Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Der Begriff der unbilligen Härte.

Rn 9 ist einzelfallbezogen auszufüllen (Hambg FamRZ 19, 1405; KG FamRZ 15, 1191). So sind die Belange der Ehegatten und der im Haushalt lebenden Kinder zu berücksichtigen. Grobe Unbilligkeit wurde ua angenommen, wenn ein Ehegatte ›in grob rücksichtsloser Weise‹ durch erhebliche Belästigungen das Wohnen für den anderen Ehegatten ›nahezu unerträglich‹ macht (Karlsr FamRZ 91, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XII. Maklerrecht.

Rn 18a Maklervertragsrechtliche Ansprüche können im Einzelfall auch Gegenstand einer einstweiligen Verfügung (§§ 935, 940) sein. Besteht etwa ein Alleinauftrag (vgl D. Fischer NJW 22, 1212 Rz 4), bezogen auf mehrere Vertriebsobjekte, und wird dieser vom Kunden zu Unrecht vorzeitig aufgekündigt und der Vertriebsauftrag an einen anderen Makler vergeben oder Vertriebsdienste vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinbarter Leistungsort.

Rn 3 § 391 II setzt voraus, dass für die Hauptforderung ein anderer Leistungsort vereinbart ist als derjenige, der für die Aufrechnungsforderung maßgebend ist. Damit soll die Durchsetzbarkeit der vereinbarten Leistungsmodalitäten, zu denen auch der Leistungsort gehört, gewahrt werden. Die Vorschrift gilt allerdings nicht, soweit sich der Leistungsort aus dem Gesetz ergibt (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. §§ 133–141.

Rn 9 § 133 gilt auch für die Auslegung von Testamenten (dazu § 2084 Rn 5 ff). Mängel der vom Erblasser getroffenen Anordnungen werden durch besondere Vorschriften beseitigt, die Auswirkungen von Unklarheiten oder Lücken im Testament beschränken (§§ 2066–2073, 2084–2086). Rn 10 Eine letztwillige Verfügung kann nach §§ 134, 138 nichtig sein. Die praktisch wichtigsten Verbote en...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verträge.

Rn 6 Bei Verträgen liegt die erforderliche Personenidentität vor, wenn der Vertreter mit sich selbst in eigenem Namen (Selbstkontrahieren) oder mit sich in fremdem Namen eines Dritten (Mehrvertretung) kontrahiert. Ein Fall des Selbstkontrahierens ist auch dann gegeben, wenn der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, der einen Anstellungsvertrag mit der KG abgeschlossen hat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Trennung von der Obhutsperson (Abs 3 Nr 2).

Rn 22 Ein Verfahrensbeistand ist auch dann zu bestellen, wenn eine Trennung des Kindes von einer Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet, ohne dass es sich um eine Maßnahme nach §§ 1666, 1666a BGB handeln muss (BTDrs 16/6308, 238; MüKoFamFG/Schumann § 158 aF Rz 10; Prütting/Helms/Hammer § 158 Rz 38). Der Begriff der Trennung ist so zu verstehen wie in § 1666a I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Baulandsachen.

Rn 64 Im Streit um Geldentschädigung ist die Höhe maßgebend, § 6, indes ist der unstr Teil abzuziehen; ein unbezifferter Leistungsantrag ist nach den Wertangaben des Kl zu bemessen (München NJW 68, 1937 [KG Berlin 25.04.1968 - 1 W 373/68]; Köln JurBüro 70, 606; Zulässigkeit der Enteignung nach § 6 mit dem Verkehrswert der betr Fläche anzusetzen (BGH NJW 68, 153 [BGH 28.09.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verfahrensaufwand.

Rn 24 Der Anwendungsbereich der Norm beschränkt sich von vornherein auf Kosten, die nicht Kosten des laufenden Rechtsstreits sind; letztere bleiben ungeachtet einer dahin gehenden Antragstellung ohne Berücksichtigung, solange die Hauptsache im Streit ist (BGH NJW 95, 664 für Beschwerdewert der Auskunftsverurteilung; ›allgemeiner Grundsatz‹: NJW 07, 3289 = FamRZ 07, 808 = Jur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bestellungszeit.

Rn 25 Die Bestellungszeit ist durch Beschl zu bestimmen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Verw seine Tätigkeit aufnehmen soll. Die Bestellungszeit ist nach § 26 II 1 auf 5, im Falle des Erstverw auf 3 Jahre begrenzt. Ein gegen die gesetzlich erlaubte Bestellungszeit verstoßender Beschl ist teilnichtig (München NZM 07, 647; KG ZMR 87, 277; BRDrs 168/20, 82). Is...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Einziehun... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 3 begehrt die Einziehung eines Erbscheins, nachdem er im Hinblick auf seine Ausschlagung der Erbschaft die Anfechtung erklärt hat. Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann haben am 17.3.2009 ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament verfasst, welches die gemeinsamen drei Kinder, die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3, als Erben des Letztverste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Durch die Einziehung des unrichtigen, aber wirksam erteilten Erbscheins oder seine Kraftloserklärung (§ 352 I FamFG) vAw wird die Wirkung der §§ 2365–2367 beseitigt und somit der aus ihnen folgenden Gefahren begegnet. Eine weitergehende negative Publizitätswirkung entfaltet die Einziehung nicht. § 2361 ist auf Überweisungszeugnisse der §§ 36, 37 GBO (KG JGF 14, 137), Ho...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 60 BGB – Zurückweisung der Anmeldung.

Gesetzestext Die Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der §§ 56 bis 59 nicht genügt ist, von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen. Rn 1 Die registergerichtliche Prüfungspflicht erstreckt sich auf die Voraussetzungen der §§ 56–59 und auf die allg materielle Rechtmäßigkeit des Vereins (vgl KG NZG 20, 1113). Das Registergericht prüft die formelle Ordnungsmäß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b)

Rn 6 Andere Gründe entschuldigen den Zeugen dann, wenn ihm angesichts der Umstände eine Teilnahme am Termin nicht zugemutet werden konnte, zB wegen einer Erkrankung (LSG München 15.4.09 – L 2 B 400/08 AS, Rz 13), die auch durch eine kurzfristige medikamentöse Einstellung nicht soweit gelindert werden kann, dass der Zeuge vor Gericht erscheinen könnte, oder Quarantäne (Zö/Gre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Änderungsvorbehalt.

Rn 3b Ein WEigtümer kann zu einer Umwidmung ermächtigt werden – Änderungsvorbehalt (BGH NJW-RR 21, 1239 Rz 23; München ZMR 17, 820). Dieser muss ›bestimmt‹ sein (München NZM 14, 397). In diesem Falle müssen Dritte nach hM nicht zustimmen (KG ZWE 11, 84; BayObLGZ 89, 28, 34). Der Änderungsvorbehalt kann nicht das Verhältnis vom SonderE und gemE betreffen (§ 10 Rn 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Zuständigkeit eines der Gerichte für den Rechtsstreit.

Rn 16 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 36 I Nr 6 ist als weitere Voraussetzung für eine Zuständigkeitsbestimmung zu fordern, dass wenigstens eines der Gerichte, die Unzuständigkeitserklärungen ausgesprochen haben, tatsächlich für den Rechtsstreit zuständig ist. Ist die Ermittlung des zuständigen Gerichts erst nach Aufklärung der für den einschlägigen Zuständigkeitstatbest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 1 Bestellung und Abberufung sowie deren Wirkungen entspr der Rechtslage beim Verw. Für § 23 II genügt: ›Der Beirat wird neu gewählt‹ (München ZMR 07, 996). Wahl und Abberufung unterfallen § 19 I. Eine Blockwahl ist zulässig (München ZMR 07, 996), wenn ›keine Bedenken‹ erhoben werden (Hambg ZMR 05, 396; KG ZMR 04, 776; aA LG Düsseldorf NZM 04, 468). Entspr § 664 I BGB sind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Inhaltsänderung, Wiederverwendung.

Rn 8 Soll der Inhalt des gesicherten Anspruchs geändert oder erweitert werden (zB Verlängerung der Frist zur Annahme eines Kaufangebots), ist neben der Eintragung der Inhaltsänderung nach § 877 die Zustimmung der gleich- und nachrangigen Berechtigten erforderlich (KG HRR 33 Nr 1849). Eine erloschene Vormerkung kann durch erneute Bewilligung für einen neuen deckungsgleichen A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Vermutung des § 558d III.

Rn 20 Nach § 558d III wird iSv § 292 ZPO vermutet, dass die in einem qualifizierten Mietspiegel – wenn ein Mietspiegel als solcher anzusehen ist (dazu § 558d Rn 5 ff) – bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Die Vermutungswirkung kann von dem Prozessgegner nur durch den Beweis des Gegenteils widerlegt werden (§ 292 1 ZPO). Die Vermutung ist durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Enthält eine Entscheidung des Familiengerichts eine Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt, soll in der Endentscheidung nicht nur die sofortige Wirksamkeit nach § 116 III 3 angeordnet werden, sondern es kann zugleich auf Antrag des Verpflichteten die Zwangsvollstreckung gem § 120 II 2 eingestellt oder beschränkt werden. In der Beschwerdeinstanz kann nach § 120 II 3 iV...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahren.

Rn 8 Die Erteilung der Genehmigung erfolgt vAw, ein förmlicher Antrag ist nicht erforderlich Es besteht keine Pflicht des Betreuers, die Genehmigung einzuholen (BGH DNotZ 67, 320 [BGH 04.10.1966 - VI ZR 13/65]) und sie darf auch nicht gegen seinen Willen erteilt werden (Staud/Veit § 1828 aF Rz 55). Ein Dritter, etwa der andere Vertragsteil, kann die Erteilung einer Genehmigu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Insolvenzgläubiger.

Rn 10 Stehen die ermittelten Kosten in einem Missverhältnis zu dem auf einen Insolvenzgläubiger im Falle des Obsiegens entfallenden Betrag, ist keine Zumutbarkeit gegeben. Zu berücksichtigen ist weiterhin, ob die Forderung auch im Fall des Obsiegens im Wege der Zwangsvollstreckung zu realisieren sein wird. Im Insolvenzverfahren ist zu ermitteln, welche Gläubiger für die Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 26 Die Werte mehrerer Ansprüche werden nach § 39 I GKG zusammengerechnet, so dass sich die Gebühr für das Verfahren allg nach dem Gesamtwert aller anhängigen Ansprüche berechnet, unabhängig davon, ob die Ansprüche zugleich anhängig waren oder nacheinander. (Celle MDR 15, 912 = AGS 15, 453; KG JurBüro 08, 148 = AGS 08, 188; aA Ddorf JurBüro 10, 648 = AGS 11, 86). Scheidet ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren vor dem Einzelrichter.

Rn 17 Durch die Übertragung nach § 526 tritt der Einzelrichter vollständig an die Stelle des Kollegiums, er wird in allen Belangen zum Prozessgericht, er ist dann für alle Maßnahmen und Entscheidungen unter Einschluss der Endentscheidung allein zuständig (BGH NJW-RR 12, 702). Er führt das Verfahren in der Situation fort, in der es sich zum Zeitpunkt der Übertragung befindet....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendbarkeit.

Rn 3 § 7 gilt unmittelbar für Grunddienstbarkeiten iSd §§ 1018 ff BGB. Darüber hinaus erfasst die Norm auch sonstige Rechte, die eine Wertverschiebung von einem Grundstück zum anderen mit sich bringen (St/J/Roth § 7 Rz 3). Das sind namentlich: Fischereirechte (KG OLGZ 75, 138); Licht- und Fensterrechte (BGH RPfleger 59, 112); Notwegrecht iSd § 917 BGB (BGH NJW-RR 17, 209; MD...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten.

Rn 4 Die Aufzählung der Befugnisse ist nur beispielhaft und nicht abschließend und dem Normzweck entsprechend eher weit auszulegen. Neben der Widerklage (§ 33), der Wiederaufnahme (§§ 578 ff), der Rüge nach § 321a und der Zwangsvollstreckung gehören auch zum Rechtsstreit iSd Norm: Das Kostenfestsetzungsverfahren einschließlich der Beschwerde (BVerfGE 81, 127 [BVerfG 29.11.19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zivilrechtliche Vorbemerkung

Rn. 2751 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine GbR wird nach noch geltendem Recht durch den Tod eines der Gesellschafter aufgelöst, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nicht etwas anderes ergibt (§ 727 Abs 1 BGB). Diese Rechtslage galt bis zum 30.06.1998 auch für Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), die zum 01.07.1998 erfolgte Rechtsänderung (§ 131 Abs 3 Nr 1 HGB, § 161 A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Person.

Rn 10 Im Prinzip kann jede – natürliche oder juristische – Person Verw sein; auch eine OHG oder KG, der Bauträger (BGH NJW 13, 3360 Rz 8), nach – unzutreffender – hM aber keine Außen-GbR (BGH ZMR 09, 779 Rz 11), die freilich idR als Verw OHG ist. Die Bestellung einer Unternehmer-GmbH ist möglich (BGH NJW 12, 3175 Rz 13 = ZMR 12, 885). Rechtlich unverbundene Personenmehrheite...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verfügung über den Anteil, S 1.

Rn 1 Anders als bei der Gesamthand kann jeder Teilhaber über seinen Anteil frei verfügen (ebenso § 2033 I für Erbengemeinschaft). Gleiches gilt für Verfügungen über einen Teil des Anteils (BayObLG MDR 79, 844). Für die Verfügung gelten die allgemeinen Vorschriften für die Verfügung über das Vollrecht (vgl BGH NJW-RR 01, 477 [BGH 17.10.2000 - X ZR 223/98] zur Abtretung von Fo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vertretung.

Rn 33 Vermieter und Mieter können beim Vertragsschluss vertreten sein (ua Rn 80). Zulässig ist auch die verdeckte Stellvertretung (BGH NJW 14, 1803 Rz 12 ff zur Mieterhöhung; s.a. zu Eheleuten Ddorf ZMR 00, 210; Schlesw ZMR 93, 69; LG Gießen ZMR 07, 863, 864; Rn 92). Wird nicht deutlich, für wen der Vertreter handeln wollte, kommt gem § 164 II der Vertrag allerdings mit dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abrechnungszeitraum.

Rn 37 Der Abrechnungszeitraum muss grds dem Zeitraum des Wirtschaftsplans entspr (LG Konstanz ZMR 08, 328), darf aber – zB für eine ggf notw Umstellung, bei Neubauten, neuen Anlagen, ggf Verw-Wechsel – diesen ausnw auch über- oder unterschreiten (München ZMR 09, 631; LG München I ZMR 09, 400). Abrechnungen für einzelne Quartale sind unzulässig (Ddorf ZMR 07, 129). Zulässig s...mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / III. Prozentuale Übertretung

Die meisten Amtsgerichte verweisen bei einem bestimmten Prozentsatz an Geschwindigkeitsübertretungen auf die ständige Rechtsprechung der Bußgeldsenate ihres OLG-Bezirks. Das OLG Rostock nimmt bereits eine Überschreitung von mehr als 40 % als Indiz für eine vorsätzliche Begehung, das OLG Schleswig nimmt die Grenze bei einer Überschreitung von mehr als 50 % an. Das KG Berlin f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Rückforderung.

Rn 59 Ein Prozesskostenvorschussanspruch kann, wie sonstiger Unterhalt, im Regelfall vom Unterhaltsgläubiger nicht zurückgefordert werden. Da es sich um einen Vorschuss handelt, kann er ausnahmsweise dann aus Billigkeitsgesichtspunkten zurückverlangt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen er beansprucht werden konnte, nicht mehr bestehen, etwa weil sich die wirtschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Berechtigung.

Rn 4 Beide Ehegatten sind grds berechtigt, erwerbstätig zu sein, wobei das Recht nach II 2 unter dem Vorbehalt der Familienverträglichkeit steht. Zur Familie idS gehören nicht nur die Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft, sondern auch weitere Personen, denen ggü eine sittliche Verpflichtung zur Pflege und Betreuung besteht (BTDrs 7/4361, 26). Bestehende Unterhaltspflichten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Herausgabebereitschaft.

Rn 5 Der (Mit-)Gewahrsamsinhaber muss mit der Pfändung und der Wegnahme der Sache zum Zwecke der Verwertung einverstanden sein, was der Gerichtsvollzieher durch Befragen festzustellen hat (BGH NJW-RR 04, 352, 353; Ddorf NJW-RR 97, 998, 999 [OLG Düsseldorf 08.11.1996 - 3 W 454/96]). Die Erklärung ist zu protokollieren (§ 88 S 2 GVGA). Die widerspruchslose Hinnahme der Pfändun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Grundlagen.

Rn 205 Für das Rechtsmittel des Klägers gelten dieselben Grundsätze wie bei der Klage. Für das Rechtsmittel des Beklagten kommt es auf das Abwehrinteresse an, das sich nicht nach dem Interesse des Klägers, sondern nach der Belastung aus dem Urt richtet und im Einzelfall geringer (vgl insb Stichwort Auskunft) oder höher sein kann als der Streitwert der Vorinstanz (BGH GZS NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Versäumnis einer richterlichen Frist.

Rn 8 Der Vortrag muss verspätet nach Ablauf einer der in Abs 1 aufgezählten, ordnungsgemäß gesetzten (Rn 11) richterlichen Frist erfolgen. § 296 I nennt: § 273 II Nr 1: Frist zur Ergänzung oder Erläuterung klärungsbedürftiger Punkte in vorbereitenden Schriftsätzen § 273 II Nr 5 iVm § 142: Frist zur Vorlage von Urkunden, iVm § 144: Vorlage von Augenscheinsobjekten durch eine Pa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Ein später errichtetes Testament hebt das frühere insoweit auf, als es diesem widerspricht; iÜ gelten die Bestimmungen des früheren Testaments weiter (vgl Staud/Baumann Rz 14). Die Aufhebung erfolgt ggf kraft Gesetzes. Ein entspr Wille des Erblassers ist ebenso wenig erforderlich wie seine Kenntnis von der früheren Verfügung. Rn 2 Der Erblasser soll jeweils den Errichtun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1642 BGB – Anlegung von Geld.

Gesetzestext Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist. Rn 1 Die Vorschrift verpflichtet die Eltern dazu das Bargeld des Kindes gewinnbringend anzulegen. Eine Beschränkung auf mündelsichere Anlagen (§§ 1806, 1807...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 5 Geschäftsführung ist die Tätigkeit des Vorstands für den Verein. Soweit nicht die Vertretung betroffen ist, kann die Satzung mit der Geschäftsführung ein anderes Organ betrauen (BGHZ 69, 250). Der ehrenamtliche Vorstand darf aber nicht wesentliche Aufgaben auf eine entgeltlich tätige Gesellschaft übertragen (Brandbg NZG 22, 929, 930 f). Bestimmt die Satzung nichts ander...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechte.

Rn 4 Die Bezugnahme ist bei jedem Grundstücksrecht mit Ausnahme des Eigentums möglich (Grüneberg/Herrler Rz 4). Zulässig ist die Bezugnahme auch bei Vormerkung (§ 885 II) und Widerspruch (§ 899) (Schöner/Stöber Rz 263). Klarstellende Sonderregelungen enthalten die §§ 14 ErbbauRG, 7 III WEG, 32 II WEG, 49 GBO. § 874 gilt entspr bei der Belastung eines Rechts (KG OLGE 14, 65),...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Verfahrensleitung.

Rn 34 Bei der Leitung des Verfahrens kommt es zu mannigfaltigen Situationen, in denen sich die Frage der Besorgnis der Befangenheit stellen kann. Grds begründet eine im Einzelnen fehlerhafte Handlung nicht die Besorgnis der Befangenheit (allgM), insb wenn sie vom Richter unbeabsichtigt oder ihm nicht zuzurechnen ist. So kann wg § 168 I in unterbliebener oder fehlgeschlagener...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 9 Die Vorschrift gilt grds für die gesamte Prozessführung des Bevollmächtigten in allen Verfahrensarten der ZPO und in allen Verfahrensarten, die auf die ZPO verweisen (Musielak/Voit/Weth § 85 Rz 9; zB § 4 InsO; vgl BGH NJW 11, 1299, 1230 [BGH 14.12.2010 - 1 StR 275/10]; zur Geltung im Strafverfahren vgl KG NStZ-RR 21, 157). Im PKH-Verfahren gilt die Vorschrift ebenfalls ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Regelung dient der Erhaltung wirtschaftlicher Werte, dadurch, dass eine Sache und ihre wesentlichen Bestandteile das gleiche rechtliche Schicksal haben sollen (BGHZ 20, 154, 157). Die Übereignung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache erfasst immer auch deren wesentliche Bestandteile. Eine entgegenstehende Vereinbarung der Parteien ist nichtig (KG OLGZ 80, 198)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkung.

Rn 23 Diese tritt erst ab Rechtskraft des Beschlusses ein. Im Falle einer Hinterlegung erfolgt nach Vorlage des Beschlusses die Herausgabe, (vgl etwa § 22 III Nr 2 HintG-SL). Eine Bürgschaft erlischt; entsprechend wird tenoriert: ›Das Erlöschen der Bürgschaft (genaue Bezeichnung) wird angeordnet‹. Wurde zur Sicherheit eine Sicherungshypothek bestellt und ordnet das Gericht g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aussetzung auf Antrag (Abs 2).

Rn 5 Stellt der ASt einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, darf das Gericht die Scheidung der Ehe nicht aussprechen, bevor das Verfahren ausgesetzt war. Ein Ermessensspielraum des Gerichts besteht in diesem Fall nicht. Dem Aussetzungsbegehren muss aber nicht entsprochen werden, wenn der Scheidungsantrag bereits abweisungsreif ist, weil das Scheitern der Ehe iSv § 1565 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das Abgabeverfahren.

Rn 4 Die Abgabe hat vAw zu erfolgen, sodass ein entsprechender Antrag nicht erforderlich ist. Die Beteiligten sollen gem § 4 S 2 zu der beabsichtigten Abgabe angehört werden (MüKoFamFG/Heilmann § 153 Rz 9; Prütting/Helms/Hammer § 153 Rz 5). Die Abgabe erfolgt durch zu begründenden Beschluss (Brandbg FamRZ 07, 293; KG MDR 93, 176; vgl aber BGH FamRZ 88; 943: nicht bei Zustimm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Grds ist es Sache des künftigen Kl, den gesetzlichen Vertreter des voraussichtlichen Bekl zu ermitteln. Hat der Bekl keinen gesetzlichen Vertreter, so obliegt es dem Kl, die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters (vgl §§ 1961, 29 BGB, 85 AktG) hinzuwirken (BGH NJW 11, 1739 Rz 11). Verzögert sich die Vertreterbestellung, kann dies einen erheblichen Schaden für den präs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form, III.

Rn 6 § 577 III sieht – in Abw von der allgemeinen Verweisung in § 577 I 3 auf die §§ 463 ff – die Schriftform für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Mieter vor. Zu den Besonderheiten im Zusammenhang mit dem früheren HausTWG (jetzt §§ 312 ff, 355 ff) vgl J.-H. Schmidt WE 01, 66. Die Ausübung des Vorkaufsrechts stellt eine empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sonderbedarf nach II Nr 1.

Rn 9 Unregelmäßig ist ein unvorhergesehener Bedarf. Str ob er überraschend sein muss (so BGH FamRZ 84, 470; BGH FuR 06, 210; aA Karlsruhe FamRZ 97, 967). Maßgeblich wird die Möglichkeit der Rücklagenbildung sein (BVerfG FamRZ 99, 1342). Ob er außergewöhnlich hoch ist, beurteilt sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen (BVerfG aaO). Zum Sonderbedarf gehören Erstausstattun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonderfall Eigeninitiative.

Rn 11 Die Immunität hat nur die negative Bedeutung eines Schutzes vor Eingriffen idS, dass gegen den ihren Schutz Genießenden die Gerichtsbarkeit nicht in Bewegung gesetzt werden darf, hindert indes nicht die eigene Inanspruchnahme der Gerichte des Empfangsstaats durch den Betreffenden als Rechtsbehelfsführer (KG Berlin FamRZ 10, 1589 unter Verweis auf RGZ 111, 149, 150; OVG...mehr