Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / III. Direktanspruch des Geschädigten

1. Allgemeines Rz. 211 Nach § 115 Abs. 1 S. 1 VVG kann der Geschädigte den Versicherer im Rahmen der Leistungspflicht des Versicherers aus dem Versicherungsverhältnis unmittelbar in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass der Direktanspruch des Geschädigten der Höhe nach durch die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist. Das Angehörigenprivileg aus § 86 Abs. 2 VVG schließt a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Leistungsfreiheit

Rz. 125 Leistungsfreiheit beziehungsweise Leistungskürzung des Versicherers bei Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalls besteht gem. E.2.3 und E.2.4 AKB für die Kfz-Haftpflichtversicherung und gem. E.2.1 AKB für die Kaskoversicherung. aa) Verschulden Rz. 126 Bezüglich des Verschuldens gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Obliegenheiten vor Eintr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / s) Ansprüche wegen Personenschäden (Ziff. 6.19 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 210 Die Versicherung von Ansprüchen wegen Personenschäden bleibt der Kfz-Haftpflicht-, der Unfall-, der Betriebshaftpflicht- und der berufsgenossenschaftlichen Versicherung vorbehalten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Phantasieberufe und Nischentätigkeiten

Rz. 219 Vom allgemeinen Arbeitsmarktrisiko und den individuellen Beschäftigungschancen ist der Frage abzugrenzen, ob für eine bestimmte Tätigkeit überhaupt ein allgemein zugänglicher Arbeitsmarkt besteht. Ist dies nicht der Fall, kommt eine abstrakte Verweisung generell nicht in Frage.[499] Deshalb müssen Arbeitsplätze für Verweisungstätigkeiten, die der Versicherte noch aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / B. Versicherungsvertrag

Rz. 46 Ein Versicherungsvertrag kann – wie die meisten anderen privat-rechtlichen Verträge – ausdrücklich oder stillschweigend, förmlich oder formlos geschlossen werden. Abweichende Formvereinbarungen sind zulässig. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt auch im Versicherungsrecht, so dass es dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer freisteht, ob und mit welchem Inhalt e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Tatbestände

Rz. 251 Die Teilversicherung deckt Schäden durch Entwendung. Versichert ist die Entwendung in den in den AKB ausdrücklich aufgezählten Fällen: Diebstahl i.S.d. § 242 StGB, Raub i.S.d. § 249 StGB, räuberische Erpressung i.S.d. § 255 StGB, Unterschlagung i.S.d. § 246 StGB sowie unbefugter Gebrauch i.S.d. § 248b StGB. Dadurch wird klar zum Ausdruck gebracht, dass unter den Entw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Repräsentant

Rz. 186 In der Kaskoversicherung kann fremdes Verhalten dem Versicherungsnehmer nicht zugerechnet werden. Der Versicherungsnehmer hat jedoch für das Fehlverhalten seines Repräsentanten wie für eigenes einzustehen.[240] Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen zwei Typen von Repräsentanten, dem Risikoverwalter und dem Vertragsverwalter.[241] Den Versicherer trifft die Beweis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / d) Überschwemmung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 5. Schadenersatzpflicht des Versicherers trotz Leistungsfreiheit im Innenverhältnis

a) "Krankes" Versicherungsverhältnis Rz. 221 Nach § 117 Abs. 1 VVG kann dem Direktanspruch des Geschädigten (vgl. Rdn 211 ff.) nicht entgegengehalten werden, dass der Versicherer dem ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung ganz oder teilweise frei ist. Gemeint sind die Fälle, in denen eine materielle Leistungspflicht des Versicherers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 2. Versicherungsfall: Der Rückruf

Rz. 198 Versicherungsfall ist – abweichend von den AHB – der während der Wirksamkeit der Versicherung erfolgte Rückruf.[403] Dieser wurde schon im jeweiligen zweiten Absatz der Ziff. 2 der beiden Vorgänger-Modelle (Stand 2004 und Stand 2006) "definiert". Ergänzt wurde – darauf wird noch zurückzukommen sein – in beiden Modellen, dass ein solcher Rückruf "auf gesetzlicher Verp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Nachhaftung

Rz. 223 § 117 Abs. 2 VVG begründet die so genannte Nachhaftung des Versicherers. Das Nichtbestehen oder die Beendigung des Versicherungsverhältnisses kann dem Direktanspruch des Geschädigten grundsätzlich nur entgegengehalten werden, wenn das Schadenereignis später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eingetreten ist, in dem der Versicherer dies der Zulassungsstelle mitgeteilt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Rechtsprechung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / ff) Anzeige von Diebstahl, Raub und Verkehrsunfällen (Ziff. 7.2.6 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 240 Der Versicherungsnehmer hat jeden Diebstahl, Raub sowie jeden Verkehrsunfall mit möglichem Schaden an der Ladung der zuständigen Polizeidienststelle und dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Bei allen größeren Schäden sowie bei solchen, deren Umfang und Höhe zweifelhaft ist, hat er den nächstzuständigen Havariekommissar zu benachrichtigen und dessen Weisungen zu b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / dd) Fahruntüchtigkeitsklausel

Rz. 85 Nach D.1.2. AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung vor, wenn der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Anders als in der Kaskoversicherung muss der Versicherungsnehmer in der KH-Versicherung wegen § 28 Abs. 3 S. 1 VVG, D.2.2 AKB den Kausa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Fremdversicherung

Rz. 184 Der Versicherungsnehmer haftet für Kenntnis und Verhalten des wahren wirtschaftlich Versicherten (Fremdversicherung) über § 47 VVG genauso wie für sein eigenes. Ein grob fahrlässiges Fehlverhalten des Eigentümers als Versichertem muss sich der Versicherungsnehmer deshalb unabhängig von der Repräsentanteneigenschaft zurechnen lassen.[237] Rz. 185 In der Kaskoversicheru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Wildschaden, A.2.2.1.4 AKB

Rz. 267 Versichert sind – zumindest nach den Musterbedingungen des GDV – ausschließlich Schäden durch den Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des BJagdG. Rentiere sind im BJagdG nicht aufgezählt und daher kein Haarwild i.S.d. AKB.[385] In Betracht kommen aber Rehe, Hasen, Wildschweine, Füchse, Dachse und Marder. Das Auffahren auf einen auf d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Gesetzlich geregelte Direktansprüche

Rz. 119 Ein Direktanspruch existiert nur – was die Überschrift des entsprechenden Abschnitts des VVG zeigt – in der Pflichtversicherung (vgl. Rdn 139 f.) unter den Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Nr. 1–3 VVG, also bei Versicherungspflicht nach dem PflVG (Kfz-Unfälle), unter definierten insolvenzrechtlichen Bedingungen oder bei unbekanntem Aufenthalt des Versicherungsnehmers.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / a) Abgrenzung von Risikoausschluss und Obliegenheit

Rz. 192 Hat der Anspruchsberechtigte den Tod der versicherten Person gemeldet, stellt sich für den Versicherer die Frage, ob die weiteren Bedingungen für den Eintritt des Versicherungsfalls erfüllt sind bzw. ein Risiko eingetreten ist, für das der Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde. Abzugrenzen ist ein solcher Risikoausschluss von den Obliegenheiten, wobei es nach der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 213 Der Versicherer haftet dem Geschädigten als Gesamtschuldner zusammen mit dem haftpflichtigen Versicherungsnehmer bzw. mitversicherten Personen, § 115 Abs. 1 S. 3 VVG. Hinweis Kommt es zum Rechtsstreit, sollte in der Regel der Versicherer mitverklagt werden. Rz. 214 Führt der Geschädigte den Prozess nur gegen den Schädiger, genießt er nicht den Schutz des § 117 Abs. 1 u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) "Krankes" Versicherungsverhältnis

Rz. 221 Nach § 117 Abs. 1 VVG kann dem Direktanspruch des Geschädigten (vgl. Rdn 211 ff.) nicht entgegengehalten werden, dass der Versicherer dem ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung ganz oder teilweise frei ist. Gemeint sind die Fälle, in denen eine materielle Leistungspflicht des Versicherers nicht gegeben ist, etwa wegen Oblie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 7. Versicherungsschutz des Fahrers bei Unkenntnis einer wirksamen Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Rz. 226 Sofern das Versicherungsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalls durch Kündigung des Versicherungsnehmers beendet worden ist, hatte der Fahrer bislang nicht einmal dann Versicherungsschutz, wenn er von der Kündigung keine Kenntnis hatte; mangels eines bestehenden Versicherungsverhältnisses ließ sich Versicherungsschutz auch nicht über § 158 i VVG a.F. begründen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Wagnisverfall

Rz. 41 Fällt das versicherte Risiko endgültig weg, endet der Versicherungsvertrag ohne Kündigung. Ein endgültiger Wagnisverfall liegt in der Fahrzeugversicherung vor bei völliger Zerstörung des Fahrzeugs oder Diebstahl, wenn eine Aussicht auf Wiedererlangung nicht mehr besteht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt ein Wagnisverfall nur vor, wenn jede Möglichkeit der Haft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Zur erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung

Rz. 263 Wird das äußere Bild bewiesen, muss der Versicherer seinerseits Tatsachen beweisen, aus denen die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung einer Entwendung folgt.[365] Sofern bereits konkrete Indizien für eine Vortäuschung bestehen, kommt dem Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zu.[366] Gelingt dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Voraussetzungen des Rechtsschutzanspruchs – Einführung

Rz. 110 Die ARB sehen in den §§ 21 bis 29 insgesamt zehn verschiedene Formen des Versicherungsschutzes vor, die auf unterschiedliche Verhältnisse und Eigenschaften des Versicherungsnehmers abstellen und die einzeln oder mehrfach – je nach Bedarf – vereinbart werden können. So kann etwa der Nichtselbstständige den Privat- und Berufs-Rechtsschutz (§ 25 ARB) vereinbaren und zus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 6. Kein Direktanspruch bei vorsätzlicher Herbeiführung

Rz. 225 Es besteht kein Direktanspruch nach § 117 Abs. 1 VVG gegen den KH-Versicherer bei vorsätzlicher Herbeiführung des Verkehrsunfalls durch den Versicherungsnehmer.[290] Denn der KH-Versicherer haftet nach § 103 VVG bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls nicht, so dass in einem solchen Fall der Versicherungsschutz auch im Außenverhältnis zum Geschädigten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Anzeigeobliegenheiten

Rz. 97 Nach E.1.1.1 AKB hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Versicherungsfall innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.[128] Auch weitere Versicherungsfälle (Beispiel: erst Diebstahl, dann Wiederauffinden des ausgebrannten Kfz) müssen rechtzeitig angezeigt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Versicherer die Deckung für das erste Schadenereignis versagt ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Rechtsprechung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / ee) Rennveranstaltungen

Rz. 87 Nach D.1.1.4 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung in nun allen Sparten der Kfz-Versicherung vor, wenn das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Rennen genutzt wird. Bei behördlich genehmigten Motorsportveranstaltungen mit nicht unerheblichem Gefahrpotential steht nicht einmal ein vertraglich vereinbarter Haftungsausschluss dem Direktanspruch des Geschädigten entg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Verjährung

Rz. 215 Nach § 115 Abs. 2 S. 1 VVG unterliegt der Direktanspruch gegen den Versicherer der gleichen Verjährung wie der Schadenersatzanspruch gegen den ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer bzw. eine mitversicherte Person (§ 852 BGB, § 14 StVG). Die Verjährung endet spätestens in zehn Jahren von dem Schadenereignis an, § 115 Abs. 2 S. 2 VVG. Ist der Anspruch des Dritten beim ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / 2. Versicherung der Güter

Rz. 8 Unabhängig von der Wahl des Transportmittels können alle Arten von Gütern versichert werden. Die Beförderung kann per Schiff, Flugzeug, Kfz, Tier oder Mensch erfolgen. Zur Güterversicherung zählen auch die Werkverkehrs- (vgl. §§ 1 Abs. 2, 9 GüKG), die Autoinhaltsversicherung sowie die Valorenversicherung. Rz. 9 Bis zum Jahr 1976 unterschied sich die Transportgüterversic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / F. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 350 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Regulierungsermessen/-vollmacht

Rz. 60 Nach A 1 Ziff. 4.2 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.2 Abs. 1 AHB hat der Versicherer eine umfassende Regulierungsvollmacht. Er kann den gegenüber seinem Versicherungsnehmer erhobenen Anspruch anerkennen oder sich darüber vergleichen. Die entsprechende Erklärung des Versicherers bindet den Versicherungsnehmer sogar über die Versicherungssumme hinaus und auch im Hinblick auf die Selb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Produkthaftpflichtvers... / d) Bewusstes Abweichen (Ziff. 6.2.4)

Rz. 150 Nach Ziff. 6.2.4 besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sowie von schriftlichen Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers herbeigeführt haben. In früheren Regelungen, Ziff. 6.2.5 in den Modellen von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 D&O-Versicherung / IV. Kein Direktanspruch des Unternehmens gegenüber dem Versicherer

Rz. 53 Noch vor Inkrafttreten des VVG 2008 kam es zu Fällen, in denen Unternehmen versuchten, gegenüber Organmitgliedern bestehende Innenhaftungsansprüche direkt gegenüber dem D&O-Versicherer geltend zu machen, ohne – vorab – den Anspruch gegen das Organmitglied zu richten. Mit der Frage, ob und inwieweit ein "direkter Zahlungsanspruch" der Versicherungsnehmerin gegen einen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Private Unfallversiche... / I. Muster: Klage gegen Unfallversicherer

Rz. 297 Muster 16.1: Klage auf Todesfallleistung Muster 16.1: Klage auf Todesfallleistung[474] An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ (Name, Adresse) gegen die Versicherung AG, vertreten durch ihren Vorstand, (Name, Adresse) – Beklagte – wegen: Leistungen aus der Unfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Prozessrechtliche Probleme

Rz. 216 Versicherer und Versicherungsnehmer bzw. mitversicherte Personen sind im Rechtsstreit einfache Streitgenossen.[274] Nach § 124 Abs. 1 VVG wirkt ein ganz oder teilweise klageabweisendes Urteil zwischen Geschädigtem und Versicherer auch zugunsten des Versicherungsnehmers bzw. der mitversicherten Personen; ergeht ein ganz oder teilweise klageabweisendes Urteil in einem R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / ff) Missbrauch eines gestohlenen richtigen Schlüssels für Gebäude, § 1 Nr. 2 f AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 f AERB 2008, 2010

Rz. 52 Auch hier bedarf es eines Einbruchdiebstahls unter Verwendung eines "richtigen" Schlüssels, der allerdings "nur" zu einem Eindringen in einen Raum eines versicherten Gebäudes führt. Anders als in § 1 Nr. 2 e AERB 87 (A §§ 1 Nr. 2 e AERB 2008, 2010) bedarf es als "Schlüsselvortat" jedoch keines qualifizierten Diebstahls. Ein einfacher Diebstahl des Schlüssels reicht be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Leistungen für Versicherungsfälle im Ausland

Rz. 388 Ereignet sich der Versicherungsfall im Ausland, so trägt der Rechtsschutzversicherer gem. § 5 Abs. 1 b S. 1 ARB bzw. Nr. 2.3.2.1 ARB 2012 nach Wahl des Versicherungsnehmers entweder die Gebühren eines ausländischen, am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes. Im letzteren Fall trägt der Rechtsschutzvers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Abgrenzung der Betriebs- und Berufs- von der Privathaftpflichtversicherung

Rz. 159 Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen unterscheiden sich von der Privathaftpflichtversicherung dadurch, dass sie nicht die Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson (vgl. Rdn 141), sondern unternehmerische Risiken abdecken. Rz. 160 Bei der Berufshaftpflichtversicherung gibt es weniger Abgrenzungsprobleme, weil darin Fehler der eigentlichen Berufsausübung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Berufliche Tätigkeit

Rz. 18 Eine Definition des Berufs ist in der Regel vertraglich nicht vorgegeben und muss daher anderweitig bestimmt werden. Grundsätzlich ist der Begriff "Beruf" weit zu verstehen und nicht im Sinne eines bestimmten Berufsbildes. Ein Beruf kann daher jede Tätigkeit sein, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient. Beruf ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 3. Mitversicherte

Rz. 16 Die §§ 43 ff. VVG zur Versicherung für fremde Rechnung (vgl. § 1 Rdn 320 ff.) gelten auch in der Haftpflichtversicherung. A 1 Ziff. 2 AVB erstreckt den Versicherungsschutz auch auf Haftpflichtansprüche, die sich gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer richten. Die Mitversicherung unterscheidet sich naturgemäß in der Privathaftpflichtversicherung von der in d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Schadenarten

Rz. 21 Die Haftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB auf Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden). Ohne besondere Vereinbarung sind sog. reine bzw. echte Vermögensschäden, nicht gedeckt. Anders ist es in der Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Rdn 25), insbesondere bei solchen Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / b) Kündigung gem. § 38 VVG

Rz. 483 Nach § 38 Abs. 3 VVG ist der Versicherer bei Verzug des Versicherungsnehmers mit einer Folgeprämie berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.[809] Der Verzug des Versicherungsnehmers mit Zinsen für ein Policendarlehen berechtigt den Versicherer nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrags.[810] Voraussetzung für das Kündigungsrecht des Versicherers ist, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Leistungen

Rz. 49 Nach § 100 VVG bzw. A 1 Ziff. 4.1 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.1 Abs. 1 AHB hat der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber im Rahmen eines einheitlichen Deckungsanspruches folgende Leistungen zu erbringen – und zwar Erst nach Prüfung der Haftpflichtfrage steht fest, ob die gegen den Versicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Regulierungsvollmacht

Rz. 166 Nach Ziff. 5.2 AHB gilt der Versicherer "als bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben".[217] Ein vom Haftpflichtversicherer des auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Arztes dem geschädigten Patienten erteiltes deklaratorisches Schul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / 1. Hausrat (A § 6 Ziff. 2 VHB 2010)

Rz. 21 Definition Hausrat sind alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Privater Haushalt ist der private Lebensbereich.[33] Die Begriffsbestimmung ist umfassend. Hausrat sind deshalb nicht nur Sachen, die üblicherweise oder bestimmungsgemäß der privaten L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / XI. Entschädigung, Unterversicherung, Punkt 12

Rz. 66 Punkt 12.1 lit. a AVB Reisegepäck 1992/2008 regelt die Höhe der zu zahlenden Entschädigung für den Fall des Totalverlustes des Reisegepäcks oder eines Teiles hiervon, wenn Zerstörung oder Abhandenkommen vorliegt. Zu ersetzen ist der Versicherungswert, der in der Regel dem Zeitwert entspricht (Punkt 9.2 AVB Reisegepäck 1992/2008), der wiederum als Wiederbeschaffungswer...mehr