Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die geprüfte Rechnungslegung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter …" soll den Adressaten des Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerks verdeutlicht werden, dass den gesetzlichen Vertretern des geprüften Unternehmens oder Konzerns die Verantwortung für die Aufstellung der zu prüfenden Rechnungslegung (Abschluss und Lage- bzw. Konzernlagebericht) obliegt und welche As...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Beurteilung der technischen Gültigkeit der zu prüfenden ESEF-Unterlagen

Rz. 845 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat ausreichende angemessene Prüfungsnachweise zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen die Vorgaben der ESEF-VO an die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen erfüllen (IDW PS 410 (06.2022) Rz. 36). Unter technischer Gültigkeit der ESEF-Unterlagen versteht IDW PS 410 (06.2022) Rz. 15 den Umstand, dass eine die ESEF-Unterlagen enthalt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Generalnorm (§ 264 Abs. 2 HGB)

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der auf den ersten Blick wesentlichste Unterschied zu den handelsrechtlichen Vorschriften für große KapGes. besteht in der fehlenden Bezugnahme auf die Generalnorm in § 264 Abs. 2 HGB . Während der JA einer KapGes. unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Stiftungen

Rz. 24 [Autor/Zitation] Bei Stiftungen wird idR danach unterschieden, ob diese selbst ein Unternehmen betreiben (sog. Unternehmensträgerstiftung) oder ob sich die Stiftung auf die Verwaltung von Beteiligungen an einem oder mehreren Unternehmen beschränkt (sog. Unternehmensbeteiligungsstiftung), um mit den Unternehmenserträgen den Stiftungszweck zu fördern und/oder den Erhalt ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Prüfung der Einhaltung der Maßnahmen

Rz. 1040 [Autor/Zitation] Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sowie ihre kontinuierliche Anwendung im zu prüfenden Zeitraum hat der Abschlussprüfer in Stichproben festzustellen. Hierbei hat er sich vom Vorhandensein des erforderlichen Risikobewusstseins sowie davon zu überzeugen, dass das Risikosteuerungssystem und das Risikoüberwachungssystem bezogen auf die zweckentsp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Vorjahreszahlen

Rz. 80 [Autor/Zitation] Gemäß § 265 Abs. 2 sind in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden GJ anzugeben. Die Vorjahreszahlen werden dadurch zu einem Bestandteil des JA (IDW RS HFA 39 Rz. 1). Rz. 81 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes erstreckt sich die Angabepflicht nicht auf originäre Anhangangaben (hM,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bewertung

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Bewertung der Schadenrückstellungen für bekannte Spätschäden erfolgt analog zu den Vorschriften hinsichtlich der Bewertung der Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle nach dem Einzelbewertungsgrundsatz (vgl. Rz. 12 ff.). Rz. 21 [Autor/Zitation] Für unbekannte Spätschäden ist die Schadenrückstellung gem. § 341g Abs. 2 Satz 1 pauschal zu ermit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkungen zur Bewertung von Forderungen

Rz. 76 [Autor/Zitation] Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 sind VG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen, anzusetzen. Forderungen bei Instituten existieren bei bestehender Erlaubnis überwiegend aus Kredit- und Darlehensgewährungen und resultieren aus vom Institut selbst begründeten Forderungen (sog. originäre Forder...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestandsgefährdend

Rz. 131 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 3 ist im Prüfungsbericht darauf einzugehen, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. vermittelt. Die Vorschrift wurde durch das KonTraG in § 321 eingefügt, damals als Satz 2. Der heutige Satz 3 entspricht Satz 2 idF de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Entsprechende Prüfung der im einheitlichen elektronischen Berichtsformat erstellten Wiedergabe (ESEF, Abs. 3 Satz 3)

Rz. 141 [Autor/Zitation] Bei Inlandsemittenten von Wertpapieren, die nicht unter § 327a fallen, ist der Prüfungsgegenstand um die gem. § 328 für Offenlegungszwecke im EU-einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) erstellten Wiedergaben des JA und des Lageberichts sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts erweitert (§ 317 Abs. 3a; vgl. § 317 Rz. 800 ff.)...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 210 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 4 bestimmt für Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns bzw. einer Personenhandelsgesellschaft, dass weder das Privatvermögen des Einzelkaufmanns bzw. der Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft in die Bilanz des Unternehmens noch die sich hieraus ergebenden Aufwendungen oder Erträge in die GuV aufgenommen werden dürfen. Ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Rz. 34 [Autor/Zitation] Für die Erteilung eines Bestätigungs- oder Versagungsvermerks existieren keine aufsichtsrechtlichen Besonderheiten. Insofern gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften des § 322, die durch berufsständische Verlautbarungen ergänzt werden (vgl. Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks, IDW PS 400 nF). Der Bestätigungsv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Abspaltung bzw Einbringung (ggf Ausgliederung) aus dem Betriebsvermögen der Organgesellschaft

Tz. 17 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Setzt der OT zu dem bei der OG nach Abspaltung oder Ausgliederung verbleibenden Unternehmensteil den GAV fort, wird das bisherige Organschaftsverhältnis ohne Unterbrechung anerkannt (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.22), vorausgesetzt, die Eingliederungsvoraussetzungen sind zu dem verbleibenden Unternehmensteil erfüllt. Der GAV wird dadurch nicht ber...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Lagebericht

Rz. 750 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer muss die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Lageberichts- und Aussageebene identifizieren und beurteilen (einschließlich der quantitativen bzw. qualitativen Aspekte dieser Angaben), um eine Grundlage für die Planung und Durchführung weiterer Prüfungshandlungen zu schaffen (IDW PS 350 nF (10.2021) Rz. 43). Rz. 751 [Autor...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Berechnungsweise und einzubeziehende Leistungserbringer/-empfänger

Rz. 195 [Autor/Zitation] Zur Berechnung der 70%-Grenze werden die Honorare der letzten drei GJ aufaddiert und durch drei geteilt, um den "Durchschnitt" (gemeint ist unstrittig das arithmetische Mittel) zu errechnen. Dieser Durchschnitt wird anschließend mit 70 % multipliziert, um die Honorargrenze für die Nichtprüfungsleistungen zu bestimmen. Die Summe der Honorare für Nichtp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

IDW, IDW Stellungnahme zum Entw des UmwSt-Erl (UmwStE-E), Ubg 2011, 549; Olkus/Stegmaier, SEStEG – fehlende Regelung oder planwidrige Regelungslücke? DB 2011, 2290; Pinkernell, Anmerkung zum Entw des UmwSt-Erl v 02.05.2011: Dreifache Verstrickung nach Anteilstausch mit alt-einbringungsgeborenen Anteilen? FR 2011, 568; Benz/Rosenberg, Anwendungsvorschriften (§ 27 UmwStG) und son...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Abgrenzungsprobleme im Wertpapiergeschäft

Rz. 45 [Autor/Zitation] Die Handelsaktivitäten der Institute können – abhängig davon, ob das Geschäft im Kundenauftrag oder ausschließlich im eigenen Interesse erfolgt – in Kundengeschäfte und Eigengeschäfte unterteilt werden, wobei eine einheitliche Begriffsabgrenzung fehlt (vgl. Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute2, § 340c HGB Rz. 19), so dass sich insbes. Schw...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen und Anwendungsfälle

Rz. 647 [Autor/Zitation] Erkennen Abschlussprüfer nach Erteilung des Bestätigungsvermerks, dass die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen haben und er daher zu Unrecht erteilt wurde bzw. unter wesentlichen Mängeln leidet, müssen sie den Bestätigungsvermerk widerrufen (vgl. zB KG Berlin v. 19.9.2000 – 2 W 5362/00, AG 2001, 187 mwN; Bormann in BeckOGK HGB, § 322 Rz. 118 [11/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erhaltene Zuschüsse

Rn. 1386 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Der rein subventionelle Charakter öff Förderungsmaßnahmen stellt in gewisser Weise einen Fremdkörper in der privatwirtschaftlich ausgerichteten Bilanzierung eines Kaufmannes dar. Der HFA hat in der Stellungnahme 1/1984 WPg 1984, 612 sich von den steuerlichen Vorgaben gelöst und verlangt den Ausweis der erhaltenen Zulage – unabhängig, ob stp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 322 verlangt von Abschlussprüfern, über das Ergebnis ihrer Prüfung des JA und des Lageberichts bzw. des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in einem Bestätigungsvermerk schriftlich zu berichten (§ 322 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 Satz 1). In der Prüfungspraxis wird der Bestätigungsvermerk auch als "Testat" bezeichnet. Rz. 2 [Autor/Zitation] Über das...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Charakter und Abgrenzung der Rückstellung für drohende Verluste

Rz. 96 [Autor/Zitation] Der Versicherungsvertrag ist von Beginn der Gefahrtragung an ein schwebendes Geschäft mit Dauerschuldcharakter. Der Schwebezustand beginnt mit Vertragsabschluss und endet mit Vertragserfüllung beider Beteiligten (allgemein zum Begriff des schwebenden Geschäfts: Schubert in Beck BilKomm.14, § 249 HGB Rz. 87 ff.) Grundsätzlich wird von einer Gleichwertig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Voraussetzungen für die Berichtspflicht

Rz. 83 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht nach Abs. 1 Satz 3 ist zunächst an die Voraussetzung geknüpft, dass der Abschlussprüfer die möglicherweise berichtspflichtigen Tatsachen "bei Durchführung der Prüfung" festgestellt hat. Hierbei ist zu bedenken, dass die Jahresabschlussprüfung problemorientiert anzulegen ist. Mithin sind alle Feststellungen im Prüfungsbericht zu verw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going concern)

Rn. 403 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 252 Abs 1 Nr 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, nicht von Zerschlagung auszugehen (Going concern-Prämisse), sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Dies gilt gemäß § 5 Abs 1 S 1 EStG auch im Steuerrecht (BFH v 27.06.2001, I R 45/97, BStBl II 2003, 121; BFH v...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Adressierung

Rz. 216 [Autor/Zitation] Eine Adressierung des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks ist in Deutschland bisher nicht gesetzlich vorgeschrieben, ihr steht aber auch nichts entgegen. Der Bestätigungs- oder Versagungsvermerk deutscher Abschlussprüfer wendet sich nicht nur an eine begrenzte Gruppe von Adressaten, sondern dient im Rahmen der Offenlegung auch der Information der Öf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis

Rz. 177 [Autor/Zitation] Eine Drohverlustrückstellung aus der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs ist im Posten "andere Rückstellungen" auszuweisen und im Anhang zu erläutern (vgl. IDW RS BFA 3 nF Rz. 55). Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. Zuführung zur Rückstellung können entweder im Bewertungsergebnis oder im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen werd...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Burghof/Rudolph, Bankenaufsicht: Theorie und Praxis der Regulierung, 1996; Böcking/Bierschwale, Wirtschaftliche Stabilität durch verbesserte Transparenz, BB 1999, 2235; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Lösken, Rechnungslegung von Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen – Neue Bewertungsmöglichkeiten gemäß § § 340f, 340g HGB, in IDW (Hrs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Darstellungen zum Jahresabschluss

Rz. 119 [Autor/Zitation] Im Prüfungsbericht ist ferner darzustellen, ob der JA – auf einer ordnungsmäßigen Buchführung aufbauend und an den letzten JA anschließend – den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entspricht. Die durch das KonTraG in § 321 eingefügte Bezugnahme auf die ergänzenden Bestimmungen des Gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Verhältnis zwischen Übergang wirtschaftlichen Eigentums und Übergang der Preisgefahr

Rn. 418 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Kriterien-Schnittmenge: Der Übergang wirtschaftlichen Eigentums an beweglichen WG erfordert grundsätzlich den Übergang von Besitz und Nutzungen als Positivelemente sowie von Gefahr und Lasten als Negativelemente tatsächlicher Sachherrschaft (im Einzelnen s Rn 189bff). Die Gefahrtragung verkörpert die wesentliche negative Substanz eines WG. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Berichterstattung über sonstige Prüfungsgegenstände im Bestätigungsvermerk

Rz. 688 [Autor/Zitation] Regelprüfungsgegenstand bei der gesetzlichen Abschlussprüfung ist nach § 316 Abs. 1 und Abs. 2 der JA und der Lagebericht bzw. der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sowie über § 324a Abs. 1 auch der Einzelabschluss iSd. § 325 Abs. 2a und der Lagebericht. Andere Prüfungsgegenstände als diese Rechnungslegung werden daher auch im Bestätigungsve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen für die Erteilung eines Bestätigungsvermerks und inhaltliche Besonderheiten

Rz. 700 [Autor/Zitation] Wird die Rechnungslegung zB der Einzelkaufleute oder der Personenhandelsgesellschaften, die mit ihrer Rechnungslegung nicht unter die im PublG normierte Prüfungspflicht fallen, oder der nicht prüfungspflichtigen kleinen KapGes. (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaft) freiwillig geprüft und soll das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Ausstehende Feststellung des Vorjahresabschlusses

Rz. 592 [Autor/Zitation] Die aufschiebende Bedingung ist auch einschlägig bei Erteilung eines Bestätigungsvermerks zu einem JA, der auf einen noch nicht festgestellten JA folgt, dessen Feststellung jedoch ansteht (vgl. IDW PS 400 nF Rz. A100; ebenso zB Ebke in MünchKomm. HGB5, § 322 Rz. 82 mwN). Die Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass Bilanz und GuV wegen des Grundsatzes d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Ausstrahlungswirkung auf weitere Tätigkeiten des Wirtschaftsprüfers

Rz. 263 [Autor/Zitation] Neben der Abschlussprüfung können die Vorschriften der APrVO auch auf weitere Tätigkeiten des Wirtschaftsprüfers ausstrahlen. Ursächlich dafür sind Gesetzesverweise, durch die das nationale Recht in Deutschland insbes. auf den Blacklist-Katalog in Art. 5 der APrVO Bezug nimmt. Solche Verweise finden sich vor allem im AktG. Hier ist jedoch je nach Wort...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss für alle Kaufleute

Rz. 705 [Autor/Zitation] Wird die Prüfung des JA zum 31.12.01 eines Einzelkaufmanns oder einer Personenhandelsgesellschaft, der/die nicht nach PublG prüfungspflichtig ist/sind, freiwillig beauftragt, entspricht diese Prüfung nach Art und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung nach §§ 316 ff., ist Abschlussprüfer eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und wird kein Lagebericht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechtsnatur der Pensionsgeschäfte

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 340b Abs. 1 definiert Pensionsgeschäfte als gegenseitige Verträge. Der Gesetzgeber hat die Rechtsform der Übertragung des Pensionsgegenstands nicht vorgeschrieben. Nach dem Wortlaut des § 340b Abs. 1 muss die Rücknahmepflicht des Pensionsgebers "vereinbart" sein. Dies umfasst nicht nur schriftliche, sondern auch mündliche Vereinbarungen. Rz. 19 [Autor...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ende der PIE-Eigenschaft

Rz. 64 [Autor/Zitation] Umgekehrt zur Entstehung der PIE-Eigenschaft endet sie, wenn die zuvor erfüllte PIE-Definition nach § 316a Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3 nicht mehr erfüllt ist. Rz. 65 [Autor/Zitation] Bei PIE iSd. § 316a Satz 2 Nr. 1 ist das etwa beim Delisting (Beendigung einer vorherigen Börsenzulassung zB auf Antrag oder infolge Formwechsel) oder Downlisting (Wechsel vom or...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Mehrkomponentengeschäfte

Rn. 428 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: In einem förmlichen Gesamt-Vertragswerk werden häufig mehrere sich ergänzende, aber unterscheidbare Teilleistungen mit abweichenden Zivilrechtsstrukturen verknüpft. Solche Leistungsbündel beinhalten insbesondere Service-/Zusatznutzenelemente, die den Kaufanreiz erhöhen sollen und/oder auf langfristige Kundenbindung ausgerichtet ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Näherungsverfahren

Rz. 50 [Autor/Zitation] Da die BÜ keiner Bewertung unterliegen, können Näherungsverfahren nach § 341e Abs. 3 nur in analoger Anwendung zum Einsatz kommen. In der Praxis etabliert haben sich dabei bisher die Bruchteilsmethode sowie die Pauschalmethode. Aufgrund des überwiegenden Einsatzes von IT-Systemen haben diese Verfahren jedoch nur noch eine untergeordnete Bedeutung. Rz. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Lagebericht

Rz. 188 [Autor/Zitation] Auf einen nach § 5 Abs. 2 aufzustellenden Lagebericht sind die Bestimmungen des § 289 HGB sinngemäß anzuwenden. Mangels Verweisung sind die §§ 289a–289f HGB (ergänzende rechtsformspezifische Vorgaben, Nichtfinanzielle Erklärung, Erklärung zur Unternehmensführung) für einen nach PublG aufzustellenden Lagebericht unbeachtlich. Rz. 189 [Autor/Zitation] Für...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfung durch den Aufsichtsrat gem. § 171 AktG

Rz. 146 [Autor/Zitation] Außer durch den Abschlussprüfer nach §§ 316 ff. sind der JA und der Lagebericht ggf. auch durch den AR (§ 171 AktG), durch die das Unternehmensregister führende Stelle (§ 329) und ggf. durch die Bilanzkontrolle (§§ 107 ff. WpHG) zu prüfen. Es stellt sich daher die Frage des Verhältnisses dieser Prüfungen zueinander. Rz. 147 [Autor/Zitation] Von der Reih...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen der Ermittlung

Rz. 46 [Autor/Zitation] Maßstab für die Berechnung der BÜ ist die zeitraumbezogene Verteilung der Leistung auf das GJ sowie nachfolgende Rechnungsperioden. Im Regelfall kann dabei von einem gleichbleibenden Risikoverlauf während des Versicherungszeitraums ausgegangen werden, dh., dass der Beitrag zeitproportional auf den Zeitraum verteilt werden kann. Der Proportionalität ste...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 8 [Autor/Zitation] Spätestens seit dem Bilanzrichtlinie-Gesetz (BGBl. I 1985, 2355) verfolgt der deutsche Gesetzgeber erkennbar das Ziel, Regelungen zu Rechnungslegung, Offenlegung und Prüfung im HGB zu konzentrieren und nicht in Spezialgesetze auszulagern. In dieser Tradition steht ebenso das BaBiRiLiG (BGBl. I 1990, 2570), das mit dem Vierten Abschnitt des Dritten Buchs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen

Rz. 34 [Autor/Zitation] Gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 RechVersV sind von der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle die Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen (sog. RPT-Forderungen) abzusetzen. Hierbei handelt es sich um eine Durchbrechung des Saldierungsverbots gem. § 246 Abs. 2 Satz 1. Rz. 35 [Autor/Zitation] Bei den Abzugsbeträgen handelt e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Maßgebliche Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze sowie Lagebericht als Teil des Prüfungsgegenstands

Rz. 23 [Autor/Zitation] Inhaltliche Anforderungen an den für Zwecke der "befreienden" Offenlegung erstellten Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a bzw. die dafür maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze sind in "seiner", ihn bezeichnenden Vorschrift formuliert. Danach muss dieser Einzelabschluss nach den in § 315e Abs. 1 (nach dem RefE CSRD-UmsG: § 315g Abs. 1, vgl. Rz. 12) bezei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anzeige-, Erläuterungs- und Mitteilungspflichten des Abschlussprüfers

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die Kommunikation des Abschlussprüfers mit den Adressaten der Abschlussprüfung von Instituten geht über die Erstellung des Prüfungsberichts hinaus. Die nicht institutsspezifische Kommunikation ist in der sog. Redepflicht des § 321 Abs. 1 Satz 3 geregelt und wird durch die "Grundsätze für die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen" (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bestimmung der bedeutsamsten Risiken und typische Sachverhalte

Rz. 516 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer wählen besonders wichtige Prüfungssachverhalte für ihre Berichterstattung im Bestätigungsvermerk nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen aus. Bei dieser Auswahl gehen sie schrittweise vor. Auswahlgrundlage bilden in Schritt 1 alle Sachverhalte, die Abschlussprüfer mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben. In Schritt 2 sel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Einbindung von Sachverständigen

Rz. 420 [Autor/Zitation] Mit der Einbindung von Sachverständigen (englisch: experts) können auf wirksame und wirtschaftliche Weise Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in bestimmten komplexen Sachverhalten identifiziert werden. Über die in Rz. 410 angesprochenen geschätzten Werte hinaus können solche Sachverhalte bspw. die Bewertung von Finanzinstrumenten, Fragen im Zu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Beurteilung des Prüfungsergebnisses (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2, Abs. 2 Satz 1)

Rz. 142 [Autor/Zitation] In den Bestätigungsvermerk ist eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses aufzunehmen (§ 322 Abs. 1 Satz 2). Diese Beurteilung des Prüfungsergebnisses bildet die Kern- oder Gesamtaussage im Bestätigungsvermerk zum Prüfungsgegenstand JA und Lagebericht bzw. Konzernabschluss und Konzernlagebericht (§ 322 Abs. 2 iVm. Abs. 6), im Fall des § 324a Abs. 1 Satz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Rückausnahmefall: zivilrechtlicher Eigentumsübergang ohne Übergang von Besitz, Nutzungen, Gefahr, Lasten

Rn. 170p Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Von der Aussage, dass mit dem Übergang des zivilrechtlichen Eigentums auch bei Zurückbehalt von Besitz, Nutzungen, Gefahr, Lasten beim Veräußerer grds keine Herrschaftsposition verbleibt, die ihn in die Lage versetzen würde, den (neuen) zivilrechtlichen Eigentümer von der Einwirkung für die gewöhnliche Nutzungsdauer auf das erworbene WG au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Veräußerung unter Rücktrittsvorbehalt/mit Rückgaberecht des Erwerbers

Rn. 441 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Ist dem Erwerber ein Rücktrittsvorbehalt respektive ein Rückgaberecht eingeräumt, wird der Kaufvertrag aufgelöst, wenn der Käufer erklärt, dass er die Ware zurückgibt; es liegt eine Form des auflösend bedingten Erwerbs vor (vgl OFD Münster vom 12.06.1989, StEK EStG § 4 GewVerw Nr 57). Der Kaufvertrag ist voll wirksam. Die abweic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Krumnow/Sprißler/Bellavite-Hövermann/Kemmer/Steinbrücker, Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Graf von Westphalen (Hrsg.), Der Leasingvertrag, 7. Aufl. 2015; IDW (Hrsg.), WPH, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Investmentvermögen, 2020; Schwennike/Auerbach, Kreditwesengesetz (KWG) mit Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), 4. Aufl. 2021; Schäfer/Sethe/La...mehr