Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Hauptverwaltungssitz außerhalb der EU

Rz. 143 Befindet sich der Hauptverwaltungssitz des Arbeitgebers dagegen nicht im Geltungsbereich der EuInsVO, also z.B. in Übersee, so gilt grundsätzlich dortiges Insolvenzrecht. In diesem Fall ist nach bilateralen Staatsverträgen zu suchen. Anderenfalls muss der Streit entschieden werden, ob es sich bei der einen oder anderen Vorschrift um eine rein arbeitsrechtliche oder e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / VII. Rechtsfolgen – Übergang der Arbeitsverhältnisse

Rz. 20 Erfasst werden von dem Betriebsübergang die bestehenden Arbeitsverhältnisse.[42] Nach der Rspr. des EuGH und der zugrunde liegenden Richtlinie ist dabei auf den nationalen Arbeitnehmerbegriff abzustellen.[43] Damit werden selbstständige Dienstverhältnisse und/oder Beamtenverhältnisse vom Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen. Aus diesem Grund kann auch der Anst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 1. Vollstreckungsfähiger Titel, insbesondere die vorläufige Vollstreckbarkeit

a) Vollstreckungstitel Rz. 13 Jede Zwangsvollstreckung setzt einen Vollstreckungstitel voraus. In Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzprozess kommen hier insbesondere Urteile der Arbeitsgerichte und der Landesarbeitsgerichte oder vor diesen geschlossene Prozessvergleiche in Betracht.[10] Praxishinweis Kommt es außergerichtlich zu einer Einigung, sind allerdings auch Anwalts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / c) Aussperrung als Reaktion des Arbeitgebers

Rz. 37 Während eines rechtswidrigen Streiks ist der Arbeitgeber berechtigt, die Streikteilnehmer suspendierend (siehe Rdn 40) oder sogar lösend (vgl. Rdn 44 f.) auszusperren und dadurch ihre Arbeitsverhältnisse fristlos zu beenden, sofern der Betroffene keinen besonderen Kündigungsschutz genießt. In der Praxis tritt die lösende Aussperrung nicht auf.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Außerordentliche Kündig... / X. Geldwäschebeauftragte

Rz. 100 Geldwäschebeauftragte haben Sonderkündigungsschutz nach § 7 Abs. 7 GwG. Dieser Sonderkündigungsschutz entspricht nach der Gesetzesbegründung[237] dem des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / II. Aussperrung

Rz. 39 Bei der Aussperrung handelt es sich um das Arbeitskampfmittel der Arbeitgeber. Es kann als Angriffsmittel eingesetzt werden, um die Gewerkschaften durch Druck zum Abschluss veränderter Tarifbedingungen zu veranlassen. Häufiger aber wird die Aussperrung als Reaktion auf einen Streik eingesetzt. Beide Formen haben – ebenso wie der rechtmäßige Streik – suspendierende Wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / 8. Prozessuales

Rz. 69 Beim Insolvenzgeld handelt es sich um eine Regelung der Sozialgesetzgebung. Insolvenzgeldansprüche richten sich zwar gegen die Bundesagentur für Arbeit, müssen aber vor den Sozialgerichten durchgesetzt werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Außerordentliche Kündig... / IV. Pflegezeit

Rz. 82 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 PflegeZG darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zur Beendigung einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen.[211]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / 4. Folgen rechtswidriger Aussperrungen

Rz. 43 Da die rechtswidrige Aussperrung nicht dazu führt, dass die Vergütungspflicht entfällt, hat der Arbeitgeber nach § 615 BGB weiterhin das Gehalt zu zahlen. Die hiervon betroffenen Arbeitnehmer haben zudem das Recht – nach Abmahnung –, ihr Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen und können ggf. Schadensersatzansprüche nach § 628 Abs. 2 BGB geltend machen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / II. Massenänderungskündigung der Arbeitnehmer

Rz. 49 Auch die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, zusammen eine Vielzahl von Änderungskündigungen (jeder einzelne Mitarbeiter für sich) auszusprechen, um die Konditionen ihrer Arbeitsverträge zu ändern. Dieser Fall wird allerdings praktisch nicht auftreten, da er – sofern der Arbeitgeber das Änderungsangebot ablehnt – zwingend zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / I. Verständnis der Norm

Rz. 2 Für das Verständnis der Norm ist eine kurze Darstellung der Rechtsprechungsgeschichte unumgänglich. Das BAG knüpfte ursprünglich allein an die betriebsverfassungsrechtliche Terminologie des Betriebs bzw. Betriebsteils an und legte damit die herkömmliche Definition des Betriebs als eine organisatorische Einheit, in der Personen mit Hilfe persönlicher, sächlicher oder im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / C. Arbeitskampfmaßnahmen i.w.S. (hier: Massenänderungskündigung)

Rz. 46 Den o.g. Arbeitskampfmitteln (Streik und Aussperrung) ist gemeinsam, dass sie grundsätzlich nur von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften initiiert werden können. Die nicht organisierten Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können deshalb regelmäßig nur über individualrechtliche Mittel Druck auf die jeweils andere Arbeitsvertragspartei erzeugen. Eine Möglichkeit hierzu ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / F. Sanierung durch Auffang- und Transfergesellschaften, Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG)

I. Einleitung Rz. 112 Investoren schrecken häufig vor einer Übernahme des Geschäftsbetriebes zurück, weil § 613a BGB eingreift und die Beschäftigungsverhältnisse in ihren ursprünglichen Bedingungen übernommen werden müssen. In dieser Gemengelage gegenläufiger Interessen kommt – quasi als Alternative zur vorgenannten Kündigung auf Erwerberkonzept – die Einschaltung einer sog. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 1. Verstoß gegen BetrVG

Rz. 171 Unterlässt der Arbeitgeber in Kenntnis des Beteiligungsrechts des Betriebsrats bewusst die Anhörung im Zusammenhang mit beabsichtigten Kündigungen, dann stellt dies einen betriebsverfassungsrechtlichen Verstoß dar, an den sich unter den weiteren Voraussetzungen des § 23 BetrVG entsprechende betriebsverfassungsrechtliche Sanktionen anknüpfen können. Auch kommt dann, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Außerordentliche Kündig... / Q. Verwertungsverbot

Rz. 115 Der prozessualen Verwertung von Beweismitteln, die der Arbeitgeber aus einer in Abwesenheit und ohne Einwilligung des Arbeitnehmers durchgeführten Kontrolle von dessen Schrank erlangt hat, kann schon die Heimlichkeit der Durchsuchung entgegenstehen. Hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat bestimmte Kündigungsgründe nicht mitgeteilt, ist sein entsprechender Sachvortrag im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Mitteilungsfrist

Rz. 55 § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG bestimmt lediglich, dass der Betriebsrat "vor" jeder Kündigung zu hören ist. Eine konkrete Frist wird vom Gesetzgeber nicht festgelegt. Diese ergibt sich aber mittelbar bezogen auf den vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigungszeitpunkt daraus, dass der Betriebsrat gem. § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung späteste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / VI. Durchführung des Verfahrens

Rz. 116 Hat der Arbeitgeber seine Mitteilungspflicht ordnungsgemäß erfüllt, besteht für den Betriebsrat Gelegenheit, zu der beabsichtigten Kündigung des Arbeitgebers Stellung zu nehmen. Hat der Betriebsrat gegen die Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen, und zwar bei einer ordentlichen Kündigung spätestens innerha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Abfindungsanspruch bei betriebsbedingten Kündigungen, § 1a KSchG

A. Einführung Rz. 1 § 1a ist durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt mit Wirkung zum 1.1.2004 in das KSchG eingefügt worden.[1] Der Einfügung ging ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren voraus, das erst durch die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss Mitte Dezember 2003 sein Ende fand. § 1a KSchG ist indes seit dem ursprünglichen Gesetzgebungsvorschlag[2] nicht geänder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 5. Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 11. Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz

Rz. 104 Bei Arbeitnehmern, die (noch) nicht oder nicht mehr unter das KSchG fallen, sind grundsätzlich keine geringeren Anforderungen an die Mitteilungspflichten des Arbeitgebers zu stellen als bei Arbeitnehmern, die unter das KSchG fallen.[153] Es bedarf auch insoweit der Angabe der konkreten Umstände und der subjektiven Vorstellungen des Arbeitgebers, warum er die Kündigun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / I. Massenänderungskündigung des Arbeitgebers

Rz. 47 Arbeitgeber können einer Vielzahl von Arbeitnehmern mit dem Ziel der Veränderung von Arbeitsbedingungen kündigen. Dies führt jedoch – da es sich nicht um eine Arbeitskampfmaßnahme im engeren Sinne handelt – nicht zur Suspendierung der wechselseitigen Hauptleistungspflichten. Wählt ein Arbeitgeber diese Möglichkeit, muss jede einzelne Änderungskündigung rechtswirksam e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / J. Fazit

Rz. 144 Das vornehmliche Ziel des Insolvenzverfahrens, nämlich die Fortführung von Betrieben, wird derzeit nicht zufriedenstellend erreicht. Zum einen liegt dies maßgeblich daran, dass der Kündigungsschutz auch in der Insolvenz uneingeschränkt Anwendung findet und betriebsbedingte Kündigungen daher oft schematisch an § 1 Abs. 2, 3 KSchG gemessen werden. Gerade bei der Frage d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / IV. Übertragung der Arbeitgeberfunktion auf den "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.4: Übertragung der Arbeitgeberfunktion auf den "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________, vertreten durch _________________________, wird heute, am _________________________, um _...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / a) Bedenken

Rz. 130 Wenn der Betriebsrat gegenüber einer außerordentlichen Kündigung Bedenken hat, muss er dies unter Angabe von Gründen dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen schriftlich mitteilen. Für den Fristbeginn gelten auch hier die allgemeinen Vorschriften des BGB. Die Frist des § 626 Abs. 2 BGB bleibt von alledem unberührt. Rz. 131 Der Ablauf de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Kündigungsfreiheit und Verzicht

Rz. 49 Eine Bindungswirkung hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Dies gilt auch dann, wenn der Betriebsrat gegenüber einer ordentlichen Kündigung Widerspruch erhebt. Der Arbeitgeber bleibt in seiner Entscheidung, ob er kündigen will oder nicht, frei. Die einzige Möglichkeit für den Betriebsrat, diese Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers einzuschränken, besteht dann, wenn der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Zwangsvollstreckung im... / b) Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

Rz. 231 Voraussetzung der Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist in jedem Fall, dass der Arbeitgeber objektiv in der Lage ist, den Arbeitnehmer auch tatsächlich weiter zu beschäftigen und damit den Anspruch zu erfüllen. Diese Voraussetzungen sind auch noch in der Zwangsvollstreckung zu prüfen.[201] Rz. 232 Ist der Arbeitsplatz etwa durch die Stilllegung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Einschlägige arbeitsrechtliche Vorschriften der InsO

Rz. 70 Wie unter Rdn 1 bereits erwähnt, gilt das Arbeitsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers grundsätzlich uneingeschränkt fort. Der Verwalter unterliegt also denselben Kündigungsbeschränkungen bzw. -voraussetzungen wie ein Arbeitgeber außerhalb eines Insolvenzverfahrens. So hat er insbesondere den allgemeinen Kündigungsschutz nach §§ 1 ff. KSchG und den Sonderkündigungss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 1. Allgemeines zur Zwangsvollstreckung aus einem Zahlungstitel

Rz. 77 Soweit der Arbeitnehmer in Zusammenhang mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegen den Arbeitgeber noch Zahlungsansprüche, insbesondere auf rückständigen oder zukünftigen Arbeitslohn oder eine – vertragliche oder nach § 1a KSchG gesetzlich geschuldete[67] und dann in einem Urteil oder sonstigen Vollstreckungstitel titulierte oder eine nach §§ 9, 10 KSchG gericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 3. Abfindungszahlung nach §§ 9, 10 KSchG

Rz. 104 Stellt das Arbeitsgericht durch Urteil fest, dass das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst wurde, jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zu zumuten ist, so hat es nach § 9 KSchG auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / 5. Freistellung und Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 90 Zusätzlich zur Kündigung kommt es vor, dass der Verwalter Arbeitnehmer von ihrer Arbeitsleistung freistellt. Dies wird er immer dann tun, wenn er vorübergehend den Lohn nicht weiterzahlen kann. Der Arbeitnehmer verliert zwar dadurch nicht seinen Lohnanspruch; denn dieser wandelt sich gem. § 615 BGB in einen Verzugslohnanspruch um. Durch die Freistellung wird jedoch er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / A. Einführung

Rz. 1 § 1a ist durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt mit Wirkung zum 1.1.2004 in das KSchG eingefügt worden.[1] Der Einfügung ging ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren voraus, das erst durch die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss Mitte Dezember 2003 sein Ende fand. § 1a KSchG ist indes seit dem ursprünglichen Gesetzgebungsvorschlag[2] nicht geändert worden. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 1. Sinn und Zweck und Beteiligungsart

Rz. 48 Für das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG gilt nicht das positive Konsensprinzip; es ist nicht einmal eine Stellungnahme des Betriebsrats erforderlich. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, ihm seine Überlegungen zur Kündigungsabsicht mitzuteilen. Deshalb ist es auch unerheblich, ob der Arbeitgeber bei Einleitung des Anhö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / b) Verstoß gegen Auswahlrichtlinie

Rz. 147 Nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG kann der Betriebsrat den Widerspruch darauf stützen, dass die Kündigung gegen eine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG verstoße. Wenn im Betrieb eine Auswahlrichtlinie besteht, diese auf den Kündigungssachverhalt Anwendung findet und der Arbeitgeber hiervon abweicht, ist der Widerspruch des Betriebsrats begründet. Auch insoweit ist der B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / I. Allgemeine Voraussetzungen des Auflösungsantrags

Rz. 3 Ein Auflösungsantrag kann nur im Rahmen eines anhängigen Kündigungsschutzprozesses gestellt werden. Das bedeutet, dass weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber bloß aufgrund im Arbeitsverhältnis eingetretener Störungen einen isolierten Auflösungsantrag bei Gericht stellen können, sondern nur im Zusammenhang mit einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Zudem muss der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Beendigung des Kündigu... / 1. Beendigungsart und Zeitpunkt

Rz. 7 Zu Nr. 1 des Beendigungsvergleichs werden typischerweise Art und Zeitpunkt der Beendigung geregelt. Rz. 8 Formulierungsbeispiel Die Parteien sind sich einig, dass ihr Arbeitsverhältnis aufgrund arbeitgeberseitiger ordentlicher fristgerechter betriebsbedingter Kündigung/Kündigung aus betrieblichen Gründen vom (…) zum (…) sein Ende gefunden hat/finden wird. Rz. 9 Durch die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 3. Fristabreden

Rz. 134 Den Betriebsparteien, Betriebsrat und Arbeitgeber, ist es selbstverständlich möglich, die Frist zur Stellungnahme zu verlängern. Aus der Tatsache, dass eine derartige Vereinbarung rechtlich zulässig und wirksam ist, folgt jedoch weder eine Verpflichtung des Arbeitgebers, einer beantragten Fristverlängerung zu entsprechen, noch ein Anspruch des Betriebsrats, dass der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 3. Adressat (der "richtige" Betriebsrat)

Rz. 57 Die Einleitung des Verfahrens hat gegenüber dem "richtigen" Betriebsrat zu erfolgen. Die Mitteilung des Arbeitgebers ist gegenüber dem Betriebsrat, also gegenüber dem Vorsitzenden des Betriebsrats bzw. im Falle dessen Verhinderung seinem Stellvertreter gem. § 26 Abs. 3 S. 2 BetrVG, zu erklären. Hat der Betriebsrat einen besonderen Ausschuss (Personalausschuss) gebilde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 3. Kündigungsfrist, Kündigungszeitpunkt und Kündigungstermin

Rz. 71 Nach der Rspr. ist zwischen Kündigungsfrist und Kündigungstermin zu unterscheiden. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat grundsätzlich die Kündigungsfrist mitteilen; etwas anderes gilt, wenn der Betriebsrat über die tatsächlichen Umstände für die Berechnung der Kündigungsfrist unterrichtet ist.[92] Soweit der Arbeitgeber von einer unzutreffenden Kündigungsfrist ausgeht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / c) Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu gleichen Bedingungen

Rz. 148 Der Betriebsrat kann der Kündigung ferner widersprechen, wenn der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann. Dieser Widerspruchsgrund entspricht dem in § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 KSchG verankerten Sozialwidrigkeitsgrund. Es muss sich dabei allerdings um einen frei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / a) Bedenken

Rz. 122 Wenn der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken hat, dann verpflichtet ihn § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG, diese Bedenken unter Angabe von Gründen spätestens innerhalb einer Woche dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen. Eine Verlängerung der Frist durch Vereinbarung der Betriebsparteien ist möglich. Lässt der Betriebsrat diese Frist verstreichen, dann gilt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / III. Wirksamkeit der Gestaltung

Rz. 125 In mehreren Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht die Umstrukturierungspraxis unter Einschaltung einer BQG bereits im Prinzip gebilligt[125] und die Praxis in neueren Entscheidungen im Wesentlichen bestätigt. Rz. 126 Abzugrenzen ist die – rechtswirksame – Gestaltung einer übertragenden Sanierung mittels einer Transfergesellschaft vom sog. "Lemgoer Modell". Ander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / 4. Inhalt und Umfang des Anspruchs

Rz. 52 Schließlich sind nur solche Ansprüche erfasst, die sich auf Arbeitsentgelt beziehen. Schadensersatzansprüche für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, z.B. der Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter fristloser Kündigung, fallen nicht unter die Regelung. Rz. 53 Vom Insolvenzgeldanspruch umfasst ist der Bruttolohn sowie der Gesamtsozialversicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 4. Person des Arbeitnehmers/Sozialdaten

Rz. 72 Anzugeben sind zunächst der Name des Arbeitnehmers und alle Umstände, die zu seiner Identifizierung notwendig sind. Die Frage, ob und welche Sozialdaten bei der Betriebsratsanhörung zur Kündigung mitzuteilen sind, wird von der Rspr. im Übrigen nicht einheitlich beantwortet. Die Rspr. des BAG tendiert dahin, Sozialdaten seien mitzuteilen, soweit sie dem Arbeitgeber bek...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Geltendmachung von (Ne... / I. Klage auf Bruttoentgelt

Rz. 2 Der Entgeltanspruch für den Zeitraum ab Ausspruch der Kündigung ergibt sich i.d.R. aus den §§ 611, 615 S. 1 BGB i.V.m. §§ 293 ff. BGB, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt hat, obwohl der Arbeitnehmer leistungsfähig und leistungsbereit war und das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet worden ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Sperrzeittatbestände u... / e) Wichtiger Grund

Rz. 25 Hatte der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für das Lösen seines Arbeitsverhältnisses, scheidet eine Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III aus. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn Umstände vorliegen, unter denen nach verständiger Abwägung mit den Interessen der Versichertengemeinschaft dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Taktik und Fallstricke... / III. Wahrung des Sonderkündigungsschutzes als schwerbehinderter Mensch

Rz. 14 Ist der Arbeitnehmer schwerbehindert (§ 2 Abs. 1 und 2 SGB IX) oder den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 SGB IX) und besteht sein Arbeitsverhältnis bei dem kündigenden Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung mindestens sechs Monate lang, so genießt er besonderen Kündigungsschutz gem. §§ 168 ff. SGB IX . Außer im Fall offenkund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Sonderkündigungsschutz / III. Rechtsfolge

Rz. 16 Die Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist gem. § 17 Abs. 1 S. 1 MuSchG i.V.m. § 134 BGB nichtig. Die Sperre des Kündigungsrechts erfasst grundsätzlich jede Kündigung, also auch eine außerordentliche Kündigung bei einer besonders schweren arbeitsvertraglichen Verletzung, eine Änderungskünd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen

A. Einführung Rz. 1 § 102 BetrVG gewährt präventiven Kündigungsschutz dadurch, dass der Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung anzuhören ist. Die Nichtbeachtung des Anhörungsrechts hat die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Der Arbeitgeber, der zu kündigen beabsichtigt, soll durch die Verpflichtung zur Anhörung gezwungen werden, Bedenken des Betriebsrats hinsichtlich d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / III. Entlassung

Rz. 12 Anzuzeigen sind nach dem Wortlaut des Gesetzes "Entlassungen". Nach der früheren Rechtsprechung des BAG war "Entlassung" i.S.d. §§ 17, 18 KSchG nicht schon die Kündigung, sondern die mit ihr beabsichtigte tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Maßgeblich für die Anzeigepflicht war deshalb nicht der Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs, sondern der Zeitpunkt d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Einhaltung der Drei-Wochen-Frist

Rz. 24 Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist (§ 4 S. 1 KSchG). Der Arbeitnehmer muss im Gru...mehr