Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Echte und unechte Pensionsgeschäfte (Abs. 2, 3)

Rz. 44 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber differenziert, insbes. im Hinblick auf die Fragestellung, ob dem Pensionsgeber oder dem Pensionsnehmer das wirtschaftliche Eigentum zuzurechnen ist, zwischen echten und unechten Pensionsgeschäften. Rz. 45 [Autor/Zitation] Während bei echten Pensionsgeschäften der Pensionsnehmer zu einer Rückübertragung des Pensionsgegenstands verpflichtet...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Prüfung durch einen Abschlussprüfer (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 78 [Autor/Zitation] Der JA und der Lagebericht sind durch einen (unabhängigen) Abschlussprüfer zu prüfen (§ 316 Abs. 1 Satz 1). Die Bestellung des Abschlussprüfers und seine etwaige Abberufung sind in § 318 geregelt. § 319 bestimmt, wer Abschlussprüfer sein darf und in welchen Fällen Prüfer das Amt des Abschlussprüfers nicht annehmen dürfen. Die Aufgabe des Abschlussprüfe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verbindlichkeiten, erhaltene Anzahlungen

Rn. 840 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Aus Sicht des allg Sprachgebrauches werden Schulden und Verbindlichkeiten synonym verwandt, ähnlich verfährt das Schuldrecht in den §§ 366, 367 u 371 BGB einerseits und § 257 u § 762 BGB andererseits. Dem schließt sich auch das HGB im bilanzrechtlichen Teil an, wenn es in § 247 Abs 1 HGB von Schulden und (zB) in § 266 Abs 3 HGB von Verbindl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 340a Abs. 1 Halbs. 1 iVm. § 264 Abs. 1 Satz 3 definiert, nach welchen Regelungen Unternehmen, die vom Anwendungsbereich des § 340 erfasst sind (nachfolgend vereinfacht: Institute, vgl. § 340 Rz. 1, 81 ff.) Rechnung zu legen haben. Sie werden grds. rechtsformunabhängig als große KapGes. behandelt und sind somit rechnungslegungs- und prüfungspflichtig (...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bilanzvermerke (§ 268 HGB)

Rz. 94 [Autor/Zitation] Nach § 268 Abs. 4-8 HGB bestehen zusätzliche Angabepflichten zu einzelnen Bilanzposten bzw. Bilanzvermerken. So sind bspw. die Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 HGB) sowie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) für jeden ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Wertpapierkategorien

Rz. 53 [Autor/Zitation] Maßgebend für die Rechnungslegung der Institute ist der Wertpapierbegriff gem. § 7 RechKredV, der in § 7 Abs. 1 RechKredV in Form einer Aufzählung eine eigenständige Definition enthält und bestimmte VG als Wertpapiere von den "Forderungen an Kreditinstitute" und "Forderungen an Kunden" abgrenzt. § 7 RechKredV gilt nur für die auf der Aktivseite auszuwe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Durchführung der Jahresabschlussprüfung

Rz. 24 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer bzw. die für WPG tätigen WP müssen eigenverantwortlich und nach berufsrechtlichen Vorgaben handelnd Jahresabschlussprüfungen durchführen (vgl. insbes. diverse Prüfungsstandards des IDW e.V., Düsseldorf). Der Abschlussprüfer kann somit zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten von den gesetzlichen Vertretern des zu prüfenden Versicheru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 71 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 1 Satz 1 bestimmt als Gegenstand der Abschlussprüfung den JA und den Lagebericht von KapGes. Zum prüfungspflichtigen JA gehören Bilanz, GuV und Anhang; bei der nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichteten kapitalmarktorientierten KapGes. kommen die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel sowie ggf. (Wahlrecht) die Segmentberichte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Formale Darstellung und Formulierungsbeispiele

Rz. 531 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die Anforderungen an die Berichterstattung im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk zu den besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (einschließlich Berichterstattung nach Art. 10 Abs. 2 Buchst. c APrVO) zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegt ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Transportversicherungsgeschäft

Rz. 49 [Autor/Zitation] Bei der Transportversicherung handelt es sich um einen Versicherungszweig, der von Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen betrieben und auf Basis von Zeichnungsjahren abgerechnet wird. Das heißt, Beitragseinnahmen, Versicherungsleistungen und Kosten werden nicht dem GJ zugerechnet, in dem sie fällig geworden sind, sondern dem Jahr, in welchem die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Woerner, Grundsatzfragen zur Bilanzierung schwebender Geschäfte, FR 1984, 489; Crezelius, Das sog schwebende Geschäft in Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht, in: Handelsrecht und Steuerrecht, Festschrift für Döllerer, Düsseldorf 1988, 81; Woerner, Die Gewinnrealisierung bei schwebenden Geschäften, BB 1988, 769; Nieskens, Schwebende Geschäfte und das Postulat des wirtschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Umwandlungskosten

Tz. 46 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 Abs 4 S 1 UmwStG regelt für den Fall der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person (ebenso wie bereits bisher § 8b Abs 2 S 2 KStG hinsichtlich der Veräußerungskosten), dass Umw-Kosten bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses abzuziehen sind, was im Ergebnis wegen § 4 Abs 6 und 7 UmwStG idR die volle bzw ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Offenlegungspflicht

Rz. 56 [Autor/Zitation] Adressat der Offenlegungspflicht ist nicht die KapGes. selbst (OLG Stuttgart v. 13.7.2000 – 8 W 151/00, GmbHR 2001, 301, allerdings zur Rechtslage vor Schaffung des § 335 Abs. 1 Satz 2; so auch Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 25; aA Kersting in Großkomm. HGB6, § 325 Rz. 60; Zetzsche in HKMS3, § 325 HGB Rz. 28), sondern die Mitglieder ihrer ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Beschlussfassung

Rz. 168 [Autor/Zitation] § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, in welchem Verfahren der AR den Prüfungsauftrag erteilt. Wie bei der Übertragung der Vertretungskompetenz gegenüber dem Vorstand in § 112 AktG (vgl. dazu Koch 18, § 112 AktG Rz. 15 f.) ist jedoch davon auszugehen, dass der AR im Rahmen der Aktivvertretung zunächst über die Vornahme ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Abgrenzung zur Einschränkung (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 302 [Autor/Zitation] § 322 unterscheidet zwei Fälle der Versagung eines Prüfungsurteils. Der erste Fall ist in Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 iVm. Abs. 4 der Vorschrift geregelt und betrifft die Versagung aufgrund von Einwendungen. Dieser Fall der Versagung setzt voraus, dass der geprüfte Abschluss (Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) auch trotz der vom Abschlussprüfer in ih...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Budde/Steuber, Normsetzungsbefugnis eines deutschen Standard Setting Body, DStR 1998, 1181; Hommelhoff/Schwab, Gesellschaftliche Selbststeuerung im Bilanzrecht – Standard Setting Bodies und staatliche Regulierungsverantwortung nach deutschem Recht, BFuP 1998, 38; Moxter, Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee: Aufgaben ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verweismöglichkeit (Abs. 1a Satz 2) und entsprechende Anwendung (Abs. 1a Satz 3)

Rz. 25 [Autor/Zitation] Die nichtfinanzielle Erklärung kann entweder in den LB integriert oder in einen separaten Bericht ("nichtfinanzieller Bericht") ausgelagert werden (Böcking, DB 2017, M5). Bei einer integrierten Darstellung können die nichtfinanziellen Informationen entweder an verschiedenen Stellen im LB oder aber gebündelt in einem eigenen Abschnitt gegeben werden (Ka...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 38 [Autor/Zitation] § 318 entspricht in seinen wesentlichen Grundaussagen § 163 AktG 1965, der wiederum auf § 262b HGB idF der Reichsnotverordnung v. 19.9.1931 bzw. § 136 AktG 1937 beruht. Durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde die Vorschrift aus dem AktG in das HGB überführt und damit auf die GmbH ausgedehnt. Die 4., 7. und 8. EG-Richtlinie enthielten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Bilanzberichtigung u Bilanzänderung, StBp 1977, 173; Flume, Bilanzberichtigung o Bilanzänderung bei "subjektiv richtigen", objektiv falschen Bilanzansätzen nach § 4 Abs 2, DB 1981, 2505; Ludewig, Möglichkeiten der Bilanzänderung, insb bei Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, DB 1986, 133; Ritzrow, Die Bilanzänderung in der Rspr des BFH, StB...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich und Prüfungsgegenstand

Rz. 800 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3a hat der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung bei einer KapGes., die als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begibt und keine KapGes. iSd. § 327a ist, auch zu beurteilen, ob die für Zwecke der Offenlegung erstellte Wiedergabe des JA und die für Zwecke der Offenlegung erstellte Wiedergabe des Lageberichts den V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 316a hat primär ergänzenden Charakter und entlastet andere handelsrechtliche sowie gesellschafts- und berufsrechtliche Vorschriften. Rz. 5 [Autor/Zitation] Mit § 316a Satz 1 wird der Vorbehalt der Geltung der APrVO für die in ihren Anwendungsbereich fallenden "Unternehmen von öffentlichem Interesse" normiert; Entsprechendes gilt ebenso für die inhaltsgl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Zitation] § 316a wurde mit dem FISG (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz v. 3.6.2021, BGBl. I 2021, 1534) in das HGB aufgenommen. Der Regelungsgehalt der Vorschrift wurde damit jedoch nicht neu eingeführt, sondern war zuvor im HGB bereits an anderer Stelle platziert. Rz. 18 [Autor/Zitation] In Satz 1 der Vorschrift deckt sich der Verweis auf die Anwendung der Vo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestätigungsvermerk und die Generalnorm des § 264 Abs. 2 bzw. des § 297 Abs. 2

Rz. 18 [Autor/Zitation] Der Bestätigungsvermerk geht auch darauf ein, ob der JA bzw. Konzernabschluss im Rahmen der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 322 Abs. 3 Satz 1), dh., ob er der Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 bzw. des § 297 Abs. 2 Satz 2 entspricht. Rz. 19 [Autor/Zitation] Schon im Geset...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 280 [Autor/Zitation] Gemäß § 9 Abs. 2 dürfen unter das PublG fallende Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute auf die Offenlegung der GuV und des Beschlusses über die Ergebnisverwendung verzichten, wenn sie die in § 5 Abs. 5 Satz 3 geforderten Angaben in eine Anlage zur Bilanz aufnehmen. Die Vorschrift ist zwar häufig kritisiert worden (vgl. zB Castan, DB 1980, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute

Rz. 68 [Autor/Zitation] Wenn es sich bei dem zu befreienden MU um eine Personenhandelsgesellschaft oder einen Einzelkaufmann handelt und keine Kapitalmarktorientierung besteht, muss der befreiende (Teil-)Konzernabschluss aufgrund von § 13 Abs. 3 Satz 2 PublG nicht um eine Kapitalflussrechnung (DRS 21) oder einen Eigenkapitalspiegel (DRS 22) erweitert werden (s. § 13 Rz. 80 f....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Zusammengefasster Prüfungsbericht

Rz. 275 [Autor/Zitation] Werden KA und JA (bzw. ein zulässigerweise aufgestellter Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslagenstandards, § 325 Abs. 2a iVm. § 315e) zusammen offengelegt, so erlaubt § 325 Abs. 3a die Zusammenfassung der Bestätigungsvermerke (§ 322 Rz. 566 ff.) und – wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird – auch die Zusammenfassung der Prüfungs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 195 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat den unterzeichneten Bericht den gesetzlichen Vertretern des geprüften Unternehmens vorzulegen (Abs. 5 Satz 1), soweit nicht der Prüfungsauftrag vom AR erteilt worden ist (vgl. Rz. 186). Die Vorlage erfolgt üblicherweise durch Übersendung. Persönliche Übergabe oder Übergabe an einen von den gesetzlichen Vertretern Bevollmächtigt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bestätigungsvermerk als Gesamtbeurteilung des Abschlussprüfers

Rz. 27 [Autor/Zitation] Wenn der Bestätigungsvermerk auch kein Urteil über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bzw. Konzerns darstellt, so bleibt er im Rahmen der Prüfung der Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit einer Abschlussprüfung doch ein Gesamturteil, allerdings bezogen auf den für eine Abschlussprüfung regelmäßig maßgeblichen Prüfungsgegenstand. Dabei werden die Prüfung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 45 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird der Betrieb der Pers-Ges oder natürlichen Pers innerhalb der Fünf-Jahres-Frist aufgegeben oder veräußert, unterliegt grds der dann entstehende Aufgabe- oder VG der GewSt. § 18 Abs 3 S 1 UmwStG erfasst die stillen Reserven in dem Zeitpunkt der Aufgabe oder Veräußerung, nicht die in dem Zeitpunkt der Umw. Hiervon ausgenommen ist jedoch da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Auswahlverfahren und Wahlvorschlag

Rz. 51 [Autor/Zitation] § 318 sieht kein bestimmtes Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer vor; demgegenüber enthält Art. 16 APrVO für Unternehmen von öffentlichem Interesse iSv. § 316a konkrete Vorgaben für ein förmliches Auswahlverfahren. Dabei handelt es sich nicht um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren iSd. Vergaberechts (Justenhoven/Heinz in Beck BilKomm.[14], § 3...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zusätzliche Anforderungen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 46 [Autor/Zitation] Ausgehend von den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften für (große) KapGes. (vgl. §§ 238 bis 256a und §§ 264 bis 289f) finden neben den geschäftszweigspezifischen Vorschriften der §§ 340 ff. die rechtsform- und zweigniederlassungsspezifischen Vorschriften unverändert Anwendung (vgl. Rz. 14). Rz. 47 [Autor/Zitation] In...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendung allgemeiner Grundsätze

Rz. 678 [Autor/Zitation] Aus einem wirtschaftlich sehr unsicheren Umfeld (mit stark steigender Inflation und Zinsen, hohen Energiekosten, gestörten Lieferketten ua.), pandemischen Situationen wie in der jüngeren Vergangenheit der Coronavirus-Pandemie (mit zeitweiligen Lockdown-Maßnahmen, Reise- und Kontaktbeschränkungen sowie Schließung von Häfen, Flughäfen ua.) oder kriegeri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Falschdarstellungen nach IFRS

Rz. 33 [Autor/Zitation] In IAS 8.41 iVm. 8.5 wird ein expliziter Fehlerbegriff für die IFRS-Rechnungslegung definiert. Nach IAS 8.41 können Fehler "im Hinblick auf die Erfassung, Bewertung, Darstellung oder Offenlegung von Bestandteilen eines Abschlusses entstehen". Ein Abschluss steht nicht im Einklang mit den IFRS, wenn er entweder (absichtliche oder unabsichtliche) wesentl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aufstellungsfrist

Rz. 30 [Autor/Zitation] Der JA ist in den ersten drei Monaten des GJ für das vergangene GJ aufzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 1) Die Regelung stellt im Verhältnis zu § 243 Abs. 3 HGB lex specialis dar und geht dem längeren Aufstellungszeitraum ("innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit") somit vor. Der formalen Konzeption des § 5 folgend orientiert sic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellungen für St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 585 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk kann auch unter einer Bedingung erteilt werden. Dies ergibt sich für Rechtsgeschäfte allgemein aus § 158 Abs. 1 BGB (vgl. dazu Rövekamp in BeckOK BGB, § 158 BGB Rz. 3 ff. [11/2022]). Dabei ist es wegen der Folgewirkung des erteilten Bestätigungsvermerks für die Möglichkeit der Feststellung (dazu Rz. 31 ff.) und wegen der Funkti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / i) Leistungen im Zusammenhang mit der Finanzierung, Kapitalstruktur, Kapitalausstattung sowie der Anlagestrategie des geprüften Unternehmens

Rz. 249 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. i APrVO verbietet grds. Leistungen im Zusammenhang mit der Finanzierung, der Kapitalstruktur und Ausstattung sowie der Anlagestrategie des geprüften Unternehmens. Ziel ist auch hier die Vermeidung einer übermäßigen Nähe der Leistungen des Abschlussprüfers zu den Aufgaben der Unternehmensleitung. Es bleibt in der APrVO off...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Angaben im Anhang und im Lagebericht

Rz. 94 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben die Versicherungsunternehmen darauf hinzuweisen, wenn Wertpapiere der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden. Falls dies der Fall ist, ist im Anhang darüber zu berichten, ob bei Wertminderungen, die voraussichtlich nur vorübergehend sind, Abschreibungen vorgenommen wurden. Rz....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Haftung Mehrerer

Rz. 162 [Autor/Zitation] Mehrere an der Prüfung Beteiligte (Abschlussprüfer, Prüfungsgehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft) haften als Gesamtschuldner, sofern sie ein Verschulden trifft (Abs. 1 Satz 4; Bormann in BeckOGK HGB, § 323 Rz. 149, 162 f. [1/2025]; Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 101, 117 ff.; Staake in HKM...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sonderberichte und Management Letter

Rz. 211 [Autor/Zitation] Gelegentlich wird gegenüber dem Abschlussprüfer von Seiten der gesetzlichen Vertreter oder des Aufsichtsorgans der Wunsch geäußert, dieses oder jenes Gebiet aus dem Prüfungsbericht fortzulassen oder in einem Sonderbericht zu behandeln, ohne im Prüfungsbericht selbst auf diesen Sonderbericht hinzuweisen. Gegenüber solchen Wünschen muss daran festgehalt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Prüfungsrisikoorientierter Ansatz

Rz. 110 [Autor/Zitation] Den Prüfungsstandards des IAASB und des IDW (vgl. Rz. 103) liegt der (prüfungs-)risikoorientierte Prüfungsansatz zugrunde. Dieser beruht auf der Erkenntnis, dass die Erteilung eines Bestätigungsvermerks durch den Abschlussprüfer immer mit dem Risiko eines Fehlurteils behaftet ist (Prüfungsrisiko). Das Fehlurteil kann entweder darin bestehen, dass der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 113 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der noch geltende und nachfolgend aus Abs. 3 Satz 1 verwendete Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 44 ff. In der Praxis kann es vorkommen, dass ein JA, Konzernabschluss, Lagebericht oder Konzernlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert wird; gemeint is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

IDW HFA, Bilanzierung von Zerobonds, WPg 1986, 248; Eisele/Knobloch, Offene Probleme bei der Bilanzierung von Finanzinnovationen, DStR 1993, 577; Prahl, Bilanzierung u Prüfung von Financial Instruments in Industrie- u Handelsunternehmen, WPg 1996, 830; Winter, Die handelsrechtliche Bilanzierung von Zinsbegrenzungsvereinbarungen, DB 1997, 1985; Wiese/Dammer, Zusammengesetzte Fina...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zurechnungsgrundsätze

Rn. 76 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zurechnung von Verbindlichkeiten wird – im Gegensatz zur Zurechnung von WG – kaum diskutiert. § 246 Abs 1 S 3 HGB, der über § 5 Abs 1 EStG auch für das Steuerrecht gilt, ordnet an, dass Schulden in der Bilanz des Schuldners, dh bei dem auszuweisen sind, der im Außenverhältnis rechtlich verpflichtet ist, wenn eine wirtschaftliche Belastun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsnatur der Vermutung der GoB-Konformität

Rz. 77 [Autor/Zitation] Begründet wurde die Vermutungsregelung in § 342q Abs. 2 vom Rechtsausschuss damit, dass den "Empfehlungen zu einer stärkeren Durchsetzungskraft" verholfen werden sollte (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsauschusses, KonTraG, BT-Drucks. 13/10038, 27). In rechtlicher Betrachtung sollten die vom BMJ bekanntgemachten Empfehlungen zur Anwendung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 38 [Autor/Zitation] Die Bestimmung in Abs. 2 Satz 1 gibt dem Abschlussprüfer das Recht, von den gesetzlichen Vertretern alle Aufklärungen und Nachweise zu verlangen, "die für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind"; aus dieser Formulierung des Gesetzes ergeben sich gewisse Grenzen für das Auskunftsrecht (vgl. Rz. 84 ff.). Aufklärungen und Nachweise sind sowohl mündliche ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Durchführung der Prüfung

Rz. 208 [Autor/Zitation] Gegenstand und Umfang der Pflichtprüfung sind gesetzlich in § 317 geregelt. Die Prüfung soll nach § 317 Abs. 1 Satz 3 so angelegt werden, dass bei gewissenhafter Berufsausübung Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die Gesetzes- und Satzungsbestimmungen erkannt werden, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Lebensversicherung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Nach § 341f Abs. 1 Satz 1 ist die Deckungsrückstellung grds. nach der prospektiven Methode zu ermitteln. Die Deckungsrückstellung ergibt sich hierbei als versicherungsmathematischer Barwert der Leistungsverpflichtungen unter Abzug des versicherungsmathematischen Barwerts der künftigen Beiträge. Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Rechnungsgrundlagen zur Ermittlu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs 4a EStG)

Rn. 889 Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ("Drohverlustrückstellungen", handelsrechtlich ein Muss, s Rn 863) haben lange wenigstens in der praktischen Arbeit ein Schattendasein geführt. Sie galten (und gelten nach hM) als ein Unterfall der Verbindlichkeitsrückstellungen. Zwei Ereignisse der jüngeren Rechtsentwicklu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Zur Rechtsentwicklung bis zum BiRiLiG vgl. Rz. 5 ff. Bei Aufnahme der Abschlussprüfungspflicht mit dem BiRiLiG in § 316 wurden in der Vorschrift inhaltlich Vorgaben aus der damaligen 4. und 7. EG-RL umgesetzt (vgl. Vierte Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften v. 25.7.1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen...mehr