Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditist

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Die funktionale Wesentlichk... / a) Grundsatz

Die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementärgesellschaft dient grundsätzlich der Stärkung der Gesellschafterstellung des Kommanditisten in der GmbH & Co. KG, da dieser durch die Wahrnehmung seiner Rechte aus der Beteiligung an der Komplementär-GmbH die Möglichkeit seiner Einflussnahme auf die Personengesellschaft erweitert – die Anteile des Kommanditisten an der Ko...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.3 Gebäude, die kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 198 Ein Wirtschaftsgut, das einem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehört und das dieser selbst ausschließlich und auf Dauer für seinen privaten Bedarf nutzt, ist in gleicher Weise wie ein entsprechendes Wirtschaftsgut eines Einzelunternehmens notwendiges Privatvermögen und kann nicht gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein. Das gilt grundsätzlich auch für Grun...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 7. GmbH & Co. KG

Entprägung einer bisher gewerblich geprägten GmbH & Co. KG: Ist eine bisher gewerblich geprägte, Immobilien vermietende GmbH & Co. KG nicht mehr nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt, weil ein Kommanditist zum Geschäftsführer bestellt wird, so führt diese sog. Entprägung zu einer Entnahme der Grundstücke aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zum Teilwert und...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / 2. Qualifikation als funktional wesentliche Betriebsgrundlage

Die Zuordnung der Komplementärbeteiligung zum Sonder-BV führt aus Sicht des Kommanditisten zwar nicht zu einer generellen Qualifikation der Anteile an der Komplementärin als funktional wesentliche Betriebsgrundlage, jedoch ist in der Stärkung der Gesellschafterstellung auf Ebene der Personengesellschaft eine funktionale Bedeutung offensichtlich; flankiert wird dies durch die...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG bei Übertragung auf eine Vielzahl von Erwerbern

Eine GmbH & Co. KG betrieb ein Photovoltaikkraftwerk. In 2015 änderten sich bei der GmbH & Co. KG die Beteiligungsverhältnisse. Es wechselten nicht nur die bisherige Komplementärin, sondern auch die Kommanditisten. Nachdem sämtliche Kommanditanteile zunächst auf A übertragen wurden, gingen sie bis Ende 2015 von diesem auf zehn verschiedene Gesellschaften über, an denen wiede...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.3 Bebaute Grundstücke, die gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 206 Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht Gesamthandseigentum der Mitunternehmer einer Personengesellschaft sind, sondern im Allein- oder Miteigentum eines oder mehrerer Mitunternehmer stehen, können auch gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen dieser Mitunternehmer sein.[1] So kann ein neutraler Grundstücksteil, der weder betrieblich noch privat genutzt wird, gewillkü...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / b) Mindestbeteiligung an der Komplementärin

Eine wirtschaftliche Bedeutung für Zwecke der Zuordnung zum Sonder-BV ist nach Ansicht der Rechtsprechung[17] jedoch dann regelmäßig ausgeschlossen, wenn die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementärin unter 10 % liegt.[18] Insoweit soll kein (notwendiges) Sonder-BV II vorliegen. Beachten Sie: Etwas anderes kann jedoch im Falle sog. Zweipersonengesellschaften gelten...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / d) Komplementärin mehrerer Personengesellschaften

Für den Fall, dass eine GmbH die Komplementärfunktion bei mehreren Personengesellschaften ausübt und sich die Tätigkeit der GmbH auf die jeweilige Geschäftsführung beschränkt – oder Geschäftsbeziehungen von nicht untergeordneter Bedeutung zu mehreren der Personengesellschaften bestehen – sollen die Komplementäranteile nach Ansicht der Finanzverwaltung [28] dem (notwendigen) S...mehr

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Zum Vorliegen eines begünstigten Wohnungsunternehmens im Sinne von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG bei der Vermietung mit mehreren Zusatzleistungen

Leitsatz Erfolgt die Nutzungsüberlassung von Grundstücken an Dritte zusammen mit einem Bündel an zusätzlich angebotenen, optionalen gewerblichen Leistungen (Strom, Mediendienste, Hausmeister-, Handwerker- und Reinigungsleistungen), führt dies für sich betrachtet nicht dazu, dass die Merkmale der Rückausnahme gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG erfüllt sind. Sach...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.6 Ausscheiden des Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto

1.6.1 661 Scheidet ein Kommanditist aus, ist der Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert des Betriebsvermögens übersteigt (§ 16 Abs. 2 EStG). Der Buchwert wird bestimmt durch die Differenz zwischen Aktiva und Passiva, soweit diese auf den Mitunternehmeranteil entfallen; dieser Buchwert entspricht dem Kapitalko...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 3.4 Bewertung KG-Anteil: Saldierung von positiven und negativen Kapitalkontensalden der Kommanditisten

3.4.1 681 Zu der Frage, ob bei der Bewertung eines KG-Anteils für Zwecke der Erbschaftsteuer der positive Kapitalkontenbestand des Gesellschafters, dessen Anteil zu bewerten ist, mit den negativen Kapitalkontensalden anderer Kommanditisten saldiert werden kann, nimmt das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 20.10.2017 (4 K 3022/16 F) [1] wie folgt Stellung: Das FG sieht keine Mög...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.6.2 662

Scheidet ein Kommanditist daher aus der KG aus und übernehmen die Mitgesellschafter sein negatives Kapitalkonto, ohne dass der Kommanditist einen Ausgleich leistet, so entsteht für den ausscheidenden Kommanditisten in Höhe des negativen Kapitalkontos ein Gewinn, den er gemäß § 16 EStG und § 34 EStG zu versteuern hat. Der Kommanditist ist dann in Höhe des negativen Saldos von...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.6.3 663

Scheidet ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto ohne Abfindung aus der KG aus, erleiden die verbleibenden Gesellschafter mit der Übernahme des negativen Kapitalkontos des Ausgeschiedenen einen Verlust. Dieses Ergebnis lässt sich daraus erklären, dass die Gesellschafterbeteiligung des ausgeschiedenen Gesellschafters mit der Folge untergeht, dass die vorhandenen Rechte un...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.3.5 657

Nach dem § 15a EStG dürfen Verluste, die zur Entstehung/Erhöhung eines negativen Kapitalkontos führen, nur mit späteren Gewinnen aus eben dieser Beteiligung steuerlich wirksam verrechnet werden (sog. verrechenbare Verluste). Wird der Kommanditanteil entgeltlich veräußert, so wird der Veräußerungsgewinn zunächst mit dem verrechenbaren Verlust ausgeglichen. Der verbleibende Be...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.6.1 661

Scheidet ein Kommanditist aus, ist der Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert des Betriebsvermögens übersteigt (§ 16 Abs. 2 EStG). Der Buchwert wird bestimmt durch die Differenz zwischen Aktiva und Passiva, soweit diese auf den Mitunternehmeranteil entfallen; dieser Buchwert entspricht dem Kapitalkonto. Auch...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.4.1 659

Bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen ist die besondere Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 3 EStG [1] eingeschränkt, denn die Tarifbegünstigung wird nicht gewährt, wenn die Veräußerung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils vorliegt oder Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten wird; in beiden Sachverhalten entstehen laufende Gewinne, die auch der Gewerbesteuer unter...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.3.2 654

Im Rahmen der Einbringung nach § 24 UmwStG sind neben dem Gesellschaftsanteil auch die Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens einzubringen, die zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen des Anteils gehören.[1] Ob Kapitalbeteiligungen des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH als wesentliche Betriebsgrundlagen gelten, wird ausschließlich nach der funktionalen Betrachtungs...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.5.1 660

Nach dem Grundsatzurteil des BFH vom 19.11.1964[1] kann zwar Kommanditisten ein nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf sie entfallender Verlust dann und in dem Umfang nicht mehr steuerlich zugerechnet werden, in dem diese Verlustzurechnung zu einem negativen Kapitalkonto der Kommanditisten führen würde und feststeht, dass diese Verluste nicht mehr durch Gewinne, eventuell a...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 3.4.1 681

Zu der Frage, ob bei der Bewertung eines KG-Anteils für Zwecke der Erbschaftsteuer der positive Kapitalkontenbestand des Gesellschafters, dessen Anteil zu bewerten ist, mit den negativen Kapitalkontensalden anderer Kommanditisten saldiert werden kann, nimmt das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 20.10.2017 (4 K 3022/16 F) [1] wie folgt Stellung: Das FG sieht keine Möglichkeit ...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.3.6 658

Bei dem Erwerber führt die Übernahme des negativen Kapitalkontos bei Erwerb eines KG-Anteils nur insoweit zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten, als der Erwerber mit der Übernahme des negativen Kapitalkontos auf die Auszahlung seiner späteren Gewinnanteile im Umfang des übernommenen negativen Kapitalkontos verzichtet und dieses hierdurch nach und nach abbaut. Der Wert des ...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.10.1 669

§ 15a EStG knüpft an die Verhältnisse am Ende des Wirtschaftsjahres (Bilanzstichtag) der Verlustentstehung an (sog. Stichtagsprinzip). Aus den vorstehenden Grundsätzen folgt nicht nur, dass in den Fällen des Wechsels der Rechtsstellung des bisherigen Kommanditisten in die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters § 15a EStG im Hinblick auf den dem Gesellschafter fü...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 3.2.1 672

Der Gesellschaftsvertrag hat Vorrang vor erbrechtlichen oder testamentarischen Regelungen.[1] Ungewollte Gewinnrealisierungen durch Zwangsauflösung stiller Reserven ohne Zufluss entsprechender Liquidität von außen können sich ergeben, wenn die testamentarische Erbfolge nicht rechtzeitig mit den Beteiligungsverhältnissen am Unternehmensvermögen und dem Gesellschaftsvertrag ab...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 2.1 670

Scheidet ein Gesellschafter aus, so fällt keine Umsatzsteuer an, wenn die verbleibenden Gesellschafter dem Ausscheidenden eine Entschädigung nur in Form von Geld zahlen. Den übrigen Gesellschaftern wächst der Anteil des Ausscheidenden an; dieses Anwachsen ist keine Lieferung i. S. d. § 1 UStG. Nach der BFH-Rechtsprechung[1] ist ein steuerbarer Umsatz nicht gegeben, wenn alle ...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.9.2 667

Der Große Senat hat darauf hingewiesen, dass für Zwecke des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs der partielle Unternehmerwechsel dem totalen Unternehmerwechsel im Grundsatz gleichzustellen ist und dass deshalb im Fall des bloßen Gesellschafterwechsels bei einer fortbestehenden Personengesellschaft die in § 2 Abs. 5 GewStG angeordneten Rechtsfolgen nicht eintreten. Tritt daher ...mehr

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ZErb 10/2024, Gesellschaftsrecht

Vorsorgevollmacht des Familien-Unternehmers – Teil I: Personengesellschaften Die Vorsorgevollmacht hat sich als ein unverzichtbares Instrument zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit von Familienunternehmen etabliert. Die rechtlichen Anforderungen und die Ausgestaltungsmöglichkeiten sind jedoch je nach Gesellschaftsform unterschiedlich, was eine differenzierte Betrachtung e...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.5 Ertragsteuerliche Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf den Kommanditisten

1.5.1 726 Die Insolvenzantragspflicht besteht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 177a HGB i. V. m. § 130a HGB). Sobald die Masse sicher- und festgestellt ist, also nach Abschluss des Sequestrationsverfahrens, entscheidet das Amtsgericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird mit der dann dem Insolvenzverwalter obliegenden Entscheidung, das Unternehmen fortzuführen...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.2 Zurechnung von Verlusten auf Kommanditisten

1.2.1 723 Scheidet ein Kommanditist oder ein anderer Mitunternehmer, dessen Haftung der eines Kommanditisten vergleichbar ist und dessen Kapitalkonto in der Steuerbilanz der Gesellschaft aufgrund von ausgleichs- oder abzugsfähigen Verlusten negativ geworden ist, aus der Gesellschaft aus oder wird in einem solchen Fall die Gesellschaft aufgelöst, so gilt der Betrag, den der Mi...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.2.1 723

Scheidet ein Kommanditist oder ein anderer Mitunternehmer, dessen Haftung der eines Kommanditisten vergleichbar ist und dessen Kapitalkonto in der Steuerbilanz der Gesellschaft aufgrund von ausgleichs- oder abzugsfähigen Verlusten negativ geworden ist, aus der Gesellschaft aus oder wird in einem solchen Fall die Gesellschaft aufgelöst, so gilt der Betrag, den der Mitunterneh...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.5 719

Ein Kommanditist muss sein aufgrund von ausgleichs- und abzugsfähigen Verlusten negativ gewordenes Kapitalkonto im Fall der Auflösung der Gesellschaft durch Ansetzung eines Veräußerungsgewinns versteuern. Die Versteuerung des negativen Kapitalkontos ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass der Kommanditist zuvor die zum negativen Kapitalkonto führenden Verluste steuermindernd...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.2 716

Für die Besteuerung des Veräußerungs(Aufgabe-)gewinns ist wie folgt zu differenzieren: Auf die KG-Beteiligung kann § 34 Abs. 1 EStG oder § 34 Abs. 3 EStG Anwendung finden. § 34 Abs. 1 EStG ist die sog. Fünftelregelung, mit folgender Berechnungsweise: Die Steuer auf den Veräußerungsgewinn beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um dies...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 3.1 730

Werden im Zuge der Auflösung der GmbH & Co. KG gehörende Grundstücke veräußert oder gehen sie auf Gesellschafter über, so unterliegen derartige Vorgänge grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Bei einem Übergang auf einen Gesellschafter ist allerdings § 6 GrEStG mit seinen einschlägigen Grunderwerbsteuerbefreiungsmöglichkeiten zu beachten. Die Grunderwerbsteuer bleibt zu dem Te...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.6 720

Hat ein Kommanditist einen Ausgleichsanspruch[1] gegen die GmbH & Co. KG, der dadurch entstanden ist, dass er Schulden der KG beglichen hat, und wird dieser Anspruch wertlos, so kann er den hieraus resultierenden Verlust erst dann realisieren, wenn die KG – z. B. durch Veräußerung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen – beendet wird.[2]mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.9 722

Nach § 6 Abs. 2 EStDV hat der Steuerpflichtige bei der Veräußerung eines Gesamtbetriebs zur Ermittlung des laufenden Gewinns auf den Zeitpunkt der Veräußerung eine Bilanz aufzustellen ("letzte Schlussbilanz"). Die letzte Schlussbilanz schließt die laufende gewerbliche Tätigkeit ab. Beim Ausscheiden eines Kommanditisten aus einer fortbestehenden KG (oder in Folge der Auflösun...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.3.1 724

Die einem Kommanditisten zugewiesenen Verluste, die zur Entstehung bzw. Erhöhung seines negativen Kapitalkontos führen, dürfen von dem Kommanditisten nur mit künftigen Gewinnen aus ebendieser Kommanditbeteiligung steuerlich wirksam verrechnet werden (sog. verrechenbare Verluste). Entstehen bei der Liquidation einer GmbH & Co. KG Gewinne, so mindern diese, soweit sie auf den ...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.5.1 726

Die Insolvenzantragspflicht besteht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 177a HGB i. V. m. § 130a HGB). Sobald die Masse sicher- und festgestellt ist, also nach Abschluss des Sequestrationsverfahrens, entscheidet das Amtsgericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird mit der dann dem Insolvenzverwalter obliegenden Entscheidung, das Unternehmen fortzuführen oder – w...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.8 721a

Allerdings kann nach BFH-Rechtsprechung der bloße Wegfall der Gewinnerzielungsmöglichkeit bei einer PersGes zur Nachversteuerung negativer Kapitalkonten der Kommanditisten führen, ohne dass das Ausscheiden des Kommanditisten aus der fortbestehenden KG oder die Auflösung der KG erfüllt sein müssen.[1]mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.4.1 725

Nach § 4 GewStDV bleibt ein Gewerbebetrieb, der aufgegeben oder aufgelöst wird, Steuergegenstand bis zur Beendigung der Aufgabe oder Abwicklung. Die Gewerbesteuerpflicht wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens nicht berührt. Die Beendigung der Abwicklung und damit das Aufhören der Gewerbesteuerpflicht eines aufgelösten Unternehmens ...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.1 715

Mit dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter beginnt die Beendigung der Gesellschaft. Es folgt die Abwicklungsphase, an deren Ende die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen der GmbH & Co. KG steht.[1] Die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen kann entweder durch Veräußerung der Wirtschaftsgüter an Dritte oder durch Übernahme der Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen der Gesell...mehr

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Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbHs

Leitsatz 1. Der nach § 1 Abs. 2a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Kommanditgesellschaft aufgrund einer Einbringung der Anteile der Kommanditisten an dieser Gesellschaft in eine Vorrats-GmbH kann nach § 6a Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit sein. 2. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist n...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5.2 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Ein Mitunternehmeranteil ist unabhängig von seiner Höhe ein Teilbetrieb. Bei einem Mitunternehmeranteil i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, aber auch nach § 13 Abs. 7 EStG und § 18 Abs. 4 S. 2 EStG, gilt auch ein Bruchteil des Mitunternehmeranteils (gleich in welcher Höhe) als Teilbetrieb.[1] Es kann also ein Mitunternehmeranteil im Wege der Spaltung auf verschiede...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.2 Einlage in eine Personengesellschaft

Rz. 86 Die bei Kapitalgesellschaften möglichen Einlagevarianten, gesellschaftsrechtliche Sacheinlagen zum Erwerb einer Beteiligung bzw. deren Erhöhung und sonstige Beiträge, mit denen all jene Einlagen erfasst werden, für die die Gesellschafter keinen Gegenwert in Form einer Erhöhung ihres Kapitalkontos erhalten, gelten grundsätzlich für Personengesellschaften entsprechend.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.5.2 Aufnahme als Kommanditist einer GmbH & Co. KG

Rz. 145 Die Möglichkeit der Trennung von Management und Kapital ist bei einer gleitenden Unternehmensnachfolge für eine Übergangszeit vorteilhaft. Damit können die Weiterführung des Unternehmens und die Rechte der Erben gesichert werden. Soweit innerhalb der Familie noch kein geeigneter Nachfolger existiert, kann über die GmbH als Komplementärin u. U. ein fremder Geschäftsfü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.8.4 Beteiligung an einer KG

Rz. 35 Für die KG gelten, soweit keine anderweitigen Regelungen getroffen sind, gem. § 161 Abs. 2 HGB die Vorschriften für die OHG entsprechend. Bei der Beteiligung an einer KG ist zu unterscheiden, ob der Unternehmensnachfolger in die Stellung des Komplementärs oder des Kommanditisten eintritt. Rz. 36 Der Komplementär ist aufgrund seiner Rechtsstellung gem. §§ 164, 170 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1 Unterschiede bei den Gesellschaftsformen

Rz. 82 Hinsichtlich der Gesellschaftsformen lässt sich für Zwecke der Unternehmensnachfolge zwischen den folgenden Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden: Personengesellschaften: OHG (§ 15 EStG Rz. 244), KG (§ 15 EStG Rz. 245), GmbH & Co. KG (§ 15 EStG Rz. 246); Kapitalgesellschaften: Unternehmergesellschaft bzw. GmbH, AG, KGaA, SE. Rz. 83 Kapital- und Personengesellschafte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.9.2 KG

Rz. 42 Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es möglich, den Unternehmensnachfolger als Kommanditisten in eine KG aufzunehmen und ihn nach und nach mit Kommanditanteilen unter Nutzung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungsregeln für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG) auszustatten, ggf. unter Nießbrauchsvorbehalt. Insoweit kann der Übergeber ber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.3.3 Gleichverteilung unter den Erben

Rz. 125 Bei allen Gestaltungsmodellen sollte die wertmäßige Verteilung des Vermögens unter den Erben beachtet werden, um nachträgliche Belastungen durch mögliche Ausgleichsansprüche zu vermeiden. Praxis-Beispiel Unternehmensnachfolge bei 4 Erbberechtigten U ist Inhaber eines mittelständischen Bauunternehmens. Er verwaltet zudem Immobilien für seine Kunden, weil er sämtliche Ba...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.5.3 Aufnahme als stiller Gesellschafter

Rz. 146 Je nach Grad der Verantwortung besteht die Möglichkeit, die für die Nachfolge infrage kommenden Kinder in eine typisch stille Gesellschaft aufzunehmen. Damit erzielen die Kinder zunächst Kapitaleinkünfte mit eingeschränktem Risiko. Da die Kapitalüberlassung im Vordergrund steht, erfolgt keine Übertragung von unternehmerischer Verantwortung auf die Kinder. Rz. 146a Alt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.3 Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 100 Mit der einfachen Nachfolgeklausel wird der Personengesellschaftsanteil entgegen den gesetzlichen Bestimmungen (§ 723 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 BGB; § 130 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 HGB) vererblich gestellt. Bei der einfachen Nachfolgeklausel geht der Gesellschaftsanteil des Erblassers im Wege der Sonderrechtsnachfolge (Sondererbfolge) auf alle Erben über.[1] Beim Kommanditiste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.4 Unentgeltlichkeit

Rz. 20 Nach § 516 BGB muss die Zuwendung der Vertragsparteien unentgeltlich erfolgen, d. h. eine Gegenleistung wird rechtlich weder vereinbart noch gewährt.[1] Eine Gegenleistung wird angenommen, wenn ein gegenseitiger Vertrag i. S. v. § 320 BGB vorliegt, bei dem Schuldner und Gläubiger zur Leistung verpflichtet sind, z. B. bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts gegen Übe...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 4.1 Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags

Gesellschafter von OHG oder KG, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA sowie atypisch stille Gesellschafter[1] müssen sich das 4-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags sowie die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer zwecks Anrechnung auf die jeweilige individuelle Einkommensteuer teilen. An der Aufteilung nehmen auch Kapitalgesellschaften teil, wenn sie Gesellschafter von ...mehr