Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / b) Miteigentum

Rz. 522 Miteigentum kann in mannigfaltiger Form begründet worden sein, vom im Miteigentum stehenden Kraftfahrzeug bis zur gemeinsamen Immobilie. Die Art des gemeinsamen Eigentums bestimmt dann auch die Art und Weise der Auseinandersetzung. Rz. 523 Handelt es sich um bewegliche Sachen, wie das Kraftfahrzeug oder auch erworbene Kunstgegenstände, so steht den Partnern ein Recht ...mehr

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§ 21 Ausblick / 1. Cannabismedikation aus fachlicher Sicht

Rz. 27 Einen in den letzten Jahren an Bedeutung zunehmenden Grenzfall in der Begutachtung stellt die Cannabismedikation dar. Hierbei befindet sich der Konsum als Medikament im Spannungsfeld zwischen (ärztlich verordneter und durch Krankheit notwendiger) regelmäßiger Einnahme und Fahreignung. In den Begutachtungsleitlinien[20] steht hierzu: Zitat Wer Betäubungsmittel im Sinne d...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Die verstärkte Drogenproblematik

Rz. 57 Festzustellen ist, dass die Einnahme von Betäubungsmitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, also die Einnahme von Drogen, im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen in starkem Maße zugenommen hat. Häufig wird dies auch noch verstärkt in Verbindung mit Alkohol.[42] Rz. 58 Die verkehrsbezogene Gefährlichkeit der Einnahme einer bestimmten Droge ist quant...mehr

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Anhang / § 16 Theoretische Prüfung

(1) In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er (2) 1Die Prüfung erfolgt anhand...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 4. Entzug der Fahrerlaubnis bei Drogenproblematik

Rz. 123 Bei missbräuchlichem Drogen- oder Medikamentenkonsum kommt ebenfalls die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 46 FeV i.V.m. § 14 FeV in Betracht. Gemäß §§ 46 Abs. 3, 11 ff. FeV sind Tatsachen zu verlangen, die Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen. Jedoch sind insoweit alle Tatsachen ausreichend, die nachvollziehbar den Verdacht rechtfertige...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / II. Das Kraftfahrsachverständigengesetz

Rz. 19 Die Tätigkeit des Kraftfahrzeugsachverständigen ist geregelt im Kraftfahrsachverständigengesetz.[14] Vorangegangene Änderungen dieses Gesetzes[15] erstreckten sich insbesondere auf die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die örtlichen Kraftfahrsachverständigenregister (§ 22 KfSachvG) und die Speicherung der Betroffenen in zentralen Registern des KBA (§§ 23 ff KfSachvG)...mehr

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Anhang / 8. Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen

§ 46 Entziehung, Beschränkung, Auflagen (1) 1Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. 2Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafges...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / III. Die Regelentziehung gem. § 69 Abs. 2 StGB

Rz. 4 In § 69 Abs. 2 StGB sind Regelbeispiele aufgeführt. Sie enthalten eine Regelvermutung und gelten auch im Rahmen des § 7 JGG.[5] Nach dem Inhalt der Tatbestände des § 69 Abs. 2 StGB ist der Täter in diesen Fällen in der Regel als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet anzusehen. Rz. 5 Die Tatbestände des § 69 Abs. 2 enthalten eine Regelvermutung dahin, dass bei der Be...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Alkohol und Trinkgewohnheiten

Rz. 33 Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol wird vom Gesetz als Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit sanktioniert. Rz. 34 Zunächst ist die Beurteilung der Alkoholproblematik im Hinblick auf die "Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" nicht nur zu sehen unter dem Aspekt der absoluten oder relativen Fahruntüchtigkeit,[31] sondern insbesondere unter dem...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 2. Die Einstufung der Tatbestände im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Anlage 12 zur FeV)

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Anhang / § 26 Dienstfahrerlaubnis

(1) 1Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei (§ 73 Absatz 4) erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen (Dienstfahrerlaubnisse). 2Bei Erteilung der Dienstfahrerlaubnis darf auf die Vorlage des Führungszeugnisses nach § 11 Absatz 1 Satz 5 verzichtet werden. 3Über die Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr wird ein...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / IV. Die Eignungsprüfung

Rz. 64 Rechtsgrundlagen für die Eignungsprüfung sind die §§ 11 und 46 FeV sowie Anlage 4 zur FeV. Diese Regelungen haben eine ausreichend bestimmte Grundlage i.S.v. Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG.[83] Bei der Klärung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist zu unterscheiden nach der Art der Drogen, der Menge der Gewöhnung und der Fähigkeit zur Trennung zwischen Führen eines Kra...mehr

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Anhang / 5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse

§ 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (1) 1Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Absatz 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen – vorbehaltlich der Einschränkungen nach de...mehr

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Anhang / 1. Allgemeine Regelungen

§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen (1) 1Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. 2Ausgenommen sindmehr

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Anhang / § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

(1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. (2...mehr

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Anhang / § 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

(1) 1Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. 2Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugete...mehr

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Grob fahrlässige Überlassun... / 1 Aus den Gründen:

" … Vielmehr ist dem LG darin beizupflichten, dass die Bekl. aufgrund des zwischen den Parteien bestehenden Kfz-Versicherungsvertrags verpflichtet ist, der Kl. denjenigen Schaden zu ersetzen, der durch den streitgegenständlichen Unfall v. 19.4.2015 an dem Pkw M … entstanden ist. Der Anspruch folgt aus Ziff. A.2.3.2 und A.2.9.1 lit. b der maßgebenden AKB. Die nach Ziff. A.2.9...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / a) Personenbezogener Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 12 Der Versicherungsschutz setzt neben der Versicherteneigenschaft voraus, dass das Kraftfahrzeug – mit Ausnahme des angemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges – im Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist.mehr

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Anhang / § 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

Dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen.mehr

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Anhang / § 32 Ausnahmen von der Probezeit

1Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. 2Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 1. Allgemeines

Rz. 113 Ausgangspunkt und Grundlage der Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 3 StVG ist die Ungeeignetheit und fehlende Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. (Zu den Begriffen "Eignung", "Ungeeignetheit", "Befähigung" siehe § 5 Rdn 1 ff.) Rz. 114 Die Ungeeignetheit als Voraussetzung der Entziehung der Fahrerlaubnis muss aus erwiesenen Tatsachen hinreichend deutlich hervor...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / 3. Adressaten

Rz. 75 Es ist in den §§ 28 ff. StVG geregelt, welche Eintragungen in das Register aufgenommen werden. So soll nicht nur das Eignungsdefizit des Kraftfahrers bestimmt, sondern mit einem Punkteabbau die Möglichkeit eröffnet werden, dieses zu beheben.[57] § 28 Abs. 3 StVG Im Fahreignungsregister werden Daten gespeichert übermehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 3. Erteilung Fahrerlaubnis vor Vollendung des 18./21. Lebensjahres bei Berufsausbildung

Rz. 24 Nach den Regelungen des § 10 Abs. 1 Nr. 5b bb aaa–ccc, Nr. 8b, Nr. 9b–e FeV kann die Fahrerlaubnis der Klassen B/BE, C/CE, D/D1E auch vor Erreichen des jeweils vorgeschriebenen Mindestalters erteilt werden, wenn sich der Bewerber in der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder zu einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem v...mehr

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Anhang / 9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen

§ 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Pers...mehr

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Anhang / § 48b Evaluation

Die für Zwecke der Evaluation erhobenen personenbezogene Daten der teilnehmenden Fahranfänger und Begleiter sind spätestens am 31. Dezember 2015 zu löschen oder so zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, dass ein Personenbezug nicht mehr hergestellt werden kann.mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung im Straßenverkehrsrecht

Rz. 1 Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, zu dem die Rechtsschutzversicherung eine vergleichbare Bedeutung hat wie zum Bereich des Verkehrsrechtes. Im Bereich des Verkehrsrechtes ist eine Deckung durch die Rechtsschutzversicherung von annähernd 70 % erreicht. Dies bedeutet, dass in Angelegenheiten des Verkehrsrechtes bei zwei von drei Verkehrsrechtsangelegenheiten eine Rechtsschu...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Regelungen zu den Obliegenheiten

Rz. 113 Unter Obliegenheiten verstehen die ARB 2012 (Nr. 4.1.) "sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten."[53] Diese Legaldefinition gibt vor, dass der Versicherungsnehmer sich aus dem Versicherungsvertrag heraus bestimmten Regeln zu unterwerfen hat, anderenfalls verliert er den Vers...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / 1. Fragestellung und Untersuchungsumfang

Rz. 29 Bei allen ärztlichen Begutachtungen wird die Fragestellung von der Fahrerlaubnisbehörde bestimmt. Nachfolgend sind einige Beispielfragestellungen[11] für die Hauptanlassgruppen der ärztlichen Untersuchungen aufgeführt. Zitat § 11 Abs. 2 FeV Tatsachen, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung begründenmehr

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Anhang / § 8 Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse

Eine Fahrerlaubnis der beantragten Klasse darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis) dieser Klasse besitzt.mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / III. Verteidigungsbeispiel bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr

Rz. 81 Die Tathandlung muss nach BGH vom 3.11.2009 – 4 StR 373/09 – für die Herbeiführung einer konkreten Gefahr über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der – was nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist – die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache s...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / 1. Verurteilung zu Freiheits- oder Geldstrafe

Rz. 2 Das Fahrverbot kann nach (noch) gegenwärtiger Rechtslage[4] nur neben einer Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden, im Gegensatz zu der Maßregel des § 69 StGB, die auch bei Freispruch, etwa wegen Schuldunfähigkeit, in Betracht kommt. Rz. 3 Unzulässig ist die Verhängung eines Fahrverbotes gem. § 44 StGB, wenn auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt gem. § 59 Abs. 3 St...mehr

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Anhang / 6. Fahrerlaubnis auf Probe

§ 32 Ausnahmen von der Probezeit 1Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. 2Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen. § 33 Berechnung der Probeze...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / II. Alkoholbedingte Verkehrsauffälligkeit

Rz. 50 Maßgebende Regelung ist § 13 Nr. 2 lit. a und b FeV. Dahingehende Anzeichen können sich für die Behörde aus einem nach § 13 S. 1 Nr. 1 FeV eingeholten Gutachten oder aus sonstigen erhärteten Tatsachen ergeben, die die Annahme von Alkoholmissbrauch beachtlich erscheinen lassen, wobei aber nicht jeder geringfügige Anhaltspunkt ausreichend ist.[64] Hiernach liegt eine fa...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB

Rz. 61 Der objektive Tatbestand des § 316 StGB erfordert das Führen eines Kraftfahrzeuges im Verkehr, und zwar im öffentlichen Verkehrsraum.[96] Rz. 62 Weitere Voraussetzung ist das Führen eines Fahrzeuges. Dieses setzt voraus, dass das Fahrzeug tatsächlich in Bewegung gesetzt wird. Vorbereitende Bedienungsmaßnahmen erfüllen dieses Merkmal nicht.[97] Weitere Voraussetzung ist...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / VI. Aspekte der Eignungsbewertung

Rz. 31 Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kann durch verschiedene Mängel beeinträchtigt oder beschränkt werden. Regelungen hierzu sind grundgesetzkonform.[43] 1. Allgemeines Rz. 32 Die maßgebenden Regelungen für die Begutachtung ergeben sich aus der Anlage 4 (Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen) zur FeV. Die Begutachtung der Eignung orientierte s...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Die Fahrerlaubnis und ihre Einteilung in bestimmte Klassen

Rz. 15 Die Fahrerlaubnis wird, eingeteilt in bestimmte Klassen, erteilt (§ 2 Abs. 1 S. 2 StVG). Diese sind in § 6 FeV beschrieben und definiert.mehr

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Anhang / § 41 Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde

(1) Die Ermahnung des Inhabers einer Fahrerlaubnis nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes, seine Verwarnung nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und der jeweils gleichzeitige Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar erfolgen schriftlich unter Angabe der begangenen Verkehrszuwiderhandlungen. (3) (weggefa...mehr

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Anhang / § 44 Teilnahmebescheinigung

(1) 1Nach Abschluss des Fahreignungsseminars ist vom Seminarleiter der abschließenden Teilmaßnahme eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 18 zur Vorlage bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde auszustellen. 2Die Bescheinigung ist von den Seminarleitern beider Teilmaßnahmen und vom Seminarteilnehmer unter Angabe des Ausstellungsdatums zu unterschreiben. (2) Die Aus...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 1. Cannabis-Konsum

Rz. 65 Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass regelmäßiger Konsum als solcher nur bei täglichem oder fast täglichem Cannabis-Konsum – wenigstens fünf Tage in der Woche – vorliegt.[85] Von mangelndem Trennvermögen ist die ober- und höchstgerichtliche Rechtsprechung zuletzt einhellig ausgegangen, sobald ein Kraftfahrzeug mit einem THC-Wert von 1,0 ng/ml oder mehr im Serum g...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / I. Die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens – Begutachtung für Fahreignung (BfF)

Rz. 1 Die Anordnung der Begutachtung ist geregelt in § 11 Abs. 5 FeV. Eine Begutachtung kommt – auch nur dann – in Frage, wenn Eignungszweifel vorliegen. Das Verfahren bei der Anordnung der Beibringung ist in § 11 Abs. 6 FeV geregelt.[1] Rz. 2 Die Anordnung zur Begutachtung ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt.[2] Bei ihr handelt es sich vielmehr um eine unselbstständige, vor...mehr

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Anhang / 7. Fahreignungs-Bewertungssystem

§ 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem Dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen. § 41 Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde (1) Die Ermahnung des Inhabers einer Fahrerlaubnis nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Straßenverkehr...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / II. Die vorzeitige Aufhebung der Sperre gem. § 69a Abs. 7 S. 2 StGB

Rz. 97 Eine vorzeitige Aufhebung der Sperre ist gemäß § 69a Abs. 7 S. 2 StGB möglich. Hier sind formelle und sachliche Voraussetzungen zu beachten. Eine formelle Voraussetzung besteht darin, dass eine vorzeitige Aufhebung der Sperre nur in Betracht kommt, wenn die Sperre mindestens 3 Monate, im Falle von § 69a Abs. 3 StGB 1 Jahr gedauert hat. Diese Frist verkürzt sich unter ...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / 1. Eintragungsanlass

Rz. 4 §§ 28 ff. StVG a.F. regelten, welche Eintragungen in das Register aufzunehmen waren. So sollte nicht nur das Eignungsdefizit des Kraftfahrers bestimmt, sondern mit einem Punkteabbau die Möglichkeit eröffnet werden, dieses zu beheben.[3] Im heutigen Fahreignungsregister werden im Wesentlichen die gleichen Daten gespeichert wie bisher im Verkehrszentralregister: § 28 Abs....mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 1. Einmaliger Konsum

Rz. 68 Einmaliger Probierkonsum ist für die Eignung irrelevant. Demgegenüber begründet Abhängigkeit Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, ohne dass es hier einer Differenzierung zwischen den konsumierten Stoffen bedarf.mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / III. Ausnahmen vom Erfordernis des Nachweises der Befähigung

Rz. 74 Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis kann in den Fällen der §§ 20 Abs. 2, 27 Abs. 1 Nr. 3, 30 Abs. 1 Nr. 3, 31 Abs. 1 Nr. 3 FeV auf die Fahrerlaubnisprüfung verzichtet werden. Rz. 75 In § 20 Abs. 2 FeV ist geregelt, dass die Fahrerlaubnisbehörde auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten kann, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerb...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / 2. Die erlassenen Richtlinien

Rz. 3 Die Erste Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Einführung eines EG-Führerscheins (80/1263 EWG) vom 4.12.1980[1] ist durch Rechtsverordnungen vom 23.11.1982[2] und vom 13.12.1985[3] in deutsches Recht umgesetzt worden. Rz. 4 Die Zweite Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Führerschein (91/439 EWG) vom 29.7.1991[4] gilt auch im...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 4. Information zu Rechtsfragen

Rz. 39 Das Recht der Fahrerlaubnis ist umfassend geregelt, einschließlich der Regeln des internationalen Kraftverkehrs. Neben der Sachverhaltsinformation, die durch das Mandantengespräch und durch Zeugenaussagen und ggf. durch Konsultation von Sachverständigen zu erreichen ist, ist die Beschaffung von Rechtsinformationen erforderlich. Unter Rechtsinformation ist das Beschaff...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 6. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund sonstiger Sachverhalte

Rz. 13 Im Übrigen sieht § 69 Abs. 2 StGB vor, dass bei folgenden Tatbeständen regelmäßig Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs anzunehmen ist:mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / C. Der Begriff "Ungeeignetheit"

Rz. 45 Die Begriffsbestimmung der "Ungeeignetheit" lässt sich aus § 11 Abs. 2 S. 1 FeV ableiten. Danach kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines Gutachtens durch den Bewerber anordnen, wenn Tatsachen bekannt werden, di...mehr