Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

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§ 13 Erwerbsschaden / VI. Anspruchsübergang auf Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger

Rz. 66 Der verletzte Arbeitnehmer erleidet – wirtschaftlich gesehen – dann und solange keinen unmittelbaren Erwerbsschaden, wie er Leistungsansprüche gegen Dritte hat.[135] Arbeitnehmer haben, sofern sie unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fallen, zunächst für maximal sechs Wochen gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG). Ist die Arb...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / b) Die Schadensersatzgruppen im Einzelnen

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Sozialversicherungsverhältnis

Rz. 18 Zwar legt § 116 Abs. 1 SGB X nach seinem Wortlaut nicht ausdrücklich den für den Forderungsübergang maßgeblichen Zeitpunkt fest. Indessen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den Augenblick des schädigenden Ereignisses abzustellen. Der Ersatzanspruch geht daher grundsätzlich – "in aller Regel"[32] – im Zeitpunkt des Schadensereignisses über...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Forderungsübergang

Rz. 246 Unfallschäden werden im Bereich der Personenschäden in großem Umfang durch die Leistungen von Sozialversicherungsträgern (insb. gesetzl. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung) ausgeglichen. Dass der eigentlich Geschädigte dadurch schadensfrei gestellt wird, soll den Schädiger bzw. seinen Haftpflichtversicherer nicht entlasten. § 116 SGB X ordnet...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / a) Grundlagen

Rz. 234 Nach § 116 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB X, der durch Art. 5 Nr. 2 RRG 1992 vom 18.12.1989[324] angefügt und mit Wirkung vom 1.1.1992 in Kraft getreten ist, unterliegen Beiträge, die von Sozialleistungen zu zahlen sind, dem Forderungsübergang. Gemäß § 116 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB X, der aufgrund des Art. 10 Nr. 8 des 4. Euro-Einführungsgesetzes vom 21.12.2000[325] in die Regelu...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 2. Die Versicherungsträger und ihre Leistungen

Rz. 178 Der Schadensersatzanspruch geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat. Rz. 179 Versicherungsträger sind die Sozialversicherungsträger (allgemein § 4 SGB I), und zwar die gesetzlichen Krankenkassen (§ 21 SGB I, § 4 SGB V), die Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unf...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / V. Kostenbeteiligung

Rz. 12 Die frühere Praxisgebühr, Eigenleistungen für Sehhilfen und Zuzahlungen beim Bezug von Medikamenten oder anlässlich einer stationären Behandlung sind dem Geschädigten, sofern sie durch den Schadensfall veranlasst sind, zu ersetzen. Der verletzte Kassenpatient kann, soweit dies nicht als unverhältnismäßig erscheint, die Heilbehandlungskosten ersetzt verlangen, die die ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 247 Die Aktivlegitimation von Unfallopfern fehlt sehr häufig deshalb, weil Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung bestehen, auf die die Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger bereits im Unfallzeitpunkt übergegangen sind (dazu auch § 37). Oft wird dies erst sehr spät erkannt, was zu erheblichen Schwierigkeiten führt. Denn wenn Unfallversicherungsschutz be...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / B. Beerdigungskosten

Rz. 24 Nach § 844 Abs. 1 BGB sind die Beerdigungskosten von dem zu ersetzen, der verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen; das sind die Erben (§ 1968 BGB), hilfsweise diejenigen, die dem Getöteten unterhaltspflichtig waren (§§ 1615 Abs. 2, 1615m, 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4 BGB). Hat jemand die Beerdigungskosten getragen, ohne dazu verpflichtet zu sein, z.B. der mit dem G...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VIII. Verjährung

Rz. 103 Zur Verjährung im Einzelnen vgl. § 21 Rdn 1 ff. Rz. 104 Soweit der Forderungsübergang – wie im Fall des § 116 SGB X – im Augenblick des Unfalls eintritt, stehen sich der kraft Gesetzes übergegangene und der beim Geschädigten verbliebene Anspruch (z.B. Schmerzensgeldanspruch) trotz gleichen Ursprungs und gleicher Rechtsnatur von Anfang an als selbstständige Forderungen...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Gegenwärtiges Rechtsverhältnis

Rz. 80 Ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis liegt vor, wenn die zwischen den Parteien des Rechtsstreits be­stehenden Beziehungen bei Schluss der mündlichen Verhandlung – schon oder noch – wenigstens die Grundlage bestimmter Ansprüche bilden.[210] Das lediglich mögliche Bestehen eines künftigen Rechtsverhältnisses, über dessen entscheidungserhebliche Umstände im vorgenannten Ze...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Gesetzliche und private Versicherungsleistungen

Rz. 918 Das Verweisungsprivileg greift auch dann nicht ein, wenn die Möglichkeit besteht, den Schaden durch privatrechtliche Versicherungsansprüche abzudecken, weil der Geschädigte diese Leistungen Dritter durch eigene Prämienzahlungen bezahlt hat.[2845] Es kommt hinzu, dass mit privatrechtlichen Versicherungsansprüchen der Schaden nicht endgültig in einer die öffentliche Ha...mehr

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§ 21 Verjährung / IV. Verjährung bei Rechts- bzw. Anspruchsnachfolge

Rz. 14 Eine Rechtsnachfolge hat auf den Lauf der Verjährungsfrist grundsätzlich keinen Einfluss.[30] So fallen etwa die auf einen Sozialversicherungsträger, z.B. eine gesetzliche Krankenversicherung, auflösend bedingt übergegangenen Schadensersatzansprüche bei Beendigung der Mitgliedschaft des Unfallgeschädigten auf diesen zurück; dieser erwirbt den Anspruch bei Bedingungsei...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / B. Maßgebliche Entscheidungen

Rz. 7 Bei den Entscheidungen, die die Gerichte binden, handelt es sich in der Regel um die Bescheide der Versicherungsträger (z.B. der BG oder einer Krankenkasse) und um gerichtliche Entscheidungen (verwaltungs- und sozialgerichtliche Urteile, verfahrensbeendigende Beschlüsse, z.B. Gerichtsbescheide), aber auch um im sozialgerichtlichen Verfahren erzielte Anerkenntnisse und ...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / I. Gerichtszweige

Rz. 14 Die staatlichen Gerichte sind fünf Gerichtszweigen zugewiesen (Art. 95 Abs. 1 GG). Jeder Gerichtszweig (Rechtsweg) ist aufgrund seiner Verfahrensordnung für bestimmte Rechtsgebiete zuständig. Rz. 15 Vor die ordentlichen Gerichte gehören – insbesondere – alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (und Strafsachen), für die nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbeh...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / II. Fallgruppen

Rz. 25 Ersatzfähig sind z.B. die laufenden Aufwendungen oder Mehrausgaben für solche medizinische Behandlungen, die nicht der Heilung, sondern der langfristigen Linderung der Leiden des Geschädigten dienen und die der Geschädigte zur Besserung oder Linderung seiner aufgrund der erlittenen Verletzungen auf Dauer verbliebenen Beschwerden aufwenden muss, wie z.B. die Kosten von...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / A. Der Rechtsübergang nach § 116 SGB X

Rz. 1 § 116 SGB X: Ansprüche gegen Schadensersatzpflichtige (1) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich auf denselb...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Beitragsregress vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991

Rz. 478 Ausgelöst durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 (Rdn 238, 244 ff.) hat § 119 SGB X erheblich an Bedeutung gewonnen, ohne dass es insoweit zu einer inhaltlichen Änderung der Vorschrift gekommen ist. Rz. 479 Mit Wirkung vom 1.1.1984 ist für den Barleistungen (z.B. Krankengeld, Verletztengeld) erbringenden Sozialversicherungsträger die Beitragspflicht zur gesetzlichen Re...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / III. Leistungszuordnung/Tilgungsbestimmung und Tilgungsreihenfolge/Leistung unter (Verrechnungs-)Vorbehalt

Rz. 6 Im Rahmen der Erfüllung ist erforderlich, dass die Leistung des Schuldners einem bestimmten Schuldverhältnis zugeordnet werden kann. Erfüllungswirkung tritt damit regelmäßig als objektive Folge der Leistungsbewirkung ein. Zur Zuordnung der Leistung zu einem bestimmten Schuldverhältnis kann es ausreichen, dass die bewirkte Leistung die allein geschuldete ist und daneben...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Beitragsregress vom 1.7.1983 bis zum 31.12.1983

Rz. 452 § 119 SGB X a.F. Übergang von Beitragsansprüchen Soweit der Schadensersatzanspruch eines Sozialversicherten, der der Versicherungspflicht unterliegt, den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Sozialversicherung umfasst, geht dieser auf den Leistungsträger über; dies gilt nicht, wenn und soweit der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlt oder sonstige der Beitragspfl...mehr

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§ 24 Vergleich / K. Vergleichsparteien

Rz. 41 In persönlicher Hinsicht wirkt der Vergleich nur für und gegen die unmittelbaren Vergleichsparteien. Unter anderem wegen des Verbotes von Verträgen zulasten Dritter und wegen des Vorrangs zwingenden Rechts ist ein Vergleich nur wirksam, wenn das "Rechtsverhältnis" im Sinne des § 779 BGB sachlich und persönlich der Dispositionsbefugnis der Parteien unterliegt. Auf Seit...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / VI. Drittleistungen

Rz. 39 Leistungen, die kongruent zu vermehrten Bedürfnissen sind, werden häufig von Sozialleistungsträgern, etwa Krankenversicherungen, erbracht. Für eine Geltendmachung durch den Geschädigten selbst fehlt dann die Aktivlegitimation (§ 116 Abs. 1 SGB X). Ähnliches gilt bei Leistungen durch private Versicherer (§ 86 VVG). Rz. 40 Es ist aber immer genau darauf zu achten, welche...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Maßgebliche Ansprüche

Rz. 141 § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X setzt tatbestandlich das Bestehen eines "auf anderen gesetzlichen Vorschriften" beruhenden Anspruchs auf Ersatz eines Schadens voraus. Dieser Anspruch geht auf den Versicherungsträger oder Sozialhilfeträger über. Bereits der Wortlaut macht deutlich, dass es sich um Ansprüche außerhalb des SGB und derjenigen Vorschriften handeln muss, die als T...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / G. Krankenversicherung

I. Fertilitätsbehandlung Eine Beschränkung der Anzahl von Kinderwunschbehandlungen in den AVB bei privaten Krankenversicherungsverträgen ist grundsätzlich zulässig. Das OLG Köln führt aus, dass die Klausel keine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB darstellt. Drei Versuche seien ein hinreichend großer Anwendungsbereich für Kinderwunschbehandlungen im Ra...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / V. Aufrechnung

Die grundsätzliche Zulässigkeit der Aufrechnung mit einer Prämienforderung des Versicherers ergibt sich aus § 394 S. 2 BGB. Der Versicherer ist berechtigt, ausnahmsweise auch gegen eigentlich gemäß § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO unpfändbare Forderungen aufzurechnen. Auch aus der Entstehungsgeschichte des neuen VVG ergibt sich kein Aufrechnungsverbot.[6]mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / I. Fertilitätsbehandlung

Eine Beschränkung der Anzahl von Kinderwunschbehandlungen in den AVB bei privaten Krankenversicherungsverträgen ist grundsätzlich zulässig. Das OLG Köln führt aus, dass die Klausel keine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB darstellt. Drei Versuche seien ein hinreichend großer Anwendungsbereich für Kinderwunschbehandlungen im Rahmen des Versicherungsve...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / III. LASIK-Behandlung

Die Kosten einer LASIK-Behandlung sind erstattungsfähig, wenn die Fehlsichtigkeit die Voraussetzungen einer bedingungsgemäßen Krankheit erfüllt. Der Versicherungsnehmer kann dann nicht auf eine Brille oder Kontaktlinsen verwiesen werden.[4]mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / II. Prozessvergleich

Verzichtet ein Versicherungsnehmer durch Abfindungsvergleich auf zukünftige Ansprüche gegen einen Dritten, so liegt darin eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung des Prozessbevollmächtigten, die der Kläger sich zurechnen lassen muss. Bei einem Abfindungsvergleich ist darauf zu achten, dass Ansprüche von Sozialversicherungsträgern gemäß § 116 Abs. 1 SGB VII bereits im Zeitp...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / XII. Rechtsanwalt/Rechtsschutzversicherung

1. Rechtsanwälte sind verpflichtet, Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten einer Klage oder einer Berufung zu belehren, gleichermaßen auch dann, wenn der Mandant rechtsschutzversichert ist. Die Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers hat keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt. Die Klage der Rechtsschutzversicherun...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / IV. Präimplantationsdiagnostik

Die Kosten für eine Präimplantationsdiagnose sind nicht erstattungsfähig. Die auf körperlichen Ursachen beruhende Unfähigkeit des Klägers, auf natürlichem Weg ein Kind zu zeugen, ist zwar eine bedingungsgemäße Krankheit, sodass die Kosten für eine IVF-Behandlung zu ersetzen sind. Der Versicherer ist jedoch nicht verpflichtet, auch die Kosten solcher medizinischen Maßnahmen z...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / II. Reisekrankenversicherung

Die Kosten eines Rücktransports eines im Ausland erkrankten Versicherungsnehmers sind erstattungsfähig, wenn dieser Rücktransport aufgrund der medizinischen Befunde als vertretbar anzusehen ist. Die Klägerin befand sich in stationärer Behandlung, es bestanden kaum zu überwindende Sprachbarrieren. Für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit eines Rücktransports sind zw...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2.2 Auswirkungen auf die Veranlagungsform und den Steuersatz

Häufig ist die Zusammenveranlagung von Ehegatten günstiger als die Einzelveranlagung und führt zu einer wesentlichen Steuerersparnis. Die Zusammenveranlagung ist auch dann möglich, wenn der eine Ehegatte/Lebenspartner einen Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat hat. Weitere Voraussetzung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG ist, dass der Steuerpflichtige die Staatsangehörigkeit eines EU-/E...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf das Einkommen i. S. d. § 2 Abs. 4 EStG

Wesentlich umfangreicher als im Bereich der Einkünfte sind die Auswirkungen des Brexits auf der Ebene des Einkommens, insbesondere bei der Berücksichtigung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Aufgrund der steuerlichen Behandlung des VK als Drittstaat fällt eine Reihe an Steuervergünstigungen weg, die nur unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige mit Bezug zu e...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2.3.1 Vertragsgestaltung

Bei der Vertragsgestaltung kommt es darauf an, ob zur Regelung des Mitarbeitereinsatzes im VK ein befristeter Entsendevertrag oder ein befristeter lokaler Vertrag mit Ruhensvereinbarung oder auch Stammhausbindungsvertrag abgeschlossen wurde. In beiden Fällen sind jedoch wirksame und transparente Klauseln erforderlich, die ggf. einen Rückruf bzw. eine vorzeitige Beendigung er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rentenbesteuerung im Umbruc... / bb) Ebenfalls nicht in Vergleichsrechnung einzubeziehende Beträge

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Auch die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Sonderausgaben abziehbaren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Rentner sind nicht in die Vergleichsrechnung einzubeziehen, denn sie dienen ausschließlich der verfassungsrechtlich gebotenen einkommensteuerrechtlichen Verschonung des Existenzminimums. Entsprechendes gilt für die Beitragsa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.11 Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (Nr. 9)

Rz. 93 Die Vorschrift verschafft 2 Personengruppen in 2 Tätigkeitsgebieten Versicherteneigenschaft: Zum einen den selbstständig in den Bereichen des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege (Alt. 1) Tätigen sowie zum anderen den unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich in beiden genannten Bereichen Tätigen (Alt. 2). Die Vorschrift erfasst nicht die Beschäftigten, weil die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.1 Erhalt von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation (Nr. 15 Buchst. a)

Rz. 149 Versichert sind Rehabilitanden, die auf Kosten der abschließend benannten Träger eine medizinische Reha erhalten. Mögliche Kostenträger sind die gesetzlichen Krankenkassen (§§ 4, 143 SGB V), die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 125 SGB VI), das sind die DRV Bund, die Regionalträger, die DRV Knappschaft-Bahn-See sowie "die" landwirtschaftliche Alterskasse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5 Unternehmer, Angehörige und ehrenamtlich Tätige in der Landwirtschaft (Nr. 5)

Rz. 42 Nach Abs. 1 Nr. 5 sind alle in der und für die Landwirtschaft tätigen Personen in weitestem Sinne in der GUV versichert. Die gesetzliche Versicherung ist in diesem Bereich weit gezogen (vgl. Nr. 5 Buchst. b und d). Für die Anwendung des Versicherungsschutzes als Wie-Beschäftigter (§ 2 Abs. 2) bleibt im Bereich der Landwirtschaft kaum ein Anwendungsfeld. Während die in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 110 Leistu... / 2.2 Verweis auf Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 enthält Regelungen zur Leistungserbringung (Satz 1) sowie zur Leistungsvergütung unter Verweis auf entsprechende Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Satz 2). Nach Satz 1 sind bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation die Regelungen, die für die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Vierten Kapitel des Fünften Buches gelten, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 114 Leistu... / 2.3 Häufigkeit des Angewiesenseins auf ein Kfz (Nr. 1)

Rz. 5 In Nr. 1 ist für die Leistungen für ein Kraftfahrzeug zusätzlich zu den in § 83 Abs. 2 genannten Voraussetzungen als Maßgabe bestimmt, dass der Leistungsberechtigte zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ständig, also nicht vereinzelt oder gelegentlich, auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sein muss. Bereits im bis 31.12.2019 geltenden Recht der Einglied...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 110 Leistu... / 2.1 Recht auf freie Arztwahl (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 garantiert wie im bisherigen Recht der Sozialhilfe in § 52 Abs. 2 SGB XII die freie Wahl unter den Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entsprechend den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft also niedergelassene Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, an der ambulanten Versorgung teil...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / III. Sachverständigengutachten

Versicherer weigern sich oft, ein von ihnen eingeholtes Schadengutachten dem Versicherungsnehmer zur Verfügung zu stellen. In der Krankenversicherung ergibt sich die Vorlagepflicht des Sachverständigengutachtens aus § 202 VVG . 1. Wenn ein Sachversicherer zur Schadensermittlung ein Sachverständigengutachten einholt, kann er die Kosten dieses Gutachtens nicht vom Schädiger erse...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ausnahmen

Rz. 84 Von diesem Grundsatz der Erstattungsfähigkeit gibt es Ausnahmen. So wird die Erstattungsfähigkeit insbesondere dann abgelehnt, wenn die Partei geschäftsgewandt ist und sie problemlos einen Anwalt am Gerichtsort schriftlich oder fernmündlich hätte beauftragen können.[83] Bei Privatpersonen wird dies grundsätzlich nicht der Fall sein. Diese Ausnahme betrifft vielmehr Un...mehr

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Sommer, SGB V § 130b Verein... / 2.12 Kostenbeteiligung der privaten Krankenversicherung (Abs. 10)

Rz. 42 Da sich die Erstattungsbeträge für neue, nicht festbetragsfähige Arzneimittel auch auf nicht gesetzlich, sondern privat Krankenversicherte auswirken und damit eine finanzielle Entlastung der privaten Krankenversicherung verbunden ist, regelt Abs. 10 der Vorschrift, dass der Gemeinsame Bundesausschuss, der GKV-Spitzenverband und das Institut für Qualität und Wirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 130b Verein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In Deutschland sind Medikamente auch deshalb teurer als bei den europäischen Nachbarn, weil es im ersten Jahr der Markteinführung keine Preisbindung gibt, während in der Mehrzahl der EU-Staaten die Arzneimittelpreise durch eine gesetzliche Preisbindung entstehen. Der pharmazeutische Unternehmer bestimmt bei der Markteinführung in Deutschland den Preis des neuen Arzneim...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 140f Beteil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift soll mit dazu beitragen, die Patientensouveränität in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken. Dabei verkennt die Gesetzesbegründung, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen von Anfang an eine Einrichtung der Selbstverwaltung ist, deren Organe nach den Vorschriften des SGB IV gewählt werden. Die Versicherteninteressen, die zum ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 140f Beteil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift mit dem ursprünglichen Titel "Bereinigung, Ausgleiche" war als Teil des Vierten Kapitels, Elfter Abschnitt (Beziehungen zu Leistungserbringern in der integrierten Versorgung) mit dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung zum 1.1.2000 eingeführ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.9 Versorgungsverträge in Sonderfällen (Abs. 3b)

Rz. 11b Der mit Wirkung zum 1.1.2021 eingeführte Abs. 3b ermöglicht es, dass Verträge über die besondere Versorgung auch über eine aus medizinischen oder sozialen Gründen erforderliche Einzelfallversorgung und über eine Versorgung im Wege der Sach- und Dienstleistung in den Fällen abgeschlossen werden können, in denen die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung für selbstb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 140a Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist unter der Überschrift "Verträge zu integrierten Versorgungsformen" mit dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung zum 1.1.2000 als Bestandteil des Vierten Kapitels, Elfter Abschnitt eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Modernisierung der...mehr