Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditist

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Gesellschafterwechsel und sonstige Änderungen bei der KG

Rz. 172 Gesellschafterwechsel sind sowohl bei Komplementären als auch bei Kommanditisten von allen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 161 Abs. 2 HGB i.V.m. §§ 107 Abs. 7 HGB). Rz. 173 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.14: Gesellschafterwechsel bei der KG Als persönlich haftender Gesellschafter ist eingetreten:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 8. Handelsregisteranmeldung

Rz. 1257 Die Übertragung der Kommanditanteile ist von allen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Durch die Eintragung eines Rechtsnachfolgevermerks ("im Wege der Sonderrechtsnachfolge" oder "als Rechtsnachfolger") ist deutlich zu machen, dass der Kommanditistenwechsel im Wege der Sonderrechtsnachfolge und nicht durch Austritt und Eintritt erfolgt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH & Co. KG auf GmbH & Co. KG zur Aufnahme)

Rz. 173 Vergleiche zu folgendem Muster ausführlich Muster Kiem, Unternehmensumwandlung, S. 145 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.12: Verschmelzungsvertrag (GmbH & Co. KG auf GmbH & Co. KG zur Aufnahme) ( Anm.: Vgl. zum Urkundseingang Muster: Verschmelzungsvertrag zwei unabhängige GmbH zur Aufnahme, angepasst an die GmbH & Co. KG, Rdn 91) Die Erschi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 7. Wirksamwerden und Haftungsrisiken

Rz. 1251 Die Anteilsübertragung wird bereits mit Abschluss des Übertragungsvertrags und nicht erst mit Eintragung des Erwerbers im Handelsregister wirksam. Rz. 1252 Es wurde unter Rdn 1235 bereits dargelegt, dass in aller Regel ein Kommanditistenwechsel nicht durch den Austritt des alten und den Eintritt des neuen Kommanditisten vollzogen wird, da es hierbei aus Sicht der Ges...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 39 Bei Personenhandelsgesellschaften wird der Gewinn oder der Verlust eines Geschäftsjahres aufgrund der (Handels-)Bilanz ermittelt (§§ 120 Abs. 1, 167 Abs. 1 HGB). Obwohl sich für die genannten Gesellschaften anders als bei Kapitalgesellschaften keine ausdrückliche Regelung im HGB findet, ist auch bei deren Jahresabschluss zwischen dem Akt der Aufstellung und dem der Fe...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Sonderrechtsnachfolgevermerk bei Kommanditanteilen

Rz. 54 Schließlich ist als dritter Problemkreis im Rahmen dieser Gruppe die Eintragung des Vermerks über die Sonderrechtsnachfolge bei Kommanditanteilen zu behandeln. Nachdem durch den Großen Senat des RG[63] Mitte der 1940er Jahre sowohl die materiell-rechtlichen als auch die formell-rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitgliedschaftsübertragung bei Kommanditisten festgestell...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Doppelstöckige Kommanditgesellschaften, Dachfonds

Rz. 312 Die vorstehenden Grundsätze für die Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern hat der BGH auch auf doppelstöckige Kommanditgesellschaften angewendet. Der Kommanditist einer KG, die als Obergesellschaft/Dachfonds wiederum als Kommanditist an der Untergesellschaft (der späteren Insolvenzschuldnerin) beteiligt ist, haftet auch gegenüber den Gläubi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Außerinsolvenzliche Rechtsfolge der Rückzahlung des Kommanditkapitals (§ 172 Abs. 4 HGB)

Rz. 293 Rückzahlungen des Kommanditkapitals / der Hafteinlage an den Kommanditisten lassen seine persönliche Haftung für Verbindlichkeiten der KG gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nach § 172 Abs. 4 HGB wiederaufleben.[512] Gläubiger der KG können den Kommanditisten dann nach §§ 171, 172 Abs. 4 HGB in Anspruch nehmen, auch wenn sie wissen, dass der Kommanditist nicht zur ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Komplementär- und Kommanditistenbeteiligung

Rz. 787 Bei der KG ist bei gesellschaftsvertraglichen Regelungen zu Vorkaufs- und Vorerwerbsrechten sowie Andienungsverpflichtungen die Aufteilung in persönlich beschränkt und unbeschränkt haftende Gesellschafter besonders zu bedenken. Zunächst ist zu entscheiden, ob die entsprechenden Rechte bzw. Pflichten nur für Kommanditbeteiligungen gelten oder auch die Anteile der Komp...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Kapitalschutz

Rz. 1028 Bedenken gegen die Rechtsform der Einheits-GmbH & Co. KG werden immer wieder unter dem Gesichtspunkt des Kapitalschutzes geltend gemacht. Beide Gesellschaften erfordern die Aufbringung und Erhaltung eines Haftungskapitals. Die Gefahr, dass beide Haftungsmassen miteinander vermischt werden, hat bereits der Gesetzgeber gesehen. Daher ist es ausgeschlossen, dass die Ko...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Wechsel der Art der Gesellschafterstellung

Rz. 937 Der Wechsel eines Kommanditisten in die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters oder umgekehrt erfolgt durch inhaltliche Änderung der fortbestehenden Mitgliedschaft unter Mitwirkung aller Gesellschafter.[1275] Durch den Gesellschaftsvertrag kann einzelnen oder allen Gesellschaftern das Recht eingeräumt werden, ihre Gesellschafterstellung unter bestimmten ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Überblick

Rz. 1091 Der Begriff der Haftsumme wird nunmehr in § 161 Abs. 1 HGB legal definiert und vom Begriff der Einlage abgegrenzt. Es handelt sich bei der Haftsumme um den Betrag, bis zu dessen Höhe der Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft im Außenverhältnis haftet. Von dieser Haftung ist der Kommanditist befreit, wenn und solange er durch Einzahlung auf seine Einlageverpfl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1116 Die gesetzliche Regelung der Geschäftsführung ist dispositiv und kann durch den Gesellschaftsvertrag nahezu beliebig abgeändert werden (§§ 108, 163 HGB). Die Geschäftsführungsbefugnis der Komplementäre kann über die gesetzliche Regelung hinaus erweitert werden. Zulässig ist bspw. die Ausdehnung der Geschäftsführungsbefugnis auf einzelne oder alle außergewöhnlichen Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VIII. Vergütung des Komplementärs/Auslagenersatz

Rz. 709 Die Komplementäre erhalten üblicherweise eine gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführungs- und Vertretungstätigkeit sowie den Ersatz ihrer Auslagen. Anders als im Fall einer GmbH & Co. KG, bei der die GmbH aus steuerrechtlichen Gründen eine Vergütung für die Übernahme des Haftungsrisikos erhalten muss (etwa i. H. e. Avalprovision), erhält der – in der Regel am Ge...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / c) Veränderungen der Kommanditeinlagen

Rz. 177 Gem. § 175 Satz 1 HGB i.V.m. § 107 Abs. 7 HGB sind Veränderungen der Höhe von Hafteinlagen der Kommanditisten zur Eintragung in das Handelsregister von allen Gesellschaftern anzumelden. Rz. 178 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.16: Veränderungen der Kommanditeinlagen Der Kommanditist Herr/Frau/Firma _________________________ hat seine Hafteinl...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 300 Auch die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters für die Erforderlichkeit der Leistung des Kommanditisten für die Befriedigung der Gläubiger sind inzwischen ausgeurteilt. Für den Tatbestand der Rückzahlung der Kommanditeinlage als Voraussetzung für das Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten genügt der Insolvenzverwalter seiner Da...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (c) Fortsetzungsklausel

Rz. 1212 Bei einer Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft im Fall des Todes eines Kommanditisten mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt. Der verstorbene Kommanditist scheidet mit dem Tod aus der Gesellschaft aus. Sein Gesellschaftsanteil geht nicht auf die Erben über, sondern wächst den anderen Gesellschaftern an (§ 105 Abs. 3 HGB i.V.m. § 712 Abs. 1 BGB). Den ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VI. Entnahmen/Auszahlungen

Rz. 686 Das Entnahmerecht regelt, welche Auszahlungen der Gesellschafter von der KG zu welchem Zeitpunkt verlangen kann. Der Begriff der "Entnahme" wird vom Gesetz nach wie vor nur in § 172 Abs. 4 HGB verwendet. Im modernen Sprachgebrauch hat sich jedoch der Begriff der "Entnahme" eingebürgert.[1000] Das gesetzliche Entnahmerecht ist nunmehr für alle Gesellschafter in § 122 H...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Außenverhältnis

Rz. 1066 Im Außenverhältnis richtet sich der Zeitpunkt des Entstehens der GmbH & Co. KG nach dem von der Gesellschaft in Aussicht genommenen Geschäftsbetrieb, da die GmbH & Co. KG nach h.A. keine Handelsgesellschaft kraft Rechtsform ist. Rz. 1067 Ist der Geschäftsbetrieb der GmbH & Co. KG auf den Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes ausgerichtet (§ 1 Abs. 2 HGB), ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Vorkaufsrechte

Rz. 1241 Ergänzend bzw. alternativ zu den Zustimmungserfordernissen kann der Gesellschaftsvertrag auch Vorkaufsrechte für die anderen Gesellschafter vorsehen. Diese Rechte können im Gesellschaftsvertrag weitgehend beliebig ausgestaltet werden. Das Vorkaufsrecht ist das Recht, den Gesellschaftsanteil zu erwerben, wenn ein Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil an einen Drit...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Rückzahlung des Stammkapitals (§§ 30, 31 GmbHG [analog])

Rz. 290 Auf die GmbH & Co.KG sind – neben den Haftungsvorschriften der §§ 171 ff. HGB – die Kapitalerhaltungsregeln der §§ 30, 31 GmbHG grds. entsprechend anzuwenden.[501] Bei der GmbH & Co.KG ist also eine Zahlung aus dem Vermögen der KG an einen Gesellschafter der Komplementär-GmbH oder einen Kommanditisten eine nach § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG analog verbotene Auszahlung, we...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 175 Bei den Personenhandelsgesellschaften wird das Eigenkapital der Gesellschafter durch die Zusammenfassung der Kapitalanteile der Gesellschafter dargestellt (vgl. § 120 Abs. 2 HGB). Der Kapitalanteil ist der Anknüpfungspunkt für die vermögensrechtlichen Beziehungen der Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit zueinander.[365] Er ist nicht nur maßg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / III. Gründung der Gesellschaft

Rz. 635 Die KG entsteht grds. mit dem wirksamen Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Der Zweck der KG umfasst all das, was auch Zweck einer OHG sein kann. Zwar spricht § 161 Abs. 2 HGB – wie auch § 105 Abs. 1 HGB – nach wie vor von dem Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma; die Verweisung in § 161 Abs. 2 HGB umfasst jedoch auch § 107 HGB. Im Gegensa...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Firmenkern

Rz. 183 Die Firma einer KG hatte nach § 19 Abs. 2 HGB a.F. den Namen wenigstens eines persönlich haftenden Gesellschafters mit einem das Vorhandensein einer Gesellschaft andeutenden Zusatz zu enthalten. Vornamen brauchten auch hier wie bei der OHG nicht beigefügt zu werden (§ 19 Abs. 3 HGB a.F.) und die Namen anderer als der persönlich haftenden Gesellschafter durften in die...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XI. Gewinnverwendung/Ergebnisverteilung

Rz. 756 Die vormaligen Sonderregeln für die Gewinn- und Verlustbeteiligung von Kommanditisten in den §§ 167, 168 HGB a.F. wurden in der Praxis regelmäßig abbedungen und galten als antiquiert. Der Gesetzgeber hat dieser Regelungen daher aufgehoben. Grundnorm für die Gewinnverteilung ist nunmehr § 709 Abs. 3 BGB, wonach in erster Linie die "vereinbarten Beteiligungsverhältnisse...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Rückzahlung der Kommanditeinlage, Tatbestand

Rz. 292 Eine Rückzahlung der Einlage des Kommanditisten gem. § 172 Abs. 4 HGB liegt bei jeder Zuwendung an den Kommanditisten aus dem Gesellschaftsvermögen der KG vor, durch die dem Gesellschaftsvermögen ein Wert ohne entsprechende Gegenleistung in einer Bilanzsituation entzogen wird, in der der Stand des Kapitalkontos (ggf. der Saldo mehrerer Kapitalkonten) unter den Betrag...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Investmentkommanditgesellschaft

Rz. 634 Der Gesetzgeber hat mit dem am 22.7.2013 in Kraft getretenen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zwei neue Unterarten der KG eingeführt, nämlich die offene und die geschlossene Investmentkommanditgesellschaft. Diese Rechtsform kann jedoch nur eingeschränkt eingesetzt werden, vgl. § 91 Abs. 2 KAGB. Während subsidiär das HGB Anwendung findet (§ 149 Abs. 1 Satz 2 KAGB), gelt...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Sacheinlagen bei Personengesellschaften

Rz. 508 Die Gesellschafter einer Personengesellschaft verpflichten sich entweder beim Abschluss des Gesellschaftsvertrages oder in einer späteren Änderung des Gesellschaftsvertrages zur Leistung eines Beitrags (Einlage).[985] Dabei können die Gesellschafter den Inhalt der Beitragsverpflichtung nach Belieben bestimmen. Wie sich aus § 706 Abs. 2 BGB ergibt, können auch Sachen ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Form der Anteilsübertragung

Rz. 84 Die Übertragung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG ist grds. auch dann formfrei, wenn zum Gesamthandsvermögen GmbH-Anteile oder Grundbesitz gehören, da Vertragsgegenstand nur die Gesellschaftsbeteiligung als solche, der Erwerb des Grundstücks bzw. GmbH-Geschäftsanteils hingegen lediglich Rechtsfolge dieses Erwerbs ist.[102] Bei der GmbH & Co. KG ist jedoch die Wahrun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschafter

Rz. 637 Gesellschafter einer KG kann jede (natürliche oder juristische) Person sein, die auch Gesellschafter einer OHG sein kann. Das gilt sowohl für Komplementäre als auch für Kommanditisten. Gesellschafter der KG können z.B. eine OHG, eine andere KG, eine GbR oder eine Kapitalgesellschaft oder Stiftung sein. Gem. §§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB gilt § 707a Abs. 1 Satz 2 BGB ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zivilrecht

Rz. 821 Eine Fortsetzungsklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass ein Kommanditist mit seinem Tod aus der Gesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft von den verbliebenen Gesellschaftern fortgesetzt wird.[1098] Die gleiche Rechtsfolge ergibt sich bei Tod eines Komplementärs bereits nach dem Gesetz (§§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Rz. 822 Wird di...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Arten der GmbH & Co. KG

Rz. 982 Die Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG sind außerordentlich zahlreich. In der Praxis sind v.a. die folgenden Gestaltungen verbreitet, wobei die Bezeichnungen nicht einheitlich verwendet werden.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesetzliche und gesellschaftsvertragliche Geschäftsführungsbefugnisse

Rz. 697 Hat die KG mehrere persönlich haftende Gesellschafter, ist grds. jeder Komplementär allein zur Geschäftsführung befugt. Den anderen geschäftsführenden Gesellschaftern steht jedoch ein Widerspruchsrecht zu (§§ 161 Abs. 2, 116 Abs. 1 und 3 HGB). Abweichend von der gesetzlichen Regelung kann der Gesellschaftsvertrag vorsehen, dass, wenn mehrere persönlich haftende Gesel...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Rechtliche Zulässigkeit der Einheits-GmbH & Co. KG

Rz. 1024 Die Einheits-GmbH & Co. KG ist eine Entwicklung der Kautelarpraxis, die vom Gesetzgeber zwar ursprünglich nicht ausdrücklich vorgesehen aber mit Einführung von § 170 Abs. 2 HGB nunmehr endgültig anerkannt worden ist. Im wissenschaftlichen Schrifttum wurden immer wieder Bedenken an der Zulässigkeit und Praktikabilität dieser Rechtsform geäußert.[1390] In der Praxis h...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesetzliches Wettbewerbsverbot und Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 891 Das gesetzliche Wettbewerbsverbot ist in § 117 HGB geregelt. Danach darf ein Gesellschafter ohne Einwilligung der anderen nicht in dem Handelszweig der Gesellschaft Geschäfte tätigen und er darf nicht an einer anderen gleichartigen Handelsgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter teilnehmen. Die Einwilligung zur Teilnahme an einer anderen Gesellschaft gilt...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 38 Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und stille Gesellschaft unterscheiden sich durch eine Vielzahl objektiver Kriterien, die eine klare Abgrenzung ermöglichen. Hauptmerkmale sind auch hier wieder aufseiten der stillen Gesellschaft das Fehlen von Gesellschaftsvermögen, die Nichtteilnahme am Rechtsverkehr, das Betreiben der Geschäfte im eigenen Namen des Geschäftsin...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Erscheinungsformen

Rz. 186 Normalfall der GmbH & Co. KG ist eine KG, bei der die GmbH einziger Komplementär ist (echte, eigentliche, typische GmbH & Co. KG). Wenngleich der Form nach Personenhandelsgesellschaft, steht sie sachlich der GmbH (oder der AG) näher als der KG in ihrer vom Gesetz vorgesehenen Erscheinungsform. Das hängt mit der Haftungsbegrenzung auf ein bestimmtes Vermögen und der f...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Haftungsanspruch in der Insolvenz der KG

Rz. 295 In der Insolvenz der KG macht der Insolvenzverwalter die (wieder aufgelebten) Haftungsansprüche gegen die Kommanditisten geltend, § 171 Abs. 2 HGB, § 93 InsO. Er handelt mit treuhänderischer Einziehungsermächtigung und ist insoweit gesetzlicher Prozessstandschafter der einzelnen Gläubiger; der in Anspruch genommene Kommanditist bringt durch Zahlung konkrete Gläubiger...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1122 Von den gesetzlichen Regelungen über die Vertretung der GmbH & Co. KG kann im Gesellschaftsvertrag in beschränktem Umfang abgewichen werden. Grds. ist jeder persönlich haftende Gesellschafter einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt (§ 124 Abs. 1 Halbs. 1 HGB). Einzelne, aber nicht alle Komplementäre können von der Vertretung ausgeschlossen werden (§ 124 HG...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (d) Eintrittsklausel

Rz. 1215 Die Eintrittsklausel[1588] bewirkt – anders als die erbrechtlichen Nachfolgeklauseln – keinen automatischen und unmittelbaren Übergang des Kommanditanteils. Vielmehr wird dem Berechtigten im Wege eines Vertrags zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB) lediglich das Recht eingeräumt, bei Tod des Kommanditisten in die Gesellschaft einzutreten. Der Eintritt des neuen Gesell...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1153 Der Gesellschaftsvertrag kann bei der Gewinnverteilung von der gesetzlichen Regelung handelsrechtlich grds. beliebig abweichen.[1533] Die vereinbarte Gewinnverteilung ist aber nicht unbedingt auch steuerrechtlich anzuerkennen. Insb. bei Familiengesellschaften ist daher auf eine angemessene Gewinnverteilung zu achten.[1534] Die Verteilung des Jahresüberschusses kann e...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Personengesellschaften

Rz. 40 Bei der OHG und der KG erfolgt eine Eigenkapitalbeschaffung primär durch (Kapital-)Einlagen der Gesellschafter (allgemein zur OHG und KG s. § 9 Rdn 482 ff. und § 9 Rdn 600). Ein bestimmtes Mindestkapital muss hier nicht erreicht werden, da – anders als bei den Kapitalgesellschaften – durch die Einlage nicht eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftskapital "erkau...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Zivilrecht

Rz. 69 Die Fortsetzungsklausel [147] beschränkt sich in ihrem Kern darauf, den Übergang der Gesellschaft in das Liquidationsstadium aus Anlass des Todes eines Gesellschafters auszuschließen und deren Fortbestand als werbende Gesellschaft unter den verbliebenen Gesellschaftern anzuordnen. Das bedeutet, dass der verstorbene Gesellschafter im Zeitpunkt seines Todes aus der Gesel...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Anwachsung

Rz. 539 Die gesetzliche Grundlage für die Anwachsung fand sich bislang in § 738 Abs. 1 BGB a.F. und seit dem 1.1.2024 in § 712a Abs. 1 BGB n.F. Danach wächst im Fall des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters aus einer GbR das Gesellschaftsvermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den letzten verbleibenden Gesellschafter über. Im Gegenzug erhält der ausscheidende G...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Gesetzliches Regelungsmodell

Rz. 1121 Die GmbH & Co. KG wird durch die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten (§§ 124 ff. HGB). Der Kommanditist ist als solcher nicht befugt, die Gesellschaft zu vertreten (§ 170 Abs. 1 HGB).[1493] Durch die Formulierung "als solcher" wird durch das MoPeG klargestellt, dass sich das Vertretungsverbot des Kommanditisten auf die organschaftliche Vertretung der Gesel...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (b) Neuregelung § 170 Abs. 2 HGB

Rz. 1027 Gem. § 170 Abs. 2 HGB ist nun gesetzlich geregelt, dass – vorbehaltlich einer abweichenden gesellschaftsvertraglichen Regelung – die Rechte in der Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH von den Kommanditisten wahrgenommen werden. Dies wird in der Gesetzesbegründung überzeugend damit begründet, dass im Fall der Einheits-GmbH & Co. KG die Kommanditisten im Zw...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Gesellschafter/Einlagen/Haftsummen

Rz. 663 Zur Frage, wer Gesellschafter einer KG sein kann, s.o. Rdn 637. Rz. 664 Der Gesellschaftsvertrag einer KG muss bestimmen, welche der Gesellschafter unbeschränkt haften ("persönlich haftende Gesellschafter" oder "Komplementäre") und welche Gesellschafter nur beschränkt haften ("Kommanditisten"). Darüber hinaus muss der Gesellschaftsvertrag bestimmen, ob und welche Einl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr