Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergeld

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Rechtsbehelfe

Rz. 70 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Entscheidung der Familienkasse, zB die Festsetzung des KiGs oder ihre (teilweise) Ablehnung, ist ein > Verwaltungsakt. Für seine Anfechtung gelten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren die Regelungen der AO (BFH/NV 1999, 1597). Deshalb ist der Einspruch gegenüber der Familienkasse gegeben (> Rechtsbehelfe Rz 17). Für das gerichtli...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Erstattung an Sozialleistungsträger

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine Erstattung (> Rz 80) kommt in Betracht, wenn ein Sozialleistungsträger nur nachrangig zur Leistung verpflichtet ist und an den Berechtigten oder unmittelbar an das Kind Leistungen ohne Anrechnung des KiGs erbracht hat. § 74 Abs 2 EStG verweist auf die entsprechende Anwendung der §§ 102 bis 109, 111 bis 113 SGB X. Voraussetzung ist außer...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Zuständigkeit für die Festsetzung

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich regelmäßig aus §§ 17ff AO, denn die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden (§ 6 Abs 2 Nr 6 AO). Örtlich zuständig ist grundsätzlich die Familienkasse, in dessen Bezirk der Berechtigte seinen > Wohnsitz hat. Hat der Berechtigte mehrere Wohnsitze im > Inland, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem er sich vo...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Antrag des Berechtigten und seine Mitwirkungspflichten

Rz. 50 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Berechtigte (> Rz 10 ff) muss das KiG bei der für ihn zuständigen Familienkasse schriftlich beantragen (§ 67 Satz 1 EStG; vgl V 5.2 DA-KG [> Rz 9/3]). Zulässig ist auch ein elektronischer Antrag (V 5.1 Abs 2 DA-KG; BZSt vom 27.04.2021, BStBl 2021 I, 819). Anträge an eine Familienkasse der > Bundesagentur für Arbeit können auch bei einer ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Auszahlung durch die Familienkasse

Rz. 75 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KiG wird von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt (§ 70 Abs 1 Satz 1 EStG). Auf Antrag eines Berechtigten erteilt sie eine Bescheinigung über das für ein Kalenderjahr ausgezahlte KiG (§ 68 Abs 3 EStG). Den Antrag kann auch ein nachrangig Berechtigter stellen (BFH 244, 416 = BStBl 2014 II, 783). Rz. 76 Festgesetztes KiG wird nur für di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Abzweigung an einen Dritten

Rz. 85 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KiG kann auch an eine Person oder (behördliche Dienst-)Stelle, zB das Jugend- oder das Sozialamt, ausgezahlt werden, die dem Kind Unterhalt gewährt (vgl § 74 Abs 1 Satz 4 iVm Satz 1 und 3 EStG). Die Abzweigung ist grundsätzlich zulässig, wenn sowohl das haushaltszugehörige Kind als auch die Eltern von Sozialleistungen leben; so zB bei ein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Verfahren

Rz. 91 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Sowohl eine Abzweigung als auch eine Erstattung bedürfen eines entsprechenden Antrags (vgl V 33.1 Abs 3 Satz 1 bzw V 34.1 Abs 1 Satz 3 DA-KG). Beim Zusammentreffen eines Erstattungsanspruchs nach § 74 Abs 2 EStG mit einem Antrag auf Abzweigung nach § 74 Abs 1 EStG hat der Erstattungsantrag Vorrang (V 34.4 Satz 1 DA-KG [> Rz 9/3]). Die Familie...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Verfahren

Rz. 120 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Im Rahmen des Familienleistungsausgleichs erhält der Berechtigte (vgl § 62 EStG; > Kindergeld Rz 10 ff) während des laufenden Jahres nur das Kindergeld und – zunächst – keine Ermäßigung der ESt/LSt. Erst wenn der Berechtigte nach Ablauf des Kalenderjahres zur ESt veranlagt wird, prüft das FA von Amts wegen, ob die Inanspruchnahme der Freibe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Im Ausland lebende Kinder

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Freibeträge des § 32 Abs 6 EStG werden auch für Kinder gewährt, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind (zur Rechtsentwicklung > Rz 15). Deshalb werden die Freibeträge grundsätzlich unabhängig davon berücksichtigt, ob das Kind im > Inland oder Ausland lebt, wenn nur der berechtigte Stpfl unbeschränkt steuerpflichtig ist (> Rz 30 ff)....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Berechtigte mit qualifiziertem Aufenthaltstitel

Rz. 13 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein unbeschränkt steuerpflichtiger Ausländer (> Rz 12), für den nicht bereits eine der in > Rz 11/3 – 12/4 genannten Besonderheiten gilt, erhält KiG nur, wenn er einen qualifizierten Aufenthaltstitel besitzt (> Rz 13/1), der zur Erwerbstätigkeit im Inland berechtigt (vgl § 62 Abs 2 EStG). Ein Visum oder eine Fortgeltungsbescheinigung nach § 8...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Kinder im Inland

Rz. 16 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Im EU/EWR-Bereich ist für die Zahlung von KiG grundsätzlich (vgl zB Art 10 der VO (EWG) 574/72) der Staat berufen, in dem das Kind lebt, wenn dort zumindest ein Elternteil berufstätig ist. Dementsprechend zahlt die Familienkasse in Deutschland KiG grundsätzlich für Kinder iSv § 63 Abs 1 Satz 1 EStG (> Rz 15) nur dann, wenn sie als unbeschrän...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Zusammentreffen mehrerer Ansprüche (§ 64 EStG)

Rz. 25 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Grundsatz der Einmalgewährung: Für jedes Kind erhält nur ein Berechtigter (> Rz 10 ff) KiG; eine Aufteilung ist nicht zulässig (§ 64 Abs 1 EStG; A 24ff DA-KG [> Rz 9/3]). Bei Konkurrenz mehrerer Berechtigter wird das KiG demjenigen ausgezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (Zuordnung nach dem Obhutsprinzip – vgl § 64 Abs 2 S...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Kinder im Ausland

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Kinder, die in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat leben, wird grundsätzlich dort KiG gezahlt. Als Folge des auch hier geltenden Territorialprinzips besteht für Kinder, die in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat einen > Wohnsitz oder ihren > gewöhnlichen Aufenthalt haben (> Rz 17, 18), in Deutschland grundsätzlich kein Anspruch auf KiG. Rz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Kindbegriff

Rz. 15 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Kinder werden berücksichtigt (vgl § 63 EStG):mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Freizügigkeitsberechtigte

Rz. 12/2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Durch die Einfügung des Abs 1a in § 62 EStG wird der KiG-Anspruch für Freizügigkeitsberechtigte ab dem 01.08.2019 neu geregelt. Davor hatten in Deutschland lebende freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats (zu den EU/EWR-Staaten > Europäische Union) sowie der Schweiz (vgl § 62 Abs 2 iVm Abs 1 EStG...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Vergleichbare Leistungen für Kinder (§ 65 EStG)

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KiG wird grundsätzlich nicht gezahlt, wenn an irgendeine Person – also nicht unbedingt an den Berechtigten – für das Kind andere Leistungen erbracht werden oder auf entsprechenden Antrag zu zahlen wären, die dem KiG gleichkommen (§ 65 Abs 1 Satz 1 EStG). Solche anderen vergleichbaren Leistungen sind: Rz. 31 Stand: EL 136 – ET: 11/2023mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Berechtigte aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen

Rz. 14 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für > Grenzgänger enthalten die DBA mit > Belgien Rz 5, > Frankreich Rz 7 ff, > Österreich Rz 6 und der > Schweiz Rz 75 ff besondere Vereinbarungen. Hat Deutschland nach dem DBA das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn, wird der Grenzgänger auf Antrag nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt (> Rz 11/3). Rz. 14/1 Stand:...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Unbeschränkt steuerpflichtige Deutsche

Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für ein in Deutschland lebendes Kind (zu Ausnahmen > Rz 20 ff), kommen als Berechtigte für das KiG nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen (§ 62 Abs 1 EStG) in Betracht, also solche,mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Anspruchsberechtigte Eltern

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder haben grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtige Eltern iSv § 1 Abs 1 – 3 EStG (> Unbeschränkte Steuerpflicht). Für sie werden > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt zum Abruf durch den ArbG bereitgestellt; zu Einzelheiten > Rz 120 ff. Beispiel 1 (der Grundfall): M und F sind in Deutschland ansässig. Si...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Berücksichtigung von Kindern beim Lohnsteuerabzug

Rz. 122 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Beim Steuerabzug vom > Arbeitslohn wirkt sich die Zahl der Kinderfreibeträge für die Berechnung der > Lohnsteuer nicht aus, wohl aber bei den Zuschlagsteuern (> Rz 123). Dafür werden Freibeträge für Kinder als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet: Für Kinder unter 18 Jahren bildet das BZSt aufgrund der ihm von den kommunale...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kinderadditive

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Belastungen der Eltern durch ihre Kinder werd...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Beispiele zur Bildung von Kinderfreibetragszählern

Rz. 142 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die folgenden Beispiele sollen die Bildung von Kinderfreibetragszählern als > Lohnsteuerabzugsmerkmale veranschaulichen. Beispiel 1: Berufstätige Ehegatten mit den Steuerklassen III/V oder IV/IV haben ein über 18 Jahre altes Kind, das im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses seine Berufsausbildung betreibt. Das FA bildet als Lohnsteuera...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Verlängerungstatbestände bei Wehr- und Ersatzdiensten

Rz. 115 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Folge der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht zum 01.07.2011 (> Bundeswehr Rz 1) ist § 32 Abs 5 EStG ausgelaufenes Recht: Die Vorschrift wurde letztmals für den VZ 2018 auf ein Kind angewendet, das den gesetzlichen Grundwehrdienst, einen Dienst als Zeitsoldat oder einen Ersatzdienst (> Zivildienst, > Entwicklungshelfer) vor dem 01.07...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Kinderfreibetragszähler

Rz. 135 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Abzugsmerkmal wird als eine bestimmte Zahl der Kinderfreibeträge gebildet (vgl § 38b Abs 2 iVm § 39 Abs 4 Nr 2 EStG). Für die doppelten Freibeträge (> Rz 35) wird grundsätzlich der Zähler 1 gebildet (§ 38b Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG), also bei einem verheirateten zusammenlebenden Elternpaar bei Steuerklasse III für 1 Kind 1,0, für 2 Kinder 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kinder

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Über Kinder als > Arbeitnehmer > Alter des Arbeitnehmers und seiner Kinder; > Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz 10. Zum Arbeitsverhältnis zwischen Eltern und Kindern > Arbeitnehmer Rz 110–124, > Haushaltshilfe Rz 37 f. Zu den Aufwendungen eines Kindes für die eigene Berufsausbildung > Bildungsaufwendungen. Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die finanz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Art der Aufwendungen

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 § 10 Abs 1 Nr 5 EStG begünstigt nur Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung des Kindes. Das können Aufwendungen in > Geld oder als > Sachbezüge (> Rz 22) sein, die der Stpfl einer anderen Person dafür leistet, dass diese sein Kind behütend oder beaufsichtigend betreut. Die persönliche Fürsorge für das Kind muss der Dienstleistung ihr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Höhe der Freibeträge für Kinder

Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für jedes zu berücksichtigende Kind, das im Inland lebt, wird als Freibetrag vom > Einkommen abgezogen (§ 32 Abs 6 Satz 1 und 2 EStG):mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Grundsätze

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird – über den 18. Geburtstag hinaus – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a EStG). Denn bis dahin wird typischerweise die Unterhaltspflicht der Eltern, die zivilrechtlich ihren Kindern zumindest "eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf" ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Übertragung der Freibeträge für Kinder auf den anderen Elternteil

Rz. 160 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Elternteil erhält von Gesetzes wegen die verdoppelten Freibeträge für Kinder (> Rz 6), wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist und der andere Elternteil nicht (vgl § 32 Abs 6 Satz 3 Nr 1 EStG). Rz. 161 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Elternpaar, das die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 Satz 1 EStG (> Eh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Stpfl mit Kindern wenden einen Teil ihrer > Einkünfte für deren Unterhalt, Betreuung, Erziehung und Ausbildung auf. Dieser Lebensbedarf der Kinder mindert die steuerliche Leistungsfähigkeit der unterhaltsverpflichteten Eltern. Das > Existenzminimum ihres Kindes von der Besteuerung bei den zum Unterhalt verpflichteten Eltern freizustellen, ist...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Übertragung der Freibeträge für Kinder auf einen Stiefeltern- oder Großelternteil

Rz. 170 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die einem Elternteil oder beiden Elternteilen zustehenden Freibeträge kann (> Ermessen) das FA auf Antrag auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (vgl § 32 Abs 6 Satz 10 EStG). Dazu besteht nicht nur iRd Veranlagung, sondern ggf schon beim > Lohnsteuer-Ermäßigungsverf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Wegfall der Begünstigung bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Rz. 116 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums (> Rz 87 ff) wird für den Regelfall gesetzlich vermutet, dass ein volljähriges Kind in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Deshalb wird ein Kind zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr nur berücksichtigt, wenn es einen der Grundtatbestände des § 32 Abs 4 Satz 1 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Monatsprinzip

Rz. 47 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Kind wird vom Beginn des Monats an berücksichtigt, in dem die Voraussetzungen an irgendeinem Tag erfüllt sind (§ 32 Abs 6 Satz 5 EStG). Nach Ablauf des Monats, in dem diese Voraussetzungen wegfallen, wird das Kind nicht mehr berücksichtigt (Monatsprinzip; > R 32.3 EStR). Beispiel 1: Das Kind E ist am 29.10. geboren. Es wird ab dem Monat O...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit dem Abzug von Kinderbetreuungskosten als > Sonderausgaben setzt § 10 Abs 1 Nr 5 EStG idF seit 2012 (> Rz 10) die Absicht des Gesetzgebers fort, die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf zu erleichtern (vgl Gesetzesbegründung – BT-Drs 16/643) und Anreize zur Schaffung von legalen Beschäftigungsverhältnissen in privaten Haushalten zu ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Definition der Berufsausbildung

Rz. 65 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für einen Beruf wird ausgebildet, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet (BFH 189, 88 = BStBl 1999 II, 701; BFH/NV 2017, 1304 = HFR 2017, 937). Zur Berufsausbildung iwS (> Rz 62) gehören alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als G...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zuwendungen an unterhaltsberechtigte Personen

Rz. 13 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (> Rz 14) gibt es Freibeträge wie den > Grundfreibetrag für den zusammen mit dem Stpfl veranlagten Ehegatten (> Ehegattenbesteuerung Rz 25 ff) und für die Kinder das > Kindergeld oder > Kinderfreibeträge sowie weitere > Kinderadditive respektive künftig voraussichtlich die > Kinder...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / dd) Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums

Rz. 87 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Seit dem VZ 2012 (> Rz 25) wird ein Kind nach dem Abschluss einer ‚erstmaligen Berufsausbildung’ oder eines ‚Erststudiums’ nur noch berücksichtigt, solange es noch in einem Ausbildungsdienstverhältnis steht oder keiner Erwerbstätigkeit nachgeht (vgl § 32 Abs 4 Satz 2 EStG). ‚Erstmalig’ ist eine ‚Berufsausbildung’, wenn ihr keine andere abges...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Feststellung der Kinderfreibetragszahl durch das Finanzamt

Rz. 128 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Teil des > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 38 stellt das örtlich zuständige > Wohnsitz-Finanzamt auf Antrag des ArbN die Zahl der Kinderfreibeträge für folgende im > Inland gemeldete Kinder (zu Auslandskindern > Rz 131/3) zum Abruf als > Lohnsteuerabzugsmerkmale durch den ArbG fest (§ 39 Abs 4 Satz 1 Nr 2 EStG): Rz. 129 Stand: EL 136 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Voraussetzungen in der Person des Kindes

Rz. 15 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Berücksichtigt werden nur Aufwendungen für ein Kind iSd § 32 Abs 1 EStG . Das sind Kinder, die im 1. Grad mit dem Stpfl verwandt sind einschließlich der angenommenen Kinder (> Adoptivkinder) und > Pflegekinder (ergänzend > Kinderfreibeträge Rz 40 ff). Nicht begünstigt sind somit Aufwendungen für Stief- und Enkelkinder, die der Stpfl in seinen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Suche nach/Warten auf einen Ausbildungsplatz

Rz. 100 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung (> Rz 65 ff) im In-oder Ausland mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann, sich aber um einen Ausbildungs-/Studienplatz zum nächstmöglichen Termin bemüht (BFH/NV 2015, 322). § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst c EStG überbrückt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Im Prinzip werden Kinderbetreuungskosten weder als > Werbungskosten noch als > Betriebsausgaben berücksichtigt, weil das Aufwachsen eines Kindes und die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen ganz überwiegend zur Privatsphäre gehören und selbst für berufstätige Eltern nicht so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind (> Rz 6). G...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kindergarten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei (§ 3 Nr 33 EStG); die Beschränkung auf ArbN ist verfassungsgemäß (BFH 238, 76 = BStBl 2012 II, 816). Den Wert der begünstigten Leistungen hat der Gesetzgeber der Höhe nach ni...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Umfang der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die begünstigten Betreuungskosten werden mit zwei Dritteln der nachweisbaren Aufwendungen, höchstens 4 000 EUR je Kind und VZ abgezogen (§ 10 Abs 1 Nr 5 Satz 1 EStG). Die höchstmögliche Steuerentlastung wird also bei Aufwendungen je Kind von 6 000 EUR im Kalenderjahr erreicht. Beispiel 1: Das Kind der miteinander verheirateten Eltern geht arb...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 2.5.2 Rechenmodell Eckpunktepapier

Schritt 1: Einkommen A + Einkommen B: 6.000 EUR + 2.000 EUR = 8.000 EUR. Düsseldorfer Tabelle EK 13, AS 2: 924 EUR Tabellenbetrag. Schritt 2: Vom Bedarf werden pauschal 15 % abgezogen = 786 EUR. Schritt 3: (Einkommen A – 1.650 EUR)/(Einkommen A + B – 3.300 EUR). (6.000 EUR – 1.650 EUR)/(6.000 EUR + 2.000 EUR – 3.300 EUR). 4.350 EUR/4.700 EUR = 0,93. Schritt 4: (Haftungsanteil nach Sch...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 2.5.1 Vergleichsrechnung mit dem Beispiel 1 zum Eckpunktepapier

Einkommen A: 4.000 EUR, Einkommen B: 2.000 EUR, Kind 6 Jahre, B erhält Kindergeld. Berechnung allein anhand des Einkommens des mitbetreuenden Elternteils mit pauschaler Kürzung i.H.v. 25 %: Einkommen A 4.000 EUR Düsseldorfer Tabelle EK 7,[20] AS 2: 683 EUR Erfüllung durch Naturalleistungen i.H.v. 25 % = 512 EUR. Hiervon ½ Kindergeld absetzen = 387 EUR Zahlbetrag. Berechnung anh...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 2. Beispiel

Einkommen A: 4.000 EUR, Einkommen B: 1.000 EUR, Kind 6 Jahre, B erhält Kindergeld. Wenn B den angemessenen Selbstbehalt von 1.650 EUR nicht erwirtschaften kann, kann er bzw. sie keinen Barunterhalt und auch keinen Naturalunterhalt leisten. A muss daher für den Barunterhalt vollständig aufkommen, wobei A den Bedarf um den durch die Betreuung gedeckten Anteil kürzen kann (15 %)...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 2.5.3 Rechenmodell Eckpunktepapier

Schritt 1: Einkommen A + Einkommen B: 5.000 EUR + 4.500 EUR = 9.500 EUR Düsseldorfer Tabelle EK 14, AS 2: 964 EUR Tabellenbetrag Schritt 2: Vom Bedarf werden pauschal 15 % abgezogen = 819 EUR Schritt 3: (Einkommen A – 1.650 EUR)/(Einkommen A + B – 3.300 EUR) (5.000 EUR – 1.650 EUR)/(5.000 EUR + 4.500 EUR – 3.300 EUR) 3.350 EUR/6.200 EUR = 0,54 Schritt 4: (Haftungsanteil nach Schritt 3...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 1. Beispiel

Einkommen A: 4.000 EUR, Einkommen B: 2.000 EUR, Kind 6 Jahre, B erhält Kindergeld. Schritt 1: Einkommen A + Einkommen B: 4.000 EUR + 2.000 EUR = 6.000 EUR. Düsseldorfer Tabelle: 844 EUR Bedarf. Schritt 2: Vom Bedarf werden pauschal 15 % abgezogen. 844 EUR – 15 % = 717,40 EUR. Schritt 3: Berechnung Haftungsanteil nach wechselseitigem Einkommen. (Einkommen A – 1.650 EUR)/(Einkommen A +...mehr

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FF 11/2023, Forum Kind im Fokus(An-)Forderungen an ein kindgerechtes Familien(verfahrens)recht in Deutschland

Nachlese zur Veranstaltung am 12.5.2023, Berlin Es war bereits das zweite Mal, dass die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV zu einer Forums-Veranstaltung in die Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt einlud. Während es allerdings 2016 allein um das Abstammungsrecht ging, stand in diesem Jahr insgesamt das "Kind im Fokus". Die Forums-Veranstaltungen beleucht...mehr