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Suchtprävention / 4.1 Alkohol

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Weil Alkoholmissbrauch in der Gesamtbevölkerung so weit verbreitet ist (bis zu 5 % sind behandlungsbedürftig betroffen), muss davon ausgegangen werden, dass statistisch bis zu 10 % der Erwerbstätigen alkoholkrank oder erheblich gefährdet sind. Demnach dürfte kaum ein Betrieb davon nicht betroffen sein. Trotzdem tun sich Betriebe vielfach schwer mit dem Thema Alkohol – und erst recht mit sonstigem Missbrauch psychoaktiver Substanzen. Sie fürchten

  • die Auseinandersetzung mit einem in jeder Hinsicht unangenehmen Thema,
  • eine unangemessene Einmischung in die Privatsphäre der Beschäftigten,
  • eine ungünstige Wirkung in der Öffentlichkeit und
  • ungeklärte rechtliche Rahmenbedingungen.

Folgende Ansätze können einen Einstieg in das Thema erleichtern:

  • Suchtprobleme beginnen i.d.R. im Verborgenen. Es gehört dazu, dass Betroffene gerade am Arbeitsplatz so lange wie irgend möglich die Probleme verbergen. Es wird daher von niemandem im Betrieb erwartet, Diagnosen zu stellen oder gezielt "Jagd" auf potenzielle Betroffene zu machen.
  • Jedoch: Alkoholkrankheit erledigt sich in aller Regel nicht von alleine. Weggucken verschleppt die alkoholbedingten Probleme auf unbestimmte Zeit, mit allen negativen Folgen für den Betrieb und nicht zuletzt für die Betroffenen und ihr Umfeld, deren Leidensweg dadurch verlängert wird.
  • Vorgesetzte und Kollegen sind keine Therapeuten. Wohlgemeinte Hilfsversuche (z.B. den Betroffenen entschuldigen, seiner Verantwortung entheben, ihn vor Alkohol "schützen") führen in aller Regel dazu, dass die "Helfer" ungewollt in das Suchtgeschehen mit einbezogen werden ("Co-Alkoholismus"). Hier ist professionelle Beratung und Therapie erforderlich.
  • Arbeitgebende Unternehmen sind u. U. mit Interventionen gegenüber einem Suchterkrankten eher als Angehörige in der Lage, diesen dazu zu b...

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