Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditist

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Ergebnisverwendung / 3.4.2 Ergebnisverwendung bei der KG

Rz. 43 Die Ergebnisverwendung richtet sich bei der KG i. d. R. nach den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen. Diese berücksichtigen üblicherweise die Mitarbeit sowie die Risikosituation der einzelnen Gesellschafter. Subsidiär sind die gesetzlichen Regelungen der §§ 167–169 HGB maßgeblich. Über den Verweis des § 161 Abs. 2 HGB sind darüber hinaus die Regelungen zur Ergebni...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3 437

Durch § 34a EStG kommt es ab dem Veranlagungszeitraum 2008 zu einer besonderen Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften (und Einzelunternehmen); es handelt sich um den sog. Thesaurierungsteuersatz von 28,25 %. Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der "Normalbelastung" einer Kapitalgesellschaft, diese beträgt bei einem Gewerbesteuerhebesatz ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.8.1 509

Die mitunternehmerischen Einkünfte des Gesellschafters einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG beschränken sich nicht auf den Gewinnanteil und die Vergütungen. Vielmehr gehören dazu alle Einnahmen und Betriebsausgaben, die ihre Veranlassung in der Beteiligung des Steuerpflichtigen an der unternehmerisch tätigen Personengesellschaft haben. Zu den Son...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.5.1 492

Will ein Kommanditist, der auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, durch Einräumung eines überhöhten Gewinnanteils an die GmbH gewährleisten, dass die GmbH von den Möglichkeiten des Verlustabzugs (§ 10d EStG) Gebrauch machen kann, so kann dieser Verzicht des Kommanditisten auf die ihm sonst zustehende Gewinnbeteiligung seinen Gewinnanteil i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 N...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.1.6 471

Avalprovision Eine Komplementär-GmbH haftet den Gläubigern der Personengesellschaft mit allem, was sie als Einlage oder als Darlehen der Gesellschaft zur Verfügung gestellt hat, sowie mit ihrem außerhalb der Gesellschaft etwa vorhandenen Vermögen in voller Höhe. Hierfür gebührt ihr im Allgemeinen nicht nur eine die Überlassung und das allgemeine Risiko einer solchen Überlassu...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.2.1 530

Hinsichtlich der Geschäftsführergehälter und der Vergütungen, die der GmbH von der GmbH & Co. KG für ihre Geschäftsführung gewährt werden, gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie bei der Einkommensteuer. Nach dem BFH-Urteil v. 26.1.1968[1] gilt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags. Daher sind die Vergütungen der Geschäftsführer ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.8.1 464

Schließt ein Kommanditist eine Versicherung auf den Lebens- oder Todesfall ab, so sind weder die Versicherungsprämien Betriebsausgaben, noch führen die Versicherungsleistungen zu Betriebseinnahmen, und zwar selbst dann nicht, wenn die Versicherung zur Absicherung betrieblicher Schulden der KG dient und die KG bezugsberechtigt ist.[1]mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.1.1 501

Die Kommanditisten, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unterliegen mit ihren Einkünften aus der Mitunternehmerschaft der Einkommensteuer. Die Höhe der Einkünfte wird, wie weiter oben erläutert, durch die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG ermittelt. Diese Einkünfte stellen für den Gesellschafter, unabhängig davon, ob sich die Beteiligung in einem B...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.3.1 503

Zu beachten ist § 15a EStG.[1] Danach "darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Soweit hiernach der Verlustausgleich ausgeschlossen ist, kann der Verlust...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.4.2 489

Unangemessene Gewinnverteilung Der klassische Fall verdeckter Gewinnausschüttung bei der GmbH & Co. KG ist also dann gegeben, wenn die Komplementär-GmbH am Gewinn der Gesellschaft zu niedrig beteiligt ist. Hierin wird ein Verzicht der GmbH zugunsten ihrer Gesellschafter, die gleichzeitig Kommanditisten sind, gesehen, insbesondere dann, wenn ein Fremder auf eine angemessene (ü...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.5 478

Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen von Kommanditisten sind nicht Teil des Kapitalkontos i. S. v. § 15a EStG. Sie erfüllen auch nicht die Voraussetzungen des erweiterten Verlustausgleichs nach § 15a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG; sie sind vielmehr als Fremdkapital zu handeln.[1] Das gilt auch bei Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten; eigenkapitale...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.8.1.1 493

Die GmbH & Co. KG wird, obgleich an ihr eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, einkommensteuerlich als Personengesellschaft behandelt. Der Einkommen- und Körperschaftsteuer unterliegen die einzelnen Gesellschafter, und zwar die natürlichen Personen – also in der Regel die Kommanditisten – der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft – also in der Regel die Komplementärin – ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.2 475

Grenzen der Verlustzuweisungen Steht also bei der Aufstellung der Bilanz nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag fest, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit künftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt, so fällt das negative Kapitalkonto eines Kommanditisten weg.[1] Ob eine spätere Gewinnverrechnung noch zu erwarten ist, bestimmt sich ausschließlich nach...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.4.4 491

Zu niedriger Veräußerungspreis Nach dem BFH-Urteil[1] v. 6.8.1985 ist der Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung auch dann gegeben, wenn eine GmbH & Co. KG, vertreten durch die geschäftsführende GmbH, Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens der KG unter dem erzielbaren Marktpreis an eine einem Gesellschafter der GmbH und gleichzeitig Kommanditisten nahe stehende Person v...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.1 Angemessene Gewinnanteile

2.1.9.1.1 501 Die Kommanditisten, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unterliegen mit ihren Einkünften aus der Mitunternehmerschaft der Einkommensteuer. Die Höhe der Einkünfte wird, wie weiter oben erläutert, durch die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG ermittelt. Diese Einkünfte stellen für den Gesellschafter, unabhängig davon, ob sich die Beteiligu...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen

2.1.9.2.1 502 Die im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung mit zu behandelnde verdeckte Gewinnausschüttung[1] hat aber neben der körperschaftsteuerlichen Seite[2] auch eine die Kommanditisten betreffende einkommensteuerliche Seite. Werden ihre Gewinnanteile fiktiv zugunsten der GmbH gemindert, so ist damit entschieden, dass die GmbH fiktiv mehr hätte erhalten müssen,...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.4 Entnahme von Wirtschaftsgütern aus dem Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. KG

2.1.9.4.1 504 Zur Frage der Zurechnung des Entnahmegewinns bei Übertragung eines Wirtschaftsguts, z. B. eines Grundstücks auf einen Personengesellschafter, nimmt der BFH im Urteil v. 28.9.1995[1] wie folgt Stellung: „Wird ein Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft mit Zustimmung aller Gesellschafter derart entnommen, dass es in das Eigentum nur e...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.7 Gesellschafter einer Spielbank

2.1.9.7.1 508 Vergütungen bzw. Sonderbetriebseinnahmen, die ein Gesellschafter einer Spielbank in der Rechtsform einer KG erhält, sind durch die Spielbankabgabe abgegolten und gehören damit zu den steuerbefreiten Einkommensteilen.[1]mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.3.2 487

Dem entspricht die BFH-Rechtsprechung. So hat der BFH im Urteil v. 16.5.1974[1] folgende Grundsätze aufgestellt: Wird durch die Gesellschaftsvertragsänderung der Gewinnanteil der Komplementär-GmbH gesenkt, während sich die Gewinnanteile der Kommanditisten entsprechend erhöhen, so kommt eine verdeckte Gewinnausschüttung in Betracht, wenn die GmbH fremden Dritten gegenüber – d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.1.1 423

Eine GmbH & Co. KG ist zivilrechtlich keine Kapitalgesellschaft und damit keine juristische Person. Eine GmbH & Co. KG, bei der alleiniger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist, wird zivilrechtlich als KG und damit als Personenhandelsgesellschaft angesehen. Diese Grundsätze hat der Große Senat des BFH im Beschluss v. 25.6.1984[1] aufgestellt. Zivilrechtlich und st...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 5 Ergänzungsbilanzen bei personenbezogenen Steuervergünstigungen

Rz. 39 Eine Personengesellschaft kann Steuervergünstigungen (bspw. §§ 6b, 7h EStG) für einzelne Gesellschafter, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, anteilig in Anspruch nehmen. Hierzu bildet sie eine negative Ergänzungsbilanz für die betreffenden Gesellschafter. Im Falle des § 6b EStG könnten bspw. aufgrund eines vorherigen Gesellschafterwechsels nicht alle Gesellsc...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.8 Ungetreue Mitunternehmer

2.1.9.8.1 509 Die mitunternehmerischen Einkünfte des Gesellschafters einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG beschränken sich nicht auf den Gewinnanteil und die Vergütungen. Vielmehr gehören dazu alle Einnahmen und Betriebsausgaben, die ihre Veranlassung in der Beteiligung des Steuerpflichtigen an der unternehmerisch tätigen Personengesellschaft habe...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.7.1 508

Vergütungen bzw. Sonderbetriebseinnahmen, die ein Gesellschafter einer Spielbank in der Rechtsform einer KG erhält, sind durch die Spielbankabgabe abgegolten und gehören damit zu den steuerbefreiten Einkommensteilen.[1]mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.3 Verlustabzug, Verlustvortrag

2.1.9.3.1 503 Zu beachten ist § 15a EStG.[1] Danach "darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Soweit hiernach der Verlustausgleich ausgeschlossen ist, kan...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.7 480

Da das Sonderbetriebsvermögen eines Kommanditisten nicht in die Ermittlung seines Kapitalkontos i. S. d. § 15a EStG einzubeziehen ist, ergibt sich die Frage der Saldierung von Gewinnen und Verlusten aus dem Gesellschaftsvermögen mit Gewinnen und Verlusten aus dem Sonderbetriebsvermögen; hierzu hat der BMF mit Schreiben v. 15.12.1993[1] wie folgt Stellung genommen: „Aus der Tr...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.5 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

2.1.9.5.1 505 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG [1] schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres; abgestellt wird also nicht auf einen bestimmten Stand des Kapitalkontos. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.4.1 488

Eine verdeckte Gewinnausschüttung wird immer dann angenommen, wenn den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft neben oder anstelle einer förmlichen Gewinnausschüttung Vorteile zugewendet werden, die die Gesellschaft Personen, die der Gesellschaft fremd gegenüberstehen, nicht zuwenden würde. Unbedeutend ist es hier, unter welcher Bezeichnung und aufgrund welchen Rechtsanspr...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.8.3.2 497

Vorstehende Grundsätze zur Abgrenzung der Sonderbetriebsausgaben von den anderen Betriebsausgaben des Gesellschafters führen dazu, dass nicht sämtliche Aufwendungen der Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsausgaben behandelt werden können. Nach den für die ertragsteuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG geltenden Grundsätzen, die auf der Anerkennung der GmbH & Co. KG als Perso...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1.6 445

Geschäftsführer ist mittelbar beteiligt Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steht "der mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligte Gesellschafter dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gleich; er ist als Mitunternehmer des Betriebs der Gesellschaft anzusehen, an der er unmittelbar beteiligt ist, wenn er und die Personengesellschaften, die seine Bete...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1.10 449

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.4.1 504

Zur Frage der Zurechnung des Entnahmegewinns bei Übertragung eines Wirtschaftsguts, z. B. eines Grundstücks auf einen Personengesellschafter, nimmt der BFH im Urteil v. 28.9.1995[1] wie folgt Stellung: „Wird ein Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft mit Zustimmung aller Gesellschafter derart entnommen, dass es in das Eigentum nur eines Gesellsc...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.3.1 455

Bei GmbH & Co. KGen mit einer Vielzahl von Kommanditisten wird häufig ein Beirat oder Aufsichtsrat gebildet.[1] Die steuerliche Behandlung der Vergütungen, die an die Mitglieder des Beirats (Aufsichtsrats) gezahlt werden, hängt davon ab, ob der Aufsichtsrat oder Beirat bei der GmbH & Co. KG oder bei der GmbH gebildet ist und ob die Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder Gesel...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.8 481

Nach § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG ist einem Kommanditisten der Betrag einer Einlageminderung als Gewinn zuzurechnen. Nach Satz 4 des § 15a Abs. 3 EStG mindern die zuzurechnenden Beträge die Gewinne des Jahres der Zurechnung oder der Folgejahre. Bei einer Einlageminderung werden danach im Ergebnis ausgleichsfähige Verluste der Vorjahre in nur verrechenbare Verluste umgewandelt.mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.3.1 486

Aus den grundlegenden Urteilen des BFH v. 15.11.1967[1] und v. 25.4.1968[2] ergeben sich keine unmittelbaren Hinweise für die Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Änderung der im Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG festgelegten Gewinnverteilung auch steuerlich gefolgt werden kann. Derartige Vertragsänderungen werden vor allem dann in Betracht komme...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4 438

Bei Inanspruchnahme der Thesaurierungsbegünstigung ermittelt das Finanzamt den sog. nachversteuerungspflichtigen Betrag (= Begünstigungsbetrag abzgl. Einkommensteuer von 28,25 % und Solidaritätszuschlag) und stellt diesen gesondert und einheitlich fest (der nachversteuerungspflichtige Betrag beträgt damit rund 70 % des Begünstigungsbetrages). Liegt der Saldo Entnahmen/Einlag...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.1.2 467

Arbeitseinsatz: Geschäftsführung durch die GmbH Diesem Faktor ist bei der für die GmbH & Co. KG typischen Gestaltung in der Regel kein entscheidendes Gewicht beizumessen. Zwar bedeutet die Übernahme der Geschäftsführung im Normalfall auch die Übernahme der mit einer Geschäftsführung verbundenen Risiken, etwa einer Inanspruchnahme für schuldhaft fehlerhaftes Verhalten, für die...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2 436

Die Gewinne aus der GmbH & Co. KG werden derzeit mit maximal 42 % besteuert. Zusätzlich zu diesem Spitzensteuersatz von 42 % kommt die sog. "Reichensteuer"mit einem Höchststeuersatz von 45 % bei einem Einkommen von mehr als 277.826 EUR (gilt ab 2023). § 35 EStG bringt die pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die tarifliche Einkommensteuer.[1] Nach § 35 EStG wird di...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.9 482

Für den umgekehrten Fall der Einlageerhöhung gilt für Einlagen, die nach dem 24.12.2008 getätigt worden sind, die Neuregelung des § 15 Abs. 1a EStG. Danach führen diese nicht mehr zu einer Ausgleichs- oder Abzugsfähigkeit des dem Kommanditisten zuzurechnenden Anteils am Verlust eines zukünftigen Wirtschaftsjahres.[1] Mit Urteil v. 14.10.2003[2] vertrat der BFH die Auffassung,...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.4.1 434

Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass ausländische Investoren auf den deutschen Immobilienmarkt drängen. Sie bedienen sich hierbei – seitdem der EuGH[1] dies zugelassen hat – ausländischer Gesellschaftsformen.[2] Folgende Konstellationen sind denkbar (wobei die Ltd. synonym für die Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts steht).[3] Eine Ltd. ist Kommanditistin einer i...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.1.1 518

Zum Beispiel ist M.A. alleiniger Kommanditist der A GmbH & Co. KG, deren Komplementärin die A GmbH ist. M.A. ändert seine Beteiligungsverhältnisse wie folgt: 10 % seiner Kommanditbeteiligung veräußert er an seine Frau F.A. Die verbleibenden 90 % Kommanditanteile bringt er gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die neu gegründete M.A. GmbH ein; dabei wurde nur ein Teil d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.5 Verdeckte Einlage

2.1.7.5.1 492 Will ein Kommanditist, der auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, durch Einräumung eines überhöhten Gewinnanteils an die GmbH gewährleisten, dass die GmbH von den Möglichkeiten des Verlustabzugs (§ 10d EStG) Gebrauch machen kann, so kann dieser Verzicht des Kommanditisten auf die ihm sonst zustehende Gewinnbeteiligung seinen Gewinnanteil i. S. v. § 15 Ab...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.6 Darlehensforderungen

2.1.6.6.1 460 a) eines Gesellschafters Die Bezeichnung der Kapital- bzw. Gesellschafterkonten ist nicht maßgeblich. Führt eine Gesellschaft mehrere Konten mit verschiedenen Bezeichnungen (z. B. Privatkonto, Verrechnungskonto, Darlehenskonto, etc.), ist anhand des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln, welche zivilrechtliche Rechtsnatur (Eigenkapital oder Fremdkapital) die jeweili...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.7 Aktivierung von Dividendenansprüchen aus GmbH-Anteilen

2.1.6.7.1 463 Ansprüche auf Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind im Allgemeinen erst dann zu aktivieren, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss der Kapitalgesellschaft vorliegt und hierdurch ein verfügbarer Rechtsanspruch auf einen Gewinnanteil in bestimmter Höhe endgültig begründet ist. Dies hat zur Folge, dass der Inhaber der Beteiligung den Gew...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.8 Feststellung der Einkünfte

2.1.8.1 Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung 2.1.8.1.1 493 Die GmbH & Co. KG wird, obgleich an ihr eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, einkommensteuerlich als Personengesellschaft behandelt. Der Einkommen- und Körperschaftsteuer unterliegen die einzelnen Gesellschafter, und zwar die natürlichen Personen – also in der Regel die Kommanditisten – der Einkommensteuer...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.8 Lebensversicherungsbeiträge zur Absicherung betrieblicher Schulden

2.1.6.8.1 464 Schließt ein Kommanditist eine Versicherung auf den Lebens- oder Todesfall ab, so sind weder die Versicherungsprämien Betriebsausgaben, noch führen die Versicherungsleistungen zu Betriebseinnahmen, und zwar selbst dann nicht, wenn die Versicherung zur Absicherung betrieblicher Schulden der KG dient und die KG bezugsberechtigt ist.[1]mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.9 Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage

2.1.6.9.1 465 Es gilt die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise,[1] d. h., Anspruchsberechtigter für die Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG ist wieder der Steuerpflichtige. Demzufolge können bei der Personengesellschaft entstandene Veräußerungsgewinne – soweit sie auf den Steuerpflichtigen entfallen – auf Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern im Sonderbetriebsvermögen...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.8.2 Sonderbetriebseinnahmen

2.1.8.2.1 495 Die den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnenden Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter – auch Sondervergütungen genannt – sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Vergütungen, die der Kommanditist von der KG für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. Auch Vergütung...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

2.1.6.1.1 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. 2.1.6.1.2 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.3.1 531

Aus der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung ergeben sich keine Auswirkungen auf den Gewerbeertrag der GmbH & Co. KG. Denn gewerbesteuerlich muss beachtet werden, dass nach § 9 Nr. 2a GewStG die verdeckten Gewinnausschüttungen von der GmbH an die Kommanditisten wieder zu kürzen sind, sodass per Saldo nur der Handelsbilanzgewinn der GmbH & Co. KG der Gewerbesteuer unte...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7 Gewinnverteilung

2.1.7.1 Besondere Gewinnverteilungsgrundsätze 2.1.7.1.1 466 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. KG sind, wie bereits erwähnt, als wesentliche Faktoren der Arbeitseinsatz, der Kapitaleinsatz und das übernommene Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Wie sich die Faktoren im Einzelnen auf den Gewinnanteil auswirken, hat der BFH in seinem Grundsat...mehr