Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verweismöglichkeit (Abs. 1a Satz 2) und entsprechende Anwendung (Abs. 1a Satz 3)

Rz. 25 [Autor/Zitation] Die nichtfinanzielle Erklärung kann entweder in den LB integriert oder in einen separaten Bericht ("nichtfinanzieller Bericht") ausgelagert werden (Böcking, DB 2017, M5). Bei einer integrierten Darstellung können die nichtfinanziellen Informationen entweder an verschiedenen Stellen im LB oder aber gebündelt in einem eigenen Abschnitt gegeben werden (Ka...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 38 [Autor/Zitation] § 318 entspricht in seinen wesentlichen Grundaussagen § 163 AktG 1965, der wiederum auf § 262b HGB idF der Reichsnotverordnung v. 19.9.1931 bzw. § 136 AktG 1937 beruht. Durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde die Vorschrift aus dem AktG in das HGB überführt und damit auf die GmbH ausgedehnt. Die 4., 7. und 8. EG-Richtlinie enthielten...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich und Prüfungsgegenstand

Rz. 800 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3a hat der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung bei einer KapGes., die als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begibt und keine KapGes. iSd. § 327a ist, auch zu beurteilen, ob die für Zwecke der Offenlegung erstellte Wiedergabe des JA und die für Zwecke der Offenlegung erstellte Wiedergabe des Lageberichts den V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 316a hat primär ergänzenden Charakter und entlastet andere handelsrechtliche sowie gesellschafts- und berufsrechtliche Vorschriften. Rz. 5 [Autor/Zitation] Mit § 316a Satz 1 wird der Vorbehalt der Geltung der APrVO für die in ihren Anwendungsbereich fallenden "Unternehmen von öffentlichem Interesse" normiert; Entsprechendes gilt ebenso für die inhaltsgl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Zitation] § 316a wurde mit dem FISG (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz v. 3.6.2021, BGBl. I 2021, 1534) in das HGB aufgenommen. Der Regelungsgehalt der Vorschrift wurde damit jedoch nicht neu eingeführt, sondern war zuvor im HGB bereits an anderer Stelle platziert. Rz. 18 [Autor/Zitation] In Satz 1 der Vorschrift deckt sich der Verweis auf die Anwendung der Vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

IDW HFA, Bilanzierung von Zerobonds, WPg 1986, 248; Eisele/Knobloch, Offene Probleme bei der Bilanzierung von Finanzinnovationen, DStR 1993, 577; Prahl, Bilanzierung u Prüfung von Financial Instruments in Industrie- u Handelsunternehmen, WPg 1996, 830; Winter, Die handelsrechtliche Bilanzierung von Zinsbegrenzungsvereinbarungen, DB 1997, 1985; Wiese/Dammer, Zusammengesetzte Fina...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestätigungsvermerk und die Generalnorm des § 264 Abs. 2 bzw. des § 297 Abs. 2

Rz. 18 [Autor/Zitation] Der Bestätigungsvermerk geht auch darauf ein, ob der JA bzw. Konzernabschluss im Rahmen der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 322 Abs. 3 Satz 1), dh., ob er der Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 bzw. des § 297 Abs. 2 Satz 2 entspricht. Rz. 19 [Autor/Zitation] Schon im Geset...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 280 [Autor/Zitation] Gemäß § 9 Abs. 2 dürfen unter das PublG fallende Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute auf die Offenlegung der GuV und des Beschlusses über die Ergebnisverwendung verzichten, wenn sie die in § 5 Abs. 5 Satz 3 geforderten Angaben in eine Anlage zur Bilanz aufnehmen. Die Vorschrift ist zwar häufig kritisiert worden (vgl. zB Castan, DB 1980, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute

Rz. 68 [Autor/Zitation] Wenn es sich bei dem zu befreienden MU um eine Personenhandelsgesellschaft oder einen Einzelkaufmann handelt und keine Kapitalmarktorientierung besteht, muss der befreiende (Teil-)Konzernabschluss aufgrund von § 13 Abs. 3 Satz 2 PublG nicht um eine Kapitalflussrechnung (DRS 21) oder einen Eigenkapitalspiegel (DRS 22) erweitert werden (s. § 13 Rz. 80 f....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Zusammengefasster Prüfungsbericht

Rz. 275 [Autor/Zitation] Werden KA und JA (bzw. ein zulässigerweise aufgestellter Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslagenstandards, § 325 Abs. 2a iVm. § 315e) zusammen offengelegt, so erlaubt § 325 Abs. 3a die Zusammenfassung der Bestätigungsvermerke (§ 322 Rz. 566 ff.) und – wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird – auch die Zusammenfassung der Prüfungs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 195 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat den unterzeichneten Bericht den gesetzlichen Vertretern des geprüften Unternehmens vorzulegen (Abs. 5 Satz 1), soweit nicht der Prüfungsauftrag vom AR erteilt worden ist (vgl. Rz. 186). Die Vorlage erfolgt üblicherweise durch Übersendung. Persönliche Übergabe oder Übergabe an einen von den gesetzlichen Vertretern Bevollmächtigt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 45 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird der Betrieb der Pers-Ges oder natürlichen Pers innerhalb der Fünf-Jahres-Frist aufgegeben oder veräußert, unterliegt grds der dann entstehende Aufgabe- oder VG der GewSt. § 18 Abs 3 S 1 UmwStG erfasst die stillen Reserven in dem Zeitpunkt der Aufgabe oder Veräußerung, nicht die in dem Zeitpunkt der Umw. Hiervon ausgenommen ist jedoch da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Breuninger, Organschaft und Umwandlungen, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 144; Dötsch, Organschaft und UmwStG, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 160; Walter, Stliche Rückwirkung des Formwechsels und Organschaft, GmbHR 1996, 905; Fey/Kra...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bestätigungsvermerk als Gesamtbeurteilung des Abschlussprüfers

Rz. 27 [Autor/Zitation] Wenn der Bestätigungsvermerk auch kein Urteil über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bzw. Konzerns darstellt, so bleibt er im Rahmen der Prüfung der Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit einer Abschlussprüfung doch ein Gesamturteil, allerdings bezogen auf den für eine Abschlussprüfung regelmäßig maßgeblichen Prüfungsgegenstand. Dabei werden die Prüfung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Auswahlverfahren und Wahlvorschlag

Rz. 51 [Autor/Zitation] § 318 sieht kein bestimmtes Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer vor; demgegenüber enthält Art. 16 APrVO für Unternehmen von öffentlichem Interesse iSv. § 316a konkrete Vorgaben für ein förmliches Auswahlverfahren. Dabei handelt es sich nicht um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren iSd. Vergaberechts (Justenhoven/Heinz in Beck BilKomm.[14], § 3...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zusätzliche Anforderungen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 46 [Autor/Zitation] Ausgehend von den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften für (große) KapGes. (vgl. §§ 238 bis 256a und §§ 264 bis 289f) finden neben den geschäftszweigspezifischen Vorschriften der §§ 340 ff. die rechtsform- und zweigniederlassungsspezifischen Vorschriften unverändert Anwendung (vgl. Rz. 14). Rz. 47 [Autor/Zitation] In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Eilers, Rückstellungen für Altlasten, DStR 1991, 101; Fluck, Rückstellungsbildung für Altlasten und Immissionsschutzrecht, BB 1991, 176; Herzig/Köster, Die Rückstellungsrelevanz des neuen UmwelthaftungsG, DB 1991, 53; Bartels, Rückstellungen für öff-rechtliche Umweltschutzverpflichtungen bei Altlastenfällen, BB 1992, 1095; Stellungnahme des IDW, WPg 1992, 326; Kühnberger/Faatz, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendung allgemeiner Grundsätze

Rz. 678 [Autor/Zitation] Aus einem wirtschaftlich sehr unsicheren Umfeld (mit stark steigender Inflation und Zinsen, hohen Energiekosten, gestörten Lieferketten ua.), pandemischen Situationen wie in der jüngeren Vergangenheit der Coronavirus-Pandemie (mit zeitweiligen Lockdown-Maßnahmen, Reise- und Kontaktbeschränkungen sowie Schließung von Häfen, Flughäfen ua.) oder kriegeri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 18 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Als zwingende Folgerung aus der Verknüpfung zwischen den Werten in der stlichen Schluss-Bil der Überträgerin und den Werten bei der Übernehmerin (s Tz 11 ff) bestimmt § 4 Abs 2 S 1 UmwStG, dass der übernehmende Rechtsträger insbes hinsichtlich der Bewertung der WG, der Abschr uä Vergünstigungen entspr dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aufstellungsfrist

Rz. 30 [Autor/Zitation] Der JA ist in den ersten drei Monaten des GJ für das vergangene GJ aufzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 1) Die Regelung stellt im Verhältnis zu § 243 Abs. 3 HGB lex specialis dar und geht dem längeren Aufstellungszeitraum ("innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit") somit vor. Der formalen Konzeption des § 5 folgend orientiert sic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 585 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk kann auch unter einer Bedingung erteilt werden. Dies ergibt sich für Rechtsgeschäfte allgemein aus § 158 Abs. 1 BGB (vgl. dazu Rövekamp in BeckOK BGB, § 158 BGB Rz. 3 ff. [11/2022]). Dabei ist es wegen der Folgewirkung des erteilten Bestätigungsvermerks für die Möglichkeit der Feststellung (dazu Rz. 31 ff.) und wegen der Funkti...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Angaben im Anhang und im Lagebericht

Rz. 94 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben die Versicherungsunternehmen darauf hinzuweisen, wenn Wertpapiere der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden. Falls dies der Fall ist, ist im Anhang darüber zu berichten, ob bei Wertminderungen, die voraussichtlich nur vorübergehend sind, Abschreibungen vorgenommen wurden. Rz....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Haftung Mehrerer

Rz. 162 [Autor/Zitation] Mehrere an der Prüfung Beteiligte (Abschlussprüfer, Prüfungsgehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft) haften als Gesamtschuldner, sofern sie ein Verschulden trifft (Abs. 1 Satz 4; Bormann in BeckOGK HGB, § 323 Rz. 149, 162 f. [1/2025]; Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 101, 117 ff.; Staake in HKM...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 113 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der noch geltende und nachfolgend aus Abs. 3 Satz 1 verwendete Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 44 ff. In der Praxis kann es vorkommen, dass ein JA, Konzernabschluss, Lagebericht oder Konzernlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert wird; gemeint is...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Ermittlung des Werts der Leistung des Versicherungsunternehmens

Rz. 110 [Autor/Zitation] Der Verlust ergibt sich aus der Differenz der erwarteten Leistungen des Versicherungsunternehmens mit den niedrigeren Gegenleistungen des Versicherungsnehmers. Die Leistungen des Versicherungsunternehmens entsprechen dabei den voraussichtlichen Aufwendungen für Versicherungsfälle sowie Verwaltungsaufwendungen (Art. 58 VersBilRL). Rz. 111 [Autor/Zitatio...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vorabberichterstattung

Rz. 108 [Autor/Zitation] Ist besondere Eile geboten, so kann es angebracht sein, auf die Feststellungen bereits in einem Vorabbericht einzugehen (vgl. auch Weber, WPg 1993, 729, 739). Dieser Vorabbericht ist aufgrund seiner besonderen Bedeutung auch in den Prüfungsbericht aufzunehmen (zum Grundsatz der Berichtseinheitlichkeit vgl. Rz. 43 ff.; vgl. hierzu ferner IDW PS 450 Rz....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsnatur der Vermutung der GoB-Konformität

Rz. 77 [Autor/Zitation] Begründet wurde die Vermutungsregelung in § 342q Abs. 2 vom Rechtsausschuss damit, dass den "Empfehlungen zu einer stärkeren Durchsetzungskraft" verholfen werden sollte (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsauschusses, KonTraG, BT-Drucks. 13/10038, 27). In rechtlicher Betrachtung sollten die vom BMJ bekanntgemachten Empfehlungen zur Anwendung der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 38 [Autor/Zitation] Die Bestimmung in Abs. 2 Satz 1 gibt dem Abschlussprüfer das Recht, von den gesetzlichen Vertretern alle Aufklärungen und Nachweise zu verlangen, "die für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind"; aus dieser Formulierung des Gesetzes ergeben sich gewisse Grenzen für das Auskunftsrecht (vgl. Rz. 84 ff.). Aufklärungen und Nachweise sind sowohl mündliche ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Veräußerung des Betriebs

Tz. 35 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb veräußert worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2025 Rn 18.06). Nach R 16 Abs 1 EStR 2012 liegt eine Veräußerung des ganzen Gew vor, wenn der Betrieb mit seinen wes Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Durchführung der Prüfung

Rz. 208 [Autor/Zitation] Gegenstand und Umfang der Pflichtprüfung sind gesetzlich in § 317 geregelt. Die Prüfung soll nach § 317 Abs. 1 Satz 3 so angelegt werden, dass bei gewissenhafter Berufsausübung Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die Gesetzes- und Satzungsbestimmungen erkannt werden, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs 4a EStG)

Rn. 889 Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ("Drohverlustrückstellungen", handelsrechtlich ein Muss, s Rn 863) haben lange wenigstens in der praktischen Arbeit ein Schattendasein geführt. Sie galten (und gelten nach hM) als ein Unterfall der Verbindlichkeitsrückstellungen. Zwei Ereignisse der jüngeren Rechtsentwicklu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Lebensversicherung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Nach § 341f Abs. 1 Satz 1 ist die Deckungsrückstellung grds. nach der prospektiven Methode zu ermitteln. Die Deckungsrückstellung ergibt sich hierbei als versicherungsmathematischer Barwert der Leistungsverpflichtungen unter Abzug des versicherungsmathematischen Barwerts der künftigen Beiträge. Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Rechnungsgrundlagen zur Ermittlu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Zur Rechtsentwicklung bis zum BiRiLiG vgl. Rz. 5 ff. Bei Aufnahme der Abschlussprüfungspflicht mit dem BiRiLiG in § 316 wurden in der Vorschrift inhaltlich Vorgaben aus der damaligen 4. und 7. EG-RL umgesetzt (vgl. Vierte Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften v. 25.7.1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Risikoanalyse bei der Einfü... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Einführung des § 38 EGAO durch das DAC7-Umsetzungsgesetz ist das Thema Tax Compliance Management System (TCMS) wieder stärker in den Vordergrund gerückt. Standen bisher vor allem Fragen der Haftungsbegrenzung im Vordergrund, rücken nun mögliche Erleichterung bei Betriebsprüfungen in den Fokus[1]. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seinem IDW Pr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Risikoanalyse bei der Einfü... / 1 Hintergrund

Der Begriff "Tax Compliance Management System (TCMS)" erfährt im Moment wieder neue Aufmerksamkeit. Vor einigen Jahren beruhte die Aufmerksamkeit vor allem auf der lange erwarteten Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 153 aus dem Jahr 2016.[1] Diese geht auf die Unterscheidung zwischen einer bloßen Berichtigung von Steuererklärungen (§ 153 AO) und e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Risikoanalyse bei der Einfü... / 2 Anforderungen an die Risikoanalyse

Zu der Frage, was ein steuerliches Risiko darstellt, findet sich in der Literatur recht wenig. Einzig in einem Aufsatz aus dem Jahr 2022, der auf einer qualitativen Studie mithilfe der Befragung von Steuerpraktikern beruht, finden sich dazu Ausführungen. Hier wird darauf verwiesen, dass in der Literatur das steuerliche Risiko vor allem als ein finanzielles und Compliancerisi...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4.4 Russland-Krieg gegen die Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmen, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligungen der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte mit Russland – und zwar una...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.3 Überschuldung

Überschuldung liegt dann vor, wenn das Aktivvermögen bzw. die Vermögensgegenstände der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr abdecken. Die Bilanzwerte sind dabei der Ausgangspunkt, entscheidend aber sind letztlich die tatsächlichen Werte.[1] Hinweis Kein Insolvenzgrund bei positiver Fortbestehensprognose Eine Ausnahme für die Einleitung eines Insolvenzverfa...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann, muss aber nicht, Insolvenzantrag gestellt werden – also dann, wenn die GmbH voraussichtlich nicht in der Lage ist, Zahlungsverpflichtungen mit ihrer Fälligkeit zu erfüllen. So kann Vollstreckungen vorgebeugt werden.[1] Zur Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit erstellt der Geschäftsführer eine Zukunftsprognose. Die Insolvenzord...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.1 Zahlungsunfähigkeit

Eine Gesellschaft ist zahlungsunfähig, wenn sie voraussichtlich dauernd und nicht nur vorübergehend außer Stande ist, ihre fälligen Forderungen zu begleichen, also praktisch ihre Zahlungen eingestellt hat. Diese Definition hat der BGH in ständiger Rechtsprechung mit Leben gefüllt und bestimmt, dass von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist, wenn eine innerhalb von 3 Woche...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.2.2 Eigenverwaltung mit Schutzschirmverfahren

Sind die Aussichten auf eine Sanierung gut, kann im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit ein Antrag auf Eigenverwaltung bzw. Durchführung des Schutzschirmverfahrens (§§ 270 ff. InsO) zusammen mit dem Insolvenzantrag gestellt werden. Dazu benötigt die Gesellschaft eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder eines anderen Sachverständigen, dass dem Unternehmen die Über...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 3 Insolvenzantragsaussetzung wegen der COVID-19-Pandemie ist passé

Nach Ausbruch der SARS-CoV-2-Pandemie hatte die Bundesregierung viele Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, um betroffene Unternehmen durch die Krisenzeiten hindurch zu unterstützen, zu erhalten und Masseninsolvenzen zu verhindern. Diese sind zum Glück in der Zwischenzeit Geschichte, auch wenn andere Probleme, die sich in der wirtschaftlichen Situation von Unternehmen niede...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.1 Antrag auf Eigenverwaltung

Eine besondere Möglichkeit, um sich die Eigenverantwortung frühzeitig im Rahmen des Eröffnungsverfahrens zu erhalten, ist die Beantragung der sog. Eigenverwaltung.[1] Hierzu muss eine Bescheinigung über die Aussichtsfähigkeit der Sanierung erstellt werden.[2] Diese Bescheinigung erstellt idealerweise ein in Insolvenzsachen erfahrener Steuerberater, Rechtsanwalt oder Unterneh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.2.3 Restrukturierungsrahmen

Seit dem 1.1.2021 gibt es bei drohender Zahlungsunfähigkeit eine weitere Sanierungsoption. Das Reizvolle an diesem neuen Restrukturierungsrahmen, der im "Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen" (StaRUG) geregelt ist, ist die Tatsache, dass gerade kein Insolvenzantrag gestellt wird.[1] Es handelt sich um ein im wesentlichen außergerichtliches, vom Untern...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1 Wann der Geschäftsführer den Antrag stellen muss

Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bzw. der Kenntnis davon muss der GmbH-Geschäftsführer "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen (8 Wochen nur in der Zeit vom 9.11.2022 bis 31.12.2023) nach Eintritt der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.[1] Es bes...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 2.1 Zuordnung von Immobilien in das Anlage- und Umlaufvermögen

Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung der Immobilie sowie des Grund und Boden entsprechend der kaufmännischen Zweckbestimmung. Gemäß § 247 Abs. 2 HGB sind im Anlagevermögen nur die Grundstücke und Gebäude auszuweisen, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen.[1] Für eine Zuordnung zum Anlagevermögen müssen folgenden Kriterien positiv beurteilt werden: Die Grundstücke sowie die ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 3

Praxis-Beispiel Beispiel 3 Das Wohnungsunternehmen besitzt ein Gebäude, das 1972 erbaut wurde. Seit seiner Fertigstellung wurden keine Erneuerungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Folgenden werden die dringend zu beseitigenden Mängel aufgelistet: Die Holzfenster (Einfachverglasung) sind undicht. Alle Bäder in den Wohnungen besitzen einen Durchlauferhitzer für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 00 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

Hierunter gehören die auf eigenem Grund und Boden und auf Erbbaugrundstücken selbst erstellten, der Nutzung zugeführten sowie erworbene Miethäuser, Wohnheime, Altenwohnanlagen. Ferner sind hier die nach der Verkehrsanschauung als Teile der Wohnanlage anzusehenden Kindergärten, Parkplätze, Garagen, Jugendheime, Gemeinschaftshäuser, Stätten der Begegnung und Privatstraßen zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 2

Praxis-Beispiel Beispiel 2 Das Wohnungsunternehmen möchte sein Geschäftsfeld erweitern und Einfamilienwohnhäuser schlüsselfertig verkaufen. Hierzu hat die Gesellschaft bereits ein Grundstück bebaut und komplett veräußert. Nun ist die Gesellschaft auf der Suche nach weiteren geeigneten Grundstücken zur Bebauung und Veräußerung. Im Jahr 20X2 werden einige Grundstücke besichtigt ...mehr