Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Veräußerung unter Nießbrauchsvorbehalt

Rn. 451 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Bei Übertragungen unter Vorbehaltsnießbrauch überträgt der bisherige Eigentümer einer Sache das Eigentum auf einen anderen, aber behält sich Besitz und Nutzungsrecht vor (zu Nießbrauchsarten ausführlich Schön, der Nießbrauch an Sachen – gesetzliche Struktur und rechtsgeschäftliche Gestaltung (1992); vgl auch BMF vom 24.07.1998, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Betriebliche Vermögensgegenstände

Rz. 236 [Autor/Zitation] Bei einer Personenhandelsgesellschaft ist die Vermögenszuordnung aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit der Gesellschaft weniger problematisch als bei einem Einzelkaufmann (Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 128 [9/2024]). Entsprechend § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB sind dem Unternehmen alle VG zuzuordnen, deren (wirtschaftlicher) Eigentümer die Gesellschaft ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, Eigenständige StB und modifizierte Überschussrechnung – Gutachten für das BMF, 2004; Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, WPg 2005, 211; Schön, Steuerliche Maßgeblichkeit in Deutschland und Europa 2005; Endres et al., The Determination of Corporate Taxable Income in the EU-Member States, 2006; Gehm/Kirsch, Der IFRS...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Einklangbestätigung (Art. 10 Abs. 2 Buchst. e APrVO)

Rz. 539 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der geltende und im Folgenden genannte Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 104. Art. 10 Abs. 2 Buchst. e APrVO verlangt, im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk "die Bestätigung, dass das Prüfungsurteil mit dem in Artikel 11 genannten zusätzlichen Bericht an den Pr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Billigung erlaubter Nichtprüfungsleistungen

Rz. 213 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 4 UAbs. 1 APrVO enthält eine zusätzliche Beschränkung für die Erbringung anderer als der verbotenen, also erlaubter, Nichtprüfungsleistungen. Demnach dürfen der Abschlussprüfer und die Mitglieder seines Netzwerks erlaubte Nichtprüfungsleistungen nur dann erbringen, wenn der Prüfungsausschuss des geprüften Unternehmens diese Leistung billig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Überwachung der Existenz und Notwendigkeit der Systeme

Rz. 273 [Autor/Zitation] Anders als es die Nennung des IKS, RMS und IRS in § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E (sowie die Pflicht zur Beschreibung der wesentlichen, rechnungslegungsbezogenen IKS- und RMS-Merkmale gem. § 289 Abs. 4) nahelegen, besteht für die betroffenen Unternehmen nach ganz hM keine generelle gesetzliche Verpflichtung, sämtliche angesprochenen Führungssysteme z...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Allgemeinverständliche und problemorientierte Darstellung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 184 [Autor/Zitation] Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll nach § 322 Abs. 2 Satz 2 "allgemeinverständlich und problemorientiert … erfolgen" und dabei soll auch der Umstand berücksichtigt werden, "dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten haben". Obwohl sich diese Bestimmung ihrem Wortlaut nach nur auf die Beurteilung des Prüfungsergebnisses bez...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Steuerberatungsleistungen

Rz. 222 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a APrVO verbietet zahlreiche Steuerberatungsleistungen im Einzelnen. Darüber hinaus ist auch die "Steuerberatung im Zusammenhang mit der Erbringung von Steuerberatungsleistungen" vom Verbot erfasst (Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a UBuchst. vi APrVO). Das Verbot der "Steuerberatung im Zusammenhang mit der Erbringung von St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Gesetzliche Einschränkungen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die Stellungnahme des Abschlussprüfers zur Beurteilung der Lage des Unternehmens durch die gesetzlichen Vertreter setzt grds. einen Lagebericht voraus, in dem die gesetzlichen Vertreter eine solche Beurteilung abgegeben haben. Darüber hinaus ist die Stellungnahme nach dem Gesetzeswortlaut nur erforderlich, soweit die geprüften Unterlagen und der Lagebe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Umwidmungen/Umgliederungen in den Handelsbestand und Umwidmungen/Umgliederungen aus dem Handelsbestand

Rz. 149 [Autor/Zitation] § 340e Abs. 3 kodifiziert nicht nur Vorschriften zur Bewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten des Handelsbestands, sondern enthält ebenfalls Vorschriften für die Umwidmung von Finanzinstrumenten aus dem Handelsbestand in den Anlagebestand bzw. die Liquiditätsreserve und umgekehrt. Nach § 340e Abs. 3 Satz 2 ist eine Umwidmung von VG de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss und im Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3

Rz. 108 [Autor/Zitation] Nach der Rspr. des BGH ist eine unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der KapGes. als Tathandlung iSd. § 331 gegeben, "wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt" (BGH v. 15.8.2019 – 5 StR 204/19, wistra 2020 Rz. 9; gleichlautend...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 445 [Autor/Zitation] Fallen Unternehmen in den Anwendungsbereich des § 342 und erfüllen sie die Voraussetzungen der §§ 342b, c, d, e oder f, sind sie verpflichtet, der das Unternehmensregister führenden Stelle einen Ertragsteuerinformationsbericht für das abgelaufene GJ spätestens ein Jahr nach dem Ende des Berichtszeitraums in deutscher Sprache zur Einstellung in das Unt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) GoB-Begriff/Rechtsnatur

Rn. 383 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der GoB-Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl Döllerer BB 1959, 1217; BFH v 12.05.1966, IV 472/60, BStBl III 1966, 371; BMF v 28.11.2019, BStBl I 2019, 1269 Tz 17). Mit dessen Abgrenzung ist zugleich die Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wesentlich abgesteckt. Gesetzliche GoB-Inbezugnahme: Die handelsrechtlichen GoB werden ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wesentlichkeit

Rz. 1018 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Prüfungsplanung hat der Abschlussprüfer für Zwecke der Planung und Durchführung der Prüfungshandlungen sowie bei der Beurteilung, ob die vom Vorstand getroffenen Maßnahmen Mängel aufweisen, Wesentlichkeitsüberlegungen anzustellen (IDW PS 340 nF (01.2022) Rz. 30). Ein wesentlicher Mangel ist nach IDW PS 340 nF (01.2022) Rz. 8g definiert ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks

Rz. 161 [Autor/Zitation] Man unterscheidet zwischen uneingeschränktem Bestätigungsvermerk, eingeschränktem Bestätigungsvermerk, Nichterteilungsvermerk und Versagungsvermerk. Der Versagungsvermerk darf ausdrücklich nicht Bestätigungsvermerk genannt werden. Nach dem Wortlaut sind damit der unrichtig abgegebene Versagungsvermerk und der Nichterteilungsvermerk nicht von der Vorsc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung

Rz. 100 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung nach Abs. 1 Satz 3 umfasst ferner erkennbare schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung, soweit sich diese nicht unmittelbar auf die Rechnungslegung beziehen (ua. IDW PS 450 Rz. 48). Die Berichtspflicht für Verstöße auf dem Gebiet der Rechnungslegung b...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Auftragsannahme und -fortführung

Rz. 830 [Autor/Zitation] Voraussetzung für die Auftragsannahme und -fortführung ist, dass der Abschlussprüfer keinen Anlass hat zu glauben, dass die Berufsgrundsätze, einschließlich Unabhängigkeitsanforderungen, nicht eingehalten werden (ISAE 3000 (Revised) Rz. 22 (a)). Bei der Prüfung der ESEF-Unterlagen hat der Abschlussprüfer dieselben deutschen handelsrechtlichen und beru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umfang der besonderen Deckung

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Zuordnung von Geschäften zum Bestand der besonderen Deckung kann zu einer Nettoertragsrealisierung führen, weshalb hier auch zur Wahrung des Gläubigerschutzes das Vorsichtsprinzip besonders zu beachten ist (vgl. Scharpf/Schaber, Handbuch der Bankbilanz9, 435). Rz. 13 [Autor/Zitation] Entsprechend dem Gesetzeswortlaut können auf fremde Währung lautend...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 264 Abs. 3, § 264b

Rz. 595 [Autor/Zitation] Ein weiterer Anwendungsfall kann sich im Zusammenhang mit § 264 Abs. 3 ergeben, wenn ein JA, für den von den dort geregelten Erleichterungsvorschriften für seine Aufstellung oder vom Verzicht auf die Aufstellung des Lageberichts Gebrauch gemacht worden ist, gleichwohl geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen werden soll. Notwendiger Gegensta...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.5 Angaben zu Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 10 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 3 HGB sind die Arbeitsweisen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise seiner Ausschüsse zu beschreiben. Dabei kann sich die Erklärung zur Unternehmensführung auf die Beschreibung der personellen Zusammensetzung der Ausschüsse beschränken, da die Angaben zu den Organen als Ganzes bereits nach § 285 Nr. 10 HGB im An...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aktiengesellschaft und Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Rz. 106 [Autor/Zitation] Die Wahl des Abschlussprüfers ist bei der AG ausschließlich Sache der HV (§ 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG; zur hiermit verbundenen Problematik vgl. Kropff in MünchKomm. AktG2, § 163 Rz. 3 ff.; Forster in FS Werner, 131, 132). Nur für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr der Gesellschaft wird der Abschlussprüfer nicht durch die HV, sondern durch die Gründer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nachträgliche Ereignisse

Rz. 870 [Autor/Zitation] Nach ISAE 3000 (Revised) Rz. 61 hat der Abschlussprüfer auch angemessen auf Sachverhalte zu reagieren, die ihm erst nach dem Datum des Bestätigungsvermerks bekannt werden und die bei vorheriger Kenntnis zu Anpassungen des ESEF-Vermerks im Bestätigungsvermerk hätten führen können. In diesem Fall hat der Abschlussprüfer die betreffenden Sachverhalte mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Beisse, Gewinnrealisierung – Ein systematischer Überblick über Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und grundsätzliche Streitfragen, DStJG 4 (1981), 13; Lang, Gewinnrealisierung – Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und Prinzipien um Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs 1 EStG, in Ruppe (Hrsg): Gewinnrealisierung im Steuerrecht, Theorie und Praxis der Gewinnverwir...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Zutreffende Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 392 [Autor/Zitation] Zur Vermittlung eines zutreffenden Bildes von der Lage des geprüften Unternehmens oder Konzerns, muss der Lage- bzw. Konzernlagebericht auch auf Chancen und Risiken bei dessen künftiger Entwicklung eingehen (so bereits BT-Drucks. 13/9712, 27 in Bezug auf die Risiken der künftigen Entwicklung, spätere Erweiterung auch auf Chancen, um die Entscheidungsn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bewertungsgrundlagen, Ausübung und Ausnutzung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten, Ermessensspielräumen und Sachverhaltsgestaltungen (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 154 [Autor/Zitation] Durch den mit dem TransPuG eingeführten Satz 4 erhofft sich der Gesetzgeber "eine wesentliche Steigerung der Aussagekraft und Problemorientierung des Prüfungsberichts" (Begr.RegE, BT-Drucks. 14/8769, 28). An die Stelle von Postenaufgliederungen sollen Ausführungen zu Bewertungsgrundlagen und Bilanzpolitik treten. Rz. 155 [Autor/Zitation] In der Tat sind...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Norm wurde durch das BilReG v. 4.12.2004 in das Gesetz eingefügt. Sie geht zurück auf eine Anregung des IDW aus dem Jahre 2000 (IDW, WPg 2000, 1027, 1031; Ebke in MünchKomm. HGB5, § 321a Rz. 3). Seit ihrem Inkrafttreten ist die Norm unverändert.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Erläuterungen zu Zinsanteilen im Handelsbestand gem. § 340c

Rz. 135 [Autor/Zitation] Als Ertrag oder Aufwand des Handelsbestands ist gem. § 340c Abs. 1 (vgl. § 340c Rz. 10 ff.) der Unterschiedsbetrag aller Erträge und Aufwendungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands und dem Handel mit Edelmetallen sowie der zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibungen auszuweisen. In die Verrechnung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Übertragsfähige Beitragsteile

Rz. 56 [Autor/Zitation] Während die Bildung von BÜ aufgrund der gesetzlichen Regelung dem Grunde nach unstrittig ist, ergeben sich hinsichtlich der Bemessung der übertragsfähigen Beitragsteile verschiedene strittige Bereiche. Die Finanzverwaltung hat hierzu in einem koordinierten Ländererlass (BMF v. 30.4.1974) Grundsätze zur Bemessung der BÜ festgelegt. Weder die handelsrech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Burghof/Rudolph, Bankenaufsicht: Theorie und Praxis der Regulierung, 1996; Wiedmann/Böcking/Gros (Hrsg.), Bilanzrecht, 4. Aufl. 2019; Böcking/Bierschwale, Wirtschaftliche Stabilität durch verbesserte Transparenz, BB 1999, 2235; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Lösken, Rechnungslegung von Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen – Neue Be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. 15%-Grenze (Honorarabhängigkeit)

Rz. 198 [Autor/Zitation] Art. 4 Abs. 3 APrVO enthält noch eine weitere Honorargrenze, die allerdings in der Praxis eine geringere Bedeutung hat als die 70%-Grenze, da die meisten PIE durch vergleichsweise große Abschlussprüfungsgesellschaften geprüft werden, bei denen sich die vereinnahmten Honorare auf zahlreiche Mandate verteilen. Zur Vermeidung eines übermäßigen wirtschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / la) Regelungsinhalt

Rn. 905 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die (handelsrechtliche) Steuerlatenzierung wurde durch das BilMoG in § 274 HGB nF auf völlig neue Füße gestellt. Dieser Paragraf des HGB ist Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschrift für einen Nicht-Vermögensgegenstand und eine Nicht-Schuld. Regelungen zum Bilanzansatz sind in Abs 1 enthalten:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Zitation] § 321 stellt bestimmte Anforderungen an die Gliederung des Prüfungsberichts (vgl. auch Forster in FS Baetge, 935, 939 ff.; krit. IDW, FN 1997, 4, 10): In einem (ersten) Teil des Prüfungsberichts ist "vorweg" Stellung zur Beurteilung der Unternehmenslage durch die gesetzlichen Vertreter zu nehmen. Außerdem ist in diesem Teil des Prüfungsberichts die sog....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick

Rz. 91 [Autor/Zitation] Institute haben grds. die für große KapGes. geltenden Vorschriften der §§ 284, 285 zu Anhangangaben zu berücksichtigen. Auf Grund von Branchenspezifika werden jedoch einige Detailvorschriften durch §§ 34–36 RechKredV spezifiziert bzw. ersetzt. Einen Überblick hierzu gibt nachfolgende Tabelle sowie im Einzelnen IDW, WPH Edition, Kreditinstitute, Finanzd...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Begründung der Einschränkung (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 287 [Autor/Zitation] Eine Einschränkung ist nach § 322 Abs. 4 Satz 3 zu begründen. Das soll die Aussagekraft des Bestätigungsvermerks für die Adressaten verbessern (vgl. BT-Drucks. 10/317, 99), also dazu beitragen, dass das Prüfungsergebnis besser verstanden werden kann. Anforderungen an den Inhalt einer solchen Begründung sind im Gesetz nicht formuliert. Implikationen da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ermittlung der ErbSt-Belastung

Rn. 28 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Betrages, mit dem Einkünfte der ErbSt unterlegen haben, ist der Zeitpunkt des Erbanfalls. Wertveränderungen zwischen dem Zeitpunkt des Erbanfalls und der Realisierung der Einkünfte sind unbeachtlich. Zum Zwecke der Ermittlung des Betrages, zu dem die Einkünfte der ESt unterlegen haben, ist eine e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anpassung der HB an die StB infolge Bp

Rn. 339 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Rahmen einer steuerlichen Bp werden steuerliche Ansätze und Bewertungen mitunter beanstandet und "abgeändert". Diese Vorgehensweise bedeutet dem materiellen Gehalt nach auch dann keinen Eingriff in die HB, wenn die Ansätze/Werte mangels eigenständigen steuerlichen Wahlrechts oder vom Handelsrecht abweichender steuerlicher Vorgabe zwingen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Ausschüttungssperre

Rz. 98 [Autor/Zitation] Gemäß § 268 Abs. 8 HGB besteht eine Ausschüttungssperre, falls das Unternehmen in der Bilanz selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens oder einen Aktivüberhang latenter Steuern ansetzt sowie in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen einem höheren beizulegenden Zeitwert und den (fortgeführten) Anschaffungskosten von VG, die als Deckungsvermö...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Empfänger und Erbringer der Leistung

Rz. 202 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 APrVO verbietet die Erbringung der sog. Blacklist-Leistungen "direkt oder indirekt für das geprüfte Unternehmen, dessen Mutterunternehmen oder die von ihm beherrschten Unternehmen in der Union". Rz. 203 [Autor/Zitation] Fraglich ist, ob mit "Mutterunternehmen" nur das unmittelbare MU gemeint ist oder auch mehrere MU bzw. "Großmutte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gewinnung eines Verständnisses des Unternehmens und seines Umfelds

Rz. 740 [Autor/Zitation] Das bei der Prüfung des Abschlusses zu erlangende Verständnis des Unternehmens sowie seines Umfelds hat der Abschlussprüfer auch bei der Prüfung des Lageberichts zugrunde zu legen (IDW PS 350 nF (10.2021) Rz. 37). Wenn das erlangte Verständnis für die Prüfung des Lageberichts nicht ausreicht, hat sich der Abschlussprüfer das erforderliche Verständnis ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Andere Rechtsformen

Rz. 118 [Autor/Zitation] Für andere nach § 3 zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen sind die Regelungen des § 272 HGB sinngemäß anzuwenden. Zusätzliche Anforderungen können sich bei Stiftungen aus §§ 80–88 BGB und den Landesstiftungsgesetzen ergeben. Weitere Bestimmungen zur Bilanzierung enthalten die berufsständischen Verlautbarungen für Stiftungen (IDW R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Überprüfung und Überarbeitung

Rz. 975 [Autor/Zitation] Durch die Überprüfung der Leistungsfähigkeit und Prozesse des Risikomanagements sowie der Zielerreichung kann sich eine Organisation einen Eindruck davon verschaffen, inwieweit die Leistungsfähigkeit und die Verfahrensweisen des Risikomanagements im Zeitablauf zu einem Wertzuwachs geführt haben und zu einer Wertentwicklung im Lichte wesentlicher Verän...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Abs. 2 Satz 2) und, sofern einschlägig, auch des Aufsichtsorgans

Rz. 191 [Autor/Zitation] Die im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk notwendige Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll nicht nur allgemein verständlich und problemorientiert erfolgen (vgl. Rz. 184), sondern auch den Umstand berücksichtigen, "dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten" haben (§ 322 Abs. 2 Satz 2). Diese Anforderung geht auf Gesetzesänderun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Kreditinstitute (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Dem Anwendungsbereich unterliegen Kreditinstitute iSd. § 1 Abs. 1 KWG, die ursprünglich alleiniger Adressat der branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 340 ff. HGB iVm. RechKredV waren (vgl. Rz. 4 f.). Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eing...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Prüfungspflichten im Anwendungsbereich der Offenlegung

Rz. 61 [Autor/Zitation] Bezüglich der Prüfung der Einhaltung der handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen grds. keine institutsspezifischen Besonderheiten: Die das Unternehmensregister führende Stelle (Bundesanzeiger) hat nach § 329 Abs. 1 (allein) zu prüfen, ob die zu übermittelnden Unterlagen fristgerecht und vollständig übermittelt bzw. ob die Erleichterungen nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Dokumentation des Risikofrüherkennungssystems

Rz. 990 [Autor/Zitation] Bei der Prüfung nach Abs. 4 handelt es sich um einen direkten Auftrag iSd. Assurance Framework, da der Vorstand nicht verpflichtet ist, eine eigene Aussage gegenüber Dritten zu treffen (vgl. Rz. 122). Allerdings ist ein Vorstand verpflichtet, die Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG zu dokumentieren (Landgericht München I v. 5.4.2007 – 5 HK O 15964/06, BB ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Prüfungsplanung

Rz. 831 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat die Prüfung so zu planen, dass eine wirksame Prüfungsdurchführung sichergestellt ist. Dies beinhaltet auch die Festlegung des Prüfungsumfangs sowie der zeitlichen Planung und Steuerung der Prüfung sowie die Bestimmung von Art, zeitlicher Einteilung und Ausmaß der geplanten Prüfungshandlungen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 40). Der Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bilanzansatz, wirtschaftliches Eigentum

Rn. 792a Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Der Übergang wirtschaftlichen Eigentums von Anteilen an KapGes (Aktienpakete, GmbH-Anteile) erfordert die kumulative Erfüllung folgender Sachverhaltsmerkmale (BFH v 22.07.2008, IX R 74/06 mwN; Prinz/Ommerborn, FR 2001, 984):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Prüfungsurteile (Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 1)

Rz. 221 [Autor/Zitation] In den Abschnitt "Prüfungsurteile" werden üblicherweise die folgenden Inhalte aufgenommen (vgl. IDW PS 400 nF Rz. 41 ff.; vgl. auch ISA 700 (Revised) Rz. 23 ff.): Beschreibung des Gegenstands der Prüfung (§ 322 Abs. 1 Satz 2 und 3), Angabe der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze (§ 322 Abs. 1 Satz 3) und Beurteilung des Prüfungsergebnisses (§ 322 Abs....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Besondere Angabepflichten

Rz. 22 [Autor/Zitation] Bei Vorliegen der besonderen Deckung sind folgende Angaben in den Anhang aufzunehmen (vgl. IDW RS BFA 4 Rz. 23): Beschreibung der Abgrenzungskriterien der besonderen Deckung, Angabe der Posten, in denen das Umrechnungsergebnis ausgewiesen wird, sowie sofern vorhanden ein Hinweis auf die Spaltung des Terminkurses und die Abgrenzung von Swapstellen. Rz. 23 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestimmtheit

Rz. 66 [Autor/Zitation] Der Wahlbeschluss muss ferner dem Erfordernis der Bestimmtheit genügen. Der Abschlussprüfer muss so eindeutig bezeichnet werden, dass der AR oder die gesetzlichen Vertreter den Prüfungsauftrag erteilen können (Abs. 1 Satz 4). Unzulässig wäre es, im Wahlbeschluss mehrere Prüfer zu benennen und dadurch die Auswahl zwischen ihnen dem AR oder den gesetzlic...mehr