Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenhausbehandlung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 10a Örtlich... / 2.5 Leistungen in Einrichtungen

Rz. 17 Abs. 2 Satz 1 bis 3 entsprechen inhaltlich im Wesentlichen den Regelungen in § 98 Abs. 2 Satz 1 bis 3 SGB XII, die ihrerseits § 97 Abs. 2 BSHG a. F. zum Vorbild haben. Abs. 2 Satz 1 enthält eine Regelung über die örtliche Zuständigkeit für Leistungen in Einrichtungen, die der Krankenbehandlung oder anderen Maßnahmen nach dem AsylbLG dienen. Die Vorschrift dient dem Sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.2 Inhalt der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die eAU-Bescheinigung, die der Arbeitgeber sodann abrufen kann, enthält folgende Inhalte: Name des Beschäftigten Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit Datum der ärztlichen Feststellung Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall oder sonstigen Unfall oder auf den Folgen eines Arbeitsunfalls oder eines sonstig...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 23.2 Bundesrecht

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.3.5 Krankenhausbehandlung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 5)

Rz. 47 Krankenhausbehandlung, die Abs. 1 Nr. 5 nennt, wird im Einzelnen von § 39 bestimmt. Die Krankenhausbehandlung ist eine Hauptform der stationären Behandlung und eine hochkomplexe Gesamtleistung (BSGE 37, 130, 133)mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.1.2 Vermeidung oder Verkürzung der Krankenhausbehandlung

Rz. 11 Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege setzt voraus, dass Krankenhausbehandlung an sich geboten, aber nicht ausführbar ist, oder dass durch die häusliche Krankenpflege Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird. Ob Krankenhausbehandlung geboten ist, richtet sich nach den Voraussetzungen des § 39 (vgl. die Komm. dort). Nicht ausführbar ist Krankenhausbehandlu...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.3 Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung

2.3.1 Anspruchsberechtigte Rz. 19 Die stationäre Krankenhausbehandlung ist eine spezifische Form der Krankenbehandlung i. S. d. § 27 Abs. 1, auf die als Leistung der Krankenversicherung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 nur Versicherte einen Anspruch haben. Dies greift § 39 Abs. 1 Satz 2 auf, der diesen Rechtsanspruch der Versicherten auf stationäre Krankenhausbehandlung nochmals besch...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2 Formen der Krankenhausbehandlung

2.2.1 Vollstationäre Behandlung Rz. 9 Grundsätzlich wird Krankenhausbehandlung durch vollstationäre Behandlung erbracht. Diese stellt den Regelfall der Krankenhausbehandlung dar. Sie schließt eine Unterbringung im Krankenhaus auch für die Nachtzeit ein und hat eine volle psychische und organisatorische Eingliederung in den Krankenhausbetrieb zur Folge. Eine vollstationäre Beh...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenhausbehandlung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 39 wurde durch das am 1.1.1989 in Kraft getretene Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) im Hinblick auf die Bedeutung der Leistung im Rahmen der GKV gegenüber dem bis dahin geltenden Recht mit dem Ziel konkretisiert, den Vorrang der preisgünstigen ambulanten Behandlung stärker zu beachten und verstärkt preisgünstige Kranken...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.2 Krankenhausbehandlung oder andere Leistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Voraussetzung ist ferner zunächst, dass der Versicherte selbst eine der in Abs. 1 Satz 1 genannten Leistungen erhält. Dabei handelt es sich um Krankenhausbehandlungen nach § 39, medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 Abs. 2 und 4), Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24), häusliche Krankenpflege (§ 37), ambulante oder stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabil...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5 Umfang der Krankenhausbehandlung

Rz. 29 § 39 Abs. 1 Satz 3 beschreibt Inhalt und Umfang der Krankenhausbehandlung als komplexe Gesamtleistung (BSG, Urteil v. 16.2.2005, B 1 KR 18/03 R). Versicherte haben Anspruch auf alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung des Versicherten notwendig sind, und die das zugelassene Krankenhaus im Rahmen seines Verso...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2.4 Vor- und nachstationäre Behandlung

Rz. 12 Der durch das GSG (vgl. Rz. 1) eingeführte § 115a nennt die gesetzlichen Voraussetzungen für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus und legt einen verbindlichen Rahmen hierfür fest. Die vor- und nachstationäre Behandlung ist keine Form der stationären Behandlung, sondern der ambulanten Behandlung im Krankenhaus zuzuordnen. Nach Abs. 1 Satz 1 kann das Kranke...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.1 Umfang und Grenzen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 30 Im Umfang ist die Krankenhausbehandlung begrenzt durch den Versorgungsauftrag des Krankenhauses, auf den Abs. 1 Satz 3 ausdrücklich hinweist. Im Übrigen steht die Krankenhausbehandlung ebenso wie alle anderen Leistungen nach § 2 Abs. 1 Versicherten nur unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots zur Verfügung. Der Anspruch umfasst auch Unterkunft und Verpflegung im ...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.8 Zuzahlungspflicht des Versicherten

Rz. 50 Die Zuzahlung des Versicherten bei vollstationärer Krankenhausbehandlung wurde zum 1.1.1983 schon durch § 184 Abs. 3 RVO eingeführt. Sie stellt eine Form der Selbstbeteiligung dar, die das Gesetz auch in anderen Fällen wie z. B. bei der Verordnung von Arzneimitteln oder anderen Leistungen beinhaltet (vgl. näher Sommer, § 43c Rz. 4). Die Höhe der Zuzahlung ist durch ve...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.4 Ärztliche Verordnung/Prüfpflicht des Krankenhauses

Rz. 24 Nimmt ein Versicherter das Krankenhaus auf die von der Krankenkasse geschuldete Sachleistung in Anspruch, entsteht die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar durch die Inanspruchnahme der Sachleistung. Der im Gesetz abstrakt verankerte Anspruch des Versicherten auf Krankenhausbehandlung wird durch die Entscheidung des Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.3.2 Erforderlichkeit der stationären Behandlung

Rz. 20 Der Anspruch auf vollstationäre Krankenhausbehandlung als medizinische Versorgung mit den spezifischen Mitteln eines Krankenhauses (vgl. BSG v. 12.11.1985, 3 RK 33/84) setzt voraus, dass diese erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung erreicht werden kann (Abs. 1 Satz 2; BSG, Urteil v. 19.4...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.3.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 19 Die stationäre Krankenhausbehandlung ist eine spezifische Form der Krankenbehandlung i. S. d. § 27 Abs. 1, auf die als Leistung der Krankenversicherung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 nur Versicherte einen Anspruch haben. Dies greift § 39 Abs. 1 Satz 2 auf, der diesen Rechtsanspruch der Versicherten auf stationäre Krankenhausbehandlung nochmals beschreibt. Gemäß § 11 Abs. 3 S...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4 Entlassmanagement (Abs. 1a)

Rz. 34 Die durch das GKV-VStG (vgl. Rz. 3e) seinerzeit in Abs. 1 eingeführten Sätze 4 bis 6 rückten das Entlassungsmanagement, d. h. den Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung ausdrücklich in den Blickpunkt. Bereits seit 2007 hatten Versicherte nach § 11 Abs. 4 gegen Leistungserbringer einen Anspruch auf ein Versorgungsmanagement zur Lösung von Problemen b...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2.2 Teilstationäre Behandlung

Rz. 11 Teilstationäre Behandlung kennzeichnet eine regelmäßige, aber nicht durchgehende Anwesenheit des Versicherten im Krankenhaus. Vielmehr erstrecken sich teilstationäre Krankenhausbehandlungen aufgrund der im Vordergrund stehenden Krankheitsbilder regelmäßig über einen längeren Zeitraum, in dem zwar die medizinisch-organisatorische Infrastruktur eines Krankenhauses benöt...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.6 Wirksamkeit und Qualität der Leistungen des Krankenhauses

Rz. 41 Die Behandlung im Krankenhaus muss hinsichtlich Qualität und Wirksamkeit der Leistungen entsprechend dem in § 2 Abs. 1 Satz 3 für die gesamte Krankenversicherung festgelegten Qualitätsgebot dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots muss sie...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4.2 Verordnungen (Abs. 1a Satz 7 bis 9)

Rz. 37 Neben der Verordnung einer erforderlichen Anschlussversorgung durch Krankenhausbehandlung in einem anderen Krankenhaus (Satz 7) können die Krankenhäuser auch digitale Gesundheitsanwendungen nach § 33a und die in § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 12 genannten Leistungen wie z. B. Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Soziotherapie und außerklini...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.3 Einschätzung des Beatmungsstatus (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 33 Nach dem durch das GKV-IPReG (vgl. Rz. 3j) eingefügten Abs. 1 Satz 6 gehört zur Krankenhausbehandlung auch eine qualifizierte ärztliche Einschätzung des Beatmungsstatus im Lauf der Behandlung und vor der Verlegung oder Entlassung von Beatmungspatienten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Beatmungspatientinnen und -patienten mit Entwöhnungspotenzial nicht vorschn...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 68 Abgrenzung Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit – Pflegefall: BSG, Urteil v. 12.3.1985, 3 RK 15/84; BSG, Urteil v. 12.11.1985, 3 RK 45/83 u. 3 RK 33/84; BSG, Urteil v. 13.5.2004, B 3 KR 1/03 R 28; BSG, Urteil v. 7.7.2005, B 3 KR 40/04 R; Beschluss v. 7.11.2006, B 1 KR 32/04 R; Großer Senat, Beschluss v. 25.9.2007, GS 1/06; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 3.3.1988, L ...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Wie schon nach dem bis zum Inkrafttreten des SGB V geltenden Recht der §§ 184, 371 Abs. 1 und 481 RVO verkörpert § 39 den grundsätzlichen Leistungsanspruch der Versicherten auf Krankenbehandlung aus § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5. Erst in Verbindung damit ist der Anspruch auf Krankenhausbehandlung nach § 39 als besonderer Fall der Krankenbehandlung, der Behandlung eines rege...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2.5 Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung

Rz. 14 Die durch das PsychVVG (vgl. Rz. 3g) zum 1.1.2017 eingefügte stationsäquivalente psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld ist als eine gleichwertige Behandlungsform der Krankenhausbehandlung eingeführt worden. Bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen und leistungsrechtlichen Voraussetzungen entscheidet das Krankenhaus, ob es die Krankenhausbehandlung vollstati...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2.1 Vollstationäre Behandlung

Rz. 9 Grundsätzlich wird Krankenhausbehandlung durch vollstationäre Behandlung erbracht. Diese stellt den Regelfall der Krankenhausbehandlung dar. Sie schließt eine Unterbringung im Krankenhaus auch für die Nachtzeit ein und hat eine volle psychische und organisatorische Eingliederung in den Krankenhausbetrieb zur Folge. Eine vollstationäre Behandlung im Sinne einer physisch...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.9.1 Im Verhältnis Versicherter – Krankenkasse

Rz. 61 Die Krankenhausbehandlung muss grundsätzlich beantragt werden. Der Antrag ist in der Praxis in der vom Versicherten an die Krankenkasse übermittelten Verordnung von Krankenhausbehandlung nach § 73 Abs. 2 Nr. 7 durch den Vertragsarzt zu sehen (vgl. Rz. 24), dem nach § 39 Abs. 2 die Einweisung in ein Krankenhaus obliegt. Die Verordnung durch einen Vertragsarzt ist – von...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 wurde durch das am 1.1.1989 in Kraft getretene Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) im Hinblick auf die Bedeutung der Leistung im Rahmen der GKV gegenüber dem bis dahin geltenden Recht mit dem Ziel konkretisiert, den Vorrang der preisgünstigen ambulanten Behandlung stärker zu beachten und verstärkt preisgünstige Krankenhäuser in Anspruch ...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.9.2 Im Verhältnis Krankenhaus – Krankenkasse

Rz. 64 Erweist sich die Entscheidung nachträglich als unrichtig, muss sich die Krankenkasse mit dem Leistungserbringer auseinandersetzen und dort ihre Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung geltend machen. Allerdings entfällt die Bindung der Entscheidung des Krankenhauses dann, wenn der Krankenhausarzt vorausschauend hätte erkennen können, dass die gek...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2.6 Ambulante Behandlung im Krankenhaus

Rz. 16 Das Entfallen der bis zum 31.12.2016 in Abs. 1 Satz 1 enthaltenen Bezugnahme auf § 115b hat nichts daran geändert, dass es sich ebenso wie bei der vor- und nach stationären Leistungserbringung durch Krankenhäuser auch beim ambulanten Operieren nach Maßgabe des § 115b um eine Form der Krankenhausbehandlung handelt, die von § 39 erfasst wird und von der ambulanten vertr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4.1 Inhalt des Anspruchs (Abs. 1a Satz 6)

Rz. 36 Die Norm enthält keine konkrete Definition des Begriffs "Versorgungsmanagement". Nach Sinn und Zweck werden alle Maßnahmen erfasst, die darauf gerichtet sind, sicherzustellen, dass die Versorgung, auf die der Versicherte Anspruch hat, ihn auch tatsächlich erreicht und wirksam wird. Dies setzt neben der Analyse der Fähigkeit des Versicherten zum Selbstmanagement und et...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.2 Frührehabilitation (Abs. 1 Satz 3 HS 2)

Rz. 32 Der Anspruch umfasst ferner nach Abs. 1 Satz 3 HS 2 die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation bei akutstationärer Behandlung. Mit der Einfügung dieser Leistung zum 1.7.2001 will der Gesetzgeber im Rahmen der Behandlung im Krankenhaus konsequenter die Chancen der medizinischen Rehabilitation genut...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.1 Zugelassenes Krankenhaus

Rz. 6 Nach Abs. 1 wird Krankenhausbehandlung durch zugelassene Krankenhäuser (§ 108) erbracht. Krankenhäuser in diesem Sinne sind solche des § 107, die die in Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Norm genannten Voraussetzungen erfüllen. Danach handelt es sich bei einem Krankenhaus i. S. d. SGB V um eine Einrichtung, die sich durch ihre Aufgabenstellung (Nr. 1), Organisation, personelle un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.9 Verfahrensfragen

2.9.1 Im Verhältnis Versicherter – Krankenkasse Rz. 61 Die Krankenhausbehandlung muss grundsätzlich beantragt werden. Der Antrag ist in der Praxis in der vom Versicherten an die Krankenkasse übermittelten Verordnung von Krankenhausbehandlung nach § 73 Abs. 2 Nr. 7 durch den Vertragsarzt zu sehen (vgl. Rz. 24), dem nach § 39 Abs. 2 die Einweisung in ein Krankenhaus obliegt. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zugelassenes Krankenhaus Rz. 6 Nach Abs. 1 wird Krankenhausbehandlung durch zugelassene Krankenhäuser (§ 108) erbracht. Krankenhäuser in diesem Sinne sind solche des § 107, die die in Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Norm genannten Voraussetzungen erfüllen. Danach handelt es sich bei einem Krankenhaus i. S. d. SGB V um eine Einrichtung, die sich durch ihre Aufgabenstellung (Nr. 1),...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2.3 Tagesstationäre Behandlung

Rz. 11a Das KHPflEG (vgl. Rz. 3k) hat die tagesstationäre Behandlung in die Definition der Krankenhausbehandlung aufgenommen. Die tagesstationäre Behandlung entspricht einer vollstationären Behandlung. Versicherte haben also nur dann einen Anspruch auf vollstationäre oder tagesstationäre Behandlung durch ein nach § 108 zugelassenes Krankenhaus, wenn dies nach Prüfung durch d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4.3 Richtlinien und Rahmenvertrag (Abs. 1a Satz 10 bis 13)

Rz. 38 Nach Abs. 1a Satz 10 bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 7 und 12 die weitere Ausgestaltung des Verordnungsrechts. Dieser Verpflichtung ist der Gemeinsame Bundesausschuss durch entsprechende Beschlüsse vom 17.12.2015 zur Änderung der Arzneimittel-, häusliche Krankenpflege-, Heilmittel-, Hilfsmittel-, Sozialtherapie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.7 Krankenhauswahl (Abs. 2) und Krankenhausverzeichnis (Abs. 3)

Rz. 48 Grundsätzlich hat der Versicherte in Anlehnung an das frühere Recht (vgl. § 184 Abs. 2 RVO) eines der beiden nächstgelegenen, für seinen Behandlungsfall geeigneten Krankenhäuser zu wählen, und der verordnende Arzt hat diese beiden Krankenhäuser in seiner Verordnung anzugeben (§ 73 Abs. 4 Satz 3). Es geht aber wohl zu weit, aus diesem Wahlrecht zu schließen, dass der V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.4 Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 14 Krankenversicherte Elternteile können gegenüber ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld beanspruchen, wenn sie deshalb der Arbeit fernbleiben müssen, weil sie ihr erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen oder nur für die Kalenderjahre 2021 und 2022 sowie für die Zeit vom 1.1. bis 7.4.2023: ihr Kind wegen pandemiespezifischen Schließungen von Schulen ode...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.8 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Abs. 6 und Abs. 7 Satz 1)

Rz. 41 Mit der Änderung der Norm durch das GKV-WSG ist dem Gemeinsamen Bundesausschuss auferlegt worden, in Richtlinien nach § 92 festzulegen, an welchen Orten und in welchen Fällen Leistungen nach den Abs. 1 und 2 auch außerhalb des Haushalts und der Familie des Versicherten erbracht werden können (Satz 1). Darüber hinaus soll der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.1 Versicherungsfall

Rz. 4 Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe setzt das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses voraus. § 19 Abs. 2 und 3 finden Anwendung. Anspruchsinhaber ist nach dem Gesetz der Versicherte, der bisher den Haushalt geführt hat und dem dies wegen der Krankenhausbehandlung nicht weiter möglich ist (BSG, Urteil v. 25.6.2002, B 1 KR 22/01 R). Da die Familienversicherung nach d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 1 Allgemeines

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 nennt die grundlegenden Voraussetzungen, unter denen Anspruch auf Krankenbehandlung besteht. Nur Versicherte (§§ 5 ff.) haben Anspruch auf Krankenbehandlung. Diese muss notwendig sein, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheit Beschwerden zu lindern. Die Einzelheiten finden sich in den konkreten Anspruchsnor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Sinn der Norm ist es, eine stationäre Behandlung im Krankenhaus zu ersetzen oder das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern. Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenbehandlung i. S. d. § 27, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Zu unterscheiden sind Krankenhausersatzpflege (Abs. 1), die neben Behandlungspflege im Einzelfall auch notwendige Grundpflege und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.5 Haushaltshilfe ohne Kind (Abs. 1 Satz 3 und 4)

Rz. 12 Die Erkenntnis der gesellschaftlichen Entwicklung, dass in der familiären Struktur insbesondere bei Alleinerziehenden, bestimmte krankheitsbedingte Bedarfssituationen weit weniger als in der Vergangenheit aufgefangen werden, war für den Gesetzgeber Anlass, den Leistungsumfang mit dem Krankenhausstrukturgesetz 2015 (vgl. Rz. 2b) zu erweitern. Versicherte erhalten nunme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.7 Erstattung des Verdienstausfalls nach § 11 Abs. 3 (nur bis 31.12.2023)

Rz. 89 Das Kinderkrankengeld war gemäß § 45 Abs. 1a grundsätzlich auch dann zu zahlen, wenn ein Elternteil gemäß § 11 Abs. 3 aus medizinischen Gründen zusammen mit dem erkrankten Kind zur stationären Behandlung ins Krankenhaus aufgenommen wird. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich allerdings in ihrer Besprechung vom 27./28.11.1990 und zuletzt durch Besprechungser...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.5 Wohnungslose

Rz. 29 § 37 Abs. 2 Satz 7 erweitert den Anspruchsrahmen für Wohnungslose. Versicherte, die nicht auf Dauer in Einrichtungen nach § 71 Abs. 2 oder 4 SGB XI aufgenommen sind, erhalten Leistungen nach Abs. 2 Satz 7 auch dann, wenn ihr Haushalt nicht mehr besteht und ihnen nur zur Durchführung der Behandlungspflege vorübergehender Aufenthalt in einer Einrichtung oder in einer an...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.1.3 Leistungsumfang

Rz. 13 Da häusliche Krankenpflege i. S. d. Abs. 1 stationäre Krankenhausbehandlung ersetzen soll, können grundsätzlich bei der sog. Krankenhausersatzpflege dieselben Pflegeleistungen wie im Krankenhaus erbracht werden (BSG, Urteil v. 26.3.1980, 3 RK 47/79). Dementsprechend umfasst diese Pflege Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung wie dies Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.3 Freiwillige Teilnahme des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 regelt das Recht der Versicherten, sich freiwillig für eine Teilnahme an der HzV zu entscheiden. Die allgemeinen Vorgaben zur Abgabe der Teilnahmeerklärung ergeben sich aus der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 217f Abs. 4a, die mit Wirkung zum 26.8.2013 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich, sodass sie in den for...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Der Rechtsanspruch aus § 38 stellt eine notwendige Ergänzung der Leistungen dar, die wegen einer Krankheit in Form von Krankenhausbehandlung oder wegen medizinischer Vorsorgeleistungen (§ 23 Abs. 2 und 4, § 24), bei häuslicher Krankenpflege (§ 37) sowie bei medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen (§§ 40, 41) in der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden. Auf di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.5 Zuzahlungsregelung

Rz. 20 Die früher in den Sätzen 2 und 3 enthaltene Zuzahlungsregelung gilt nach wie vor, auch wenn sie durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 gestrichen worden ist. Die Streichung der Vorschrift durch das GKV-Reformgesetz stellt lediglich klar, dass gesonderte Zuzahlungen für die ergänzenden Leistungen nach § 43a nicht anfallen (Zieglmeier, in: KassKomm. SGB V, § 43 Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.4.1 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 16 Anspruchsberechtigt sind unter Berücksichtigung der obigen Bestimmungen chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder/Jugendliche nach Krankenhausbehandlung bzw. stationärer Rehabilitationsleistung, die bei Beginn der Nachsorge das 14. Lebensjahr oder in besonders schwerwiegenden Fällen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei einer gesetzlichen Krankenkasse v...mehr