der Lage sein, ihre Aufgaben wahrzunehmen, und sich bewusst sein, dass sie für ihre Handlungen ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Berücksichtigung der Nebenabreden

Rz. 3 Es ist unmittelbar einleuchtend, dass Nebenabreden, die z. B. einen oder beide Geschäftspartner berechtigen, ein Handelsgeschäft nach Ablauf einer Karenzzeit vorzeitig und ohne Angabe von Gründen zu beenden, die wirtschaftliche Bedeutung von Handelsgeschäften verändern. Entsprechende Klauseln ("Mutual Termination Clauses", "Optional Early Termination Clauses" bzw. "Bre... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTR 2.3 Marktpreisrisiken des Anlagebuches (einschließlich Zinsänderungsrisiken)

Rz. 1 Die mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen des Anlagebuches sind mindestens vierteljährlich zu bewerten. Ebenfalls mindestens vierteljährlich ist ein Ergebnis für das Anlagebuch zu ermitteln. Erläuterung: Bewertung und Ergebnisermittlung für Marktpreisrisiken im Anlagebuch Abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Positionen im Anlagebuch kann auch ... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Erfolge im BGM messbar machen / 5.2 Fluktuation

Die Fluktuation ist für viele Unternehmen eine relevante wirtschaftliche Kennzahl. Sie gibt Hinweise auf die Mitarbeiterzufriedenheit und die Attraktivität als Arbeitgeber.[1] Die Fluktuationsquote misst den Anteil der Austritte von Mitarbeitern am durchschnittlichen Personalbestand innerhalb eines Zeitraums. Hierbei kann für das Anliegen des BGM differenziert werden zwische... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zweck

Rz. 5 Nach dem früheren § 10 Abs. 1 Satz 1 MHG waren nicht nur Staffelmietvereinbarungen, sondern auch Wertsicherungs- und Gleitklauseln unwirksam. Durch § 10a MHG wurden sodann ab 1.9.1993 Wertsicherungsklauseln zulässig. Die nach dem Währungsgesetz genehmigungsfreien Wertsicherungsklauseln blieben für Wohnraum weiterhin verboten, während genehmigungspflichtige Gleitklausel... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Vorenthaltung

Rz. 5 Der Begriff der Vorenthaltung ist objektiv zu verstehen und bezieht sich darauf, dass die Besitzeinräumung, zu der der Mieter nach § 546 verpflichtet wäre, fehlt (BGH, Urteil v. 13.10.1982, VIII ZR 197/81, NJW 1983, 112). Die Mietsache wird dem Vermieter dann im Sinne des § 546a Abs. 1 nach Beendigung des Mietverhältnisses vorenthalten, wenn der Mieter die Mietsache nic... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Beendigung

Rz. 2 Hinweis Anspruchsvoraussetzung Der Anspruch aus § 546a setzt zunächst die Beendigung des (wirksam gewesenen) Mietvertrages voraus, unabhängig von dem Grund dafür, solange der Vertrag nicht – wie bei der Anfechtung – rückwirkend vernichtet worden ist. Bei von Anfang an unwirksamem oder rückwirkend vernichtetem Vertrag bestehen ggf. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereich... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557b lehnt sich an den bis zum 1.9.2001 geltenden § 10a MHG an, allerdings in geänderter Form, die die Indexmiete für den Vermieter attraktiver macht. Wie bis zum 1.9.2001 darf die Gleitklausel nur verknüpft werden mit dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Gesamtlebenshaltung, der nunmehr in Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) umbenann... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.11 Sonderkündigungsrecht des Mieters

Nach Zugang einer Mieterhöhungserklärung kann der Mieter das Mietverhältnis "bis zum Ablauf des 2. Monats außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats" kündigen (§ 561 Abs. 1 BGB). Das Gesetz räumt ihm zunächst eine Überlegungsfrist ein, ob er das Mietverhältnis kündigen möchte. Ist dies der Fall, kann er das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats nach Ablau... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.4 Sonderkündigungsrecht des Mieters

§ 555e BGB verleiht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Nach Zugang der Modernisierungsankündigung kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt. Praxis-Beispiel Fristberechnung Die Modernisierungsankündigung geht de... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Warum wird ein Immissionssc... / 1.1 Definition

Gemäß § 3 Abs. 2 BImSchG sind Immissionen "Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen oder ähnliche Umwelteinwirkungen". Wichtig Unterschied zwischen Immission und Emission Emission ist der Austrag bzw. Ausstoß von Luftverunreinigungen in Form von Dampf, Gasen oder Partikeln sowie Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme oder Strahlen, die bei Pr... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.2 Ankündigung Außendämmung

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Außendämmung) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 1, 80000 München Modernisierungsankündigung gemäß § 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, im Anwesen Blumenstraße 1, 80000 München, sind folgende Modernisierungsmaßnahmen, durch di... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Entsorgungsbetriebe / 3 In-Kraft-Treten und Laufzeit

Der BT-E ist zeitgleich mit dem TVöD am 1.10.2005 in Kraft getreten. Der dem BT-E zugrunde liegende TVöD kann schriftlich gekündigt werden mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres. Der frühestmögliche Beendigungstermin war der Ablauf des 31.12.2009. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung besteht auch ohne ausdrückliche Erwähnung unt... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Entsorgungsbetriebe / 2.4 Betrieblicher Gesundheits- und Arbeitsschutz (§ 43 BT-E)

Absatz 1 § 43 BT-E regelt ausführlich die Aspekte des Gesundheits- und Arbeitsschutzes im Bereich der Entsorgungsbetriebe. Der erste Absatz enthält lediglich eine programmatische Aussage ohne materiellen Inhalt. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der betriebliche Gesundheits- und Arbeitsschutz in der kommunalen Entsorgungswirtschaft einen besonderen Stellenwert besitzt au... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Rentner / 2 Altersgrenzen

Im Übrigen stellen weder der tatsächliche Bezug von Renten – gleichgültig welcher Art – noch der Anspruch auf eine Rente wegen Alters für sich genommen einen Grund für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar.[1] Achtung Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses Mit Erreichen der Regelaltersgrenze[2] wird das Arbeitsverhältnis nicht automatisch beendet. Hierfür... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Suchtprävention / 4.1 Alkohol

Weil Alkoholmissbrauch in der Gesamtbevölkerung so weit verbreitet ist (bis zu 5 % sind behandlungsbedürftig betroffen), muss davon ausgegangen werden, dass statistisch bis zu 10 % der Erwerbstätigen alkoholkrank oder erheblich gefährdet sind. Demnach dürfte kaum ein Betrieb davon nicht betroffen sein. Trotzdem tun sich Betriebe vielfach schwer mit dem Thema Alkohol – und er... mehr