Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vaterschaftsnachweis.

Rn 4 Als Vater ist derjenige Mann festzustellen, von dem das Kind genetisch abstammt (§ 1589). Der unmittelbare Vaterschaftsnachweis ist durch Sachverständigengutachten zu führen, das eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit bei 99,99 % erbringt (BGH FamRZ 06, 1745). DNA-Untersuchungen (RFLP bzw STR-Systeme) haben sich ggü jedem anderen Beweismittel als zuverlässigste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Teilrechtsfähigkeit.

Rn 21 Aus den vorgenannten Regelungen und Analogien wird heute weithin gefolgert, der Nasciturus sei im Privatrecht bereits partiell rechtsfähig (Teilrechtsfähigkeit). Darin liegt ein Missverständnis des Begriffs der Rechtsfähigkeit, die Rechtssubjekten nur als volle Rechtsfähigkeit zustehen kann (s.o. Rn 8). Dies wird praktisch daran deutlich, dass jeder Rechtserwerb des Na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abstammungssachen (§ 111 Nr 3 FamFG).

Rn 7 Der Verfahrensgegenstand ergibt sich aus § 169 FamFG. Danach handelt es sich um Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses (Nr 1), auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme nach § 178 FamFG (Nr 2), auf Einsicht oder Aushändigung einer Abschrift...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 144 FamFG – Verzicht auf Anschlussrechtsmittel.

Gesetzestext Haben die Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet, können sie auch auf dessen Anfechtung im Wege der Anschließung an ein Rechtsmittel in einer Folgesache verzichten, bevor ein solches Rechtsmittel eingelegt ist. Rn 1 Die Vorschrift erleichtert im Verbundverfahren den Verzicht auf Anschlussrechtsmittel für den Scheidungsausspruch. Dami...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bedürftigkeit durch sittliches Verschulden.

Rn 2 Hat der Unterhaltsberechtigte seine Bedürftigkeit ganz oder teilweise selbst herbeigeführt, hängt die Verwirkung davon ab, ob sittliches Verschulden gegeben ist. Hierbei handelt es sich um Vorwerfbarkeit von erheblichem Gewicht (BGH FamRZ 85, 273). Dies kann insbes bei Rauschgift- und/oder Alkoholsucht gegeben sein (Celle FamRZ 90, 1142). Ist die Sucht jedoch als Krankh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4.

Rn 5 Schließlich muss ein Elternteil beantragen, dass ihm die elterliche Sorge ganz oder teilweise allein übertragen wird. Das Antragsrecht steht ausschl den Eltern, nicht dem Kind und auch nicht dem Jugendamt zu. Diese haben nur die Möglichkeit über eine Anregung gem § 1666 oder § 1696 eine andere Sorgerechtsregelung zu erreichen. Der beantragende Elternteil muss die Allein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Gesetzliche Vertretungsmacht.

Rn 51 Das Gesetz ordnet die gesetzliche Vertretung dort an, wo der Vertretene nicht voll geschäftsfähig oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. In diesen Fällen soll die gesetzliche Vertretung dem Vertretenen die Teilnahme am Rechtsverkehr ermöglichen. Hauptanwendungsfall ist die gesetzliche Vertretungsma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anerkennung oder gerichtliche Feststellung.

Rn 5 Unabhängig von der genetischen Abstammung begründet die zustimmungs- und formbedürftige Vaterschaftsanerkennung (§§ 1594–1598) rückwirkend ab der Geburt die rechtliche Vaterschaft zu dem Kind, wenn dessen Mutter nicht verheiratet ist. Auch die wahrheitswidrige, dh mit der genetischen Beziehung nicht übereinstimmende Anerkennung der Vaterschaft ist wirksam. Nach einer Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sonstige Fälle.

Rn 31 Die Vorschrift gilt entspr, wenn die zwangsweise Anspruchsdurchsetzung einen Gesetzes- oder Grundrechtsverstoß darstellen würde. Daher ist etwa die Verpflichtung zum Abschluss eines Erbvertrages wegen § 2302 BGB ebenso wenig vollstreckbar (Frankf Rpfleger 80, 117, 118) wie die Verpflichtung zur Teilnahme an einer kultisch-religiösen Handlung (Köln MDR 73, 768, 769). Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Beschwerderecht.

Rn 47 Gegen die Aufhebung der Nachlasspflegschaft steht dem Nachlasspfleger kein Beschwerderecht zu, auch nicht gegen die Anordnung des LG, die Aufhebung durchzuführen (BayObLGZ 61, 277). Rn 48 Gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft ist die Beschwerde der Erbprätendenten statthaft (Köln FamRZ 89, 547), ebenso die des Nachlasspflegers, wenn er geltend macht, ohne gesetzli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Auseinandersetzung.

Rn 6 § 2043 enthält kein Auseinanderersetzungsverbot, sondern schränkt das Recht der Miterben ein, die Auseinandersetzung jederzeit zu verlangen (NK-BGB/Eberl-Borges § 2043 Rz 8). Eine durchgeführte Auseinandersetzung ist wirksam, berechtigt aber zur Aufhebung der Auseinandersetzungsvereinbarung. Wird der erwartete Erbe in der Auseinandersetzungsvereinbarung berücksichtigt, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Prozessstandschaft.

Rn 39 Die Rechtskraft einer für und gegen den Prozessstandschafter ergangenen Entscheidung erstreckt sich dann auf den Rechtsinhaber, wenn diesem die Prozessführungsbefugnis zur Wahrnehmung der Interessen des Rechtsinhabers übertragen worden ist (St/J/Althammer § 325 Rz 55). Dies gilt regelmäßig für die Parteien kraft Amtes, dh den Insolvenz-, Nachlass- und Zwangsverwalter s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anforderungen an die Hauptsacheklage.

Rn 10 Die Hauptsacheklage muss den Anspruch betreffen, den der erlassene Arrest sichert. Entscheidend ist, ob die Klage zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Eilmaßnahme führt (BGH NJW 01, 157, 159 [BGH 26.09.2000 - VI ZR 279/99]). Wurde der Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB im Wege der einstweiligen Verfügung durch Vormerkung gesi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachholung der Anhörung bei Gefahr im Verzug, Abs 1 S 2.

Rn 9 Die Regelung entspricht § 159 III 2 bzw. § 160 IV. Eine Anhörung erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie vor Erlass der Entscheidung erfolgt. Dementsprechend regelt Abs 1 S 2, dass (nur) bei Gefahr im Verzug zunächst von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese aber unverzüglich nachgeholt werden muss. Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn durch die aufgrund der Anhör...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vermutung.

Rn 3 Nach § 1360b wird vermutet, dass ein Ehegatte im Zweifel nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen. Diese Regelung entspricht § 685 II, der im Verhältnis Eltern-Kind und umgekehrt dieselbe Bestimmung trifft. Diese Vermutung ist widerlegbar, wenn der Unterhaltsschuldner nachweist, dass er mehr als den geschuldeten Unterhalt geleistet hat und dass ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostentragung Dritter (Abs 3).

Rn 9 Im Scheidungsverbundverfahren sind in den Folgesachen der fG regelmäßig Dritte beteiligt, wie zB in Kindschaftssachen der Verfahrensbeistand oder das Jugendamt oder auch das Kind selbst oder in VA-Sachen die beteiligten Versorgungsträger. Abs 3 stellt klar, dass diese Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben und die Anordnung einer Kostenerstatt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anwaltsbeiordnung.

Rn 20 § 121 ist anzuwenden (s seit 1.9.09 aber auch den – enger gefassten – § 78 II FamFG, dazu § 121 Rn 7 mwN). Dem gemeinnützigen Verein, dem im Sorgerechtsverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, wenn ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind übertragen worden ist, kann kein Anwalt beigeordnet werden (Ddorf FamRZ 95, 373). Ist ein Insolvenzverwalter Rechtsan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Beteiligung und Anhörung von Pflegepersonen sowie der in Abs 1 S 2 genannten Bezugspersonen. Sie enthält im Vergleich zu § 50c FGG aF eine ganz wesentliche Verbesserung der Stellung dieses Personenkreises im Verfahren: War in § 50c FGG aF lediglich ihre Anhörung vorgesehen, kann das Gericht sie nun gem Abs 1 als ›Kann-Beteiligte‹ (§ 7 III) zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nr. 2: Ersetzung der Einwilligung in genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme.

Rn 3 Nr 2 schafft die Grundlagen für die rechtsfolgenlose Klärung der Abstammung gem § 1598a BGB. Anspruchsteller und Anspruchsgegner können nach § 1598a BGB nur die rechtlichen Eltern und das Kind sein, nicht aber der potenzielle Erzeuger (BVerfG NJW 16, 1939 [BVerfG 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsnatur und deliktsrechtliche Ansprüche.

Rn 4 Die elterliche Sorge ist als höchstpersönliches Recht unvererblich und nur zur Ausübung (BGH FamRZ 20, 1171; Bremen FamRZ 18, 689; Ddorf FamRZ 18, 693), aber nicht an sich übertragbar (Grüneberg/Götz § 1626 Rz 3; Hoffmann FamRZ 11, 1544 eingehend zur Sorgerechtsvollmacht; Kobl FamRZ 19, 298; vgl Saarbr FamRZ 19, 985; Frankf FamRZ 19, 1144). Wegen der bestehenden Pflicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unterhalt (Abs 1 Alt 1).

Rn 7 § 246 I Alt 1 enthält die Befugnis des Gerichts, durch einstweilige Anordnung die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt zu regeln. Die Vorschrift schafft keine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern setzt das Bestehen eines Anspruchs nach materiellem Recht voraus. Im Wege der einstweiligen Anordnung können Ansprüche auf Zahlung von Verwandtenunterhalt gem § 1601 BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschränkt Geschäftsfähige (Nr 2).

Rn 4 Verfahrensfähig sind nach dieser Bestimmung auch die beschränkt Geschäftsfähigen, bspw, wenn sie zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (§ 112 BGB) oder zur Dienst- oder Arbeitsaufnahme (§ 113 BGB) ermächtigt sind. Eine beschränkte Geschäftsfähigkeit kann sich auch aus dem Öffentlichen Recht ergeben (Begr zu § 9 RegE in BTDrs 16/6308, 180). Mängel können rüc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sonderregelung für Verfahren nach § 169 Nr 2.

Rn 3 In Verfahren nach § 169 Nr 2 ist gem Abs 2 nur ein kleinerer Personenkreis zur Erörterung zu laden. Dazu gehört grds auch das Kind. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres ist die persönliche Anhörung des Minderjährigen in das freie Ermessen des Gerichts gestellt (Kann-Vorschrift). Die Erörterung dient nicht allein der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern wiederum der Sach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Internationale Zuständigkeit.

Rn 14 Für die internationale Zuständigkeit für Adoptionsverfahren existieren keine staatsvertraglichen Regelungen; auch das HIntAdÜ regelt sie nicht. Maßgeblich ist § 101 FamFG. Danach sind deutsche Gerichte zuständig, wenn der Annehmende, ein annehmender Ehegatte oder das anzunehmende Kind Deutscher ist (Nr 1) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (Nr 2). Die de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Leistungsnähe des Dritten.

Rn 5 Der Dritte muss sich bestimmungsgemäß in der Nähe (im Gefahrenbereich) der Leistung befinden (BGHZ 70, 323, 329). Dabei wird bisweilen formuliert, der Dritte müsse den Gefahren aus der Leistung in gleicher Weise ausgesetzt sein wie der Gläubiger (etwa BGHZ 129, 136, 168; allgemeiner BGHZ 133, 168, 173; 166, 117 Rz 52). Das trifft aber in einigen Fallgruppen nicht zu. So...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Höchstdauer der Anordnung (Abs 7).

Rn 43 Abweichend von § 329 I 1 ist die Höchstdauer der freiheitsentziehenden Unterbringung und von freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen einheitlich auf 6 Monate bestimmt und die Möglichkeit der Verlängerung dieser Frist vorgesehen. Bei offensichtlich langer Sicherungsbedürftigkeit kann eine Höchstdauer bis zu einem Jahr bestimmt werden. Dies soll jedoch nur in ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Kindergärten in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft

Tz. 4 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das FG Düsseldorf hatte im Urteil vom 02.11.2010 (AZ: 6 K 2138/08) noch bestätigt, dass kommunale Kindergärten eine hoheitliche Tätigkeit seien, da diese eine eigentümliche und hoheitliche Tätigkeit darstellen, da für jedes Kind ab drei Jahren ein Kindergartenplatz zur Verfügung stehen muss. Im Revisionsverfahren hat der BFH im Urteil vom 12....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 20 Brüssel IIb-VO – Rechtshängigkeit und abhängige Verfahren.

Gesetzestext (1) Werden bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Anträge auf Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe zwischen denselben Parteien gestellt, so setzt das später angerufene Gericht das Verfahren von Amts wegen aus, bis die Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts geklärt ist. (2) Sofern sich die Zuständigkeit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag eines Elternteils bei Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs.

Rn 3 Die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens erfolgt ausschließlich auf Antrag (§ 23) eines (rechtlichen) Elternteils mit dem Vortrag, dass der andere Elternteil den Umgang vereitelt oder erschwert (BTDrs 13/4899, 133 f; Keidel/Engelhardt § 165 Rz 3). Andere Beteiligte, etwa das Kind selbst (obwohl es ein subjektives Recht auf Umgang hat), ein Umgangspfleger oder das Jug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Wirksamwerden (Abs 1).

Rn 1 Die Norm betrifft im Unterschied zu § 197 Beschlüsse in weiteren Verfahren nach § 186 Nr 2–4. Ein Beschluss über die Ersetzung einer Einwilligung oder Zustimmung zur Annahme als Kind wird abweichend von § 40 erst mit Rechtskraft (§ 45) wirksam. Eine Abänderung oder Wiederaufnahme (§ 48) scheidet aus (Abs 1 S 4). Bei Gefahr im Verzug kann nach Ermessen des Gerichts (Abs ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sonderregelungen.

Rn 4 Zum Schutz des Minderjährigen gelten für den Zugang von Willenserklärungen (§ 131 II), den beschränkt geschäftsfähigen Vertreter mit (§ 165) und ohne Vertretungsmacht (§ 179 III) und die Verjährung von Ansprüchen (§ 210) eigene Regelungen. Für bestimmte Rechtsgeschäfte gelten Sondervorschriften innerhalb des BGB etwa bei Eheschließung (§ 1303), Eheverträgen (§ 1411), Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Ohne die Zustimmung der Eltern darf grds keine Adoption erfolgen, denn mit der wirksamen Adoption verlieren sie ihre grundrechtlich geschützten Elternrechte. Die Ersetzung der Zustimmung ist deshalb auf Ausnahmen beschränkt (§ 1748). Aus der Gesamtregelung ergibt sich auch, dass sonstige Personen, gleich wie nah sie verwandtschaftlich zu dem Kind stehen, nicht in das Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss.

Rn 3 Die an sich bestehende Pflichtteilsberechtigung ist nach § 2309 ausgeschlossen, insoweit ein näher Berechtigter den Pflichtteil verlangen kann (Alt 1). Bsp: Der verwitwete G hat einen Sohn S und einen Enkel E. G enterbt S und E. S ist vor seinem Kind E pflichtteilsberechtigt. E ist wegen des Rangverhältnisses ausgeschlossen. Ob der näher Berechtigte den Pflichtteil tats...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 29 Eine gesetzliche Vermutung für den Schenkungscharakter von Leistungen unter nahen Verwandten kennt das Gesetz nur in den Fällen der §§ 685 II, 1360b, 1620. Es besteht keine tatsächliche Vermutung, dass die Eltern eines Ehegatten Geld nur ihrem Kind zuwenden (Ddorf NJW-RR 94, 1411). Rn 30 Macht der Beschenkte Rechte aus der Schenkung geltend, so muss er diese beweisen (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verletzung der Vermögenssorgepflicht.

Rn 22 Ganz allg sind die Eltern verpflichtet das Kindesvermögen zu erhalten, zu verwerten und zu vermehren, also nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben, insb für den Kindesunterhalt, bereitzuhalten ist, vgl §§ 1626 I 2, 1642, 1649 I 1. Rn 23 Als Verletzungshandlungen kommen demnach insb in Betrac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 28 Brüssel IIa-VO – Vollstreckbare Entscheidungen.

Gesetzestext (1) Die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen über die elterliche Verantwortung für ein Kind, die in diesem Mitgliedstaat vollstreckbar sind und die zugestellt worden sind, werden in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt, wenn sie dort auf Antrag einer berechtigten Partei für vollstreckbar erklärt wurden. (2) Im Vereinigten Königreich wird eine derar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelheiten zur Rechtsfähigkeit.

Rn 8 Erfasst sind Beginn (Vollendung der Geburt, 24 Stunden nach der Geburt oä) und Ende der Rechtsfähigkeit (Hirntod oa), einschließlich der Bestimmung des Todeszeitpunktes im Rechtssinne (Art 9 bezieht sich auf Ungewissheiten im Tatsächlichen). Ob für die Nachwirkung der an sich beendeten allg Rechtsfähigkeit eine analoge Anwendung von Art 7 in Betracht kommt (so MüKo/Birk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II.

Rn 11 Einen Spezialfall des Ausschlusses des Vertretungsrechts regelt der mit dem am 1.4.08 in Kraft getretenen G zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren vom 26.3.08 (BGBl I 441) eingefügte IIa. Demnach können Vater und Mutter das Kind im gerichtlichen Verfahren nach dem ebenfalls mit diesem G neu eingefügten § 1598a nicht vertreten, wodurch Interesse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll das Gericht mit den Eltern und in geeigneten Fällen auch mit dem Kind erörtern, wie einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, insbesondere durch öffentliche Hilfen, begegnet werden und welche Folgen die Nichtannahme notwendiger Hilfen haben kann. (2) Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Autonomes Recht.

Rn 4 Im Anwendungsbereich des § 99 verbleiben damit Kindschaftssachen iSd § 151 Nr 1–6, wenn das Kind seinen gewöhnl Aufenthalt in einem Staat hat, der weder Brüssel IIb-VO/Brüssel IIa-VO noch KSÜ/MSA angehört (zB USA, Bremen FamRZ 16, 1189, 1190). Auch die Vollstreckung von Umgangsentscheidungen kann erfasst sein (BGH FamRZ 15, 2147), insb enthalten weder Brüssel IIb-VO/Brü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Dynamisierte Titel und Unterhaltsvereinbarungen.

Rn 6 Nr 3 trifft besondere Regelungen für dynamisierte Titel und Unterhaltsvereinbarungen. Sie gelten fort und werden ohne gesondertes Verfahren an das neue Recht angepasst. Dabei bleibt die Höhe der Unterhaltsbeträge unberührt. Nur die Bezugsgröße für die Dynamisierung wird ausgetauscht: An die Stelle des Regelbetrags tritt der Mindestunterhalt (S 2). Der bisherige Prozents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Abgesehen von Entscheidungen in Ehesachen sowie von Entscheidungen nach § 1 Absatz 2 des Adoptionswirkungsgesetzes werden ausländische Entscheidungen anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. (2) 1Beteiligte, die ein rechtliches Interesse haben, können eine Entscheidung über die Anerkennung oder Nichtanerkennung einer ausländischen Entscheidung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 14 Brüssel IIa-VO – Restzuständigkeit.

Gesetzestext Soweit sich aus den Artikeln 8 bis 13 keine Zuständigkeit eines Gerichts eines Mitgliedstaats ergibt, bestimmt sich die Zuständigkeit in jedem Mitgliedstaat nach dem Recht dieses Staates. Rn 1 Als Öffnungsklausel konzipiert, ist Art 14 die letzte, nur höchst hilfsweise einschlägige Auffangzuständigkeit (s dazu Art 8 Rn 1) und erfasst den – sehr seltenen – Fall, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift tritt an die Stelle des § 653 ZPO aF; es wird einem Kind in beschränktem Umfang ermöglicht, bereits vor Feststellung der Vaterschaft einen Antrag auf Zahlung von Unterhalt zu stellen. Das Verfahren ist nicht mehr zwingend Teil des auf Feststellung der Vaterschaft gerichteten Abstammungsverfahrens, sondern ein selbstständiges Verfahren, das von dem Abstamm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Berechtigtes Interesse eines/des Mieters.

Rn 3 Nach BGH (ZMR 18, 405; NJW 85, 130, 131) genügen auf Seiten des Mieters vernünftige nachvollziehbare Gründe (LG Hamburg ZMR 20, 513; Beweise muss der Mieter nicht vorlegen, LG Berlin WuM 18, 360) für seinen Überlassungswunsch. Geschützt ist jedes rechtliche, persönliche, wirtschaftliche (LG Berlin MM 18, Nr 4, 28) oder familiäre Interesse des Mieters von einigem Gewicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, KSÜ Art 49 KSÜ

Art 49 KSÜ0 Hat ein Staat zwei oder mehr Rechtssysteme oder Gesamtheiten von Regeln, die auf verschiedene Personengruppen hinsichtlich der in diesem Übereinkommen geregelten Angelegenheiten anzuwenden sind, so gilt zur Bestimmung des nach Kapitel III anzuwendenden Rechts Folgendes:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abweisung oder Rücknahme des einseitigen Scheidungsantrags (Abs 2 S 1).

Rn 7 Wird der Scheidungsantrag abgewiesen, hat der ASt gem § 150 II 1 die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen zu tragen; also die gesamten gerichts- und außergerichtlichen Kosten. Die anhängigen Folgesachen werden durch die Abweisung des Scheidungsantrags grds gegenstandslos, § 142 II 1. Die Kostentragungspflicht des ASt tritt auch ein, wenn der nur einseitig gest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 23 Der Ergänzungswert wird ermittelt, indem zunächst durch Hinzurechnung (ohne Berücksichtigung von Kosten) des geschätzten Werts des Geschenks (S) zum nach § 2311 maßgebenden Nachlassbestand (N) und unter Berücksichtigung des halben gesetzlichen Erbteils des Ergänzungsberechtigten (1/2Q) ein fiktiver Ergänzungserbteil ermittelt wird (N+S)/2Q. Die Differenz dieser Summe z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berufungsgrund des nasciturus.

Rn 4 Entscheidend ist, ob der nasciturus zum Erben bestimmt wurde und ob er Erbe wäre, wenn er im Zeitpunkt des Erbfalls bereits leben würde (NK-BGB/Krug § 1963 Rz 3). Gleichgültig ist, welcher Erbenordnung er angehören wird. Für die Ersatzerbenstellung genügt es, wenn der Ersatzerbfall vor der Geburt eintritt. Bei Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs ist § 1963 analog anwen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 18 Nr 10 sieht eine Zuständigkeit für ›sonstige Familiensachen‹, legaldefiniert im Katalog des § 266 FamFG, vor. Die Vorschrift bezweckt eine möglichst umfassende Begründung der Zuständigkeit für alle entsprechenden Streitigkeiten (BGH MDR 15, 1382 [BGH 16.09.2015 - XII ZB 340/14]; Schulte-Bunert/Weinreich/Rehme § 266 FamFG Rz 3). Bei den in § 266 I FamFG aufgeführten, nu...mehr