Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditist

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.8.3 Sonderbetriebsausgaben

2.1.8.3.1 496 Jeder einzelne Mitunternehmer, also auch die Komplementär-GmbH, wird einkommensteuerlich (körperschaftsteuerlich) als selbstständiger Gewerbetreibender behandelt. Ausgaben eines Mitunternehmers, die dazu dienen sollen, die Beziehungen des Mitunternehmers zum Gewinn des Gewerbebetriebs in Ordnung zu bringen, die also unmittelbar mit der Erzielung der gewerblichen...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.8.4 Verspätungszuschlag gegen Geschäftsführer bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärung

2.1.8.4.1 499 Kommt eine GmbH & Co. KG ihrer Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe der (Gewinn-)Feststellungserklärung (und der Vermögensaufstellung) nicht nach, so kann das Finanzamt gegen den Geschäftsführer der die Geschäfte der KG führenden GmbH einen Verspätungszuschlag festsetzen.[1]mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.8.5 Klagebefugnis gegen finanzamtliche Bescheide

2.1.8.5.1 500 Im Urteil v. 27.5.2004[1] vertritt der BFH folgende Auffassung: (1) § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, wonach zur Vertretung berufene Geschäftsführer Klage gegen einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erheben können, ist dahin zu verstehen, dass die GmbH & Co. KG als Prozessstandschafterin für ihre Gesellschafter und ihrer...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2 Zulässigkeit negativer Kapitalkonten

2.1.7.2.1 474 Überblick über die BFH-Rechtsprechung Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Fall von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenü...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.5.1 505

§ 4 Abs. 4a Satz 2 EStG [1] schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres; abgestellt wird also nicht auf einen bestimmten Stand des Kapitalkontos. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen

2.1.7.4.1 488 Eine verdeckte Gewinnausschüttung wird immer dann angenommen, wenn den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft neben oder anstelle einer förmlichen Gewinnausschüttung Vorteile zugewendet werden, die die Gesellschaft Personen, die der Gesellschaft fremd gegenüberstehen, nicht zuwenden würde. Unbedeutend ist es hier, unter welcher Bezeichnung und aufgrund welche...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.8.1 Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung

2.1.8.1.1 493 Die GmbH & Co. KG wird, obgleich an ihr eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, einkommensteuerlich als Personengesellschaft behandelt. Der Einkommen- und Körperschaftsteuer unterliegen die einzelnen Gesellschafter, und zwar die natürlichen Personen – also in der Regel die Kommanditisten – der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft – also in der Regel die Komp...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.1 Besondere Gewinnverteilungsgrundsätze

2.1.7.1.1 466 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. KG sind, wie bereits erwähnt, als wesentliche Faktoren der Arbeitseinsatz, der Kapitaleinsatz und das übernommene Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Wie sich die Faktoren im Einzelnen auf den Gewinnanteil auswirken, hat der BFH in seinem Grundsatzurteil v. 15.11.1967[1] dargelegt; die Grund...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6 Ermittlung der Einkünfte

2.1.6.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter 2.1.6.1.1 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. 2.1.6.1.2 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der G...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.9.1 465

Es gilt die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise,[1] d. h., Anspruchsberechtigter für die Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG ist wieder der Steuerpflichtige. Demzufolge können bei der Personengesellschaft entstandene Veräußerungsgewinne – soweit sie auf den Steuerpflichtigen entfallen – auf Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern im Sonderbetriebsvermögen des Steuerpf...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1.1 440

Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist.mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.8.3.1 496

Jeder einzelne Mitunternehmer, also auch die Komplementär-GmbH, wird einkommensteuerlich (körperschaftsteuerlich) als selbstständiger Gewerbetreibender behandelt. Ausgaben eines Mitunternehmers, die dazu dienen sollen, die Beziehungen des Mitunternehmers zum Gewinn des Gewerbebetriebs in Ordnung zu bringen, die also unmittelbar mit der Erzielung der gewerblichen Einkünfte in...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.8.4.1 499

Kommt eine GmbH & Co. KG ihrer Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe der (Gewinn-)Feststellungserklärung (und der Vermögensaufstellung) nicht nach, so kann das Finanzamt gegen den Geschäftsführer der die Geschäfte der KG führenden GmbH einen Verspätungszuschlag festsetzen.[1]mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.3 Beirats- und Aufsichtsratsvergütungen

2.1.6.3.1 455 Bei GmbH & Co. KGen mit einer Vielzahl von Kommanditisten wird häufig ein Beirat oder Aufsichtsrat gebildet.[1] Die steuerliche Behandlung der Vergütungen, die an die Mitglieder des Beirats (Aufsichtsrats) gezahlt werden, hängt davon ab, ob der Aufsichtsrat oder Beirat bei der GmbH & Co. KG oder bei der GmbH gebildet ist und ob die Aufsichtsrats- oder Beiratsmit...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.4 Vergütung für Komplementär-GmbH, Auslagenersatz

2.1.6.4.1 456 Ein Anspruch des geschäftsführenden Gesellschafters, also der Komplementär-GmbH, auf eine Vergütung für seine Geschäftsführertätigkeit ergibt sich nicht aus dem Gesetz; ein solcher Vergütungsanspruch bedarf auch zivilrechtlich einer besonderen Abrede zwischen den Gesellschaftern, entweder im Gesellschaftsvertrag oder in einem besonderen Dienstleistungsvertrag. L...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.3 Änderung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gewinnverteilung

2.1.7.3.1 486 Aus den grundlegenden Urteilen des BFH v. 15.11.1967[1] und v. 25.4.1968[2] ergeben sich keine unmittelbaren Hinweise für die Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Änderung der im Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG festgelegten Gewinnverteilung auch steuerlich gefolgt werden kann. Derartige Vertragsänderungen werden vor allem dann in B...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.5.2 506

Zur Berücksichtigung von Verlusten im Zusammenhang mit der Ermittlung der nichtabzugsfähigen Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG nimmt die OFD NRW mit Verfügung v. 28.3.2019, S 2144-2018/0011-St 143, DB 2019, 937, wie folgt Stellung: Zitat Mit Urteil v. 14.3.2018 (X R 17/16, DB 2018, 1765) hat der BFH gegen die bisherige Verwaltungsauffassung (BMF, Schreiben v. 17.11.2005, ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.5 Miet- und Pachtverträge zwischen Gesellschafter und GmbH & Co. KG bzw. Komplementär-GmbH

2.1.6.5.1 457 Überlässt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft dieser aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages Wirtschaftsgüter zur Nutzung, so liegt einkommensteuerrechtlich (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) und gewerbesteuerrechtlich (§ 7 GewStG) keine Vermietung oder Verpachtung durch den Gesellschafter, sondern eine gesellschaftliche Einbringung (Einlage) zur Nutzung (§§ 70...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.5.2 458

Der Miet- oder Pachtvertrag findet keine Anerkennung, wenn dem Verpächter aufgrund wirtschaftlichen Eigentums an dem Kommanditanteil eine Mitunternehmerstellung einzuräumen ist. So hat der BFH mit Urteil vom 28.9.1995[1] entschieden, dass der Kommanditanteil an einer pachtenden Familien-GmbH & Co. KG dem bisherigen Alleinunternehmer und neuen Betriebsverpächter zuzurechnen i...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.2.2 426

§ 15 Abs. 3 EStG lautet: „Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer offenen Handelsgesellschaft, einer KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. d. Satz 1 Nr. 1 ausübt oder gewerbliche Einkünfte i. S. d. Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 bezieht, einer Personengesellschaft, di...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.5 439

Für die Nachversteuerung gelten folgende Grundsätze: Zum Ende des Jahres, für das die ermäßigte Besteuerung beantragt ist, stellt das Finanzamt den nachversteuerungspflichtigen Betrag formell fest. Dieser Betrag ergibt sich aus dem begünstigt besteuerten Gewinn abzüglich der darauf entfallenden Steuerbelastung (28,25 % plus Solidaritätszuschlag). Praxis-Beispiel Das vorstehen...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.1.1 466

Bei der Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. KG sind, wie bereits erwähnt, als wesentliche Faktoren der Arbeitseinsatz, der Kapitaleinsatz und das übernommene Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Wie sich die Faktoren im Einzelnen auf den Gewinnanteil auswirken, hat der BFH in seinem Grundsatzurteil v. 15.11.1967[1] dargelegt; die Grundzüge dieser R...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.1.7 472

Kapitaleinsatz Der Beitrag der Gesellschafter zur Erreichung des Gesellschaftszwecks in der Form der Beisteuerung von Kapital wird in der Regel durch eine Vorwegverzinsung der festen Einlagen und weiterer der KG zur Verfügung gestellter Geldmittel abgegolten. Das ist indessen nicht immer der Fall. Der Kapitaleinsatz kann auch durch eine dem Verhältnis der Einsätze aller Gesel...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1 435

Hinsichtlich der Einkommensbesteuerung ist zu berücksichtigen, dass die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, deren einer (oder mehrere) Gesellschafter eine natürliche Person, deren anderer aber eine Kapitalgesellschaft ist. Die natürliche Person unterliegt der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Hier ist von Bedeutung, dass nicht die Perso...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1.12 451

Pensionszusage an den Ehegatten des (beherrschenden) Gesellschafters Nach § 6a Abs. 1 EStG darf für eine Pensionsverpflichtung eine Rückstellung gebildet werden, wenn der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat, die Zusage keinen nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG schädlichen Vorbehalt enthält und die Pensionszusage schriftlich ert...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.5.1 457

Überlässt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft dieser aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages Wirtschaftsgüter zur Nutzung, so liegt einkommensteuerrechtlich (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) und gewerbesteuerrechtlich (§ 7 GewStG) keine Vermietung oder Verpachtung durch den Gesellschafter, sondern eine gesellschaftliche Einbringung (Einlage) zur Nutzung (§§ 706, 732 BGB) i...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.5.3 459

In den Fällen, in denen an einer Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft als Gesellschafter beteiligt ist und die Kapitalgesellschaft der Personengesellschaft Wirtschaftsgüter aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages zur Nutzung überlässt, hat die überlassende GmbH hat ihr Gesellschaftervermögen in einer eigenen Steuerbilanz zu aktivieren; es kann nicht Sonderbetriebsv...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.6.3 462

Vorstehende Ausführungen des BFH lassen den Schluss zu, dass allein eine marktübliche Verzinsung der Forderung nicht ausreichend ist, um diese als betrieblich veranlasst zu qualifizieren. Vielmehr müssen die Vereinbarungen zwischen der GmbH & Co. KG und dem/den Gesellschafter(n) auch den Kriterien gerecht werden, die bei Darlehensgewährungen zwischen Fremden üblich sind, als...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.8.1.2 494

Zur Ermittlung des Gesamtgewinns der Mitunternehmerschaft bedarf es der Gewinnermittlung der GmbH & Co. KG und der Hinzurechnung des Ergebnisses etwaiger Sonderbilanzen der einzelnen Gesellschafter. Der Gesamtgewinn eines Gesellschafters wird in zwei Stufen ermittelt:mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.2.3 432

Bei einer nicht gewerblich tätigen KG ergibt sich das verfahrensmäßige Problem, dass die Gesellschafter einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG unterschiedliche Arten von Einkünften aus der Beteiligung haben; es liegt eine sog. Zebra-Gesellschaft vor. Die Komplementär-GmbH hat stets Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Kommanditisten haben dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb – ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.8.3.3 498

Übt die GmbH neben der Geschäftsführung noch eine andere Tätigkeit für die GmbH & Co. KG aus, so wird sie auch daraus Einkünfte beziehen. Andererseits sind dann nicht mehr sämtliche Ausgaben der GmbH nur im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstanden, so dass nicht nur Sonderbetriebsausgaben vorliegen. Wie in den Fällen, in denen die GmbH einen eigenen Geschäftsbetrieb u...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.8.5.1 500

Im Urteil v. 27.5.2004[1] vertritt der BFH folgende Auffassung: (1) § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, wonach zur Vertretung berufene Geschäftsführer Klage gegen einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erheben können, ist dahin zu verstehen, dass die GmbH & Co. KG als Prozessstandschafterin für ihre Gesellschafter und ihrerseits vertret...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.1.8 473

Zusammenfassung Zusammenfassend ist zu sagen, dass bei der Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. KG jede Regelung anzuerkennen ist, die einer nur auf die Geschäftsführung der KG beschränkten GmbH auf die Dauer Ersatz ihrer Auslagen und eine den Kapitaleinsatz und das etwa vorhandene Haftungsrisiko gebührend berücksichtigende Beteiligung am Gewinn ei...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.11 484

Auch der atypisch stille Gesellschafter unterliegt den Beschränkungen des Verlustausgleichs nach § 15a EStG. Denn gemäß § 15a Abs. 5 Nr. 1 EStG gelten die Regelungen in Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 und Satz 4 sowie Abs. 4 der Vorschrift sinngemäß für den stillen Gesellschafter, der Mitunternehmer des Handelsgewerbes ist, an dem die stille Beteiligung besteht....mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.2.1 555

Die Tätigkeit als Mitglied des Beirats gegen Zahlung einer Vergütung unterliegt der Umsatzsteuer. Das Mitglied des Beirats wird gegenüber der Gesellschaft selbständig tätig und ist nicht in deren Unternehmen eingegliedert. Auch für die Tätigkeit eines Kommanditisten als Mitglied des Beirats, dem vor allem Zustimmung- und Kontrollrechte übertragen werden, kann ein Sonderentge...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.6.2 461

b) an einen Gesellschafter Gewährt eine gewerblich tätige GmbH & Co. KG ein Darlehen, so gehört die Darlehensforderung zu ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Darlehensforderung ist demzufolge entsprechend dem Vollständigkeitsgebot als Vermögensgegenstand in der Handelsbilanz der Gesellschaft auszuweisen. Wird die Darlehensforderung später uneinbringlich, ist sie gewinnmindernd a...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.1.1 529

Die einheitliche Feststellung des Gewinns der GmbH & Co. KG ist für die Gewerbeertragsteuer ebenfalls maßgebend. Der Gewinn ist jedoch um die Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) zu erhöhen und um die Kürzungen (§ 9 GewStG) zu verringern. Gemäß vorstehendem Geprägegrundsatz ist auch eine grundstücksverwaltende GmbH & Co. KG per se ein Gewerbebetrieb. Die gewerbesteuerliche Mehrbelast...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.1.5 470

Haftungsrisiko Der vom BFH mehrmals[1] für eine haftende natürliche Person ausgesprochene Grundsatz, dass die Übernahme des Haftungsrisikos bei der Feststellung eines angemessenen Gewinnanteils eine gewichtige Rolle spielt, gilt grundsätzlich gleichermaßen für juristische Personen. Wie hoch die Haftung einzuschätzen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Der BFH stellte hierzu f...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.4.1 456

Ein Anspruch des geschäftsführenden Gesellschafters, also der Komplementär-GmbH, auf eine Vergütung für seine Geschäftsführertätigkeit ergibt sich nicht aus dem Gesetz; ein solcher Vergütungsanspruch bedarf auch zivilrechtlich einer besonderen Abrede zwischen den Gesellschaftern, entweder im Gesellschaftsvertrag oder in einem besonderen Dienstleistungsvertrag. Liegen diese b...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.7.1 463

Ansprüche auf Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind im Allgemeinen erst dann zu aktivieren, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss der Kapitalgesellschaft vorliegt und hierdurch ein verfügbarer Rechtsanspruch auf einen Gewinnanteil in bestimmter Höhe endgültig begründet ist. Dies hat zur Folge, dass der Inhaber der Beteiligung den Gewinnanspruch r...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1.5 444

Einkünfte aus Gewerbebetrieb, also nicht aus nichtselbstständiger Arbeit, können dagegen für den Geschäftsführer gegeben sein, wenn ein verdecktes Gesellschaftsverhältnis vorliegt. Die Unangemessenheit der Bezüge rechtfertigt z. B. die Annahme eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses, sofern die beiden Merkmale der Mitunternehmerschaft (Mitunternehmerinitiative und Mitunt...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1.9 448

Unter Berücksichtigung der BFH Rechtsprechung[1] gilt zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Pensionszusagen einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter und dessen Hinterbliebene für Schlussbilanzen von Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.2007 enden, Folgendes:[2] Zitat I. Pensionszusagen an einen Gesellschafter unmittelbar durch die Gesellschaft 1. Gesellschaftseb...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.2.1 519

Bei bisher in der Rechtsform einer GbR geführten Unternehmen, z. B. Besitzgesellschaft, Immobilienverwaltungsgesellschaft, kann es unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierung des Unternehmens sinnvoll sein, von der GbR in die Rechtsform der GmbH & Co. KG zu wechseln. Gassmann [1] zeichnet folgende Wege des Formwechsels außerhalb des UmwG auf: Identi...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.1.1 554

Große Kapitalgesellschaften haben Mitbestimmungsregelungen zu beachten (geregelt im Drittelbeteiligungsgesetz). Hiernach muss eine GmbH einen Aufsichtsrat einrichten, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter hat. Die Komplementär-GmbH einer typischen GmbH & Co. KG wird diese Voraussetzung allerdings kaum jemals erfüllen. Für die GmbH & Co. KG selbst sind die Bestimmungen des Dritt...mehr

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GmbH-Gesellschafterliste: Kein Datenschutz für die GmbH-Gesellschafter

Zusammenfassung Ein Anspruch auf Löschung von personenbezogenen Daten, die in einer beim Handelsregister eingereichten Gesellschafterliste enthalten sind, besteht auch dann nicht, wenn diese Daten gesetzlich nicht vorgeschrieben sind und ein Austausch mit einer "bereinigten" Gesellschafterliste möglich ist. Hintergrund Bei der Gründung einer GmbH ist unter anderem eine Liste d...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / b) Kommanditanteil größer als 50 %

Im Falle einer Beteiligung des Kommanditisten von mehr als 50 % qualifiziert die Beteiligung eines Kommanditisten an der Komplementärgesellschaft nicht als funktional wesentliche Betriebsgrundlage, da dieser bereits mehrheitlich an der Personengesellschaft beteiligt ist und damit die zusätzlichen Einflussnahmemöglichkeiten über die Gesellschafterstellung bei der Komplementär...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / 3. Zwischenfazit

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Komplementärbeteiligung des Kommanditisten im Regelfall wohl seinem (notwendigen) Sonder-BV II bei der betreffenden Personengesellschaft zuzuordnen ist, da diese seine Stellung als Kommanditist stärkt. In den in der Praxis meist auftretenden Konstellationen hat der Kommanditist regelmäßig mehr als 10 % der Anteile an der Komplementä...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verlustausgleichsvolumen durch Einlagen trotz sogenannter Mehrentnahmen in Vorjahren

Leitsatz Bei der Ermittlung der Höhe des verrechenbaren Verlustes des Kommanditisten gemäß § 15a des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind dessen im Verlustentstehungsjahr erbrachte Einlagen auch dann in voller Höhe zu berücksichtigen, wenn die Mittel hierfür bei wirtschaftlicher Betrachtung aus Entnahmen stammen, die der Kommanditist in Vorjahren – über die von ihm erbrachten...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / a) Kommanditanteil nicht größer als 50 %

Wie bereits vorstehend erläutert, ergibt sich grundsätzlich die wirtschaftliche Bedeutung eines nicht mehrheitlich beteiligten Kommanditisten aus der Möglichkeit der (mittelbaren) Einflussnahme durch die Komplementär-GmbH auf die Geschäftsführung der Personengesellschaft. Eine für die funktionale Wesentlichkeit benötigte, nicht untergeordnete Bedeutung ist jedoch nur dann anz...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / c) Zweipersonengesellschaft

Soweit der an der Komplementärin beteiligte Gesellschafter alleiniger Kommanditist der Personengesellschaft ist und es sich demnach um eine Zweipersonengesellschaft handelt, so ist nach Auffassung der Finanzverwaltung[40] die Komplementärbeteiligung als funktional wesentlich anzusehen. Dieser Auffassung ist u.E. – sowie unter Berücksichtigung der oben vertretenen Auffassung –...mehr