Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Freistellungsbescheid zur Körperschaft- und Gewerbesteuer (Gem 2)

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Partiell steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 31 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Unterhält eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b), dessen (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR übersteigen, wird die ansonsten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreite Körperschaft insoweit partiell steuerpflichtig. Die ü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Ausnahme für kleinere steuerbegünstigte Körperschaften

Tz. 8.1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Kleinere steuerbegünstigte Körperschaften unterliegen (ab dem Jahr 2020) nicht mehr dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, wenn ihre Einnahmen nicht mehr als 45 000 EUR betragen (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO, Anhang 1b). Die Ausnahme von dem Mittelverwendungsgebot wurde im Rahmen des JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) neu in das ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Steuerbegünstigte Körperschaften mit Zuschüssen

Tz. 38 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Steuerbegünstigte Körperschaften, die Zuschüsse der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden, Landesverbänden, z. B. dem DSB u.a.) erhalten, müssen ihren Zuschussgebern i.d. Regel ihre Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung nachweisen. Daher ist auf Antrag für jeden Veranlagungszeitraum (jedes Jahr) nach Überprüfung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Rechtsprechung

Tz. 40 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Mit der Thematik des Feststellungsbescheids befassen sich u.a. folgende Entscheidungen: Der Erlass eines Freistellungsbescheides für die Körperschaftsteuer eines Sportvereins und danach eines weiteren Körperschaftsteuerbescheides für dessen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist unzulässig. Der zweite Bescheid ist auch nicht ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Bindungswirkung der Feststellung nach § 60a AO

Tz. 13 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Feststellung nach § 60a AO ist für die Besteuerung der Körperschaft und der Steuerpflichtigen, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften erbringen, bindend (§ 60a Abs. 1 Satz 2 AO, Anhang 1b). Das Feststellungsverfahren führt mithin zu einer Rechtssicherheit für d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Anerkennung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung erfolgt (seit dem 21.03.2013) in zwei Schritten. Zunächst wird bei Gründung einer steuerbegünstigten Einrichtung die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung geprüft und auf Antrag des Steuerpflichtigen durch einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO (Anhang 1b) bestätigt. Mit...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Anerkennung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung ist verfahrenstechnisch in zwei Schritte aufgeteilt. Zum einen wird im Rahmen eines Feststellungsverfahrens (§ 60a AO, Anhang 1b) entschieden, ob die Satzung den formellen Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Zum anderen wird im Rahmen der Veranlagung zur...mehr

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Fehlende Gemeinnützigkeit bei Förderung abgeschlossener Personenkreise und Satzungserfordernisse

Leitsatz 1. Eine Körperschaft, die Kinderbetreuungseinrichtungen betreibt, fördert nicht die Allgemeinheit, wenn sie bei der Belegung der Plätze die Belegungspräferenz ihrer Vertragspartner, bestimmter Unternehmen, in der Weise berücksichtigt, dass sich der geförderte Personenkreis nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt. 2. In der Satzung sind die jeweils verfo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Änderung der Verhältnisse (§ 60a Abs. 4 AO)

Tz. 18 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Treten bei den Verhältnissen, die für die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO (Anhang 1b) erheblich waren, Änderungen ein, so ist die Feststellung ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben (§ 60a Abs. 4 AO, Anhang 1b). Eine Änderung der Verhältnisse betrifft alle die für eine Feststellung nach § 60a AO (Anhang 1b)...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Schätzung des branchenüblichen Reingewinns

Tz. 25 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung hat jedoch die Möglichkeit, die Überschüsse aus der Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials in Höhe des branchenüblichen Reingewinns zu schätzen (§ 64 Abs. 5 AO; Anhang 1b). Insbesondere in den Fällen, in denen den Erlösen keine oder nur geringe Aufwendungen gegenüberstehen und die B...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abmahnvereine

Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Körperschaften, die ausschließlich das Abmahngeschäft betreiben, sind nicht steuerbegünstigt (gemeinnützig). Sie fördern nicht die Allgemeinheit (s. § 52 AO, Anhang 1b) und sind auch nicht selbstlos tätig; ebenso s. Vfg. der OFD Rostock vom 10.05.2001, S 0171 – 03/01 – St 242/24a und s. Vfg. der OFD Köln vom 02.07.1982, S 0171 – 40 – St. 131. Bekäm...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Altmaterialsammlungen als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 9 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Wird Altmaterial von vornherein mit dem Ziel gesammelt es zu veräußern, um Mittel für die steuerbegünstigte Tätigkeit zu beschaffen, wird damit ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 64 AO; Anhang 1b) begründet. Jedoch wird auch mit der Verwertung des in einer Kleiderkammer nicht verwertbaren Altmaterials ein steuerpflichti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ablehnung der Feststellung nach § 60a AO bei Neugründungen

Tz. 10 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Wird bei einer Neugründung die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO (Anhang 1b) abgelehnt und im gleichen Veranlagungszeitraum eine Satzung vorgelegt, die den Bestimmungen der Steuerbegünstigung entspricht, kann die Steuerbegünstigung grundsätzlich erst ab dem darauffolgenden Veranlagungszeitraum gewährt werden (§ 6...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Elektronische Abgabe der Steuererklärungen

Tz. 39 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Seit 2017 haben auch die steuerbegünstigten Körperschaften ihre Steuererklärungen grundsätzlich in elektronischer Form authentifiziert einzureichen (§ 31 Abs. 1a KStG, Anhang 3). Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann, auf Antrag, auf eine elektronische Abgabe der Steuererklärungen verzichtet werden. Dies setzt gemäß § 150 Abs. 8 Satz 1 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Personenkreis

Rn. 349 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Mitglied des Aufsichtsrates ist Angehöriger des Organs einer Körperschaft, wie Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Grubenvorstand oder eine andere Person, der mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragt/bestellt ist (vgl § 101 Abs 1 AktG; § 111 Abs 1 AktG; § 278 Abs 3 AktG; § 287 Abs 1 AktG betreffend die KGaA; § 52 GmbHG; § 9 GenG; § 4 K...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zeitnah zu verwendende Mittel und gebundenes Vermögen

Tz. 3 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Grundsätzlich unterliegen alle Mittel einer steuerbegünstigten Einrichtung dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. So gibt es neben den zeitnah zu verwendenden Mitteln auch Mittel, die nicht zeitnah zu verwenden sind, die eine steuerbegünstigte Körperschaft dauerhaft thesaurieren kann (sog. "zulä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist bei einem Sportverein immer dann gefährdet, wenn die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausschließlich und unmittelbar für die in der Satzung festgelegten Zwecke (z. B. "Förderung des Sports") verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Zahlungen, die Vereine für die Freigabe von ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 19 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Bei einem Verein, der nach § 67a Abs. 2 AO zur Anwendung des § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) optiert hat, begründen sportliche Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler teilnehmen, einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 67a Abs. 3 Nr. 2 AO, Anhang 51b). Erhält ein Verein Ablösezahlungen für Spieler des steuerpflichtigen Sp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Fristsetzung

Tz. 19 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Liegt bei einer steuerbegünstigten Einrichtung ein Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung vor, kann das Finanzamt ihr eine angemessene Frist für die Verwendung der Mittel setzen (§ 63 Abs. 4 Satz 1 AO, Anhang 1b). Diese Frist soll nicht dazu führen, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft ihre Mittel verschleudern muss und b...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Altmaterialsammlungen als Zweckbetrieb

Tz. 5 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Verwertung von Altmaterial begründet immer dann einen Zweckbetrieb i. S. des § 66 AO (Anhang 1b), wenn der Verein die Wohlfahrtspflege als Satzungszweck hat und die Sammlung für diesen Zweck erfolgt. Auch müssen mindestens zwei Drittel der Leistungen der Einrichtung an bedürftige Personen i. S. des § 53 AO (Anhang 1b) zugutekommen. Hierüb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einnahme-/Überschussrechnung

Tz. 20 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Der Gewinn aus der Verwertung von Altmaterial kann durch Gegenüberstellung der Einnahmen (Erlöse des gesammelten Altmaterials) abzüglich der mit der Sammlung im Zusammenhang stehenden Ausgaben ermittelt werden. Es handelt sich hierbei um eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ) i. S. von § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10). Tz. 21 Stand: EL 12...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzung bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer

Tz. 12 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Fehlt es bei einer bereits bestehenden steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft an einer Feststellung nach § 60a AO, kann die unterbliebene Feststellung auf Antrag bei der zuständigen Finanzbehörde im Rahmen der nächsten Veranlagung zur Körperschaftsteuer von Amts nachgeholt werden. Häufig erfolgt die Nachholung der Feststellung im R...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Verkehrsvereine

Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Verkehrsvereine sind in der Regel keine steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Körperschaften, da regelmäßig wirtschaftliche Eigeninteressen verfolgt werden und keine Förderung der Allgemeinheit vorliegt. Die Beiträge, die von den Mitgliedern dieser Vereine erhoben werden, sind oft keine reinen (echten) Mitgliederbeiträge i. S. v. § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Selbstständige Arbeit

Rn. 1 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG stehen als eigene Einkunftsart neben den Einkünften aus LuF und aus Gewerbebetrieb einerseits und denen aus nichtselbstständiger Arbeit andererseits. Trennendes und damit maßgebendes Unterscheidungsmerkmal ist die Art der Tätigkeit. Gemeinsam mit der nichtselbstständigen Arbeit ist die E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Nach § 67a Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) sind alle Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen im Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "Sport" zu erfassen, wenn die Bruttoeinnahmen innerhalb eines Jahres die Zweckbetriebsfreigrenze von 45 000 EUR nicht übersteigen. Der Gesetzgeber lässt auch zu, dass an sportlichen Veranstaltungen, die die Voraussetzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorübergehende Verhinderung

Rn. 244 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach § 18 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung nicht entgegen. Die Vorschrift ist dem Sinn und Zweck des § 18 EStG entsprechend mE eng auszulegen. Eine vorübergehende Verhinderung ist daher nur anzunehmen, wenn die Nichtausübung der per...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leingärtner, Zur Frage der GewStPfl der Lotterieeinnehmer, FR 1957, 487; Eppler, Zur Besteuerung der Lotterieeinnehmer, DStR 1987, 84. Rn. 324 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach der früheren Rspr zum EStG 1925 führte erst die Angliederung der Lotterieeinnahmen an einen Gewerbebetrieb zur Gewerblichkeit der ansonsten als Angestelltentätigkeit beurteilten Betätigung der Lotterieein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.1 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 66 Hinsichtlich des persönlichen Regelungsbereichs setzt § 50d Abs. 3 EStG eine ausl. Gesellschaft voraus. Die Vorschrift erfasst also insofern eine Konzernstruktur, als auf eine ausl. Gesellschaft und die an ihr beteiligten Gesellschafter abgestellt wird. Bei der Entlastung von KapESt ist der inländische Vergütungsschuldner Kapitalgesellschaft und die ausl. Gesellschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 306 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf ein DBA anwendbar ist. Das ist nur der F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.3 Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2

Rz. 219 Der Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2 erfasst die Fälle, in denen die Einkünfte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Person nur deshalb nicht im Ausland besteuert werden, weil der ausl. Staat diese Einkünfte im Rahmen der beschr. Steuerpflicht nicht erfasst. Der Gesetzeswortlaut ist nicht an das internationale Begriffsverständnis angepasst; gemeint ist, dass die Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.1.3 Verhältnis zu DBA und § 42 AO

Rz. 64 Systematisch enthält § 50d Abs. 3 EStG objektive Merkmale, bei deren Vorliegen unwiderleglich auf eine vorhandene Missbrauchsabsicht geschlossen wird. Die Vorschrift hat also den Charakter einer unwiderlegbaren Vermutung. Rechtspolitisch ist zu kritisieren, dass dies für den mit der Vorschrift verfolgten Zweck zu weit geht; eine widerlegbare Vermutung wäre ausreichend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.5 Fallgruppen: Zwei-Staaten-Fälle

Rz. 34 Die Rechtsfolgen, d. h. die Übertragung des Erstattungsanspruchs auf das Zurechnungssubjekt, wirken sich bei einer materiellen und formellen Auslegung der Vorschrift jeweils unterschiedlich aus.[1] Weiter ist zu unterscheiden zwischen Erstattung der Abzugsteuer auf Lizenzen nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG und bei Erstattung der KapESt. Weiter zu berücksichtigen ist, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.4 Nichtanwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs

Rz. 314 Nach § 50d Abs. 11 EStG ist das internationale Schachtelprivileg nur insoweit anwendbar, als die Gewinnausschüttung nach nationalem Recht nicht einer anderen Person als dem Zahlungsempfänger zugerechnet wird. Die Steuerfreistellung erfolgt also nicht, soweit die Ausschüttung nicht bei dem Zahlungsempfänger, sondern bei einer anderen Person, dem Komplementär der KGaA ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.2 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 76 Die Vorschrift des § 50d Abs. 3 EStG definiert ihren sachlichen Geltungsbereich durch den Verweis auf die "völlige oder teilweise Entlastung" nach Abs. 1 und 2. "Entlastung" bedeutet danach Entlastung von der Abzugssteuer nach § 50a EStG oder der KapESt, die nach einem DBA oder nach § 43b EStG zu gewähren ist, sowie die Fälle des § 50g EStG. In sachlicher Hinsicht ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 121 Rechtsfolge des § 50d Abs. 3 EStG ist, dass die zwischengeschaltete Gesellschaft die Steuerentlastung nur in voller Höhe in Anspruch nehmen kann, wenn entweder alle Bruttoerträge der zwischengeschalteten Gesellschaft aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen, wenn an ihr nur Gesellschafter beteiligt sind, denen die Steuerentlastung bei direktem Bezug der Einkünfte aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.2 Von der Regelung erfasste Ansprüche

Rz. 33i Sachlich erfasst die Regelung die Erstattungsberechtigung für die KapESt und den Steuerabzug nach § 50a EStG. Die Regelung gilt jedoch nur für die Entlastung von Abzugsteuern nach einem DBA. Sie gilt daher unmittelbar nicht für unilaterale Entlastungen von der KapESt wie § 44a Abs. 9 EStG . § 44a Abs. 9 S. 2 EStG ordnet aber die entsprechende Anwendung des § 50d Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.1 Materielle Voraussetzungen der Erstattung

Rz. 29 Ist nach § 43b EStG, § 50g EStG bzw. den jeweiligen DBA der Steuerabzug nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht oder überhaupt nicht zulässig, so steht dem beschr. Stpfl. ein Anspruch auf Erstattung der danach zu viel einbehaltenen Steuer zu. § 50d Abs. 1 S. 2 EStG bestimmt ausdrücklich, dass durch die Verpflichtung des Vergütungsschuldner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.4.2 Zur Vereinbarkeit des Treaty Overrides mit höherrangigem Recht

Rz. 246 Da nach den Ausführungen in Rz. 6ff. weder das nationale Recht noch das EU-Recht ein allgemeines Verbot der Doppelbesteuerung enthält, ist eine Vorschrift, die zu einem Treaty Override führt, grundsätzlich wirksam. Sie verstößt allein aus dem Grund, dass sie ein Treaty Override enthält, weder gegen höherrangiges nationales Recht noch gegen EU-Recht. Der gegenteiligen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.1 Übersicht

Rz. 33a Grundsätzlich richtet sich die Frage, welche Person erstattungsberechtigt ist, nach deutschem Steuerrecht. Erstattungsberechtigt ist nach § 50d Abs. 1 S. 2 EStG der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Dabei geht das deutsche Steuerrecht davon aus, dass diese Person auch diejenige ist, die die entsprechenden Einkünfte zu versteuern hat (Rz. 30f.). Dabei wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.1 Einbehalt trotz Anspruchs auf Steuerentlastung

Rz. 19 § 50d Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus besonderen Vorschriften ein niedriger Abzugssteuersatz oder sogar ein Abzugssteuersatz von 0 ergibt. Solche besonderen Vorschriften sind § 43b EStG, § 50g EStG und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.5 Schachtelprivileg bei hybriden Finanzinstrumenten

Rz. 320 Keine Regelung enthält das Gesetz für die Anwendung des Schachtelprivilegs für Einkünfte aus hybriden Finanzinstrumenten. Hierunter sind darlehensähnliche Beziehungen zu verstehen, die zwischen Darlehen und Beteiligungen stehen, weil ihre Vergütung gewinnabhängig ist. Der Begriff der "Gewinnabhängigkeit" wird dabei von der Rspr. sehr weit gefasst; so liegt eine Gewin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.6 Fallgruppen: Mehrstaaten-Fälle

Rz. 34d Sind an dem Verfahren über die Erstattung der Abzugsteuer Personen beteiligt, die in mehr als in zwei Staaten ansässig sind (Mehrstaaten-Fälle), enthält § 50d Abs. 1 S. 11 EStG keine umfassende Regelung. Mehrstaaten-Fälle können vorliegen, wenn Gesellschafter des Zahlungsempfängers in einem oder mehreren anderen Staaten ansässig sind als die Gesellschaft. Im Ergebnis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.2 Anwendung auf Sondervergütungen bei Personengesellschaften

Rz. 209 Der praktisch wohl häufigste Fall der Anwendung des Abs. 9 S. 1 Nr. 1 (und wohl auch der Fall, der den Gesetzgeber zur Schaffung der Vorschrift veranlasst hat) ist der Fall der Beteiligung eines unbeschränkt Stpfl. an einer ausl. Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft), wenn Sondervergütungen (insbes. Darlehenszinsen) von der Personengesellschaft gezahlt werden. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.3 Eigene Wirtschaftstätigkeit (S. 1 Nr. 2; bis 31.12.2011)

Rz. 102 Alternativ zu Nr. 1 schließt Nr. 2 i. d. F. bis 31.12.2011 die Steuerentlastung aus, wenn die ausl. Gesellschaft nicht mehr als 10 % ihrer gesamten Bruttoerträge des betreffenden Wirtschaftsjahrs aus eigener Wirtschaftstätigkeit erzielt.[1] Zusätzlich gilt Abs. 3 S. 3 wonach keine eigene Wirtschaftstätigkeit vorliegt, soweit die ausl. Gesellschaft ihre Bruttoerträge ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3 Absehen vom Steuerabzug (Abs. 2)

Rz. 49 Erfolgt aufgrund eines DBA bzw. der Regelungen in § 43b EStG und § 50g EStG eine Freistellung der Vergütung vom Steuerabzug oder eine Reduzierung des Abzugssteuersatzes, ermöglicht es § 50d Abs. 2 EStG dem Vergütungsschuldner in bestimmten Fällen vom Steuerabzug abzusehen. Damit wird das umständliche Verfahren der Einbehaltung und Abführung der Steuer mit nachfolgende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.4 Rechtsfolgen

Rz. 33l Als Rechtsfolge bestimmt die Vorschrift, dass der Erstattungsanspruch derjenigen Person zusteht, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach den Steuergesetzen des Ansässigkeitsstaats als Einkünfte oder Gewinne einer ansässigen Person zugerechnet werden ("Zurechnungssubjekt"). Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass diejenige Person, die die Kapitalert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.3 Erstattungsverfahren

Rz. 35 Das Erstattungsverfahren ist nach § 50d Abs. 1 S. 3 EStG antragsabhängig. Antragsberechtigt ist der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Der Vergütungsschuldner ist aus eigenem Recht nicht antragsberechtigt.[1] Da § 50d Abs. 1 S. 11 EStG für das Freistellungsverfahren nicht gilt (Rz. 33g), ist bei Auseinanderfallen der Gläubigerstellung von der des Zurechnun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 10 S. 5, 6)

Rz. 298 § 50d Abs. 10 S. 5 EStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die Besteuerung der Sondervergütungen des beschr. stpfl. Gesellschafters im Inland zu einer Doppelbesteuerung führt. Werden nach § 50d Abs. 10 S. 1–4 EStG die Einkünfte aus den Sondervergütungen und die mit Sonderbetriebsvermögen zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge dem Gesellschafter der Mitunter...mehr