Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 399 ZPO – Verzicht auf Zeugen.

Gesetzestext Die Partei kann auf einen Zeugen, den sie vorgeschlagen hat, verzichten; der Gegner kann aber verlangen, dass der erschienene Zeuge vernommen und, wenn die Vernehmung bereits begonnen hat, dass sie fortgesetzt werde. A. Zweck der Norm. Rn 1 § 399 ist Ausfluss der Parteiautonomie im Zivilprozess. Die Partei entscheidet über den von ihr zu liefernden Sachvortrag und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 850l ZPO – Pfändung des Gemeinschaftskontos.

Gesetzestext (1) Unterhält der Schuldner, der eine natürliche Person ist, mit einer anderen natürlichen oder mit einer juristischen Person oder mit einer Mehrheit von Personen ein Gemeinschaftskonto und wird Guthaben auf diesem Konto gepfändet, so darf das Kreditinstitut erst nach Ablauf von einem Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses aus dem Guthaben an den Gläu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 278a ZPO – Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung.

Gesetzestext (1) Das Gericht kann den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen. (2) Entscheiden sich die Parteien zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an. A. Normzweck. Rn 1 § 278a soll eine außergerichtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 541 ZPO – Prozessakten.

Gesetzestext (1) 1Die Geschäftsstelle des Berufungsgerichts hat, nachdem die Berufungsschrift eingereicht ist, unverzüglich von der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges die Prozessakten einzufordern. 2Die Akten sind unverzüglich an das Berufungsgericht zu übersenden. (2) Nach Erledigung der Berufung sind die Akten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 445 ff ZPO

A. Parteivernehmung als Beweismittel. Rn 1 Die Parteivernehmung ist ein zwar subsidiäres, jedoch vollwertiges Beweismittel. Zweck der Parteivernehmung ist es, die Wahrnehmungen der Parteien über streitige Tatsachen einer förmlichen Beweisaufnahme zugänglich zu machen. Regelmäßig sind die Parteien am besten über den im Prozess zu verhandelnden Sachverhalt informiert; nicht sel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 124 FamFG – Antrag.

Gesetzestext Das Verfahren in Ehesachen wird durch Einreichung einer Antragsschrift anhängig. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Klageschrift gelten entsprechend. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bis zum 31.8.09 geltenden § 622 ZPO und setzt das materiell-rechtliche Antragserfordernis in den §§ 1564 I 1, 1313 S 1 BGB sowie nach § 256...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 128 ZPO – Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren.

Gesetzestext (1) Die Parteien verhandeln über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht mündlich. (2) 1Mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage widerruflich ist, kann das Gericht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen. 2Es bestimmt alsbald den Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können, und den Ter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 857 ZPO – Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte.

Gesetzestext (1) Für die Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen sind, gelten die vorstehenden Vorschriften entsprechend. (2) Ist ein Drittschuldner nicht vorhanden, so ist die Pfändung mit dem Zeitpunkt als bewirkt anzusehen, in welchem dem Schuldner das Gebot, sich jeder Verfügung über das Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 425 ZPO – Anordnung der Vorlegung durch Gegner.

Gesetzestext Erachtet das Gericht die Tatsache, die durch die Urkunde bewiesen werden soll, für erheblich und den Antrag für begründet, so ordnet es, wenn der Gegner zugesteht, dass die Urkunde sich in seinen Händen befinde, oder wenn der Gegner sich über den Antrag nicht erklärt, die Vorlegung der Urkunde an. A. Voraussetzungen der Anordnung. Rn 1 Die Vorlegungsanordnung setz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 600 ZPO – Nachverfahren.

Gesetzestext (1) Wird dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorbehalten, so bleibt der Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren anhängig. (2) Soweit sich in diesem Verfahren ergibt, dass der Anspruch des Klägers unbegründet war, gelten die Vorschriften des § 302 Abs. 4 Satz 2 bis 4. (3) Erscheint in diesem Verfahren eine Partei nicht, so sind die Vorschriften über das Versä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 85 ZPO – Wirkung der Prozessvollmacht.

Gesetzestext (1) 1Die von dem Bevollmächtigten vorgenommenen Prozesshandlungen sind für die Partei in gleicher Art verpflichtend, als wenn sie von der Partei selbst vorgenommen wären. 2Dies gilt von Geständnissen und anderen tatsächlichen Erklärungen, insoweit sie nicht von der miterschienenen Partei sofort widerrufen oder berichtigt werden. (2) Das Verschulden des Bevollmäch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 403 ZPO – Beweisantritt.

Gesetzestext Der Beweis wird durch die Bezeichnung der zu begutachtenden Punkte angetreten. A. Normzweck und Systematik. Rn 1 Zur Erhebung eines Sachverständigenbeweises kann es auf Antrag einer Partei (§ 403), gem § 144 I 1 aber auch vAw (§§ 3, 273 II, 287 I 2, II, 372, 442, vgl § 412) kommen. In der Praxis wird das Gericht idR nur auf einen entspr Parteiantrag hin tätig. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 614 ZPO – Rechtsmittel.

Gesetzestext 1Gegen Musterfeststellungsurteile findet die Revision statt. 2Die Sache hat stets grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Absatz 2 Nummer 1. A. Zweck. Rn 1 Die Vorschrift ist aus Sicht des Gesetzgebers (BTDrs 19/2741, 26) die Konsequenz daraus, dass die erstinstanzliche Zuständigkeit für Musterfeststellungsverfahren gem § 119 III GVG dem OLG übertragen wurde. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 856 ZPO – Klage bei mehrfacher Pfändung.

Gesetzestext (1) Jeder Gläubiger, dem der Anspruch über- wiesen wurde, ist berechtigt, gegen den Drittschuldner Klage auf Erfüllung der nach den Vorschriften der §§ 853 bis 855 diesem obliegenden Verpflichtungen zu erheben. (2) Jeder Gläubiger, für den der Anspruch gepfändet ist, kann sich dem Kläger in jeder Lage des Rechtsstreits als Streitgenosse anschließen. (3) Der Dritts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 916 ZPO – Arrestanspruch.

Gesetzestext (1) Der Arrest findet zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen wegen einer Geldforderung oder wegen eines Anspruchs statt, der in eine Geldforderung übergehen kann. (2) Die Zulässigkeit des Arrestes wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch betagt oder bedingt ist, es sei denn, dass der bedingte Anspruch wegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 882c ZPO – Eintragungsanordnung.

Gesetzestext (1) 1Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 742 ZPO – Vollstreckbare Ausfertigung bei Gütergemeinschaft während des Rechtsstreits.

Gesetzestext Ist die Gütergemeinschaft erst eingetreten, nachdem ein von einem Ehegatten oder Lebenspartner oder gegen einen Ehegatten oder Lebenspartner geführter Rechtsstreit rechtshängig geworden ist, und verwaltet dieser Ehegatte oder Lebenspartner das Gesamtgut nicht oder nicht allein, so sind auf die Erteilung einer in Ansehung des Gesamtgutes vollstreckbaren Ausfertig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 17a GVG – [Entscheidung über den Rechtsweg].

Gesetzestext (1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) 1Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus und verweist den Rechtsstreit zugleich an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges. 2Sind meh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 559 ZPO – Beschränkte Nachprüfung tatsächlicher Feststellungen.

Gesetzestext (1) 1Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegt nur dasjenige Parteivorbringen, das aus dem Berufungsurteil oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist. 2Außerdem können nur die in § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b erwähnten Tatsachen berücksichtigt werden. (2) Hat das Berufungsgericht festgestellt, dass eine tatsächliche Behauptung wahr oder nicht wahr sei, so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1035 ZPO – Bestellung der Schiedsrichter.

Gesetzestext (1) Die Parteien können das Verfahren zur Bestellung des Schiedsrichters oder der Schiedsrichter vereinbaren. (2) Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist eine Partei an die durch sie erfolgte Bestellung eines Schiedsrichters gebunden, sobald die andere Partei die Mitteilung über die Bestellung empfangen hat. (3) 1Fehlt eine Vereinbarung der Partei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 765 ZPO – Vollstreckungsgerichtliche Anordnungen bei Leistung Zug um Zug.

Gesetzestext Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf das Vollstreckungsgericht eine Vollstreckungsmaßregel nur anordnen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 5 VSBG – Verfahrensordnung.

Gesetzestext (1) Die Verbraucherschlichtungsstelle muss eine Verfahrensordnung haben. Die Verfahrensordnung bestimmt das Konfliktbeilegungsverfahren und regelt die Einzelheiten seiner Durchführung. (2) Die Verbraucherschlichtungsstelle darf keine Konfliktbeilegungsverfahren durchführen, die dem Verbraucher eine verbindliche Lösung auferlegen oder die das Recht des Verbraucher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 22 GVG – [Richter beim Amtsgericht].

Gesetzestext (1) Den Amtsgerichten stehen Einzelrichter vor. (2) Einem Richter beim Amtsgericht kann zugleich ein weiteres Richteramt bei einem anderen Amtsgericht oder bei einem Landgericht übertragen werden. (3) 1Die allgemeine Dienstaufsicht kann von der Landesjustizverwaltung dem Präsidenten des übergeordneten Landgerichts übertragen werden. 2Geschieht dies nicht, so ist, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 83 FamFG – Kostenpflicht bei Vergleich, Erledigung und Rücknahme.

Gesetzestext (1) Wird das Verfahren durch Vergleich erledigt und haben die Beteiligten keine Bestimmung über die Kosten getroffen, fallen die Gerichtskosten jedem Teil zu gleichen Teilen zur Last. Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst. (2) Ist das Verfahren auf sonstige Weise erledigt oder wird der Antrag zurückgenommen, gilt § 81 entsprechend. A. Normzwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 348 ZPO – Originärer Einzelrichter.

Gesetzestext (1) 1Die Zivilkammer entscheidet durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter. 2Dies gilt nicht, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 532 ZPO – Rügen der Unzulässigkeit der Klage.

Gesetzestext 1Verzichtbare Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen und die entgegen den §§ 520 und 521 Abs. 2 nicht rechtzeitig vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt. 2Dasselbe gilt für verzichtbare neue Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, wenn die Partei sie im ersten Rechtszug hätte vorbringen kön...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 312 ZPO – Anwesenheit der Parteien.

Gesetzestext (1) 1Die Wirksamkeit der Verkündung eines Urteils ist von der Anwesenheit der Parteien nicht abhängig. 2Die Verkündung gilt auch derjenigen Partei gegenüber als bewirkt, die den Termin versäumt hat. (2) Die Befugnis einer Partei, auf Grund eines verkündeten Urteils das Verfahren fortzusetzen oder von dem Urteil in anderer Weise Gebrauch zu machen, ist von der Zus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 361 ZPO – Beweisaufnahme durch beauftragten Richter.

Gesetzestext (1) Soll die Beweisaufnahme durch ein Mitglied des Prozessgerichts erfolgen, so wird bei der Verkündung des Beweisbeschlusses durch den Vorsitzenden der beauftragte Richter bezeichnet und der Termin zur Beweisaufnahme bestimmt. (2) Ist die Terminsbestimmung unterblieben, so erfolgt sie durch den beauftragten Richter, wird er verhindert, den Auftrag zu vollziehen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 233 FamFG – Abgabe an das Gericht der Ehesache.

Gesetzestext Wird eine Ehesache rechtshängig, während eine Unterhaltssache nach § 232 Abs. 1 Nr. 1 bei einem anderen Gericht im ersten Rechtszug anhängig ist, ist diese von Amts wegen an das Gericht der Ehesache abzugeben. § 281 Abs. 2 und 3 Satz 1 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift ergänzt § 232 I Nr 1 und bewirkt eine Zuständigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1042 ZPO – Allgemeine Verfahrensregeln.

Gesetzestext (1) 1Die Parteien sind gleich zu behandeln. 2Jeder Partei ist rechtliches Gehör zu gewähren. (2) Rechtsanwälte dürfen als Bevollmächtigte nicht ausgeschlossen werden. (3) Im Übrigen können die Parteien vorbehaltlich der zwingenden Vorschriften dieses Buches das Verfahren selbst oder durch Bezugnahme auf eine schiedsrichterliche Verfahrensordnung regeln. (4) 1Soweit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 37 ZPO – Verfahren bei gerichtlicher Bestimmung.

Gesetzestext (1) Die Entscheidung über das Gesuch um Bestimmung des zuständigen Gerichts ergeht durch Beschluss. (2) Der Beschluss, der das zuständige Gericht bestimmt, ist nicht anfechtbar. A. Tatbestand des § 37 I. I. Gesuch. Rn 1 Das Gesuch auf Zuständigkeitsbestimmung kann von den antragsberechtigten Parteien, die insoweit selbst postulationsfähig sind, durch eigenhändig unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 193 ZPO – Zustellung von Schriftstücken.

Gesetzestext (1) 1Soll ein Dokument als Schriftstück zugestellt werden, so übermittelt die Partei dem Gerichtsvollzieher das zuzustellende Dokument 2Im Falle des Satzes 1 Nummer 1 beglaubigt der Gerichtsvollzieher die Abschriften; er kann fehlende ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 13 ZPO – Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes.

Gesetzestext Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt. A. Normgegenstand. Rn 1 In Ergänzung von § 12 regelt § 13 den allg Gerichtsstand natürlicher Personen. Nach § 13 ist der allg Gerichtsstand natürlicher Personen von deren Wohnsitz abhängig (sog Wohnsitzgerichtsstand, s näher Rn 3). Sinn und Zweck der Regelung ist es, dem Bekl die Prozessfü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 408 ZPO – Gutachtenverweigerungsrecht.

Gesetzestext (1) 1Dieselben Gründe, die einen Zeugen berechtigen, das Zeugnis zu verweigern, berechtigen einen Sachverständigen zur Verweigerung des Gutachtens. 2Das Gericht kann auch aus anderen Gründen einen Sachverständigen von der Verpflichtung zur Erstattung des Gutachtens entbinden. (2) 1Für die Vernehmung eines Richters, Beamten oder einer anderen Person des öffentlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 172 ZPO – Zustellung an Prozessbevollmächtigte.

Gesetzestext (1) 1In einem anhängigen Verfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen. 2Das gilt auch für die Prozesshandlungen, die das Verfahren vor diesem Gericht infolge eines Einspruchs, einer Aufhebung des Urteils dieses Gerichts, einer Wiederaufnahme des Verfahrens, einer Rüge nach § 321a oder eines neuen Vorbringen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 38 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 38 Brüssel Ia-VO0 Das Gericht oder die Behörde, bei dem bzw. der eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung geltend gemacht wird, kann das Verfahren ganz oder teilweise aussetzen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 897 ZPO – Übereignung; Verschaffung von Grundpfandrechten.

Gesetzestext (1) Ist der Schuldner zur Übertragung des Eigentums oder zur Bestellung eines Rechts an einer beweglichen Sache verurteilt, so gilt die Übergabe der Sache als erfolgt, wenn der Gerichtsvollzieher die Sache zum Zwecke der Ablieferung an den Gläubiger wegnimmt. (2) Das Gleiche gilt, wenn der Schuldner zur Bestellung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 23b GVG – [Familiengerichte; Richter in Familiensachen].

Gesetzestext (1) Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Familiensachen (Familiengerichte) gebildet. (2) 1Werden mehrere Abteilungen für Familiensachen gebildet, so sollen alle Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, derselben Abteilung zugewiesen werden. 2Wird eine Ehesache rechtshängig, während eine andere Familiensache, die denselben Personenkreis oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 896 ZPO – Erteilung von Urkunden an Gläubiger.

Gesetzestext Soll auf Grund eines Urteils, das eine Willenserklärung des Schuldners ersetzt, eine Eintragung in ein öffentliches Buch oder Register vorgenommen werden, so kann der Gläubiger an Stelle des Schuldners die Erteilung der im § 792 bezeichneten Urkunden verlangen, soweit er dieser Urkunden zur Herbeiführung der Eintragung bedarf. A. Normzweck und systematische Einor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 2 FamFG – Örtliche Zuständigkeit.

Gesetzestext (1) Unter mehreren örtlich zuständigen Gerichten ist das Gericht zuständig, das zuerst mit der Angelegenheit befasst ist. (2) Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bleibt bei Veränderung der sie begründenden Umstände erhalten. (3) Gerichtliche Handlungen sind nicht deswegen unwirksam, weil sie von einem örtlich unzuständigen Gericht vorgenommen worden sind. A. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 598 ZPO – Zurückweisung von Einwendungen.

Gesetzestext Einwendungen des Beklagten sind, wenn der dem Beklagten obliegende Beweis nicht mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln angetreten oder mit solchen Beweismitteln nicht vollständig geführt ist, als im Urkundenprozess unstatthaft zurückzuweisen. A. Bedeutung. Rn 1 § 598 ordnet an, dass die vom Bekl zu beweisenden Einwendungen, für die der im Urkundenproz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 2 UKlaG – Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken.

Gesetzestext (1) 1Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. 2Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mita...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 365 ZPO – Abgabe durch beauftragten oder ersuchten Richter.

Gesetzestext Der beauftragte oder ersuchte Richter ist ermächtigt, falls sich später Gründe ergeben, welche die Beweisaufnahme durch ein anderes Gericht sachgemäß erscheinen lassen, dieses Gericht um die Aufnahme des Beweises zu ersuchen. Die Parteien sind von dieser Verfügung in Kenntnis zu setzen. A. Normzweck. Rn 1 Im Interesse einer vereinfachten und beschleunigten Erledig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 248 FamFG – Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch den ein Mann auf Zahlung von Unterhalt für ein Kind oder dessen Mutter in Anspruch genommen wird, ist, wenn die Vaterschaft des Mannes nach § 1592 Nr. 1 und 2 oder § 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht besteht, nur zulässig, wenn ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft nach § 1600d des Bür...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 771 ZPO – Drittwiderspruchsklage.

Gesetzestext (1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung im Wege der Klage bei dem Gericht geltend zu machen, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt. (2) Wird die Klage gegen den Gläubiger und den Schuldner gerichtet, so sind diese als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 217 ZPO – Ladungsfrist.

Gesetzestext Die Frist, die in einer anhängigen Sache zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen soll (Ladungsfrist), beträgt in Anwaltsprozessen mindestens eine Woche, in anderen Prozessen mindestens drei Tage. A. Normzweck. Rn 1 Die Ladungsfrist ist eine Mindestfrist zum Schutz der Prozessbeteiligten; sie soll einerseits die erforderliche Terminsvorbereitun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 934 ZPO – Aufhebung der Arrestvollziehung.

Gesetzestext (1) Wird der in dem Arrestbefehl festgestellte Geldbetrag hinterlegt, so wird der vollzogene Arrest von dem Vollstreckungsgericht aufgehoben. (2) Das Vollstreckungsgericht kann die Aufhebung des Arrestes auch anordnen, wenn die Fortdauer besondere Aufwendungen erfordert und die Partei, auf deren Gesuch der Arrest verhängt wurde, den nötigen Geldbetrag nicht vorsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 15a EGZPO – [Einigungsversuch vor Gütestelle].

Gesetzestext (1) Durch Landesgesetz kann bestimmt werden, dass die Erhebung der Klage erst zulässig ist, nachdem von einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegenmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 4 MediationsG – Verschwiegenheitspflicht.

Gesetzestext Der Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Ungeachtet anderer gesetzlicher Regelungen über die Verschwiegenheitspflicht gilt sie nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, KapMuG § 14 KapMuG – Rechtsstellung der Beigeladenen.

Gesetzestext Die Beigeladenen müssen das Musterverfahren in der Lage annehmen, in der es sich im Zeitpunkt der Aussetzung des von ihnen geführten Rechtsstreits befindet. Sie sind berechtigt, Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen, soweit ihre Erklärungen und Handlungen mit Erklärungen und Handlungen des Musterkläge...mehr