Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Auswirkungen auf Pflichten von Organmitgliedern, Wirtschaftsprüfern und der Bilanzkontrolle der BaFin.

Rz. 89 [Autor/Zitation] Da die DRS nach Möllers/Fekonja (ZGR 2012, 777, 797, 815) für die Gerichte eine Befassungs- und subsidiäre Befolgungspflicht begründen, muss ein Organmitglied, welches den DRS nicht folgen möchte, dies im Klagefall gegenüber dem Gericht ggf. begründen, etwa dadurch, dass die gewählte Abweichung von den DRS als ebenfalls GoB-konform betrachtet wird (aA ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Mobilien-/Immobilien-Leasing

Rn. 1003 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Leasingerlasse der FinVerw differenzieren zwischen Mobilien- und Immobilien-Leasing. Der Begriff Mobilien-Leasing adressiert Leasingvereinbarungen über bewegliche WG, Immobilien-Leasing bezieht sich auf unbewegliche WG (zur Abgrenzung beweglicher/unbeweglicher WG s Rn 650f). Die FinVerw trifft keine Aussagen für das Leasing immateriell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Rechnungslegung für Software, DStR 1988, 727; Pensel/Hild, Benutzungsgebühren und HK, DB 1989, 2348; Voss, Steuerbilanzielle Behandlung von PC-Software, FR 1989, 358; von Westphalen, Zivilrechtliche und steuerrechtliche Fragen beim Software-Leasing, DB Beil 3/1989; Stapperfend, Die steuer- und bilanzrechtliche Behandlung von Software, Diss Bochum 1990/91; Welf Müller, DStZ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nachrangige Schulden

Rz. 53 [Autor/Zitation] Für nachrangige Schulden sind keine gesonderten Ausweise bei den jeweiligen Passivposten oder Unterposten vorgesehen. Dies wird in der Literatur damit begründet, dass nachrangige Verbindlichkeiten zwingend in der Bilanz anzugeben sind (vgl. Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute2, § 4 RechKredV Rz. 1; Scharpf/Schaber, Handbuch Bankbilanz9, 89...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Pensionsgegenstände

Rz. 25 [Autor/Zitation] Pensionsgegenstand gem. § 340b Abs. 1 kann jeder dem Pensionsgeber gehörende VG sein. Gegenstand eines Pensionsgeschäfts können somit Wertpapiere, Darlehensforderungen, Wechsel, Schatzwechsel und andere VG sein, nicht jedoch Schulden, RAP und Bilanzierungshilfen (vgl. Scharpf/Schaber, Handbuch der Bankbilanz9, 35; Wiedmann, Bilanzrecht, Kommentar zu den §§ 2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Andere Gründe

Rz. 11 [Autor/Zitation] Außer durch dreimaliges Unterschreiten der Größenkriterien endet die Konzernrechnungslegungspflicht nach dem PublG zudem, wenn zum Konzernabschlussstichtag keine konsolidierungspflichtigen Tochtergesellschaften mehr vorliegen bzw. für alle Tochtergesellschaften die Befreiung gem. § 11 Abs. 6 Nr. 1 PublG iVm. § 290 Abs. 5 HGB in Anspruch genommen werden...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

Rz. 43 [Autor/Zitation] Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute haben – unabhängig von Rechtsform und Größe – die VO über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) zu beachten. § 2 Abs. 1 RechKredV sieht für die Gliederung von Bilanz und GuV drei verschiedene Formblätter vor, die an Stelle der §§ 266, 275 anzuwenden sind...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Wahl des Abschlussprüfers durch die Gesellschafterversammlung

Rz. 119 [Autor/Zitation] Enthält der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Bestimmung, wird der Abschlussprüfer durch die Gesellschafterversammlung der GmbH gewählt (§ 318 Abs. 1 Satz 1 HGB iVm. § 48 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Auch bei der GmbH dürfte die Wahl regelmäßig in der (ordentlichen) Gesellschafterversammlung anstehen, die über die Feststellung des JA und die Verwendung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7 Verweis auf § 7 UmwStG

Tz. 15 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Regelung des § 7 UmwStG ist durch das SEStEG auf alle AE ausgedehnt worden. Dh, § 7 UmwStG ist sowohl auf die AE anzuwenden, für die ein Übernahmegewinn/-verlust zu ermitteln ist, als auch auf die AE, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist. Wegen Einzelheiten s § 7 UmwStG Tz 1 ff. Tz. 16 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 In den Fäl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zusätzliche Inhalte neben § 322

Rz. 497 [Autor/Zitation] Bei der Abschlussprüfung von PIE sind die Prüfungsvorschriften des HGB nur insoweit anzuwenden, als nicht die Regelungen der APrVO anzuwenden sind (§ 316a Satz 1); zu Einzelheiten zum Begriff "Unternehmen von öffentlichem Interesse" (PIE) vgl. § 316a Rz. 41 ff. Die APrVO ist unmittelbar anzuwendendes Recht. Art. 10 APrVO ordnet an, "der Bestätigungsve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Generelle Anforderungen

Rz. 148 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer bilden sich ihre Prüfungsurteile aufgrund einer Prüfung, die nach Art und Umfang den in § 317 normierten Vorgaben entspricht (vgl. dazu § 317 Rz. 9 ff.). Bei der Abschlussprüfung von PIE sind zudem die Anforderungen der APrVO (VO (EU) 537/2014) zu beachten (vgl. Rz. 497); darauf weist § 316a Satz 1 auch gesondert hin. Das danach erford...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Grundsatz der Unparteilichkeit

Rz. 48 [Autor/Zitation] Der Grundsatz, dass sich der Abschlussprüfer bei der Erstattung von Prüfungsberichten unparteiisch zu verhalten hat, ergibt sich aus den allgemeinen Berufspflichten. Er wird in § 323 Abs. 1 Satz 1 HGB und in § 43 Abs. 1 Satz 2 WPO ausdrücklich erwähnt und enthält im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung vor allem die Verpflichtung zur objektiven Berich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Berichterstattung über Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und über unternehmensgefährdende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 230 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 ist im Konzernprüfungsbericht darzulegen, ob bei Durchführung der Prüfung Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen festgestellt wurden, die den Bestand des Konzerns gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitne...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Praktische Fälle von Einschränkungen des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss

Rz. 294 [Autor/Zitation] Die Einschränkung des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss im Bestätigungsvermerk ist zB bei Einwendungen mit nicht umfassenden Auswirkungen in den folgenden Fällen einschlägig (vgl. IDW PS 405 nF Rz. A6 ff.): Im Abschluss angewendete Rechnungslegungsmethoden stehen mit den maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätzen nicht in Einklang. ist eine Rechnungs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestellung zum Abschlussprüfer (Art. 10 Abs. 2 Buchst. a und b APrVO)

Rz. 500 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. a und b APrVO verlangen im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk die Angabe "von wem oder von welchem Organ der oder die Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft(en) bestellt wurden" und "die Angabe des Datums der Bestellung der Abschlussprüfer bzw. der Prüfungsgesellschaften". Mit ihrem Wortlaut lehnt sich die Anforderung au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewertung

Rn. 337b Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Abweichungen zwischen HB und StB – Bewertungsebenemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zurechnungsrelevante Herrschaftsbefugnisse/Prüfformel

Rn. 187a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Primäre Herrschaftsbefugnis auf Geld gerichteter unverzinslicher wie verzinslicher Forderungen ist die Befugnis, den auf den Nennwert bezogenen Zahlungsanspruch für sich geltend machen zu können. Voraussetzung der Entstehung des Anspruchs bei Forderungen aus Lieferungen und Leistung ist die Erbringung der geschuldeten Leistung. Bei Kapital...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Rechtsfolgen der Nichtigkeit

Rz. 22 [Autor/Zitation] Bei Nichtigkeit gibt es (von Anfang an) keinen rechtswirksamen JA. Die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des JA sind öffentlich-rechtliche Pflichten, deren Nichtbeachtung sanktioniert wird. Die Gesellschaft hat deshalb das ihr Mögliche zu tun, um dem Mangel abzuhelfen. Für die Nichtigkeit des Jahresabschlusses aufgrund des § 10 PublG bedeutet dies, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Herausgabepflicht, Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrungspflicht des Prüfers

Rz. 253 [Autor/Zitation] Nach §§ 667, 675 BGB hat der Abschlussprüfer alles, was er zur Ausführung des Prüfungsauftrags erhalten hat, an die Gesellschaft herauszugeben. Der Herausgabeanspruch des Auftraggebers wird fällig mit der Ausführung des Auftrags (Erreichen des Auftragszwecks), jedenfalls mit der Beendigung des Auftragsverhältnisses (vgl. Grüneberg in Grüneberg84, § 66...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Federmann, Zur Problematik eines eigenständigen Bilanzansatzes für auf das Vorratsvermögen entfallende Zölle u Verbrauchsteuern, DB 1977, 1449. Rn. 831 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Nach § 5 Abs 5 S 2 Nr 1 EStG sind als Aufwand (gewinnmindernd) berücksichtigte Zölle u Verbrauchsteuern auf der Aktivseite anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende WG des Vorrats...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbd) Selbstständige Wirtschaftsgüter vs unselbstständige Bestandteile/Eigenschaften von Wirtschaftsgütern

Rn. 624 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs 1 Nr 3 HGB iVm § 5 Abs 1 S 1 EStG, § 6 Abs 1 S 1 EStG) verlangt den Ansatz und Bewertung einzelnen WG, s Rn 397. Erforderlich ist daher die Abgrenzung zwischen selbstständigen WG und – nicht eigenständig aktivierungsfähigen – unselbstständigen Bestandteilen bzw bloßen Eigenschaften übergeordneter WG ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Formale Darstellung und Formulierungsbeispiele

Rz. 531 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die Anforderungen an die Berichterstattung im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk zu den besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (einschließlich Berichterstattung nach Art. 10 Abs. 2 Buchst. c APrVO) zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegt ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Betriebliche Schulden

Rz. 239 [Autor/Zitation] In der Bilanz einer Personenhandelsgesellschaft dürfen nur Verpflichtungen gegen die Gesellschaft ausgewiesen werden (IDW RS FAB 7 Rz. 23). Rz. 240 [Autor/Zitation] Persönliche Schulden eines Gesellschafters dürfen nicht in den JA aufgenommen werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Darlehen vom Gesellschafter zur Finanzierung einer Einlage in die Gesell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lcb) Anwendungsfälle temporärer Differenzen mit Buchungstechnik

Rn. 911 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die vorstehenden abstrakten Begriffsdefinitionen mit ihren Auswirkungen lassen sich auf folgende "Faustformel" zurückführen: Dazu folgende Beispielsfälle (nach Hoffmann/Lüdenbach, NWB-Kommentar Bilanzierung 2009, § 274 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltung der Absätze 2 bis 4 bei besonderen Prüfungen

Rz. 49 [Autor/Zitation] Für den Ausschluss von Personen bzw. Prüfungsgesellschaften als Sonderprüfer verweist das AktG in § 143 Abs. 2 auf die Vorschriften in § 319 Abs. 2 und 3 bzw. 4 sowie § 319b; zudem ist in Erweiterung des Ausschlussgrunds aus Abs. 3 Nr. 2 bestimmt, dass auch solche Personen ausgeschlossen sind, die während der Zeit des zu prüfenden Vorgangs bei der Gese...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Unrichtigkeiten und Verstöße

Rz. 230 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 ist die Prüfung von JA und Konzernabschluss so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werde...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Abgrenzung zum bankaufsichtlichen Handelsbuch

Rz. 50 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber unterstellt einen grundsätzlichen Gleichlauf zwischen dem aufsichtlichen Handelsbuch und dem Handelsbestand iSd. §§ 340c und 340e (vgl. BT-Drucks. 16/10067, 95). Gleichwohl bestehen normenspezifische Abweichungen zwischen Handelsbuch, definiert in Art. 4 Abs. 1 Nr. 86 CRR, und bilanziellem Handelsbestand, die keine vollständige Parallel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Widerruf des Prüfungsauftrags durch die Gesellschaft (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 263 [Autor/Zitation] Die Regelung in § 318 Abs. 1 Satz 5 unterbindet die früher eröffnete Möglichkeit, den bestellten Abschlussprüfer durch Widerruf der Wahl und Kündigung des Prüfungsvertrags abzuberufen. Ebenso ist eine einverständliche Vertragsaufhebung grds. (für den Fall des § 318 Abs. 6 vgl. Rz. 461) nicht mehr zulässig, und zwar auch dann nicht, wenn das Wahlorgan ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 [Autor/Zitation] § 340 knüpft zur Bestimmung des Anwendungsbereichs an die Definitionen des Aufsichtsrechts an, in dem auf die Begriffsbestimmungen des KWG (Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute; Zweigniederlassungen und Zweigstellen), des WpIG (Wertpapierinstitute) sowie des ZAG (Zahlungs- und E-Geldinstitute) zurückgegriffen wird. Damit können sich materielle Än...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Selbstständige Bewertbarkeit

Rn. 606 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Ein WG muss nicht nur in der dargelegten Weise greifbar, sondern zudem einer besonderen ("selbstständigen") Bewertbarkeit zugänglich sein (zB BFH v 09.07.1986, I R 218/82, BStBl II 1987, 14; Moxter, Bilanzrechtsprechung, 8 (6. Aufl 2007)). Das Erfordernis selbstständiger Bewertbarkeit folgt unmittelbar aus dem Grundsatz der Einzelbewertung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtliche Einordnung des Prüfungsvertrags

Rz. 191 [Autor/Zitation] Die rechtliche Einordnung des Pflichtprüfungsvertrags zwischen Gesellschaft und Abschlussprüfer ist in den Einzelheiten umstritten. Einigkeit besteht lediglich darüber, dass der Vertrag eine Geschäftsbesorgung gem. § 675 BGB darstellt, auf die ein Teil der Vorschriften über den Auftrag entsprechende Anwendung findet. Umstritten ist dagegen, ob ein die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Begründung (Abs. 4 Satz 3) und Anwendungsfälle

Rz. 305 [Autor/Zitation] Auch die Versagung des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss aufgrund von Einwendungen ist zu begründen (§ 322 Abs. 4 Satz 3). Dabei sind alle entscheidungserheblichen Gründe im Prüfungsurteil allgemeinverständlich und problemorientiert zu beschreiben und zu erläutern und die umfassende Tragweite der Einwendungen zweifelsfrei und deutlich zum Ausdru...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 5)

1995 ff. Achenbach/Ransiek/Rönnau (Hrsg.) Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 2024 Beck'scher Online-Großkommentar, Gesamt-Hrsg. für das Handels- und Gese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Wertverknüpfung mit der steuerlichen Schlussbilanz der Überträgerin

Tz. 11 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 1 S 1 UmwStG hat der übernehmende Rechtsträger (Pers-Ges bzw natürliche Person) die auf ihn übergegangenen WG mit dem in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö enthaltenen Wert nach § 3 UmwStG zu übernehmen. Übergegangene WG iSd § 4 Abs 1 S 1 UmwStG sind alle WG, die in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö nach §...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Standards guter Unternehmensführung

Rz. 36 [Autor/Zitation] § 324 konstituiert als Rechtsnorm zum Prüfungsausschuss einen (kleinen) Teil der Corporate Governance von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Corporate Governance lässt sich verstehen als rechtlicher und faktischer Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung einer Unternehmung (so Präambel Abs. 1 Satz 1 DCGK sowie bereits Präambel Abs. 1 Satz 1 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Falschdarstellungen nach IFRS

Rz. 33 [Autor/Zitation] In IAS 8.41 iVm. 8.5 wird ein expliziter Fehlerbegriff für die IFRS-Rechnungslegung definiert. Nach IAS 8.41 können Fehler "im Hinblick auf die Erfassung, Bewertung, Darstellung oder Offenlegung von Bestandteilen eines Abschlusses entstehen". Ein Abschluss steht nicht im Einklang mit den IFRS, wenn er entweder (absichtliche oder unabsichtliche) wesentl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verzicht auf Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 77 [Autor/Zitation] Laut § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG ist bei einem MU in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder eines Einzelkaufmanns § 5 Abs. 5 PublG sinngemäß im KA anwendbar. Die rechtliche Verweisung umfasst formal auch § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG, wonach in einer Anlage zur Bilanz bestimmte Angaben vorzunehmen sind, wenn auf die Offenlegung der GuV n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen (Abs. 1 Satz 1 und 3)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen haben über die in § 249 abschließend geregelten Rückstellungen für alle Kaufleute hinausgehende versicherungstechnische Rückstellungen gem. §§ 341e bis 341h zu bilden, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei haben sie diese insoweit zu bilden, wie dies nach vernünft...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 319 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 300 ff. erläuterten Anforderungen zur Versagung eines Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss (§ 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5) zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung ei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 [Autor/Zitation] Bei der freiwilligen Prüfung von JA und Konzernabschlüssen können sich Vorlage- und Auskunftsrechte und -pflichten nach der Systematik des Gesetzes nicht aus § 320 ergeben (vgl. auch Rz. 57). Gleichwohl ist es zur ordnungsmäßigen Durchführung der Prüfung erforderlich, dass die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens entsprechende Prüfungshandlungen zula...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Auswahl des Abschlussprüfers

Rz. 300 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Auswahl des Abschlussprüfers war im ursprünglichen Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG idF des BilMoG noch nicht enthalten. Sie wurde allerdings in der Begründung dieses Gesetzes bereits angesprochen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 103; Rz. 298) und durch das AReG zur Umsetzung von Art. 39 Abs. 6 Buchst. f APrRL 20...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Internationale Prüfungsstandards (Abs. 5)

Rz. 275 [Autor/Zitation] Nach Abs. 5 hat der Abschlussprüfer bei der Durchführung einer Prüfung die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden, die von der Europäischen Kommission in dem Verfahren nach Artikel 26 Abs. 3 der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.5.2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüss...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Anwendung materieller Bilanzierungsvorschriften (Abs. 2)

Rz. 11 [Autor/Zitation] Abs. 2 bestimmt, dass die für die Aufstellung des JA maßgeblichen Vorschriften (Gesetz, Gesellschaftsvertrag/Satzung usw.) auch bei der Feststellung des JA zu beachten sind; er entspricht den Regelungen in § 173 Abs. 2 Satz 1 AktG und § 42a Abs. 2 Satz 3 GmbHG. Grund für die Regelung ist, dass der aufgestellte und geprüfte JA im Zuge seiner Feststellun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Beweislast

Rz. 106 [Autor/Zitation] Die klagende Gesellschaft muss im Prozess nach allgemeinen Grundsätzen die anspruchsbegründenden Tatsachen behaupten und beweisen (Prütting in MünchKomm. ZPO7, § 286 Rz. 116 ff.). In einem Prozess gegen den Abschlussprüfer hat die prüfpflichtige Gesellschaft daher zu behaupten und zu beweisen, dass sie und in welcher Höhe sie einen Schaden erlitten ha...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nichtfinanziellen Bericht sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung

Rz. 122 [Autor/Zitation] Alle KapGes. und KapCoGes., die keine kleinen KapGes. nach § 264 Abs. 1 sind, haben neben dem JA einen Lagebericht zu erstellen und offenzulegen (zu weiteren verpflichteten Unternehmen vgl. Kleindieck in BeckOGK HGB, § 289 Rz. 19 ff. [6/2022]). Der Zweck des Lageberichts sollte nicht – wie verbreitet in der Literatur zu lesen – vornehmlich als Ergänzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zusammengefasster Bestätigungsvermerk gem. § 325 Abs. 3a

Rz. 566 [Autor/Zitation] § 325 Abs. 3a gestattet die Zusammenfassung der Bestätigungs- oder Versagungsvermerke, wenn der geprüfte Konzernabschluss zusammen mit dem geprüften JA des MU oder mit einem von diesem aufgestellten Einzelabschluss iSd. § 325 Abs. 2a offengelegt wird; in diesem Fall dürfen auch die jeweiligen Prüfungsberichte zusammengefasst werden. Nach dem RefE CSRD...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Aufbau- und Ablauforganisation

Rz. 10 [Autor/Zitation] Organisationsstruktur und Ablauf der Prozesse iVm. der Verabschiedung von Empfehlungen und Interpretationen durch das DRSC werden anhand der nachstehenden Abbildung dargestellt. Rz. 11 [Autor/Zitation] Mitglieder im DRSC e.V. können nur juristische Personen und Personenvereinigungen werden, die der gesetzlichen Rechnungslegungspflicht unterliegen oder si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Umwandlungskosten

Tz. 46 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 Abs 4 S 1 UmwStG regelt für den Fall der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person (ebenso wie bereits bisher § 8b Abs 2 S 2 KStG hinsichtlich der Veräußerungskosten), dass Umw-Kosten bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses abzuziehen sind, was im Ergebnis wegen § 4 Abs 6 und 7 UmwStG idR die volle bzw ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen

Rz. 90 [Autor/Zitation] Berichtspflichtig sind Tatsachen, die den Bestand des Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können. Es muss sich somit um Tatsachen handeln, die von erheblichem Gewicht sind. Rz. 91 [Autor/Zitation] Eine Gefährdung des Bestands liegt vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen in absehbarer Zeit seine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellenwert im Bilanzrecht

Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" begleitet die Dogmatik des Steuerrechts allg und speziell die der Bilanzierung. In der Dogmatik des Bilanzsteuerrechtes erscheint die wirtschaftliche Betrachtungsweise regelmäßig als Kontrapart zur formalrechtlichen. Nicht die äußere Form eines Rechtsgeschäfts soll der Bilanzierung zugrunde gelegt werd...mehr