Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 90 ZPO – Beistand.

Gesetzestext (1) 1In der Verhandlung können die Parteien mit Beiständen erscheinen. 2Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Partei den Rechtsstreit selbst führen kann, als Bevollmächtigter zur Vertretung in der Verhandlung befugt ist. 3Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 21 EGGVG – [Auskunftsanspruch].

Gesetzestext (1) 1Der betroffenen Person ist auf Antrag Auskunft über die übermittelten Daten und deren Empfänger zu erteilen. 2Der Antrag ist schriftlich zu stellen. 3Die Auskunft wird nur erteilt, soweit die betroffene Person Angaben macht, die das Auffinden der Daten ermöglichen, und der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 36 FamFG – Vergleich.

Gesetzestext (1) Die Beteiligten können einen Vergleich schließen, soweit sie über den Gegenstand des Verfahrens verfügen können. Das Gericht soll außer in Gewaltschutzsachen auf eine gütliche Einigung der Beteiligten hinwirken. (2) Kommt eine Einigung im Termin zustande, ist hierüber eine Niederschrift anzufertigen. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Niedersch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 393 ZPO – Uneidliche Vernehmung.

Gesetzestext Personen, die zur Zeit der Vernehmung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet oder wegen mangelnder Verstandesreife oder wegen Verstandesschwäche von dem Wesen und der Bedeutung des Eides keine genügende Vorstellung haben, sind unbeeidigt zu vernehmen. A. Zweck der Norm. Rn 1 § 393 begründet eine zwingende gesetzliche Ausnahme zu § 391. B. Minderjährige. Rn 2 Minder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 169 ZPO – Bescheinigung des Zeitpunktes der Zustellung; Beglaubigung.

Gesetzestext (1) Die Geschäftsstelle bescheinigt auf Antrag den Zeitpunkt der Zustellung. (2) 1Die Beglaubigung der zuzustellenden Schriftstücke wird von der Geschäftsstelle vorgenommen. 2Dies gilt auch, soweit von einem Anwalt eingereichte Schriftstücke nicht bereits von diesem beglaubigt wurden. (3) 1Eine in Papierform zuzustellende Abschrift kann auch durch maschinelle Bear...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 851a ZPO – Pfändungsschutz für Landwirte.

Gesetzestext (1) Die Pfändung von Forderungen, die einem die Landwirtschaft betreibenden Schuldner aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zustehen, ist auf seinen Antrag vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als die Einkünfte zum Unterhalt des Schuldners, seiner Familie und seiner Arbeitnehmer oder zur Aufrechterhaltung einer geordneten Wirtschaftsfüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 27 FamFG – Mitwirkung der Beteiligten.

Gesetzestext (1) Die Beteiligten sollen bei der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken. (2) Die Beteiligten haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben. A. Normzweck. Rn 1 Mit der Mitwirkungspflicht der Beteiligten wird ein Grundanliegen des Verfahrensrechts verwirklicht, alle möglichen und zulässigen Aufklärungsmittel und Aufkl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 313b ZPO – Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil.

Gesetzestext (1) 1Wird durch Versäumnisurteil, Anerkenntnisurteil oder Verzichtsurteil erkannt, so bedarf es nicht des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe. 2Das Urteil ist als Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil zu bezeichnen. (2) 1Das Urteil kann in abgekürzter Form nach Absatz 1 auf die bei den Akten befindliche Urschrift oder Abschrift der Klage oder auf e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 313 ZPO – Form und Inhalt des Urteils.

Gesetzestext (1) Das Urteil enthält: (2) 1Im Tatbestand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 332 ZPO – Begriff des Verhandlungstermins.

Gesetzestext Als Verhandlungstermine im Sinne der vorstehenden Paragraphen sind auch diejenigen Termine anzusehen, auf welche die mündliche Verhandlung vertagt ist oder die zu ihrer Fortsetzung vor oder nach dem Erlass eines Beweisbeschlusses bestimmt sind. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht den Erlass eines Versäumnisurteils wie einer Entscheidung nach Lage der Akte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 97 FamFG – Vorrang und Unberührtheit.

Gesetzestext (1) 1Regelungen in völkerrechtlichen Vereinbarungen gehen, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind, den Vorschriften dieses Gesetzes vor. 2Regelungen in Rechtsakten der Europäischen Union bleiben unberührt. (2) Die zur Umsetzung und Ausführung von Vereinbarungen und Rechtsakten im Sinne des Absatzes 1 erlassenen Bestimmungen bleibe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 96 ZPO – Kosten erfolgloser Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Gesetzestext Die Kosten eines ohne Erfolg gebliebenen Angriffs- oder Verteidigungsmittels können der Partei auferlegt werden, die es geltend gemacht hat, auch wenn sie in der Hauptsache obsiegt. A. Überblick. Rn 1 § 96 betrifft neben den §§ 94, 95 einen weiteren Fall der Kostentrennung und damit eine weitere Ausnahme des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 40 FamFG – Wirksamwerden.

Gesetzestext (1) Der Beschluss wird wirksam mit Bekanntgabe an den Beteiligten, für den er seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist. (2) Ein Beschluss, der die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zum Gegenstand hat, wird erst mit Rechtskraft wirksam. Dies ist mit der Entscheidung auszusprechen. (3) Ein Beschluss, durch den auf Antrag die Ermächtigung oder die Zustimmung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 757 ZPO – Übergabe des Titels und Quittung.

Gesetzestext (1) Der Gerichtsvollzieher hat nach Empfang der Leistungen dem Schuldner die vollstreckbare Ausfertigung nebst einer Quittung auszuliefern, bei teilweiser Leistung diese auf der vollstreckbaren Ausfertigung zu vermerken und dem Schuldner Quittung zu erteilen. (2) Das Recht des Schuldners, nachträglich eine Quittung des Gläubigers selbst zu fordern, wird durch die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 94 FamFG – Eidesstattliche Versicherung.

Gesetzestext Wird eine herauszugebende Person nicht vorgefunden, kann das Gericht anordnen, dass der Verpflichtete eine eidesstattliche Versicherung über ihren Verbleib abzugeben hat. § 883 Abs. 2 und 3 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. A. Allgemeines. Rn 1 Scheitert eine Vollstreckungsmaßnahme nach § 90, weil die herauszugebende Person nicht angetroffen wird, kann da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 382 ZPO – Vernehmung an bestimmten Orten.

Gesetzestext (1) Die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung sind an ihrem Amtssitz oder, wenn sie sich außerhalb ihres Amtssitzes aufhalten, an ihrem Aufenthaltsort zu vernehmen. (2) Die Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, eines Landtages oder einer zweiten Kammer sind während ihres Aufenthaltes am Sitz der Versammlung dort zu vernehmen. (3) Zu eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 246 ZPO – Aussetzung bei Vertretung durch Prozessbevollmächtigten.

Gesetzestext (1) Fand in den Fällen des Todes, des Verlustes der Prozessfähigkeit, des Wegfalls des gesetzlichen Vertreters, der Anordnung einer Nachlassverwaltung oder des Eintritts der Nacherbfolge (§§ 239, 241, 242) eine Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten statt, so tritt eine Unterbrechung des Verfahrens nicht ein; das Prozessgericht hat jedoch auf Antrag des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1031 ZPO – Form der Schiedsvereinbarung.

Gesetzestext (1) Die Schiedsvereinbarung muss entweder in einem von den Parteien unterzeichneten Dokument oder in zwischen ihnen gewechselten Schreiben, Fernkopien, Telegrammen oder anderen Formen der Nachrichtenübermittlung, die einen Nachweis der Vereinbarung sicherstellen, enthalten sein. (2) Die Form des Absatzes 1 gilt auch dann als erfüllt, wenn die Schiedsvereinbarung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 371a ZPO – Beweiskraft elektronischer Dokumente.

Gesetzestext (1) 1Auf private elektronische Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, finden die Vorschriften über die Beweiskraft privater Urkunden entsprechende Anwendung. 2Der Anschein der Echtheit einer in elektronischer Form vorliegenden Erklärung, der sich auf Grund der Prüfung der qualifizierten elektronischen Signatur nach Artikel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 32 ZPO – Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung.

Gesetzestext Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist. A. Normgegenstand. Rn 1 § 32 begründet einen besonderen Gerichtsstand für unerlaubte Handlungen am Ort, an dem die unerlaubte Handlung begangen ist (sog Begehungs-/Tatort; Rn 13). Sinn und Zweck dieser Zuständigkeitsregelung ist es, die Streitsache dort zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 269 ZPO – Klagerücknahme.

Gesetzestext (1) Die Klage kann ohne Einwilligung des Beklagten nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache zurückgenommen werden. (2) 1Die Zurücknahme der Klage und, soweit sie zur Wirksamkeit der Zurücknahme erforderlich ist, auch die Einwilligung des Beklagten sind dem Gericht gegenüber zu erklären. 2Die Zurücknahme der Klage erfolgt, wenn si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 19 FamFG – Entscheidung über die Wiedereinsetzung.

Gesetzestext (1) Über die Wiedereinsetzung entscheidet das Gericht, das über die versäumte Rechtshandlung zu befinden hat. (2) Die Wiedereinsetzung ist nicht anfechtbar. (3) Die Versagung der Wiedereinsetzung ist nach den Vorschriften anfechtbar, die für die versäumte Rechtshandlung gelten. A. Zweck der Vorschrift. Rn 1 Die Vorschrift enthält eine Regelung über die Entscheidung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 45 ZPO – Entscheidung über das Ablehnungsgesuch.

Gesetzestext (1) Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem der Abgelehnte angehört, ohne dessen Mitwirkung. (2) 1Wird ein Richter beim Amtsgericht abgelehnt, so entscheidet ein anderer Richter des Amtsgerichts über das Gesuch. 2Einer Entscheidung bedarf es nicht, wenn der abgelehnte Richter das Ablehnungsgesuch für begründet hält. (3) Wird das zur Entscheidung ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 220 FamFG – Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht.

Gesetzestext (1) Das Gericht kann über Grund und Höhe der Anrechte Auskünfte einholen bei den Personen und Versorgungsträgern, die nach § 219 zu beteiligen sind, sowie bei sonstigen Stellen, die Auskünfte geben können. (2) 1Übersendet das Gericht ein Formular, ist dieses bei der Auskunft zu verwenden. 2Satz 1 gilt nicht für eine automatisiert erstellte Auskunft eines Versorgu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 25 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 25 Brüssel Ia-VO(1) Haben die Parteien unabhängig von ihrem Wohnsitz vereinbart, dass ein Gericht oder die Gerichte eines Mitgliedstaats über eine bereits entstandene Rechtsstreitigkeit oder über eine künftige aus einem bestimmten Rechtsverhältnis entspringende Rechtsstreitigkeit entscheiden sollen, so sind dieses Gericht oder die Gerichte dieses Mitglie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 821 ZPO – Verwertung von Wertpapieren.

Gesetzestext Gepfändete Wertpapiere sind, wenn sie einen Börsen- oder Marktpreis haben, von dem Gerichtsvollzieher aus freier Hand zum Tageskurs zu verkaufen und, wenn sie einen solchen Preis nicht haben, nach den allgemeinen Bestimmungen zu versteigern. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift regelt die Verwertung gepfändeter Wertpapiere und vereinfacht diese für solche Papiere, di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 811b ZPO – Vorläufige Austauschpfändung.

Gesetzestext (1) 1Ohne vorgängige Entscheidung des Gerichts ist eine vorläufige Austauschpfändung zulässig, wenn eine Zulassung durch das Gericht zu erwarten ist. 2Der Gerichtsvollzieher soll die Austauschpfändung nur vornehmen, wenn zu erwarten ist, dass der Vollstreckungserlös den Wert des Ersatzstückes erheblich übersteigen wird. (2) Die Pfändung ist aufzuheben, wenn der G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 22c GVG – [Bereitschaftsdienst].

Gesetzestext (1) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass für mehrere Amtsgerichte im Bezirk eines Landgerichts oder mehrerer Landgerichte im Bezirk eines Oberlandesgerichts ein gemeinsamer Bereitschaftsdienstplan aufgestellt wird oder ein Amtsgericht Geschäfte des Bereitschaftsdienstes ganz oder teilweise wahrnimmt, wenn dies zur S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 804 ZPO – Pfändungspfandrecht.

Gesetzestext (1) Durch die Pfändung erwirbt der Gläubiger ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstande. (2) Das Pfandrecht gewährt dem Gläubiger im Verhältnis zu anderen Gläubigern dieselben Rechte wie ein durch Vertrag erworbenes Faustpfandrecht; es geht Pfand- und Vorzugsrechten vor, die für den Fall eines Insolvenzverfahrens den Faustpfandrechten nicht gleichgestellt sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 499 ZPO – Belehrungen.

Gesetzestext (1) Mit der Zustellung der Klageschrift oder des Protokolls über die Klage ist der Beklagte darüber zu belehren, dass eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist. (2) Mit der Aufforderung nach § 276 ist der Beklagte auch über die Folgen eines schriftlich abgegebenen Anerkenntnisses zu belehren. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift dient der Inf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 163 FamFG – Sachverständigengutachten.

Gesetzestext (1) In Verfahren nach § 151 Nummer 1 bis 3 ist das Gutachten durch einen geeigneten Sachverständigen zu erstatten, der mindestens über eine psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation verfügen soll. Verfügt der Sachverständige über eine pädagogische od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 588 ZPO – Inhalt der Klageschrift.

Gesetzestext (1) Als vorbereitender Schriftsatz soll die Klage enthalten: (2) 1Dem Schriftsatz, durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 733 ZPO – Weitere vollstreckbare Ausfertigung.

Gesetzestext (1) Vor der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung kann der Schuldner gehört werden, sofern nicht die zuerst erteilte Ausfertigung zurückgegeben wird. (2) Die Geschäftsstelle hat von der Erteilung der weiteren Ausfertigung den Gegner in Kenntnis zu setzen. (3) Die weitere Ausfertigung ist als solche ausdrücklich zu bezeichnen. A. Ratio. Rn 1 Die Vorsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 173 ZPO – Zustellung von elektronischen Dokumenten.

Gesetzestext (1) Ein elektronisches Dokument kann elektronisch nur auf einem sicheren Übermittlungsweg zugestellt werden. (2) 1Einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung eines elektronischen Dokuments haben zu eröffnen: 2Sonsti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 52 ZPO – Umfang der Prozessfähigkeit.

Gesetzestext Eine Person ist insoweit prozessfähig, als sie sich durch Verträge verpflichten kann. A. Begriff. Rn 1 Die Zuerkennung der Parteifähigkeit bedeutet, dass ein Rechtssubjekt im eigenen Namen als Kl oder Bekl an einem Rechtsstreit teilnehmen kann. Eine von der Parteifähigkeit zu trennende Frage ist es, ob die Partei den Rechtsstreit auch selbst führen und vor Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 102 FamFG – Versorgungsausgleichssachen.

Gesetzestext Die deutschen Gerichte sind zuständig, wenn A. Anwendungsbereich. Rn 1 § 102 regelt mangels vorrangiger internationaler Rechtsakte die inte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 107 ZPO – Änderung nach Streitwertfestsetzung.

Gesetzestext (1) 1Ergeht nach der Kostenfestsetzung eine Entscheidung, durch die der Wert des Streitgegenstandes festgesetzt wird, so ist, falls diese Entscheidung von der Wertberechnung abweicht, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, auf Antrag die Kostenfestsetzung entsprechend abzuändern. 2Über den Antrag entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges. (2) 1Der Antrag ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 303 ZPO – Zwischenurteil.

Gesetzestext Ist ein Zwischenstreit zur Entscheidung reif, so kann die Entscheidung durch Zwischenurteil ergehen. A. Normzweck. Rn 1 Zwischenurteile haben den Zweck, den Prozess zu fördern, die Verhandlung frühzeitig von einzelnen verfahrensrechtlichen Streitpunkten zu entschlacken und die nachfolgende Prozessführung damit auf den eigentlichen Streitgegenstand zu lenken. Mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 239 ZPO – Unterbrechung durch Tod der Partei.

Gesetzestext (1) Im Falle des Todes einer Partei tritt eine Unterbrechung des Verfahrens bis zu dessen Aufnahme durch die Rechtsnachfolger ein. (2) Wird die Aufnahme verzögert, so sind auf Antrag des Gegners die Rechtsnachfolger zur Aufnahme und zugleich zur Verhandlung der Hauptsache zu laden. (3) 1Die Ladung ist mit dem den Antrag enthaltenden Schriftsatz den Rechtsnachfolge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1053 ZPO – Vergleich.

Gesetzestext (1) 1Vergleichen sich die Parteien während des schiedsrichterlichen Verfahrens über die Streitigkeit, so beendet das Schiedsgericht das Verfahren. 2Auf Antrag der Parteien hält es den Vergleich in der Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut fest, sofern der Inhalt des Vergleichs nicht gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) verstößt. (2) 1Ein Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 372a ZPO – Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung.

Gesetzestext (1) Soweit es zur Feststellung der Abstammung erforderlich ist, hat jede Person Untersuchungen, insbesondere die Entnahme von Blutproben, zu dulden, es sei denn, dass die Untersuchung dem zu Untersuchenden nicht zugemutet werden kann. (2) 1Die §§ 386 bis 390 gelten entsprechend. 2Bei wiederholter unberechtigter Verweigerung der Untersuchung kann auch unmittelbare...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 941 ZPO – Ersuchen um Eintragungen im Grundbuch usw.

Gesetzestext Hat auf Grund der einstweiligen Verfügung eine Eintragung in das Grundbuch, das Schiffsregister oder das Schiffsbauregister zu erfolgen, so ist das Gericht befugt, das Grundbuchamt oder die Registerbehörde um die Eintragung zu ersuchen. A. Normzweck. Rn 1 Die Norm ermöglicht es dem Gericht, selbst das Grundbuchamt bzw eine andere Registerbehörde um die Eintragung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 430 ZPO – Antrag bei Vorlegung durch Dritte.

Gesetzestext Zur Begründung des nach § 428 zu stellenden Antrages hat der Beweisführer den Erfordernissen des § 424 Nr. 1 bis 3, 5 zu genügen und außerdem glaubhaft zu machen, dass die Urkunde sich in den Händen des Dritten befinde. A. Antrag auf Fristsetzung. Rn 1 Die Anforderungen, die an den Antrag auf Fristsetzung gestellt werden, entsprechen weitgehend denen, die für den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 122 ZPO – Wirkung der Prozesskostenhilfe.

Gesetzestext (1) Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bewirkt, dassmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 401 ZPO – Zeugenentschädigung.

Gesetzestext Der Zeuge wird nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz entschädigt. A. Zweck der Norm. Rn 1 Seit 1.7.04 ist die öffentlich-rechtliche (Zö/Greger § 401 Rz 1) Entschädigung im JVEG geregelt. B. Anspruchsberechtigte. Rn 2 Anspruchsberechtigt sind vom Gericht geladene und vernommene Zeugen. Zu entschädigen sind aber auch Zeugen, die geladen, aber nicht vern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 52 FamFG – Einleitung des Hauptsacheverfahrens.

Gesetzestext (1) Ist eine einstweilige Anordnung erlassen, hat das Gericht auf Antrag eines Beteiligten das Hauptsacheverfahren einzuleiten. Das Gericht kann mit Erlass der einstweiligen Anordnung eine Frist bestimmen, vor deren Ablauf der Antrag unzulässig ist. Die Frist darf drei Monate nicht überschreiten. (2) In Verfahren, die nur auf Antrag eingeleitet werden, hat das Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 454 ZPO – Ausbleiben der Partei.

Gesetzestext (1) Bleibt die Partei in dem zu ihrer Vernehmung oder Beeidigung bestimmten Termin aus, so entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch etwaiger von der Partei für ihr Ausbleiben angegebener Gründe, nach freiem Ermessen, ob die Aussage als verweigert anzusehen ist. (2) War der Termin zur Vernehmung oder Beeidigung der Partei vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 850a ZPO – Unpfändbare Bezüge.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 308 ZPO – Bindung an die Parteianträge.

Gesetzestext (1) 1Das Gericht ist nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt ist. 2Dies gilt insbesondere von Früchten, Zinsen und anderen Nebenforderungen. (2) Über die Verpflichtung, die Prozesskosten zu tragen, hat das Gericht auch ohne Antrag zu erkennen. A. Normzweck und Grundlagen. Rn 1 Die Vorschrift enthält den bekannten Grundsatz ›ne (eat judex)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 6 MediationsG – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator und über die Fortbildung des zertifizierten Mediators sowie Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen zu erlassen. In der Rechtverordnung nach Satz 1 könne...mehr