Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 1Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

Klasse 1 enthält die Konten, auf denen die zur Veräußerung bestimmten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte in unbebautem und bebautem Zustand, andere wohnungswirtschaftliche Leistungen bis zum Zeitpunkt ihrer Abrechnung, die zum Verbrauch bestimmten Vorräte sowie die geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die nicht dem Anlagevermögen zuzurechnen sind, ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 2

Praxis-Beispiel Beispiel 2 (A) Gemäß der neuen Vorgabe in einigen Bundesländern zur Solarpflicht muss das Wohnungsunternehmen nun eine Photovoltaikanlage auf dem alleinstehenden Mehrfamilienwohnhaus errichten. Es wählt eine Aufdach-Photovoltaikanlage. Die Kosten für den Kauf sowie die Installation der Aufdach-Photovoltaikanlage sind unter A II 2 "Grundstücke und grundstücksgle...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 10. Auflage des Kommentars zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft

Seit Jahrzehnten ist in der Wohnungswirtschaft der "Kommentar zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft" ein unverzichtbares Standardwerk. Ursprünglich von Dr. Luzian Sarkowski und Henry Zwanck im Jahr 1978 erstellt, bedurfte es mit Sicht auf die veränderten Bedingungen für das Rechnungswesen, insbesondere die Harmonisierung des Deutschen Bilanzrechtes im Rahmen des Bilanzrich...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 2.2 Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden

Aktivierungsvoraussetzungen für die baulichen Maßnahmen an bestehenden Gebäuden sind folgende: Herstellung eines Vermögensgegenstandes, Erweiterung eines Vermögensgegenstandes oder wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstandes, die über dessen ursprünglichen Zustand hinausgeht.[1] Im Folgenden wird anhand einzelner Beispiele die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und H...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 3

Praxis-Beispiel Beispiel 3 Das Wohnungsunternehmen ist Eigentümer eines Mehrfamilienwohnhauses und vermietet die Wohnungen. Nun haben sich die Geschäftsführung sowie die Gesellschafterversammlung mit Beschluss dazu entschieden, das Mehrfamilienwohnhaus zu veräußern. Der Beschluss datiert auf den 20.04.20X1. Die Wohnungen werden weiter vermietet. Ein Verkäufer wurde im Jahr 20...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 1

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Das Wohnungsunternehmen errichtete im Jahr 1960 eine Immobilie mit mehreren Wohnungen in einem sehr beliebten Stadtteil von München. Die Herstellungskosten beliefen sich auf 800 TEUR. Die Immobilie wurde gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2b) mit jährlich 2 % abgeschrieben. Im Jahr 20X4 ist die Immobilie voll abgeschrieben. Mittlerweile ist das Gebäude sehr in die...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 36 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Hierunter sind die Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag zu buchen, wobei eine entsprechende Kontentrennung zweckmäßig ist. Lohn- und Gehaltssteigerungen der Zukunft sind in die versicherungsmathematischen Berechnungen zwingend einzubeziehen. Nettoerträge aus der Abzinsung sind in der GuV-Rechnung gesondert ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 393 Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften besteht eine Passivierungspflicht. Schwebende Geschäfte sind verpflichtende Verträge, die auf einen Leistungsaustausch gerichtet sind. Gegenstand solcher schwebenden Geschäfte können auch Dauerschuldverhältnisse sein, wie sie bei der Vermietung von Wohnungen typisch sind. Vor der Bildung einer Rückstellung für drohende Verlust...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 077 Geleistete Anzahlungen

Unter den hier zu buchenden Anzahlungen werden Vorleistungen des Wohnungsunternehmens auf im Übrigen noch schwebende Geschäfte verstanden. Allerdings sind Aufwendungen, die vor dem Zeitpunkt des Zugangs von Grund und Boden anfielen, nur aktivierungspflichtig, wenn sie nach der Entscheidung, den Grund und Boden zu erwerben, entstanden. Hierbei kann es sich um geleistete Anzah...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 04 Technische Anlagen und Maschinen

Als technische Anlagen und Maschinen sind Kraft- und Arbeitsmaschinen zu erfassen, wie sie z. B. in der Reparaturwerkstatt eines Regiebetriebs eingesetzt werden. Sie sind auch dann hier – und nicht als Gebäudekosten – zu erfassen, wenn sie ortsfest montiert, aber nicht Bestandteil des Geb...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 070 Bauvorbereitungskosten

Zu den Bauvorbereitungskosten, die entweder als Teil der Anschaffungskosten für den Grund und Boden oder als Teil der Herstellungskosten für das zu errichtende Gebäude zu aktivieren sind, zählen sämtliche Aufwendungen zur Vorbereitung von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen sowie von Aus- und Umbaumaßnahmen, die sich dem jeweiligen Bauvorhaben zuordnen lassen.[1] Als Baumaßnah...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 1

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Das Wohnungsunternehmen erwirbt ein Mehrfamilienwohnhaus, die Wohnungen sollen weiterhin vermietet werden. In diesem Fall dient die Immobilie dauerhaft dem Unternehmenserfolg und erzielt Mieterträge, daher ist das Mehrfamilienwohnhaus unter Position A II 1 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten" zu aktivieren. Eine Aufteilung auf Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 09 Immaterielle Vermögensgegenstände

Diese Kontengruppe dient der Erfassung von immateriellen Werten des Anlagevermögens. Bereits durch das BilMoG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Das IDW hat in ihrem PS 350 nF die Berufsauffassung dargelegt, nach der WP bei der Abschlussprüfung unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit die Prüfung von Lageberichten zum JA und Konzernlagebericht durchführen (vgl. Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung, IDW PS 350 nF [10/2021]). Hiernach ist der Abschlussprüfer verpflichtet, die ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, "Presentation of Financial Statements" – Das Reformprojekt des IASC und seine Auswirkungen, WPg 1997, S. 117ff.; ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar (ADS Int 2002), Stuttgart 2002; Anders, Klassifizierung von Schulden mit Covenants, PIR 2022, S. 1ff.; Amshoff/Jungius, Neuregelung der Darstellung der Gesamtergebnisrechnung, PiR 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Eigenkapitalsurrogate

Rz. 36 [Autor/Zitation] Im Folgenden werden die Kriterien für die Klassifikation als Eigen- bzw. Fremdkapital untersucht und dargestellt. Rz. 37 [Autor/Zitation] Einordnung in Bilanzpositionen: Ebenso wie eine Legaldefinition der Eigen- und Fremdkapitalbestandteile fehlt, ist eine gesetzliche Definition, nach der Finanzierungsinstrumente dem Eigen- oder Fremdkapital zuzuordnen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bilanzieller Ausweis

Rz. 346 [Autor/Zitation] Der Ausweis folgt der Qualifizierung des Genussrechtkapitals als Eigen- oder Fremdkapital. Im Schrifttum wird vertreten, dass stattdessen ein Ausweis des Genussrechts- bzw. sonstigen Hybridkapitals als Sonderposten zwischen Eigen- und Fremdkapital geboten sei (so etwa Hennrichs in BeckOGK HGB, § 247 HGB Rz. 42 f. [9/2023]); Hennrichs/Pöschke in HDJ, A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechtsformen

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 266 gilt dem Wortlaut und seiner systematischen Stellung nach für KapGes. Große und mittelgroße KapGes. (zu den Größenklassen § 267 Rz. 16) müssen das Gliederungsschema der Abs. 2 und 3 umfassend ausweisen. Für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften bestehen Erleichterungen nach Abs. 1 Satz 3 und 4 (Rz. 61 ff.). Rz. 8 [Autor/Zitation] Das Gliederungssc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Behandlung passiver Steuerlatenzüberhänge als Steuerrückstellungen

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 bedeutet allerdings nicht, dass sich kleine KapGes. und KapCoGes. überhaupt nicht mit dem Thema "Latente Steuern" zu befassen brauchen. Vielmehr haben sie zumindest zu prüfen, ob passive latente Steuern, auch wenn sie nicht den Sonderstatus des Bilanzpostens nach § 266 Abs. 3 E. besitzen, inhaltlich als Verbind...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Entnahmen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Vor Inkrafttreten des MoPeG beschränkte § 122 Abs. 1 HGB aF das Entnahmerecht eines persönlich haftenden Gesellschafters auf 4 % seines für das letzte GJ festgestellten Kapitalanteils bzw. seines diesen Betrag übersteigenden Gewinnanteils, soweit dies nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft gereicht. Die wenig praxistaugliche und meist durch gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Breidenbach, Steuerliche Probleme im Zusammenhang mit Werkzeugen, WPg 1975, 73; Knapp, Mietereinbauten und -umbauten sowie Gebäude auf fremdem Grund in der Handelsbilanz, BB 1975, 1103; Claussen, Der Genussschein und seine Einsatzmöglichkeiten, in Hadding/Immenga/Mertens/Pleyer/Schneider (Hrsg.), Handelsrecht und Wirtschaftsrecht in der Bankpraxis, FS Winfried Werner, 1984, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Prüfungspflichten

Rz. 63 [Autor/Zitation] Der Lagebericht von KapGes., die nicht kleine iSd. § 267 Abs. 1 sind, ist aufgrund von § 316 Abs. 1 Satz 1 durch einen Abschussprüfer zu prüfen (zur Praxis der Lageberichtsprüfung vgl. auch Kajüter/Nienhaus/Nienaber, WPg 2017, 801). Die Prüfung des Lageberichts hat sich nach § 317 Abs. 2 Satz 1 darauf zu erstrecken, ob der Lagebericht mit dem JA, ggf. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einordnung als handelsrechtliche GoB

Rz. 61 [Autor/Zitation] Umstritten ist, ob die Stellungnahme des IDW HFA 1/1994 als handelsrechtliche GoB anzusehen ist. Das IDW fokussiert sich in IDW HFA 1/1994 mit dem Leitkriterium der Haftungsfunktion in diesem Zusammenhang auf die Auslegung des § 265 Abs. 3 Satz 2. Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 Satz 2 regelt jedoch nur den Ausweis von Zwischenposten, die mit jeder Qua...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhalt der Angabe

Rz. 347 [Autor/Zitation] Nach Nr. 21 sind Angaben zumindest zu den wesentlichen marktunüblichen Geschäften der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen, einschließlich Angaben zu deren Wertumfang, zur Art der Beziehung zu den nahestehenden Unternehmen und Personen sowie weitere Angaben zu den Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Abfindung geringer als Kapitalanteil

Rz. 71 [Autor/Zitation] Sollte der Betrag der Abfindung niedriger sein als der Kapitalanteil des ausscheidenden Gesellschafters, hängt die bilanzielle Behandlung des Unterschiedsbetrags davon ab, ob das Ausscheiden des Gesellschafters als Kapitalvorgang oder als Erwerbsvorgang interpretiert wird (IDW RS FAB 7 Rz. 59a). Bei einer Interpretation als Erwerbsvorgang ist der negati...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Internes Kontroll- und internes Risikomanagementsystem

Rz. 187 [Autor/Zitation] § 289 Abs. 4 ist nicht dahingehend zu verstehen, dass hiermit die Einrichtung sowie Ausgestaltung eines internen Kontroll- oder internen Risikomanagementsystems verpflichtend vorgeschrieben wird (vgl. BT-Drucks. 16/10067, 76). Vielmehr konnte auch vor Einführung der Regelung davon auszugehen sein, dass die Einrichtung eines auf den Rechnungslegungspro...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Baetge/Winkeljohann/Haenelt, Die Bilanzierung des gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitals von Nicht-Kapitalgesellschaften nach der novellierten Kapitalabgrenzung des IAS 32 (rev. 2008), DB 2008, S. 1518–1523; Barckow, Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen, Düsseldorf 2004; Barckow, Some remarks on distinguishing liabilities from equity – ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Abfindung übersteigt Kapitalanteil

Rz. 66 [Autor/Zitation] Umstritten ist, welche bilanziellen Auswirkungen sich für die Personenhandelsgesellschaft ergeben, wenn zwischen der Abfindung und dem Betrag des Kapitalanteils des ausscheidenden Gesellschafters ein positiver Unterschiedsbetrag besteht. Nach der früheren, an die Vorgehensweise im Steuerrecht angelehnten Sichtweise des IDW wurde die Abfindung eines Ges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Personengesellschaften

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich von § 274 erstreckt sich auf alle Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a Abs. 1 iVm. § 267 Abs. 2 und Abs. 3. Damit ist die Vorschrift zwingend für mittelgroße und große Personengesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 anzuwenden. Kleine Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 sind gem. § 274a Nr. 4 von der Anwendung der Vors...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Voraussichtliche Entwicklung (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 103 [Autor/Zitation] Aufgrund von § 289 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 1 ist im Lagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern. Dabei sind die seitens der gesetzlichen Vertreter getroffenen Annahmen aufgrund von § 289 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 2 anzugeben, dh., die gesetzlichen Vertreter müssen ihre Erwartungen bezü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anwendung der Kriterien auf alle Eigenkapitalsurrogate

Rz. 52 [Autor/Zitation] Eine generelle Auseinandersetzung mit der Fragestellung, ob und inwieweit die unter Rz. 38 genannten Kriterien auch für die generelle Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital genutzt werden können, ist derzeit jedoch nicht ersichtlich. Die Diskussion wird meistens nur hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von Genussrechten und stillen Gesellscha...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Auswirkungen auf die Prüfung

Rz. 395 [Autor/Zitation] Sofern die gesetzlichen Vertreter des TU trotz der Erfüllung der Befreiungsvoraussetzungen nicht auf die Durchführung der Abschlussprüfung verzichten, einen Abschlussprüfer wählen und einen Prüfungsauftrag erteilen, handelt es sich grds. um eine Pflichtprüfung iSv. §§ 316 ff. (Merk in BeckOK HGB45, § 264 Rz. 120). Dies gilt auch, wenn andere Erleichte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Art und Umfang der Darstellung

Rz. 354 [Autor/Zitation] Im Anhang muss über die Art der Geschäfte zu nahestehenden Unternehmen oder Personen, die Art ihrer Beziehung zu der berichtspflichtigen Gesellschaft sowie über den Wertumfang des Geschäfts berichtet werden. Die Informationen müssen den Abschlussadressaten in die Lage versetzen, die Finanzlage des Unternehmens selbständig zu beurteilen (vgl. Begr.RegE...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Eigenkapitalausweis bei Stiftungen

Rz. 359a [Autor/Zitation] Für Stiftungen (Rz. 11a) empfiehlt die IDW RS FAB 5 in Rz. 62 folgende Gliederung des Eigenkapitals: Rz. 359b [Autor/Zitation] Die Unterteilung des Grundstockkapitals in Err...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Rz. 38 [Autor/Zitation] Die nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte werden im Gesetz nicht definiert. Der Begriff des "Geschäfts" ist in einem weiten, funktionalen Sinn zu verstehen und erfasst alle Arten von Transaktionen oder Vereinbarungen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte können, müssen deshalb aber keine schwebenden R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Anteile an Komplementärgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 85 [Autor/Zitation] Hält die haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft Anteile an ihrer eigenen Komplementär-KapGes., sind diese regelmäßig auf der Aktivseite unter dem Posten "Anteile an verbundenen Unternehmen" auszuweisen. Zum einen steht der Komplementärgesellschaft rechtlich die Befugnis zur Geschäftsführung zu (§§ 116, 164), so dass idR die Beherrschungsvermut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Huber, Gesellschafterkonten in der Personengesellschaft, ZGR 1988, 1; Bitter/Grashoff, Anwendungsprobleme des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes, DB 2000, 833; Hempe, Zum Eigenkapitalausweis der GmbH & Co. KG nach dem Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz, DB 2000, 1293; Hoffmann, Eigenkapitalausweis und Ergebnisverteilung bei Personenhandelsgesells...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, "A True and Fair View – or Compliance with the Law and the Company Statutes", WPg 1973, 517; Lee, Modern Financial Accounting, 1975; Moxter, Der Einfluß der EG-Bilanzrichtlinie auf das Bilanzsteuerrecht, BB 1978, 1629; Biener, Auswirkungen der Vierten Richtlinie der EG auf den Informationsgehalt der Rechnungslegung deutscher Unternehmen, BFuP 1979, 1; Forster, Rec...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, Presentation of Financial Statements – Das Reformprojekt des IASC und seine Auswirkungen, WPg 1997, S. 117–126; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Alvarez, Unterjährige Erfolgsermittlung nach IFRS, PiR 2006, S. 220–228; Alvarez/Wotschofsky, Zwischenberichterstattung nach Börsenrecht/DRS, IAS und US-GAAP,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zilias/Lanfermann, Die Neuregelung des Erwerbs und Haltens eigener Aktien, WPg 1980, 61 und 89; WPK/IDW, Gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer zum Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes, WPg 1981, 609; Lauth, Buchhaltungs- und Bilanzierungsprobleme im Gefolge des geplanten Bilanzrichtlinie-Gesetzes, BB 1982, 2022; Hoffm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Zusammenfassung der Kapitalanteile

Rz. 48 [Autor/Zitation] Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter können gem. § 264c Abs. 2 Satz 2 in der Bilanz grds. zusammengefasst ausgewiesen werden. Nach hM (Reiner in MünchKomm. HGB[5], §§ 264a–264c Rz. 23; Kliem/Roland in Beck BilKomm.[14], § 264c HGB Rz. 21; Ischebeck/Nissen-Schmidt in HdR-E, § 264c HGB Rz. 16 [11/2017]; aA § 247 Rz. 88; Hennrichs/Pös...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rücklagen (Abs. 2 Satz 8)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 264c Abs. 2 Satz 1 sieht für Personenhandelsgesellschaft den Eigenkapitalposten "Rücklagen" vor. Nach dem gesetzlichen Normalstatut ist die Bildung von Rücklagen für Personenhandelsgesellschaften indes nicht vorgesehen. § 264c Abs. 2 Satz 8 weist daher zutreffend darauf hin, dass Rücklagen nur auf Grundlage einer gesellschaf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Offenlegung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 380 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 normiert in Nr. 5 die Pflicht, die unter den Buchst. a bis e enumerierten fünf Dokumente gem. § 325 Abs. 1 bis 1b offenzulegen. Gegenstand der Offenlegungspflicht sind hiernach der Zustimmungsbeschluss iSv. Nr. 1, die Einstandsverpflichtung iSv. Nr. 2, der KA, der Konzernlagebericht und der darauf bezogene Bestätigungsvermerk. Vor dem Bi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Andere Zuzahlungen

Rz. 262 [Autor/Zitation] § 272 Abs. 2 Nr. 4 regelt, dass Zuzahlungen in das Eigenkapital in der Kapitalrücklage auszuweisen sind, welche die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten und die nicht mit einem Vorzug verbunden sind (Papenroth in BeckOK HGB45, § 272 Rz. 43). Rz. 263 [Autor/Zitation] Systematisch ist § 272 Abs. 2 Nr. 4 als ein Auffangtatbestand gegenüber § 272 Abs....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verhältnis zu Regelungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V.

Rz. 17 [Autor/Zitation] Aufgrund von § 342 Abs. 2 wird vermutet, dass es sich bei den DRS um GoB der Konzernrechnungslegung handelt (vgl. WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 1386). Daraus wird geschlossen, dass eine vollumfängliche Beachtung aller Einzelvorschriften der DRS zu einem gesetzeskonformen Konzernabschluss einschließlich Konzernlagebericht führt. In Bezug auf die Konzernla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Handelsrecht

Rz. 412 [Autor/Zitation] In der Handelsbilanz resultieren aus der Implementierung eines Treuhandmodells grds. keine Konsequenzen. Die Ertragsteuern sind jedoch handelsbilanziell auf Ebene des Treuhänders auszuweisen, da die Treuhand-KG steuerlich auf den Treuhänder angewachsen ist. Rz. 413 [Autor/Zitation] Ertragsteuerlich unterliegen die Besteuerungsgrundlagen der Treuhand-KG ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sacheinlagen

Rz. 235 [Autor/Zitation] Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen sind in der Praxis gebräuchlich, meist entstehen sie durch Einbringung von Beteiligungen oder Betrieben bzw. Anteilen an Personengesellschaften (vgl. steuerlich §§ 20, 21 UmwStG). Dabei wird selten in voller Höhe das gezeichnete Kapital erhöht, meist erfolgt neben einer solchen Erhöhung eine Zuführung zu den Rückla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten)

Rz. 55 [Autor/Zitation] § 169 Abs. 1 sieht für beschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (Kommanditisten) ergänzend zu den Regelungen für Komplementäre vor, dass "der Kommanditist die Auszahlung des Gewinns nicht fordern [kann], soweit sein Kapitalanteil durch den ihm zugewiesenen Verlust unter den auf die vereinbarte Einlage geleisteten Betrag herabgemin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Angabe nicht geleisteter Haftsummen (Abs. 2 Satz 9)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Nach § 264c Abs. 2 Satz 9 ist im Anhang der Betrag der im Handelsregister gem. § 172 Abs. 1 eingetragenen Haftsummen anzugeben, soweit diese nicht geleistet sind. Die Angabe bezweckt die Offenlegung des Betrags, mit welchem die Kommanditisten den Gläubigern gegenüber persönlich haften (IDW RS FAB 7 Rz. 35). Der hM folgend ergibt sich die Höhe des angab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Fiktiver Steueraufwand der Gesellschafter (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 79 [Autor/Zitation] Wahlweise darf eine haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft in ihrer GuV nach dem Posten "Jahresüberschuss/-fehlbetrag" einen dem Steuersatz der Komplementärgesellschaft entsprechenden Steueraufwand offen absetzen oder hinzurechnen. Damit soll eine Vergleichbarkeit des JA der haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaft mit einer KapGes. er...mehr