Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 10/2010, Abänderungsklage bei Versäumnisurteil

ZPO § 323 Abs. 1, 2 und 4; FamFG § 238 Abs. 1, 2 und 4 Eine behauptete Änderung der im Erstprozess einem Versäumnisurteil zugrunde gelegten (fingierten) Verhältnisse erlaubt keine Abänderung nach § 323 ZPO. Eine Abänderung ist vielmehr nur dann und insoweit möglich, als sich die seinerzeit gegebenen tatsächlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. BGH, Urt. v. 12.5.2010 –...mehr

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FF 09/2010, Das unterhaltsr... / • Erwerbstätigenbonus

Der Erwerbstätigenbonus ist der Teil des Einkommens, den die Unterhaltspartei von ihren Erwerbseinkünften nicht für den Unterhalt des anderen Ehegatten verwenden muss. Die Höhe ist dem Ermessen des Tatrichters überlassen. In der Praxis wird der Erwerbstätigenbonus meist mit dem Vorwegabzug eines Siebtels (nach der Düsseldorfer Tabelle) oder eines Zehntels (nach den Süddeutsc...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / 4. Nachträgliche Veränderung der Verhältnisse/Präklusion

Ebenso wie bei dem früheren § 323 Abs. 2 ZPO müssen nach § 238 Abs. 2 FamFG die Abänderungsgründe nach Schluss der Tatsachenverhandlung des Vorverfahrens entstanden sein; ansonsten ist der Antragsteller mit der Veränderung präkludiert. Maßgebender Zeitpunkt ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im zweiten Rechtszug, wenn im Vorverfahren Beschwerde oder – nach altem Re...mehr

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AGS 04/2010, Kein außergeri... / Sachverhalt

Das AG Nidda stellte für die Beteilige zu 1) einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheit "Trennungsfolgen" aus. Die Beteiligte zu 1) ließ sich durch die Antragstellerin beraten. Die Antragstellerin beantragte anschließend die Festsetzung jeweils einer Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 35,70 EUR für die Beratung in den Bereichen:mehr

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AGS 03/2010, Verfahrenswert... / Anmerkung

Das OLG Düsseldorf ist mutig und hoffentlich wegweisend! Es hat den Verfahrenswert in einem einstweiligen, auf Zahlung von Kindesunterhalt gerichteten Anordnungsverfahren auf den Jahreswert festgesetzt, obwohl § 41 S. 2 FamGKG als Grundregel bei der Wertfestsetzung nur auf den halben Hauptsachewert abstellt. Mutig ist die Entscheidung nicht etwa, weil die Gesetzeslage einen b...mehr

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FF 06/2010, Darlegungs- und Beweislast bei der Begrenzung nachehelichen Unterhalts

BGB § 1578b a) Im Rahmen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts ist der Unterhaltspflichtige für die Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet, die für eine Befristung sprechen. b) Hinsichtlich der Tatsache, dass ehebedingte Nachteile nicht entstanden sind, trifft den Unterhaltsberechtigten aber nach den Regeln zum Beweis negativer Tatsachen eine sog. sekundä...mehr

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AGS 05/2010, Keine Anfechtu... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Klägers richtet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf Zahlung von Kindesunterhalt. Die sofortige Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht statthaft ist. Aus der Vorschrift des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO wird der allgemeine Rechtsgrun...mehr

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FF 01/2010, Urteilsgrundlage für die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts

BGB § 1578b;; ZPO § 559 Abs. 1; a) Der Maßstab des angemessenen Lebensbedarfs, der nach § 1578b BGB regelmäßig die Grenze für die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts bildet, bemisst sich nach dem Einkommen, das der unterhaltsberechtigte Ehegatte ohne die Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte. Aus dem Begriff der Angemessenheit folgt aber zug...mehr

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AGS 02/2010, Kein Regel/Aus... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist zulässig und führt zu einem vorläufigen Erfolg. Der Antragstellerin ist ein Rechtsanwalt beizuordnen. Die Prüfung der Frage, ob Rechtsanwältin T. aus Bottrop beigeordnet werden kann, wird dem Amtsrichter übertragen. 1. Das Verfahren richtet sich im vorliegenden Fall nach dem FamFG, das zum 1.9.2009 in Kraft getreten ist und das FGG abgelöst hat. Damit habe...mehr

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AGS 06/2010, Strategien im Unterhaltsrecht, 2. Aufl. 2009

Monika Hamm, Strategien im Unterhaltsrecht, 2. Aufl. 2009, Verlag C. H. Beck, München. XIX, 228 S. 34,00 EUR Das in zweiter Auflage erscheinende Werk ist auf dem Rechtsstand Mai 2009 und berücksichtigt die umfangreiche Rechtsprechung zum neuen Unterhaltsrecht sowie die verfahrensrechtlichen Änderungen, die aufgrund des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Ange...mehr

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FF 06/2010, Elterliche Sorg... / II. Defizite des geltenden Rechts

Die Zuweisung der elterlichen Sorge zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes erfolgt in den meisten Fällen kraft Gesetzes: Für die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes ergibt sich dies aus § 1626a Abs. 2 BGB, für miteinander verheiratete Eltern im Umkehrschluss aus § 1626a Abs. 1 BGB. Nach der Geburt kann die elterliche Sorge kraft Gesetzes nur durch Eheschließung der Elter...mehr

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AGS 02/2010, Das Mandat im Familienrecht

Das Mandat im Familienrecht. Von Beate Heiß und Dr. Hans Heiß. 2. Aufl. 2010. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1408 S. 98,00 EUR. Aufgrund der gravierenden Änderungen zum Verfahrensrecht in Familiensachen, Kindschaftssachen, im Unterhaltsrecht, im Versorgungsausgleichsverfahren sowie im Zugewinnausgleich war eine völlige Neubearbeitung des Werks erforderlich. Das nunmehr 1.408 Seit...mehr

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FF 01/2010, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

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FF 07/2010, Mindestunterhalt und Existenzminimum

Jochem Schausten Das BVerfG hat am 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09, 4/09) entschieden, dass die Methoden zur Ermittlung der Bedarfssätze im SGB II nicht verfassungskonform sind – im Hinblick auf die Bedarfssätze für Kinder wurde insbesondere kritisiert, dass das SGB II die Kinder als "kleine Erwachsene" ansieht – und deren Bedarf als Prozentsatz des Regelbedarfs eines Erwachsenen ...mehr

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AGS 03/2010, Veranlassung z... / Aus den Gründen

1. Auf den vorliegenden Rechtsstreit ist noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil das Verfahren schon zuvor eingeleitet worden war (§ 111 Abs. 1 FGG-ReformG). Die Rechtsbeschwerde ist nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft, weil das OLG sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat. Sie ist nach § 574 Abs. 2 ZPO auch zulässig, weil die Rechtssac...mehr

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AGS 08/2010, Kostenentschei... / Sachverhalt

Mit Schriftsatz vom 30.9.2009 stellte der Antragsteller Antrag auf Abänderung eines Versäumnisurteils bezüglich Kindesunterhalt gegen die Antragsgegnerin, die Mutter der damals noch minderjährigen Kinder. Zur Begründung trug er vor, er sei nicht leistungsfähig, da er ohne Einkommen sei. Er habe einen schweren Schlaganfall erlitten in dessen Folge er schwerstbehindert und zu ...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / a) Abgrenzung zum Vollstreckungsabwehrantrag

Ein Abänderungsantrag bietet sowohl dem Unterhaltsschuldner als auch dem Unterhaltsgläubiger die Möglichkeit, einen Unterhaltstitel unter Durchbrechung seiner Rechtskraft an geänderte Verhältnisse anzupassen, weil sich die dem Titel zu Grunde liegenden Umstände anders entwickelt haben als angenommen. Mit einem Vollstreckungsabwehrantrag kann nur der Unterhaltsschuldner recht...mehr

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zfs 09/2010, Leistungen nach dem SGB II als Einkommen; kein pauschaler Abzug des Mehrbedarfs

ZPO § 115 Abs. 1 und 2; SGB II §§ 19 ff. 1. Leistungen, die nach dem SGB II gewährt werden, stellen Einkommen i.S. des § 115 ZPO dar; das gilt auch für solche, die dem Hilfebedürftigen als Alleinerziehendem für einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II pauschal gewährt werden. 2. Ein pauschaler Abzug dieses Mehrbedarfs im Rahmen des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO kommt nicht in ...mehr

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FF 05/2010, Mindestbedarf bei Betreuung eines nichtehelichen Kindes

BGB §§ 1615l Abs. 2, 1610, 1570, 1578 Abs. 1 Satz 1 a) Der Unterhaltsbedarf wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes bemisst sich jedenfalls nach einem Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums, der unterhaltsrechtlich mit dem notwendigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen (zurzeit 770 EUR) pauschaliert werden darf (im Anschluss an das Senatsurt. BGHZ 177, 272...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / 3. Begründetheit des Abänderungsantrags

Für die Beurteilung, ob sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben, kommt es nicht auf das Ausmaß einzelner veränderter Umstände an, sondern darauf, ob die gesamten für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen Verhältnisse eine wesentliche Veränderung erfahren haben.[1] Die Wesentlichkeit einer Änderung wird bejaht, wenn sie in einer nicht unerheblichen Weise zu einer ander...mehr

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AGS 08/2010, Auslegung eine... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 32 Abs. 2 RVG, 59 Abs. 1 FamGKG zulässig. Insbesondere fehlt es nicht an der Beschwer. Ziel der Beschwerde ist die Erhöhung des Gegenstandswerts. Durch eine zu geringe Festsetzung werden nicht die Beteiligten, sondern nur deren Verfahrensbevollmächtigte beschwert. Gem. § 32 Abs. 2 RVG kann der Verfahrensbevollmächtigte aber aus eigenem Recht Beschw...mehr

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AGS 08/2010, Beratung durch... / Aus den Gründen

Zwar soll die Beratungshilfe nicht die von anderen, meist über besondere Sachkunde verfügenden Einrichtungen kostenfrei geleistete Beratung ersetzen, sondern diese lediglich ergänzen, mit der Folge, dass der unbemittelte Bürger grundsätzlich auf diese kostenfreie Möglichkeit der Hilfe zu verweisen wäre. Denn auch ein bemittelter Bürger würde sich – vor seinem eigenen Vermöge...mehr

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FF 03/2010, Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

BGB § 313; ZPO § 323 Abs. 4 Ist in einem pauschalen Unterhaltsvergleich keine Geschäftsgrundlage niedergelegt, kann dies für einen Ausschluss der Anpassung an die abweichenden tatsächlichen Verhältnisse bei Vertragsschluss sprechen. Die Abänderbarkeit wegen Änderung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) durch geänderte tatsächliche Verhältnisse seit Vertragsschluss oder durch ei...mehr

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FF 05/2010, Unterhalt nach § 1615 l BGB bei Betreuung eines Kindes über drei Jahren

BGB § 1615l Abs. 2 § 1610 Abs. 1 Voraussetzung eines Unterhaltsanspruchs nach § 1615 l Abs. 2 Satz 4 BGB ist, dass der Unterhaltsberechtigte kind- oder elternbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes hinaus vorträgt. BGH, Urt. v.13.1.2010 – XII ZR 123/08 (OLG Köln, AG Wermelskirchen) Tatbestand: [1] Die...mehr

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FoVo 03/2010, Beiordnung des Rechtsanwalts in der Zwangsvollstreckung wegen der Kontopfändung

Wenn dem Gläubiger Prozesskostenhilfe für die beantragte Pfändung eines Kontos bewilligt wird, ist ihm auch ein Rechtsanwalt beizuordnen. Angesichts der tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten bei nahezu jedem Vollstreckungsvorgang stellt die Anwaltsbeiordnung die Regel dar. Lediglich bei einfachen Maßnahmen wie der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers mit einer norm...mehr

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FF 04/2010, Eheliche Lebens... / 2. Eheliche Lebensverhältnisse in der Rechtsprechung des BGH

Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 [1]). Wir befinden uns im Rahmen einer Anspruchsprüfung auf der Ebene des Bedarfs. Das Gesetz selbst enthält weder eine Definition des Begriffs der "ehelichen Lebensverhältnisse" noch benennt es – im Gegensatz zum Ehezeitende beim Versorgungsausgleich (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) oder d...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anspruchsübergang eines Kindesunterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger

Leitsatz Der Sozialhilfeträger als Klägerin nahm den Vater von drei minderjährigen Kindern aus übergegangenem Recht wegen des von ihm zu leistenden Kindesunterhalts in Anspruch. Der Beklagte beantragte für die von ihm beabsichtigte Rechtsverteidigung gegen die Klage Prozesskostenhilfe, die ihm nur teilweise bewilligt wurde. Hiergegen wandte er sich mit der sofortigen Beschwer...mehr

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Keine Opfergrenze, aber Berücksichtigung des Kindesunterhalts bei Unterhalt an Lebensgefährtin

Leitsatz 1. Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin sind ohne Berücksichtigung der sog. Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbar (Anschluss an BFH, Urteil vom 29.05.2008, III R 23/07, BFH/NV 2008, 1911, BFH/PR 2008, 494). 2. Gehört der Haushaltsgemeinsch...mehr

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Fiktive Einkünfte - Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Unterhaltsforderung der minderjährigen Klägerin, die im Haushalt ihres Vaters lebte, gegen ihre Mutter. Die Eltern waren geschieden. Umgangskontakte zwischen Mutter und Tochter gab es nicht. Die Beklagte war im Jahre 1973 geboren und führte eine nach ihrem Hauptschulabschluss begonnene Lehre im Lebensmittel-Einzelhandel nicht zu Ende...mehr

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Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes

Leitsatz Eine volljährige nicht privilegierte Tochter und ihr Vater stritten um die Abänderung titulierten Kindesunterhalts ab Oktober 2002. Gegenstand der Entscheidung war insbesondere die Bemessung des Bedarfs der Klägerin und die Ermittlung des bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigenden Erwerbseinkommens des Beklagten sowie die zu berücksichtigende Rangfolge der Un...mehr

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Voraussetzungen für die rückwirkende Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

Leitsatz Minderjährige Kinder, gesetzlich vertreten durch ihre Mutter, begehrten die Abänderung eines zum Kindesunterhalt geschlossenen Vergleichs aufgrund der gestiegenen Einkünfte ihres Vaters. Es ging primär um die Frage, unter welchen Voraussetzungen auch für die Vergangenheit rückwirkend die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs begehrt werden kann. Sachverhalt Die beide...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung der Kosten für Fahrten zum persönlichen Lebensmittelpunkt als Umgangskosten

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war der von dem Ehemann zu leistende nacheheliche Unterhalt. Die Entscheidung beschäftigt sich insbesondere mit den auf beiden Seiten einkommenserhöhend und einkommensmindernd zu berücksichtigenden Positionen, u.a. den Fahrtkosten für Fahrten zwischen Arbeitsstelle und der Wohnung als persönlichem Lebensmittelpunkt. Sachverhalt Die Parteien ...mehr

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Veranlassung zur Klage bei freiwilligen Teilleistungen auf den Unterhalt

Leitsatz Diese Entscheidung betrifft die in der Praxis häufig auftauchende Konstellation, dass der Unterhaltsschuldner freiwillig nur Teilleistungen auf den von ihm zu zahlenden Unterhalt erbringt. Der BGH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Unterhaltsschuldner auch dann Veranlassung für eine Klage auf den vollen Unterhalt gibt, wenn er zuvor nicht zur Titulier...mehr

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Rechtsnachfolgeklausel bei Rückübertragungsvereinbarung nach § 7 Abs. 4 UVG

Leitsatz Das AG hatte den von dem Antragsgegner an die Antragstellerin zu zahlenden Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren festgesetzt. Hiergegen wandte sich der Antragsgegner mit der Beschwerde und der Begründung, das vereinfachte Verfahren sei nicht statthaft, da es mit dem zugunsten des Landes Schleswig-Holstein ergangenen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des AG vom 12....mehr

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Stellung minderjähriger Kinder in ihre Person betreffenden Verfahren; Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Ausschluss der Eltern von der Vertretung des Kindes

Leitsatz Geschiedene Eheleute, die Beteiligten zu 2. und 3., übten die elterliche Sorge für ihre im Dezember 1992 geborene Tochter, die Beteiligte zu 1., gemeinsam aus. Nachdem der Beteiligte zu 3. aufgrund seiner Arbeitslosigkeit Kindesunterhalt nicht mehr leistete, erwirkte die Beteiligte zu 2. zugunsten der bei ihr lebenden Beteiligten zu 1. sowie deren seinerzeit noch min...mehr

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G. Gesamtschuldnerausgleich / 2.1.1 Bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages

Trennen sich die Parteien, so hat im Regelfall einer der Ehegatten gleichermaßen Unterhalt zu zahlen und bezahlt bereits bisher und auch weiterhin die monatlichen Lasten fürs Haus. Bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages kann er die monatlichen Raten in vollem Umfang bei der Unterhaltsbestimmung in Ansatz bringen. Beispiel: Herr Müller verdient 3.000 EUR. Er zahlt für...mehr

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Internationale Kindesentführung: Ablehnung eines Rückführungsverlangens wegen einer Sorgerechtsentscheidung im ersuchten Staat; Wirkungen der Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht; Konkludente Zustimmung zum Wohnsitzwechsel des Kindes

Leitsatz Antragsteller und Antragsgegnerin waren seit dem 6.9.2004 verheiratet. Ihre Ehe war inzwischen geschieden. Sie stritten über die Rückführung ihres am 14.8.2007 geborenen Sohnes nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKiEntÜ). Sachverhalt Der Antragsteller war US-amerikanischer Staatsangehöriger, die Antragsge...mehr

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Kein Anspruch des Umgangsberechtigten auf hälftige Fahrtkostenerstattung zur Ausübung des Umgangsrechts

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten um eine Beteiligung der Kindesmutter, bei der das gemeinsame Kind lebte, an den zur Ausübung des Umgangsrechts notwendigen Fahrtkosten des Kindesvaters. Sachverhalt Die Parteien waren geschiedene Eheleute. Der gemeinsame im April 2000 geborene Sohn hatte seinen ständigen Aufenthalt bei der Kindesmutter. Im Übrigen übten die Parteien das ...mehr

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Barunterhaltsanteil des teilzeitbeschäftigten Elternteils eines volljährigen Kindes

Leitsatz Die Parteien stritten um die Abänderung einer Jugendamtsurkunde, in der der Kläger sich zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet hatte. Der Kläger begehrte die Abänderung für die Zeit nach Eintritt der Volljährigkeit des Beklagten ab September 2006. Es ging in diesem Verfahren primär um die Höhe der Haftungsanteile beider Eltern. Sachverhalt Der Vater des im Sept...mehr

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Kindesunterhalt und Leistungsfähigkeit: Einkommensmindernde Geltendmachung ehebedingter Schulden; Aufgabe eines ungekündigten Arbeitsplatzes

Leitsatz Getrennt lebende Eltern stritten um den von dem Kindesvater zu zahlenden Kindesunterhalt für das gemeinsame minderjährige Kind. Erstinstanzlich wurde der beklagte Vater zur Leistung von Mindestunterhalt verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Mutter als Klägerin Berufung ein und begründete ihr Rechtsmittel u.a. damit, dass ehebedingte Verpflichtungen bei der Errec...mehr

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Wesentliche Bereiche der elterlichen Sorge; Entzug der Vermögenssorge

Leitsatz Die geschiedenen Eltern einer im Jahre 2002 geborenen Tochter, die seit der Trennung im September 2004 in dem Haushalt der Mutter lebte und von ihr betreut wurde, stritten um die elterliche Sorge. Die Kindesmutter begehrte die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich, der Vater sprach sich für den Beibehalt der gemeinsamen elterlichen Sorge aus. Erstinstanzlich wur...mehr

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Unterhaltspflicht der Großeltern: Darlegungslast zur Leistungsfähigkeit der anderen Unterhaltspflichtigen; Rechtsverfolgung vor Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Unterhaltspflicht der Großeltern ggü. einem minderjährigen Kind. Weiter ging es um die Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten zur Leistungsfähigkeit der anderen Unterhaltspflichtigen sowie um die Rechtsverfolgung vor Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft. Sachverhalt Der am 7.2.2006 geborene Antragsteller nahm seine Großel...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung des Aufstockungsunterhalts ohne Übergangsfrist

Leitsatz Der Antrag der Ehefrau auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Folgesache nachehelicher Unterhalt war zurückgewiesen worden. Hintergrund dessen war, dass die Ehe der Parteien bis zur Rechtshängigkeit der Scheidung weniger als 5 Jahre gedauert hatte. Der 5-jährige gemeinsame Sohn der Parteien wurde von dem vollschichtig erwerbstätigen Ehemann betreut und versor...mehr

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Minderjährigenunterhalt: Bemessung des fiktiven Einkommens eines ungelernten Hilfsarbeiters

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die in der Praxis häufig auftauchende Situation, dass ein Unterhaltsschuldner keine Arbeitsstelle hat und seine nur unzureichend dokumentierten Erwerbsbemühungen daher zur Zurechnung eines fiktiven Einkommens führen. In der Entscheidung des OLG Dresden ging es primär um die maßgeblichen Kriterien bei der Bemessung des fiktiv...mehr

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Zurechnung fiktiven Einkommens in Ansehung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit ggü. einem minderjährigen Kind

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die von dem unterhaltsverpflichteten Vater begehrte Abänderung eines im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens geschlossenen Teilvergleichs vom 18.3.2003 über den Kindesunterhalt. Der Kläger begehrte Wegfall seiner Unterhaltsverpflichtung ggü. seinem im Jahre 1993 geborenen Sohn, nachdem er seit dem 31.5.2004 weitgehend arbeitslos war. Sach...mehr

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Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren über eine Abänderungsklage betr. Kindesunterhalt: Zurechenbarkeit fiktiver Erwerbseinkünfte für einen unverschuldet arbeitslos gewordenen Unterhaltsschuldner; Erwerbsobliegenheit und Umschulungsmaßnahme

Leitsatz Im Rahmen eines Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens über eine Abänderungsklage betreffend den Kindesunterhalt hat sich das OLG Karlsruhe mit der Frage zurechenbarer fiktiver Erwerbseinkünfte für einen unverschuldet arbeitslos gewordenen Unterhaltsschuldner auseinandergesetzt. Thematisiert wurde ferner seine Erwerbsobliegenheit und die Qualifikation einer von ihm vo...mehr

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Kindesunterhalt: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners bei Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern

Leitsatz Der Antragsteller war ggü. zwei minderjährigen Kindern unterhaltsverpflichtet und hatte sich in der von ihm beabsichtigten Abänderungsklage auf Leistungsunfähigkeit berufen. Die für die von ihm beabsichtigte Klage beantragte Prozesskostenhilfe wurde ihm wegen fehlender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung vom FamG nicht gewährt. Die von dem Antragstelle...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Erfolgsaussicht eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt unter Berücksichtigung eines nach der Trennung der Parteien abgeschlossenen Ehevertrages

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten um den nachehelichen Unterhalt, hinsichtlich dessen eine abschließende Regelung in einem notariellen Ehevertrag getroffen worden war. Die Ehefrau begehrte Erhöhung des Unterhalts und beantragte Prozesskostenhilfe für die von ihr beabsichtigte Stufenklage. Sachverhalt Die Parteien hatten im Juli 1997 geheiratet. Die Ehefrau war am 12.11.1...mehr

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Anspruch auf Ausbildungsunterhalt eines in Frankreich lebenden Schülers für die Erlangung der Fachhochschulreife bei beschränkter Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

Leitsatz Ein volljähriges Kind lebte im Haushalt seiner Mutter in Frankreich, besuchte dort ein berufliches Gymnasium mit dem Bildungsgang Wirtschaft und nahm seinen in Deutschland lebenden Vater auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch. Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob der Kindesvater nach einem bereits anderweitig absolvierten Schulabschluss noch verpfl...mehr

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Kindesunterhalt: Anspruch gegenüber Großeltern unter Berücksichtigung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Leitsatz Zwei minderjährige Kinder nahmen ihre Großmutter auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch. Beide Eltern und die anderen Großeltern waren leistungsunfähig. Die Großmutter verfügte über ein bereinigtes monatliches Nettoeinkommen von 2.690,00 EUR. Erstinstanzlich waren sie mit ihren Anträgen nicht erfolgreich. Im Berufungsverfahren haben sich die Klägerin zu 1) und d...mehr