Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergeld

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausscheiden aus dem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern

Rn. 240 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Als weiteres Erfordernis muss das Kind aus dem natürlichen oder rechtlich begründeten Obhuts- und Pflegeverhältnis zu seinen leiblichen oder rechtlichen (Adoptiv-)Eltern ausgeschieden sein, vgl H 32.2 EStH 2020 "Fehlendes Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern"; A 11.4 S 1ff DA-KG 2020. Dadurch soll eine Doppelberücksichtigung des Kinde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1000 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bis einschließlich des VZ 2011 bestimmte § 32 Abs 4 S 2 EStG aF, dass ein Kind nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 1 u 2 EStG nur dann berücksichtigt wird, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt und geeignet sind, von nicht mehr als 8 004 EUR (bis zum VZ 2009: 7 680 EUR) im Kj hat. Rn. 1001 St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.3 Tatsächlich erfolgte Zuständigkeitszentralisierung

Rz. 14 Die Zuständigkeitszentralisierung bei den Hauptzollämtern [1] ergibt aus der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter v. 18.11.2019.[2] Einer Zustimmung der Verordnung durch den Bundesrat bedarf es nach § 387 Abs. 2 S. 3 AO nicht. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftate...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Begriff u Ermittlung der Bezüge

Rn. 1041 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Zu den Bezügen gehören alle Einnahmen in Geld o Geldeswert, die nicht iRd einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (BFH v 28.05.2009, III R 8/06, BStBl II 2010, 346), dh nicht steuerbare o für steuerfrei erklärte Einnahmen, R 32.10 Abs 2 EStR 2008, H 32.10 EStH 2011. Dazu gehören gem § 32 Abs 4 S 2 EStG aF (seit dem VZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Verlängerungszeitraum des § 32 Abs 5 S 1 EStG

Rn. 723 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Berücksichtigung erfolgt für einen der Dauer des Dienstes oder der Tätigkeit entsprechenden Zeitraum, höchstens für die Dauer des inländischen gesetzlichen Grundwehrdienstes (§ 5 WehrPflG) oder bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern für die Dauer des inländischen gesetzlichen Zivildienstes (§§ 24ff ZivildienstG), vgl A 21 Abs 4 S 1 DA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages oder Hinterbliebenen-Pauschbetrages eines Kindes auf die Eltern (§ 33b Abs 5 EStG)

Rn. 156 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Da bei Kindern, die behindert sind, die Aufwendungen, die aufgrund der Behinderung entstehen, häufig von den Eltern getragen werden, hat der Gesetzgeber in § 33b Abs 5 EStG die Möglichkeit geschaffen, den Behinderten-Pauschbetrag auf die Eltern zu übertragen. Diese gesonderte Übertragung ist erforderlich, da in Abs 1–3 des § 33b EStG der Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung ab 1975

Rn. 4 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Im Interesse von mehr Rechtssicherheit wurden durch das EStRG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) mit Wirkung ab dem 01.01.1975 die in § 65 EStDV getroffenen Regelungen im Hinblick auf die Höhe und die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene in das EStG aufgenommen. Die Nachweisvoraussetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Rechtsfolgen der Übertragung

Rn. 990 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Stiefeltern- oder Großelternteil, an den übertragen worden ist, erhält entweder einen Kinderfreibetrag und/oder den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsaufwand; in den Fällen des § 32 Abs 6 S 2, 3 und 6 EStG sind die verdoppelten Freibeträge bei den Übertragungsempfängern zu berücksichtigen. Ab dem VZ 2021 füh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bedeutung des Pflege-Pauschbetrages für andere Rechtsnormen

Rn. 181 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag kann auch im Rahmen anderer steuerlicher Regelungen von Bedeutung sein. So besteht iRd §§ 62 Abs 1, 63 Abs 1 S 2 EStG iVm § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, Anspruch auf Kindergeld, wenn es wegen"körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine Haushaltsaufnahme des Kindes zu Erwerbszwecken

Rn. 260 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 1 Nr 2 EStG idF StÄndG 2003 v 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645) ist, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, ein Kind nur dann nicht als Pflegekind anzusehen, wenn es der StPfl in seinen Haushalt zu Erwerbszwecken aufgenommen hat. Mit dieser Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber auf das Urt BFH v 29.01.2003, VIII R 71/00, BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Das sächliche Existenzminimum des Kindes

Rn. 104 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden tatsächlichen Bedarf, der die Sozialhilfeleistungen zwar über-, jedoch nicht unterschreiten darf, vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174. Der Gesetzgeber muss dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezüg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Verlängerungstatbestände des § 32 Abs 5 S 1 EStG

Rn. 721 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Kinder, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchende gemeldet sind, und Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden, sowie Kinder, die sich in einer Übergangszeit iSd § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG befinden, werden über das 21. bzw 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Rechtsfolgen der Übertragung

Rn. 920 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das FA entspricht dem Antrag auf Übertragung dadurch, dass es den StPfl unter Abzug des doppelten Kinderfreibetrags iHv 4 368 EUR zur ESt veranlagt. Die Übertragung ist nicht Gegenstand eines eigenständigen VA, Selder in Blümich, § 32 EStG Rz 142 (Februar 2019); aA Loschelder in Schmidt, § 32 EStG Rz 91 (40. Aufl). § 32 Abs 6 S 6 1 EStG bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kinder in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG)

Rn. 391 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG werden Kinder berücksichtigt, die sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befinden. H 32.6 EStH 2020 "Übergangszeit nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG"; A 16 Abs 1–4 DA-KG 2020. Die Zwangspausen dürfen den zeitlichen Rahmen von 4 Monaten nicht übersteigen, um als Übergangszeit anerka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auslandskinder (§ 32 Abs 6 S 4 EStG)

Rn. 810 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Für ein nicht nach § 1 Abs 1 oder 2 EStG unbeschränkt stpfl Kind können die Freibeträge nach den § 2 Abs 6 S 1–3 EStG nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen seines Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. Diese Regelung betrifft Kinder, die weder einen Wohnsitz (§ 8 AO) noch einen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Erziehungsbedarf des Kindes

Rn. 150 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das BVerfG hat in dem Beschluss v 10.11.1998, BVerfG v 10.11.1998, 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BStBl II 1999, 182, ferner entschieden, dass der Gesetzgeber bei der gebotenen Neuregelung des Kinderleistungsausgleichs den Erziehungsbedarf des Kindes zusätzlich zu berücksichtigen habe. Dieser Bedarf umfasse diejenigen Aufwendun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 61 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Regelung des Behinderten-Pauschbetrages dient der Vereinfachung. Sie soll die Anwendung in einem Grenzgebiet der ag Belastung erleichtern. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung typischerweise Sonderaufwendungen entstehen, die als ag Belastung zu qualifizieren sind (s BFH BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Kinder, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchende gemeldet sind (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Danach ist ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, zu berücksichtigen, wenn es an einem Tag des Monats in keinem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet war. Arbeitslosigkeit iSd des § 138 SGB III ist hingegen keine Voraussetzung, sondern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bedeutung der Pauschbeträge außerhalb des § 33b EStG

Rn. 130 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG besteht für ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeld, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Neben dem Grundbedarf ist für die Bemessung der Höhe des Unterhaltsbedarfs der Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung zu ermitteln. Werden di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Keine Übertragung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs 6 S 6 EStG für Zeiträume, für die Unterhaltsleistungen nach dem UnterhaltsvorschussG gezahlt werden (§ 32 Abs 6 S 7 EStG)

Rn. 911 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die durch das StVereinfG 2011 mit Wirkung ab dem VZ 2012 eingeführte Regelung schließt eine Übertragung des Kinderfreibetrags für Zeiträume aus, für die Leistungen nach dem UnterhaltsvorschussG (UnterhVG), BGBl I 2007, 1446 gezahlt werden. Das KroatienAnpG, das insoweit zum 31.07.2014 in Kraft getreten ist, hat klargestellt, dass es nicht a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Für besondere Ausbildungszwecke bestimmte Bezüge u Einkünfte, soweit sie für solche Zwecke verwendet werden (§ 32 Abs 4 S 5 EStG aF)

Rn. 1079 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bezüge, die für besondere Ausbildungszwecke bestimmt sind, bleiben nach § 32 Abs 4 S 5 Hs 1 EStG aF bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte u Bezüge außer Betracht. Entsprechendes gilt nach § 32 Abs 4 S 5 Hs 2 EStG aF für Einkünfte, soweit sie für solche Zwecke verwendet werden, vgl dazu H 32.10 EStH 2011 "Besondere Ausbildungskosten". N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Europarechtliche Vorgaben

Rn. 170 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Gewährung familien- und personenbezogener steuerlicher Freibeträge bzw die Familienförderung durch das Kindergeld, soweit dieses über die Freistellung des sächlichen Existenzminimums und des Bedarfs für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung überhaupt eine Förderkomponente enthält, muss auch europarechtlichen Anforderungen entsprechen. In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Behinderte Kinder (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Horizontale Besteuerungsgleichheit und Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit

Rn. 101 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 32 EStG stellt die Gleichmäßigkeit der Besteuerung von StPfl mit Kindern gegenüber solchen StPfl ohne Kinder her. Der Aufwand, der durch den Unterhalt für Kinder zwangsläufig entsteht, mindert die Leistungsfähigkeit der Eltern. Art 6 Abs 1 u 2 GG gebietet, dass der Staat nur das Einkommen der Besteuerung unterwirft, das den Eltern nach Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.2 Begriff der Einkommensteuer

Rz. 4 Mit "ESt" i. S. d. Vorschrift ist die bei der Veranlagung des Stpfl. festzusetzende ESt gemeint. Nach § 2 Abs. 6 EStG handelt es sich bei der festzusetzenden ESt um die tarifliche ESt i. S. d. § 32a Abs. 1 bzw. 5 EStG, die um die in dem jeweiligen Fall zu berücksichtigenden Steuerermäßigungen (regelmäßig §§ 35, 34g und 35a EStG) vermindert bzw. Hinzurechnungsbeträge er...mehr

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Kindergeld

1 Einleitung, Bedeutung des Kindergelds im öffentlichen Dienst und für privatrechtlich organisierte TVöD-Anwender Rechtsgrundlage für die Zahlung von Kindergeld ist seit 1.1.1996 das Einkommensteuergesetz (EStG), dort Abschnitt X. Einrichtungen, die in öffentlich-rechtlicher Rechtsform geführt werden, müssen grundsätzlich an die bei ihnen Beschäftigten bei Vorliegen der Voraus...mehr

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Kindergeld / 3.5 Kindergeld nicht abtretbar oder pfändbar

Kindergeld ist für die Eltern bestimmt; es soll die Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes sichern einschließlich des Bedarfs für seine Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Aus diesem Grund kann das Kindergeld grundsätzlich nicht an einen Dritten abgetreten oder gepfändet werden. Wichtig Pfändung nur wegen gesetzlicher Unterhal...mehr

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Kindergeld / 3.2 Kindergeld und Kinderfreibeträge

Gemäß § 31 EStG wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes entweder durch die Freibeträge für Kinder nach § 32 oder durch Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG bewirkt. Die Freibeträge nach §§ 32, 66 EStG: Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein jährlicher Freibetrag für das "sächliche ...mehr

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Kindergeld / 3.4.8 Verjährung der Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld

Begeht ein Kindergeldberechtigter eine Steuerhinterziehung, indem er es unterlässt, der Familienkasse mitzuteilen, dass Kindergeld für dieses Kind von einer anderen Stelle gezahlt wird (z. B. weil der Ehegatte im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und das Kindergeld über seinen Arbeitgeber bezieht), so kann die Festsetzung des Kindergeldes nachträglich aufgehoben werden. Dab...mehr

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Kindergeld / 3.3 Die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld

Hinweis Grundsätzlich müssen nur die Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts) die Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs im Einzelnen kennen. Die nachstehenden Ausführungen richten sich jedoch auch an Betriebe in privater Rechtsform – als Hilfestellung bei der Festsetzung der kinderbezogenen Besitzstan...mehr

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Kindergeld / 2.2 Verzicht des öffentlichen Dienstes auf die Zuständigkeit für das Kindergeld

In Deutschland wird für mehr als 16 Mio. Kinder Kindergeld gezahlt. Das Kindergeld wird von den Familienkassen festgesetzt und ausgezahlt. Neben den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87 % aller Kinder in Deutschland bearbeiten, gibt es über 8.000 einzelne Familienkassen des öffentlichen Dienstes für die übrigen 13 % (Kinder von öffen...mehr

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Kindergeld / 3.3.5 Kindergeld nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes

Vom gesetzlichen Grundgedanken her gilt: Kann ein Kind durch eigene Erwerbstätigkeit seinen Lebensunterhalt erwirtschaften, ist es nicht mehr auf Unterhaltsleistungen seiner Eltern oder anderer Personen angewiesen. Aus diesem Grund endet die Kindergeldberechtigung grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Eine Berücksichtigung erfolgt nur noch, wenn die b...mehr

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Kindergeld / 3.3.5.5 Kindergeld nach Vollendung des 18. Lebensjahres – Rechtslage bis 31.12.2011

Für Zeiträume bis zum 31.12.2011 wird ein Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres, das die besonderen Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 oder Ziffer 2 EStG (Arbeit suchend, Berufsausbildung, Übergangszeit, Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres etc.) erfüllt, bei der Kindergeldzahlung nur berücksichtigt, wenn es "Einkünfte und Bezüge, ...mehr

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Kindergeld / 3.4.9 Abrechnung des Kindergelds durch den öffentlichen Dienst

Wird das Kindergeld zusammen mit den Bezügen oder dem Arbeitsentgelt ausgezahlt, so ist das Kindergeld in den Abrechnungen der Bezüge und des Arbeitsentgelts gesondert auszuweisen (§ 72 Abs. 7 Satz 1 EStG). Der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber hat die Summe des von ihm für alle Berechtigten ausgezahlten Kindergelds dem Betrag, den er insgesamt an Lohnsteuer einzubehalten hat...mehr

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Kindergeld / 3.3.7 Höhe des Kindergelds, Einmalbetrag 2021, Zahlkinder und Zählkinder

Das Kindergeld beträgt gemäß § 66 Abs. 1 EStG monatlich[1] Darüber hinaus wurde für jedes Kind, für das für den Monat Mai 2021 ein Anspruch a...mehr

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Kindergeld / 1 Einleitung, Bedeutung des Kindergelds im öffentlichen Dienst und für privatrechtlich organisierte TVöD-Anwender

Rechtsgrundlage für die Zahlung von Kindergeld ist seit 1.1.1996 das Einkommensteuergesetz (EStG), dort Abschnitt X. Einrichtungen, die in öffentlich-rechtlicher Rechtsform geführt werden, müssen grundsätzlich an die bei ihnen Beschäftigten bei Vorliegen der Voraussetzungen Kindergeld auszahlen (zur Möglichkeit des Verzichts der öffentlich-rechtlichen Einrichtung auf die Kind...mehr

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Kindergeld / 3.4.2 Beginn und Ende der Kindergeldzahlung, der Kindergeldantrag

Das Kindergeld wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Es wird gezahlt bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen (§ 66 Abs. 2 EStG). Kindergeld wird also für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben, gewährt. Praxis-Beispiel Für ein am 31.1. geborenes...mehr

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Kindergeld / 2.1 Öffentlicher Dienst als Familienkasse

Der Anspruch auf Kindergeld wird grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit, dort den "Familienkassen" bei den Agenturen für Arbeit geprüft. Die Agentur für Arbeit setzt die Höhe des Kindergelds fest und zahlt dieses aus. Praxis-Tipp Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird das Kindergeld dagegen grundsätzlich vom Dienstherrn bzw. öffentlich-rechtlichen Arbeit...mehr

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Kindergeld / 2 Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds durch öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Verzicht auf die Zuständigkeit

2.1 Öffentlicher Dienst als Familienkasse Der Anspruch auf Kindergeld wird grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit, dort den "Familienkassen" bei den Agenturen für Arbeit geprüft. Die Agentur für Arbeit setzt die Höhe des Kindergelds fest und zahlt dieses aus. Praxis-Tipp Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird das Kindergeld dagegen grundsätzlich vom Diens...mehr

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Kindergeld / 3.3.5.2 Das "Ausbildungskindergeld"

Bis zum 31.12.2011 wurde ein Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres, das die besonderen Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 oder Ziffer 2 EStG erfüllte (Arbeit suchend, Berufsausbildung, Übergangszeit, Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres etc.), bei der Kindergeldzahlung nur berücksichtigt, wenn es "Einkünfte und Bezüge, die zur Best...mehr

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Kindergeld / 3.3.2 Voraussetzungen beim Antragsteller

In der Regel ist nicht das Kind selbst anspruchsberechtigt, sondern Vater oder Mutter oder eine andere Person, die für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommt (vgl. § 6 SGB I). Nur in Ausnahmefällen (z. B. sonstige Anspruchsberechtigte sind nicht vorhanden) hat ein Kind Anspruch auf Kindergeld für sich selbst. Weiter kann das für ein Kind festgesetzte Kindergeld an das Kind ...mehr

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Kindergeld / 3.3.3 "Kind"-Begriff

Anspruch auf Kindergeld besteht nach § 63 Abs. 1 i. V. m. § 32 EStG grundsätzlich für im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder, Kinder des anderen Ehegatten/Lebenspartners, sofern sie in den Haushalt des Berechtigten aufgenommen sind, Pflegekinder, sofern die in § 32 Abs. 1 Ziffer 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind, sowie vom Berechtigten in seinen Haushal...mehr

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Kindergeld / 3.4.1 Zahlungszeitraum

Das Kindergeld wird monatlich gezahlt (§ 71 EStG).mehr

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Kindergeld / 3.3.8 Mehrere Anspruchsberechtigte

Für jedes Kind wird immer nur einer Person Kindergeld gewährt (§ 64 Abs. 1 EStG). Doppelzahlungen sollen dadurch vermieden werden. Erheben mehrere Personen Anspruch auf Kindergeld für dasselbe Kind – besteht also eine sog. Anspruchskonkurrenz –, bestimmt § 64 Abs. 2 EStG, wer vorrangig berechtigt ist und damit das Kindergeld erhält. Bei den nachrangigen Berechtigten wird das...mehr

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Kindergeld / 3.3.1 Überblick

Bei der Prüfung des Kindergeldanspruchs ist zu unterscheiden zwischen Voraussetzungen, die in der Person des Antragstellers, also z. B. bei Vater oder Mutter, vorliegen müssen (Einzelheiten unten, Ziffer 3.3.2), und Voraussetzungen, die das Kind erfüllen muss (Einzelheiten unten, Ziffer 3.3.3 ff.). Nach § 62 EStG hat Anspruch auf Kindergeld, wer in der Bundesrepublik Deutschland...mehr

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Kindergeld / 3.3.2.3 Der Kindergeldanspruch von Ausländern

Wegen des Territorialprinzips steht grundsätzlich auch Ausländern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, Kindergeld zu. Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Staatsangehörigen der Schweiz, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in die Bundesrepublik einreis...mehr

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Kindergeld / 3.4.5 Der Kindergeldbescheid

Das Kindergeld wird nach § 70 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Bescheid festgesetzt. Bis zur Änderung des § 70 EStG im Jahr 2006 konnte von der Erteilung eines schriftlichen Bescheids abgesehen werden (§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.), wenn dem Antrag in vollem Umfang entsprochen wurde, der Berechtigte anzeigte, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes nicht mehr er...mehr

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Kindergeld / 3.3.6 Altersgrenzen

Das Kindergeldrecht kennt im Wesentlichen 3 Altersgrenzen: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird für jedes Kind – ohne weitere Voraussetzungen – Kindergeld gezahlt (sog. Regelkindergeld), Arbeit suchende Kinder werden längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres berücksichtigt, Anspruch auf das sog. Ausbildungskindergeld besteht längstens bis zur Vollendung des 25. ...mehr

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Kindergeld / 3.3.5.2.2 Kindergeldanspruch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung/eines Erststudiums

Nach erfolgreichem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung/eines Erststudiums besteht die widerlegbare Vermutung, dass das Kind in der Lage ist, sich selbst finanziell zu unterhalten. Absolviert das Kind nach Abschluss einer Erstausbildung/eines Erststudiums jedoch eine weitere Berufsausbildung/ein weiteres Studium oder befindet es sich z. B. in einer Übergangszeit von h...mehr

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Kindergeld / 3.4.4.1 Mitwirkungspflichten des Antragstellers

Nach § 68 EStG ist der Berechtigte verpflichtet, "Änderungen in den Verhältnissen", die für die Kindergeldzahlung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit dem Kindergeld Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse[1] mitzuteilen. Anzeigepflichtig sind sämtliche kindergeldrelevanten Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Antrags...mehr