Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergeld

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG in den sog Mangelfällen, in denen nach § 1612b Abs 5 BGB aF unterhaltsrechtlich eine volle Anrechnung des hälftigen Kindergelds unterblieb?

Rn. 163 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 In den sog Mangelfällen unterblieb gem § 1612b Abs 5 BGB aF eine volle Anrechnung des hälftigen Kindergelds. Dem barunterhaltsverpflichteten Elternteil wurde der hälftige Kindergeldanspruch nach § 31 S 4 EStG als Steuervergütung zugerechnet, unterhaltsrechtlich erfolgt jedoch keine Entlastung. Damit wurden im Ergebnis erbrachte Unterhaltsle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sarrazin, Negative Steuern – Zur Wandlung des Steuerbegriffs, FS Haas (1996), 305; Eichenhofer, Kindergeld und Europarecht, StuW 1997, 341; Kulmsee, Reform der Familienbesteuerung, DStZ 1998, 14; Czicz, Problemfälle beim Familienleistungsausgleich, DStR 1998, 996; Dostmann, Drei Jahre einkommensteuerliches Kindergeld, DStR 1998, 884; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht (1999...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 31 S 1 EStG beinhaltet die Grundaussage des sog Familienleistungsausgleichs. Danach wird im gesamten VZ die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages iHd Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG oder durch das Kindergeld n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einführung des § 31 EStG durch das JStG 1996

Rn. 8 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 31 EStG wurde – ohne das eine Vorgängerregelung bestand – durch das JStG 1996 v 11.10.1995 (BStBl I 1995, 438) eingeführt. Die Vorschrift tritt an die Stelle des bis zum VZ 1995 geltenden Familienlastenausgleichs. Dieser war dadurch gekennzeichnet, dass neben dem der steuerlichen Entlastung dienenden Abzug von Kinderfreibeträgen vom Einkomm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Nicht zusammen veranlagte Eltern; Berücksichtigung des Kindergeldanspruchs im Umfang des Kinderfreibetrags (§ 31 S 4 Hs 2 EStG)

Rn. 300 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für nicht zusammen veranlagte Eltern trifft § 31 S 4 Hs 2 EStG (für die VZ ab 2004) die Regelung, dass bei der Vergleichsrechnung der Kindergeldanspruch im Umfang des Kinderfreibetrags angesetzt wird. Steht dem StPfl also nur der halbe Kinderfreibetrag zu, wird die unter Berücksichtigung der halben Freibeträge für Kinder ermittelte tariflic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. LSt-Abzug und ESt-Vorauszahlung

Rn. 71 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Soweit das dem StPfl zustehende bzw gezahlte Kindergeld geringer ist als die steuerlichen Auswirkungen der Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG, erfolgt während des laufenden VZ eine überhöhte Besteuerung, die erst bei der ESt-Veranlagung durch die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags sowie des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verletzung der Rechtsklarheit durch die Vermengung von Fiskal- und Sozialzwecken?

Rn. 144 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die "Verortung" des Kindergeldes als "typischer Sozialleistung" im Regelungszusammenhang des EStG sei systemfremd (vgl Droege in K/S/M, § 31 EStG Rz A 9 (04/2021)) und beinhalte eine problematische Verbindung von Sozialrecht und Steuerrecht (vgl Loschelder in Schmidt, § 31 EStG Rz 4 (43. Aufl 2024); Hey in Tipke/lang, Steuerrecht, § 8 Rz 95...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Das StÄndG 2003

Rn. 12 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das StÄndG 2003 v 15.12.2003, BStBl I 2003, 710 hat mit Wirkung ab dem VZ 2004 § 31 S 4 EStG geändert. Nach § 31 S 4 Hs 1 EStG ist bei der Vergleichsrechnung (sog Günstigerprüfung) nicht mehr das gezahlte Kindergeld, sondern der Anspruch auf Kindergeld anzusetzen. Ferner bestimmt § 31 S 4 Hs 2 EStG nunmehr, dass iRd anzustellenden Vergleichs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit?

Rn. 146 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der steuerliche Familienleistungsausgleich nach dem JStG 1996 soll deshalb gegen das aus Art 3 Abs 1 GG abgeleitete Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstoßen, weil für die große Mehrheit der StPfl mit Kindern durch übermäßige Besteuerung soziale Bedürftigkeit herbeigeführt werde und dann Kindergeld als S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verstoß gegen die Gesetzgebungskompetenz?

Rn. 167 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Reimers, NJW 2012, 1927, vertritt die Auffassung, dem Bundesgesetzgeber fehle für das sozialrechtliche und in Teilen auch für das steuerrechtliche Kindergeld die Gesetzgebungskompetenz. Da diese für den sozialrechtlichen Aspekt des Kindergelds nach Art 74 Abs 1 Nr 7 und 12 GG nicht gegeben sei, komme auch die Kompetenz zur Regelung der ESt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Europarechtliche Vorgaben

Rn. 30 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Doppelfunktion des Kindergelds nach dem X. Abschn, das zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums des Kindes einerseits und als Familienfördermaßnahme andererseits dient, ist auch für die europarechtliche Einordnung maßgebend (vgl Eichenhofer, StuW 1997, 341). Von Bedeutung ist insb die VO EWG Nr 1408/71 des Rates über die Anwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verstoß des Antragserfordernisses gegen Art 3 Abs 1 GG?

Rn. 165 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Art 3 Abs 1 GG soll dadurch verletzt sein, dass das Kindergeld nur auf Antrag gewährt und der Kinderfreibetrag bei ArbN im Falle des § 31 S 4 EStG nur iRd Antragsveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG abgezogen wird. Eine zutreffende, leistungsgerechte Besteuerung könne nicht von einem Antrag des StPfl abhängig gemacht werden. Die verfassung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anwendung der AO und Rechtsweg

Rn. 125 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes als Steuervergütung gelten die Vorschriften der AO (§ 1 Abs 1 AO, vgl BT-Drs 13/1557, 140; BFH v 06.05.2011, III B 130/10, BFH/NV 2011, 1353; BFH v 19.11.2008, III R 108/06, BFH/NV 2009, 357; BVerfG v 06.04.2011, 1 BvR 1765/09, HFR 2011, 812). Dies gilt auch für die Vorschriften über die S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Das Verhältnis des § 31 EStG zu anderen Rechtsvorschriften des EStG

Rn. 106 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das als Steuervergütung (§ 31 S 3 EStG), vgl BFH v 15.07.2010, III R 32/08, BFH/NV 2010, 2237, ausgestaltete Kindergeld nach dem X. Abschn ist nicht steuerbar. Rn. 107 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 32 Abs 6 EStG ergänzt § 31 EStG insoweit, als nach § 31 S 4 EStG die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG abzuziehen sind, wenn nicht bereits das Kind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Rn. 15 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Art 9 Nr 3 des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (SozialMissbrG) v 11.07.2019 (BGBl I 2019, 1066) hat im Zusammenhang mit der zeitgleichen Einfügung von § 70 Abs 1 S 2 und 3 EStG sowie der Aufhebung des § 66 Abs 3 EStG aF § 31 S 5 EStG eingefügt, der am 18.07.2019 in Kraft getreten ist. § 31 S 5 EStG idF Soz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verhältnis zum BKGG

Rn. 111 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das BKGG nF betrifft nur noch wenige Berechtigte, so diejenigen, die nicht nach § 1 Abs 1 und 2 EStG unbeschränkt stpfl sind und auch nicht nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt stpfl behandelt werden, die aber unter den in § 1 Abs 1 BKGG genannten Voraussetzungen noch derart mit dem deutschen Arbeits-, Dienst- und Sozialsystem verbunden sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Systemwechsel vom sog dualen System zum alternativen System

Rn. 46 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 31 EStG als die zentrale Norm zur steuerlichen Berücksichtigung der geminderten steuerlichen Leistungsfähigkeit der Familie mit Kindern dient der "grundlegenden Neuordnung des zu einem Familienleistungsausgleich fortentwickelten Familienlastenausgleichs" (BT-Drs 13/1558, 7). Die Vorschrift statuiert den Systemwechsel vom sog dualen System ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verstoß gegen den Grundsatz der Individualbesteuerung?

Rn. 150 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Dieser Verstoß soll darin zu sehen sein, dass der Familienleistungsausgleich – bei der Höhe der Kinderfreibeträge – lediglich den sozialhilferechtlichen Mindestbedarf, nicht aber die Aufwendungen entsprechend der bürgerlich rechtlichen Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt (vgl Söhn in FS Klein (1994), 421; Lang in FS Klein (1994), 437; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Räumlicher Anwendungsbereich

Rn. 105 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Berechtigten im Beitrittsgebiet, die abweichend von § 64 Abs 2 und 3 EStG für Dezember 1990 Kindergeld bezogen haben, steht dieses auch in der Folgezeit zu, solange die Berechtigten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet beibehalten, die Kinder die Voraussetzungen für ihre Berücksichtigung weiter erfüllen und der nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rn. 20 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Aus Art 1 Abs 1 GG iVm mit dem Sozialstaatsprinzip folgt, dass der Staat dem StPfl sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen muss, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird (BVerfG v 29.05.1990, 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BStBl II 1990, 653, 657). Unter Berücksichtigung der in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Das AlterseinkünfteG

Rn. 13 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Durch das AlterseinkünfteG v 05.07.2004, BStBl I 2004, 1427 ist § 31 S 5 EStG mit Wirkung ab dem VZ 2005 ersatzlos aufgehoben worden. § 31 S 5 EStG bestimmte, dass bei der sog Günstigerprüfung nach § 31 S 4 EStG (Vergleichsrechnung) zwischen dem Anspruch auf Kindergeld und den steuerlichen Auswirkungen, die sich beim Abzug der Freibeträge fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 87 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 31 EStG erfasst alle unbeschränkt StPfl iSd § 1 Abs 1 und 2 EStG. Ferner werden die beschränkt StPfl erfasst, die unter den Voraussetzungen des § 1 Abs 3 S 1–4 EStG auf Antrag als unbeschränkt StPfl behandelt werden (§ 62 Abs 1 EStG). Zur Gleichstellung von Lebenspartnern und Lebenspartnerschaften gem § 2 Abs 8 EStG vgl BFH v 08.08.2013, VI...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zuständigkeit der Landes-FinVerw

Rn. 130 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Daneben besteht die Zuständigkeit der Landes-FinVerw für die iRd ESt-Veranlagung von Amts wegen durchzuführende Vergleichsrechnung nach § 31 S 4 EStG (sog Günstigerprüfung), bei der geprüft wird, ob die gebotene steuerliche Entlastung durch den Anspruch auf Kindergeld erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, werden bei der Veranlagung die Fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Existenzminimum des Kindes

Rn. 196 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das Existenzminimum eines Kindes umfasst neben dem sächlichen Existenzminimum auch die Bedarfe des Kindes für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Rn. 197 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem existenznotwendigen Bedarf des Kindes. Dieser Bedarf bemisst sich typisierend für alle Alterss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuständigkeit für den Kinderleistungsausgleich

Rn. 121 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Kinderleistungsausgleich nach Maßgabe der §§ 31, 62–78 EStG wird durch die Bundes-FinVerw, vertreten durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), durchgeführt. Dieses bedient sich dazu im Wege der Organleihe (vgl BSG, SozR 3–1500 § 51 Nr 21) der Bundesagentur für Arbeit sowie der nachgeordneten Agenturen für Arbeit. Rn. 122 Stand: EL 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.2.3 Auswirkungen auf die Gewährung von Kindergeld – Rechtsprechungsübersicht

Rz. 29 Der BFH hatte für Zeiträume ab Mai 2010 eine Reihe von Fällen zu entscheiden, bei denen einer der kindergeldberechtigten Elternteile im Inland, der andere im EU-Ausland lebt. Folgende Fallkonstellationen sind zu beachten: Die Kindeseltern sind nicht getrennt, das Kind lebt bei einem Elternteil im EU-Ausland, der andere Elternteil ist in Deutschland erwerbstätig/arbeits...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 1 Abs. 1, 3 BKKG a. F.[1] Sie umschreibt den Personenkreis, der dem Grunde nach Anspruch auf das steuerrechtliche Kindergeld haben kann (Anspruchsberechtigung). Im konkreten Fall müssen für den Anspruch darüber hinaus die weiteren Voraussetzungen gem. §§ 63ff. EStG vorliegen, insbesondere ein zu berücksichtigendes Kindschaftsverhältnis i. S. v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.4 Flüchtlinge und Asylbewerber

Rz. 35 Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben dann einen Kindergeldanspruch nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1], wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilt wurde. Erforderlich ist ein unanfechtbarer Anerkennungsbescheid des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 3.1 Vergabe der IdNr

Rz. 16 Ab Januar 2016 ist weitere Voraussetzung für die Gewährung von Kindergeld, dass sich der Kindergeldberechtigte und das Kind (§ 63 Abs. 1 S. 3-5 EStG), für das Kindergeld begehrt wird, durch ihre jeweiligen IdNr identifizieren.[1] An die Personen, die die in § 62 Abs. 1 S. 1 EStG genannten Voraussetzungen erfüllen, wird eine IdNr nach § 139b AO vergeben, weil sie ihren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 2 Anspruchsberechtigung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG besteht ein Kindergeldanspruch, wenn ein Elternteil im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Territorialprinzip). Sind diese territorialen Voraussetzungen nur für einen Teil des Jahres erfüllt, besteht nur für die entsprechenden Monate ein Kindergeldanspruch. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.2.1 Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger (Abs. 1a)

Rz. 25 Für EU-Bürger [1] und Staatsangehörige aus einem anderen EWR-Staat [2] sowie die sie begleitenden Familienangehörigen gelten die Erfordernisse des § 62 Abs. 2 EStG nicht. Innerhalb der EU-/EWR-Staaten werden – unabhängig von den jeweiligen nationalen Kindergeldvorschriften – die Vorschriften über die soziale Sicherheit seit dem 1.5.2010 durch die VO 883/2004/EG [3] gerege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.3 Ausländer aus Abkommenstaaten

Rz. 30 Für Ausländer aus Abkommenstaaten, die im Inland wohnen, können sich Erleichterungen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels aus den von der Bundesrepublik Deutschland mit mehreren Staaten geschlossenen Abkommen über Soziale Sicherheit ergeben. So sind Arbeitnehmer auch ohne qualifizierten Aufenthaltsstatus i. S. d. § 62 Abs. 2 EStG anspruchsberechtigt. Derzeit besteh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Durch das (erste) Zuwanderungsgesetz v. 20.6.2002[1] wurde in Abs. 2 der Anspruch von Ausländern auf Kindergeld mit Wirkung ab 2003 neu gere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.1 Bedeutung und Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 29a § 62 Abs. 2 EStG stellt für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer (auch Staatenlose) als "lex specialis" zu Abs. 1 neben dem Erfordernis eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland zusätzliche aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für die nach Abs. 1 grundsätzlich gegebene Anspruchsberechtigung auf (s. auch Rz. 25ff.). Die Einschränkung des Kindergel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.2.2 Zur Erwerbstätigkeit berechtigende Aufenthaltserlaubnis (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG)

Rz. 29c Anspruch auf Kindergeld hat ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer gem. § 62 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn er eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen oder berechtigt haben oder diese erlauben. Berechtigt ein Auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 5 Beschäftigte internationaler Organisationen und ausländischer Vertretungen

Rz. 52 Ausländische Mitglieder und Beschäftigte der diplomatischen Missionen sowie der konsularischen Vertretungen im Inland sowie deren zum Haushalt gehörende Familienangehörige (Ehegatte, Kinder und Eltern), die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch im Inland ständig ansässig sind, haben keinen Anspruch auf Kindergeld.[1] Denn sie sind nach dem Wiener Überei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.2.2 Geltungsvorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht

Rz. 27 Die VO 883/2004/EG gilt für EU-/EWR Bürger (einschließlich der Schweiz), Staatenlose und Flüchtlinge sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene.[1] Entfallen ist die früher in Art. 2 VO 1408/71/EWG enthaltene Beschränkung auf Arbeitnehmer, Selbstständige und Studierende. Zunächst muss der persönliche Anwendungsbereich der VO eröffnet sein. Danach ist nach A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.2.3 Weitere Anspruchsvoraussetzungen (§ 62 Abs. 2 Nr. 3–Nr. 5 EStG)

Rz. 29c Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer erhält Kindergeld, wenn er eine in § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c) EStG genannte Aufenthaltserlaubnis besitzt, also folglich eine Aufenthaltserlaubnis, die nach § 23 Abs. 1 AufenthG wegen eines Krieges in seinem Heimatland oder nach den § 23a AufenthG (Härtefall) oder § 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG (humanitäre Gründe) erteilt wu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 3.2 Rückwirkung nachträglicher Vergabe

Rz. 21 Die nachträgliche Vergabe der IdNr wirkt auf die Monate zurück, in denen die Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 S. 1 EStG vorliegen (§ 62 Abs. 1 S. 3 EStG). Damit ist sichergestellt, dass Personen, deren Identität im Vergabeverfahren der IdNr zunächst nicht eindeutig geklärt werden kann, dennoch Anspruch auf Kindergeld haben für die Monate, in denen sie die Voraussetzung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.2.1 Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthaltsrecht-EU (§ 62 Abs. 2 Nr. 1 EStG)

Rz. 29b Anspruch auf Kindergeld hat ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer gem. § 62 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn er eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzt. Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 AufenthG ist eine Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Dieser berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (§ 4a Abs. 1 S. 1 Aufen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht im Wesentlichen § 2 BKKG a. F.[1] § 62 EStG legt die Anspruchsvoraussetzungen in der Person des Kindergeldberechtigten fest. § 63 EStG umschreibt, welche Gruppen von Kindern bei Anspruchsberechtigten i. S. v. § 62 EStG zu berücksichtigen sind. Die Anknüpfung in § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an den Kindbegriff des § 32 Abs. 1 EStG (im ersten Grad v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 5 Territorialitätsprinzip (Abs. 1 S. 6)

Rz. 10 § 63 Abs. 1 S. 6 Halbs. 1 EStG begrenzt die Familienförderung durch Kindergeld, anders als bei der Gewährung des Kinderfreibetrags (§ 32 Abs. 6 S. 4 EStG; s. § 32 EStG Rz. 122), grundsätzlich auf den EU-/EWR-Raum. Das Kind muss danach seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem anderen EU-/EWR-Staat haben (zum EWR gehören neben Deutschland: Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 6 Kinder i. S. v. § 2 Abs. 4 S. 2 BKGG (Abs. 1 S. 7)

Rz. 18 § 63 Abs. 1 S. 7 EStG (vorher S. 4) wurde durch das 2. FamFG (Rz. 1) angefügt. Die Regelung steht in Zusammenhang mit dem gleichzeitig eingefügten S. 2 in § 2 Abs. 4 BKGG. Nach § 2 Abs. 4 S. 1 BKGG geht das steuerliche Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag dem sozialrechtlichen Kindergeld nach dem BKGG vor. Kinder, für die einer anderen Person nach dem EStG Kindergeld ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 4.1 An das Kind vergebene IdNr (Abs. 1 S. 3)

Rz. 9a Ab Januar 2016 ist auch das Kind eines Berechtigten (§ 62 EStG Rz. 10ff.) mittels einer für dieses Kind nach § 139b AO vergebenen IdNr zu identifizieren, um ungerechtfertigte Doppelzahlungen zu vermeiden. Die Identifizierungspflicht gilt auch für rückwirkende Anträge auf Kindergeld, die erst ab Januar 2016 gestellt werden. Stellt ein Dritter im berechtigten Interesse ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 4.3 Rückwirkung nachträglicher Identifizierung (Abs. 1 S. 5)

Rz. 9f Die nachträgliche Vergabe der IdNr oder die nachträgliche Identifizierung des Kindes auf andere Weise wirkt auf die Monate zurück, in denen die Voraussetzungen der S. 1–4 vorliegen. Diese Vorschrift dient dem Schutz des Kindergeldberechtigten. Es soll für Fälle, in denen die IdNr erst zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden kann, die weiteren Voraussetzungen für d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 7 Verordnungsermächtigung (Abs. 2)

Rz. 19 Die Verordnungsermächtigung ermächtigt die Bundesregierung zu einer Regelung, nach der die Zahlung von Kindergeld an solche Berechtigte ermöglicht wird, die im Inland erwerbstätig sind oder sonst ihre hauptsächlichen Einkünfte erzielen, deren Kinder aber keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland bzw. in einem EU-/EWR-Staat haben. Die Bezugnahme in § 63 Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Das JStErgG 1996 v. 18.12.1995[1] dehnte die bisherige Beschränkung auf Inlandskinder auf Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 3 Altersgrenzen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 8 Die Berücksichtigung der finanziellen Belastung der Eltern durch Kinder orientiert sich typisierend an den festen Altersgrenzen für die Freibeträge durch die entsprechende Anwendung von § 32 Abs. 3 bis 5 EStG gem. § 63 Abs. 1 S. 2 EStG. Der Familienstand des Kindes ist unerheblich. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist unabhängig davon Kindergeld zu zahlen, ob di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.1 Grundsätze

Rz. 40 Nach § 40 Abs. 1 3. Alt. FGO kann durch Klage auch die Verurteilung zu einer anderen Leistung begehrt werden. Damit ist die sog. allgemeine Leistungsklage angesprochen. Wie die Verpflichtungsklage, ist auch die Leistungsklage auf die Verurteilung zu einer "anderen Leistung" gerichtet. Im Unterschied zur Verpflichtungsklage ist die Leistungsklage daher nicht auf den Erl...mehr