Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenhausbehandlung

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.1 Umfang und Grenzen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 30 Im Umfang ist die Krankenhausbehandlung begrenzt durch den Versorgungsauftrag des Krankenhauses, auf den Abs. 1 Satz 3 ausdrücklich hinweist. Im Übrigen steht die Krankenhausbehandlung ebenso wie alle anderen Leistungen nach § 2 Abs. 1 Versicherten nur unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots zur Verfügung. Der Anspruch umfasst auch Unterkunft und Verpflegung im ...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.4 Ärztliche Verordnung/Prüfpflicht des Krankenhauses

Rz. 24 Nimmt ein Versicherter das Krankenhaus auf die von der Krankenkasse geschuldete Sachleistung in Anspruch, entsteht die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar durch die Inanspruchnahme der Sachleistung. Der im Gesetz abstrakt verankerte Anspruch des Versicherten auf Krankenhausbehandlung wird durch die Entscheidung des Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.3.2 Erforderlichkeit der stationären Behandlung

Rz. 20 Der Anspruch auf vollstationäre Krankenhausbehandlung als medizinische Versorgung mit den spezifischen Mitteln eines Krankenhauses (vgl. BSG v. 12.11.1985, 3 RK 33/84) setzt voraus, dass diese erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung erreicht werden kann (Abs. 1 Satz 2; BSG, Urteil v. 19.4...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4 Entlassmanagement (Abs. 1a)

Rz. 34 Die durch das GKV-VStG (vgl. Rz. 3e) seinerzeit in Abs. 1 eingeführten Sätze 4 bis 6 rückten das Entlassungsmanagement, d. h. den Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung ausdrücklich in den Blickpunkt. Bereits seit 2007 hatten Versicherte nach § 11 Abs. 4 gegen Leistungserbringer einen Anspruch auf ein Versorgungsmanagement zur Lösung von Problemen b...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.3.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 19 Die stationäre Krankenhausbehandlung ist eine spezifische Form der Krankenbehandlung i. S. d. § 27 Abs. 1, auf die als Leistung der Krankenversicherung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 nur Versicherte einen Anspruch haben. Dies greift § 39 Abs. 1 Satz 2 auf, der diesen Rechtsanspruch der Versicherten auf stationäre Krankenhausbehandlung nochmals beschreibt. Gemäß § 11 Abs. 3 S...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2.2 Teilstationäre Behandlung

Rz. 11 Teilstationäre Behandlung kennzeichnet eine regelmäßige, aber nicht durchgehende Anwesenheit des Versicherten im Krankenhaus. Vielmehr erstrecken sich teilstationäre Krankenhausbehandlungen aufgrund der im Vordergrund stehenden Krankheitsbilder regelmäßig über einen längeren Zeitraum, in dem zwar die medizinisch-organisatorische Infrastruktur eines Krankenhauses benöt...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.6 Wirksamkeit und Qualität der Leistungen des Krankenhauses

Rz. 41 Die Behandlung im Krankenhaus muss hinsichtlich Qualität und Wirksamkeit der Leistungen entsprechend dem in § 2 Abs. 1 Satz 3 für die gesamte Krankenversicherung festgelegten Qualitätsgebot dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots muss sie...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 68 Abgrenzung Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit – Pflegefall: BSG, Urteil v. 12.3.1985, 3 RK 15/84; BSG, Urteil v. 12.11.1985, 3 RK 45/83 u. 3 RK 33/84; BSG, Urteil v. 13.5.2004, B 3 KR 1/03 R 28; BSG, Urteil v. 7.7.2005, B 3 KR 40/04 R; Beschluss v. 7.11.2006, B 1 KR 32/04 R; Großer Senat, Beschluss v. 25.9.2007, GS 1/06; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 3.3.1988, L ...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4.2 Verordnungen (Abs. 1a Satz 7 bis 9)

Rz. 37 Neben der Verordnung einer erforderlichen Anschlussversorgung durch Krankenhausbehandlung in einem anderen Krankenhaus (Satz 7) können die Krankenhäuser auch digitale Gesundheitsanwendungen nach § 33a und die in § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 12 genannten Leistungen wie z. B. Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Soziotherapie und außerklini...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.3 Einschätzung des Beatmungsstatus (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 33 Nach dem durch das GKV-IPReG (vgl. Rz. 3j) eingefügten Abs. 1 Satz 6 gehört zur Krankenhausbehandlung auch eine qualifizierte ärztliche Einschätzung des Beatmungsstatus im Lauf der Behandlung und vor der Verlegung oder Entlassung von Beatmungspatienten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Beatmungspatientinnen und -patienten mit Entwöhnungspotenzial nicht vorschn...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Wie schon nach dem bis zum Inkrafttreten des SGB V geltenden Recht der §§ 184, 371 Abs. 1 und 481 RVO verkörpert § 39 den grundsätzlichen Leistungsanspruch der Versicherten auf Krankenbehandlung aus § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5. Erst in Verbindung damit ist der Anspruch auf Krankenhausbehandlung nach § 39 als besonderer Fall der Krankenbehandlung, der Behandlung eines rege...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2.5 Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung

Rz. 14 Die durch das PsychVVG (vgl. Rz. 3g) zum 1.1.2017 eingefügte stationsäquivalente psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld ist als eine gleichwertige Behandlungsform der Krankenhausbehandlung eingeführt worden. Bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen und leistungsrechtlichen Voraussetzungen entscheidet das Krankenhaus, ob es die Krankenhausbehandlung vollstati...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.9.1 Im Verhältnis Versicherter – Krankenkasse

Rz. 61 Die Krankenhausbehandlung muss grundsätzlich beantragt werden. Der Antrag ist in der Praxis in der vom Versicherten an die Krankenkasse übermittelten Verordnung von Krankenhausbehandlung nach § 73 Abs. 2 Nr. 7 durch den Vertragsarzt zu sehen (vgl. Rz. 24), dem nach § 39 Abs. 2 die Einweisung in ein Krankenhaus obliegt. Die Verordnung durch einen Vertragsarzt ist – von...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 wurde durch das am 1.1.1989 in Kraft getretene Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) im Hinblick auf die Bedeutung der Leistung im Rahmen der GKV gegenüber dem bis dahin geltenden Recht mit dem Ziel konkretisiert, den Vorrang der preisgünstigen ambulanten Behandlung stärker zu beachten und verstärkt preisgünstige Krankenhäuser in Anspruch ...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2.1 Vollstationäre Behandlung

Rz. 9 Grundsätzlich wird Krankenhausbehandlung durch vollstationäre Behandlung erbracht. Diese stellt den Regelfall der Krankenhausbehandlung dar. Sie schließt eine Unterbringung im Krankenhaus auch für die Nachtzeit ein und hat eine volle psychische und organisatorische Eingliederung in den Krankenhausbetrieb zur Folge. Eine vollstationäre Behandlung im Sinne einer physisch...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2.6 Ambulante Behandlung im Krankenhaus

Rz. 16 Das Entfallen der bis zum 31.12.2016 in Abs. 1 Satz 1 enthaltenen Bezugnahme auf § 115b hat nichts daran geändert, dass es sich ebenso wie bei der vor- und nach stationären Leistungserbringung durch Krankenhäuser auch beim ambulanten Operieren nach Maßgabe des § 115b um eine Form der Krankenhausbehandlung handelt, die von § 39 erfasst wird und von der ambulanten vertr...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.9.2 Im Verhältnis Krankenhaus – Krankenkasse

Rz. 64 Erweist sich die Entscheidung nachträglich als unrichtig, muss sich die Krankenkasse mit dem Leistungserbringer auseinandersetzen und dort ihre Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung geltend machen. Allerdings entfällt die Bindung der Entscheidung des Krankenhauses dann, wenn der Krankenhausarzt vorausschauend hätte erkennen können, dass die gek...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.1 Zugelassenes Krankenhaus

Rz. 6 Nach Abs. 1 wird Krankenhausbehandlung durch zugelassene Krankenhäuser (§ 108) erbracht. Krankenhäuser in diesem Sinne sind solche des § 107, die die in Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Norm genannten Voraussetzungen erfüllen. Danach handelt es sich bei einem Krankenhaus i. S. d. SGB V um eine Einrichtung, die sich durch ihre Aufgabenstellung (Nr. 1), Organisation, personelle un...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.2 Frührehabilitation (Abs. 1 Satz 3 HS 2)

Rz. 32 Der Anspruch umfasst ferner nach Abs. 1 Satz 3 HS 2 die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation bei akutstationärer Behandlung. Mit der Einfügung dieser Leistung zum 1.7.2001 will der Gesetzgeber im Rahmen der Behandlung im Krankenhaus konsequenter die Chancen der medizinischen Rehabilitation genut...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4.1 Inhalt des Anspruchs (Abs. 1a Satz 6)

Rz. 36 Die Norm enthält keine konkrete Definition des Begriffs "Versorgungsmanagement". Nach Sinn und Zweck werden alle Maßnahmen erfasst, die darauf gerichtet sind, sicherzustellen, dass die Versorgung, auf die der Versicherte Anspruch hat, ihn auch tatsächlich erreicht und wirksam wird. Dies setzt neben der Analyse der Fähigkeit des Versicherten zum Selbstmanagement und et...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zugelassenes Krankenhaus Rz. 6 Nach Abs. 1 wird Krankenhausbehandlung durch zugelassene Krankenhäuser (§ 108) erbracht. Krankenhäuser in diesem Sinne sind solche des § 107, die die in Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Norm genannten Voraussetzungen erfüllen. Danach handelt es sich bei einem Krankenhaus i. S. d. SGB V um eine Einrichtung, die sich durch ihre Aufgabenstellung (Nr. 1),...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.9 Verfahrensfragen

2.9.1 Im Verhältnis Versicherter – Krankenkasse Rz. 61 Die Krankenhausbehandlung muss grundsätzlich beantragt werden. Der Antrag ist in der Praxis in der vom Versicherten an die Krankenkasse übermittelten Verordnung von Krankenhausbehandlung nach § 73 Abs. 2 Nr. 7 durch den Vertragsarzt zu sehen (vgl. Rz. 24), dem nach § 39 Abs. 2 die Einweisung in ein Krankenhaus obliegt. Di...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2.3 Tagesstationäre Behandlung

Rz. 11a Das KHPflEG (vgl. Rz. 3k) hat die tagesstationäre Behandlung in die Definition der Krankenhausbehandlung aufgenommen. Die tagesstationäre Behandlung entspricht einer vollstationären Behandlung. Versicherte haben also nur dann einen Anspruch auf vollstationäre oder tagesstationäre Behandlung durch ein nach § 108 zugelassenes Krankenhaus, wenn dies nach Prüfung durch d...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4.3 Richtlinien und Rahmenvertrag (Abs. 1a Satz 10 bis 13)

Rz. 38 Nach Abs. 1a Satz 10 bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 7 und 12 die weitere Ausgestaltung des Verordnungsrechts. Dieser Verpflichtung ist der Gemeinsame Bundesausschuss durch entsprechende Beschlüsse vom 17.12.2015 zur Änderung der Arzneimittel-, häusliche Krankenpflege-, Heilmittel-, Hilfsmittel-, Sozialtherapie...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.7 Krankenhauswahl (Abs. 2) und Krankenhausverzeichnis (Abs. 3)

Rz. 48 Grundsätzlich hat der Versicherte in Anlehnung an das frühere Recht (vgl. § 184 Abs. 2 RVO) eines der beiden nächstgelegenen, für seinen Behandlungsfall geeigneten Krankenhäuser zu wählen, und der verordnende Arzt hat diese beiden Krankenhäuser in seiner Verordnung anzugeben (§ 73 Abs. 4 Satz 3). Es geht aber wohl zu weit, aus diesem Wahlrecht zu schließen, dass der V...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.4 Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 14 Krankenversicherte Elternteile können gegenüber ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld beanspruchen, wenn sie deshalb der Arbeit fernbleiben müssen, weil sie ihr erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen oder nur für die Kalenderjahre 2021 und 2022 sowie für die Zeit vom 1.1. bis 7.4.2023: ihr Kind wegen pandemiespezifischen Schließungen von Schulen ode...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.1 Versicherungsfall

Rz. 4 Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe setzt das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses voraus. § 19 Abs. 2 und 3 finden Anwendung. Anspruchsinhaber ist nach dem Gesetz der Versicherte, der bisher den Haushalt geführt hat und dem dies wegen der Krankenhausbehandlung nicht weiter möglich ist (BSG, Urteil v. 25.6.2002, B 1 KR 22/01 R). Da die Familienversicherung nach d...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 1 Allgemeines

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 nennt die grundlegenden Voraussetzungen, unter denen Anspruch auf Krankenbehandlung besteht. Nur Versicherte (§§ 5 ff.) haben Anspruch auf Krankenbehandlung. Diese muss notwendig sein, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheit Beschwerden zu lindern. Die Einzelheiten finden sich in den konkreten Anspruchsnor...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.5 Haushaltshilfe ohne Kind (Abs. 1 Satz 3 und 4)

Rz. 12 Die Erkenntnis der gesellschaftlichen Entwicklung, dass in der familiären Struktur insbesondere bei Alleinerziehenden, bestimmte krankheitsbedingte Bedarfssituationen weit weniger als in der Vergangenheit aufgefangen werden, war für den Gesetzgeber Anlass, den Leistungsumfang mit dem Krankenhausstrukturgesetz 2015 (vgl. Rz. 2b) zu erweitern. Versicherte erhalten nunme...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.4.1 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 16 Anspruchsberechtigt sind unter Berücksichtigung der obigen Bestimmungen chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder/Jugendliche nach Krankenhausbehandlung bzw. stationärer Rehabilitationsleistung, die bei Beginn der Nachsorge das 14. Lebensjahr oder in besonders schwerwiegenden Fällen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei einer gesetzlichen Krankenkasse v...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Der Rechtsanspruch aus § 38 stellt eine notwendige Ergänzung der Leistungen dar, die wegen einer Krankheit in Form von Krankenhausbehandlung oder wegen medizinischer Vorsorgeleistungen (§ 23 Abs. 2 und 4, § 24), bei häuslicher Krankenpflege (§ 37) sowie bei medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen (§§ 40, 41) in der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden. Auf di...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.5 Zuzahlungsregelung

Rz. 20 Die früher in den Sätzen 2 und 3 enthaltene Zuzahlungsregelung gilt nach wie vor, auch wenn sie durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 gestrichen worden ist. Die Streichung der Vorschrift durch das GKV-Reformgesetz stellt lediglich klar, dass gesonderte Zuzahlungen für die ergänzenden Leistungen nach § 43a nicht anfallen (Zieglmeier, in: KassKomm. SGB V, § 43 Rz. ...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.7 Erstattung des Verdienstausfalls nach § 11 Abs. 3 (nur bis 31.12.2023)

Rz. 89 Das Kinderkrankengeld war gemäß § 45 Abs. 1a grundsätzlich auch dann zu zahlen, wenn ein Elternteil gemäß § 11 Abs. 3 aus medizinischen Gründen zusammen mit dem erkrankten Kind zur stationären Behandlung ins Krankenhaus aufgenommen wird. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich allerdings in ihrer Besprechung vom 27./28.11.1990 und zuletzt durch Besprechungser...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.2.3 Leistungsgrenzen/Qualitätsstandard

Rz. 32 Der Versicherte hat im Krankheitsfall nur Anspruch auf "notwendige" und "wirtschaftliche" Leistungen (§§ 1 und 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2). Ferner scheiden aus dem Bereich etwaiger Ansprüche solche Leistungen aus, die "unzweckmäßig", d. h. ungeeignet sind, die in § 27 Abs. 1 genannten Zwecke zu fördern. Ebenfalls gehören nicht hierzu die Leistungen, die aus ...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.4 Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder (Abs. 2)

Rz. 13 Der durch das GMG eingeführte Abs. 2 verpflichtet die Krankenkassen, unter den genannten Voraussetzungen auch sozialmedizinische Leistungen in Form von Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder zu erbringen oder zu fördern. Dabei hat sich der Gesetzgeber von der Überlegung leiten lassen, dass sich bei chronisch kranken oder schwerstkranken Kin...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.4 Krankenhausbehandlung

Rz. 16 Krankenhausbehandlung wird gewährt, solange sie wegen der Sterilisation oder des Abbruchs der Schwangerschaft erforderlich ist. Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, so können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden (§ 39 Abs. 2). Für die Dauer der Krankenhausbehandlung gelten...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.3 Sonderfall: Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung (Abs. 3)

Rz. 18 Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Leistungen zum Schwangerschaftsabbruch nur in einem Fall nach § 218a Abs. 2 und 3 StGB erbringen (ausdrücklich BVerfG, Urteil v. 28.5.1993, 2 BvF, 2/90 u. a., juris Rz. 337). Dem Folge leistend haben weibliche Versicherte nur einen stark eingeschränkten Anspruch auf Leistungen bei einem Schwangerschaftsabbruch, der nicht aufgrund ...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.4.2 Fahrkostenübernahme durch die Krankenkasse

Rz. 32 Ein zum Zeitpunkt der Drucklegung wegweisendes Urteil ist das zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht rechtskräftige Urteil des LSG Sachsen v. 21.9.2022 (L 1 KR 365/20). Das Urteil setzt sich mit den Fallgestaltungen auseinander, in denen die stufenweise Wiedereingliederung in einem inneren Zusammenhang mit einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsleistung na...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.6 Anspruch auf Krankengeld (Abs. 6)

Rz. 11 Die Krankenkassen haben ihren Mitgliedern, deren Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen ist und denen bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen entgeht (vgl. § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3), Tarife anzubieten (Satz 1). Die Tarife enthalten Ansprüche auf Krankengeld und regeln den Beginn dieser Leistung. Ungerechtfertigte Bereicherungen insbesondere ...mehr

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Sommer, SGB V Einführung

Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig tr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum Zweckbetrieb "Krankenhaus" i.S. des § 67 AO

Leitsatz 1. Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ermächtigte Ärzte und demgemäß die diesen Einnahmen zuzuordnenden Ausgaben hängen nicht mit dem Zweckbetrieb "Krankenhaus" (§ 67 Abs. 1 AO) zusammen, sondern gehören zu den Besteuerungsgrundlagen, die einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.1 Anschlussrehabilitation

Rz. 43 Die Anschlussrehabilitation (AR), in der gesetzlichen Rentenversicherung teilweise auch Anschlussheilbehandlung (AHB) genannt, ist eine medizinische Rehabilitationsleistung, die sich unmittelbar an einen stationären Krankenhausaufenthalt anschließt, wobei zwingend ein medizinischer Zusammenhang zwischen der Behandlung im Krankenhaus und der Anschlussrehabilitation bes...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.6 Zuzahlung des Versicherten

Rz. 63 Die vom Rentenversicherungsträger zur Verfügung gestellten medizinischen Rehabilitationsleistungen sind für den Versicherten grundsätzlich kostenfrei. Bei den (voll-)stationären Leistungen hat sich der Versicherte allerdings mit einer täglichen Zuzahlung von 10,00 EUR an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu beteiligen. Die Zuzahlungsdauer ist auf längstens 42 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Leistungen der Rentenversicherungsträger sind darauf ausgerichtet, die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen zu erhalten oder wieder herzustellen. Im Rahmen der hierzu benötigten Teilhabeleistungen (§ 4 SGB IX) kennt der Rentenversicherungsträger gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 5 Nr. 1 bis 3 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 14, 15, 15a, 17 und 31 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.5 Onkologische Rehabilitation

Rz. 54 Die onkologische Rehabilitation kommt bei bösartigen Krebs-(Ca-)Erkrankungen in Betracht. Unabhängig von der Art des Tumors nehmen Probleme der Krankheitsbewältigung (Stress, Todesangst, Auseinandersetzen mit der Krankheit) einen besonderen Stellenwert ein. Deshalb bedarf es in diesen Fällen regelmäßig einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsleistung i. S. d....mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.5.2 Bei interkurrenten Erkrankungen

Rz. 26 Bezüglich der Abgrenzung des Anspruchs auf Übergangsgeld im Verhältnis zum Anspruch auf Krankengeld bei interkurrenten Erkrankungen (Hinzutritt einer behandlungsbedürftigen Erkrankung) gilt Folgendes: Nach § 13 Abs. 3 kann der Rentenversicherungsträger "im Benehmen" mit den Trägern der Krankenversicherung während einer von ihm durchgeführten Rehabilitationsleistung die...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.5.3 Krankheitsbedingte Unterbrechungen

Rz. 27 Für Zeiten krankheitsbedingter Unterbrechung (ohne stationäre Krankenhausbehandlung) zahlt der Rentenversicherungsträger das Übergangsgeld meist bis längstens 3 Kalendertage weiter (Ziffer 3.1 des Anhangs 1 zum Gemeinsamen Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand: Juli 2023, Fundstelle Rz. 31); dann kommt es nicht selten auch zum Abbruch d...mehr

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Steuerbefreiung für Laborleistungen (zu § 4 Nr. 14 Buchst. a und Buchst. b UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.14.1 Abs. 1 und Abschn. 4.14.5 Abs. 9 UStAE. Heilbehandlungen und damit zusammenhängende Leistungen sind unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Nachdem der BFH[1] 2017 entschieden hatte, dass medizinische Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb der ...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.6 Subsidiäre Leistungszuständigkeit der Krankenkasse (Abs. 4)

Rz. 24 Die Leistungszuständigkeit der Krankenkasse ist nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Sozialversicherungsträger, insbesondere der Rentenversicherung (vgl. §§ 9 ff., 15 SGB VI). Nachrangigkeit besteht ferner gegenüber Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen (§ 11 Abs. 4), wenn die Leistungen als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu er...mehr

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Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 2.4 Zuzahlung (Abs. 3)

Rz. 14 Abs. 3 (i. d. F. bis zum 31.12.2003) enthielt für die Zuzahlung eine Ausnahmeregelung. Der Eigenanteil des Versicherten über 18 Jahre beträgt 9,00 EUR je Kalendertag für die gesamte Dauer der Maßnahme. Auf § 39 Abs. 4 wird nämlich nur hinsichtlich der Höhe des Betrages je Kalendertag wie bei der Krankenhausbehandlung, nicht hingegen hinsichtlich der dortigen Beschränk...mehr