Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Wirkungen der Widerklage.

Rn 35 Eine Widerklage wird vom Zeitpunkt ihrer zulässigen Erhebung an wie eine selbstständige Klage behandelt (§ 261 III Nr 2). Ihr Fortbestand ist, wie sich auch aus § 301 ergibt, nicht mehr von der andauernden Rechtshängigkeit der Hauptklage abhängig (BGHZ 40, 185, 189; BayObLG NJW-RR 20, 1006; Zö/Schultzky Rz 20). Eine Rücknahme der Hauptklage lässt die Wirksamkeit der zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Umfang der Hemmung.

Rn 6 Die Erhebung der Klage hemmt die Verjährung nicht für einzelne in der Klage bezeichnete materiell-rechtliche Ansprüche, sondern – aber auch nur (BGH NJW 17, 2673 Rz 20) – für alle Ansprüche, die zum Streitgegenstand der Klage gehören (BGH NJW 15, 236 [BGH 21.10.2014 - XI ZB 12/12] Rz 145; 2411 Rz 9 f; 3040 Rz 15: zu Schadensersatzansprüchen; 3711 Rz 9: zur Anfechtungskl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Widerklage.

Rn 6 Abs 3 stellt die Widerklage iRd Norm der Klage gleich und erklärt die Regelungen der Abs 1 und 2 für entsprechend anwendbar. Daraus ist zu entnehmen, dass im schiedsgerichtlichen Verfahren eine Widerklage wie im staatlichen Verfahren generell zulässig ist und nach den Bedingungen der Klage zu behandeln ist. Dabei muss nach allgemeinen Voraussetzungen das Schiedsgericht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Interventionsgrund.

Rn 4 Er ist gegeben, wenn der Hauptintervenient, der im Erstprozess Nebenintervenient (Streithelfer) einer der Parteien sein kann, die Sache oder das Recht, die den Streit des Erstprozesses bilden, ganz oder tw für sich in Anspruch nimmt. Es genügt, wenn der Hauptintervenient eine durch den Erstprozess in Widerspruch zu dem materiellen Recht beeinträchtigte Rechtsposition be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Endurteile.

Rn 8 Gegen die nicht erschienene Partei kann jede Art von Urt (Prozess- oder Sachurteil) ergehen. § 251a II ist zu beachten. Es muss einmal mündlich verhandelt worden sein (Rn 5), und das Urt darf nur in einem nach § 251a II 2, 3 bestimmten, der nicht erschienen Partei formlos mitgeteilten Verkündungstermin ergehen. Durch die Möglichkeit einer nachträglichen Entschuldigung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Prüfung der Zulässigkeit von Amts wegen.

Rn 1 Die Norm ordnet die Prüfung der Zulässigkeit der Klage, und zwar vAw (s § 585 Rn 7) an. Das versteht sich für Prozessvoraussetzungen ohnehin von selbst, weist bei der Wiederaufnahmeklage jedoch die Besonderheit auf, dass die Prüfung der schlüssigen Behauptung des Wiederaufnahmegrundes zur Statthaftigkeit der Klage gehört (§§ 579 Rn 18, 580 Rn 2; BayVGH v 28.3.19 – 20 S ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 7 Der einzelne Gesamtgläubiger kann die Forderung in vollem Umfang einklagen u vollstrecken, die Klageerhebung ist neben rechtshängiger Klage eines anderen Gesamtgläubigers möglich. Auf das Wahlrecht des Schuldners haben jedoch, wie § 428 2 klarstellt, Klageerhebung u Vollstreckung keinen Einfluss. Die Klage wird durch Erfüllung an einen anderen Gläubiger unbegründet, was...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wirtschaftliche Werthäufung.

Rn 25 Der GeS der Widerklage ist in § 45 I 1, 3 GKG (identisch mit § 39 I 1, 3 FamGKG) speziell geregelt; § 5 Hs 2 greift insoweit nicht ein. Die Werte von Klage und Widerklage werden nach § 45 I 1, 3 GKG zusammengerechnet, sofern die Ansprüche wirtschaftlich nicht denselben Gegenstand betreffen. Zweck der Vorschrift ist es, den GeS niedrig zu halten, wenn die gemeinschaftli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Klagerücknahme.

Rn 38 Die der beklagten Partei durch die Einreichung einer Anwaltsbestellung nach Klagerücknahme entstandenen Kosten sind erstattungsfähig, wenn sie sich bei der Einreichung in nicht vorwerfbarer Unkenntnis von der Rücknahme der Klage befunden hat (BGH Rpfleger 19, 609 = AGS 19, 433 = JurBüro 19, 531). Hat der Kläger dagegen gegenüber dem Beklagten bereits vor Zustellung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 5 Zu den Angriffs- und Verteidigungsmittel iSd § 96 gilt im Einzelnen Folgendes: Anordnungsverfahren. Die Kosten eines zur Hauptsache gehörenden einstweiligen Anordnungsverfahren (etwa auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne gesonderte mündliche Verhandlung – s. § 19 I 2 Nr 12 RVG) können in entsprechender Anwendung des § 96 ausgetrennt werden, wenn der Antrag einer P...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Hemmung.

Rn 21 Hemmung der Verjährung ( § 209 ) tritt nach §§ 203 ff ein (KG ZEV 08, 481, 482 [KG Berlin 05.06.2008 - 8 U 213/07] m Anm Ruby). Im Umfang des Streitgegenstandes hemmt die Leistungsklage die Verjährung (§ 204 I Nr 1). Durch die Erhebung einer Feststellungsklage (§ 256 ZPO) kann die Hemmung der Verjährung herbeigeführt werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Höhe sein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht kann anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist. 2Die Entscheidung ergeht durch Beschluss und ist zu begründen. (2) Das Gleiche gilt, wenn der Beklagte eine Widerklage erhoben hat und der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Streitgenossen.

Rn 30 Gewinnt der Kl gegen sämtliche Streitgenossen oder gewinnen sämtliche Streitgenossen gegen den Beklagten, ist nach § 91 zu entscheiden. Dies gilt auch dann, wenn nach § 100 I die Kosten nach Kopfteilen verteilt werden. Wird die Klage nur eines Streitgenossen oder die Klage nur gegen einen Streitgenossen abgewiesen, liegt insoweit wiederum ein teilweises Unterliegen vor,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Partei.

Rn 10 Partei ist, wer aus Sicht des Empfängers der Klage objektiv Partei sein soll. Es ist stets die Sache des Kl, die Parteien zu bestimmen. Die Klageschrift muss Parteien und gesetzliche Vertreter bestimmbar bezeichnen, damit man weiß, wer gegen wen prozessiert. Vor allem der Bekl muss so genau benannt sein, dass ihm die Klage zugestellt werden kann. Die Parteien sollen na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prüfung sämtlicher Zulässigkeitsrügen.

Rn 23 § 538 II 2 verlangt für diese Zurückverweisungsalternative die Erledigung sämtlicher Rügen. Zu prüfen sind auch diejenigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, die im erstinstanzlichen Urt nicht angesprochen und von den Parteien nicht gerügt worden sind, über die Zulässigkeit der Klage ist im Berufungsurteil vAw abschließend zu entscheiden. Ist die Klage auch nach Auffassung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 7 Das im Einzelfall angerufene Gericht wird stets die Frage trennen müssen, ob die erhobene Klage zulässig und ob sie begründet ist. Der Erlass eines Sachurteils und damit die Prüfung der Begründetheit setzt die Zulässigkeit einer Klage stets voraus. Andernfalls ist die Klage als unzulässig durch Prozessurteil abzuweisen. Das Gericht darf die Zulässigkeit der Klage (oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 6 Besteht die Besorgnis der Nichterfüllung des Schadensersatzanspruchs, kann die befristete Herausgabeklage nach § 255 mit einer unter die Bedingung der Nichtherausgabe gestellten Schadensersatzklage verbunden werden (BGH NJW-RR 18, 33 [OLG Hamm 19.05.2017 - 20 U 53/17]; München NJW-RR 18, 1245 [OLG München 08.08.2018 - 7 U 4106/17]). Hierfür genügt es, wenn der Schuldner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 13 Brüssel Ia-VO

Art. 13 Brüssel Ia-VO(1) Bei der Haftpflichtversicherung kann der Versicherer auch vor das Gericht, bei dem die Klage des Geschädigten gegen den Versicherten anhängig ist, geladen werden, sofern dies nach dem Recht des angerufenen Gerichts zulässig ist. (2) Auf eine Klage, die der Geschädigte unmittelbar gegen den Versicherer erhebt, sind die Artikel 10, 11 und 12 anzuwenden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsnatur/Wirkung.

Rn 45 Erklärt der Kl den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und schließt der Bekl sich der Erledigungserklärung nicht an, sondern beantragt weiterhin Klageabweisung, fehlt es an einer gesetzlichen Regelung zur Behandlung dieser Konstellation. § 91a ist nicht einschlägig, da keine übereinstimmenden Erledigungserklärungen vorliegen. Es wäre unbillig, wenn dem Kl aufgr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnachfolge beim Kläger.

Rn 14 Es ergeht ein Urt des Rechtsnachfolgers gegen Bekl, aber nicht über die Kosten des ausgeschiedenen Kl; diese müsste der Kl mit eigener Klage gegen den Rechtsnachfolger oder den Bekl geltend machen. Statt Übernahme kann der Rechtsnachfolger auch als einfacher Nebenintervenient beitreten (§ 67). Der Rechtsnachfolger kann auch eine Hauptintervention erheben (§ 64) zB Klag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erbteilungsklage.

Rn 30 Bei fehlender Einigung der Miterben kann die Auseinandersetzung eines teilungsreifen Nachlasses (Karlsr NJW 74, 956) durch Erbteilungsklage (dazu Gockel ErbR 13, 341) klageweise erzwungen werden, indem die anderen Miterben auf Zustimmung zur Auseinandersetzung oder Leistung verklagt werden (Rostock FamRZ 10, 329); die notwendigen Zustimmungen der Miterben werden durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 7 Keine Prozessvoraussetzung ist im Falle des § 257 – anders als bei § 259 – die Besorgnis künftiger Nichterfüllung (Stuttg ZIP 18, 1727). Klage auf künftige Räumung kann erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis besteht, dass der Mieter sich der rechtzeitigen Räumung entziehen wird. Solange der Mieter die Berechtigung der Kündigung bestreitet und sich nicht z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vollstreckungsabwehrklage.

Rn 247 Die Bewertung ist bei Urteilen und anderen Titeln gleich (BGH NJW 62, 806; 22.10.15 – IX ZR 115/15: KfB; Karlsr FamRZ 04, 1226: vollstr Urkunde). Maßgebend für GeS und ReS für Rechtsmittel des Kl ist der Umfang der erstrebten Abwehr (Karlsr MDR 18, 363), beim Zahlungstitel der Umfang der erstrebten Ausschließung, bemessen mit dem Nennbetrag der Hauptforderung aus dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unbewegliche Sachen (Nr 1).

Rn 3 Dieser Tatbestand beruht seinem Zweck nach teils auf der Beweis- und Vollstreckungsnähe dieses Gerichtsstands. Bei der Immobilienmiete und -pacht soll die richtige Anwendung des örtlich maßgebenden Rechts gesichert sein (EuGH Slg 77, 2383 Rz 10; Slg 90, I-27 Rz 10), ohne dass es auf die Erreichung dieser Zwecke im Einzelfall ankommt. Ausschlaggebend ist, dass die Klage ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Widerklage oder Antrag auf einstweilige Verfügung mit petitorischem Inhalt.

Rn 7 Gegen die auf § 861 gestützte Klage auf Wiedereinräumung des Besitzes kann der Beklagte nicht ein Recht zum Besitz einwenden (s.o. Rn 3). Dagegen ist es iRe Prozesses möglich, gestützt auf ein Recht zum Besitz eine eigene Klage und damit auch eine Widerklage zu erheben (Gleiches gilt für einen Antrag auf einstweilige Verfügung). Diese ist eine eigenständige Klage, die a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht kann auf Klage eines Wohnungseigentümers einen Beschluss für ungültig erklären (Anfechtungsklage) oder seine Nichtigkeit feststellen (Nichtigkeitsklage). 2Unterbleibt eine notwendige Beschlussfassung, kann das Gericht auf Klage eines Wohnungseigentümers den Beschluss fassen (Beschlussersetzungsklage). (2) 1Die Klagen sind gegen die Gemeinschaft der Wohnungse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einzelfälle.

Rn 273 Abmahnung betr den Entzug eines Teileigentums: Interesse des Rechtsinhabers am Erhalt und der übrigen Eigentümer am Abstellen von Belästigungen (BayObLG WuM 93, 211). Abmeierungsklage, Entziehung des Wohnungseigentums: idR der obj Verkehrswert (BGH NJW 06, 3428). Bei der Anfechtung ist wahre Ziel zu klären (BayObLG WuM 93, 211). Liegt das Ziel alleine in der Abwehr ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Gestaltungsklagen.

Rn 15 Klagen dieser Art können Gesamthänder, weil ihnen das Gestaltungsrecht nur gemeinschaftlich zusteht, grds ausschließlich als notwendige Streitgenossen verfolgen. Die Klage auf Auflösung einer OHG (§ 133 HGB) ist gemeinsam von den Gesellschaftern gegen diejenigen zu erheben, die einer Auflösung widersprechen. Die Klage auf Ausschließung eines Gesellschafters (§ 140 HGB)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aktivprozess (Abs 1).

Rn 4 Bezieht sich die Klage auf ein der Testamentsvollstreckung unterliegendes Recht, so ist der Testamentsvollstrecker unabhängig von der Klageart allein prozessführungsbefugt (§ 2212 BGB). Die Rechtskraft des von ihm erstrittenen Urteils wirkt für und gegen den Erben. Es ist im Einzelfall nach §§ 2205 ff BGB zu prüfen, ob Gegenstand der Klage eine Streitigkeit über einen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 879 ZPO – Zuständigkeit für die Widerspruchsklage.

Gesetzestext (1) Die Klage ist bei dem Verteilungsgericht und, wenn der Streitgegenstand zur Zuständigkeit der Amtsgerichte nicht gehört, bei dem Landgericht zu erheben, in dessen Bezirk das Verteilungsgericht seinen Sitz hat. (2) Das Landgericht ist für sämtliche Klagen zuständig, wenn seine Zuständigkeit nach dem Inhalt der erhobenen und in dem Termin nicht zur Erledigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittelstreitwert.

Rn 28 Zur Ermittlung des ReS ist Hs 2 nicht anzuwenden; soweit eine Partei die Entscheidung über Klage und Widerklage angreift, sind die Einzelwerte zu addieren (BGH NJW 94, 3292; NJW-RR 17, 1407 [BGH 27.07.2017 - III ZB 37/16]; heute nahezu allgA). Bei wechselseitigen Rechtsmitteln berechnet sich die Beschwer für jede Seite getrennt (BGH NJW 94, 3292). Wird der Beschwerdewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung, sonstige Rechtsbehelfe.

Rn 3 Der Unterschied zur Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 besteht darin, dass mit der Klauselgegenklage nur eine Entscheidung über die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus der erteilten Klausel herbeigeführt werden kann (BGHZ 118, 229, 234; ZfIR 12, 251); materiell-rechtliche Einwendungen gegen die titulierte Forderung können nicht geltend gemacht werden. Wird ein ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erbauseinandersetzungen.

Rn 116 Bei Streit um das Erbrecht ist der Wert gem § 3, nicht § 6, nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers oder Rechtsmittelführers an dem geltend gemachten Erbteil zu bemessen; unstr Anteile oder Pflichtteile bleiben ohne Ansatz (BGH NJW 75, 1415; Köln JurBüro 79, 1704; BayObLG JurBüro 93, 227; Karlsr RPfleger 92, 254). Will der Kl das gesamte Erbe auf sich vereinig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Prozessuales.

Rn 24 Nach § 18 II Nr 1 kann jeder WEigtümer nach einer Vorbefassung (Vor §§ 43–45 Rn 15) von der GdW in einer Klage die Einhaltung einer ordnungsmäßigen Verwaltung verlangen. Die Klage unterfällt § 43 II Nr 2. Besteht die ordnungsmäßige Verwaltung in der Fassung eines Beschl, kann auf diesen geklagt werden. Diese Klage unterfällt §§ 43 II Nr 4, 44 I 2.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 3 Die Klagefrist wird durch Erhebung einer ordnungsmäßigen Anfechtungsklage gewahrt. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, die Gültigkeit des angefochtenen Beschl vorläufig außer Kraft zu setzen, reicht nicht. Auch ein selbständiges Beweisverfahren, bei dem die Hauptsache eine Anfechtungsklage wäre, ist keine Anfechtungsklage. Da die Klagefrist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Formal wirksames Mieterhöhungsverlangen.

Rn 13 Die Zustimmungsklage setzt ein formal wirksames Mieterhöhungsverlangen voraus (BGH NJW 14, 1173 Rz 13). Fehlt es hieran, ist die Klage unbegründet (BGH ZMR 20, 632 Rz 18). Zur Frage, wann ein formaler Fehler vorliegt, s im Einzelnen § 558a Rn 35 und Rn 36. Geht das Mieterhöhungsverlangen von einer unzutreffenden Mietstruktur aus, ist das hingegen eine Frage der inhaltl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Identischer Gegenstand.

Rn 26 Keine Zusammenrechnung erfolgt zB bei bloßer Verneinung der Klage (Brandbg FamRZ 04, 962), wie etwa Klage auf Vertragserfüllung und Widerklage auf Feststellung der Nichtigkeit des Vertrags (BGH NJW-RR 92, 1404; NJW-RR 06, 378), des Weiteren bei Streitverfahren nach Vollstreckungsbescheid, aus dem bereits vollstreckt wurde und Widerklage auf Rückzahlung (BGHZ 38, 237), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirkung.

Rn 5 Auf der Basis der zulässigerweise erhobenen Einrede der Schiedsvereinbarung ist das staatliche Gericht gezwungen, die rechtshängige Klage durch Prozessurteil abzuweisen. Eine Aussetzung des staatlichen Verfahrens bis zur Erledigung des schiedsrichterlichen Verfahrens ist nicht zu lässig. Kommt das staatliche Gericht iRe abgesonderten Verhandlung nach § 280 zu dem Ergebn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Jeder Gläubiger, dem der Anspruch über- wiesen wurde, ist berechtigt, gegen den Drittschuldner Klage auf Erfüllung der nach den Vorschriften der §§ 853 bis 855 diesem obliegenden Verpflichtungen zu erheben. (2) Jeder Gläubiger, für den der Anspruch gepfändet ist, kann sich dem Kläger in jeder Lage des Rechtsstreits als Streitgenosse anschließen. (3) Der Drittschuldner hat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Pfändung einer Sache kann ein Dritter, der sich nicht im Besitz der Sache befindet, auf Grund eines Pfand- oder Vorzugsrechts nicht widersprechen; er kann jedoch seinen Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlös im Wege der Klage geltend machen, ohne Rücksicht darauf, ob seine Forderung fällig ist oder nicht. (2) Die Klage ist bei dem Vollstreckungsgericht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei dem Gericht der Klage kann eine Widerklage erhoben werden, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht. (2) Dies gilt nicht, wenn für eine Klage wegen des Gegenanspruchs die Vereinbarung der Zuständigkeit des Gerichts nach § 40 Abs. 2 unzulässig ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll die Angelegenheit mit den Ehegatten in einem Termin erörtern. (2) Das Gericht hat das Verfahren auszusetzen, wenn ein Rechtsstreit über Bestand oder Höhe eines in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechts anhängig ist. (3) 1Besteht Streit über ein Anrecht, ohne dass die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt sind, kann das Gericht das Verfahren a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Hinausgehen über den Antrag (›Mehr‹) oder qualitative Abweichung vom gestellten Antrag (›Aliud‹).

Rn 5 Abs 1 wird verletzt, wenn das Gericht einen Streitgegenstand mit einem anderen, nicht – oder nicht mehr (dazu BGH BeckRS 19, 11565 Rz 6) – zur Entscheidung gestellten ›austauscht‹ oder dem Kl einen prozessualen Anspruch aberkennt, den er nicht oder nicht mehr zur Entscheidung gestellt hat (BGH NJW 91, 1683, 1684; BAG BeckRS 16, 71129), so wenn der Kl in 1. Instanz trotz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fälle fehlender Identität.

Rn 6 Antrag auf Datenauskunft gem Art 15 DSGVO auch zum Zwecke der Förderung gleichzeitig verfolgter Ersatzansprüche (Köln MDR 20, 1082); Ausgleichszahlung entspr Art 5 I Buchst c iVm Art 7 VO (EG) Nr 261/2004 und hilfsweise Schadensersatz (BGH NJW-RR 17, 1453 [BGH 08.08.2017 - X ZR 101/16]), Ausschließungsantrag und Widerklage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Ausschli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 7 Von Erledigung – genauer: Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache – spricht man, wenn eine ursprünglich zulässige und begründete Klage durch ein Ereignis nach Rechtshängigkeit (dazu Rn 51 ff) gegenstandslos (unzulässig oder unbegründet) geworden ist (BGH NJW 86, 588; BGHZ 106, 359 = NJW 89, 2885; BGHZ 155, 392 = NJW 03, 3134; krit zur Terminologie Prütting/Wesser...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachverfahren.

Rn 14 Das Nachverfahren ist vAw auch vor Rechtskraft des Vorbehaltsurteils einzuleiten; anders bei § 600 Rn 3. Der Streitstoff beschränkt sich auf die Aufrechnung, unterliegt aber sonst keinen Beschränkungen im Hinblick auf Beweismittel, Klageänderungen und -erweiterungen, Parteiwechsel und Widerklage; zum Urkundsprozess § 600 Rn 6 f. Gegen die Klageforderung sind nur dann E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verpflichteter.

Rn 40 Die Bekanntgabe schuldet die GdW. Diese handelt durch den Verw. Gibt es keinen Verw, muss das Gericht die Klage allen WEigtümern mit Ausnahme des oder der klagenden WEigtümer zustellen (vgl. auch BRDrs 168/20, 94).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beschluss.

Rn 34 Es steht im Belieben des Kl, ob er nach § 269 IV, III 3 vorgeht oder die Klage auf das Kosteninteresse umstellt (BGH NJW 13, 2201 [BGH 18.04.2013 - III ZR 156/12]; KG 31.3.11 8 U 125/10 juris). Bei Streit über Wirksamkeit der Klagerücknahme stellt das Gericht auf Antrag diese Wirkung durch Beschluss fest (BGH NJW-RR 93, 1470; aA Celle MDR 12, 669 [OLG Celle 09.11.2011 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unanwendbarkeit.

Rn 24 Unanwendbar ist S 1 Nr 3 auf ein die Zulässigkeit bejahendes Zwischenurteil. Bei einem solchen gelangt nur der Zwischenstreit in die Berufungsinstanz (§ 280 II), die Frage der Begründetheit bleibt erstinstanzlich anhängig, so dass im Fall einer Bejahung der Zulässigkeit die Aufhebung des Zwischenurteils genügt, um die Sache in 1. Instanz weiter zu verhandeln. Einer Zur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Erbschaftsklage.

Rn 21 Der Erbe muss, trotz des Gesamtanspruchs, im Klageantrag, wegen § 253 II Nr 2 ZPO und einer eventuellen Vollstreckung, die herausverlangten Nachlassgegenstände einzeln bezeichnen (MüKo/Helms § 2018 Rz 28), kann sie aber nach Rechtshängigkeit ergänzen. Auskunftsanspruch (§ 2027) und Klage aus dem Erbschaftsanspruch können in einer Stufenklage nach § 254 ZPO verbunden un...mehr