Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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§ 18 Transportversicherung / II. DTV-Verkehrshaftungsversicherungs-Bedingungen für die laufende Versicherung für Frachtführer, Spedition und Lagerhalter 2003/2011 (DTV-VHV laufende Versicherung 2003/2011) – Stand Januar 2015

Rz. 266 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. Aufgabeverbot

Rz. 309 Nach § 86 Abs. 3 VVG darf der Versicherungsnehmer seinen Anspruch gegen den Schädiger nicht aufgeben, er hat vielmehr für die Aufrechterhaltung des Anspruchs zu sorgen, er muss für die Wahrung von Fristen sorgen und muss bei der Durchsetzung der Regressansprüche durch den Versicherer mitwirken (§ 86 Abs. 2 S. 1 VVG). Es handelt sich hier um eine gesetzlich geregelte O...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 6. Ausschlüsse (Ziff. 6 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 191 Ziff. 6 DTV-VHV 2003/2011 enthält einen Katalog von Versicherungsausschlüssen. Die darin geregelten Ausschlüsse stehen nach Ziff. 17 unter dem Vorbehalt, dass ihre Anwendung mit den zwingenden Vorschriften über die Pflichtversicherung vereinbar ist. § 7 a GüKG ist eine solche Vorschrift. Sie ist in ihrem Anwendungsbereich auf den innerdeutschen Güterkraftverkehr mit ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 5. Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen

Rz. 130 In der nichtindustriellen Feuerversicherung werden die versicherten Sachen in einer so genannten Pauschaldeklaration im Antragsformular näher umschrieben. Danach umfasst der Versicherungsschutz als versicherte Sachen die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Vorräte von Waren und Rohstoffen. Rz. 131 Ausdrückliche Erwähnung findet in der Pauschaldeklar...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Versicherungsnehmer

Rz. 63 Der Versicherungsnehmer kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Es gelten die allgemeinen Vorschriften gem. §§ 104 ff. BGB. Ein beschränkt Geschäftsfähiger (7–18 Jahre) bedarf für den Abschluss eines Versicherungsvertrages der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gem. § 107 BGB. Versicherungsverträge bedürfen der Genehmigung des Vormundschaftsgericht...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Verwendungsklausel

Rz. 78 Nach D.1.1 AKB darf ein Fahrzeug nicht zu einem anderen als dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden. Ein Verstoß des Versicherungsnehmers führt zu einem Leistungskürzungsrecht des Versicherers; in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung richtet sich das Limit der Leistungsfreiheit nach § 5 Abs. 3 S. 1, 2 KfzPflVV. Rz. 79 Der im Versicherungsver...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Q. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) – Stand Juli 2007

Rz. 526 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (ARB 2012) mit dem aktuellen Stand Juni 2017 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versiche...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Mitversicherte Personen

Rz. 203 Mitversicherte Personen sind nach A.1.2 AKB der Halter, der Eigentümer, der Fahrer, in bestimmten Situationen der Beifahrer, der Omnibusschaffner und der Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherr. Mitversicherte Personen können ihre Versicherungsansprüche selbstständig geltend machen (§ 2 Abs. 3 KfzPflVV).mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Rückrufkostendeckung

Rz. 18 Im Produkthaftpflichtmodell sind nach Ziff. 6.2.8 Ansprüche wegen näher bestimmter Kosten sowie Ansprüche wegen Beseitigungs- bzw. Vernichtungskosten im Rahmen der Ziff. 4.2.2.4 und 4.3.2.3, die im Zusammenhang mit einem sog. Rückruf [70] von Erzeugnissen geltend gemacht werden, ausgeschlossen. Der Grund für die Versagung des Deckungsschutzes durch den Versicherer (vgl...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 6. Sekundäre Risikobeschränkungen

Rz. 205 Die sekundären Risikobeschränkungen in der KH-Versicherung sind in A.1.5. AKB in einer Klausel zusammengefasst. Dabei ist nun auch der ohnehin geltende Ausschluss der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 103 VVG in den Wortlaut der AKB aufgenommen worden. Ansonsten entsprechen die sekundären Risikobeschränkungen der Ermächtigungsgrundlage des § 4...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 182 Der Versicherungsnehmer hat für das Fehlverhalten Dritter bei der Verletzung von Obliegenheiten oder der Herbeiführung des Versicherungsfalls nur in Ausnahmefällen einzustehen.[233] In der Kaskoversicherung wirkt die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer gem. F.3 AKB auch gegenüber allen mitversicherten und sonstigen Personen, die Ansprü...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Gebrauch des Fahrzeugs

Rz. 198 Die im Abschnitt A.1.1 AKB beschriebenen Schäden müssen "durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs" entstanden sein. Der Begriff des Gebrauches umfasst den des Betriebes i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG, geht aber noch darüber hinaus.[255] Gedeckt sind die typischen, vom Gebrauch des Fahrzeuges selbst und unmittelbar ausgehenden Gefahren,[256] z.B. auch Schweißa...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / f) Kleine Benzinklausel – A 1 Ziff. 7.14 AVB-PHV/Ziff. 3.1 BBR-PH

Rz. 156 Nach dieser praxisrelevanten Klausel ist die Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden, ausgeschlossen. Die Klausel grenzt den Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung (bzw. als sog. große Benzinklausel den der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Rdn 183) von dem der Kfz-Haftpflichtversicherung ab (vgl. §...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 8. Regressansprüche des Versicherers

Rz. 227 Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber aus dem Versicherungsverhältnis zur Leistung verpflichtet ist, ist er im Verhältnis der Gesamtschuldner zueinander allein verpflichtet (§ 116 Abs. 1 S. 2 VVG). Hinweis Bei Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten, aber Leistungspflicht gegenüber dem geschädigten Dritten gilt § 11...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 5. Umfang der Leistungen, A.1.3. AKB

Rz. 204 Die Leistungen des Versicherers werden bei jedem Schadenereignis durch die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt, A.1.3.1 AKB. Von erheblicher Bedeutung bei Personengroßschäden ist A.1.3.3 AKB, der in Anlehnung an § 118 VVG eine bestimmte Verteilung der Versicherungssumme vorsieht.mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 137 Gemäß § 81 Abs. 1 VVG ist der Versicherer bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls leistungsfrei. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls ist der Versicherer gem. § 81 Abs. 2 VVG berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Rz. 138 Die Kürzung in einem de...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 5. Einschränkung der Leistungsfreiheit

Rz. 131 In der Kaskoversicherung besteht nach der VVG-Reform nur noch bei Vorsatz unbeschränkte Leistungsfreiheit des Versicherers. Ansonsten ist der Versicherer nach § 28 Abs. 2 S. 2 VVG im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Rz. 132 In der Kfz-Haftpflichtversicherung i...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 10. Schlussbestimmung (Pflichtversicherung Ziff. 17 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 258 Ziff. 17 DTV-VHV 2003/2011 stellt klar, dass die Bestimmungen des Versicherungsvertrages nur gelten, soweit nicht die zwingende gesetzliche Vorschrift des § 7 a GüKG mit den dort genannten Beschränkungen und Summen entgegensteht. Die Versicherungspflicht gilt nicht für alle Güterbeförderungen. Es muss sich um eine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Güt...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Mitversicherte Personen, Abs. 4 a bzw. Nr. 3.2.17

Rz. 221 § 3 Abs. 4 a ARB sieht einen aus mehreren Varianten bestehenden Risikoausschluss vor. Nach dieser Bestimmung besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessenmehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Schwarzfahrtklausel

Rz. 80 Nach D.1.2 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht hat. Unberechtigter Fahrer ist, wer ohne ausdrückliche oder stillschweigende vorherige Erlaubnis des Halters das Fahrzeug lenkt.[97] Rz. 81 Nach D.1.2 AKB ist der Versicherer auch gegenüber dem Versicherungsnehmer, Eigentümer oder Halter zur Leistungskürzung ber...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine, § 24 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 275 Diese Versicherungsart deckt den beruflichen Bereich des selbstständig tätigen Versicherungsnehmers ab. Die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen sind im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für ihn mitversicherte Personen (§ 24 Abs. 1 a S. 2 ARB). Versichert ist der Versicherungsnehmer nur für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, f...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / (2) Grobe Fahrlässigkeit verneint

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 8. Internationales Versicherungsrecht

Rz. 43 Die deutschen Gerichte sind nach den Regeln der ZPO über die örtliche Zuständigkeit (§§ 12–37 ZPO) und nach der Gerichtsstandregelung in § 215 VVG auch zuständig, soweit Ansprüche gegen einen ausländischen Versicherer geltend gemacht werden. Deckungsansprüche aus einem Versicherungsvertrag mit einem ausländischen Versicherer können daher nach deutschem Recht vor einem...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / I. Gründe für die Einführung einer Rückrufkosten-Versicherung

Rz. 191 Auf Wunsch der Automobil- und Zuliefererindustrie haben die Versicherer zunächst für den Kfz-Bereich 1981 eine Rückrufkosten-Versicherung eingeführt.[378] Diese hatte Vorbildfunktion für andere Industriezweige, vereinzelt auch in der Lebensmittelbranche. Ein Anknüpfungspunkt für die Einführung der Rückrufkosten-Versicherung war die Überlegung, die damit verbundenen e...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Einhaltung der Sicherheitsvorschriften

Rz. 264 Sicherheitsvorschriften befinden sich sowohl in Teil A als auch in Teil B der AFB 2010. Gemäß § 7 Nr. 1 a AFB 87/B § 8 Nr. 1 AFB 2010 hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Hierbei handelt es sich um eine Obliegenheit zum Zwecke der Gefahrverminderung, die der Vers...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Schadenersatz-Rechtsschutz, § 2 a ARB bzw. Nr. 2.2.1 ARB 2012

Rz. 115 Der Schadenersatz-Rechtsschutz wird für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder auf einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen, gem. § 2 a ARB gewährt. Damit sind zunächst Schadenersatzansprüche wegen Verletzung eines Vertrages vom Versicherungsschutz ausg...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Erstprämie

Rz. 45 Wird die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Versicherungsvertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht erfolgt ist (§ 37 Abs. 1 VVG). Die nach altem Recht geltende Rücktrittsfiktion gem. § 38 Abs. 1 S. 2 VVG a.F., wonach es als Rücktritt galt, wenn der Versicherer den Anspruch auf die Erstprämie nicht innerhalb einer Frist von drei Monate...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 3. Einzelfälle: Verneinung der groben Fahrlässigkeit

Rz. 110 Fälle, in denen das Vorliegen grober Fahrlässigkeit verneint wurde (vgl. oben Rdn 103): Wird der Beladevorgang wegen Platzregens unterbrochen und wird Gepäck alsdann aus dem verschlossenen, vor dem Haus geparkten Kraftfahrzeug gestohlen, wurde grobe Fahrlässigkeit nicht angenommen.[136] Auch das Belassen von Reisegepäck in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 15.30 Uhr im v...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / c) Beschränkung auf Mindestversicherungssummen, Verweisungsprivileg

Rz. 224 In den Fällen des § 117 Abs. 1 und Abs. 2 VVG haftet der Versicherer nur im Rahmen der amtlich festgesetzten Mindestversicherungssummen und der von ihm übernommenen Gefahr. § 117 Abs. 3 S. 2 VVG schließt die Haftung des Versicherers im gestörten Kfz-Haftpflichtversicherungsverhältnis in den Fällen aus, in denen der Geschädigte von einem anderen Schadenversicherer ode...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) AGB des Versicherungsnehmers (Ziff. 3.2 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 171 Die DTV-VHV 2003/2011 sehen in Ziff. 3.1 und 3.2 die Möglichkeit vor, AGB in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Versicherers. Rz. 172 In der Praxis dominieren seit Jahrzehnten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Zu Zeiten, in denen das HGB keine ausgewogene und den Bedürfnissen der Praxis entsprechende Regelun...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Begriff

Rz. 60 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die vom Versicherer bei Vertragsabschluss vorausgesetzte Gefahrenlage ungünstig verändert und eine generell höhere Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Versicherungsfalls oder die Vergrößerung des Schadenumfanges begründet wird. Rz. 61 Gefahrerhöhung ist abzugrenzen von der bloßen Gefahrsteigerung. Einmalige, kurzfristige Gef...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Wirkung des Forderungsübergangs

Rz. 306 §§ 401 ff. BGB bewirken, dass die Forderungen so übergehen, wie sie beim Versicherungsnehmer gegenüber dem Schädiger bestanden haben, also mit allen Einwendungen, Sicherungsrechten und Fristen. Der Regressanspruch des Kaskoversicherers gegenüber dem Arbeitnehmer, der grob fahrlässig ein versichertes Fahrzeug beschädigt hat, muss somit vor dem Arbeitsgericht geltend g...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Regulierungsvollmacht des Versicherers

Rz. 200 Nach A.1.1.4 AKB gilt der Versicherer als bevollmächtigt, im Namen der versicherten Personen alle ihm zur Befriedigung oder Abwehr der geltend gemachten Haftpflichtansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Der Versicherer ist aufgrund von A.1.1.4 AKB auch zur Entgegennahme rechtsverbindlicher Erklärungen befugt.[261]...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 211 Nach § 115 Abs. 1 S. 1 VVG kann der Geschädigte den Versicherer im Rahmen der Leistungspflicht des Versicherers aus dem Versicherungsverhältnis unmittelbar in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass der Direktanspruch des Geschädigten der Höhe nach durch die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist. Das Angehörigenprivileg aus § 86 Abs. 2 VVG schließt aus, dass der a...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Grad der Berufsunfähigkeit

Rz. 48 Häufig sehen die vertraglichen Regelungen vor, dass von einer Berufsunfähigkeit nur auszugehen ist, wenn der Versicherte zu einer bestimmten Prozentzahl nicht mehr in der Lage ist, seine vormalige Berufstätigkeit auszuüben (vgl. auch § 2 MB BUV/BUZ 16; zur Bestimmung des Grads siehe Rdn 47). In der Regel besteht Leistungspflicht bei einer mindestens 50 %igen Berufsunfä...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / (1) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, § 23 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 264 Der im Rahmen der früheren ARB übliche Begriff des Familien-Rechtsschutzes (§§ 25, 26 ARB 75; § 26 ARB 88) wird im Rahmen der ARB 94 zutreffend nicht mehr verwendet; er erinnerte nämlich an das Familienrecht und gerade dieses ist nahezu vollständig vom Rechtsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 i ARB 75; § 3 Abs. 2 g ARB). Bei den Versicherungsnehmern konnten Missverstä...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / cc) Raum eines Gebäudes

Rz. 23 Der Versicherungsfall in der Einbruchdiebstahlversicherung setzt voraus, dass die Tatbegehung in einem Raum eines Gebäudes erfolgt. Die Rede ist insoweit von der "Gebäudegebundenheit" der Einbruchdiebstahlversicherung. Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet, räumlich umfriedet ist und dadurch gegen äußere Einflüsse bis zu einem gewissen G...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / IV. Ersatzleistung des Versicherers, A.2.5 AKB

Rz. 283 Der Abschnitt A.2.5 AKB regelt den Umfang der Ersatzleistung, die vom Versicherer zu zahlen ist, wenn ein Versicherungsfall im Sinne der in der Kaskoversicherung gedeckten Tatbestände eingetreten ist. Der vertraglich vereinbarte Anspruch richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten AKB. Bei einem einheitlichen Geschehen ist eine etwaige Selbstbeteiligung nur ein...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / IX. Versicherungswert, Versicherungssumme, Punkt 9

Rz. 59 Der Versicherungswert hat Bedeutung für den Fall, dass eine Unterversicherung (Punkt 12.3 AVB Reisegepäck 1992/2008), aber auch eine Überversicherung vorliegt (vgl. Rdn 35, siehe Rdn 72–75). Ferner ist der Versicherungswert maßgeblich für den Fall eines Totalschadens (Punkt 12.1 lit. a AVB Reisegepäck 1992/2008). Rz. 60 Der Versicherungswert entspricht dem Zeitwert (Pu...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Primäre Risikobegrenzungen

Rz. 170 In der Betriebshaftpflichtversicherung ist jeweils genau zu prüfen, welchen Versicherungsschutz der Versicherungsnehmer genießt. Sinnvollerweise ist bei Vertragsabschluss auf die richtige Beschreibung des Risikos des zu versichernden Unternehmens zu achten. Betriebstypisch sind nicht nur Risiken, die man üblicherweise mit einem bestimmten Betriebsbild verbindet, sond...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XIX. Klauseln

Rz. 125 Der durch die AVB Reisegepäck 1992/2008 gewährte Standard-Versicherungsschutz kann durch die zusätzliche Vereinbarung einzelner Klauseln (siehe Musterbedingungen, zu finden auf der beiliegenden CD-ROM) – in aller Regel gegen Prämienzuschlag – erweitert werden. Die Klauseln bereiten in der Praxis wenig Schwierigkeiten. Rz. 126 Mit der Domizil-Schutz-Klausel (Klausel Nr...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / IV. VVG-Reform

Rz. 5 Die VVG-Reform hat für die Pflichtversicherung der Anwälte kaum spezifische Veränderungen mit sich gebracht. Der ursprünglich – wie in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht – vorgesehene Direktanspruch des geschädigten Dritten gegen den Berufs- Haftpflichtversicherer des Anwalts[7] ist in der letzten Phase des Gesetzgebungsverfahrens auf ein Fragment "eingeschmolzen" worden. Es ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 4. Risikobegrenzungen/Ausschlüsse

Rz. 201 Nach Ziff. 6 der beiden aktuellen Rückrufkosten-Modelle sind bestimmte Ansprüche nicht versichert (Risikobegrenzungen/Ausschlüsse), wobei die zitierten Ziffern nicht allesamt inhaltsgleich sind. Nahezu identisch – mit Ausnahme der Nummerierung – sind die Ausschlüsse wegen der sog. Erprobungsklausel (Ziff. 6.2.5), die Ausschlüsse wegen "bewussten Abweichens von gesetz...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Leistungsfreiheit

Rz. 69 Nach § 26 Abs. 1 VVG besteht bei der gewollten Gefahrerhöhung Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Versicherungsfall nach vorsätzlicher Vornahme oder Gestattung der Gefahrerhöhung gem. § 23 Abs. 1 VVG eintritt. Vorsatz hat dabei der Versicherer zu beweisen. Bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung kann der Versicherer gem. § 26 Abs. 1 VVG bei Eintritt des Versiche...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / aa) Eigenschäden

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Historie der Produkthaftpflichtversicherung

Rz. 1 Risiken aus oder im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten sind allgegenwärtig. Wer erinnert sich nicht an das berühmte Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen in Sachen "Contergan".[1] In einem nahezu elf Jahre dauernden Verfahren wurde schließlich – nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger – ein Kausalzusammenhang zwischen längerer Thalidomid-Einnahme und...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / VI. Auslandsschäden innerhalb der EU

Rz. 240 Die Regulierung von Verkehrsunfällen im Ausland ist durch die zum 1.1.2003 umgesetzte [304] 4. KH-Richtlinie der EU [305] erheblich vereinfacht worden. Ziel der Richtlinie war im Interesse des Verbrauchers die Minimierung der Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall im EU-Ausland, bei dem ein Inländer mit inländischem Kennzeichen einen Unfall verursacht, bei dem der G...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Aufklärungsobliegenheiten

Rz. 99 Gemäß E.1.1.3 AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. In der Praxis ist diese Bestimmung insbesondere für zwei Fallgruppen von großer Bedeutung, und zwar bei Unfallflucht und bei falschen Angaben in der Schadenanzeige. Rz. 100 Verwirklicht der Versicherungsnehmer ...mehr