Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Kontrahieren eines Anschlusssicherungsinstruments (sog. Roll-over-Sicherungen)

Rn. 392 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Anschlusssicherungsinstrumente werden bspw. dann getätigt, wenn ein langfristiges Grundgeschäft (z. B. Forderung in Fremdwährung mit einer Laufzeit von zwei Jahren) mit hintereinander geschalteten Sicherungsinstrumenten (z. B. kurzfristige Devisentermingeschäfte mit einer Laufzeit von jeweils drei Monaten) gesichert wird. Ein weiteres Beispi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Umwidmung von Sicherungsinstrumenten (Derivaten) bei Instituten

Rn. 129 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach § 340e Abs. 3 Satz 4 können Finanzinstrumente des Handelsbestands bei Instituten nachträglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert in eine Bewertungseinheit einbezogen werden (Umgliederung). Bei Beendigung der Bewertungseinheit sind sie mit ihrem aktuellen beizulegenden Zeitwert wieder in den Handelsbestand (zurück) umzugliedern (vgl. ausfüh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Kombinationsformen

Rn. 164 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Im Handelsrecht sind grds. die o. g. AfA-Verfahren für alle VG zulässig, wenn sie den Nutzungs- und Wertminderungsverlauf möglichst genau widerspiegeln und damit den GoB entsprechen. Allein bei immateriellen VG wird die Leistungs-AfA regelmäßig unzulässig sein, da sich der gesamte Leistungsvorrat kaum ermitteln lässt. Auch die tatsächlich ve...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen

Rn. 396 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Konzernangehörige UN sind rechtlich selbständige Einheiten. Sämtliche privatrechtlich abgeschlossenen Geschäfte sind grds. dem jeweiligen UN zuzuordnen. Beispiel: Hat das Konzern-UN X ein Wertpapier über 10 Mio. EUR mit einer (Rest-)Laufzeit von fünf Jahren erworben, das Konzern-UN Y unabhängig davon einen Receiver-Swap über denselben Nominal...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 217 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Bilanzierung einer Bewertungseinheit setzt nach § 254 Satz 1 (1. Halbsatz) voraus, dass zum einen eine Sicherungsabsicht besteht und zum anderen davon ausgegangen werden kann, dass diese bis zur zeitlichen Erreichung des Sicherungszwecks (d. h. bis zum Eintritt und damit Ausgleich oder Wegfall des abzusichernden Risikos) beibehalten wird...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Steuerrecht

Rn. 89 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Gemäß § 146 Abs. 2 Satz 1 AO sind die Bücher und sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen im Geltungsbereich der AO zu führen und aufzubewahren. I.d.R. wird die handelsrechtliche Aufbewahrung zugleich steuerrechtlichen Pflichten dienen und daher gemäß § 146 Abs. 2 Satz 1 AO stattfinden. Innerhalb dieses Geltungsbereichs kann der Ort frei gewäh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen

Rn. 297 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 RHB werden zum Zweck des Verbauchs oder der Be- und Verarbeitung von Dritten erworben. Im Regelfall ergibt sich ihr beizulegender Wert zum BilSt aus den vom Beschaffungsmarkt abgeleiteten (d. h. inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten und AK-Minderungen) Wiederbeschaffungskosten (vgl. auch Haufe HGB-Komm. (2024), § 253, Rn. 293). Ggf. kön...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Echtes und unechtes Factoring

Rn. 8 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In Bezug auf das Verpflichtungsgeschäft, das der Forderungsabtretung zugrunde liegt, unterscheidet man zwischen echtem und unechtem Factoring. Da beim echten Factoring ein Forderungskauf durch den Factor gemäß den §§ 433, 453 BGB vorliegt, stellt diese Art des Factoring wirtschaftlich betrachtet ein Kreditsubstitut dar. Der Factor übernimmt al...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 254

Rn. 405 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das HGB sieht für eine Verletzung der Vorschrift des § 254 keine speziellen zivilrechtlichen Rechtsfolgen vor. Damit gibt es gegenwärtig keine gesetzlich normierte Sanktionierung im Hinblick auf ein Fehlverhalten seitens des bilanzierenden UN; auch IDW RS HFA 35 (2011) enthält diesbezüglich keinen Vorschlag (vgl. Beck-HdR, B 737 (2014), Rn. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Formen von Surrogaten

Rn. 64 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Formulierung "Wiedergabe auf einem Bildträger" bzw. "Aufbewahrung auf anderen Datenträgern" (vgl. § 257 Abs. 3 Satz 1) wählte der Gesetzgeber bewusst eine offene Formulierung, um nicht die Nutzbarmachung bei Erlass des BiRiLiG noch nicht vorhandener neuer Techniken zu verhindern. Ein Nachweis in Form von Zeugenaussagen ist allerdings ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Technische Anlagen und Maschinen

Rn. 258 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Technische Anlagen und Maschinen sind VG, die der Leistungserstellung im UN dienen. Ihre ND ist zeitlich begrenzt. Daher sind planmäßige AfA gemäß § 253 Abs. 3 vorzunehmen. Zudem müssen außerplanmäßige AfA gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 durchgeführt werden, wenn zum BilSt eine dauernde Wertminderung gegeben ist. Die Wahl der AfA-Methode steht dem...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusätzliche Angabepflichten

Rn. 402 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Im Kontext der Bilanzierung von Bewertungseinheiten sind die Anhangangaben nach § 285 Nr. 23 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 15 relevant. Für die Berichterstattung im Lagebericht von kap.-marktorientierten UN i. S. d. § 264d ist die Vorschrift des § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 von Bedeutung. Darüber hinaus steht § 289 Abs. 2 Nr. 1 bzw. § 315 Abs. 2 N...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 382 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Jede Bewertungseinheit wird irgendwann einmal planmäßig oder vorzeitig aufgelöst. Als Auflösungsgründe kommen mitunter in Betracht (vgl. auch IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 47; Schwabauer/Mujkanovic, StuB 2015, S. 163ff.):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Anhangangaben

Rn. 85 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Angaben zu den gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten verlangt § 285 Nr. 23 (vgl. zu Einzelheiten HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 701ff.; überdies Kuhn/Hachmeister (2015), Teil I, Rn. 537ff.; Müller/Ergün, DStR 2012, S. 1401 (1403ff.); BilR-Komm. (2024), § 254 HGB, Rn. 140ff.; IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 93ff.). Rn. 86–93 Stand: EL 45 – ET: 02/20...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Angabepflichten zum Hedge Accounting

Rn. 473 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Angabepflichten in IFRS 7 (unter Geltung des IFRS 9) wurden gegenüber den Angabepflichten unter Geltung von IAS 39 erweitert. Spezifische Angabepflichten im Zusammenhang mit Hedge Accounting ergeben sich aus IFRS 7.21A ff. Die Erfüllung dieser Angabepflichten ist obligatorisch und erstreckt sich u. a. auch auf die Absicherung i. R.e. Por...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Überverzinsliche Verbindlichkeiten

Rn. 70 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Muss das UN für Verbindlichkeiten vergleichsweise hohe Zinsen zahlen (überverzinsliche Verbindlichkeiten), sind auch diese Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag (Nominalwert) zu passivieren. Erhält das UN für die hohen Zinsen als Gegenleistung einen einmaligen Vorteil (z. B. in Form der Gewährung eines niedrigeren Kaufpreises), ist der V...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ziel einer Bewertungseinheit sowie Auswirkung auf die Wirksamkeit

Rn. 162 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach § 254 muss der Eintritt des abgesicherten Risikos, dem das Grundgeschäft ausgesetzt ist, zu einer Wert- oder Zahlungsstromänderung beim Grundgeschäft führen, die mittels des Sicherungsinstruments zeitgleich (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 48) kompensiert wird. Rn. 163 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Zu den typischen Risiken i. S. d. § 254 zähl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vernichtung von Originalunterlagen

Rn. 82 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Originale dürfen vernichtet werden, wenn der Bildträger bzw. ein anderer Datenträger ordnungsgemäß hergestellt worden ist und sie für Verständnis und Prüfbarkeit des Surrogats nicht mehr erforderlich sind (vgl. Biener, DB 1977, S. 527 (531); weiterführend sodann IDW RS FAIT 3 (2015), Rn. 81ff.; BMF, Schreiben vom 28.11.2019, IV A 4 – S 03...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Anhangangaben

Rn. 139 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Zu Einzelheiten vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 701ff.; fernerhin IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 98ff., sowie Kuhn/Hachmeister (2015), Teil I, Rn. 537ff., und Müller/Ergün, DStR 2012, S. 1401 (1403ff.). Rn. 140 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 vorläufig freimehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rn. 417 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Analog zum HGB ist bei den Vorschriften der IFRS zwischen der erstmaligen Bewertung eines Vermögenswerts, d. h. der Zugangsbewertung, und der Fortführung dieses Bewertungsansatzes i. R.d. Folgebewertung zu differenzieren. Den Zugangswert erworbener Vermögenswerte bilden die AK (vgl. zu den Besonderheiten bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9 Hd...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Wertpapiere und Ausleihungen

Rn. 26 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wertpapiere des AV (verbriefte Gläubigerrechte mit Dauerbesitzabsicht) sind mit ihren AK zu bewerten (vgl. zur Postenabgrenzung HdR-E, HGB § 266, Rn. 52f.). Die beim Erwerb festverzinslicher Wertpapiere i. d. R. gesondert berechneten Stückzinsen gehören nicht zu den AK, da es sich um dem Verkäufer erstattete zeitanteilige Ertragszinsen handel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Behandlung von Ausgleichszahlungen bei vorzeitiger Beendigung eines Sicherungsinstruments sowie Weiterführung des Grundgeschäfts

Rn. 389 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 In diesen Fällen (z. B. Absicherung eines Wertpapiers mittels Zinsswaps und vorzeitige Beendigung des Zinsswaps, wenn das Grundgeschäft weiter bilanziert wird) kommt es regelmäßig zu Ausgleichszahlungen (Close-out-Zahlung bei Zinsswaps) bei Beendigung (Terminierung) des Sicherungsinstruments. Erfolgt bei Abwicklung des Sicherungsinstruments d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauer

Rn. 145 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für die Festlegung der AfA-Höhe ist zu bestimmen, über welche ND der Ausgangswert (AHK) zu verteilen ist. Die ND ist der Zeitraum, über den ein VG voraussichtlich von einem UN genutzt werden kann. Die ND kann grds. in die technische, die wirtschaftliche und die rechtliche ND unterschieden werden (vgl. zu den ND-Kategorien im steuerrechtliche...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Sonderfall eines Bildträgers: Mikroverfilmung

Rn. 71 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Es gelten die sog. Mikrofilm-Grundsätze, die von der AWV für das Steuerrecht entwickelt wurden, aber nach Ansicht des BMF (vgl. das sog. Mikrofilm-Begleitschreiben vom 01.02.1984, IV A 7 – S 0318–1/84, BB 1984, S. 1283ff.) die handelsrechtlichen GoB ergänzen. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich nur auf im herkömmlichen Sinne verfilmbares Schri...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Bilanzierung im Falle eines insolventen Kontrahenten (Sicherungsinstrument)

Rn. 395 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Grundsätzliche Überlegungen: Wie die Vergangenheit gezeigt hat, kann es durchaus vorkommen, dass Kontrahenten von Sicherungsinstrumenten Insolvenz anmelden müssen (z. B. Lehman Brothers). Aus bilanzieller Sicht sind in diesem Zusammenhang v.a. von Interesse:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Klassisches Factoring

Rn. 52 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Bilanzierung von Factoring-Verhältnissen im Normengefüge der IFRS fällt unter den Anwendungsbereich von IFRS 9 , der den aus Sicht des Factoring-Kunden maßgebenden Abgang eines finanziellen Vermögenswerts kumulativ an bestimmte rechtliche und wirtschaftliche Bedingungen knüpft. Rn. 53 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach den rechtlichen Mindestvo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Geringwertige Wirtschaftsgüter

Rn. 182 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 GWG sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abnutzbare bewegliche WG des AV, die selbständig nutzungsfähig (vgl. zur Fähigkeit der selbständigen Nutzung § 6 Abs. 2 Satz 2f. EStG) sind und deren AHK, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (vgl. § 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne WG i. H. v. 800 EUR nicht übersteigen. Für solche WG e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachleistungs- und Geldwertverpflichtungen

Rn. 58 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wird ein fester Geldbetrag in Währungseinheiten geschuldet, bestimmt dieser i. d. R. den Erfüllungsbetrag der Verbindlichkeit (Geldsummenschuld). Etwas anderes gilt für Sachleistungs- oder Sachwertverpflichtungen sowie für Geldwertschulden. Unter einer Sachleistungs- oder Sachwertverpflichtung versteht man eine in Form von Sachwerten (Lieferu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Methode zur Ermittlung der Wirksamkeit bei antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 370 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Wahl der Methode zur Ermittlung der Wirksamkeit (Effektivität) hat entscheidenden Einfluss auf den Umfang der zu erfassenden ineffektiven Beträge (Unwirksamkeit). Es steht dem Bilanzierenden frei, die für ihn sachgerechte Methode zur Ermittlung des Betrags der Unwirksamkeit zu wählen. Diese ist zu dokumentieren und stetig anzuwenden. Rn....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Diskontierung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Abs. 2 Satz 1f.)

Rn. 115 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn GJ abzuzinsen (vgl. zur Ausschüttungssperre durch den Übergang vom 7-Jahresdurchschnittszins auf den 10-Jahresdur...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Durchhalteabsicht (Zeitraum) und Durchhaltefähigkeit

Rn. 221 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bewertungseinheiten dürfen nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers nicht nachträglich zur Steuerung des Jahresergebnisses konstruiert werden, sondern sind ausschließlich mit der Zwecksetzung der Risikoabsicherung zu bilden (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 127). Dabei bleibt es jedem UN überlassen, welche Sicherungsstrategie es verfolgt. Dies...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 232 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei einem UN-Erwerb im Wege eines "asset deal" kann ein entgeltlich erworbener GoF entstehen (vgl. HdR-E, HGB § 246, Rn. 30; WP-HB (2023), Rn. F 318), wenn die für die Übernahme des UN-Teils bewirkte Gegenleistung das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Reinvermögen, bestehend aus den Zeitwerten der einzelnen erworbenen VG abzgl. der Zeitwe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abschreibungsausgangswert

Rn. 138 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der planmäßigen AfA bilden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 2 die AHK (vgl. zum Wertmaßstab der AHK HdR-E, HGB § 255, Rn. 7ff., 125ff.; steuerrechtlich ergeben sich die AHK als Bemessungsgrundlage aus § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4ff. EStG). Die AHK sind damit der AfA-Ausgangswert, der mittels einer festgelegten ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grundsätzliche Identität der Zahlungsströme aus Grundgeschäft und Sicherungsinstrument (sog. Deckungsfähigkeit)

Rn. 239 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Im Regelfall handelt es sich um eine Sicherung künftiger Zahlungsströme, bspw. in Form von AK bzw. Verkaufserlösen (z. B. in Fremdwährung), oder um variable Aufwendungen bzw. Erträge (variable Zinsen). Beispiel:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Aufbewahrung auf anderen Datenträgern

Rn. 67 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Ein "andere[r] Datenträger[.]" ist jedes Medium, das Bücher oder Aufzeichnungen durch Speicherung von Zeichen unmittelbar und jederzeit reproduzierbar festhält. Im Gegensatz zu Bildträgern sind bei Datenträgern technische Hilfsmittel sowie u. U. EDV-Programme zur Lesbarmachung erforderlich – z. B. Bildplatten, Disketten, CD-ROM, DVD, USB-Stic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachanlagen

Rn. 14 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In der Bilanz werden unter der Position A. II. gemäß § 266 Abs. 2 als Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, BGA sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ausgewiesen. Rn. 15 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücke u...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Absicherung eines variabel verzinslichen Wertpapiers mittels eines Receiver-Zinsswaps

Rn. 346 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird ein variabel verzinsliches Wertpapier (Floater) des UV (Kreditinstitute: Liquiditätsreserve) gegen Zahlungsstromrisiken abgesichert, entsteht durch die Kombination aus Floater und Receiver-Zinsswap (Festsatzempfänger) ein synthetisch festverzinsliches Wertpapier, das neben dem (Marktwert-)Risiko (a) wegen einer Ausweitung des Credit Spr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Korrektur der Abschreibungsmethode

Rn. 175 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Eine Änderung der AfA-Methode kommt in praxi seltener vor als eine Korrektur der ND. Ein Methodenwechsel kann notwendig werden, wenn die bislang angewendete AfA-Methode den Wertminderungsverlauf eines VG nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend abbildet und insbesondere die folgenden GJ tendenziell mit zu geringen AfA belastet werd...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorbemerkungen

Rn. 167 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der AfA-Plan für einen abnutzbaren VG ist vor dem ersten AfA-Lauf zu fixieren und mit Aufstellung des JA verbindlich. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6) ist der Bilanzierende grds. an diesen Plan gebunden (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 275). Der Erstellung eines AfA-Plans liegen indes regelmäßig Pr...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5 IDW Stellungnahme (IDW RS FAB 5) und IDW Prüfungsstandard (IDW PS 740)

5.1 Überblick Rz. 34 Nicht nur die bis hierher betrachteten gesetzlichen Normen befassen sich mit der Rechnungslegung der Stiftung. Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat die Rechnungslegung der Stiftung thematisiert. Zuletzt hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW am 28.8.2024 eine "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegu...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.1 Überblick

Rz. 34 Nicht nur die bis hierher betrachteten gesetzlichen Normen befassen sich mit der Rechnungslegung der Stiftung. Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat die Rechnungslegung der Stiftung thematisiert. Zuletzt hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW am 28.8.2024 eine "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungs...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.4 Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 39 Das IDW empfindet es als "sachgerecht"[1], dass alle Stiftungen, die in wesentlichem Umfang[2] Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungsposten und abnutzbares Anlagevermögen zu erfassen haben, ihre Rechnungslegung auf freiwilliger Basis gemäß den Grundsätzen kaufmännischer Bilanzierung ausgestalten – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buc...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.5 Einnahmen-Ausgaben- und Vermögensrechnung

Rz. 45 Falls eine Stiftung nicht bilanziert, ist es zwingend notwendig, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und eine Vermögensübersicht zu erstellen.[1] Für diesen Fall wird analog zu § 265 Abs. 2 HGB empfohlen, zu jedem Posten den entsprechenden Vorjahreswert anzugeben.[2] Als Einnahmen-Ausgaben- Rechnung empfiehlt das IDW eine Kapitalflussrechnung gemäß DRS 21. Alternativ wir...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.2 Geltungsbereich und Bindungswirkung

Rz. 37 Die Verlautbarungen des IDW im IDW PS 740 legen die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer dar. Da der IDW RS FAB 5 2024 unter anderem Grundlage für diesen Prüfungsstandard ist, ist er somit auch Teil der Berufsauffassung.[1] Der IDW RS FAB 5 2024 gilt für alle Prüfungen von Stiftungen, auch für freiwillige Prüfungen; da der IDW PS 740 vor der neuen IDW-Stellungnahme ...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.3 Grundsätze der Rechnungslegung von Stiftungen

Rz. 38 Neben der Dokumentations-, Rechenschafts-, Informations- und Gläubigerschutzfunktion der Rechnungslegung weist das IDW explizit auf die Bedeutung eines Mittelverwendungs- und Kapitalerhaltungsnachweises hin. Unabhängig von der Größe oder der Kaufmannseigenschaft hat sich die Rechnungslegung nach Ansicht des IDW an folgenden allgemeinen Bewertungsgrundsätzen auszuricht...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.1 Handelsgesetzbuch

Rz. 17 Das 3. Buch des HGB regelt die Rechnungslegungspflicht von Kaufleuten. Diese Rechnungslegung dient vorrangig den Zwecken Information, Dokumentation und Ausschüttungsbemessung.[1] Von diesen Zwecken werden die Information und die Dokumentation bereits in Teilen durch das Stiftungsrecht abgedeckt, die Ausschüttungsbemessung spielt bei einer Stiftung im Regelfall keine R...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.2 Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 3 Für rechtsfähige Stiftungen enthält das BGB in den §§ 80–88 eine ganze Reihe von Normen. Bezüglich der Rechnungslegung verweist § 84a Abs. 1 Satz 1 BGB auf die Vorschriften zur Rechenschaft im Auftragsrecht (§§ 259, 260, 666 BGB). Übertragen auf die Stiftung ergibt sich aus § 666 BGB die Pflicht, die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über die wirtschaf...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 5 Weiterführende Literatur

Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz-Kommentar, 15. Aufl. 2024 § 246 HGB Rz 85–93. IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften, IDW RS HFA 7, Stand 30.11.2017, IDW Life 2/2018 S. 258 ff. IDW, WPH Edition, Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung, 18. Aufl. 2023.mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf dem Gebiet der Rechnungslegung von Stiftungen bestehen keine allgemeinen Regelungen.[1] Einzelne Regelungen zur Rechnungslegung von Stiftungen finden sich in 3 Rechtsbereichen: im Stiftungsrecht[2] (hier vornehmlich in den Landesstiftungsgesetzen), im Handelsrecht und im Steuerrecht. Vor diesem Hintergrund könnte die zuletzt im August 2024 aktualisierte Stellungnah...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.3 Landesstiftungsgesetze

Rz. 7 In allen Bundesländern bestehen Landesstiftungsgesetze.[1] Sie sind eine der wichtigsten Rechtsquellen für Stiftungen, [2] auch wenn sich deren Bedeutung durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts insgesamt verringert hat. Die Landesstiftungsgesetze enthalten in allen 16 Bundesländern Vorschriften zur Rechnungslegung.[3] Rz. 8 Zwecke der Rechnungslegung e...mehr