Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Risiken

Rz. 335 Die Einleitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens ohne vorherige Aufforderung des Gegners zur freiwilligen Abänderung des Titels kann außerdem für den Antragsteller negative Folgen haben Rz. 336 OLG...mehr

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Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe

Leitsatz 1. Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt für die Ermittlung des Gewinns aus einer Betriebsaufgabe auch dann ein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Betrieb erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben worden ist (Fortführung des Senatsurteils vom 13.12.2016 ‐ X R 4/15, BFHE 256, 392, BStBl II 2017, 786). 2. Di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4 Klage der Finanzbehörde auf das Bestehen von Mitwirkungspflichten (§ 32i Abs. 3 AO)

Rz. 28 Die Vorschrift des § 32i Abs. 3 AO regelt Fallgestaltungen, in denen die Datenschutzaufsicht einem Dritten gegenüber das Bestehen einer steuerlichen Mitwirkungspflicht ganz oder teilweise verneint. Auch insoweit ist der Finanzrechtsweg gegeben.[1] Erforderlich ist, dass der BfDI bzw. der Landesdatenschutzbeauftragte durch einen rechtsverbindlichen Beschluss entschiede...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1.1 Datenschutzrechtliche Klagen

Rz. 23 § 32i Abs. 2 AO bestimmt, dass für alle datenschutzrechtlichen Klagen einer Person gegen die Finanzbehörden der Finanzrechtsweg gegeben ist. Dies gilt einheitlich für alle Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten dieser Person. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um Daten handelt, die dem Steuergeheimnis unterliegen. Der Verzicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2 Klagen gegen die Finanzbehörden

Rz. 43 Bei Klagen der betroffenen Person wegen der Verarbeitung personenbezogenen Daten durch die Finanzbehörden, ist das FG zuständig, in dessen Bezirk die beklagte Finanzbehörde ihren Sitz hat bzw. der betreffende Auftragsverarbeiter.[1] Eine entsprechende Zuständigkeit kann sich folglich bei jedem deutschen FG ergeben. Besonderheiten können sich ergeben, wenn ein Auftrags...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3 Klagen gegen die Finanzbehörden (§ 32i Abs. 2 AO)

Rz. 22 § 32i Abs. 2 AO weist datenschutzrechtliche Streitigkeiten zwischen den Finanzbehörden[1] und der betroffenen Person uneingeschränkt dem Finanzrechtsweg zu. 3.1 Gegenstand des Rechtsstreits Rz. 22a Gegenstand des Rechtsstreits sind Klagen wegen (vermeintlichen) Verstößen gegen Bestimmungen der DSGVO. § 32i Abs. 2 S. 2 AO erfasst seit dem 29.12.2020 ebenfalls Klagen wege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.2 Beteiligte

Rz. 25 Beteiligte an diesem Verfahren sind die betroffene Person, die um Auskunft oder Informationszugang ersuchende Person und die jeweilige Finanzbehörde. Die Klage kann sich auch gegen den Auftragsverarbeiter der Finanzbehörde richten. Auftragsverarbeiter ist nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO eine Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Relev...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 9 Verfahrensmäßige Besonderheiten (§ 32i Abs. 10 AO)

Rz. 57 Nach § 32i Abs. 10 AO hat die Klage gegen rechtsverbindliche Beschlüsse der Datenschutzaufsicht aufschiebende Wirkung. Relevant ist die Regelung insbesondere für die Finanzverwaltung. Rechtsverbindliche Weisungen der Datenschutzaufsicht gegenüber einer Finanzbehörde erwachsen daher erst dann in Rechtskraft, wenn Klagefrist abgelaufen ist und keine Klage erhoben wurde....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.3 Qualifizierte elektronische Signatur oder Signatur mit sicherem Übermittlungsweg (§ 52a Abs. 3 FGO)

Rz. 23 § 52a Abs. 3 S. 1 FGO bestimmt, dass das elektronische Dokument entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein[1] oder von der verantwortenden Person (auf sonstige Weise) signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden muss.[2] Ausnahmen von der Signaturpflicht sieht seit 1.1.2020 der § 52a Abs. 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Zuständigkeit der FG wird grundsätzlich in der FGO geregelt. Mit § 32i AO wird nun erstmals in der AO eine Zuständigkeitsregelung zugunsten der Finanzgerichtsbarkeit aufgenommen. Schober [1] kritisiert den Standort des § 32i AO. Nach seiner Auffassung hätten die Regelungen an verschiedenen Stellen in der FGO und in § 348 AO aufgenommen werden müssen. Unter systematis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 52d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und andere vertretungsberechtigte Personen

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[1] wurde § 52d FGO neu eingefügt. § 52d FGO statuiert eine Pflicht für Rechtsanwälte, Behörden und nach § 62 FGO vertretungsberechtigte Personen, die sich eines dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach[2] vergleichbaren elektronischen Postfachs bedienen können, den elektronischen Rech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 8 Vorverfahren (§ 32i Abs. 9 AO)

Rz. 53 Eine Klage ist nach § 44 FGO i. d. R. nur dann zulässig, wenn das Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf erfolglos geblieben ist. Der in Art. 19 Abs. 4 GG angesprochenen richterlichen Überprüfung wird also ein Verwaltungsverfahren vorgeschaltet. Das teilweise erfolglose Vorverfahren ist somit grundsätzlich eine Prozessvoraussetzung. Fehlt es daran, darf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.3 Rechtswegzuweisung

Rz. 26 Für die vom § 32i Abs. 2 AO erfassten Streitigkeiten ist ausschließlich der Finanzrechtsweg gegeben. Rz. 27 Auf eine Ausnahmeregelung – entsprechend dem § 32i Abs. 1 S. 2 AO – hat der Gesetzgeber verzichtet. Allerdings erfasst der Anwendungsbereich der Norm nicht alle datenschutzrechtlichen Streitigkeiten zwischen der Finanzbehörde und einer betroffenen Person. Richtet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.3 Rechtswegzuweisung

Rz. 37 Für die entsprechenden Klagen auf Bestehen einer steuerlichen Mitwirkungspflicht ist der Finanzrechtsweg gegeben, auch wenn dies nicht ausdrücklich im § 32i Abs. 3 AO geregelt wurde. Dies ergibt sich bereits aus dem Sachzusammenhang. Gegenstand des Verfahren ist eine primär steuerliche Fragestellung, bei der es um die Reichweite eines steuerlichen Mitwirkungsrechtes g...mehr

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Bedarfsabfindung im Ehevert... / 1. Problemstellung

Der BFH hatte in seiner Entscheidung vom 1.9.2021 darüber zu befinden, ob die vom Ehemann i.R.d. Scheidung an seine Ehefrau erfolgte Zahlung Schenkungsteuer auslöst (BFH v. 1.9.2021 – II R 40/19). Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin (Kl.) schloss mit ihrem späteren Ehemann (nachfolgend: EM) auf dessen Geheiß, im Mai 1998 einen notariellen Ehevert...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.1 Einreichung elektronischer Dokumente bei Gericht (§ 52a Abs. 1 FGO)

Rz. 13 § 52a Abs. 1 FGO statuiert seit dem 1.1.2018 den Grundsatz, dass elektronische Dokumente nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze bei Gericht eingereicht werden können. Der elektronische Zugang wird dabei im Vergleich zum bisherigen Recht erweitert. Was ein "elektronisches Dokument" ist, wird nicht definiert. Indes kann unter einem elektronischen Dokument "eine Datei, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1 Gegenstand des Rechtsstreits

Rz. 22a Gegenstand des Rechtsstreits sind Klagen wegen (vermeintlichen) Verstößen gegen Bestimmungen der DSGVO. § 32i Abs. 2 S. 2 AO erfasst seit dem 29.12.2020 ebenfalls Klagen wegen Auskunfts- und Informationszugangsansprüchen, deren Umfang nach § 32e AO begrenzt wird. Auch diese Streitigkeiten werden dem Finanzrechtsweg zugewiesen. 3.1.1 Datenschutzrechtliche Klagen Rz. 23...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.4 Auseinanderfallende örtliche Zuständigkeiten

Rz. 45 Nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO kann jede natürliche oder juristische Person gegen einen sie betreffenden rechtsverbindlichen Beschluss einer Datenschutzaufsicht einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf einlegen. Dieses Recht steht den betroffenen Personen neben einem "verwaltungsrechtlichen" Rechtsbehelf offen. Es besteht somit die Möglichkeit, dass das gleiche Anliegen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.2 Beteiligte

Rz. 35 An dem Klageverfahren sind die Datenschutzaufsicht und die jeweilige Finanzbehörde beteiligt. Hierbei stellt sich allerdings die Frage, welcher Finanzbehörde konkret das Recht auf eine Feststellungsklage zusteht. Da Gegenstand des Rechtsstreits das Bestehen einer gesetzlich normierten Mitwirkungspflicht ist, könnte vertreten werden, dass nur die oberste Bundesbehörde ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1.2 Auskunfts- und Informationszugangsansprüche

Rz. 24b § 32i AO enthielt ursprünglich für bestimmte Auskunfts- und Informationszugangsansprüche nach den IFG des Bundes und der Länder, die gegenüber den Finanzbehörden geltend gemacht werden, keine ausdrückliche aufdrängende Sonderzuweisung zu den FG. Dies hatte zur Folge, dass für entsprechende Ansprüche der Verwaltungsrechtsweg gegeben war, selbst wenn der Umfang des Aus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5 Anwendung der FGO (§ 32i Abs. 4 AO)

Rz. 38 § 32i Abs. 4 AO bestimmt, dass für alle Verfahren die nach § 32i AO dem Finanzrechtsweg zugeordnet werden, die FGO nur insoweit Anwendung findet, wie sich aus den folgenden Absätzen keine abweichenden Regelungen ergeben. Besonders relevant dürfte insoweit sein, dass die Klage der Finanzbehörde gegen eine Weisung der Datenschutzaufsicht aufschiebende Wirkung hat.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.6.3 Finanzgerichtliches Verfahren

Rz. 68 Gegen die ablehnende Einspruchsentscheidung ist die Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 1 FGO [1] gegeben. Die Überprüfung der Ermessensausübung im finanzgerichtlichen Verfahren kann nur im Rahmen des § 102 FGO erfolgen. Die finanzgerichtliche Kontrolle ist dahin gehend eingeschränkt, ob die Aufforderung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses im konkreten Einzelfall sic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.1 Aufsichtsrechtliche Konflikte

Rz. 40 Für Anfechtungs- oder Untätigkeitsklagen[1] gegen rechtsverbindliche Beschlüsse der Datenschutzaufsicht ist grundsätzlich das FG zuständig, in dessen Bezirk der Sitz der beklagten Datenschutzaufsicht liegt. Dies gilt gleichermaßen für die betroffene Person, wie für die Finanzbehörde. Rz. 41 Aufgrund der vom Gesetzgeber nach § 32h Abs. 1 AO vorgenommenen Konzentration d...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / II. Scheingebote

Rz. 66 Gebote, die in der Absicht abgegeben werden, im Fall des Meistgebots hierauf keine Zahlung leisten zu wollen und zu können, sind als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen.[95] Ein Beispiel hierfür ergibt sich aus dem Sachverhalt der Entscheidung des BGH 19.7.2018:[96] Hier wurde – wieder einmal – mit unfairen und unzulässigen Mitteln versucht, im Versteigerungstermin Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 10 Sonstiges zum finanzgerichtlichen Verfahren

Rz. 59 Ergeben sich für das FG Fragen in Bezug auf die Anwendung der DSGVO und ist deren Beantwortung für die Entscheidung des Gerichts erforderlich, dann müssen die Finanzgerichte den EuGH um eine Vorabentscheidung zur Auslegung des Unionsrechts – das auch diese Verordnung einschließt – ersuchen. Rz. 60 Hat das zuständige FG über die Klage nach § 32i Abs. 1-3 AO entschieden,...mehr

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Haftung der Organgesellschaft für nach Beendigung der Organschaft entstandene Steuern

Leitsatz 1. Die Haftung der Organgesellschaft für Steuern des Organträgers gemäß § 73 AO beschränkt sich nicht notwendig auf solche Steuern, die während der Dauer des Organschaftsverhältnisses entstanden sind. 2. Die Organgesellschaft kann in dem Umfang haften, in dem der Organträger die Umsätze der Organgesellschaft zu versteuern hat und Vorsteuerbeträge aus Rechnungen über ...mehr

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Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens: Kein Veräußerungsverlust wegen Ansatzes des gemeinen Werts der Anteile bei Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle

Leitsatz 1. Eigene Anteile der Kapitalgesellschaft sind bei der Bestimmung der relevanten Beteiligungsquote i.S. des § 17 EStG nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von BFH-Urteil vom 25.11.1997 – VIII R 36/96, BFH/NV 1998, 691). 2. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns i.S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG ist von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen; der Ansatz d...mehr

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Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen

Leitsatz 1. Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt und auch keine Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe von Steuerforderungen beeinflussen, welche zur Ta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.6.2 Aussetzung der Vollziehung

Rz. 64 Wegen der möglichen wirtschaftlichen Folgen der Aufnahme in das Schuldnerverzeichnis ist der vorläufige Rechtsschutz von besonderer Bedeutung. Als vollziehbarer Verwaltungsakt erfolgt der vorläufige Rechtsschutz nur durch die Aussetzung der Vollziehung.[1] Dieses gilt grundsätzlich auch für die Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft. Allein die Möglichkeit eine...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / IV. Berücksichtigung durch Widerspruch

Rz. 32 Da das Versteigerungsgericht nur auf dingliche Ansprüche zahlt, §§ 114, 10 ZVG, ist der Rückgewähranspruch als schuldrechtlicher Anspruch nicht zu berücksichtigen. Verpflichteter des Rückgewähranspruchs ist der Grundschuldgläubiger, Berechtigter der Rückgewährinhaber. Rz. 33 In welcher Form der Grundschuldgläubiger seine Rückgewähransprüche zu erfüllen hat, ergibt sich...mehr

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Entlastungsanspruch für Branntweinsteuer

Leitsatz 1. Der Entlastungsanspruch nach § 154 Abs. 1 BranntwMonG setzt nicht voraus, dass die Erzeugnisse bereits in dem Zeitpunkt nachweislich versteuert sind, in dem sie in das Steuerlager aufgenommen werden. 2. Bei einem unversteuerten Bezug von Erzeugnissen entsteht der Entlastungsanspruch nach § 154 Abs. 1 BranntwMonG nicht bereits mit deren Aufnahme in das Steuerlager,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.1 Gegenstand des Rechtsstreits

Rz. 29 Nach Art. 58 DSGVO kann die Aufsichtsbehörde gegenüber den für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Es können Verwarnungen ausgesprochen werden, wenn mit Datenverarbeitungen bereits gegen die Grundverordnung verstoßen wurde. Darüber hinaus kann dem Verantwortlichen und dessen Auftragsverarbeiter aufgegeben werden ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3.1 Grundsatz: Finanzrechtsweg

Rz. 18 Liegen die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 AO vor, dann ist für die entsprechenden Klagen der Finanzrechtsweg gegeben. Es handelt sich um eine aufdrängende Sonderzuweisung zur Finanzgerichtsbarkeit, für die eigentlich der Verwaltungsrechtsweg für die entsprechenden Streitigkeiten gegeben wäre.[1] Die Finanzgerichtsbarkeit wird durch die FG und den BFH ausgeübt.[2] Die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 7 Verfahrensbeteiligte (§ 32i Abs. 6 bis 8 AO)

Rz. 49 Die Verfahrensbeteiligten unterscheiden sich je nach Art des jeweiligen Rechtsstreits. Sie werden im Einzelnen in den Abs. 6 bis 8 aufgeführt. Bei allen Verfahren kann eine die oberste Bundes- oder Landesfinanzbehörde, dem Verfahren nach § 122 Abs. 2 FGO beitreten. Rz. 50 Bei aufsichtsrechtlichen Konflikten[1] richten sich die Klagen immer gegen die zuständige Datensch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2 Rechtslage vor dem 1.1.2018

Rz. 7 Bereits § 52a FGO a. F. ermöglichte es, elektronische Dokumente an das Gericht zu übermitteln. Elektronisches Dokument ist "eine Datei, die auf einem Datenträger aufgezeichnet werden kann und (bereits) in dieser Form maßgeblich ist".[1] Damit konnten grundsätzlich sämtliche Schriftsätze, Anlagen, Gutachten etc. bei Einhaltung der geregelten technischen Voraussetzungen ...mehr

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Übersendung von Kontrollmaterial über Mandanten anlässlich einer Betriebsprüfung bei einem Rechtsanwalt

Leitsatz Dem Finanzamt zugegangene Kontrollmitteilungen dürfen nicht verwertet werden, wenn der Betriebsprüfer Verhältnisse, die für die Besteuerung anderer Steuerpflichtiger von Bedeutung sind, weiterleitet, obwohl Vorlageverweigerungsrechte nach § 104 AO bestehen. Sachverhalt Die Antragstellerin beauftragte den Rechtsanwalt R mit der Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber d...mehr

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FoVo 04/2022, Entgeltumwand... / 1 Der Fall

Vollstreckung in Arbeitseinkommen Der Gläubiger und Kläger ist der geschiedene Ehemann der Streitverkündeten, der Schuldnerin. Die Beklagte ist deren Arbeitgeberin und damit Drittschuldnerin. Die monatliche Bruttovergütung der Schuldnerin bei der Beklagten belief sich im Jahr 2016 auf 3.020,00 EUR. Im Rahmen der Scheidung des Klägers und der Streitverkündeten war es zu einer V...mehr

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zfs 04/2022, Gesamtschuldne... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Klägerin verlangt von den Beklagten im Wege des Gesamtschuldregresses die Zahlung von 50 % des Betrags, den sie aufgrund des Verkehrsunfalls vom XX.3.2017 in Stadt1 an die Leasinggeberin des Fahrzeugs der Beklagten gezahlt hat. [2] Die Klägerin macht mit der Klage geltend, dass sie an die Leasinggeberin lediglich 100 % deshalb gezahlt habe, weil im Verhältnis zur E...mehr

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zfs 04/2022, Berücksichtigu... / Sachverhalt

[1] Die Klägerinnen, eine gesetzliche Krankenversicherung und eine Pflegekasse, nehmen den beklagten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer aus übergegangenem Recht ihres Versicherten J. auf Ersatz materiellen Schadens in Anspruch. [2] Der zum damaligen Zeitpunkt 1 ½ jährige J. saß am 15.2.2016 als Beifahrer in einem von seiner Mutter gelenkten Pkw, dessen Halterin seine Großmut...mehr

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zfs 04/2022, Abschließende ... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer vom Kl. bei der Bekl. im Rahmen einer Sach-Inhaltsversicherung gehaltenen Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der vom Kl. in S betriebenen Gaststätte. Dem Versicherungsvertrag liegen ZBSV 08 zugrunde. Die ZBSV 08 lauten auszugsweise: Zitat § 2 Versicherte Gefah...mehr

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AGS 04/2022, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Rechtsanwältin A hat für den Kläger dessen Vertretung in einem Zivilprozess vor dem LG Hamburg übernommen. Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Gericht waren sowohl der Kläger, dessen persönliches Erscheinen das Gericht angeordnet hatte, und für ihn Rechtsanwältin A sowie der Beklagte und dessen Prozessbevollmächtigter erschienen. Rechtsanwältin A hat im Beisein des ...mehr

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zfs 04/2022, Schadensersatz... / Sachverhalt

[1] Der Kläger begehrt restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 3.2.2015, bei dem sein Fahrzeug durch ein von der Beklagten gehaltenes Fahrzeug beschädigt wurde. Die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach steht zwischen den Parteien außer Streit. Der vom Kläger nach dem Unfall mit der Begutachtung des Kraftfahrzeugschadens beauftragte Sachverständige ermit...mehr

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AGS 04/2022, Übernahme der ... / I. Sachverhalt

Mit ihrer – schwer verständlichen – Klage hatte die Klägerin vor dem VG Stuttgart die Zuweisung von Zahlungsansprüchen sowie die Bewilligung von Direktzahlungen und Leistungen aus dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl beantragt und dabei hilfsweise die Aufhebung eines ihr nachteiligen Widerspruchsbescheides des Landratsamts begehrt. Für die Durchführun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Haftung für Zuwendungen/Spenden

Tz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Spendenhaftung fällt nicht in den Anwendungsbereich der §§ 69ff. AO (Anhang 1b). Während es sich bei dieser um eine Haftung der für bestimmte steuerliche Pflichten Verantwortlichen oder der Vertreter und Geschäftsführer gemeinnütziger Körperschaften handelt, stellt die Spendenhaftung eine Haftung gemeinnütziger Körperschaften als solcher...mehr

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ZErb 04/2022, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die erbschaftsteuerliche Abzugsfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. 521.521 EUR. Der Kläger ist Alleinerbe seines am 30.6.2019 verstorbenen Vaters V (Erblasser). Der Kläger und sein Vater waren im Verhältnis 80 zu 20 u.a. an zwei GbR beteiligt, namentlich an der Grundstücksgesellschaft A und an der Grundstücksgesellschaft B. Eine der...mehr

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ZErb 04/2022, Schadensersat... / 2 Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Insolvenzantragstellung, den der Kläger in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über den Nachlass des H.-’W. E. R. gegen den Beklagten, den Nachlasspfleger in dieser Nachlasssache, geltend macht. Der Beklagte wurde mit Beschl. des AG R. vom 21.11.2017 zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben d...mehr

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AGS 04/2022, Übernahme der ... / II. Versagung der Prozesskostenhilfe

1. Nicht glaubhaft gemachte Bedürftigkeit Das VG Stuttgart hat die Bewilligung von PKH wohl deshalb abgelehnt, weil die Klägerin ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht glaubhaft gemacht hatte. Der VGH Baden-Württemberg hat darauf hingewiesen, dass zwar gem. § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO ein PKH-Antrag zwingend abzulehnen ist, wenn der ...mehr

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AGS 04/2022, Anwaltsvergütu... / I. Sachverhalt

Die beiden Kläger bezogen Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Darüber hinaus erzielte der Kläger als Rechtsanwalt freiberufliche Einkünfte und unterlag der Umsatzsteuerpflicht. Der Kläger leitete zunächst allein wegen nur ihn betreffender Abrechnungsbescheide zur Umsatzsteuer beim FG Düsseldorf ein finanzgerichtliches Verfahren ein. Im Verlaufe dieses Rechtsstreits w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsbehelfe und Bindungswirkung

Rn. 139 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gegen eine Nichtbestätigung steht dem ArbG bzw dem ArbN der Rechtsbehelf des Einspruchs bzw der Klage zu. Nach der Rspr des BFH (BFH v 27.02.2014, VI R 23/13, BStBl II 2014, 894 Rz 12: nur Evidenzkontrolle; zur Kritik Bleschick in H/H/R, § 42e EStG Rz 28 mwN (Dezember 2021) sowie allgemein zu § 89 AO vgl Bergan/Martin, DStR 2012, 2164) ist ...mehr

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AGS 04/2022, Nichterhebung ... / I. Sachverhalt

Das LG München I hatte der Klage des Klägers durch Endurteil in der Besetzung mit drei Berufsrichtern teilweise stattgegeben. Im Berufungsverfahren erteilte das OLG München den Parteien einen umfangreichen Hinweisbeschluss und schlug ihnen einen Vergleich vor. Durch Beschluss stellte das OLG München sodann das Zustandekommen eines Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO fest. Diese...mehr