Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Verdecktes Stammkapital

Rz. 108 [Autor/Zitation] Der BFH (BFH v. 20.3.1956 – I 178/55, BStBl. III 1956, 179) hat entschieden, dass eine Umklassifizierung von Gesellschafterdarlehen in verdecktes Stammkapital angezeigt sein kann, wenn rechtlich und wirtschaftlich die Form der Zuführung von Gesellschaftskapital zwingend war. In diesen Fällen sind die Darlehenszinsen in Gewinnausschüttungen umzuklassif...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Technische Anlagen und Maschinen (A.II.2.)

Rz. 114 [Autor/Zitation] Unter dem Posten "technische Anlagen und Maschinen" (A.II.2.) sind alle VG auszuweisen, die ihrer Art nach unmittelbar dem betrieblichen Produktionsprozess dienen (vgl. Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 266 Rz. 34; Marx/Dallmann in BKT, Bilanzrecht, § 266 HGB Rz. 55 [7/2022]; WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 349). Aufgrund der gebotenen wirtschaftlichen Betra...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Eigenkapitalinstrument (equity instrument)

Tz. 27 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In Anlehnung an die Eigenkapitaldefinition im Rahmenkonzept (vgl. CF.4.63) wird ein Eigenkapitalinstrument (equity instrument) als vertragliche Vereinbarung definiert, die einen Residualanspruch auf das Vermögen eines Unternehmens nach Abzug all seiner Schulden begründet (IAS 32.11). Tz. 28 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die vorstehende Definition ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 134 [Autor/Zitation] Da die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 grds. bindend sind, dürfen Gliederung und Postenbezeichnungen nur verändert werden, wenn Besonderheiten der KapGes. bestehen, die eine Anpassung zur Herstellung der Klarheit und Übersichtlichkeit des JA erforderlich machen. Rz. 135 [Autor/Zitation] Ist dies der Fall, besteht eine Verpflichtung zur Änderu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zunehmende Bedeutung des Steuerlatenzpostens

Rz. 12 [Autor/Zitation] Kapitalgesellschaften sind nach § 274 grds. verpflichtet, latente Steuern zu bilanzieren. Mit der Verselbständigung des Bilanzsteuerrechts gegenüber den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften sowie der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit insbes. im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gewannen temporäre Bilanzstandsdiffe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Erfolgsneutral entstandene Differenzen

Rz. 42 [Autor/Zitation] Nach dem Konzept des § 274 in seiner aktuell gültigen Fassung ist die Erfolgswirkung der Entstehung keine Voraussetzung für die Bildung von latenten Steuern (vgl. Rz. 24). Latente Steuern sind entsprechend auch auf solche temporären Differenzen zu bilden, die ihren Ursprung in einem erfolgsneutralen Geschäftsvorfall haben. Als Beispielsfälle können Ass...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff

Rz. 26 [Autor/Zitation] Im Recht der Personenhandelsgesellschaften wird unter dem Begriff des Kapitalanteils nach allgemeiner Auffassung eine reine Rechengröße verstanden, welche die wertmäßige Beteiligung eines Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen zum Ausdruck bringen soll (Huber, ZHR 1988, 4, 1; Reiner in MünchKomm. HGB[5], §§ 264a–264c Rz. 22; Roth in Hopt[44], § 120 H...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 342 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht geht auf das BilMoG zurück. Ziel war es, die handelsrechtlichen Berichtspflichten an die internationale Rechnungslegung anzunähern und die Informationsfunktion des JA zu verbessern. Durch die Verbesserung der Information soll Gefahren für die Vermögenslage des Unternehmens, die aus Transaktionen mit nahestehenden Personen oder Unte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Sonstige Verbindlichkeiten (C.8.)

Rz. 412 [Autor/Zitation] Die "sonstigen Verbindlichkeiten" (C.8.) erfassen als Sammel- und Auffangposten alle Schulden der Gesellschaft, die keinem anderen Posten der Verbindlichkeiten zugeordnet werden können (vgl. Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 122; Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 HGB Rz. 246). Rz. 413 [Autor/Zitation] Im Einzelnen gehören hierzu: Steuersch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 69 [Autor/Zitation] Bei isolierter Betrachtung ergeben sich bspw. in folgenden Fällen aktive latente Steuern: Aktive latente Steuern können sich aus der Vornahme von Abschreibungen, die nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht oder nicht in dieser Höhe vorgenommen werden dürfen, ergeben. Beispielsfälle sind handelsrechtlich höhere Abschreibungssätze oder kürzere Nutzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ort der Erklärung (Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Die Erklärung zur Unternehmensführung kann wahlweise in den Lagebericht aufgenommen (Abs. 1 Satz 1) oder selbständig auf der Internetseite der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 2) veröffentlicht werden (vgl. Grottel in Beck BilKomm.14, § 289f HGB Rz. 75; Kajüter in MünchKomm. HGB5, § 289f Rz. 14; Kleindiek in BeckOGK HGB, § 289f Rz. 19, 34 f. [11/2023]; Merkt ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wertermittlung einer Steuer... / 2.1 Zentrale Bewertungsverfahren

Die gängigen Methoden zur Bewertung von Steuerberatungskanzleien lassen sich in 2 Hauptgruppen einteilen: Ertragswertverfahren Das Ertragswertverfahren basiert auf der Prognose der künftig nachhaltig erzielbaren Erträge. Diese werden unter Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerlohns kapitalisiert, wobei ein individueller Kapitalisierungszinssatz Anwendung findet. Die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wertermittlung einer Steuer... / 4.4 Kapitalisierungszinssatz

Der Kapitalisierungszinssatz ist ein zentrales Element im Rahmen des Ertragswertverfahrens und hat maßgeblichen Einfluss auf das Bewertungsergebnis. Er dient der Abzinsung der künftig nachhaltig erzielbaren Überschüsse auf den Bewertungsstichtag und reflektiert sowohl das allgemeine Zinsniveau als auch das individuelle Risiko der zu bewertenden Kanzlei. Gem. den Empfehlungen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Saldierungsbereich i. S. d. IDW RS HFA 4 (2012)

Rn. 404e Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Auch bei der verlustfreien Bewertung gilt zunächst grds. der Einzelbewertungsgrundsatz. Wird danach bspw. eine (große) Forderung (z. B. Objektfinanzierung, Konsortialkredit) nachgewiesen durch eine individuelle (eindeutig zuordenbare) Kreditaufnahme (z. B. Anleihe) direkt refinanziert, kann auf dieser Basis die Notwendigkeit einer Drohverlu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 VG und Schulden sind grds. einzeln zu bewerten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3); Aufwendungen und Erträge dürfen nicht verrechnet werden (vgl. 246 Abs. 2 Satz 1). Die Möglichkeit, Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente zu Bewertungseinheiten zusammenzufassen, ist eine gesetzlich geregelte Ausnahme von den vorstehend genannten Grundsätzen (vgl. WP-H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Andere Aufbewahrungsvorschriften

Rn. 9 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die handelsrechtliche Regelung des § 257 ist weitgehend wortgleich mit der steuerrechtlichen Vorschrift des § 147 AO (vgl. auch AEAO zu § 147). Der Wortlaut des § 147 AO geht ebenfalls – wie § 257 – auf das BiRiLiG zurück (vgl. BT-Drs. 10/317, S. 58, 133). Für Kaufleute hat § 147 AO indes, soweit Wortgleichheit mit § 257 besteht, nur deklarato...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Besonderheit für antizipative Bewertungseinheiten über erwartete Beschaffungs- und Absatzgeschäfte

Rn. 348 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 92, spricht sich bei antizipativen Bewertungseinheiten für (erwartete, geplante) Beschaffungs- oder Absatzgeschäfte im Hinblick auf die Erwerbs- bzw. Verkaufspreise, die durch ein Termingeschäft abgesichert sind, dafür aus, dass Grundgeschäft (erwartete, noch nicht vertraglich vereinbarte Transaktion) und Sicherungs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Micro-, Macro- und Portfolio-Hedges

Rn. 29 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach § 254 sind alle Arten von Bewertungseinheiten zugelassen (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 16). Voraussetzung ist, dass eine eindeutige Zuordnung von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten möglich ist und dokumentiert wird (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 16). Ausschlaggebend für sämtliche Arten von Bewertungseinheiten ist damit, dass G...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bauten

Rn. 246 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Begriff "Bauten" umfasst i.W. Gebäude und Grundstückseinrichtungen (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 310). Zur Umschreibung eines Gebäudes eignet sich die Definition in R 7.1 Abs. 5 Satz 2 EStR (2012): "Ein Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 90 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen". Der "Erfüllungsbetrag" ist derjenige Betrag, den der Schuldner aufbringen muss, um seine Verpflichtungen zu begleichen bzw. einen Verpflichtungsüberschuss aus einem schwebenden Geschäft abzudecken...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Eignung als Sicherungsinstrument

Rn. 114 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die als Sicherungsinstrumente vorgesehenen Finanzinstrumente sind im Zeitpunkt der Begründung der Bewertungseinheit auf ihre Eignung zur Absicherung gegen das definierte und abzusichernde Risiko hin zu untersuchen (vgl. auch BR-Drs. 344/08, S. 126; ebenso IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 38: "Die als Sicherungsinstrumente vorgesehenen Finanzinstrum...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Durchbuchungs- versus Einfrierungsmethode

Rn. 303 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber ist in seinen Ausführungen zu § 340h (Währungsumrechnung) missverständlich: "Da § 254 keine Vorschriften zur Art und Weise der bilanziellen Erfassung von Bewertungseinheiten enthält, bleibt es den Unternehmen weiterhin selbst überlassen, die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme entweder ‚durchzubuchen’ oder die Bi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zeitpunkt der Dokumentation

Rn. 151 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Dokumentation muss grds. bereits im Zeitpunkt der Bildung der Sicherungsbeziehung (vgl. ebenso Beck-HdR, B 737 (2014), Rn. 177; Haufe HGB-Komm. (2024), § 254, Rn. 48ff., 52; BilR-Komm. (2024), § 254 HGB, Rn. 84, DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. II. 4.3.4), mithin spätestens beim Abschluss des Sicherungsinstruments (vgl. Göttgens/Prahl, WPg 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Vorgehensweise bei der Ermittlung einer Rückstellung (zulässige Methoden)

Rn. 404f Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Derzeit werden zwei Methoden zur Ermittlung einer evtl. Rückstellung diskutiert: Beide Methoden sind unter Beachtung des sog. Lücke-Theorems als gleichwertig anzusehen. Zur Darstellung dieser Methoden vgl. Jessen/Haaker/Briesemeister...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abzusichernde Risiken

Rn. 41 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das Sicherungsinstrument muss nach § 254 "vergleichbaren Risiken" wie das abzusichernde Grundgeschäft ausgesetzt sein (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 25). Damit wird klargestellt, dass Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente nach dem Willen des Gesetzgebers grds. demselben Risiko (z. B. US-Dollar) (vgl. so jedenfalls BR-Drs. 16/12407, S. 86)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Finanzinstrumente

Rn. 97 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Sicherungsinstrumente sind nach § 254 Satz 1 nur Finanzinstrumente zulässig. Aufgrund der Vielfalt und ständigen Weiterentwicklung hat es der Gesetzgeber vorgezogen, in diesem Kontext auf eine abschließende inhaltliche Ausgestaltung des Begriffs "Finanzinstrumente" zu verzichten. Beispiel: Zur Absicherung gegen Wertänderungs- und Zahlungss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zulässige Sicherungsinstrumente

Rn. 457 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Generell gilt, dass als Sicherungsinstrumente nur Verträge designiert werden können, die mit UN-externen Parteien abgeschlossen werden (vgl. IFRS 9.6.2.3). Dies bedeutet etwa für nach IFRS aufgestellte KA, dass nur solche Sicherungsinstrumente eingesetzt werden können, die mit einer Vertragspartei abgeschlossen wurden, die nicht Teil der ber...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rn. 204 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Besteht zum BilSt bei einem VG des AV ein Wertminderungsbedarf (beizulegender Wert < Buchwert), ist eine außerplanmäßige AfA zwingend durchzuführen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 253 Abs. 3 Satz 5). Allein für VG des Finanz-AV besteht bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung ein AfA-Wahlrecht (vgl. § 253...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Antizipative Bewertungseinheit(en)

Rn. 38 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Absicherung künftig erwarteter Transaktionen (Grundgeschäfte), die im Zeitpunkt der Absicherung noch nicht vertraglich kontrahiert sind (und damit auch kein schwebendes Geschäft darstellen), wird als antizipative Bewertungseinheit bezeichnet (vgl. ebenso IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 24). Anders als bei der Absicherung bereits bestehender Ges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung (Abs. 3 Satz 6)

Rn. 213 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige AfA auch gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts unterliegt dem Stetigkeitsgebot (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6; Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 350; zum Stetigkeitsgebot ausführlich HdR-E, HGB § 252, Rn. 119ff.). Da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Allgemeines

Rn. 70 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Begriff der GoB ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Inhalt sowohl gesetzliche als auch außergesetzliche Normen umfasst (vgl. weitergehend HdR-E, Kap. 2, Rn. 1ff.; BMF, Schreiben vom 28.11.2019, IV A 4 – S 0316/19/10003 :001 (BStBl. I 2019, S. 1269ff.), BeckVerw 453 300 (i. d. F. vom 11.03.2024), Rn. 17ff., 36ff.). Hier erlangt insb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wesentliche Abbildungsunterschiede

Rn. 471 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es ergeben sich mehrere Unterschiede zur Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung nach HGB, das zur bilanziellen Abbildung sowohl die Durchbuchungs- als auch Einfrierungsmethode (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 75ff.) vorsieht. Die Durchbuchungsmethode ähnelt hierbei einem Fair Value- Hedge, allerdings ergeben sich auch hier im Detail Abweichun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 474 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 AFRAC (2023), Stellungnahme Nr. 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB), URL: https://tinyurl.com/3eja488n (Stand: 17.01.2025). BaFin (2024), Rundschreiben 06/2024 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/yxws66zd (Stand: 17.01.2025). Berger/Wildner/Merz (2023), § 55. Rechnungslegung von Deriv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Prospektive und retrospektive Wirksamkeit

Rn. 173 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 254 intendiert, dass ein UN zu Beginn einer Sicherungsbeziehung und zu jedem BilSt positiv feststellen muss, dass und in welchem Umfang sich gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme einer Bewertungseinheit am BilSt (retrospektiv) tatsächlich ausgeglichen haben und voraussichtlich in Zukunft (prospektiv) ausgleichen werden (vgl. BT-D...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff der Bewertungseinheit und deren Nachweis

Rn. 19 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 254 Satz 1 (1. Halbsatz) enthält die Legaldefinition einer Bewertungseinheit: Werden danach VG, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen – sog. Grundgeschäfte – zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken (wie bspw. Zins-, Währungs- od...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Diskontierung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Abs. 2 Satz 1)

Rn. 110 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen mit einer (Rest-)Laufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Die Abzinsung hat auf der Grundlage des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben GJ (bei Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen der vergangenen zehn GJ) unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der Rückstell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Sog. Short Cut-Methode (Critical Terms Match)

Rn. 203 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei perfekten Micro-Hedges spricht nach dem Gesetzgeber (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 126) – wenn i. R.e. Bewertungseinheit die Parameter (insbesondere Währung, Nominalbetrag, Laufzeit, Zinstermine) von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nur unwesentlich voneinander abweichen (vgl. ebenso DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. II. 4.3.6) und dadurch di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 22 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Bewertung der Anteilsrechte im AV, d. h. der Anteile an verbundenen UN und Beteiligungen (vgl. zur Postenabgrenzung im Finanz-AV HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff., sowie HdR-E, HGB § 271, Rn. 40ff.), ist von den AK auszugehen, wenn die Anteilsrechte von Dritten erworben wurden (derivativer Erwerb). Das gilt auch für Anteile an PersG, die ha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. (Eingebettete) Derivate als Grundgeschäfte

Rn. 64 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Abzusichernde Grundgeschäfte können auch Derivate sein (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 31). Derivate sind Termin- (Devisen-, Aktien-, Zinstermingeschäfte), Optionsgeschäfte (über Devisen, Aktien, Zinsen etc.) sowie Swaps (Zins-, Währungs- oder Zins-/Währungs­swaps), einschließlich Swaptions, Futures, Forwards etc. Rn. 65 Stand: EL 46 – ET: 06/...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Messung der Hedge-Effektivität

Rn. 460 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Hedge-Effektivität bezeichnet den Grad der Wirksamkeit der Absicherung, zu dem sich Fair Value- oder Cashflow-Änderungen des Sicherungsinstruments und die Fair Value-Änderungen bzw. Cashflow-Änderungen des gesicherten Grundgeschäfts ausgleichen. Hedge-Ineffektivität bezeichnet hingegen die Unwirksamkeit der Absicherung, d. h. das Ausmaß, zu ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundstücke

Rn. 238 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücke (Grund und Boden) gehören grds. zu den nicht abnutzbaren VG des Sach-AV. Aufgrund ihrer generell zeitlich unbegrenzten Nutzung findet ein Verbrauch des Leistungsvorrats nicht statt und eine planmäßige AfA ist unzulässig. Rn. 239 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Betrieblich ausgebeutete Grundstücke (z. B. Steinbrüche, Kiesgruben, Bergbau)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Nachträgliche Bildung einer Bewertungseinheit

Rn. 342 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 Satz 1 (1. Halbsatz) können bei Eingehen des Grundgeschäfts oder bei (zeitgleichem oder späteren) Kontrahieren des Sicherungsinstruments gebildet werden. Es ist auch möglich, eine Bewertungseinheit i. d. S. aus bereits kontrahierten Grundgeschäften und kontrahierten Sicherungsinstrumenten – also nachträglic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bewertung von unfertigen und fertigen Erzeugnissen

Rn. 305 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Beim Niederstwerttest für unfertige und fertige Erzeugnisse sind die historischen HK zum BilSt mit dem beizulegenden Wert zu vergleichen. Mit der Schaffung unfertiger und fertiger Erzeugnisse ist eine Veräußerungsabsicht verbunden. Der beizulegende Wert dieser VG ist daher grds. absatzmarktorientiert nach den Grundsätzen der verlustfreien Be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Beschaffungsmarkt

Rn. 293 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der beschaffungsmarktorientierten Bewertung sind die fiktiven Wiederbeschaffungskosten inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transportkosten) und AK-Minderungen (z. B. Skonti) bzw. die fiktiven Wiederherstellungskosten unter Berücksichtigung der zum BilSt bestehenden Kostenstrukturen relevant. Basierend auf den so ermittelten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Ausweis von unwirksamen Beträgen und Wertänderungen von nicht gesicherten Risiken in der Bilanz

Rn. 351 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Betrag der Unwirksamkeit (Ineffektivität) einer Bewertungseinheit dergestalt, dass ein "ungesicherter unrealisierter Verlust" verbleibt (vgl. BMJ (2007), S. 118), ist durch die Bildung einer Rückstellung für Bewertungseinheiten bilanziell abzubilden (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 66, 82f.); dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Qualifikationsanforderungen

Rn. 450 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Regelungen zum Hedge Accounting sind in IFRS 9 verankert. Die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung ist an die kumulative Erfüllung von bestimmten qualifizierenden Kriterien geknüpft (vgl. IFRS 9.6.4.1), die wie folgt zusammengefasst werden können:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 224 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Entgeltlich erworbene immaterielle VG des AV, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind gemäß § 253 Abs. 3 planmäßig über die ND abzuschreiben. Gerade immaterielle VG können unbefristet begründet sein, wie bspw. Gewinnungsrechte, Wegerechte oder Grunddienstbarkeiten. Allerdings kann von einer fehlenden Befristung nicht zwingend auf eine zeitl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Erwartete Transaktionen (antizipative Bewertungseinheiten)

Rn. 66 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Mit § 254 wurden als zulässige Grundgeschäfte "mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen" in das Handelsrecht eingeführt. Die Zulässigkeit einer Absicherung erwarteter Transaktionen ist unter dem Begriff der antizipativen Hedges bzw. antizipativen Bewertungseinheiten bislang im Schrifttum umstritten gewesen (vgl. ausführlich Pfitze...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zulässige Grundgeschäfte

Rn. 455 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als gesicherte Grundgeschäfte kommen folgende Geschäfte infrage:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Rekalibrierung der Sicherungsbeziehung

Rn. 462 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Eine Rekalibrierung der Sicherungsbeziehung bezeichnet die Anpassung der Sicherungsquote der Sicherungsbeziehung (hedge ratio) – also das Verhältnis von Grund- und Sicherungsgeschäften (vgl. IFRS 9.6.4.1(c)(iii)). Diese Rekalibrierung ist dann vorzunehmen, wenn die Anforderung an die Wirksamkeit der Absicherung in Bezug auf die Sicherungsquo...mehr