Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2.2.3 Schriftliche Unterrichtung über die Zweckerreichung

Rz. 21 Die Beendigung eines wirksam zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses setzt nach § 15 Abs. 2 TzBfG neben der Zweckerreichung die Unterrichtung des Arbeitnehmers hierüber voraus. Das Arbeitsverhältnis endet erst mit einer Auslauffrist von 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung. Während der Auslauffrist bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Der Vergütungsans...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / XVII. Abfindungen

Rz. 125 Abfindungen erhöhen den Streitwert nicht, wenn sie im Kündigungsschutzverfahren gefordert werden (§ 42 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 GKG). Etwas anderes gilt jedoch für andere Abfindungen als die nach §§ 9, 10 KSchG, z.B. Abfindungen nach § 113 BetrVG (siehe oben Rdn 56 ff.) Solche Abfindungen werden in Kündigungsschutzprozessen dem Quartalsverdienst gemäß § 42 Abs. 2 ArbGG nach...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / III. Typische Arbeitnehmermandate

Rz. 34 Kommt ein Arbeitnehmer mit einer Kündigung zum Rechtsanwalt, wird er diesen regelmäßig beauftragen, für ihn Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Im Zusammenhang mit der Kündigung kann der Arbeitnehmer den Rechtsanwalt ferner beauftragen, seinen Auskunftsanspruch nach § 626 Abs. 2 S. 3 BGB oder nach § 1 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 KSchG gegenüber seinem Arbeitge...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Eintritt des Hauptvermieters

Rz. 6 Bei Beendigung des gewerblichen Zwischenmietverhältnisses tritt der (Haupt-)Vermieter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen dem Zwischenmieter und dem Untermieter (= Dritten) ein. Hierfür kommt jeder Beendigungsgrund in Betracht, also sowohl die Kündigung des gewerblichen Zwischenmietverhältnisses, Zeitablauf, Eintritt einer auflösenden Bedingung ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 5.1 Anwendungsbereich

Rz. 52 Wird ein Arbeitsvertrag auf Lebenszeit oder für länger als 5 Jahre eingegangen, soll durch § 15 Abs. 5 TzBfG eine überlange Bindung verhindert werden und mit dem eingeräumten Kündigungsrecht dem Schutz der persönlichen Freiheit des Arbeitnehmers dienen.[1] Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 624 BGB und verdrängt diese für alle Arbeitsverhältnisse, gleich welcher A...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / III. Allgemeine Feststellungsklage

Rz. 64 Der allgemeine Feststellungsantrag soll beim Streitwert nicht gesondert berücksichtigt werden, auch wenn er deutlich als selbstständiger Antrag gekennzeichnet und begründet wird.[69] Auch bei der Streitwertfestsetzung im Kündigungsschutzverfahren sei ein allgemeiner Feststellungsantrag ("sondern ungekündigt fortbesteht") nicht gesondert zu bewerten.[70] Die gleiche Au...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / 2. Klagehäufung

Rz. 86 Streitig ist, ob bei einer Klagehäufung von Kündigungsschutz und Zahlung eine Addition der Streitwerte vorzunehmen ist. Nach richtiger Auffassung handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände und deshalb hat eine Addition stattzufinden.[96] Der Streitgegenstand wird durch die Klageanträge bestimmt: Ein Feststellungsantrag und ein Zahlungsantrag sind nicht gleic...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt den vertraglichen Herausgabeanspruch, bezieht sich also auf das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Er ist abzugrenzen vom dinglichen Herausgabeanspruch des Eigentümers, den der Vermieter daneben dann hat, wenn er auch Eigentümer der Mietsache ist. Dagegen kann der Eigentümer, der nicht Vermieter ist, den Anspruch aus § 546 nicht gelte...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / III. Andere Rechtsgebiete

Rz. 19 Häufig werden von dem Mandanten auch Fragen zu steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Themen gestellt. Eine dogmatisch befriedigende Abgrenzung zwischen der umfassenden Beratung wegen einer Kündigung einerseits und der Übernahme gesonderter Mandate aus dem Sozialversicherungs- oder Steuerrecht andererseits fehlt. Rz. 20 In der Praxis wird in der Regel so ...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / II. Neues Arbeitsverhältnis

Rz. 149 Wird ein Kündigungsrechtsstreit durch einen Vergleich beendet, indem sich die Parteien über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch die streitgegenständliche Kündigung zu dem in der Kündigung vorgesehenen Zeitpunkt einigen, und begründen die Parteien in diesem Vergleich zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt ein neues Arbeitsverhältnis zu unverä...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Verhältnis zwischen Vermieter und Untermieter

Rz. 20 Zwischen (Haupt-)Vermieter und Untermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen (BGH, Beschluss v. 17.1.2001, XII ZB 194/99, NZM 2001, 286). Der (Haupt-)Vermieter hat gegenüber dem Untermieter keinen Anspruch auf Duldung von ihm beabsichtigter Modernisierungsarbeiten; diesen muss vielmehr der Mieter gegen den Untermieter geltend machen, der seinerseits zur Duldung ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Wirkungen des Vertragseintritts

Rz. 9 Der (Haupt-)Vermieter oder neue Zwischenmieter tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Untermietverhältnis mit dem Untermieter (= Dritten) ein. Ist mit der Wohnung zugleich eine auf dem Gelände liegende Garage von dem (Zwischen-)Vermieter an den Mieter vermietet worden (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil v. 7.12.2006, 10 U 179/05, GE 2007, 290; weitergehend AG Gelsenkir...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 4.2.2 Anwendbarer Tarifvertrag

Rz. 50 Die Kündigungsmöglichkeit kann sich auch aus einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Anwendbar ist ein Tarifvertrag nicht nur bei beidseitiger Tarifgebundenheit und bei Allgemeinverbindlichkeit. Es genügt auch die einzelvertragliche Vereinbarung der Anwendbarkeit. Dies gilt auch bei vereinbarter Anwendung eines fachfremden Tarifvertrags[1] oder einer Tarifbestimmung[2...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / III. Einigungsgebühr

Rz. 105 Ist ein anderes gerichtliches Verfahren als ein selbstständiges Beweisverfahren bereits anhängig, betragen gemäß Nr. 1003 VV die Gebühren Nr. 1000 bis 1002 VV jeweils 1,0. Der Rechtsanwalt erhält also für seine ursächliche Mitwirkung an einer im Rahmen eines erstinstanzlichen Klageverfahrens erzielten Einigung eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,0. Rz. 106 Die Einigung...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / IV. Obliegenliegenheiten

Rz. 37 Unmittelbar nach der Mandatsannahme sollte die Rechtsschutzversicherung um Deckungsschutz gebeten werden. Wenngleich die Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalles in der Praxis sehr großzügig gehandhabt werden, ist der Rechtsanwalt verpflichtet[64] und der Mandant gut beraten, wenn er alle Obliegenheiten einhält. Die grenzenlose Weite der sprachlichen Fa...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 2. Anwendung des § 14 Abs. 1 RVG

Rz. 25 Gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 RVG gilt § 14 Abs. 1 RVG entsprechend. Hiernach bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 6. Besondere Verfahren

Rz. 77 Eine typische Angelegenheit, die der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht nach Nr. 2300 VV abzurechnen hat, ist die Mitwirkung auf Seiten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers bei den Verfahren zur Anhörung des Betriebsrates. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann auf Seiten des Arbeitnehmers fraglich sein, ob die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist (insoweit is...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / I. Ausgangslage

Rz. 4 Nach § 15 Abs. 1 RVG entgelten die Gebühren die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwaltes, vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit. Damit stellt sich die Frage, was unter einer Angelegenheit zu verstehen ist. Das RVG bestimmt diesen Begriff nicht ausdrücklich. Es handelt sich um einen gebührenrechtlichen Begriff. Da die pauschalen Gebühren die gesamte Tätigkeit des...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2.2.2 Zweckwegfall

Rz. 18 Der Zweckwegfall ist der Zweckerreichung nicht gleichzusetzen. Die rechtlichen Konsequenzen hängen von dem Grund der Zweckbefristung ab. Praxis-Beispiel Es wird als Zweckbefristung[1] eine Beschäftigung bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch einen erkrankten Mitarbeiter vereinbart. Dieser scheidet durch Eigenkündigung aus. Als Zweckbefristung wird vereinbart: Erstell...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VII. Arbeitgeber

Rz. 158 Neben prozessualen Erstattungsansprüchen gibt es materiell-rechtliche Vorschriften, aufgrund derer die Erstattung von Anwaltskosten verlangt werden kann. Millionenfach wird dies bei Verkehrsunfällen praktiziert. Der Geschädigte kann grundsätzlich vom Schädiger auch die Kosten ersetzt verlangen, die dadurch entstanden sind, dass er sich zur Schadensregulierung eines R...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / B. Rechtlicher Rahmen

Rz. 6 Grundsätzlich muss der Rechtsanwalt kein Mandat annehmen.[9] Das gilt auch für eine angetragene Auftragserweiterung. Wenn ein Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine fristgerechte Kündigung zu klagen und der Rechtsanwalt diesen Auftrag annimmt, kann der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist den Anwalt auch bitten, sein Arbeitsentgelt im Wege einer...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Erlaubnis des Vermieters

Rz. 10 Der Mieter muss bei seinem Antrag auf Untervermietungserlaubnis den in Aussicht genommenen Untermieter identifizierbar benennen (Name, Anschrift, ggf. Telefonnummer). Weiterhin ist der gewerbliche Mieter verpflichtet, über die berufliche oder sonstige Tätigkeit des Dritten Auskunft zu geben (BGH, Urteil v. 15.11.2006, XII ZR 92/04, GE 2007,142). Mehr als den Namen sow...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / F. Folgemandate

Rz. 42 Folgemandate sind im Arbeitsrecht die Regel. Dennoch lassen sich die Kosten von Folgemandaten bei der Annahme des ersten Mandates nicht vorhersehen. Rz. 43 Wenn der Rechtsanwalt einen Arbeitgeber berät, der einen Mitarbeiter kündigen will, kann er nicht wissen, ob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt oder nicht. Erhebt er Kündigungsschutzklage und kommt es dan...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.1 Anwendungsbereich

Rz. 64 In dem Bestreben, zur Erhöhung der Rechtssicherheit die allgemeinen Vorschriften zu befristeten Arbeitsverhältnissen zusammenhängend zu regeln[1] wurde § 625 BGB für befristete Arbeitsverhältnisse durch § 15 Abs. 6 TzBfG ersetzt. § 625 BGB gilt weiterhin bei der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach sonstigen Beendigungssachverhalten wie Kündigung, Anfechtung oder ...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / II. Aussetzung

Rz. 141 Wird nicht nur um die Wirksamkeit einer Kündigung gestritten, sondern ist zudem auch Verzugslohn eingeklagt, so kann der Streit um die Aussetzung einer Lohnklage mit 1/10[154] bis 1/5[155] des geltend gemachten Zahlungsanspruches bewertet werden.mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / II. Weiterbeschäftigungsantrag

Rz. 59 Ein Feststellungsantrag nach § 4 KSchG und ein Antrag auf Verurteilung zur Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits[55] sind keine identischen Ansprüche und bilden auch keine wirtschaftliche Einheit. Die fehlende wirtschaftliche Identität folgt insbesondere daraus, dass dann, wenn der Arbeitnehmer mit seinem Feststellungsantrag und dem W...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / C. Einzelne Streitgegenstände

Rz. 42 Nach § 61 Abs. 1 ArbGG setzt das Arbeitsgericht im Urteil den Wert des Streitgegenstandes fest.[36] Es handelt sich dabei lediglich um einen Wert, der Bedeutung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels hat[37] und nicht um den Gebührenstreitwert, nach dem sich die Gebühren berechnen. Rz. 43 Zu beachten ist weiter, dass es sich bei dem nach § 61 ArbGG festgesetzten Wert...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VII. Regress

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§ 4 Erstattung der Gebühren / II. Versicherungsbedingungen (ARB)

Rz. 12 Der Versicherungsvertrag wird vom Versicherer im Versicherungsschein dokumentiert (§ 3 Abs. 1 VVG). Diesen Versicherungsschein sollte sich der Rechtsanwalt von dem Mandanten zeigen lassen und für seine Akte kopieren. Wenn der Mandant den Versicherungsschein nicht mehr besitzt, sollte eine Ersatzurkunde vom Versicherer gemäß § 3 Abs. 3 VVG angefordert werden. Dafür kan...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / XIX. Statusklage

Rz. 133 Bei Statusklagen legen die Gerichte überwiegend einen Quartalsverdienst als Gegenstandswert zugrunde.[144] Der Gebührenstreitwert einer Feststellungsklage über das Bestehen eines Geschäftsführer-Dienstverhältnisses ist nach § 3 ZPO zu bemessen. § 42 Abs. 2 S. 1 GKG ist nach seinem Wortlaut im Verfahren vor den allgemeinen Zivilgerichten nicht anzuwenden.[145] Dies gil...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / XXI. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Rz. 135 Der Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit sieht keine Regelungen hierzu vor. Dieses dürfte damit zusammenhängen, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement in der Praxis entgegen seinem Sinn eigentlich immer nur dann Relevanz hat, wenn um die (krankheitsbedingte/personenbedingte) Kündigung oder einen Beschäftigungsanspruch gestritten wird. In diesen Fä...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / IV. Zahlungsansprüche

Rz. 152 Die Verpflichtung zur Abrechnung und Auszahlung von Bezügen ("Die Beklagte verpflichtet sich, die bis zum vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses geschuldete Vergütung abzurechnen und auszuzahlen.") ist im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gegen eine fristlose Kündigung mit dem Kündigungsschutzantrag nicht identisch. Die Verpflichtung ist vielmehr mit der Höh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 § 540 gilt für Wohnräume, Geschäftsräume und Pachtverhältnisse (dort allerdings ohne das Kündigungsrecht, vgl. § 584a Abs. 1). Nur mit Erlaubnis des (Haupt-)Vermieters darf der Mieter den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten überlassen, insbesondere die Sache weiter vermieten. Dieser Erlaubnisvorbehalt umfasst auch die Untermiete. Insoweit kommt es nicht darauf ...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / A. Allgemeines

Rz. 1 Das RVG und das Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG kennen nur fünf Gebühren; die Einigungsgebühr, die Beratungsgebühr, die Geschäftsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Das RVG ist in neun Abschnitte gegliedert und hat zwei Anlagen. Der erste Abschnitt enthält die Allgemeinen Vorschriften. Dort steht in § 2 Abs. 1, dass sich die Gebühren grundsätzlich nac...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / VIII. Dienstwagen

Rz. 104 Beim Streit um den Dienstwagen kann es um die Herausgabe des Fahrzeuges nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses gehen. Verlangt der Arbeitgeber den Wagen heraus und verweigert der Arbeitnehmer die Herausgabe, wird häufig der Fahrzeugwert als Gegenstandswert angesetzt.[106] Dieses gilt auch, wenn der Herausgabeanspruch im Rahmen einer Widerklage geltend gemacht ...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / 3. Separate Zahlungsklage

Rz. 93 Für gesonderte Zahlungsklagen spricht der Umstand, dass man dadurch erneut zu Güteverhandlungen vor dem Arbeitsgericht kommt. Möglicherweise kann nach einer Güteverhandlung im Kündigungsschutzverfahren nach weiteren Schriftsätzen mit einer gesondert erhobenen Zahlungsklage erreicht werden, dass die Parteien sich in einer erneuten Güteverhandlung wegen der Zahlungsklag...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / III. Schlichtungsverfahren

Rz. 155 Im Schlichtungsverfahren nach § 111 Abs. 2 ArbGG oder der Einigungsstelle nach § 76 BetrVG erhält der Rechtsanwalt nach Nr. 2303 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 1,5. Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 entstanden ist, wird die Hälfte dieser Gebühr nach dem Wert des Gegenstands, der in das Verfahren übergegangen ist, jedoch höchst...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / B. Bemerkungen zur "Erforderlichkeit" bei § 40 BetrVG

Rz. 17 Vom Arbeitgeber zu tragen sind, wie bereits angedeutet, nach der Rechtsprechung nur Anwaltskosten, wenn der Betriebsrat die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung seiner Interessen nach pflichtgemäßer und verständiger Beurteilung aller Umstände als erforderlich/notwendig erachten konnte.[38] Besonders relevant: Der Betriebsrat darf laut Rechtsprechung die...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / B. Außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 18 Die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts für seinen Mandanten kann beratend sein und aus einer Vertretung bestehen. Ob die Vertretung mündlich ("vorstellig werden"), fernmündlich oder schriftlich erfolgt, ist für das Entstehen einer Gebühr unerheblich. Wichtig ist, dass der Anwalt auftragsgemäß gehandelt hat. In der Regel werden Anwälten Aufträge durch schlüs...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / G. Verwaltungsverfahren

Rz. 145 Bei der beabsichtigten Kündigung eines schwerbehinderten Menschen oder eines Gleichgestellten muss nach den Vorschriften des SGB IX die Zustimmung des Integrationsamtes vom Arbeitgeber eingeholt werden. Das Integrationsamt muss den Arbeitnehmer anhören (§ 87 Abs. 2 a.E. SGB IX). Soweit der Rechtsanwalt in diesem Verfahren vertritt, entstehen die Gebühren gemäß Nr. 23...mehr

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§ 9 Muster / 2. Muster: Vergütungsvereinbarung für Zusatzvergütung

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.9: Vergütungsvereinbarung für Zusatzvergütung Vergütungsvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Mandanten) und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin/der Rechtsanwaltsgesellschaft, die auch beim – mündlichen – Mandatsvertrag Vertragspartne...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 1. Bedeutung der Vorschriften

Rz. 53 Zur außergerichtlichen Vertretung gehört das Anschreiben der Gegenseite (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer), das Schreiben an Dritte (z.B. Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Integrationsamt[21]), die Korrespondenz mit dem Betriebsrat und auch das Entwerfen von Erklärungen[22] (Kündigung, Zurückweisung) und Verträgen (Abwicklungsvertrag, Aufhebu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Zeitpunkt der Rückgabeverpflichtung

Rz. 7 Nach § 542 Abs. 2 endigt das Mietverhältnis mit Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist. Nach § 188 tritt daher die Beendigung erst mit Ablauf des letzten Tages der Mietzeit ein, sodass die Rückgabepflicht erst am darauf folgenden Tag zu erfüllen ist. Der Vermieter kann also vom Mieter nicht Räumung am letzten Tag des Monats verlangen, damit der neue Mieter am erst...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / I. Beratungshilfe

Rz. 89 Das Beratungshilfegesetz gewährt Rechtsuchenden auch Beratungshilfe in den Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (§ 2 Abs. 2 BerHG).[104] Beratungshilfe wird für die Beratung (nicht nur für eine Erstberatung) und "soweit erforderlich" für eine Vertretung geleistet.[105] Den Begriff der Erforderlichkeit definiert § 2 Abs....mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / I. Ausschlussklauseln

Rz. 47 Ausschlussklauseln, insbesondere in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen, zwingen den Arbeitnehmer geradezu in Folgeprozesse.[45] Der in einer Kündigungssache mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt muss erkennen oder durch Befragung ermitteln, dass der Arbeitnehmer auch ein finanzielles Interesse, gerichtet auf Ausgleich eines ihm zwischenzeitlich entstandene...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 1. Umfang der Mandatierung

Rz. 116 Regelmäßig erwarten Mandanten, dass ihr Streit mit der Gegenseite nach einem ersten Gerichtsverfahren insgesamt entschieden oder vergleichsweise geregelt ist.[75] Der Rechtsanwalt schuldet seine Dienste aber nur aufgrund des erteilten Mandates, nur in dieser Angelegenheit. Daneben ergibt sich bei einer Kündigung häufig auch weiterer Streit im Zusammenhang mit der Abw...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / a) Vorschüsse vom Mandanten

Rz. 106 Erst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe verbietet dem Anwalt, vom Mandanten einen Vorschuss nach § 9 RVG zu fordern. Erst seine Beiordnung verpflichtet den Anwalt zur Vertretung. Solange Prozesskostenhilfe lediglich beantragt ist, kann der Anwalt seine Partei um einen Vorschuss bitten. Erhält der Anwalt dann diesen Vorschuss, kann er nach § 58 Abs. 2 RVG diesen V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Art und Weise der Rückgabe

Rz. 3 Der Mieter hat die zu räumende Wohnung "besenrein" zu übergeben, d. h., die Räume sind auszufegen bzw. zu saugen, grobe Verunreinigungen an Böden, Wänden und Decken sind zu entfernen, Heizkörper, Fensterrahmen, Türen und Sanitäranlagen sind abzuwischen. Küche sowie Bad und WC müssen derart gereinigt werden, dass sie sich in einem – auch hygienisch – gebrauchsfähigen Zu...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / I. Grundsatz

Rz. 128 Nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Rz. 129 § 12a ArbGG trifft eine Sonderregelung für das erstinstanzliche arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren. Danach hat ...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / E. Durchsetzung der Gebühren

Rz. 39 Im Beschlussverfahren wird keine Kostenentscheidung getroffen.[24] Rz. 40 Dies ist im Allgemeinen nicht erforderlich, weil Kosten entweder nicht entstehen oder der Arbeitgeber sie ohnehin zu tragen hat. Wenn der Betriebsrat jedoch anwaltlich vertreten ist, könnte mit einer Kostenentscheidung ein gesondertes Beschlussverfahren über die Kostentragungspflicht (siehe oben ...mehr